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Britta Müller

18.12.2025 Sitzungen 8/24

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Mein Haus hat im Rahmen von Kleinen Anfragen bereits mehrfach Fragen zu Entscheidungen des Landesverfassungsgerichts bezüglich der Regelungen der Corona-Eindämmungsverordnung und bezüglich eines möglichen Corona-Amnestiegesetzes beantwortet. Zuletzt habe ich am Mittwoch zu einer entsprechenden mündlichen Anfrage der AfD Stellung genommen. Auch mit Blick auf diesen Antrag kann ich mich nur wiederholen: Die Entscheidungen des Verfassungsgerichts liefern Erkenntnisse in Bezug auf juristische Fragen, die während der Pandemie auftraten, einschließlich der Frage nach der Abwägung von staatlichen Eingriffen in Freiheitsrechte unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und des berechtigten Interesses, die öffentliche Sicherheit zu schützen. Unter anderem mit diesen Fragen setzt sich die Enquetekommission auseinander. Dazu gehört auch die Frage eines Corona-Amnestiegesetzes. Amnestien – also Aufhebungen von rechtskräftig verhängten Strafen oder Bußgeldern – sind die absolute Ausnahme in einem Rechtsstaat. Die Landesregierung wird also nicht ad hoc Bußgeldbescheide aufheben, die infolge einer Rechtsverordnung erlassen wurden, die durch Beschlüsse des Verfassungsgerichts nun in Teilen für nichtig erklärt wurden. Wir haben uns für ein parlamentarisches Verfahren entschieden. Die Enquetekommission bereitet dieses Verfahren vor. Nutzen Sie Ihre Chance, und wirken Sie dort mit! Das MGS hat in der Dezembersitzung der Kommission einen Basisvortrag zur Entstehung einer Verordnung gehalten, um die grundlegenden Aspekte und den rechtlichen Rahmen zu erläutern. Das Ministerium des Innern und für Kommunales wird im Januar 2026 unter anderem zu Normenprüfverfahren im Rahmen der Pandemie Stellung nehmen, und das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung wird zu Rechtsförmlichkeitsprüfungen unter Bezugnahme auf die Entscheidungen der Bundesebene, der MPK und anderer Gremien ausführen und dabei die Relevanz aktueller Corona-Gerichtsentscheidungen für den Prozess darstellen. Die Entscheidung über ein Corona-Amnestiegesetz, das eng mit dem weiteren Umgang mit den Bußgeldverfahren der Betroffenen zusammenhängt, wird sich also aus den Erkenntnissen der Kommission ergeben und nicht mit einem Fingerschnipp getroffen. Auch in anderer Hinsicht möchte ich hier zum Antrag der AfD noch einmal klarstellen: Aus den Entscheidungen des Verfassungsgerichts lässt sich die überwiegende Rechtmäßigkeit der Corona-Schutzmaßnahmen ableiten. Selbstverständlich muss sich die Landesregierung berechtigter Kritik stellen, wenn sich Einzelvorschriften im Nachhinein als zu unbestimmt und deshalb als rechtswidrig erweisen. Ich möchte der Arbeit der Kommission nicht vorgreifen. Die Aufhebung von während der Coronapandemie ergangenen Bußgeldbescheiden im Rahmen eines Amnestiegesetzes kann erfolgen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür im Land Brandenburg gegeben sind. Ich werde dies dann unterstützen. – Vielen Dank. (Beifall BSW und SPD)

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