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Michael Schierack

CDU 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Ja, okay. – Jetzt komme ich zum eigentlichen Antrag: In den drei Beschlüssen vom 20. Juni 2025, vom 19. September 2025 und vom 21. November 2025 hat das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg die Rechtsgrundlage für einzelne Coronamaßnahmen nachträglich für verfassungswidrig und nichtig erklärt – das ist Fakt. Dies veranlasst die AfD, einen Antrag zu stellen, der die Landesregierung auffordert, innerhalb von drei Monaten bereits verhängte Bußgelder zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten rückabzuwickeln – ohne ein Antragserfordernis der Betroffenen. Dezember 2025 113 Die CDU nimmt das Verfassungsgerichtsurteil ernst und steht für eine verfassungskonforme Rückerstattung – ich sage es noch einmal: für eine verfassungskonforme Rückerstattung. Für diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben, wird die Abwicklung vermutlich eher möglich und einfacher sein. Für diejenigen, die keinen Widerspruch eingelegt haben, muss jedoch ein rechtsstaatliches Verfahren entwickelt werden. Eine automatische Rückerstattung ohne Antrag würde eine erneute Bearbeitung personenbezogener Daten und abgeschlossener Verfahren erfordern. Das ist datenschutz- und verfassungsrechtlich sehr bedenklich und kaum mit den entsprechenden Gesetzen vereinbar, meine Damen und Herren. Der Landtag – das wurde hier mehrfach gesagt – hat mit der Einsetzung der Enquetekommission zur Aufarbeitung der Coronapandemie einen geeigneten Rahmen geschaffen, um auch die Folgen verfassungsgerichtlicher Entscheidungen sachlich umfassend zu bewerten. Auf dieser Grundlage kann der weitere Umgang damit geordnet, rechtssicher und differenziert festgelegt werden. (Beifall des Abgeordneten Falk Peschel [BSW]) Wir sind also für eine verfassungskonforme Rückerstattung. Ein vorgezogener pauschaler Beschluss, wie ihn die AfD fordert, ist daher nicht angezeigt. – Herzlichen Dank. (Beifall CDU und SPD sowie vereinzelt BSW)

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