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Niels-Olaf Lüders

BSW 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich ringe immer noch um die richtigen Worte zu der „glühenden Startbahn“ bei Abschiebungen. (Heiterkeit AfD) – Das meine ich absolut nicht witzig. Hier geht es um Menschen. (Beifall BSW, SPD und CDU) Und ich hoffe, dass Rückführungen und Abschiebungen bei aller Notwendigkeit immer noch unter rechtsstaatlichen und humanistischen Gesichtspunkten stattfinden. Das möchte ich betonen. Dafür stehen jedenfalls wir, auch wenn wir die Notwendigkeit sehen. (Lars Hünich [AfD]: Sie sind ohne Rechtsgrundlage hier!) Jetzt zu meiner eigentlichen Rede: Mit dem vorliegenden Antrag bezieht sich die CDU auf eine Vereinbarung zu Migration und Sicherheit zwischen Ministerpräsident Woidke und den Landräten und Oberbürgermeistern aus dem November 2024. Auch wenn das vor unserer Regierungszeit war, haben wir uns im Koalitionsvertrag dazu bekannt, und wir teilen diese Ziele ausdrücklich. Es geht hier um mindestens eine monatliche Meldepflicht durch persönliches Erscheinen in der Leistungsbehörde. Das ist in der Vereinbarung klar formuliert; da gibt es auch kein Vertun. Das heißt, was die Berechtigung dem Grunde nach anbelangt, kann man an dem Antrag nichts aussetzen. Es ist ja klar: Den Menschen im Land ist nur schwer vermittelbar, weshalb viele abgelehnte Asylbewerber untertauchen und sich damit faktisch einer drohenden Abschiebung entziehen können. Es geht also nicht um das Ob der Maßnahme, sondern darum, was geeignet ist, sie umzusetzen. Da muss man sehen: Hier geht es um eine Vereinbarung. Diese sieht ganz klar vor, wer die Verantwortung tragen soll, nämlich die Kommunen. Sowohl die aktuell geltende Rechtslage als auch die Vereinbarung mit den Landräten sieht vor, dass das an den dafür zuständigen Stellen passieren soll. Die Vereinbarung sieht nicht vor, dass das Land regelnd in die Autonomie der Landkreise eingreift. Es ist auch überhaupt kein Grund erkennbar, warum in diese Autonomie eingegriffen werden soll. Die in dem Antrag der CDU suggerierte Unterstellung, die Umsetzung der Meldepflicht sei für die Landkreise nicht rechtssicher möglich, wird durch die bereits sehr gut funktionierenden Modelle einer Meldepflicht ad absurdum geführt. Dabei kann ich auf meinen eigenen Landkreis Bezug nehmen: Im Landkreis Märkisch-Oderland müssen Asylbewerber einmal im Monat bei der Behörde erscheinen, um ihre Bezahlkarte aufzuladen. Wer nicht erscheint, bekommt auch kein Geld – also ganz einfach. Wir halten Ihren Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, daher für unnötig und für übergriffig gegenüber den Landkreisen. Sollte es tatsächlich bei einigen Landkreisen trotz eigentlich klarer Sach- und Rechtslage Klärungsbedarf geben, dann sollte dieser besser durch konstruktive Gespräche mit den Landkreisen auf Augenhöhe ausgeräumt werden als durch einen solchen Antrag. Was Sie unter Ziffer 6 Ihres Antrags schreiben, ist ein absolutes Bürokratiemonster. Deshalb will ich hier zitieren: Sie fordern, „… ab dem Monat nach Beschlussfassung eine monatliche Berichtspflicht der Landkreise und kreisfreien Städte einzuführen und ein zentrales landesweites Dashboard binnen 3 Monaten zu veröffentlichen und quartalsweise zu aktualisieren. Im Dashboard auszuweisen sind mindestens: Zahl der Verpflichteten, Erfüller/Nichterfüller, verhängte Leistungseinschränkungen (Rechtsgrundlage, Dauer, Umfang) sowie Ausschreibungen zur Aufenthaltsermittlung/Fahndung und Ermittlungserfolge …“ Sehr schön! Es versteht sich von selbst, dass durch dieses Bürokratiemonster nicht ein einziger untergetauchte Asylbewerber mehr ermittelt oder mehr sanktioniert werden kann. Stattdessen müssen allein dafür neue Stellen geschaffen sowie Kapazitäten und Räume zur Verfügung gestellt werden. Über die Kosten all dieser Maßnahmen wollen Sie als Opposition naturgemäß nicht nachdenken; wir dagegen müssen es. Im Ergebnis kann man also sagen: In der Problembeschreibung des Antrags sehen wir durchaus Übereinstimmungen, aber die vorgeschlagene Lösung ist absolut inakzeptabel. (Beifall BSW)

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