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Uwe Adler

SPD 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Herr Vizepräsident! Sehr geehrte Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Innenminister! Sehr geehrte Frau Polizeibeauftragte Inka Gossmann-Reetz! Liebe Brandenburgerinnen und Brandenburger, herzlich willkommen hier im Plenum! Sehr verehrte Damen und Herren, in Bezug auf den Bericht zum Brandenburgischen Polizeigesetz beschäftigen wir uns heute mit einem Kernbereich staatlichen Handelns, denn – Sie wissen das – dabei geht es um Eingriffe, die tief in die Grundrechte hineinreichen und deswegen einer besonders sorgfältigen parlamentarischen Beteiligung bedürfen. Der Bericht zeigt uns transparent und nachvollziehbar, wie unsere Polizei in Brandenburg im Jahr 2024 von ihren Befugnissen Gebrauch gemacht hat. Er ist damit ein wichtiges Instrument der demokratischen Kontrolle und zugleich Ausdruck eines Rechtsstaats, der sich selbst Rechenschaft abverlangt. Lassen Sie mich drei Punkte hervorheben: Erstens. Die Maßnahmen zur Terrorismusabwehr bleiben eng begrenzt und werden klar kontrolliert. Im gesamten Jahr 2024 wurden lediglich vier Maßnahmen nach Abschnitt 1a des Polizeigesetzes durchgeführt: eine Aufenthaltsvorgabe sowie drei Dezember 2025 51 Gewahrsamsanordnungen. Alle wurden im Vorhinein richterlich überprüft, begründet und zeitlich ganz klar begrenzt. Das zeigt, meine Damen und Herren: Diese besonderen, sensiblen Eingriffsbefugnisse werden mit der gebotenen Zurückhaltung genutzt. Wir reden hier von seltenen, aber durchaus notwendigen Maßnahmen, wenn konkrete Hinweise auf geplante schwere Straftaten bestehen. Das System der rechtsstaatlichen Kontrollmechanismen hat hier zu einhundert Prozent funktioniert. Zweitens. Sehr verehrte Abgeordnete, die polizeiliche Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen bleibt ein gezieltes und wirksames Instrument, kein flächendeckendes. An zwei Standorten, dem Potsdamer Hauptbahnhof und dem Vorplatz der Stadthalle Cottbus, wurde 2024 offen videoüberwacht. Der Bericht zeigt hierzu ein durchaus differenziertes Bild. Lassen Sie mich ganz kurz zu Potsdam kommen: In Potsdam stieg die Zahl der Straftaten im überwachten Bereich leicht, von 158 auf 181 Fälle, während die Zahlen im angrenzenden Bereich um den Hauptbahnhof herum und in der Stadt insgesamt nahezu stabil geblieben sind. In Cottbus hingegen wurden im Überwachungsbereich sogar leicht rückgängige Fallzahlen festgestellt – im Einklang mit dem Trend im gesamten Stadtgebiet von Cottbus. In beiden Fällen gilt, meine sehr verehrten Damen und Herren: Die Videoüberwachung dient der Prävention, aber auch polizeilichen Ermittlungen. 2024 konnten anhand von Videomaterial elf Tatverdächtige identifiziert werden. Das zeigt, dass Videoüberwachung durchaus einen praktischen Nutzen hat. Drittens. Eingriffe in die Telekommunikation dienen vor allem dem Schutz von Menschenleben. Die Zahlen sprechen für sich: 277 Auskünfte bei Dienstanbietern, überwiegend bezüglich vermisster Minderjähriger oder in Situationen akuter Suizidgefahr, und 23 Standortermittlungen, fast ausschließlich in Vermisstenfällen. Meine Damen und Herren, Sie wissen: Hier zählt jede Minute, jede Sekunde. Das ist keine abstrakte Überwachung, sondern konkrete Gefahrenabwehr. Moderne Technik wird dort eingesetzt, wo sie Menschen hilft, und zwar nach klaren gesetzlichen Vorgaben und vielfach mit richterlicher Bestätigung. Ein weiterer Punkt, den der Bericht beleuchtet, ist die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung. Im Jahr 2024 wurde dieses Instrument in 139 Fällen genutzt und damit seltener als im Jahr zuvor. Zugleich ist bemerkenswert, dass die Trefferquote gegenüber dem Vorjahr gestiegen ist. Das spricht für einen gezielten und zweckgerichteten Einsatz dieses Instruments. Sehr verehrte Abgeordnete, der Bericht für 2024 zeigt eine Brandenburger Polizei, die verantwortungsbewusst handelt und rechtsstaatliche Grundsätze ernst nimmt. Er macht zudem deutlich, dass wir als Parlament an einzelnen Stellen nacharbeiten müssen. So wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass einige Verweisungen im Polizeigesetz nicht mehr dem aktuellen Bundesrecht entsprechen. Solche technischen Anpassungen mögen unscheinbar wirken, sind aber für polizeiliches Handeln vor Ort wichtig. – Die Beschlussempfehlung des Ausschusses unterstützen wir. Zum Abschluss kommend: Liebe Abgeordnete, liebe Minister, liebe Gäste, Ihnen allen frohe Weihnachten, eine besinnliche Zeit mit Familie und Freunden sowie die nötige Ruhe und innere Gelassenheit, einmal tief in sich selbst hineinzuhorchen und einen inneren Ausgleich zu finden! Bleiben Sie gesund und glücklich. Bis zum nächsten Jahr! – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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