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Rainer Genilke

CDU 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Ich sehe Ihnen alles nach, Frau Präsidentin. – Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zur Einführung einer monatlichen Meldepflicht hat natürlich eine Vorgeschichte. Diese möchte ich kurz skizzieren. 6. September 2024: Nach den wiederholten Messerattacken durch abgelehnte Asylbewerber in Deutschland trafen sich Ministerpräsident Woidke und Innenminister Stübgen mit den Landräten und den Oberbürgermeistern der kreisfreien Städte. Mit am Tisch – ich habe es schon angesprochen – saß natürlich und selbstverständlich der damalige Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt (Oder), unser heutiger Innenminister. In ihrer abschlie-Dezember 2025 71 ßenden Erläuterung halten sie unter Punkt 5 fest, ich zitiere: „Zur Sicherstellung einer ineinandergreifenden und einheitlichen Verwaltungspraxis wird für Personen mit abgelehnten Asylverfahren eine mindestens monatliche Meldepflicht durch persönliches Erscheinen in der Leistungsbehörde sichergestellt. Dies gilt auch und insbesondere für sogenannte Dublin-Fälle. Leistungseinschränkungen werden konsequent angewendet. Vollziehbar Ausreisepflichtige, die untertauchen, werden sofort zur Aufenthaltsermittlung bzw. zur Fahndung ausgeschrieben. Zudem verlieren sie ihren Anspruch auf Geldleistungen.“ 27. November 2024: SPD und BSW stellen ihren Koalitionsvertrag vor. Darin heißt es auf Seite 4 und auf Seite 45 in jeweils gleichem Wortlaut: „Wir bekräftigen die „Gemeinsame Erklärung der Landrätekonferenz zum Thema Migration und Sicherheit“ vom 6. September 2024 und werden diese konsequent umsetzen.“ 28. Juli 2025: Der amtierende Innenminister Wilke kündigt gegenüber der Presse Folgendes an: „Menschen, die während ihres Asylverfahrens untertauchen, sollen dadurch automatisch einen Asylanspruch verwirken. Denn wie soll man einem Bürger erklären, dass da jemand ist, der hierherkommt und eine Prüfung seines Asylantrags möchte, sich dann aber dem Verfahren entzieht.“ Innenminister Wilke kündigt in diesem Zusammenhang auch eine Bundesratsinitiative an. Wir schreiben den 7. September 2025: Mich erreicht die Beantwortung der Kleinen Anfrage mit der Drucksachennummer 8/1571 zum Umgang mit untergetauchten Asylbewerbern in Brandenburg. Darin heißt es, dass zum damaligen Zeitpunkt 796 untergetauchte Asylbewerber zur Fahndung ausgeschrieben sind, 496 davon mit einem offenen Asylverfahren, vier mit positivem Asylbescheid und 296 ausreisepflichtige Personen. Ich wiederhole: fast 300 abgelehnte Asylbewerber, von denen Minister Wilke derzeit nicht sagen kann, wo sie sind, geschweige denn, ob nach ihnen gesucht wird. Auf die Kritik der CDU reagiert der Minister des Innern und für Kommunales, René Wilke, am 16. Oktober 2025 gegenüber der Presse erwartbar und dennoch dünnhäutig und weist jedwede Verantwortung von sich; die Kommunen seien für die Umsetzung der Meldepflicht zuständig. Wir schreiben den 29. Oktober 2025. An diesem Tag entscheidet sich unser Minister Wilke überraschenderweise doch dazu, seiner Aufsichtspflicht nachzukommen, und lässt an die Kommunen ein Rundschreiben versenden, das er allerdings nicht selbst unterzeichnet hat. Darin heißt es: „Die Meldepflicht der Leistungsbehörde sollte dagegen nicht zur Überprüfung von aufenthaltsrechtlichen Verpflichtungen von Asylbewerbern und vollziehbar ausreisepflichtigen Personen dienen. Aufenthaltsrechtliche Verpflichtungen, wie etwa die Pflicht zur Einhaltung einer Wohnsitzauflage, sind keine leistungsrechtlichen Bedingungen […]“ Auf gut Deutsch: Nichts mit Meldepflicht! Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Minister, ich frage Sie: Wie soll man angesichts dessen die Regierung noch ernst nehmen? Der Ministerpräsident trifft eine Vereinbarung. Der Innenminister kündigt an, kann aber keine Auskunft zu dem Aufenthalt von knapp 300 ausreisepflichtigen Asylbewerbern geben und lässt dann von seinen Mitarbeitern ein Schreiben versenden, in dem eine Meldepflicht als quasi nicht umsetzbar dargestellt wird. Und von der angekündigten Bundesratsinitiative Brandenburgs haben wir selbstverständlich nie wieder etwas gehört. Der vorliegende Antrag fordert Sie deshalb auf, die gesetzlichen Grundlagen zur Einführung einer monatlichen Meldepflicht zu schaffen. Auf diese Weise können Sie Rechtssicherheit für die Landkreise und die kreisfreien Städte schaffen. Mehr noch: Sie unterstützen den Ministerpräsidenten dabei, sein Wort zu halten, und setzen sogar noch Ihren eigenen Koalitionsvertrag um. Ich bitte Sie deshalb eindringlich, zum Wohle der Menschen in diesem Land: Stimmen Sie zumindest der Überweisung unseres Antrags an den Ausschuss zu. Dann können wir ihn gern noch qualifizieren. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU)

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