Niels-Olaf Lüders
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Forderung nach Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland kommt leider geradezu reflexhaft. Sie ist immer wieder Inhalt von gesellschaftlichen Debatten, insbesondere dann, wenn Kinder unter 14 Jahren als Tatverdächtige von schweren Straftaten ermittelt werden. Die Tragik solcher Taten von Kindern, die einen oft sprachlos zurücklassen, muss man selbstverständlich ernst nehmen; das ist doch überhaupt keine Frage. Aber dass eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters die richtige Reaktion ist, bezweifle ich sehr, sehr stark. Wir sollten dabei bitte auch nicht vergessen, dass es sich bei dem Verbot des strafrechtlichen Vorgehens gegen Kinder um eine zivilisatorische Errungenschaft handelt. Es ist ein wichtiger Grundsatz des Strafrechts, immer auf die Schuldfähigkeit des Täters abzustellen, das heißt, diese zu prüfen und zur Voraussetzung strafrechtlicher Sanktionen zu machen. Der Schutz von Kindern, die per se eben nicht die erforderliche Reife haben, um als schuldfähig zu gelten, kann doch nicht allen Ernstes über Bord geworfen werden, um diesen regelmäßig auftretenden Reflex zu bedienen und Symbolpolitik zu betreiben. Aus meiner beruflichen Praxis weiß ich, dass die Ursachen kriminellen Verhaltens von Kindern und Jugendlichen vielfältig sind. Dieses Verhalten ist durch verschiedene Faktoren beeinflusst, zum Beispiel das Elternhaus, Bildung, das soziale Umfeld; die Aufzählung ließe sich fortsetzen. Teilweise werden Kinder aber auch von Erwachsenen zu Straftaten angestiftet oder verleitet, indem diese ein Vertrauens- oder Näheverhältnis ausnutzen oder Drohungen aussprechen, wissend um den Umstand, dass die Kinder bei Entdeckung nicht bestraft werden können. Soll etwa dieses Fehlverhalten von Erwachsenen wirklich zulasten der missbrauchten Kinder gehen? Der Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Kriminologie an der Ludwig-Maximilians-Universität München, Ralf Kölbel, weist zudem zutreffend darauf hin – das halte ich für sehr wichtig –, dass Strafen bei Kindern oft überhaupt keine Abschreckungswirkung haben. Und er steht damit nicht allein. Was also kann eine Verschärfung des Strafrechts zur Verhinderung dieser – immer tragischen! – Taten beitragen? Meiner Ansicht nach gar nichts. Es wäre meiner Meinung nach blanke Symbolpolitik, die uns in wirklich dunkle Zeiten zurückführen würde, in denen Kinderrechte noch nicht so viel galten. Es gibt in Fällen der Straffälligkeit von Kindern – die in der absoluten Mehrzahl übrigens tatsächlich Bagatelldelikte betreffen – heutzutage durchaus umfangreiche und angemessene Eingriffsmöglichkeiten durch Jugendämter und Familiengerichte, die im Achten Sozialgesetzbuch geregelt sind; darauf wurde schon hingewiesen. So ist es in Extremfällen sogar möglich, Kinder geschlossen unterzubringen, wenn man sie erzieherisch nicht mehr anders erreichen kann. Auch kann die elterliche Sorge entzogen werden. Es gibt also durchaus vielfältige Maßnahmen, die den Tätern, die Kinder sind, angemessener sind, als sie dem Strafrecht zu unterwerfen. Und natürlich ist Prävention das eigentliche Mittel. Darauf sollte man sich konzentrieren. Zu diesem Zweck führten und führen die Polizeiinspektionen in Brandenburg verschiedene Präventionsveranstaltungen zu den Phänomenbereichen der Jugendkriminalität durch. Sie richten sich dabei insbesondere an Kinder und Jugendliche der Primarstufe sowie der Sekundarstufen I und II. Klar ist natürlich auch: Die Polizei kann die durch gesellschaftliche Verwerfungen verursachten Probleme, zum Beispiel durch schlecht regulierte Migration und Integration, nicht allein lösen. Ich habe es mehrfach betont: Da sehe ich uns mit der Übergangseinrichtung auf einem guten Weg, um tatsächlich strukturelle Probleme anzupacken. Nichtsdestotrotz möchte ich die Gelegenheit nutzen, der Polizei für ihre Präventionsarbeit zu danken; sie ist wichtig. (Beifall BSW sowie der Abgeordneten Ines Seiler [SPD]) Sie unterstützt den Grundgedanken unseres bestehenden Jugendgerichtsgesetzes, nämlich den Vorrang des Erziehens vor dem lediglich vergeltenden Bestrafen als eine der wichtigsten Errungenschaften des Rechtsstaats und des Humanismus. Im Hinblick auf die Prävention und den damit verbundenen Schutz von Kindern davor, Opfer von kriminellen Taten zu werden, bringt eine Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters nach Meinung vieler Wissenschaftler tatsächlich gar nichts. Die durch Vernunft und wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn hervorgebrachte zivilisatorische Errungenschaft des Schutzes schuldunfähiger Kinder vor strafrechtlicher Verfolgung für hilflose Symbolpolitik ohne wirklichen Effekt wieder infrage zu stellen, kommt für mich jedenfalls nicht in Betracht. Den Antrag der AfD lehne ich ab. Ich habe noch ein paar Sekunden Zeit, um etwas zu dem CDU-Antrag zu sagen, der mir ja noch viel gefährlicher erscheint, (Steeven Bretz [CDU]: Ist ja klar, dass Ihnen das gefährlich erscheint!) denn Sie sitzen tatsächlich dort, wo man das ändern kann. Wenn Sie das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung quasi schon in den Antrag hineinformulieren, dann wird mir himmelangst. Ich mache einen kurzen Rückgriff auf die Geschichte: Im Kaiserreich waren wir bei 12 Jahren. Dann haben wir es in der Weimarer Republik geschafft, auf 14 Jahre zu kommen. Im NS-Regime waren wir wieder unter 14 Jahren. In welche dunklen Zeiten wollen Sie uns denn zurückführen? (Beifall BSW – Steeven Bretz [CDU]: Da haben Sie es mir aber noch mal richtig gezeigt, Herr Lüders!)
