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Andreas Kutsche

BSW 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Dr. Oeynhausen, nicht die Koalitionsfraktionen verbreiten hier Chaos im Plenarsaal, sondern Sie sind es, die hier Chaos verbreitet. (Vereinzelt Beifall BSW und SPD – Andreas Galau [AfD]: Was?! Nein! – Lars Hünich [AfD]: Sie hat nur die Wahrheit ausgesprochen! – Roman Kuffert [AfD]: Das war eine sogenannte Retour-Kutsche! – Vereinzelt Heiterkeit AfD) Nicht die Krankenkassenbeiträge insgesamt werden erhöht, sondern es besteht nach der gestrigen Anhörung im Vermittlungsausschuss die Gefahr, dass der Zusatzbeitrag für die Versicherten steigt – was auch ich nicht gut finde. Es wurden steigende Personalkosten angesprochen. Ich finde es gut, dass die Beschäftigten im Gesundheitswesen einen Tariflohn bekommen – aber das bedeutet natürlich auch, dass insgesamt die Kosten steigen. Zur angesprochenen Zweckentfremdung während der Coronazeit: Natürlich ist das Geld in die Pflegekasse zurückzuführen; es geht gar nicht anders. Ich komme jetzt zum Antrag: Beitragserhöhungen in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sind ein ernstes soziales Problem. Sie treffen Beschäftigte, Rentnerinnen und Rentner sowie Familien – und zwar in einer Situation, in der die gesundheitliche Versorgung vielerorts bereits spürbar unter Druck steht. Steigende Beiträge bei gleichzeitig sinkender Versorgungsqualität lassen sich politisch nicht dauerhaft rechtfertigen. Sie sind Ausdruck struktureller Fehlentscheidungen in Bezug auf die Finanzierung und Organisation unseres Gesundheitssystems. Die Bundesregierung reagiert darauf mit kurzfristigen Sparmaßnahmen. Die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel bedeutet für Krankenhäuser nämlich konkret, dass reale Kostensteigerungen nicht mehr vollständig refinanziert werden. Das ist keine nachhaltige Konsolidierung, sondern eine Belastungsverschiebung hin zur Versorgungsebene – wenngleich gestern eine Einigung im Vermittlungsausschuss erfolgte, wonach die Aussetzung nur für ein Jahr gelten soll. Für unser Krankenhaus in der Stadt Brandenburg an der Havel bedeutet das für nächstes Jahr dennoch 2,5 Millionen Euro weniger – und das schmerzt empfindlich. Die Konsequenzen sind absehbar: wirtschaftlicher Druck auf Kliniken, Angebotsreduktionen und drohende Standortschließungen, und das insbesondere im ländlichen Raum. Damit wird die medizinische Daseinsvorsorge geschwächt. Zugleich erleben wir eine politische Debatte, in der steigende Beiträge kritisiert werden, ohne die Ursachen ernsthaft zu adressieren. Das ist der Punkt: Es wird immer nur in Schubladen gedacht und nicht im Gesamtkontext. Das gilt auch für den vorliegenden Antrag der AfD, denn darin werden Symptome benannt, aber strukturelle Antworten vermieden. Außerdem unterstützt die AfD zugleich die massive Ausweitung der Verteidigungsausgaben. Diese Prioritätensetzung verschärft die Verteilungskonflikte, statt sie zu lösen. (Vereinzelt Beifall BSW) Das BSW setzt hier andere Schwerpunkte. Dezember 2025 99 Erstens – und an der Stelle liegen wir gar nicht weit auseinander –: Versicherungsfremde Leistungen gehören vollständig in den Bundeshaushalt. Die gesetzliche Krankenversicherung finanziert derzeit gesamtgesellschaftliche Aufgaben in erheblichem Umfang. Diese Mittel fehlen bei der eigentlichen Versorgung. Eine vollständige Steuerfinanzierung ist sachlich geboten und würde die Beitragssätze spürbar verringern. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Dr. Hans-Christoph Berndt [AfD]) Zweitens: Das bestehende Nebeneinander von gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist – wie ich es vorhin schon sagte – ineffizient und sozial problematisch. Doppelte Verwaltungsstrukturen erhöhen die Kosten und führen zu einer ungleichen Versorgung. Das BSW spricht sich daher für eine solidarische Bürgerversicherung aus, in die alle Einkommensarten einbezogen werden. (Vereinzelt Beifall BSW sowie des Abgeordneten Lars Hünich [AfD]) Drittens: Die Lastenverteilung im System ist unausgewogen. Eine Absenkung der Mehrwertsteuer auf Arzneimittel sowie eine stärkere Beteiligung der Pharmaindustrie an den Systemkosten sind sachlich gerechtfertigt und wären finanzpolitisch wirksam. (Vereinzelt Beifall BSW) Viertens: Krankenhäuser sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Ihre Finanzierung muss kostendeckend, verlässlich und planbar sein. Sparmaßnahmen, die strukturell zur Unterversorgung führen, lehnen wir als BSW ab. Diese Punkte zeigen: Beitragserhöhungen sind kein Automatismus. Sie sind das Ergebnis politischer Entscheidungen und können durch andere Entscheidungen vermieden oder begrenzt werden. Der Antrag der AfD bietet dafür keine Grundlage. Er enthält keine tragfähigen Reformvorschläge und keine verantwortbare Gegenfinanzierung. Aus diesen Gründen wird das BSW ihm nicht zustimmen. Außerdem – es wurde heute schon gesagt – gehört das Thema in den Bund. (Vereinzelt Beifall BSW)

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