Ulrike Liedtke
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 8/2150. Er trägt den Titel: „Umfassendes Handyverbot an Kindergärten, Grundschulen und in der Sekundarstufe I einführen“. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte! – Stimmenthaltungen? – Damit wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt; es gab keine Stimmenthaltungen. Ich schließe Tagesordnungspunkt 19 und eröffne den letzten Punkt unserer heutigen Tagesordnung, Tagesordnungspunkt 20. TOP 20: Herabsetzung des Strafmündigkeitsalters in Deutschland auf 12 Jahre herbeiführen Antrag der AfD-Fraktion Drucksache 8/2153 Entschließungsantrag der CDU-Fraktion Drucksache 8/2209 Das Wort geht an Frau Abgeordnete Kotré für die AfD-Fraktion. Bitte. (Beifall AfD) Lena Kotré (AfD):* Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen Abgeordnete! Liebe Brandenburger! Wir beraten heute über einen Antrag, der sensibel ist, emotional berührt und zugleich eine unbequeme, aber notwendige Debatte erzwingt: über die Frage nach der Strafmündigkeit in unserem Land. Wir führen diese Debatte nicht, weil wir sie führen wollen; wir führen sie, weil wir sie führen müssen. Denn die Realität draußen interessiert sich nicht für politische Befindlichkeiten, pädagogische Wunschbilder oder moralische Selbstberuhigung. (Steeven Bretz [CDU]: Das machen Sie ja selbst!) Die Realität ist brutal, und sie wird brutaler. (Steeven Bretz [CDU]: Die Brutalität beginnt schon mit Ihrem Einfluss!) Kinder unter 14 begehen schwere Gewalttaten. Kinder unter 14 verletzen, verstümmeln und töten. Unser Staat schaut zu – machtlos, sprachlos, fassungslos. Das ist die Wahrheit. Wir reden hier nicht über geklaute Kaugummis oder dumme Streiche. Wir reden über Messer, Macheten, tödliche Stöße vor Straßenbahnen, vorsätzliche Tötungen. Wir reden darüber, dass Täter ganz genau wissen, dass ihnen nichts passieren kann. Wenn sich Kinder vor einer Tat gezielt darüber informieren, dass ihnen strafrechtlich nichts droht, dann müssen wir uns ehrlich fragen, ob unser Rechtssystem noch glaubwürdig ist und abschreckend wirkt. (Beifall AfD) Hinter diesen Taten stehen übrigens Opfer, Familien und zerstörte Lebenswege. Das nur am Rande. (Beifall AfD) Wer diese Kinder- und Jugendkriminalität totschweigt, wer sie für ein Randphänomen hält, der verweigert sich den Fakten. Wer glaubt, man könne dieses Problem allein mit Sozialarbeit wegmoderieren, der verkennt die Lage oder will sie nicht sehen. Meine Damen und Herren, ein Rechtsstaat, der nicht mehr reagieren kann, verliert seine Glaubwürdigkeit. Ein Staat, der bei schwerster Gewalt sagt: „Tut uns leid, ihr seid zu jung“, sendet ein fatales Signal an Täter wie an Opfer. Was sagen wir eigentlich den Eltern der Opfer? Was sagen wir einer Mutter, deren Kind tot ist, wenn der Täter 13 Jahre alt war? Dass es eben Pech war? Das ist kein Humanismus, das ist Kapitulation. (Beifall AfD) Strafmündigkeit heißt nicht zwangsläufig, Kinder wegzusperren. Strafmündigkeit heißt, Verantwortung einzufordern. Es geht darum, dem Staat überhaupt die Möglichkeit zu geben, einzugreifen – verbindlich, wirksam und notfalls natürlich auch gegen den Willen des Täters. Wer ernsthaft glaubt, Zwölfjährige seien grundsätzlich nicht in der Lage, das Unrecht schwerer Gewalttaten zu erkennen, der beleidigt im Übrigen genau diese Kinder. Sie wissen sehr wohl, was sie tun. Sie wissen zunehmend auch, was ihnen nicht droht. Andere Länder zeigen uns, dass eine niedrigere Strafmündigkeitsgrenze weder unmenschlich noch außergewöhnlich ist. In vielen europäischen Staaten beginnt sie bei 12, teilweise sogar bei 10 Jahren. Niemand käme ernsthaft auf die Idee, diesen Staaten fehlende Humanität zu unterstellen. Deutschland dagegen verharrt in einer ideologischen Komfortzone, während die Zahl der Straftaten durch unter 14-Jährige steigt, auch hier in Brandenburg – Jahr für Jahr, Zahl für Zahl. Dennoch hören wir immer wieder dieselben Ausreden: Das löse die Ursachen nicht, das sei zu hart, das sei Symbolpolitik. Nein, meine Damen und Herren, nicht zu handeln, ist hart und Symbolpolitik. Wegzusehen, ist hart und Symbolpolitik. Opfer allein zu lassen, ist hart und Symbolpolitik. (Beifall AfD) Unser Antrag verlangt nichts Radikales. Er verlangt lediglich, dass unser Rechtssystem wieder handlungsfähig wird und dass schweres Unrecht auch als solches behandelt wird, unabhängig vom Geburtsdatum des Täters. Nur ein handlungsfähiger Rechtsstaat kann eingreifen, bevor sich Karrieren der Gewalt und Kriminalität verfestigen. Nur ein handlungsfähiger Rechtsstaat signalisiert Opfern, dass ihr Leid mehr zählt als irgendwelche ideologischen Tabus. Wer diesen Antrag ablehnt, entscheidet sich bewusst dafür, den Status quo fortzusetzen, einen Status quo, der Täter schützt und Opfer vergisst. – Vielen Dank. (Beifall AfD)
