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Tina Fischer

SPD 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Alter der Strafmündigkeit ist eine der grundlegendsten Entscheidungen unseres Strafrechts. Es ist eine Entscheidung, die man nicht mit Empörung, nicht mit Schlagzeilen und ganz sicher nicht mit dem Populismus der AfD treffen darf. Wer wie Sie von der AfD tragische und erschütternde Einzelfälle instrumentalisiert, um einfache Antworten zu präsentieren, dem geht es nicht um Sicherheit, dem geht es auch sicher nicht um Opferschutz, sondern dem geht es darum, Politik auf dem Rücken von Kindern und Opfern zu machen. (Andreas Galau [AfD]: Ach, bitte!) Das ist unanständig, und das ist unmoralisch, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall SPD und CDU sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW] – Andreas Galau [AfD]: Ausreden!) Ja, wir sehen seit einigen Jahren wieder einen Anstieg bei bestimmten Formen der Jugendgewalt. Ja, wir müssen das ernst nehmen, wir nehmen das auch ernst. Deswegen findet sich im Koalitionsvertrag auf Bundesebene die Verabredung – ich zitiere –: „Zu den Ursachen der gestiegenen Kinder- und Jugendgewalt werden wir eine Studie in Auftrag geben, die auch gesetzgeberische Handlungsoptionen erfasst.“ Ich will an dieser Stelle kurz auf den Entschließungsantrag der CDU-Fraktion eingehen. Denn offensichtlich habe ich – anders als Sie – Vertrauen in die CDU-geführte Bundesregierung, dass diese Vereinbarung auch umgesetzt wird. Ich sehe gar nicht die Notwendigkeit, den Bund extra dazu aufzufordern. Ich vertraue natürlich nicht nur dem CDU-Kanzler, sondern auch unserer SPD-Justizministerin, Frau Dr. Stefanie Hubig. (Beifall SPD) Was mir auch nicht gefällt, ist der gemeinsame Nenner der beiden Anträge, denn auch Sie, geschätzte Kollegen von der CDU, nehmen das Ergebnis dieser Studie schon vorweg, sagen also, dass die Strafmündigkeit auf zwölf Jahre abgesenkt werden müsse. Insofern werden wir auch den Entschließungsantrag ablehnen müssen. (Beifall SPD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Strafrecht basiert auf dem Schuldprinzip. Das heißt, die Strafe setzt voraus, dass der Täter die erforderliche Reife hat, das Unrecht einer Tat einzusehen und danach zu handeln. In anderen Worten: Dem Täter muss vorzuwerfen sein, dass er sich für das Unrecht entschieden hat, obwohl er sich für das Recht hätte entscheiden können. (Zuruf von der AfD: Ach!) Die entscheidende Frage ist, ob diese Einsichts- und Steuerungsfähigkeit mit 12 Jahren durchgängig gegeben ist. Der Deutsche Anwaltverein hat nach der Tragödie in Freudenberg gewarnt – ich zitiere erneut –: „[Eine] reflexhaft in die Öffentlichkeit getragene Forderung nach einer Absenkung der Strafmündigkeitsgrenze befriedigt lediglich Ressentiments […] und wird den Kindern nicht gerecht …“ Der Deutsche Anwaltverein führt weiter aus, dass man eben nicht pauschal behaupten könne, dass 12-Jährige über diese Einsichts- und Steuerungsfähigkeit verfügen. Ganz im Gegenteil, gerade in dieser Altersspanne, gerade in dem Alter, über das wir reden, klafft oft eine Spanne zwischen dem zahlenmäßigen Alter einerseits und der moralischen, emotionalen und sozialen Reife andererseits. Frau Kotré, Sie haben gerade gesagt, der Staat schaue machtlos zu, der Staat sei fassungslos. Dem ist nicht so, denn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren unterliegen dem SGB VIII mit einer breiten Palette an Maßnahmen, was Betreuung, Familienhilfe, sozialräumliche Hilfesysteme, pädagogische Auflagen und als Ultima Ratio auch die stationäre Unterbringung betrifft. Bei Kindern und Jugendlichen setzt der Rechtsstaat besonders auf den Erziehungsgedanken und weniger auf den dem Erwachsenenstrafrecht zugrundeliegenden und innewohnenden Sühnegedanken. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Ende Folgendes sehr deutlich sagen: Kein Kind wird als Straftäter geboren. (Beifall SPD sowie vereinzelt BSW) Es gibt immer Ursachen, ob es Vernachlässigung, Armut, fehlende emotionale Beziehungen oder fehlende Unterstützung ist. Wenn wir verhindern wollen, dass aus Kindern Täter werden, müssen wir immer auch schauen, dass wir Familien stärken, Sozialarbeit ausbauen, Schulen besser unterstützen und, und, und. Das macht die SPD-Landtagsfraktion hier im Land. (Lachen bei der AfD) Das ist für uns echte Verantwortungspolitik. Das ist für uns sozialdemokratische Sicherheitspolitik. Deswegen werden wir den CDU-Entschließungsantrag ablehnen und den AfD-Antrag ganz entschieden ablehnen. – Vielen Dank. (Beifall SPD sowie des Abgeordneten Falk Peschel [BSW])

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