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Ines Seiler

SPD 18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über einen Antrag der CDU, der sich mit der monatlichen Meldepflicht und dem Umgang mit untergetauchten Geflüchteten befasst. Dieses Thema ist ohne Frage richtig und wichtig. Es berührt das Vertrauen der Bevölkerung in den Rechtsstaat, es betrifft die Funktionsfähigkeit unserer Behörden, und es berührt Fragen der Sicherheit. Deshalb ist es mir wichtig, dass wir diese Debatte mit Sachlichkeit und Verantwortung, mit Respekt und Verstand führen. Aber mich dünkt, dass das nicht alle hier so sehen. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was verstehen wir unter untergetauchten Geflüchteten? Sie sind ohne Ausweis unterwegs, denn ihn müssen sie abgeben, wenn sie in einer Einrichtung aufgenommen werden. Sie haben keinen Zugang zu Leistungen, also Geld, nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und keinen Zugang zu medizinischer Versorgung. Zudem sind sie zur Fahndung ausgeschrieben, und wenn sie aufgegriffen werden, haben sie sich einer Straftat schuldig gemacht, der Verletzung der Aufenthalts- bzw. Residenzpflicht. Aktuell sind 796 Ausschreibungen zur Fahndung aktiv. Davon entfallen jedoch – das hat Herr Genilke auch schon gesagt – 496 auf Personen ohne BAMF-Bescheid, 296 auf Personen mit negativem und vier auf Personen mit positivem Bescheid. Diese Differenzierung ist wichtig, denn sie macht deutlich: Nicht jeder Fall ist gleich, und nicht jede dieser Personen ist ausreisepflichtig. Was fällt auf? Fast 500 dieser 800 nicht auffindbaren Personen haben noch gar keinen BAMF-Bescheid. Da stellt sich doch die Frage: Warum warten sie den Bescheid nicht ab? Und: Wo sind sie überhaupt? Wenn wir uns die Migrationsrouten anschauen, wird klar, dass Geflüchtete dorthin gehen, wo sie bereits Familie oder Bekannte haben. Das heißt – das gehört zur Wahrheit, Herr Genilke –, nicht jeder Geflüchtete will nach Deutschland kommen. Da liegt es doch auf der Hand, dass sich ein Großteil der vermeintlich Untergetauchten längst nicht mehr in Deutschland aufhält. Das sei nur mal am Rande erwähnt. Aber kommen wir wieder zu Ihrer Anfrage und den Zuständigkeiten der Kommunen. In der Antwort auf Ihre Kleine Anfrage 648 ist klar aufgeführt: Die monatliche Meldepflicht wird von den Kommunen in eigener Zuständigkeit umgesetzt. Auch Leistungseinschränkungen werden von den Kommunen entschieden. Weder das Landesaufnahmegesetz noch das Asylbewerberleistungsgesetz sieht eine zentrale Statistikpflicht gegenüber dem Land vor. Es handelt sich also nicht um eine Lücke im Vollzug durch die Landesregierung, sondern um die gesetzlich verankerte und bewährte föderale Aufgabenteilung zwischen den Kommunen und dem Land. Der Antrag verlangt unter anderem zentrale statistische Erfassungen, digitale Dashboards, standardisierte Sanktionskaskaden und monatliche Berichte der Kommunen an das Land. All diese Elemente mögen auf den ersten Blick nach Effizienz klingen. Aber sie greifen tief in kommunale Zuständigkeiten ein, benötigen teils neue landesrechtliche Grundlagen und berühren datenschutzrechtliche sowie bundesrechtliche Vorgaben. Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass das Land diese Strukturen nicht allein durch Beschluss einführen kann. Denn dazu braucht es eine rechtliche Grundlage, und dazu wiederum braucht es eine Beteiligung der kommunalen Ebene, die diese Aufgaben täglich umsetzt. (Zuruf des Abgeordneten Rainer Genilke [CDU]) – Ja, dafür hätten Sie in der vergangenen Legislaturperiode Zeit gehabt. Die Daten, die der Antrag einfordert, liegen aufgrund der bestehenden Rechtslage gar nicht landesweit standardisiert vor. Nur am Rande sei erwähnt, dass die Partei des Antragstellers in der vergangenen Legislaturperiode den Innenminister stellte. Aber es gibt Neuigkeiten: Die Landesregierung arbeitet bereits aktiv an Verbesserungen. In der Antwort auf die Kleine Anfrage 596 wird darauf hingewiesen, dass Brandenburg im Rahmen der Innenministerkonferenz bereits federführend eine bundesweite Initiative eingebracht hat. Ihr Ziel: die Asylverfahren von untergetauchten Personen zu beschleunigen und rechtssicher zum Abschluss zu bringen. Das ist eine Voraussetzung für Rückführungen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein zentraler Baustein. Denn viele Herausforderungen entstehen durch Rechtsrahmen auf Bundes- oder EU-Ebene. Hier übernimmt Brandenburg Verantwortung, und das im Schulterschluss mit den anderen Ländern. Der richtige Weg ist aus meiner Sicht: Fortführung der Zentralisierung von Zuständigkeiten im Land; einheitliche Standards dort, wo sie rechtlich möglich und auch sinnvoll sind; gute Kooperation von Land und Kommunen; starke digitale Strukturen, die entlasten und nicht belasten; vor allem eine klare Priorisierung der Fälle, in denen der Staat konsequent handeln muss. Die gute Nachricht: All dies geschieht bereits, wie schon ausgeführt, mit Bedacht, in Abstimmung mit anderen Ländern und den Kommunen sowie im Einklang mit dem geltenden Recht. Aus diesen Gründen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall SPD und BSW)

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