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Gunnar Lehmann

BSW 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Danke für die Frage, aber ich möchte mich lieber zur Düngeverordnung äußern, weil diese Inszenierung sehr viel unterhaltsamer ist. (Beifall BSW) Es ist das Privileg der Opposition, ohne Rücksicht auf gesetzliche Formalitäten wohlklingende Anträge formulieren zu dürfen, und es ist die Bürde der Koalition, bei allen Plänen stets das Nötige und das Machbare in Einklang bringen zu müssen. Leider hat die Doppelmoral hier kein Ende; schließlich stellt die CDU den geschäftsführenden Bundeslandwirtschaftsminister. Für die Rechtsgrundlage muss die geschäftsführende Bundesregierung sorgen. Denn es war ja nicht die Brandenburgische Düngeverordnung, die vom Bundesverwaltungsgericht bemängelt wurde – es ging nicht einmal um die bayerische, Herr Kollege Hoffmann –, sondern es war die bundesrechtliche Ermächtigungsgrundlage. Konkret ist es die nicht hinreichende Regelungsdichte; diese entspricht nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen des Grundrechts auf Eigentum und des Grundrechts auf Berufsfreiheit. (Lars Hünich [AfD]: Ah! Dann hätte also die CDU etwas abschaffen können?) Das Bundesverwaltungsgericht hat eine rein formale Kritik geäußert. Es hat keine inhaltlichen Aussagen zu Messmethoden oder roten Gebieten getroffen. Im Gegenteil, das Bundesverwaltungsgericht hat der geschäftsführenden Bundesregierung in einem zwei Wochen zuvor ergangenen Urteil aufgegeben, zum Schutz der Gewässer ein nationales „Aktionsprogramm Nitrat“ aufzulegen und dieses in die Beratungen zur Änderung der Düngeverordnung einzubeziehen. Unser Sachverständiger hat in der Anhörung deutlich gemacht, dass wir in Deutschland ein Problem mit Nitrat im Grundwasser haben, aber nicht in Brandenburg; zumindest sind die brandenburgischen Landwirte dafür nicht verantwortlich. Unsere Bauern arbeiten bei der Düngung vorbildlich. Dazu sind sie schon aufgrund des geringen Tierbesatzes gezwungen, weil Düngemittel einen relevanten Kostenfaktor darstellen. Der Sachverständige hat uns auch nachvollziehbar erklärt, dass der Schlüssel zur Verursachergerechtigkeit nicht im Ausbau des Messstellennetzes zu sehen ist. Die gemessene Nitratkonzentration an der Grundwasseroberfläche unter einer landwirtschaftlich genutzten Fläche kann auf Einträge zurückzuführen sein, die vor Jahrzehnten in einer Entfernung von vielen Kilometern erfolgt sein können, im Zweifel nicht einmal durch einen Landwirt. Die Messstellen mögen für den Schutz unseres Grundwassers wichtig sein; eine Aussage über den Verursacher einer eventuellen Verunreinigung lassen sie nicht zu. Aufgrund reduzierter Grundwasserneubildung steigt die Konzentration von Stickstoff im Grundwasser tendenziell an. Im immer trockener werdenden Brandenburg sind unsere vorbildlichen Landwirte also besonders benachteiligt. Der CDU-Antrag fordert realitätsnahe Regelungen zur Gewährleistung von Verursachergerechtigkeit, ohne diese konkret zu benennen. Aus unserer Sicht liegt der Schlüssel dazu in Nährstoffbilanzen. Dafür brauchen wir keine bürokratischen Neuregelungen wie diese zu Recht abgeschaffte Stoffstrombilanzverordnung. Die Sachverständigen haben darauf hingewiesen, dass die Daten zur Ermittlung des N-Überschusses in einem Haupterwerbsbetrieb in aller Regel schon vorliegen. Wir haben jetzt ein kleines, sich schließendes Zeitfenster. Bis zum Beginn der Düngesaison muss der Bund eine Rechtsgrundlage geschaffen haben, und wenn die CDU dabei unterstützen will, dann – da stimme ich meinem Kollegen Herrn Funke zu – sprechen Sie mit Ihrem Landwirtschaftsminister! – Vielen Dank. (Beifall BSW)

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