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Gunnar Lehmann

BSW 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir erleben gegenwärtig eine ganze Reihe von Inszenierungen in diesem Landtag. Mit einer dieser Inszenierungen dürfen wir uns in unserer Fraktion befassen. Eine andere Inszenierung ist die wiederholte Forderung der CDU, die Landesdüngeverordnung sofort abzuschaffen. Dazu gab es eine markige Ansprache von Herrn Hoffmann auf der schon erwähnten Demonstration vor dem Landtag und einen Antrag im Ausschuss, der auffälligerweise schon fertig war, bevor die dazugehörige Anhörung beendet wurde. (Vereinzelt Beifall AfD) Nun also der dritte Versuch. Und, Herr Hoffmann: Wenn Ihnen die Anhörungen im Ausschuss zu eintönig bzw. zu langweilig sind – mir fallen etliche Sachverständige ein, die wir von der BSW-Fraktion aus einladen könnten, um Sie wieder ein bisschen aufzumuntern. Die haben vielleicht auch andere Auffassungen zur Düngeverordnung. (Beifall des Abgeordneten Christian Dorst [BSW]) Um das durchschaubare Manöver Ihrer Fraktion zu entlarven, reicht es eigentlich aus, kurz zu recherchieren, wie sich die unionsgeführten Bundesländer in der aktuellen Lage verhalten. Wurde die Landesdüngeverordnung beispielsweise in Sachsen-Anhalt außer Kraft gesetzt? Nein, auch dort hat man nur den Vollzug beendet. (Lars Hünich [AfD]: Wer ist denn da der Landwirtschaftsminister?) Dezember 2025 83 Ich befürchte, solange die schriftliche Urteilsbegründung nicht vorliegt, solange man nicht sicherstellen kann, dass eine Außerkraftsetzung der Verordnung keine negativen beihilferechtlichen Auswirkungen auf unsere Landwirte hat, und solange man nicht sicherstellen kann, wie es zu Beginn der neuen Düngesaison weitergeht, wird kein Landwirtschaftsminister die Verordnung aufheben. Ich bin dem Kollegen Jank – wir haben ja beide mal im Landwirtschaftsamt gearbeitet; wenn auch nicht in demselben – sehr dankbar, dass er noch einmal die Einschränkungen dargestellt hat. Die Sache ist nur, dass diese Einschränkungen – nach meiner Kenntnis – gegenwärtig gar nicht wirksam sind, weil ohnehin nicht gedüngt werden kann.

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