Britta Müller
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Es wurde in der Tat sehr viel Richtiges, Gutes und auch Sachgerechtes gesagt, außer von der AfD. (Wolfgang Roick [SPD]: Das ist immer so!) Insofern bleibt mir an der Stelle, das Ergebnis des Vermittlungsausschusses klarzustellen, denn anders, als hier ausgeführt wurde, wurde die Krankenhausfinanzierung als Deckungsquelle herangezogen. Das haben wir auch begründet. Ich habe auch andere mögliche Deckungsquellen gesehen und diese auch vorgeschlagen. Allerdings kann sich der Vermittlungsausschuss nur auf den Tatbestand der Sache beziehen, und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte den Vorschlag selbst eingebracht. Wenn man das Ergebnis des Vermittlungsausschusses genau betrachtet, erkennt man, dass der Abschluss – der Kompromiss –, der gestern erzielt worden ist, tatsächlich zu einer realen Verbesserung führen kann. Ich will kurz erklären, worin der Kompromiss besteht: Ja, es ist richtig, dass 2026 Einsparungen nötig sein werden, weil aufgrund der Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel eben nicht die 5,17 % herangezogen werden, sondern der geringere Prozentsatz zum Tragen kommt. Die Meistbegünstigungsklausel ist allerdings nur ein theoretischer Wert. Die Krankenhausgesellschaften von Berlin und Brandenburg haben mir mitgeteilt, dass die letzten Verhandlungswerte bei 3,6 bis 3,7 % – also weit unter der Meistbegünstigungsklausel – lagen. Man hat diesen Wert also nicht erreicht. Was hat man jetzt aber mit dem Kompromissvorschlag erreicht? Ab 2027 wird ein Prozentsatz von 2,98 % plus 1,14 % – das ist der Ausgleich zur Basiswirksamkeit – und 0,4 % – das kommt als Tarifrate hinzu – gelten, sodass wir basiswirksam von 4,52 % sprechen können. Das ist real besser als ein Verhandlungsergebnis von 3,6 %, wenn man berücksichtigt, dass die Meistbegünstigungsklausel ein theoretisches Konstrukt ist, dessen Ziel nie erreicht wird. Insofern möchte ich diesen Kompromiss gerne so darstellen, wie er ist: Er kann tatsächlich zu einer besseren Finanzierung der Krankenhäuser führen. Zur Zuständigkeit des Bundes wurde, glaube ich, alles gesagt. – Frau Oeynhausen, ich denke, Ihre Rede wäre besser für den Bundestag als für den Landtag geeignet gewesen; darauf haben auch viele Kollegen hingewiesen. Ein bisschen enttäuscht bin ich aber insofern – denn Sie sind ja immer gut vorbereitet –, als Sie die Initiative Brandenburgs und das darauf gerichtete Handeln der Ministerin verkennen, die Zusatzbeiträge in der Pflegeversicherung nicht steigen zu lassen. Als Gesundheitsministerin von Brandenburg war ich die Einzige, die den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Pflege nicht zugestimmt hat, weil sie nicht dem entsprechen, was ich angesichts der Beitragssteigerung zum Jahresanfang und der weiteren Belastung der stationär Pflegebedürftigen erwartet hätte. Ich bin ein bisschen enttäuscht, dass Sie das nicht wahrnehmen, aber Sie nehmen – mit einer auf bestimmte Art eingefärbten Brille – eben immer nur das wahr, was Sie wahrnehmen wollen. Daran werden all die Diskussionen hier nichts mehr ändern können. (Beifall SPD – Lars Hünich [AfD]: Wie eingefärbt?) Dem ist, glaube ich, nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank. (Beifall SPD, BSW und CDU)
