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Daniel Münschke

18.12.2025 Sitzungen 8/24

Danke sehr. – Ich schaue zur Ministerin: Möchten Sie darauf erwidern? – Das möchten Sie nicht. (Kristy Augustin [CDU] in Richtung der Regierungsbank: Sie stoßen es an!) Bevor wir in die Abschlussrunde eintreten, weise ich darauf hin, dass aufgrund der Redezeitüberschreitung der Landesregierung alle Fraktionen noch etwas Zeit hinzubekommen haben. Die Abschlussrednerinnen, Frau Meyer und Frau Graßmel, werde ich im Anschluss fragen, ob sie das Wort ergreifen möchten. Zunächst frage ich die CDU-Fraktion: Möchten Sie die Ihnen noch zur Verfügung stehende Redezeit von 2:03 Minuten nutzen? – Das möchten Sie nicht. Die AfD-Fraktion hätte noch 2:44 Minuten zur Verfügung. – Sie möchte auch nicht. Dann kommen wir zur Abschlussrunde. Frau Abgeordnete Meyer, Sie haben noch 3:53 Minuten zur Verfügung. – Sie möchten auch nicht. Frau Graßmel, Sie haben noch 3:55 Minuten zur Verfügung. – Auch Sie möchten nicht. Das ist alles sehr vorbildlich. Wir sind am Ende der Aussprache angekommen und treten in die Abstimmung über den Antrag der SPD- und der BSW-Fraktion auf Drucksache 8/2143 ein. Der Antragstitel lautet: „Einrichtung spezialisierter Kinderschutzinstitutsambulanzen im Land Brandenburg“. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag ohne Stimmenthaltungen einstimmig angenommen worden. Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf. TOP 4: Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht zum 31. Dezember 2024 Bericht der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Drucksache 8/973 in Verbindung damit: Stellungnahme zum Tätigkeitsbericht Datenschutz der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht für das Jahr 2024 Stellungnahme der Landesregierung Drucksache 8/2029 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Inneres und Kommunales Drucksache 8/2161 Das Präsidium hat sich darauf verständigt, dass die Landesbeauftragte Gelegenheit zu einem Redebeitrag erhält und ansonsten auf eine Debatte verzichtet wird. Während sich Frau Hartge zum Rednerpult begibt, möchte ich mich im Namen des gesamten Parlaments bei Frau Hartge und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese Arbeit ganz herzlich bedanken. (Allgemeiner Beifall) Sie haben sodann das Wort. Bitte sehr. Dagmar Hartge (Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ihnen liegt heute mein Tätigkeitsbericht für das Jahr 2024 zur Beschlussfassung, der zustimmenden Kenntnisnahme, vor. Ich möchte mich bei Ihnen an dieser Stelle sehr herzlich für die konstruktive Beratung über den Bericht im Ausschuss für Inneres und Kommunales bedanken. Ich möchte mich an dieser Stelle auch noch einmal für die Unterstützung meiner Behörde durch neues Personal bedanken; das ist in einer finanziell angespannten Situation nicht selbstverständlich. Mit der künstlichen Intelligenz erleben wir gerade eine technische Revolution, die mit der industriellen Revolution von vor fast 200 Jahren vergleichbar ist. Der Einsatz von künstlicher Intelligenz, der noch vor ein paar Jahren wie eine Utopie klang, ist heute Alltag. Die Europäische Kommission hat deshalb mit der KI-Verordnung einen Rechtsrahmen für eine rechtsstaatliche Einhegung der künstlichen Intelligenz geschaffen. Dort, wo künstliche Intelligenz mit personenbezogenen Daten arbeitet, gelten auch die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung. Mit der wachsenden Nutzung von und Praxis mit künstlicher Intelligenz stellen sich aus datenschutzrechtlicher Sicht neue Fragen. Die sogenannten Large Language Models wie ChatGPT, Meta AI, Gemini, Mistral, Grok oder DeepSeek sind mit ungeheuren Mengen an Daten trainiert worden, unter denen sich auch personenbezogene Daten befunden haben. Diese Modelle werden jetzt als Grundlage für andere Produkte genutzt. Das Datenschutzrecht muss deshalb Fragen beantworten wie beispielsweise die, ob ein fehlerbehaftetes Sprachmodell spätere Anwendungen, die auf ihm beruhen, infiziert hat. Kann ein späterer Nutzer eines fehlerbehafteten Sprachmodells selbst noch rechtmäßig personenbezogene Daten verarbeiten? Wie können bei großen Sprachmodellen die Rechte Betroffener auf Auskunft zu ihren personenbezogenen Daten, die in das Modell eingeflossen sind, sowie auf deren Berichtigung oder Löschung gewahrt werden? Auch wenn Sprachmodelle halluzinieren, also bei der Beantwortung der Frage personenbezogene Daten erfinden, stellt sich die Frage, wie die Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung umgesetzt werden können. Auch die Beschwerden, die meine Behörde täglich erreichen, werden zu einem hohen Prozentsatz bereits mit Hilfe von Chatbots formuliert – einschließlich einer mitgelieferten rechtlichen Bewertung. Für mich als Datenschutz-Aufsichtsbehörde gehört deshalb die Befassung mit dem Einsatz von KI zu den wichtigsten Aufgaben. Es gilt, jetzt die Weichen zu stellen und den Anwendern, Herstellern und Nutzerinnen und Nutzern die nötige Hilfe bei der Umsetzung der Datenschutzregelungen zu geben. Ich will mit meiner Arbeit einen Beitrag dazu leisten, dass die Chancen der KI genutzt werden können, aber die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger gewahrt werden. Die Datenschutzbeschwerden, die meine Behörde im Berichtsjahr erhalten hat, zeigen, dass das Grundrecht auf Datenschutz vielen Menschen wichtig ist und dass es noch immer ein großes Bedürfnis gibt, selbst darüber zu entscheiden, wer was über uns weiß. Der Wunsch, nicht von den Nachbarn mit Videokameras überwacht zu werden oder dabei beobachtet zu werden, wenn man das Haus verlässt und mit wem man kommt, ist nur ein Beispiel aus diesem Bereich. Die Zahl der Beschwerden über Videoüberwachung steigt jedes Jahr weiter an. Dann gibt es noch den Ärger über die vielen Cookies, die jeden Tag gesetzt werden, wenn wir uns im Internet bewegen. Oder es sind die Fälle aus dem Bereich der Arbeit, wenn Beschäftigtendaten faktisch rechtswidrig verarbeitet werden. Als Beispiel aus dem Tätigkeitsbericht nenne ich nur den Fall, in dem Krankenzeiten von Beschäftigten in der Kantine – auch für Dritte, die diese Kantine besuchen konnten, zugänglich – ausgehängt worden sind. Dezember 2025 45 Zugenommen hat auch die Zahl der Fälle, in denen Regelungen zur Datensicherheit missachtet wurden. Oft sind es keine bewussten Verletzungen der Datensicherheit, sondern Nachlässigkeiten oder fehlende bzw. risikobehaftete Einschätzungen. Die Mängel in der IT-Sicherheit werden heute immer häufiger durch Angriffe ausgenutzt. Im Bereich der Wirtschaft sind von Hackerangriffen manchmal Millionen von Menschen betroffen, die nach einem Angriff zum Schutz ihrer Daten auch selbst Maßnahmen ergreifen müssen. Das bedeutet einen großen Vertrauensverlust. Wenn staatliche Stellen Datenverluste durch Angriffe erleiden oder die Gefahr bestanden hat, greift dies noch stärker in das Leben der Betroffenen ein. Der Staat hat die gesetzliche Befugnis, Ihre Daten zu verarbeiten. Im Bereich der Wirtschaft hat es dagegen jeder selbst in der Hand, zu entscheiden, welchem Unternehmen er vertraut. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, auch wenn Datenschutz für die Verantwortlichen oft aufwendig sein mag, schützt er ein Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger. Ich sehe deshalb die momentane Diskussion über den Abbau von Bürokratie durch den Abbau von Datenschutz mit großer Sorge. Wir brauchen heute mehr denn je einen starken Datenschutz. Wenn dies für manchen Verantwortlichen in der Umsetzung schwierig ist, sollten wir in diesem Zusammenhang eher daran denken, Kleinunternehmen oder auch Vereinen in der praktischen Umsetzung zu helfen. Wir leben nicht mehr in einer Zeit, in der auf die automatisierte Verarbeitung von Daten verzichtet werden kann. Lassen Sie mich zum Schluss eine Bitte an Sie richten. Bitte setzen Sie sich in Ihrer Arbeit für einen starken Datenschutz ein, und bitte setzen Sie sich für eine bessere Medien- und Digitalbildung der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein. Am Ende sollen die Chancen der digitalen Entwicklung überwiegen. Das ist meine Hoffnung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall SPD, BSW und CDU sowie vereinzelt AfD)

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