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Plenarprotokoll 19/66

10.12.2025 · 444 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (59)CSU (58)GRÜNE (49)FREIE WÄHLER (43)SPD (41)

Tobias Reiß

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen. Ich hoffe, Sie alle konnten gestern den Parlamentarischen Abend in der Vorweihnachtszeit als kleine Atempause in unserem politischen Alltag genießen. Es sind ja gerade auch diese Momente des Austausches, die uns daran erinnern, dass wir trotz aller Unterschiede gemeinsam für unser Land Verantwortung tragen. Ich freue mich, dass wir heute wieder zusammenkommen, um diese Arbeit fortzusetzen, und eröffne die 66. Vollsitzung des Bayerischen Landtags. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 14 a und 14 b auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes und der Bayerischen Durchführungsverordnung Finanzausgleichsgesetz (Finanzausgleichsänderungsgesetz 2026) (Drs. 19/9019) - Erste Lesung - und Gesetzentwurf der Staatsregierung über die Feststellung des Haushaltsplans des Freistaates Bayern für die Haushaltsjahre 2026 und 2027 (Haushaltsgesetz 2026/2027 - HG 2026/2027) (Drs. 19/9020) - Erste Lesung - Das Wort hat Herr Staatsminister Albert Füracker. Bitte schön, Herr Staatsminister. Staatsminister Albert Füracker (Finanzen und Heimat): Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Schönen guten Morgen! Ich freue mich, dass wir nach vielen Debatten, die wir in den letzten Wochen hatten, heute den Haushalt erstmals auch im Plenum diskutieren können und ich den Haushaltsentwurf für 2026/2027 vorstellen kann. Es war schwieriger als sonst – ich gebe es zu –; denn die Fragen, die alle gleichzeitig geklärt werden mussten, um diesen Haushalt vorlegen zu können, waren durchaus fordernd. Ich höre auch schon seit Wochen, was an dem, was ich heute vorlege, alles nicht passt. Nun, warten Sie es ab. Ich bin der Auffassung, dass das, was wir heute vorlegen, einen echten Zukunftshaushalt, einen Investitionshaushalt für den Freistaat Bayern darstellt. Ehrlicherweise bin ich schon ein wenig stolz darauf. Zuverlässige Menschen ermöglichen es, dass dieser Haushalt so gut aufgestellt werden konnte, natürlich all diejenigen, die auf Beamtenebene seit Monaten in meinem Ministerium und in den anderen Häusern an diesem Haushalt planen. Das sind hoch qualifizierte Menschen, die diese Arbeit tun. Dafür mein Dank. Gleiches gilt natürlich auch für die Staatskanzlei. Der Ministerpräsident ist gekommen – ich komme darauf noch zu sprechen –, der maßgeblich daran beteiligt war, dass ein so guter Investitionshaushalt vorgelegt werden kann. Ich bedanke mich bei den Fraktionen, beim Koalitionspartner, bei allen, die mitgewirkt haben. Ganz besonders bedanken wir uns aber natürlich bei den Menschen, die uns überhaupt ermöglichen, Politik zu machen, Geld für unterschiedliche Dinge auszugeben. Wir im Parlament dürfen darüber entscheiden, was in Bayern gemacht werden kann und was nicht. Das ist eine große Verantwortung. Die Möglichkeit, das machen zu können, besteht nur deshalb, weil es fleißige Menschen gibt, Menschen, die in diesem Land Steuern zahlen. Deswegen sollten wir uns als Bayerischer Landtag auch einmal bei denjenigen bedanken, die diese Steuern jeden Tag erwirtschaften. Deshalb: Vergelts Gott! Wir wollen mit dem Geld verantwortungsbewusst umgehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Gleiches gilt natürlich auch für die Steuerverwaltung, die die Aufgabe hat, dafür zu sorgen, dass es im Land gerecht zugeht, dass die Mittel beim Staat ankommen. Der öffentliche Dienst in Bayern ist ein starker Bestandteil dieses Landes, ohne den Politik in dieser Weise gar nicht möglich wäre. Warum ist es besonders schwierig? – Weil wir uns nach wie vor in einer der schwersten, wenn nicht der schwersten Wirtschaftskrise seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland befinden. Das Ganze ist international nicht ganz einfach – das wissen wir. Das Problem ist aber offensichtlich nach wie vor, dass Deutschland, was die Wachstumserwartungen anbelangt, wenn ich die größten Wirtschaftsnationen dieser Erde betrachte, nicht das erfüllt, um sich leisten zu können, was sich Deutschland leisten möchte. Wenn man ein besonders gutes Sozialsystem hat, wenn man besonders viel Geld ausgeben möchte, muss man es eben vorher auch erwirtschaften. Das Schlimme ist, dass wir schlechter als andere durch die Jahre der Krisen gekommen sind. Mich wundert immer wieder, dass ich ständig von den Verursachern dieser Wirtschaftskrise belehrt werde. Diejenigen, die in den letzten Jahren in Berlin die Ampel-Regierung mitgetragen haben, sollten bei der Beantwortung der Frage, warum es in diesem Land so schwierig ist, ganz ruhig sein. Wir müssen jetzt das aufräumen, was andere verursacht haben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Haushaltsplanung auf dem Scherbenhaufen der Ampel, meine Damen und Herren, ist nicht ganz einfach. Doch offensichtlich gibt es einen Lichtblick. Die Steuerschätzung spricht davon, dass wir in 2026 und in 2027 wieder Wachstum mit leicht über 1 % hätten. Ich hoffe, dass das eintreten wird. Jedenfalls können wir offensichtlich erstmals seit einigen Jahren wieder Wachstum in diesem Land erzielen. Wir müssen dieses Wachstum verstärken. Wir müssen überlegen: Was können wir im Haushalt tun, damit in diesem Land noch mehr Wachstum entsteht? Das Zauberwort ist eben Investition. Wir haben schon in den letzten Jahren Investitionshaushalte vorgelegt und auch umgesetzt, die mindestens in Deutschland, wenn nicht auch darüber hinaus, beispielhaft sind. Wir investieren im wahrsten Sinne des Wortes mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln, meine Damen und Herren; denn das ist es, was wir in unserem Land brauchen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dass dies nicht nur leere Worte bleiben, kann mit Zahlen gut belegt werden. Der Freistaat Bayern und die Kommunen des Freistaats haben im Vergleich zu allen anderen Bundesländern riesige Investitionsquoten – die bayerischen Kommunen haben über 23 % Investitionsquote, in Nordrhein-Westfalen liegt sie etwa bei 12 %, in den Flächenländern West bei 15 %. Ich sage das all denen, die heute wieder ritualhaft sagen werden: Ja, in Bayern müsste noch mehr investiert werden, und hier und dort ist noch etwas, was repariert werden sollte. Meine Damen und Herren, das ist mir alles bekannt. Wenn wir aber angesichts einer Investitionsquote der Kommunen von 23 % schon klagen, dass dies zu wenig sei, was machen dann eigentlich 15 andere Länder in dieser Republik, meine sehr geehrten Damen und Herren? Was machen die eigentlich? Wir sind also beweisbar tatsächlich diejenigen mit den meisten Investitionen. Dies gilt auch für den Staat. Wir erhöhen in diesem Haushalt, dem Doppelhaushalt, die Investitionsquote auf 17 %. Ich habe doch schon seit längerer Zeit einen Überblick über die Staatsfinanzen und durfte zwölf Jahre im Finanzministerium sein. Diese Investitionsquote ist jedenfalls etwas, was wir in dieser Dimension noch nie hatten. Es gibt also nirgendwo mehr Investitionen als in Bayern. Im Übrigen müssen die Mittel auf die Straße gebracht werden; denn Investitionen müssen umgesetzt werden. Der Bayerische Landtag und auch die Kommunen können Investitionen beschließen – ausführen müssen sie fleißige Menschen in unserem Land. Es geht ja nicht nur um Investitionen in Beton oder Asphalt; es geht um Investitionen in Digitalisierung, es geht um Investitionen in die Zukunft von Bildung, von Sicherheit. All die Dinge müssen umgesetzt werden. Ich glaube, wir haben jetzt beste Voraussetzungen geschaffen. Es ist aber wie immer: Ich habe in den letzten Wochen immer wieder gelesen und gehört, dass heute wahrscheinlich wieder gesagt wird, wir müssten noch mehr investieren. Wenn man zum Besten immer wieder sagt, du bist eigentlich schlecht, und du müsstest noch besser werden, dann lautet meine Frage immer: Wie kreativ ist das eigentlich? Wir sind im bundesweiten Kontext in einer Zugpferdrolle, meine Damen und Herren; denn wir in Bayern investieren nicht nur am meisten, wir investieren gleichsam auch in den anderen Bundesländern über 10 Milliarden Euro, Geld, das wir dorthin überweisen, damit andere investieren können. Ich könnte also diese 10 Milliarden Euro auch noch einrechnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Beteiligung des Freistaats Bayern an den Investitionsquoten anderer Bundesländer ist also bemerkenswert. Ich habe das noch nicht ausgerechnet, aber wir könnten es ausrechnen. Ich sage das nur denen, die heute wieder sagen, es wäre zu wenig. Alle loben das, was Bayern tut; nur die bayerische Opposition tut sich schwer, dies anzuerkennen. Ich akzeptiere das auch. Das ist eben ein Ritual, das wir immer wieder haben. Wir strengen uns jedenfalls an, und wir legen Wert auf die Organisation der Zukunft, auch wenn ich dann wieder höre – und das werden wir heute wieder hören –: Mehr, mehr, mehr! Das wird uns immer wieder auf den Tisch gelegt. Sie kennen vielleicht die Geschichte "Der kleine Häwelmann", eine Kindergeschichte von Theodor Storm. Darin sagt der kleine Häwelmann, egal was geschieht, immer: Mehr, mehr, mehr! Deshalb bitte ich einfach darum, dass wir uns heute nicht wie im Kinderbuch verhalten. (Zuruf von den GRÜNEN) – Es geht schon los. – Das ist nicht schwierig. Ich heiße nicht Häwelmann, sondern ich heiße Füracker, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir tragen Gesamtverantwortung für unser Land. Wir tragen Verantwortung für die Gegenwart und für die Zukunft. Dabei ist viel Abwägung erforderlich. Ja, wir machen auch mehr. Wo? – Beim Investieren. Ja, wir müssen auch maßhalten. Beim Konsolidieren muss man beweisen, dass man maßhalten kann. Und: Wir müssen reformieren. Dabei geht es aber nicht immer um mehr Geld. Reformen unter der Überschrift "Ich brauche mehr Geld" anzukündigen – das ist relativ monosynaptisch, meine Damen und Herren. Reformieren heißt, etwas zu verändern. Reformen bedeuten manchmal auch, dass etwas nicht mehr so sein kann, wie es vorher war. All das gehen wir an. Das Gesamtkonstrukt ist, wie oft im Land bestätigt wird, enkelgerecht, auch in finanzieller Hinsicht; darauf lege ich Wert. Es scheint nicht für alle einen Wert darzustellen, dass wir auch mit unserer Finanzwirtschaft an die Zukunft derjenigen denken, die nach uns kommen – für mich schon. Für uns als Koalition in Bayern hat es einen hohen Wert, in der Abwägung darauf zu achten, dass wir finanziell solide bleiben, die Dinge trotzdem gut unter einen Hut bringen und Planungssicherheit schaffen. Die Menschen sehnen sich nach Planungssicherheit. Was wir als Freistaat Bayern im Hinblick auf Planungssicherheit tun können, tun wir mit diesem Doppelhaushalt auf ausgezeichnete Weise, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das alles gelingt uns bei Rekordinvestitionen. Damit bin ich beim Stichwort "investieren". Es gibt keine Sparorgie; trotzdem konsolidieren wir. Wir gehen auch – Stichwort: "reformieren" – mutige Strukturreformen an. Was mich besonders freut: Es ist in vielerlei Hinsicht großes Einvernehmen vorhanden, zum Beispiel mit unseren Kommunen. Das ist etwas, was mir jedenfalls sehr wichtig ist. Wir achten trotz der Beachtung des Grundsatzes solider Finanzen und trotz einer guten Finanzausstattung unserer Kommunen darauf, dass wir in Bayern in Forschung und Hightech spitze bleiben, dass Landwirtschaft und Umweltschutz ihre Aufgaben erledigen können, dass wir weiter digitalisieren – dabei geht es nicht nur um die Verlegung von Glasfaserkabeln, sondern auch um die weitere Digitalisierung der Verwaltung –, dass Sicherheit und Bildung in unserem Land auf hohem Niveau bleiben. Wir können allen Vergleichen mit anderen Bundesländern bestens standhalten, was die finanzielle Ausstattung dieser Bereiche angeht; von der Stellenausstattung her können wir es ohnehin. Trotz all dieser Zwänge legen wir Ihnen diesen Zukunftshaushalt vor. Dabei werden wir natürlich von den erwartbaren Häwelmannrufen "Mehr, mehr, mehr!" begleitet. Ich sage: Das Sinnvolle und Mögliche wird getan. Bei alledem machen wir keine neuen Schulden. Natürlich waren die Artikel und die Reden längst geschrieben – und sei es durch ChatGPT und Ähnliches –, dass nun auch der bayerische Finanzminister ankündigen müsse, auch Bayern werde in die Neuverschuldung gehen. Meine Damen und Herren, wir hätten mit diesem Doppelhaushalt tatsächlich 4,8 Milliarden Euro neue Schulden machen dürfen. "Machen dürfen" heißt aber nicht, die Verpflichtung zu haben, es zu tun. Unsere Pflicht ist es, mit dem Geld, das uns die Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung stellen, sorgsam umzugehen und in der Abwägung dafür zu sorgen, dass nicht allein die nächste Generation das bezahlt, womit wir heute nicht mehr zurechtkommen wollen. Wir müssen wieder den Grundsatz beachten – im ganzen Land! –, dass das Geld, das erwirtschaftet wird, für die Ausgaben reichen muss. Das ist ein Grundsatz, den wir jedenfalls pflegen wollen. Dafür strengen wir uns an. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Natürlich wird man wieder sagen: Aha, der Finanzminister hat neue Schulden nie ausgeschlossen. – Das ist richtig. Ich stehe zu dieser Aussage. Ich handele nicht dogmatisch. Ich habe immer gesagt, dass ich keine neuen Schulden machen möchte; ich kann es aber auch nicht ausschließen. Warum habe ich das gesagt? – Weil ich seriöse Finanzpolitik machen möchte. Das ist ein kluger Markenkern bayerischer Politik. Seriöse Finanzpolitik ist uns wieder gelungen. Wir tun nicht das, was die Opposition will; das gebe ich zu, meine Damen und Herren. Wir tun das, was für unser Land gut ist. Das ist mein Maßstab, nicht irgendein anderer. Dass unsere Finanzpolitik gut ist, sieht man an einer Zahl, die mich schon beeindruckt: Wir liegen auch in diesem Doppelhaushalt bei einer Zinsquote von unter 1 %. Diesen Anteil des Haushalts müssen wir für Zinsen aufwenden. Hätten wir die gleiche Zinslastquote wie die anderen Länder in Westdeutschland, müssten wir bei diesem Doppelhaushalt etwa 2,2 Milliarden Euro mehr Zinsen zahlen. Ich betone: allein an Zinsen zusätzlich zahlen! Nur weil wir so gut sind, was die finanzielle Solidität anbelangt, müssen wir das nicht tun. Nun werden einige sagen: 2,2 Milliarden Euro? So viel ist das auch wieder nicht. – Wissen Sie, dass der Umwelthaushalt ein Volumen von 1,3 Milliarden Euro und der Gesundheitshaushalt ein Volumen von 0,9 Milliarden Euro pro Jahr haben? Ich will damit nur zum Ausdruck bringen, dass unsere finanzielle Solidität dazu führt, dass wir unser Geld nicht für Zinsen ausgeben müssen, sondern für Investitionen ausgeben können. Diesen Prozess haben wir seit Juli dieses Jahres gestaltet. Die Bedarfe wurden mit den Ressorts verhandelt. Das Notwendige und das Wünschenswerte wurden übereinandergelegt und zum Ausgleich gebracht. Über die Lage der Kommunen wurde ausführlichst beraten. Wie oft habe ich hier im vergangenen und in diesem Jahr stehen dürfen und erklären müssen: Es wird in Bayern nichts verzögert. – Die Gesamtschau auf die Lage der Kommunen und den bayerischen Gesamthaushalt hatte natürlich auch damit zu tun, was in Berlin entschieden wurde. So wussten wir zum Beispiel erst am 17. Oktober 2025, nachdem der Bundesrat in Zweiter Lesung beraten hatte, wie die Sondervermögensbeschlüsse des Bundes in Bayern genau umgesetzt werden können. (Andreas Winhart (AfD): Sonderschulden!) Wir hatten zwar geplant. Aber ich kann nicht der Öffentlichkeit drei Monate vorher sagen, was ich tun werde, wenn ich noch gar nicht weiß, was ich tun darf. Deswegen ist die Entscheidung vom 17. Oktober für uns der Maßstab gewesen. Wir haben rasch danach, am 30. Oktober, den kommunalen Finanzausgleich verhandelt. Da Sie heute wahrscheinlich wieder hören werden, was wir den Kommunen angeblich alles angetan haben, bitte ich darum, hier in aller Seriosität noch einmal sagen zu dürfen: Wir haben mit den Kommunen monatelang gute, beste Gespräche gehabt, auf Arbeitsebene, auf Fachebene – das interessiert wieder nicht; aber so ist es halt –, auf Spitzenebene, immer wieder. Wir haben mit den Kommunen einvernehmlich – einvernehmlich! – einen kommunalen Finanzausgleich verhandelt. Wir haben auch einvernehmlich die Nutzung der Gelder aus dem Sondervermögen des Bundes besprochen. Meine Damen und Herren, mir ist eine gute Partnerschaft mit den Spitzenverbänden der Kommunen wichtiger als irgendein Zeitvertreib mit der SPD, bei dem ich nur kritisiert werde. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Widerspruch bei der SPD) Ich danke für diese konstruktiven Gespräche. Die Herausforderungen sind hoch; die der Kommunen liegen insbesondere im Verwaltungshaushalt. Die laufenden Kosten, die überall entstehen, bei den Kommunen und beim Staat, sind das große Problem. Die hohen Kosten sind übrigens nicht durch bayerische Gesetze verursacht. Es wird ja oft der Vorwurf erhoben, Land und Bund würden so viele Aufgaben an die Kommunen übertragen, dass diese die Lasten nicht mehr schultern könnten. Ich jedenfalls kenne kein bayerisches Gesetz, das wir in den letzten Jahren verabschiedet haben, mit dem wir die Kommunen zusätzlich belastet hätten; denn in Bayern gilt der Grundsatz: Wenn wir das schon tun, dann schicken wir auch das Geld mit. In diesem Land gilt nämlich das Konnexitätsprinzip, das besagt, dass man das tun muss, und daran halten wir uns. (Zuruf des Abgeordneten Tim Pargent (GRÜNE)) – Hören Sie zu! – Übrigens haben wir in COVID-Zeiten fast 4 Milliarden Euro Schulden zugunsten der bayerischen Kommunen gemacht. Wir lassen unsere Kommunen nicht im Stich, zu keiner Zeit, auch jetzt nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben geholfen. Wir haben den kommunalen Finanzausgleich – aus rein bayerischen Geldern! – um 845,8 Millionen Euro erhöht. Um 7,1 % steigt der kommunale Finanzausgleich in Bayern. Damit steigt der kommunale Anteil um weit mehr als der Doppelhaushalt selbst. Wir haben den Bezirken im Zuge dieser Steigerung 480 Millionen Euro zusätzlich zugesagt. Meine Damen und Herren, das ist eine Steigerung der Zuweisungen an die Bezirke um 57,4 %! Damit wollen wir verhindern, dass Bezirksumlagen und Kreisumlagen über Gebühr steigen müssen und dass die Kommunen ihre Verwaltungshaushalte nicht mehr in den Griff bekommen. Das haben wir einvernehmlich beschlossen, und ich finde, das haben wir gut gemacht. Wenn Sie durch das Land fahren und einen Bürgermeister fragen: "Gell, es wäre schon gut gewesen, wenn du doppelt so viel Geld bekommen hättest?", dann wird er immer sagen: "Natürlich wäre das gut gewesen." Aber wenn man mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern seriös diskutiert, dann sagen auch sie: Wir waren positiv überrascht, wie sehr der Freistaat Bayern bereit war, uns in dieser Situation zu helfen. Das war nicht nur eine einmalige, schnelle Hilfe, sondern wir haben auch strukturelle Verbesserungen beschlossen. Dazu gehört die Erhöhung des kommunalen Anteils am allgemeinen Steuerverbund. Dieser Anteil wird auf 13,3 % 2026 und auf 13,5 % 2027 aufwachsen. Ich weiß schon, was hier hinterher wieder ritualhaft gesagt wird. Für diejenigen, die es dann noch hören, erkläre ich schon jetzt: Ja, es kann sein, dass es Bundesländer gibt, die einen höheren allgemeinen Steuerverbund haben; die haben aber mitunter auch weniger Steuerverbünde. In Bayern gibt es vier Steuerverbünde! Wenn wir die Volumina alle addieren, dann können wir uns mit jedem anderen Bundesland messen. Wir stechen jedenfalls nicht in negativer Hinsicht heraus. Es wird eben immer wieder verschwiegen, dass andere Länder eine andere Struktur haben. Jedenfalls ist Bayern das kommunalfreundlichste Land, das es überhaupt gibt – in ganz Deutschland und weit darüber hinaus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zu diesem Finanzausgleich kommt dann noch etwas, wofür ich dem Ministerpräsidenten ausdrücklich danke; denn dass auf Bundesebene die Sondervermögen beschlossen wurden, ist das eine. Der Bayerische Ministerpräsident hat im Rahmen dieser Verhandlungen dann gesagt: Es kann ja nicht sein, dass das alles nur für Maßnahmen des Bundes verwendet wird, sondern wir müssen auch an Länder und Kommunen denken. Das führt dazu, dass es eben auch Geld zusätzlich zu dem gibt, was wir tun, damit die bayerischen Kommunen und der Freistaat Bayern zusätzlich investieren können. Lieber Herr Ministerpräsident, das muss man einfach auch immer wieder sagen: Ohne deinen persönlichen Einsatz wäre das so nicht möglich gewesen. Herzlichen Dank! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Auch hier gilt: Die jährlich 3,3 Milliarden Euro Investitionen im kommunalen Finanzausgleich bleiben in diesem Doppelhaushalt erhalten. Alles, was wir vom Bund bekommen, geht on top. In 2026 sind es 3,9 Milliarden Euro, in 2027 1,1 Milliarden Euro. Es sind also 5 Milliarden Euro für die bayerischen Kommunen aus dem Sondervermögen. Wir haben lange über den Kommunalanteil diskutiert. Was sind da alles für akademische Debatten geführt worden! – 60 %, 61 %, 70 % und 62,3 %. – Ich bin froh, dass wir mit den bayerischen Spitzenverbänden nicht über solche Pipifax-Dinge diskutieren, sondern sachgerechte Lösungen finden. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir über die Laufzeit dieser Sondervermögensmittel das Ziel 60 bis 70 % Kommunalanteil verfolgen, und das werden wir jedes Jahr miteinander besprechen, im Einvernehmen mit den Kommunen. Im Haushalt 2026 geht es weit über 70 % hinaus, im Haushalt 2027 werden wir es wieder verhandeln, bei Spitzengesprächen fortfolgend; im Einvernehmen mit den Kommunen, meine Damen und Herren, nicht mit Indoktrination, nicht mit Täuschung und hinterrücks, sondern wir machen das gemeinsam. Darauf bin ich, ehrlich gesagt, sehr stolz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ja, es gibt immer wieder die Debatte um die pauschalen Zuweisungen. Wissen Sie, das gibt es auch nicht erst seit den Sondervermögen. Diejenigen, die jetzt erstmals mitbekommen haben, dass es Geld gibt, das man irgendwie zuweisen muss, haben jetzt plötzlich die Pauschale entdeckt, um dem Bürgermeister zu sagen: Du brauchst pauschales Geld, dann kannst du deine Aufgaben viel besser erledigen. – Dann gibt es hier Fraktionen im Landtag, deren Fraktionsvorsitzender mantraartig sagt: Das Geld muss pauschal an die Kommunen verteilt werden. Jede Kommune muss pro Einwohner Geld bekommen. – Wissen Sie, ich komme aus einer kleinen Kommune mit 2.400 Einwohnern. Ich war dort 30 Jahre lang Gemeinderat und lange Zweiter Bürgermeister. Ich weiß um die Wirkung pauschaler Zuweisungen je Einwohner. Das mag schon schön sein, aber bei 2.400 Einwohnern kommen pauschal relativ wenig Mittel an im Vergleich zu Städten mit 150.000 oder 1,5 Millionen Einwohnern. Mein Bürgermeister, die Bürgermeister kleinerer Gemeinden, sagen: Gott sei Dank gibt es auch Förderprogramme. Wenn ich eine Schule baue, wenn ich eine Kita baue, die sechs oder sieben Millionen Euro kostet, gibt mir der Freistaat durchschnittlich 50 %. Bis ich das Geld durch Pauschalen bekommen könnte, müsste ich 40 Jahre sparen, bis ich eine Schule bauen kann. – Deshalb ist es klug, beide Wege zu wählen: pauschale Zuweisungen und natürlich auch Fördergelder. (Lachen des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Das ist das Entscheidende, und die Spitzenverbände sind dafür, nur die bayerische SPD nicht. Der Vorschlag der bayerischen SPD, die Mittel pauschal zu verteilen, hätte bedeutet, dass zum Beispiel die Stadt München mehr Geld bekommt als ganz Oberfranken. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Dass Sie München nicht leiden können, ist mir schon klar! München ist Ihnen ein Dorn im Auge! – Michael Hofmann (CSU): Das ist ja eine Unverschämtheit!) Das hätte bedeutet, dass die Stadt München mehr Geld bekommt als die ganze Oberpfalz. Meine Damen und Herren, ich habe nichts dagegen, dass der Häwelmann wieder unterwegs ist. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) – Der Häwelmann ist wieder unterwegs, ich höre ihn schon. (Beifall und Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wissen Sie, ich habe nichts gegen die Stadt München; die bekommt sehr viel Geld, auch aus diesem Topf. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Aber ein System zu fordern, mit dem die Stadt München pauschal mehr Geld zugewiesen bekommt als ganz Oberfranken oder die ganze Oberpfalz, das, meine Damen und Herren, hätten die Spitzenverbände jedenfalls nicht konsentiert. Das ist eher etwas, was außer der bayerischen SPD kein Mensch versteht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb ging es uns bei den Gesprächen darum, die Eigenanteile zu verringern, zum Beispiel bei den Unterstützungen für die Kitas und die Schulen. Das sind keine neuen Förderprogramme, sondern das ist mehr Geld für bestehende Förderverfahren: 300 Millionen Euro mehr für Förderungen nach Artikel 10 BayFAG, 50 Millionen mehr für RZWas, 47 Millionen Euro mehr, unter anderem für Glasfaser, für die Dorferneuerung; für den Wohnungsbau kommt die zugesagte Wohnungsmilliarde, – bewährte Programme, die die Kommunen weiter umsetzen können, ohne neue Bürokratie, wie immer behauptet wird, sondern auf Wegen, die jeder kennt und seit Jahren jeder in bewährter Weise anwendet. So kommen wir zu einer Zahl, die sehr bemerkenswert ist, meine Damen und Herren. Das ist ein Kommunalhaushalt par excellence. In 2026 sind 32,7 % aller Mittel für die bayerischen Kommunen vorgesehen. Fast ein Drittel des gesamten Haushaltes geht auf unterschiedlichsten Wegen an die bayerischen Kommunen. Man muss jetzt ganz ehrlich sagen: Da braucht es keinen Häwelmann mehr. Mehr geht einfach nicht mehr. Mehr geht nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Natürlich habe ich dann gelesen: Ja, das geht alles nur, weil die Rücklage geplündert wird. – Meine Damen und Herren, ich bin jetzt seit acht Jahren Finanzminister, und jedes Jahr plündere ich die Rücklage. Es ist ja erstaunlich, dass immer noch etwas zum Plündern da ist. (Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist sehr erstaunlich. Es hat halt immer noch nicht jeder verstanden, dass ich nicht die Rücklage plündere, sondern dass die Rücklage Bestandteil eines Liquiditätsmanagements ist, das ein Finanzminister macht. Die Forderung an mich, dass ich einerseits Schulden machen und andererseits nichts aus der Rücklage nehmen soll, ist schon besonders skurril; denn wenn ich – stellen Sie sich das mal vor – auf die Idee gekommen wäre, Schulden zu machen, um die in die Rücklage zu buchen, hätte ich mal hören wollen, ob es noch irgendjemanden gäbe, der das für klug hielte, außer demjenigen, der den Vorschlag auf der anderen Seite macht. Ich kann nur sagen: Wir plündern keine Rücklage, aber sie ist eben auch nicht endlich. Eine Rücklage ist ein Tagesgeldkonto. Wir erwirtschaften hier Geld, das wir auch wieder einsetzen. Ja, es ist für diesen Doppelhaushalt vorgesehen, aus dieser Rücklage 4,9 Milliarden Euro zu entnehmen. Wir werden deswegen nicht die Rücklage plündern. Ich kann nur eines sagen: Für die acht Jahre, die ich jetzt schon Finanzminister sein darf, für die ich Hauptverantwortung habe, kann jedenfalls niemand nachvollziehbar behaupten, es wäre jemals eine Rücklage geplündert worden. Behauptet worden ist das hier schon sehr oft. (Michael Hofmann (CSU): Richtig!) Noch skurriler ist es dann, dass ich mich auch immer wieder verteidigen muss, nicht genug aus der Rücklage zu entnehmen. Das ist nämlich die andere Variante, die höre ich auch immer: Es wäre so viel Geld in der Rücklage. – Diejenige, die das immer sehr propagiert, hört gerade nicht zu, aber das ist ja egal. (Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wissen Sie, ich würde quasi das Geld nicht aus der Rücklage nehmen, um es den Kommunen zu geben. Das müssen die Oppositionellen jetzt mal mit sich ausmachen, ob ich die Rücklage schone oder plündere. Ich setze sie sachgerecht ein, zugunsten der Investitionen in Bayern. Das ist das, was passiert. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir strengen uns an, wir konsolidieren auch, meine Damen und Herren. Da könnte man es sich leichter machen, das stimmt. Leichter ist es wohl, Schulden zu machen, – das stimmt –, hinzugehen und zu sagen: Ich mache mal Schulden. Wer die jemals zurückbezahlt, wissen wir nicht; die kennen wir wahrscheinlich gar nicht. Das sind unsere Ururenkel oder so, und nachdem wir die nicht kennen, können wir ja Schulden machen. – Das machen wir nicht, weil wir nicht einfach Schulden zulasten der nächsten Generationen machen, sondern eben überlegen, auch Strukturen zu verändern. Ich sage das hier auch ganz bewusst: Wir sparen nicht zulasten von Leistungen für Kinder. Kein Euro bleibt beim Finanzminister: Die Kitazuwendungen steigen auf über vier Milliarden Euro im Jahr. Das muss man sich mal vorstellen. Das ist mittlerweile einer der größten Einzelposten, die es überhaupt im Bayerischen Staatshaushalt gibt. Zu sagen, wir würden da irgendwo etwas sparen! – Beim Finanzminister bleibt kein einziger Euro aus Umstrukturierungen, sondern das wird den Kitas zur Verfügung gestellt. Das ist tausendmal diskutiert worden. Ich will es hier nur vorausschauend ansprechen, weil ich ja weiß, wie ritualisiert hier wieder gerufen werden wird: Mehr, mehr, mehr! Wir konsolidieren beim Thema Asyl und Integration. Es sind fast 800 Millionen Euro weniger, die wir dafür im Doppelhaushalt ausgeben. Wir kürzen die Verwaltungsbudgets um 5 % in den unterschiedlichen Ressorts und in der gesamten Verwaltung. Wir führen das Stellenmoratorium 2026 in 2027 in Ministerien und Staatskanzlei fort. Wir steigen ein in den Stellenabbau: 1.000 Stellen bis 2028, 10.000 Stellen bis 2040. Dazu gibt es jetzt auch wieder zweierlei Meinungen: Die einen sagen, das ist viel zu wenig, und die anderen sehen gleichsam ein Zusammenbrechen eines funktionierenden Staatswesens, weil wir bis 2040 10.000 Stellen abbauen wollen. Meine Damen und Herren, von 326.000 Stellen bis 2040 10.000 abzubauen, dürfte, denke ich, dazu führen, dass wir es mit der Effizienz, die wir haben, trotzdem schaffen, dass Bayern spitze bleibt. Das ist ein Beitrag zur Konsolidierung dessen, was eben notwendig ist. Wir haben in offener Kommunikation über die Tarifübertragung gesprochen. Das spricht auch dafür, dass wir uns nicht um Themen herumdrücken, sondern offen ansprechen, was wir vorhaben. Damit sind zwei große Bereiche erklärt: Personal ungefähr 39 % und Kommunen ungefähr 33 %. Es bleiben noch 28 %. Diese 28 % werden ebenfalls genutzt, um zu investieren. Ich habe wieder gehört, wir hätten nur deshalb einen ausgeglichenen Haushalt, weil wir diese 7 Milliarden einplanen können. – Ich bin froh, dass ihr euch amüsiert. Ihr hört zwar nicht zu; aber ihr habt wenigstens Freude. Insofern ist das schon gut. (Beifall bei der CSU – Widerspruch bei der SPD) Ich möchte es hier noch einmal sagen: Wir hätten natürlich auch ohne diese 7 Milliarden einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen können. Ja, selbstverständlich. Diese 7 Milliarden sind zusätzliche Investitionen, die durch das Geld ermöglicht werden, das wir aus Berlin bekommen, nicht mehr und nicht weniger. Wenn wir die 7 Milliarden nicht bekommen hätten – Danke an den Ministerpräsidenten –, hätten wir 7 Milliarden weniger investieren können. Das ist doch logisch; aber es hat nichts mit einem Haushaltsgefüge zu tun, das dazu führt, dass wir nur deshalb den Haushalt ausgleichen können, weil wir das Geld aus Berlin bekommen. Ich bedanke mich in Richtung Berlin für diesen Investitionsimpuls, den wir bekommen haben. Im Übrigen höre ich lustigerweise auch in diesem Zusammenhang: Der Bund macht Schulden für den Freistaat oder für andere Bundesländer. Erstens. Alle anderen Bundesländer profitieren in gleicher Weise. Zweitens. Mit Ausnahme des Freistaates Bayern macht jedes andere Bundesland auf irgendwelche Weise trotzdem noch zusätzliche Schulden. Drittens. Das ist kein ungewöhnlicher Vorgang. Wir bekommen zum Beispiel auch Städtebaufördergelder von Berlin. Wir bekommen Regionalisierungsmittel aus Berlin. Wir bekommen natürlich Glasfasermittel aus Berlin. In dem Zusammenhang hat noch nie irgendjemand behauptet, dass wir erst durch diese Mittel, die wir aus Berlin bekommen, unseren Haushalt decken können. Es handelt sich nämlich um ein ganz normales Finanzgefüge in diesem Land, und ich sage es ganz ehrlich: Wir hätten unseren Haushalt sogar noch viel besser ausgleichen können, wenn es Berlin nicht gäbe; denn ich habe es zu Beginn angesprochen: Wir haben 10 Milliarden Überschuss, die wir nicht einsetzen können, weil wir den Betrag anderen Bundesländern geben. Dafür muss ich mich doch nicht rechtfertigen. Das ist doch ein Witz! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Gegenrechnung lautet: Ich soll mich dafür entschuldigen, dass wir pro Jahr im Durchschnitt 1,3 Milliarden aus Berlin bekommen, aber über 10 Milliarden in den Finanzkraftausgleich zahlen müssen. Meine Damen und Herren, diese Rechnung können wir gerne aufmachen. Dabei ist nur einer benachteiligt, nämlich der Freistaat Bayern und sonst überhaupt niemand. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und auch hier gilt, wir setzen diese Mittel investiv für das Land ein: 2 Milliarden aus den genannten 7 Milliarden setzen wir unter anderem ein für die Wissenschaft und Forschung 1 Milliarde, für die Sicherheit und den Katastrophenschutz 220 Millionen, für digitale Infrastruktur und Hochwasserschutz 115 Millionen. Und natürlich werden wir heute vergleichbar Häwelmann wieder hören: Es hätte überall noch mehr, mehr, mehr gebraucht. Dieses Mehr führt zu 168,1 Milliarden. Meine Damen und Herren, das ist der Doppelhaushalt: 17 % Investitionsquote in Höhe von 28 Milliarden. Höchster Posten ist die Bildung mit fast 60 Milliarden. Es folgen Sicherheit und Recht mit fast 18 Milliarden. Der Bewilligungsrahmen für den Wohnungsbau im Ressort von Christian Bernreiter beträgt 3,6 Milliarden. Und trotzdem bestehen noch Kosten für Asyl und Integration in Höhe von 5,3 Milliarden. Ja, das ist immer noch viel. Weitere Posten im Doppelhaushalt sind Hightech mit 1 Milliarde, Wirtschaft und Jagd mit 3,3 Milliarden, Landwirtschaft und Tourismus mit 3,8 Milliarden, Umwelt mit 2,5 Milliarden, Gesundheit mit 1,8 Milliarden und Soziales mit 18,5 Milliarden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind beeindruckende Zahlen und Summen. Es ist ein wuchtiger Doppelhaushalt, und er ist belastbar. Das ist mir auch wichtig. Wir haben nicht auf Basis von irgendwelchen Prognosen, die keiner kennt und weiß, irgendetwas geplant. Wir haben die Steuerschätzung bewusst abgewartet, und das wird auch dieses Mal kein Problem sein. Diese Kritik ist ja ebenfalls ritualisiert: Das kommt alles zu spät, das ist alles ganz furchtbar. Meine Damen und Herren, lassen Sie sich nicht irritieren, es kommt nichts zu spät, es ist nichts ganz furchtbar. Die Verwaltungen können weiterarbeiten, die gesetzlichen Leistungen und die Förderprogramme aus dem Jahr 2025 laufen weiter. Wir schaffen Planungssicherheit für zwei Jahre. Das ist entscheidend. Wir handeln seriös, und wir planen besonnen in einer schwierigen Zeit. Meine Damen und Herren, wir diskutieren hier das Planungsoptimum eines Haushaltsentwurfs, den besten Entwurf, den man überhaupt vorlegen kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Augenfällig ist, dass es jetzt darum geht, dass dieses Land wieder mehr erwirtschaften muss und sich nicht in Mangelverwaltungsdebatten und Schuldenorgienfragen verstricken darf. Wir müssen wieder mehr erwirtschaften. Die Wirtschaftsentwicklung muss besser werden. Wir diskutieren hier im Landtag, wie wir unser Land voranbringen. Ich kann Ihnen sagen, wie wir unser Land voranbringen: Wir bringen das Land nicht mit mehr Schulden voran. Wir bringen das Land nicht mit mehr öffentlichen Ausgaben für Konsum voran, sondern wir bringen das Land mit Wachstum durch Investition voran. Und hier, meine Damen und Herren, bin ich der Häwelmann: Investition, Investition und mehr Investition. Das legen wir in diesem Haushalt vor. Ich bitte nun, dass wir die Zeit nutzen, den Haushalt konstruktiv zu beraten. Ich kann alle nur einladen, in komplizierter Zeit für dieses Land Verantwortung zu übernehmen. Darauf kommt es jetzt an. Jetzt ist nicht die Zeit derjenigen, die rufen: Mehr, mehr, mehr! – Jetzt ist nicht die Zeit derjenigen, die alles besser wissen, sondern jetzt ist die Zeit, für dieses Land Verantwortung zu übernehmen. Mit diesem Doppelhaushalt 2026/2027 übernehmen wir Verantwortung für Bayern. Machen Sie bitte mit. (Lang anhaltender lebhafter Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – In der sich jetzt anschließenden Debatte beträgt die Gesamtredezeit der Fraktionen gemäß Vereinbarung im Ältestenrat 111 Minuten. Sie verteilt sich auf die Fraktionen wie folgt: CSU 34 Minuten, FREIE WÄHLER 21 Minuten, AfD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN je 20 Minuten und SPD 16 Minuten. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Kollege Andreas Winhart. (Beifall bei der AfD)

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, sehr geehrter Herr Staatsminister, werte Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eines vorab sagen: Die Schlussworte des Finanzministers waren, hier Verantwortung zu übernehmen. Meine Damen und Herren, wir von der AfD übernehmen gerne Verantwortung für dieses Land. Keine Sorge, das ist selbstverständlich. (Beifall bei der AfD – Lachen bei der CSU) 168 Milliarden Euro für die Jahre 2026 und 2027 sind eine Rekordsumme, die uns der bayerische Steuerzahler anvertraut bzw. anvertrauen muss. Bei dem, was man hört, handelt es sich nicht nur um Gejammer, meine Damen und Herren; denn die steuerliche Belastung für Unternehmen und private Haushalte befindet sich ebenfalls auf Rekordniveau. Daher muss man sich schon die Frage stellen: Ist das Steuergeld der Bürgerinnen und Bürger gut angelegt? Wurde im Sinne der Generationengerechtigkeit geplant? Wurde entsprechend den Staatszielen und Gesetzen geplant, oder befindet sich wieder einiges an unnötigem Klimbim in den Planungen? Wäre es möglich, durchaus auch mal mit weniger Steuern auszukommen? Um es auf den Punkt zu bringen: Reicht es, sich auf den Lorbeeren eines vermeintlich schuldenfreien Haushalts auszuruhen, oder ist es gerade jetzt wichtiger, die Frage nach der Effizienz von Haushaltsmitteln zu stellen und folglich auch effizient zu handeln? Zuallererst gilt unser Dank den fleißigen Bayern, die mit ihren Steuern die Finanzierung unseres Staatswesens erst ermöglichen. Meine Damen und Herren, Folgendes muss uns immer bewusst sein: Als Parlament verwalten wir nur; aber es ist das Geld der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der AfD) Schauen wir uns die Haushaltsplanung in den einzelnen Ressorts und im Einzelplan für die Staatskanzlei an, die Herr Staatsminister vorgelegt hat. Meine Damen und Herren, wenn man nur will, ist es plötzlich möglich zu sparen. Trotzdem findet man beispielsweise immer noch 27.000 Euro für den Bayerischen Ethikrat, von dem wir seit der Corona-Zeit nichts gehört haben, und damals auch in etwas ungebührlicher Weise. Dann haben wir das Ministerium des Inneren. Ab 2027 sollten wieder einmal mehr Polizisten dafür sorgen, dass das subjektive Sicherheitsgefühl der Bevölkerung steigt. Meine Damen und Herren, hier zeigt sich die Ineffizienz der Mittelverwendung bei der Amtsführung des Innenministers. Mehr Stellen bei der Polizei bedeuten nicht weniger Kriminalität. Meine Damen und Herren, es braucht vielmehr eine bessere Ausstattung, eine effektivere Vorgehensweise und im Falle der Ausländerkriminalität die angekündigte schärfere Vorgehensweise bei den Abschiebungen von Kriminellen und Illegalen. Die lässt natürlich auf sich warten. Das hat auch in der Vergangenheit nicht funktioniert. Im letzten Doppelhaushalt gab es beispielsweise einen massiven Anstieg von Mitarbeitern des Landesamts für Verfassungsschutz. Meine Damen und Herren, jetzt, zwei Jahre später, verzeichnet die AfD Rekordumfragewerte trotz massiven Personalaufgebots bei Ihren nachrichtendienstlichen Behörden. Es hat also nicht geholfen. Wir können mit dem Bereich Kultus weitermachen. Ob allein mehr Lehrer für bessere Bildung sorgen, darf wohl infrage gestellt werden. Auch in diesem Bereich gibt es noch viel mehr einzusparen. Das kann man übrigens guten Gewissens tun. Wir sparen nicht an den Kindern, wir wollen nur klare Prioritäten setzen. Einsparen könnte man beispielsweise beim Klimaschutzpreis für Klimaschulen in Bayern, für den 90.000 Euro ausgegeben werden, oder bei der Akademie für Politische Bildung, für die 5 Millionen Euro aufgewendet werden. Meine Damen und Herren, schicken Sie Frau Prof. Dr. Münch gleich in die Marketingabteilung der Staatskanzlei. Das kommt ihrer Tätigkeit ohnehin deutlich näher. Es geht weiter mit dem Bildungsressort. Die Hanns-Seidel-Stiftung bekommt Geld, die Thomas-Dehler-Stiftung bekommt Geld, die Petra-Kelly-Stiftung bekommt Geld. Meine Damen und Herren, das sind 8,4 Millionen Euro insgesamt. Was für ein Selbstbedienungsladen! (Beifall bei der AfD) Zum Bereich Wirtschaft: Die Corona-Hilfen sind immer noch ein großes Thema. Dreistellige Millionenbeträge sollen oder müssen an den Bund zurückgezahlt werden. Die Mittel kommen nicht aus dem allgemeinen bayerischen Staatshaushalt, nein, sie kommen von den Bürgerinnen und Bürgern bzw. von den Unternehmen, die sie erhalten haben. Lassen Sie uns doch nach Corona endlich Frieden schaffen. Meine Damen und Herren, unsere Forderung ist ganz klar: Der Bund und der Freistaat sollen vollständig auf die Rückzahlung der Corona-Hilfen verzichten. (Beifall bei der AfD) Meine Damen und Herren, der Einzelplan des Landwirtschaftsministeriums ist weiterhin mehr oder weniger ein Durchreichposten von EU-Geldern. Wir wissen ganz genau: Wir hängen am Tropf von Brüssel. Wir wissen auch: Wer zahlt, schafft an. Meine Damen und Herren, gerade in der Landwirtschaft wäre ein bisschen mehr "Bavaria first" bzw. "Bayern zuerst" richtig gut für Bayerns Landwirte. Von den rein bayerischen Mitteln fließen viel zu wenige direkt in die Landwirtschaft. Stattdessen werden Mittel für die Infrastruktur umgeleitet, die nicht die bayerische Landwirtschaft priorisieren. Der Haushaltsentwurf im Einzelplan 08 ist aus Sicht der AfD ein Fehlschlag. Er verstärkt Abhängigkeiten, priorisiert Ideologie gegenüber Praxis und lässt bayerische Bauern im Stich. Genauso im Stich gelassen werden im Einzelplan 10 Bayerns Familien. Mit der kürzlich vorgenommenen Kurswende in der Familienförderung wurde der Haushaltsdebatte bereits vorgegriffen und wurden Fakten geschaffen. Jetzt fließen mehr Gelder in die öffentliche Kinderbetreuung statt in die Geldbeutel der Familien. Meine Damen und Herren, der Grundsatz unserer Verfassung ist allerdings das Gegenteil: Die Eltern haben die Oberhand bei der Erziehung der Kinder, nicht der Staat. Ihr Vorgehen ist verfassungsrechtlich grenzwertig und im Grundsatz falsch. Eltern bekommen keine Entscheidungsfreiheit mehr zugesprochen. Gleichzeitig reiben sich die Caritas, das Rote Kreuz, die Kirchen und die Arbeiterwohlfahrt die Hände; (Zuruf der Abgeordneten Petra Högl (CSU)) denn für deren Gewinne und für kommunale Defizitausgleiche ist jetzt deutlich mehr Kohle in der Kasse. Wer in deren Vorstandsgremien sitzt, wissen Sie, meine Damen und Herren von den Altparteien, ganz genau. Zum Bereich Umwelt: Der Einzelplan 12 des Haushaltsplans trieft mal wieder vor Klimaideologie. Es könnte so einfach sein: Der Freistaat Bayern soll keine weiteren Haushaltsmittel für sogenannte Klimaschutzmanager, Landesagenturen oder Beratungsstellen im Bereich Klimaschutz bereitstellen. Meine Damen und Herren, Bayerns Kommunen müssen endlich von nicht finanzierbaren und ineffizienten CO - und Klimaschutzauflagen entlastet werden. Unnötige Klimaposten, die vom Freistaat mitfinanziert werden, sind zu streichen, um Raum für eine zweckdienlichere Wirtschaftsförderung zu schaffen. Zum Einzelplan 13, zur Allgemeinen Finanzverwaltung: Jetzt wird es richtig spannend. Es geht nämlich darum, warum wir in Bayern vermeintlich ohne neue Schulden auskommen. Das Geld kommt aus den Milliardenschulden aus Berlin. Das sind Milliarden auf Pump, die von Bayerns Steuerzahlern zurückgezahlt werden müssen. Meine Damen und Herren, das ist eine Mogelpackung, die uns vorgelegt wird. Mit Blick auf den Länderfinanzausgleich wissen wir, dass es Bayerns Steuerzahler sind, die nicht nur ihren Anteil, sondern vermutlich auch einen Großteil der 500 Milliarden Euro bzw. 100 Milliarden Euro der Berliner Schulden zuzüglich Zinsen zurückzahlen müssen. Wieder einmal nährt sich der Rest Deutschlands auf Bayerns Kosten, und die Staatsregierung macht fleißig mit. Der Herr Staatsminister hat dabei noch nicht einmal ein schlechtes Gefühl. Zu den Maßnahmen, die nach dem Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz in die Aufgabenzuständigkeit der Kommunen fallen, wie es im Titel heißt: Meine Damen und Herren, kommen Sie nicht auf den Gedanken, dass jetzt der Geldregen über die Kommunen hereinbricht. Nein, der Freistaat nimmt selbst einen Großteil für sich: 200 Millionen Euro für das Innenministerium für die innere Sicherheit und die Polizei, 12 Millionen Euro für das Justizministerium für die Sicherungsverwahrung und die neue psychiatrische Abteilung und 65 Millionen für das Kultusministerium für die Folgekosten der Umstellung auf G9. Die Kommunen müssen die Kosten tragen. Wäre der Berliner Geldregen ausgeblieben, hätte man sie im Regen stehen gelassen. Um weiterhin Spielgeld zu haben, werden 220 Millionen Euro für die Steuerverwaltung in Bayern aufgewendet. Das ist zwar notwendig, aber kommt den Kommunen ebenfalls nicht zugute. 50 Millionen Euro werden für das Defense Lab in Erding aufgewendet. Das ist auch keine kommunale Aufgabe. 25 Millionen Euro werden für den Frankenschnellweg in Nürnberg eingesetzt. Meine Damen und Herren, gut, wenn der Ministerpräsident aus der eigenen Stadt kommt. 260 Millionen Euro werden in Krankenhausinvestitionen gesteckt, auch für private Kliniken. Erst schließt man öffentliche Kliniken, dann wirft man das Geld den privaten Kliniken hinterher. Meine Damen und Herren, ein Highlight habe ich noch gefunden: Der Innenminister gibt 10 Millionen Euro für den Tennisklub MTTC Iphitos e. V. aus. Man weiß: Wer gute Freunde hat, muss sich nicht dafür schämen. Zum Einzelplan 14, Gesundheit und Pflege: Bekanntlich ist das Landespflegegeld nicht mehr finanzierbar. Meine Damen und Herren, Söders Wahlversprechen von 2018 hat uns finanziell ruiniert. Anstatt auf die AfD zu hören und das Landespflegegeld so anzupassen, dass man entsprechend dem Pflegegrad noch etwas erhält, schreitet man zum sozialen Kahlschlag. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ich habe selten eine so schlechte Rede gehört!) Ganz anders verhält es sich bei den Klinikbetrieben. Dazu haben wir im Frühjahr ein Gesetz beschlossen, nach dem man die Förderungen nicht zurückzahlen muss, wenn man eine Klinik schließt. In diesem Bereich wird Geld hinterhergeworfen, das man guten Gewissens jederzeit zurückfordern könnte. Meine Damen und Herren, anstatt die Kommunen zu fördern und bei den Kliniken einen finanziellen Defizitausgleich anzustreben, wie wir es Ihnen vorgeschlagen haben, lässt man die Kliniken weiterhin im Stich, wie der neueste Falle in Kösching zeigt. Die dortige Notfallstation wird nachts geschlossen. Die Geburtshilfe gibt es nicht mehr. Der Raubbau am Wohlstand und der Sicherheit Bayerns geht weiter. Sie hätten es in der Hand gehabt und intervenieren können. Sie wollten es jedoch nicht. (Zuruf der Abgeordneten Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Meine Damen und Herren, wir machen weiter mit dem Einzelplan 15, Wissenschaft und Kunst. Der Einzelplan ist hauptsächlich mit Berliner Schuldengeldern gespeist. Man hält aber trotzdem weiterhin an den Plänen für ein neues Konzerthaus in München fest. Auch hier sind 1,6 Millionen Euro im Haushaltsplan zu finden. Davon sind allein 270.000 Euro für die Öffentlichkeitsarbeit für ein Konzerthaus eingeplant, das noch nicht einmal das Planungsstadium überstanden hat. Zum Einzelplan 16 für das Ministerium für Digitales: Das Budget des Ministeriums für Digitales wächst jedes Jahr kräftig an. Mittlerweile besteht ein sehr ordentliches Budget von 119 Millionen Euro pro Jahr. Meine Damen und Herren, es ist jedoch fraglich, wie effizient diese Mittel eingesetzt werden. Es besteht absolute Fehlanzeige hinsichtlich einheitlicher Standards bei der Digitalisierung von Behörden. Jede Kommune beschafft IT, wie sie will. Das ist ein absolutes Digitalisierungschaos. Es gibt keine Stellenersparnis durch Digitalisierung in Bayerns Verwaltung. Es handelt sich deshalb um einen Rohrkrepierer ohne relevante Kompetenzen. Sparen Sie sich diese Digitalisierungsshow! Game Over für das Ministerium für Digitalisierung. Ich freue mich jetzt auf die anstehenden Debatten in den Ausschüssen. Wir dürfen gespannt sein, meine Damen und Herren, wie die Regierungskoalition ihre 110 Millionen Euro an Wahlgeschenken, deklariert als Verstärkung von Investitionsmaßnahmen, im anstehenden Kommunalwahlkampf einsetzen wird. Als haushaltspolitischer Sprecher der AfD darf ich Ihnen ankündigen, dass wir die Haushaltsdebatten wie in den Vorjahren mit einer eindeutigen Gegenrechnung begleiten werden. Wetten, dass wir es schaffen, die 3,4 Milliarden Euro im Jahr 2026 und die 3,5 Milliarden Euro im Jahr 2027 an Erbschaftsteuereinnahmen einzusparen, damit in Bayern jeder weiß, es geht auch ohne Erbschaftsteuer, wenn man es politisch will? Gerechte Steuern, meine Damen und Herren, und Effizienz bei den Ausgaben gibt es offensichtlich nur mit der AfD. Wir sind bereit, Verantwortung für dieses Land zu übernehmen. (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hoffentlich nicht!)

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Tobias Reiß

Frau Kollegin Carolina Trautner hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Carolina Trautner CSU

Herr Kollege Winhart, eigentlich reicht eine Minute gar nicht, um auf Ihre Rede zu antworten, aber eines muss ich richtigstellen: Sie haben beim Thema Familien das Rote Kreuz, die AWO, die Caritas, die Diakonie und die Lebenshilfe genannt und kritisiert, es fließe Geld in ihre Taschen. Hätten wir die Angebote all dieser Träger nicht, könnten wir die Familien nicht unterstützen und keine Kinderbetreuung in ausreichendem Maße vorhalten. Wenn Sie sagen, dass die "Altparteien" genau wüssten, in welche Taschen das Geld fließt, weise ich darauf hin, die Vorsitze usw. sind Ehrenämter. Zum Beispiel erhalten die BRK-Präsidentin oder der Präsident keinen Euro als Aufwandsentschädigung. Von anderen kann ich das auch so berichten. Seien Sie also bitte vorsichtig mit Kritik an BRK, AWO, Caritas, Diakonie und weiteren, die uns ein tolles Angebot für unsere Kinder und Familien unterbreiten und auf deren Arbeit wir in Bayern absolut nicht verzichten können. Sie leisten großartige Arbeit. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Andreas Winhart AfD

Frau Kollegin Trautner, hier sieht man klar Ihre Prioritätensetzung. Ihnen ist es wichtig zu betonen, dass das alles ehrenamtlich ist. Ich habe auch nicht gesagt, dass sich irgendjemand die Kohle persönlich einsteckt, sondern es geht an diese Organisationen. (Zurufe: Oh! – Unruhe) In meiner Heimatstadt Bad Aibling (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist typisch! AfD, wie man sie kennt! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Unseriös ohne Ende! Populistisch! – Unruhe) haben wir Defizitausgleiche gezahlt für Kinderbetreuung, (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) 1,3 Millionen und 1,6 Millionen Euro. Wir zahlen jedes Jahr drauf, und wohin fließt das Geld? – In die Organisationen, die ich genannt habe. Das muss ein Ende haben, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Herr Kollege Patrick Grossmann für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön.

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Patrick Grossmann CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als ehemaliger Bürgermeister stehe ich hier mit breiter Brust und auch Stolz, um die Ergebnisse des kommunalen Finanzausgleichs des Freistaates Bayern für das Jahr 2026 zu präsentieren. Diese tragen die Handschrift der CSU, unseres Finanzministers Albert Füracker, der Regierungskoalition sowie der vielen Mitglieder des Innenausschusses und des Haushaltsausschusses, die auch in Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden eingebunden wurden. Dieser kommunale Finanzausgleich, verehrte Kolleginnen und Kollegen, stellt nicht irgendwelche pauschalen Summen ins Schaufenster, wie es die Opposition gefordert hatte, eine Kommunalmilliarde oder feste Quotenregelungen beim Sondervermögen des Bundes. Nein, dieser kommunale Finanzausgleich setzt dort an, wo es notwendig ist und die größte Wirkung erzeugt. Wir haben bereits letztes Jahr 600 Millionen Euro im kommunalen Finanzausgleich draufgelegt und schaffen es, lieber Herr Kollege Winhart, mit eigenen Mitteln des Freistaats Bayern erneut 850 Millionen Euro nur für das Jahr 2026 draufzulegen, es sind also insgesamt 12,8 Milliarden Euro. Mit dieser Summe können wir unsere Kommunen nachhaltig unterstützen. Wir setzen dieses Geld gezielt ein, wo es die meiste Wirkung erzeugt, beispielsweise bei den Zuweisungen an die Bezirke, die um 480 Millionen Euro auf 1,3 Milliarden Euro steigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Dies führt letztendlich dazu, dass Erhöhungen von Kreis- und Bezirksumlagen in einem Maßstab von ungefähr zwei Umlagepunkten bayernweit reduziert werden können. Es wird nicht weiter erhöht. Im Bezirk Oberpfalz, wo ich herkomme, führt dies sogar dazu, dass die Bezirksumlage reduziert werden kann. Das hilft den Verwaltungshaushalten in den Kommunen nachhaltig. Wir verschaffen unseren Kommunen dadurch wieder mehr Luft zum Atmen. Dieser Geldsegen nach Häwelmann, wie wir heute gehört und gelernt haben – mehr, mehr, mehr –, darf aber nicht dafür sorgen, dass die Anstrengungen vor allem im Bund nachlassen, hier auch strukturelle Veränderungen herbeizuführen; denn die Bezirke erhalten ihre Aufgaben vom Bund aus den Sozialgesetzen und aus dem Bundesteilhabegesetz. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Die Fallzahlen, vor allem die Kosten pro Fall, steigen. Hier müssen wir zu pragmatischen Lösungen in der Kinder- und Jugendhilfe und im Bereich der Schulbegleitungen – Pool-Lösungen – gelangen. Das Problem können wir nicht dauerhaft nur mit mehr, mehr, mehr Geld lösen. Entscheidend ist auch, dass die Schlüsselzuweisungen als pauschale Zuweisungen an unsere Kommunen weiterhin um 3 % steigen. Das schaffen wir, indem wir den Steuerverbund von 13 auf 13,5 % erhöhen. Dadurch kommt nachhaltig mehr Geld in unsere Kommunen. Das hilft und sorgt für Planungssicherheit, die unsere Kommunen so dringend benötigen. Wir werden auch nicht erleben, dass dieser Verbundsatz noch einmal reduziert wird. – Lieber Herr Finanzminister Albert Füracker, herzlichen Dank für diese Zusage an die kommunalen Spitzenverbände. Der zweite Teil des kommunalen Finanzausgleichs betrifft das Sondervermögen des Bundes. Der Bund nimmt Schulden auf, um öffentliche Investitionen anzukurbeln und wieder einen Konjunkturaufschwung herbeizuführen. Nach der desaströsen Wirtschaftspolitik der Ampel-Regierung ist das auch dringend notwendig, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Hierfür bedanke ich mich sehr herzlich bei unserem Ministerpräsidenten, der für die Länder, den Freistaat Bayern, aber auch für unsere Kommunen gut verhandelt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Insgesamt fließen 15,7 Milliarden Euro verteilt auf zwölf Jahre an den Freistaat Bayern und unsere Kommunen. Das ist eine besondere Leistung. Man kann zu dem Sondervermögen stehen, wie man will, aber für dieses Geld müssen der Freistaat Bayern und unsere Kommunen keine Zinsen bezahlen. Dieses Geld muss von uns nicht zurückgezahlt werden. Das Geld – insgesamt 3,9 Milliarden Euro – hilft uns nachhaltig. Was tun wir mit diesem Geld? – Wir legen es in RZWas an. Dort haben wir eine hohe Nachfrage. Es werden nach wie vor viele Verbundleitungen und Notverbünde im Bereich der Wasserversorgung gebaut. Wir modernisieren unsere Kläranlagen. Gerade im ländlichen Raum wird dieses Geld eingesetzt. Hier kommen 50 Millionen Euro obendrauf. Wir müssen leider mehr Geld in Bedarfszuweisungen und Stabilitätsbeihilfen investieren; denn es ist ebenfalls Ausdruck der schlechten Wirtschaftspolitik der Ampel-Regierung, dass immer mehr Kommunen, (Zuruf von der SPD) auch mittelgroße Kommunen, in diesen Topf greifen müssen. Aber auch hier sorgen wir dafür, dass dieses Geld die Verwaltungshaushalte stabilisiert und Altschulden zurückgeführt werden können. Wir nutzen das Geld vor allem auch für Krankenhausbauinvestitionen. Hier kommen wir der Krankenhausmilliarde näher. Wir legen 100 Millionen Euro auf 900 Millionen Euro drauf. Die Besonderheit dabei ist, dass die Landkreise, die die Krankenhausbauinvestitionen hälftig über die Krankenhausumlage mitfinanzieren, den hälftigen Anteil nicht tragen müssen. Dieses Plus von 100 Millionen Euro wird alleine über das Sondervermögen des Bundes bzw. durch den Freistaat Bayern finanziert, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir legen auch im FAG, Artikel 10, also bei der Förderung für unsere Kindergärten, für unsere Schulen, um den Rechtsanspruch an Grundschulen zu erfüllen, deutlich drauf. Das ist eine sagenhafte Summe: 300 Millionen Euro plus, insgesamt 1,37 Milliarden Euro. Damit lässt sich wirklich investieren. Damit schaffen wir es auch, dass wir zusätzliche Investitionen anstoßen können, um für mehr öffentliche Investitionen zu sorgen. Wir geben nicht nur mehr Geld rein, sondern wir erhöhen auch die Fördersätze bzw. den Förderanteil. Wenn beispielsweise eine Kommune 5 Millionen Euro Förderung vom Freistaat Bayern für die Erweiterung der Grundschule bekommt, dann legen wir 10 %, also 500.000 Euro, drauf. Das reduziert den Eigenanteil der Gemeinden. Das führt dazu, dass vor allem die Gemeinden im ländlichen Raum, die eine geringere Steuerkraft haben und in der Regel von höheren Fördersätzen profitieren, zukünftig bei diesen Investitionen einen prozentual geringeren Eigenanteil tragen müssen. Da ist auf den Freistaat Bayern einfach Verlass, verehrte Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ein wesentlicher Teil ist auch das kommunale Investitionsbudget. Hier werden für die nächsten vier Jahre 2 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt werden. Auch hier darf man danken; denn dieses Geld wird sehr unbürokratisch für kommunale Pflichtaufgaben, aber auch für freiwillige Investitionen, zum Beispiel Sportstättenförderungen, zur Verfügung gestellt. Das reduziert wiederum den Eigenanteil der Kommunen in Bayern und sorgt für ein zusätzliches Plus an Investitionen im Freistaat Bayern. Wir haben bereits die höchste Investitionsquote – wir haben es gehört – von über 23 %. Das wird dazu führen, dass wir mehr Investitionen anstoßen können. Über den kommunalen Finanzausgleich hinaus gibt der Freistaat Bayern viel Geld über die Breitbandförderung, über den geförderten Wohnungsbau, über die Ämter für Ländliche Entwicklung, Dorferneuerung und zukünftig auch mehr Geld in das BayKiBiG, was die Betriebskostenfinanzierung unserer Kindergärten nachhaltig stärkt. Also: Die Kommunen im Freistaat Bayern können sich auf uns verlassen. Das ist wichtig, dass wir hier nachhaltig für Unterstützung sorgen, verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir tun das, ohne neue Schulden aufzunehmen. Wir haben im Vergleich die niedrigste Pro-Kopf-Verschuldung aller Bundesländer mit 2.786 Euro Schulden pro Kopf. Baden-Württemberg hat beispielsweise mehr als doppelt so viel: 6.244 Euro pro Kopf. (Michael Hofmann (CSU): Hört, hört!) Nordrhein-Westfalen: 11.085 Euro Pro-Kopf-Verschuldung. Das ist im Vergleich wirklich hervorragend. Das ist ein gutes Signal an die Menschen in unserem Freistaat Bayern, an die junge Generation. Darauf können wir aufbauen. Auf den Freistaat Bayern ist Verlass. Es lässt sich gut ins neue Jahr 2026 gehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächste Rednerin für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Frau Kollegin Claudia Köhler. Frau Kollegin, bitte schön.

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Claudia Köhler GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es hat ja schon Tradition: Letzte Plenarwoche, und der Haushaltsplan kommt, Mitte Dezember. Er sollte eigentlich ab Januar schon gelten. Dieses ewige Verzögern bremst alle vor Ort, die Träger, die Verbände, jeden Kreistag, jeden Gemeinderat. Aber nach der Einbringung frage ich mich jetzt schon: Was hat denn da so lange gedauert? Der große Wurf in herausfordernden Zeiten ist es nicht geworden. So viel kann ich schon verraten. Ich habe heute wieder viele Textbausteine gehört, wie die anderen Jahre auch: Super Haushalt, spitze, par excellence, Optimum, sagenhaft. – Premiumhaushalt fehlt noch. Das wird dann bestimmt der Kollege Pohl bringen. Eine Frage muss aber schon erlaubt sein. (Staatsminister Albert Füracker: Sie haben doch gar nicht zugehört! – Weitere Zurufe von der CSU) – Ich habe lange zugehört! Ich habe sehr lange zugehört, und ich bitte Sie, auch zuzuhören. (Beifall bei den GRÜNEN) Eine Frage muss aber schon erlaubt sein: Wieso haben wir in Bayern so einen Megasanierungsstau – 20 Milliarden Euro –, wenn es doch jedes Jahr ein super Haushalt war, wieso haben wir marode Hochschulen, marode Polizeiinspektionen, Riesensummen für die Sanierung von Kulturbauten, wenn doch hier immer alles super ist? (Zuruf von der CSU) Vielleicht ist die bayerische Haushaltspolitik doch nicht so nachhaltig, weil nämlich der Ministerpräsident in guten Jahren rausgehauen hat, was gegangen ist, gern vor Wahlen, immer konsumtiv. Dieses Geld ist weg. (Beifall bei den GRÜNEN) Gleichzeitig wurde wegen des Nichtstuns über Jahrzehnte ein hoher Sanierungsstau angehäuft, 20 Milliarden Euro mindestens, und immer noch gibt es keinen Plan, wie das aufgelöst werden soll. Universitäten, in die es reinregnet: mindestens 6 Milliarden Euro. Polizeidienststellen mit Schimmel an den Wänden: 2,6 Milliarden Euro. Da kommt von uns ein Antrag – das kann ich jetzt schon ankündigen – zur schnelleren Sanierung der Polizeiinspektionen. (Beifall bei den GRÜNEN) Bröckelnde Staatsstraßen: 2 Milliarden Euro. Marode Kulturbauten, deren Sanierungskosten dann explodieren, wie wir beim Deutschen Museum und bei der Pinakothek der Moderne sehen. Über energetische Sanierungen öffentlicher Gebäude haben wir dann ja noch gar nicht gesprochen. Energiewende, Klimaanpassung, Hochwasserschutz, Gesundheit und Pflege, Digitalisierung, Wohnungsbau, das kommt alles noch obendrauf. Aber für diesen Haushalt 2026/27 hilft das Sondervermögen des Bundes. Übrigens – der Herr Söder ist jetzt leider schon weg, der ist nur zum Gruppenklatschen geblieben – (Martin Wagle (CSU): Unverschämt!) war dieses Sondervermögen ein grüner Vorschlag von Minister Habeck – Sie erinnern sich bestimmt noch an ihn. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Der geflüchtet ist!) Diesen Vorschlag haben Sie drei Jahre lang rundweg abgelehnt, bis zwölf Stunden nach der Wahl. Aber gut, dass das Sondervermögen gekommen ist, gut, dass die demokratische Opposition das ermöglicht hat. (Beifall bei den GRÜNEN – Gülseren Demirel (GRÜNE): So war es! – Weitere Zurufe von den GRÜNEN) Denn ohne das Infrastrukturpaket des Bundes, kreditfinanziert übrigens, wäre dieser Haushalt in Bayern so nicht möglich. (Beifall bei den GRÜNEN) Trotzdem ist dieses Sondervermögen bei solch hohen Sanierungsstaus keine Dauerlösung. Die zwei Milliarden für die nächsten beiden Jahre ergeben, wenn man genau hinschaut, bei den Staatsstraßen ein Zwanzigstel, bei den Universitäten ein Zehntel. Dann haben Sie da, Herr Minister, auch noch viel Kleinteiliges hineingepackt: Autos und Boote für die Polizei, Tennisanlage für die BMW Open, eine Reptilienauffangstation, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Die ihr wollt!) einen Interimshörsaal. Das ist also bei Weitem nicht alles zusätzlich. Da lief nämlich einiges schon vorher. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auch nicht alles Infrastruktur. Eigentlich sollte dieses Konjunkturpaket die Konjunktur ankurbeln, ein Motor werden, den Stau an Investitionen lösen, und nicht nur Luft in Ihrem Stammhaushalt geben! (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf von der CSU) Dringende Themen wie Energiewende, Verkehrssektor, Klimaanpassung fehlen völlig in diesem Haushaltsentwurf. Erleichtert habe ich allerdings festgestellt, dass Sie unserer Forderung, zwei Drittel direkt an die Kommunen zu geben, gefolgt sind. 70 % der Bundesmittel gehen jetzt an die Kommunen, von den 6,7 Milliarden Euro 4,7 Milliarden Euro. Das hatten wir gefordert, ein grüner Erfolg. Da sind wir völlig d'accord. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU) Es gibt noch einen grünen Erfolg; denn wir haben hier drinnen im Landtag zwei Jahre lang die Kommunalmilliarde beantragt. Sie haben jetzt 846 Millionen Euro eingestellt, um Bayerns Kommunen zu helfen. Das würde ich jetzt gelten lassen. Allerdings kommt das sehr spät. Die Kommunen haben jahrelang um Hilfe gerufen. (Beifall bei den GRÜNEN) Das ist deswegen so notwendig, weil die kommunale Ebene dringend handlungsfähig bleiben muss; denn die Menschen vor Ort müssen erkennen, dass die öffentliche Hand gut arbeiten kann. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Warum habt ihr dann alles gekürzt im Bund?) Dazu habe ich noch zwei Tipps, liebe Kollegin Schorer-Dremel, Gratistipps von mir. Wenn Sie schon immer kopieren bei uns, (Lachen bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Realitätsverweigerung! Das ist unglaublich!) Kommunalmilliarde, Mittel für die Bezirke, Habecks Investitionspaket, der Industriestrompreis, und was da noch alles kommt, (Beifall bei den GRÜNEN) dann reden Sie es bitte vorher nicht wochen- und monatelang schlecht; denn das glauben die Leute! (Beifall bei den GRÜNEN) Für Sie ist es dann auch viel schwieriger, das anschließend durchzusetzen und die Leute vom Gegenteil zu überzeugen. Und bitte: Kopieren Sie beim nächsten Mal ein bisschen schneller. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wir kopieren definitiv nicht die GRÜNEN!) Denn es pressiert an allen Ecken und Enden! (Beifall bei den GRÜNEN) Die Regierungen hier in Bayern und genauso im Bund bleiben aber Ideen schuldig, wie das strukturelle Ungleichgewicht für unsere Kommunen mittel- und langfristig zu lösen ist. Die CSU ist sowohl in der Bundesregierung als auch im Bundesrat bei allen Entscheidungen dabei. Da braucht es etwas für die Zukunft. Was im Haushalt und grundsätzlich in der Haushaltspolitik an dieser Stelle fehlt, ist Konstanz, Verlässlichkeit und Problemorientierung, auf die man sich verlassen kann. Deswegen gibt es noch einmal Nachhilfe von uns. Letzte Woche habe ich schon gesagt, was die Schwerpunkte sein müssen. Schauen Sie in Bayern auf die Kinder. Herr Finanzminister, es reicht nicht, wenn man zehnmal ein Märchen von 1850 erwähnt. Sie müssen auf die Kinder schauen und dort Prioritäten setzen. Die Petition zum Aus des Kinderstartgelds ist der aktuelle Tiefpunkt der Familienpolitik dieser Staatsregierung. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wer war das mit "Herdprämie"?) Diese Petition hat bereits 200.000 Unterschriften. (Widerspruch bei der CSU) – Schimpfen Sie nicht mich. Schreien Sie nicht mich an. Schreien Sie Ihren Ministerpräsidenten an, der die Familien hat hängen lassen. (Beifall bei den GRÜNEN) Selbst wenn der Ministerpräsident die 200.000 Unterschriften nicht annehmen will, muss er eine Übergangslösung schaffen. (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist scheinheilig, was Sie hier reden!) Niemand glaubt Ihnen allen, dass Sie erst eine Woche vorher gemerkt haben, dass das Geld doch nicht reicht. Das eigentliche Problem in Bayern ist doch, dass es jahrelang keine zusätzlichen Mittel für die Kinderbetreuung gegeben hat. Dadurch wurde die Lage überhaupt erst so katastrophal. (Beifall bei den GRÜNEN) Jetzt dürfen die Familien die Zeche dafür zahlen – super kurzfristig, weil Sie es so lange haben laufen lassen. Die Kinder in Bayern dürfen aber nicht länger in ihren Möglichkeiten ausgebremst werden, übrigens auch nicht Kinder mit Behinderungen. Ich finde es schäbig, immer wieder auf Kindern und Erwachsenen mit Behinderungen herumzuhacken und vom Kürzen der Eingliederungshilfe zu sprechen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Jetzt aber! – Weitere Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das muss aufhören. Zuletzt ist das am Sonntag im Interview mit dem Ministerpräsidenten passiert. Das muss aufhören. Ein solches empathieloses Gerede ist einer Demokratie nicht würdig. (Beifall bei den GRÜNEN – Martin Wagle (CSU): Ihre Rede auch nicht! – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Nichts anderes als grüne Scheinheiligkeit!) Apropos Empathie – ich lege Ihnen noch einmal dringend das Gehörlosengeld ans Herz. Sie, CSU und FREIE WÄHLER, haben das im Koalitionsvertrag versprochen. Herr Holetschek hat gesagt, es werde nicht kommen. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hat er nicht gesagt!) Die Sozialpolitiker der CSU beteuern: Doch, doch, doch, es kommt. – Halten Sie Ihr Versprechen. Jetzt sagen Sie wieder, es werde nicht kommen. Halten Sie diese Versprechen. Die Menschen haben enorme Aufwendungen, um an der Gesellschaft und am Beruf teilhaben zu können. Wir alle brauchen diese Menschen. Teilhabe ist kein Luxusgut. (Beifall bei den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Teilhabe ist auch keine Lieferando-Mentalität. Ich glaube, Herr Holetschek ist gerade nicht da. Das Wort war unanständig. Dafür sollte er sich entschuldigen. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Kinder in Bayern brauchen die Vorschule. Für alle Kinder sollte ein Deutschlandticket eingeführt werden; denn dann hört auch der bürokratische Wahnsinn vom Kilometerzählen auf. Damit können die Kinder auch ins Museum und ins Theater fahren. Das gehört auch zur Bildungsgerechtigkeit. Wir brauchen Hilfe für den Ganztag, die Sanierung unserer Sportstätten, ein gesundes Mittagessen in der Schule für alle, möglichst mit Zutaten aus der Region. Reden Sie mit uns. Wir können gemeinsam etwas auf den Weg bringen. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir brauchen moderne Schulen und motivierte Lehrkräfte, die nicht bei jeder Pressekonferenz Angst haben müssen, was dem Ministerpräsidenten jetzt wieder an Schikanen für das Personal einfällt. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Eine Frechheit!) 1 Milliarde Euro für die Hightech-Forschung ist schön. Ich habe sogar 5,5 Milliarden Euro im Haushalt gefunden. Der Minister wird jedoch schon recht haben. Bei der Forschung müssen wir auch Ziele definieren. In unsere Unis darf es natürlich nicht mehr länger hineinregnen. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir brauchen für die Forschung allerdings auch Leitplanken, auf die sich dann alle verlassen können und mit denen wir unsere Unternehmen heute, spätestens morgen, wieder an die internationale Spitze bringen können. (Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Den Wettbewerb mit China werden wir nicht mit alter Technologie gewinnen. Das muss Ihnen doch klar sein. (Beifall bei den GRÜNEN) Herr Staatssekretär, Unabhängigkeit von Öl- und Gasimporten wird es nur geben, wenn wir bei uns Innovationen schaffen und die erneuerbaren Energien voranbringen, die die Unternehmen nutzen können. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser dritter Schwerpunkt ist der Umwelt- und Naturschutz. An dieser Stelle müssen Sie mir jetzt bitte helfen. Das ist im Haushaltsentwurf für mich völlig unklar. Es soll 10 Millionen Euro mehr zur allgemeinen Stärkung des Naturschutzes und der Landschaftspflege geben – klingt gut. Infolge der haushaltsneutralen Absenkung der haushaltsgesetzlichen Sperre sind es dann aber 1,87 Millionen Euro weniger. Zur Haushaltskonsolidierung sind es dann noch einmal über 1 Million Euro weniger. So geht es die ganze Zeit weiter. Im gleichen Titel wird erhöht und gleichzeitig gekürzt. Was soll der Landtag mit dieser Erläuterung anfangen? Der Herr Umweltminister – er ist jetzt noch nicht da – hat letztes Jahr versprochen, für die Landschaftspflege etwas zu tun. Das ist auch wichtig. Verbraucherschutz und Umwelt- und Naturschutz sind die Faktoren, die die Menschen vor Ort direkt spüren. (Beifall bei den GRÜNEN) Jetzt komme ich zu Ihrem Lieblingsthema und, ehrlich gesagt, Ihrem einzigen Thema. Bei diesem Gejammer reibt man sich die Augen, wenn man sieht, wie viel Geld sich die beiden Regierungsfraktionen CSU und FREIE WÄHLER heuer herausnehmen. Die Fraktionsreserve umfasst 110 Millionen Euro. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist wahrhaft unanständig. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie kürzen bei Familien und genehmigen sich selbst Millionengeschenke, alleine für die Stimmkreise von CSU und FREIEN WÄHLERN. (Beifall bei den GRÜNEN) Das Geld wird auf nette, kleine, sinnvolle und unsinnige Projekte kleinstweise verteilt. Das hat nichts, gar nichts mir kluger Landespolitik zu tun. (Beifall bei den GRÜNEN) Es sind kleine Gefallen vor Ort, nur um Ihre Wiederwahl zu sichern. Wichtig ist auch immer die Kulisse zur Scheckübergabe. Seit dem Jahr 2023 hat es eine Steigerung um 57 % gegeben. Das ist Selbstbedienung im großen Stil. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Das ist nun wirklich ungerecht, weil das Geld nur in ausgewählte einzelne Kommunen fließt, während sonst überall gekürzt wird. (Beifall bei den GRÜNEN) Eine Staatsregierung, die ernsthaft sparen will, sollte bei sich selber anfangen und nicht nur die Familien die Zeche zahlen lassen. (Beifall bei den GRÜNEN) Dabei ist besonders schlimm, dass dies jedes Jahr die einzigen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen CSU und FREIE WÄHLER am Entwurf sind. An der inhaltlichen Gestaltung dieses Haushalts beteiligen Sie sich trotz der Herausforderungen in Bayern überhaupt nicht. Nicht ein Cent wird nach den wochenlangen Beratungen an dem heutigen Entwurf außer dieser Fraktionsreserve geändert werden. CSU und FREIE WÄHLER stellen nämlich überhaupt keine Anträge. Die Anträge der Opposition lehnen Sie alle kategorisch ab. Damit entmachten sie das Parlament. Das ist nicht gut. (Beifall bei den GRÜNEN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir könnten schon einiges bewegen. Wir könnten den Menschen einen Teil ihrer Sorgen nehmen. Meiner Meinung nach ginge es miteinander viel besser und auch schneller. Wenn Sie, liebe CSU und FREIE WÄHLER, immer noch nicht bereit zu einem Miteinander sind, dann nehmen Sie wenigstens diese Hausaufgaben heute mit. Wir geben Sie Ihnen auch noch schriftlich als Änderungsanträge in den nächsten Wochen mit. Die Änderungsanträge werden wir im nächsten Jahr gemeinsam beraten. Blicken Sie auf die Jugend, auf die Kinder in unserem Land und auf unsere Natur und Umwelt, die unter Druck geraten ist und die es zu erhalten gilt. Blicken Sie auf die Gemeinden, Landkreise und Städte, die alles vor Ort regeln müssen. Geben Sie unseren Unternehmen und unserer Bevölkerung Planungssicherheit, und zwar auch noch für die nächsten Generationen. Schauen Sie bitte nicht nur auf Ihren eigenen Machterhalt für die nächsten Monate und Jahre. Wechseln Sie nicht nach Wetter, Trend oder Umfrage die Position. Wir stehen auf jeden Fall für seriöse Beratungen über den Haushalt für ganz Bayern bereit. (Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Scheinheiligkeit, Frau Kollegin, dafür stehen Sie!)

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Tobias Reiß

Frau Kollegin, mir liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor. Die erste Meldung kommt von Herrn Kollegen Martin Huber, AfD-Fraktion.

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Martin Huber AfD

Werte Kollegin, es ist ganz komisch: Sie sagen, die Familien würden vergessen. Ich glaube, Sie leiden an Gedächtnisverlust. Welche Partei ist denn daran schuld? Welche Partei hat die Familien zum Teil in den Ruin getrieben? Die Energiekosten sind gestiegen. Wer ist denn dafür verantwortlich? – Ihre Partei ist schuld daran, dass die Familien finanziell am Rande stehen. Jetzt stellen Sie sich hierher und reden groß. Planungssicherheit: Ihre Partei war in der Regierung und hat die damit verbundenen Probleme zu verantworten. Und dann reden Sie hier so lapidar. Das ist doch keine Schauveranstaltung. Denken Sie einmal darüber nach, was Sie gerade gesagt haben. Das ist doch wirklich Wahnsinn. Das kann es wohl nicht sein. (Beifall bei der AfD) Die Unternehmen haben keine Chancen mehr; sie sind nicht mehr konkurrenzfähig. Daran ist Ihre Partei schuld. Und jetzt stellen Sie sich hierher und reden so. Werte Kollegin, es tut mir leid, aber das geht gar nicht. Glauben Sie, dass die Leute nicht spannen, was Sie da machen? Sie sind schuld daran, dass wir jetzt am Rande stehen. Das muss man immer öffentlich sagen. Ich hoffe, dass die Leute da oben das hören. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Claudia Köhler GRÜNE

Ich habe jetzt, ehrlich gesagt, die Frage nicht herausgehört. Man kann aber feststellen, dass in diesem Haushalt die Mittel für die Maßnahmen für Demokratieerziehung, für Erinnerungsarbeit, für Sicherheit und gegen Angriffe von innen und von außen verstärkt werden müssen, weil Sie den Rechtsextremen bei uns im Land ein Forum und eine Stimme geben. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Zu einer zweiten Zwischenbemerkung erteile ich Herrn Kollegen Alexander Hold das Wort.

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Alexander Hold FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Kollegin Köhler, ich fordere Sie erstens dazu auf, im Zusammenhang mit den Fraktionsinitiativen die Bezeichnung "Selbstbedienung" zurückzunehmen. Das ist schamlos und unter dem Niveau, das die demokratischen Fraktionen pflegen sollten. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Mit solchen Äußerungen spielen Sie das Spiel der Rechtsradikalen mit und geben ihnen Raum. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ganz genau!) Ich fordere Sie, wenn Sie das so sehen, zweitens auf, dafür Sorge zu tragen, dass künftig bei allen Spatenstichen und allen Einweihungen, die aufgrund von Fraktionsinitiativen erfolgen und mit denen es ermöglicht wird, wichtige Projekte abzubilden, die sonst im Haushalt keinen Platz hätten, keiner von Ihnen mehr dabei ist und sich dabei keiner von Ihnen mit auf das Foto stellt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Claudia Köhler GRÜNE

Herr Kollege Hold – –

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Alexander Hold FREIE WÄHLER

Ich bin noch nicht ganz fertig.

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Claudia Köhler GRÜNE

Aber Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Alexander Hold FREIE WÄHLER

Ich frage Sie schon, wieso Sie bei solch wichtigen Projekten wie den Schulungen (Zurufe von den GRÜNEN: Die Zeit ist vorbei! – Zurufe von der AfD: Redezeit!) für traumatisierte Flüchtlinge von "Selbstbedienung" reden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Claudia Köhler GRÜNE

Herr Kollege Hold, ich kann Ihnen nur recht geben. Ich finde das auch schamlos, in schwierigen Zeiten 110 Millionen Euro nur für Ihre Stimmkreise zu verwenden, nicht für alle Stimmkreise in Bayern. Dieses Geld wird nur für die Stimmkreise der CSU und der FREIEN WÄHLER verwendet. (Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Das ist reiner Populismus in der Manier der AfD!) Wir werden es in den nächsten Wochen sehen. Ein Teil Ihrer Kollegen wird das Geld verteilen und den Scheck überreichen, bevor überhaupt die Beratungen begonnen haben. Das kann man sich jedes Jahr anschauen. Das ist einfach nicht in Ordnung. (Beifall bei den GRÜNEN – Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich sage noch etwas zu den Projekten: Nicht alle Projekte sind schlecht. Es gibt durchaus gute Projekte, die die Kommunen vor Ort alleine nicht stemmen können. Dann sorgen Sie aber bitte dafür, dass die Kommunen, und zwar quer über ganz Bayern, in die Lage versetzt werden, ihre Aufgaben zu erledigen. Sagen Sie nicht: Ich bin der Abgeordnete, dir helfe ich und dir nicht. Dafür wären nämlich 110 Millionen Euro tatsächlich schamlos. (Anhaltender Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Der nächste Redner ist Herr Kollege Bernhard Pohl für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte, Herr Kollege.

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Herr Präsident, Herr Staatsminister, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Kollegin Köhler, nehmen Sie bitte zur Kenntnis: Lautstärke und Hybris machen keine gute Haushaltsrede. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich bin von Ihnen deutlich Besseres gewohnt. Am Anfang möchte ich eines feststellen: Natürlich sind Anregungen, Initiativen und Debattenbeiträge der Opposition auch für die Regierungsfraktionen wertvoll, selbst wenn sie nicht unmittelbar in Anträge und Initiativen münden, selbst wenn wir ihnen nicht in allen Punkten oder vielleicht nur in wenigen Punkten folgen. Aber sich hierherzustellen und, wenn wir einmal einer Meinung sind, zu sagen, wir würden Ihre Ideen abschreiben oder kopieren, das ist eine Hybris, die ich Ihnen in dieser Form nicht zugetraut hätte. Man lernt dazu. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Sie haben dann in hellseherischer Weitsicht behauptet, die Regierungsfraktionen hätten an dem Haushalt nicht mitgewirkt. (Claudia Köhler (GRÜNE): Wir wirken an den Beratungen nicht mit!) Frau Kollegin Köhler, bevor Sie so etwas behaupten, fragen Sie mich einfach. Wir sehen uns pro Woche mindestens zweimal. Ich habe nicht den Eindruck, dass wir uns für gewöhnlich aus dem Weg gingen. Der Eindruck, den Sie hier vermitteln, entspricht in gar keiner Weise der Realität. Wir haben mit dem Finanzminister, mit dem Finanzstaatssekretär und mit der Staatsregierung selbstverständlich intensiv, und zwar zwölf Monate lang, den Haushalt besprochen. Ich sage hier meinen besonderen Dank Herrn Kollegen Josef Zellmeier, dem Vorsitzenden des Haushaltsausschusses. Gerade wir beide haben hier eine besondere Verantwortung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich glaube, dass wir dieser Verantwortung ebenso wie alle anderen Mitglieder beider Regierungsfraktionen vorbildlich nachkommen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jetzt möchte ich den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern im Freistaat ehrlich Danke sagen. Warum sage ich "ehrlich"? – Das bezieht sich nicht auf den Finanzminister, sondern auf diejenigen, die den Steuerzahlern zwar danken, aber ständig auf Leistungsträgern herumhacken. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Deshalb möchte ich jetzt ein paar Worte über Leistungsträger und Leistungsempfänger sagen. Alle, auch die Leistungsempfänger, müssen den Leistungsträgern dafür dankbar sein, dass sie in besonderem Maße dazu beitragen, dass wir uns diesen Staat leisten können und dass wir den Leistungsempfängern das geben können, was sie benötigen. Die oberen 10 % der Einkommen erwirtschaften 50 % der Einkommensteuer. Da ist es völlig unangemessen, dass landauf, landab von gewissen Gruppierungen ein Reichen-Bashing betrieben wird. Der Begriff "reich" gilt in manchen Kreisen als unanständig. Der Begriff "Besserverdiener" hat heute einen negativen Touch, wie früher der Streber in der Schule. Das ist schlecht. Die Menschen mit besonders hohen Steuerzahlungen halten diesen Staat auch in besonderem Maße am Laufen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Genau so ist es!) Jetzt reden wir von den Leistungsempfängern: Ja, auch da ist es unangemessen, wenn man die Leistungsempfänger generell in die Ecke stellt. Nicht alle, die Leistungen empfangen, empfangen sie zu Unrecht. Das ist ein kleiner Teil; denen dürfen wir natürlich nicht Vorschub leisten. Es kann nicht sein, dass es sich in diesem Staat einige wenige auf Kosten von anderen gemütlich machen. Aber die meisten Leistungsempfänger benötigen das, was wir ihnen geben. Deswegen stehen wir dazu. Sozialstaat heißt, den Bedürftigen zu helfen. Sozialstaat heißt aber nicht, liebe Kolleginnen und Kollegen der Opposition, dass wir Unterschiede einebnen müssen. Wenn ich immer und immer wieder von der Schere zwischen Arm und Reich höre, dann sage ich: Mich interessiert keine Schere. (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) Wenn überhaupt, dann interessiert mich der untere Teil der Schere und dass diejenigen, die wenig haben, möglichst etwas mehr haben und es ihnen besser geht. Aber ich freue mich, wenn die obere Schere steil nach oben geht, weil das nämlich heißt, dass wir viele Steuereinnahmen haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Jetzt sage ich Ihnen zwei konkrete Dinge: erstens zum Bundeshaushalt und nur kurz gestreift: Ein Viertel der Ausgaben des Bundes gehen als Zuschuss in die Rente. Das geht so nicht. Es kann nicht sein, dass der allgemeine Steuerzahler 25 % dessen, was er erwirtschaftet, als Zuschuss in die Rente zahlt. Die Rente muss sich selbst tragen. Ich diskutiere da jetzt nicht über die Rentenmodelle der letzten Woche. Das ist Fakt, und das schadet auch unserem Land. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Frau Kollegin Köhler, auch wenn Sie jetzt fluchtartig den Raum verlassen, meine Ausführungen zum Bundesteilhabegesetz hören Sie sich jetzt bitte noch an. Das muss auf den Prüfstand, und das ist nicht empathielos. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Das hat nichts mit Herumhacken zu tun. Ich komme nämlich jetzt gleich zum kommunalen Finanzausgleich. Wir haben den Bezirken 480 Millionen Euro extra gegeben. Es gab 480 Millionen wegen der gestiegenen Ausgaben beim Bundesteilhabegesetz. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Das kann nicht dauerhaft so weitergehen. Wir müssen hier schon einmal genau darauf schauen, ob die in den letzten Jahren geschaffenen Standards tatsächlich noch bezahlbar sind. Das Bundesteilhabegesetz muss evaluiert werden. Seit 2020 ist das übrigens überfällig; auch Kostenreduzierungen müssen her. Das sage ich, und dazu stehe ich auch, Frau Kollegin Köhler. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zuruf der Abgeordneten Doris Rauscher (SPD)) Wir müssen unsere Haushalte – nicht nur den Landeshaushalt, sondern alle Haushalte – dauerhaft finanzierbar halten, und deswegen bin ich sehr stolz auf den – ja, Frau Kollegin Köhler, jetzt kommt das Wort, auf das Sie warten – Premiumhaushalt. Ich bin sehr stolz darauf, dass wir einen Premiumhaushalt ohne Neuverschuldung vorlegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ja, Sie haben einen Punkt, wenn Sie sagen, da steckt Bundesgeld drin: 7 Milliarden Euro stammen vom Bund, 5 Milliarden Euro gehen weiter an die Kommunen. Aber den 2 Milliarden Euro, die für den Freistaat Bayern abfallen, sind 11 Milliarden Euro Zahlungen in den Länderfinanzausgleich gegenüberzustellen. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Plus 10 Millionen Euro normale Zuschüsse!) Da muss ich sagen: Das ist in dieser Form auch nicht in Ordnung. Aber hier eine Ermahnung an den Koalitionspartner: (Harry Scheuenstuhl (SPD): Bravo!) Den Länderfinanzausgleich habt ihr uns schon mit eingebrockt. Wir werden versuchen, das Kind gemeinsam aus dem Brunnen zu ziehen. Wir schauen nach vorne und sagen: So geht es nicht. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Wir nehmen dich beim Wort, Kollege!) Das ist nicht Solidarität unter den Bundesländern; das ist Dummheit des Freistaats, wenn wir dauerhaft 11 Milliarden Euro zahlen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Harry Scheuenstuhl (SPD): Wir nehmen die FREIEN WÄHLER beim Wort!) Wir FREIE WÄHLER stehen wie niemand sonst zu unseren Kommunen. Wir sind eine Kommunalpartei, und da sind wir uns in dieser Regierungskoalition zu 100 % einig. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Ha, ha, ha!) – Herr Kollege Scheuenstuhl, Sie lachen. Da muss ich jetzt einmal Salz in Ihre offene Wunde streuen: Es gab Zeiten, da hatten Sie in Oberfranken mehr Landräte, als Sie heute in ganz Bayern haben. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Das stimmt!) Es hat schon einen Grund, warum die Leute auch auf kommunaler Ebene nicht mehr SPD wählen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Der SPD-Fraktionsvorsitzende ist leider nicht da; er kommt aus Oberfranken. Lieber Kollege Scheuenstuhl, wenn die SPD von Zuweisungen von Staatsgeld an die Kommunen nach Einwohnerzahl spricht, ist das genauso, als würden Sie einen einheitlichen Einkommensteuertarif von 20 % für alle Einkommensgruppen fordern. Bravo! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Martin Wagle (CSU): Das stimmt!) Sie sind dermaßen von einem Oberbürgermeister Reiter, der noch im Amt ist, getrieben. Das ist wirklich Klientelpolitik par excellence. Das hätte ich der SPD in der Form auch nicht zugetraut. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Dass Sie München nicht mögen, das wissen wir schon, Herr Pohl!) Wir haben 12,83 Milliarden Euro in den kommunalen Finanzausgleich gegeben. Das fällt uns als Landesgesetzgeber nicht leicht, weil auch wir natürlich Zwänge haben. Auch bei uns fließen Milch und Honig nicht in jedem Stimmkreis, um die Kollegin Köhler wieder mitzunehmen, sondern auch wir haben natürlich regionale Unterschiede. Die FREIEN WÄHLER sind diejenigen, die für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern eintreten. Auf unsere Initiative hin hat das Hohe Haus diesen Grundsatz in die Bayerische Verfassung geschrieben. Wenn man sich die Politik der Regierungsfraktionen ansieht, dann muss man deutlich sagen: Die Handschrift dieser Regierung steht ganz klar für gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern. Anders als bei der SPD ist der Münchner nicht mehr wert als der Mensch in Oberviechtach, Unterkammlach oder Volkach, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Deswegen investieren wir auch in den Staatsstraßenbau, liebe Kolleginnen und Kollegen von den GRÜNEN; ihr träumt ja immer davon, dass Busse freischwebend durch die Landschaft gondeln. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Ihr seid immer gegen Staatsstraßenbau gewesen. Wir sagen: Das ist ein wesentlicher Teil von gleichwertigen Lebensverhältnissen: bei der Infrastruktur im Digitalbereich, lieber Digitalminister, im Bereich von Straße und Schiene und natürlich auch im Bereich von Forschung, Wissenschaft, Hochschulen, Technologietransferzentren etc. Unsere Koalition nimmt das Thema gleichwertige Lebensverhältnisse sehr ernst, und das auch zu Recht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Ich hatte gesagt, wir müssen auf die Leistungsträger schauen. Selbstverständlich tun wir das auch in diesem Haushalt. Wir täten es noch stärker, wenn wir die Hoheit über die Steuerpolitik hätten, aber das ist im Wesentlichen Bundessache. Deswegen komme ich auf das zu sprechen, was wir hier im Land machen. Was Leistungsträger anbetrifft, sind unsere Zukunftsministerien Bildung, Wissenschaft und Wirtschaft. Das ist dieser Dreiklang. Zur Bildung: Unsere Kultusministerin hat glaubhaft dargelegt, dass wir noch besser werden, wenn wir noch stärker in diesen Bereich investieren. Das Bildungsministerium ist ohnehin das Ministerium mit dem bei Weitem höchsten Etat. Er steigt von aktuell 17 Milliarden Euro auf 18 Milliarden Euro im nächsten Jahr und 2027 auf 18,7 Milliarden Euro. Es braucht mehr Lehrkräfte, weil es mehr Kinder gibt, und multiprofessionelle Kräfte, weil wir natürlich auch Kinder und Jugendliche mit Problemen haben, die wir auffangen müssen, und zwar nicht nur im Interesse dieser Kinder und Jugendlichen, sondern im Interesse aller, weil dann insgesamt die Beschulung einfacher und effektiver ist. Deswegen geht mein besonderer Dank an die Kultusministerin. Sie hat einen Rekordchampion-Haushalt, und zwar zu Recht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Der Wissenschaftsminister ist zwar nicht hier; aber nach der Schulzeit übernimmt er die gut ausgebildeten Kinder und Jugendlichen zum Teil in den Bereich der Hochschulen. Der Hochschulbereich ist neben der Ausbildung aber nicht alles. Wir haben natürlich auch die Forschung und Entwicklung als zentralen Bestandteil. Ich nenne in diesem Zusammenhang die Hightech Agenda mit einer Milliarde Euro. Dort verzahnt es sich von der Wissenschaft zur Wirtschaft, Herr Staatssekretär. Natürlich muss man auch das Digitalministerium ein Stück weit mit hinzudenken; denn dort gibt es auch Zukunftstechnologien, die Wachstum auf neuen Märkten generieren. Bayern hat dabei die Nase vorn – und das ist gut und richtig so. Dann kann man natürlich kritisieren: Warum gebt ihr so viel Geld für irgendetwas aus? (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Durchaus ist nicht jede Investition per se und von vornherein rentabel. Manche Investitionen werden sich auch als Fehlinvestitionen herausstellen. Das ist nun einmal so. Wenn man aber nicht investiert, macht man es garantiert falsch. Wenn man dagegen investiert, dann hat man in manchen Bereichen Rendite. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Wir brauchen das auch, weil die gut ausgebildeten Kinder und Jugendlichen Arbeitsplätze brauchen. Wollen wir unsere Kinder, wenn sie erwachsen sind, nach England oder in die USA oder sonst wohin schicken? – Nein! Wir brauchen sie dauerhaft hier. Wir brauchen diejenigen, die die Ärmel hochkrempeln und Leistung bringen und den Return on Investment, wenn ich das so empathielos sagen darf, für das bringen, was wir vorher in Bildung und Wissenschaft investiert haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Lassen Sie mich an dieser Stelle auch noch die Landwirtschaft mit zwei Sätzen erwähnen. Die Landwirte sind aus meiner Sicht diejenige Bevölkerungsgruppe, die im Vergleich zu dem, was sie leisten, mit den schlechtesten Leumund haben. Landwirte sichern unsere Ernährung. Ich sage das Folgende auch wieder an die Adresse der GRÜNEN, weil sie immer den Klimaschutz nennen und behaupten, die Landwirtschaft stehe dem Klimaschutz entgegen. (Claudia Köhler (GRÜNE): Das haben wir nie gesagt! – Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE) – Zuruf von den GRÜNEN: Das ist eine Unverschämtheit!) Wir brauchen natürlich den Klimaschutz! (Zuruf von den GRÜNEN) – Herr Kollege, ich nehme natürlich die kleine Klientel der Ökolandwirtschaft, die Sie besonders verhätscheln, aus. (Heiterkeit bei den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Paul Knoblach (GRÜNE)) Ich sage: Wir müssen für Ökolandwirte genauso dankbar sein wie für konventionelle Landwirte. Ich sage Ihnen auch: Sie sorgen für unsere Ernährungssicherheit. (Zuruf von den GRÜNEN) Um es auf den Punkt zu bringen: Natürlich sind das Klima und die Erderwärmung ein Problem, das wir lösen müssen. Aber bevor die Menschen verhungern, ist es doch keine Frage, dass wir die Landwirtschaft erhalten müssen, und zwar auch die konventionelle. (Claudia Köhler (GRÜNE): Themaverfehlung!) Wenn Sie mit ökologischer Landwirtschaft die Welt ernähren wollten, dann würde die Welt verhungern, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN – Zurufe der Abgeordneten Paul Knoblach (GRÜNE) und Eva Lettenbauer (GRÜNE)) Ganz nebenbei bemerke ich: Die Landwirte betreiben effektiven Landschaftsschutz. Wenn Sie die Tourismuszahlen sehen, dann werden Sie sehen, dass ich recht habe. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Soziales: Soziales muss sich am Machbaren orientieren. Jetzt komme ich zu Ihrem Lieblingsthema, dem Kinderstartgeld. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Herr Minister Füracker, hören Sie zu!) Als es das Kinderstartgeld in Form des Familiengeldes gab, Frau Kollegin Köhler, haben Sie die ganze Zeit herumkrakeelt, dass wir mit der Gießkanne Geschenke verteilen. Jetzt ist es plötzlich die wichtigste soziale Ausgabe, die wir haben. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Ich sage Ihnen: Ja, wir hätten am liebsten sowohl mehr Geld in die Qualität gesteckt als auch das Kinderstartgeld erhalten. Aber bei der Endlichkeit der Haushaltsmittel, die wir der vorhergehenden Ampel-Regierung verdanken, müssen wir uns einschränken. (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Sie haben einen Punkt, wenn Sie sagen, das war alles ein bisschen hopplahopp. Da haben Sie einen Punkt. Das ist überhaupt keine Frage. Es hätte vielleicht ein bisschen längerfristig angedacht und umgesetzt werden können. Aber in der Sache stehen wir dazu. Das ist keine Entscheidung des Ministerpräsidenten, sondern eine Entscheidung beider Regierungsfraktionen und der gesamten Staatsregierung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Zum Sozialen. Staatsminister Christian Bernreiter ist gerade nicht anwesend. Das Thema bezahlbarer Wohnraum ist aber die soziale Frage schlechthin, weil sie die breite Masse der Bevölkerung betrifft. Deswegen sage ich: Wir haben eine klare Entscheidung getroffen. 3,6 Milliarden Euro werden in bezahlbaren Wohnraum investiert. Das ist ein wuchtiger Aufschlag. Ich richte das aber auch an die Adresse des Bauministers: Wir müssen trotzdem schauen, dass die Mittel effektiver eingesetzt werden. Wir müssen günstiger bauen. Auch das ist eine Aufgabe, die wir im Haushaltsvollzug lösen müssen. Ein Satz noch zur inneren Sicherheit. Sie ist ein Markenzeichen dieser Regierung. Wir haben Polizeibeamte, die für Sicherheit sorgen, und eine hoch qualifizierte Justiz. Beide müssen wir aber durch die Drohnenabwehr und die Abwehr hybrider Bedrohungen, insbesondere durch feindliche Mächte – ich meine damit Russland –, ergänzen. Einer Drohne, die in unser Hoheitsgebiet eindringt, sieht man nicht an, ob es sich um eine Kampfdrohne militärischer Art oder die Drohne eines Terroristen oder Spinners handelt. Deswegen müssen wir diesen Bereich verstärken. Das tun wir auch. Wir tun auch mehr für den Hochwasserschutz; denn wir sind nicht nur mit Gummistiefeln unterwegs, wenn es eine Katastrophe gibt, sondern insbesondere dann, wenn scheinbar Ruhe ist. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Wir machen sinnvolle Prävention und sinnvolle Sicherheit. Das ist ein Markenzeichen dieser Regierung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Lang anhaltender Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU – Claudia Köhler (GRÜNE): Wow, dieser Applaus war länger als der nach der Rede des Finanzministers!)

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Tobias Reiß

Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl von der SPD-Fraktion.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Ich möchte auf den Begriff "Leistungsträger" zu sprechen kommen. Herr Pohl, ich glaube, es ist wichtig festzustellen, dass Leistungsträger auch jemand sein kann, der weniger Steuern zahlt. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Ich muss das einfach einmal sagen. Wenn eine Halbtagskraft wenig oder weniger Steuern zahlt – in den meisten Fällen sind es ja Frauen, das muss man an dieser Stelle auch einmal sagen –, glaube ich, dass sie zu den Leistungsträgerinnen bzw. Leistungsträgern gehört. Außerdem finde ich es nicht in Ordnung, dass wir mit ernsthaften Blicken ermahnt werden, wenn wir hier dem Finanzminister bei seinen Erläuterungen zum Haushalt zu aufmerksam zuhören und dann doch einmal ein Zwischenruf kommt. Wenn aber dagegen er es nicht für nötig hält, den Ausführungen hier zu folgen, geschieht nichts. Die ganze Zeit hat er sich mit seinem Stuhl nach hinten gedreht und nach hinten Gespräche geführt. Ich finde das nicht in Ordnung. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Der ist doch hier! – Kerstin Schreyer (CSU): So ein Schmarrn!) Wir hören uns seine Worte gerne an und lassen uns auch ermahnen; aber so, wie er sich in eigene Gespräche vertieft, geht es nicht.

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Tobias Reiß

Herr Kollege, achten Sie auf Ihre Redezeit.

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Harry Scheuenstuhl SPD

Wenn er Privatgespräche führen möchte, dann soll er doch bitte nach draußen gehen. (Beifall bei der SPD – Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU))

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Bernhard Pohl FREIE WÄHLER

Zuerst einmal danke ich den Regierungsfraktionen für ihren lang anhaltenden Beifall und der Kollegin Kerstin Schreyer für ihre Standing Ovations. Das habe ich nicht jeden Tag. Jetzt zur Zwischenbemerkung des Kollegen Scheuenstuhl: Es gibt keine Haushaltsrede ohne eine Zwischenbemerkung des Kollegen Scheuenstuhl – das ist jetzt anerkennend gemeint. Ich weiß nicht, was mit Ihnen los ist. Haben Sie vielleicht unzureichend geschlafen? Warum geheimnissen Sie in meine Worte Dinge hinein, die weder gesagt worden sind noch so gemeint worden sind. Ich habe zwischen Leistungsträgern und Leistungsempfängern unterschieden. Ich habe nicht gesagt, dass nur die oberen 10 % oder 50 % der Einkommensteuerzahler zu den Leistungsträgern gehören. Selbstverständlich gehören dazu alle diejenigen, die nach ihren Möglichkeiten ihre Steuern bezahlen. Das ist selbstverständlich die Halbtagskraft genauso wie auch ein geringfügig Beschäftigter. Diese Unterstellung muss ich deutlich zurückweisen. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Ich sage: Sie haben es vielleicht falsch verstanden, Kollege Scheuenstuhl. Damit sind wir uns wieder einig. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Nächster Redner: der Kollege Volkmar Halbleib für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Volkmar Halbleib SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon eine besondere Beratung dieses Doppelhaushaltes, weil wir – zwei Wochen nachdem der Ministerpräsident in einer Regierungserklärung schon ausdrücklich zum Haushalt gesprochen und die Haushaltspolitik selbst in die Hand genommen hat – über den Haushaltsentwurf 2026/2027 zum zweiten Mal debattieren. Es war eine Regierungserklärung zur Haushaltspolitik, bevor dem Parlament der Entwurf überhaupt vorlag. Das ist in der Tat ein ungewöhnlicher Vorgang. Die Rede des Ministerpräsidenten – man kann darüber rätseln, warum – hatte das Format einer vermeintlich großen politischen Perspektive. Tatsächlich ging es aber wohl darum, die doch eher misslungene Kommunikation der Haushaltseckpunkte vom 11. November nachträglich zu korrigieren, nachdem man insbesondere die Familien in Bayern vor den Kopf gestoßen hatte. Das ist nicht gelungen. Leider haben wir – auch wenn heute der Haushaltsentwurf zur Diskussion steht – nach wie vor das Problem, dass dieser Doppelhaushalt auf Kosten der Familien in Bayern finanziert wird. (Beifall bei der SPD – Zuruf von der Regierungsbank: Falsch!) Herr Staatsminister, heute traut Ihnen der Ministerpräsident offenbar zu, die zweite Einbringungsrede zu halten. Es gibt tatsächlich einen Fortschritt: wir haben den Entwurf, wir können auch nachschauen. Sehr geehrter Herr Finanzminister, ich möchte Sie auch persönlich ansprechen, weil ich Ihre Person und auch Ihre Aufgabe, die Sie bewältigen müssen, wertschätze. Wenn Sie aber von Ritualen in Haushaltsdebatten sprechen, dann haben Sie ein großes Ritual vergessen, nämlich Ihre Einbringungsrede. Diese hat nämlich die üblichen Versatzstücke enthalten, die wir die ganzen Jahre gehört haben. Das große Ritual war Ihre Füracker‘sche Mischung aus Sensibilität, Larmoyanz und Rechtfertigung mit den üblichen Versatzstücken, Ländervergleichen, Allgemeinplätzen der Haushaltspolitik und natürlich dem großen Aufwand bezüglich Auseinandersetzung mit den Vorschlägen der Opposition; da fühlen wir uns geehrt. Wenn Kritik zum Teil auch Wertschätzung ist, dann fühlen wir uns mit Ihrer Rede sehr wertgeschätzt. Aber zum Kern. (Zuruf des Staatsministers Albert Füracker (CSU)) – Es gibt noch Anlass. Aber es geht auch nicht um Beifall und schon gar nicht um dessen Länge, sondern es geht um Inhalte und um Konzepte. Herr Finanzminister, welches Leitbild für die Haushalts- und Finanzpolitik gilt bei Ihnen denn eigentlich? – Das ist nämlich nach Ihrer Rede nicht klar geworden. Die Hauptsache sind die schwarze Null in Bayern und keine Nettokreditaufnahme auf der einen Seite, hier regiert die CSU, das ist "unser Markenkern". Auf der anderen Seite: kreditfinanziertes Sondervermögen für Investitionen und Bundeswehr im Bund, wo die CSU ebenfalls in der Regierung ist, und Nettokreditaufnahme von 8,5 Milliarden Euro, die in diesen Haushaltsentwurf zusätzlich zu den üblichen Bundeszuweisungen fließen. 8,5 Milliarden Euro sind kreditfinanziert. Das finden Sie auch gut und in Ordnung. Dafür hat die CSU auch gemeinsam mit uns gekämpft. Herr Finanzminister, das sind völlig unterschiedliche Grundlinien. Ich will jetzt nicht unbedingt von haushalts- und finanzpolitischer Schizophrenie reden, aber es geht schon ziemlich nah an diesen Punkt heran. Wieso ist in Deutschland das Gegenteil dessen richtig, was in Bayern praktiziert wird, und umgekehrt? Der Bund zahlt, Bayern spart. Das ist offenkundig Ihr Motto, das Motto der Staatsregierung für diesen Haushaltsentwurf. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Sie können nicht drum herumreden: Der Haushaltsentwurf ist in Höhe von 8,5 Milliarden Euro auf Nettoneuverschuldung des Bundes angewiesen. Ohne diese Nettoneuverschuldung hätte dieser Haushaltsentwurf dem Landtag so nicht vorgelegt werden können. Das ist klar. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Die Nettoneuverschuldung ist notwendig, und wir bekennen uns auch zu ihr. Die notwendigen Infrastrukturerneuerungen sind natürlich auch in Bayern umzusetzen. Natürlich ist eine Reform der Schuldenbremse, wie sie CDU und CSU vor der Bundestagswahl noch in Bausch und Bogen abgelehnt haben, sinnvoll. Dieser Haushaltsentwurf hätte so von der Staatsregierung nicht vorgelegt werden können, wenn sich – deswegen wundert mich Ihr hoher Ton und der lang anhaltende Beifall – die FREIEN WÄHLER hier im Landtag mit ihrer Verweigerungs- und Blockadepolitik durchgesetzt hätten. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dann würde im Etatentwurf nämlich eine Lücke von 8,5 Milliarden Euro klaffen, und die Kommunen hätten in den nächsten zwei Jahren 7 Milliarden Euro weniger Unterstützung erhalten; der Freistaat müsste Investitionen von mindestens 1,5 bis 2 Milliarden Euro selbst finanzieren. In den nächsten zehn Jahren wird es weitere 1,3 Milliarden Euro pro Haushaltsjahr geben. Mit den FREIEN WÄHLERN wäre also ein solcher Haushaltsentwurf überhaupt nicht möglich gewesen. Wir sind froh und dankbar, dass das nicht aufgegriffen wurde. Aber der Widerspruch ist doch, dass Sie heute so laut und groß aufsprechen, obwohl man weiß, dass Sie 8,5 Milliarden in diesem Haushalt, den Sie mitbeschlossen haben, in der bisherigen Debatte verweigert haben. (Beifall bei der SPD – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): 11 Milliarden Euro Länderfinanzausgleich! Bitte ehrlich sein!) – Lieber Kollege, dazu komme ich noch. Die schwarze Null beim Freistaat Bayern bleibt nun plötzlich das Dogma, das aber nur gehalten werden kann, weil die Nettokreditaufnahme des Bundes die Zuweisung des Bundes aus dem Sondervermögen erlaubt. Das ist die finanzpolitische Wahrheit, und das ist natürlich auch das politische Defizit an diesem Haushaltsentwurf. Ich glaube, Bayern hätte schon Gründe, darüber nachzudenken, noch andere Schwerpunkte zu setzen. Weil Sie das immer "Mehr, mehr, mehr" betont haben: Das Einzige, von dem ich feststelle, dass davon immer mehr, mehr, mehr auf dem Tisch liegt, ist das Geld für die Fraktionsinitiativen. (Claudia Köhler (GRÜNE): Genau!) Da gibt es tatsächlich mehr, da reichen 90 Millionen nicht mehr aus; es müssen jetzt 110 Millionen sein. Das ist "Mehr, mehr, mehr". Kritische Anmerkungen haben wir schon ausgetauscht. Kollegin Köhler hat einiges dazu gesagt. Man müsste einmal darüber nachdenken, wo die Regierungsfraktionen selber ein Signal des Einsparens setzen könnten. Ich stelle fest: Dort, wo Sie einsparen könnten, weiten Sie die Ausgaben aus. Das stelle ich an dieser Stelle nur fest. (Beifall bei der SPD) Wir wissen doch – deswegen meine und unsere Kritik –, dass der Investitionsbedarf des Freistaats Bayern durch diesen Doppelhaushalt in keiner Weise gedeckt ist. Das wissen doch alle, das wissen Sie doch selber. Ich fange wieder bei den Universitäten, Hochschulen und Universitätsklinika an. Als Würzburger Abgeordneter habe ich die Erfahrung, dass bei der fehlenden Finanzierung der Uniklinik Würzburg offensichtlich das Problem ist, dass wir bei dieser Baumaßnahme mindestens eineinhalb Jahre Zeitverzug haben. Das ist doch die Realität, die wir in den Haushalten haben. Das ist die Realität, und dagegen machen Sie nichts. Ich komme noch dazu, was Ihre große "Alternative" ist. Es ist auch groß von Wohnungsbau getönt worden. Schauen Sie sich einmal an, was beim Wohnungsbau passiert: Die Bundesmittel steigen in diesem Haushalt um 156 Millionen Euro an. Im gleichen Umfang werden die Landesmittel gekürzt. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Was? Hört, hört!) Im gleichen Umfang gehen die Landesmittel zurück. Es kann doch nicht sein, dass der Freistaat dann, wenn der Bund mehr gibt, seine Mittel im gleichen Umfang reduziert. Das ist ein wohnungspolitischer Skandal, der in diesem Haushalt steckt. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dazu kommt noch, dass der Bund zweimal 200 Millionen Euro für die kommunale Wohnraumförderung gibt. Auch das ist ein Aspekt. Der Freistaat hält damit nicht Schritt. Er spart sich auf dem Rücken der Bundesfinanzen einiges. Wir haben zum Sparen in diesem Bereich keine Zeit, weil die Mittel bereits überzeichnet sind. Für 1,6 Milliarden liegen Anträge; die sind schon da. Die Anträge, die aus dem Haushaltsjahr 2025 eigentlich schon vorliegen müssten, hat man durch den Antragsstopp außen vor gelassen. Das heißt, die Abfinanzierung ist viel größer als die Mittel, die im Haushalt enthalten sind. Das wissen Sie auch, aber man muss es an dieser Stelle noch einmal betonen: Der Bund liefert, und der Freistaat Bayern hinkt hier hinterher. Die Polizeiinspektionen sind schon angesprochen worden. Der Sachverhalt, dass ein Drittel der Polizeiinspektionen saniert oder neu gebaut werden muss, ergibt einen Investitionsbedarf von 2,8 Milliarden Euro. Der Freistaat hat zu Recht die innere Sicherheit als Markenkern. Ich sehe aber nicht, wo dafür in diesem Haushalt mehr Impuls reingegeben wird. Das Gleiche gilt bei der Krankenhausmilliarde. Ich finde, man wird den eigenen Ansprüchen in diesen Fragen nicht gerecht, wenn die Steigerung ausschließlich auf Bundesmittel zurückgeht und man es bei 8,5 Milliarden Bundesmitteln nicht schafft, die Krankenhausmilliarde in diesem Jahr zu realisieren. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Dann ist doch klar, was passiert. Das ist sozusagen die große Option. Es wird ernsthaft geplant, die Investitionen des Freistaats Bayern in großem Umfang – große Bauinvestitionen – aus dem Haushalt herauszulösen. Man kann das einen Bilanztrick nennen, eine kreative Gestaltung des Haushalts oder wie auch immer; aber letztendlich ist es eine Herausnahme, ein milliardenschwerer Verschiebebahnhof, der da geplant wird – ein milliardenschwerer Verschiebebahnhof, der den Steuerzahler am Ende noch teurer zu stehen kommen kann, weil die Integration von privaten Dritten mit ihren Renditeerwartungen natürlich auch vom Steuerzahler finanziert werden muss. Das ist Ihre Antwort, anstatt im Haushalt ordentlich Investitionen zu finanzieren, wie es eigentlich notwendig und sinnvoll wäre. (Beifall bei der SPD) Dann komme ich zum Punkt: Wer zahlt denn die Zeche für Ihr Haushaltskonzept? – Die zahlen die Menschen in Bayern, und zwar sowohl die Familien als auch die Pflegebedürftigen bzw. die zu Pflegenden. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Die Steuerzahler zahlen sie!) – Sie hatten Gelegenheit genug. Herr Pohl, es war heute nicht so glorreich, was Sie abgeliefert haben. Also: (Beifall bei der SPD – Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Na ja, alles gut!) Die Menschen in Bayern bezahlen diese Haushaltspolitik mit einer sozialen Schieflage dieses Haushaltes. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Das stimmt!) – Das ist eine klare soziale Schieflage, Sie stimmen mir zu. Trotzdem ist das ein Punkt, der mich – – (Zuruf des Abgeordneten Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER)) Der Haushalt hat eine soziale Schieflage, und Herr Pohl sagt, das stimmt, diese soziale Schieflage ist in diesem Haushalt. Danke schön für die Bestätigung. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ja, aber in eine andere Richtung!) Sie machen massive Kürzungen bei den Familien, Sie machen massive Kürzungen bei den Pflegebedürftigen, und Sie leisten mangelhafte Unterstützung für Menschen mit Handicap, obwohl Sie es versprochen haben, wie bei den Gehörlosen. Das ist der Sachverhalt, das steht in diesem Haushalt. (Beifall bei der SPD) Ich frage mich schon: Warum wurde ausschließlich die Streichung der familienpolitischen Leistungen zur Finanzierung der längst überfälligen ordentlichen Kitafinanzierung herangezogen, (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Was hätte man sonst noch streichen sollen?) als gäbe es nur die Lösung: entweder Familienleistungen oder ordentliche Kitafinanzierung? Warum sollen denn ausschließlich die Familien für Ihre jahrelangen Versäumnisse bei der Kitafinanzierung bezahlen? Das müssen Sie uns einmal beantworten. (Beifall bei der SPD) Ein entscheidender Punkt ist: Sie haben es nicht einmal geschafft, eine angemessene Übergangslösung für die Familien hinzubekommen, die auf Ihre Ankündigungen – auch auf Ihre, Herr Pohl – und auf den Gesetzentwurf der Staatsregierung vertraut haben. Warum ziehen Sie den Familien damit ohne Not kurzfristig den Boden unter den Füßen weg? Das ist nämlich Ihre Vorgehensweise bei dieser Sache gewesen. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abgeordneten Petra Guttenberger (CSU)) Da ist die Antwort: Ihnen war das dogmatische Festhalten an der schwarzen Null wichtiger als eine angemessene und würdevolle Lösung für die Familien. Das Dogma der schwarzen Null wird mit einem Vertrauensbruch gegenüber den Familien bezahlt. Das ist die haushalterische Wahrheit. (Beifall bei der SPD) Ihrem Haushalt fehlt damit auch der soziale Kompass. Das wissen Sie, und mit dieser Kritik müssen Sie leben. Es ist wirklich ernüchternd, dass nicht einmal die politische Kraft für eine menschliche und würdige Übergangsregelung da war, die Härtefälle vermieden hätte und den berechtigten Erwartungen der Familien Rechnung getragen hätte. Nicht einmal für diese Menschlichkeit und Achtung der Würde war die politische Kraft da, und damit fehlt dieser Staatsregierung – und leider auch den regierungstragenden Fraktionen – das soziale Gespür. Das ist äußerst bedauerlich. (Beifall bei der SPD) Ich werfe einen kurzen Blick auf die Kommunen: Der Anteil – nur einmal vorweg – des kommunalen Finanzausgleichs am Gesamthaushalt sinkt trotz der genannten Verbesserungen. Der Anteil, den die Kommunen vom Gesamthaushalt bekommen, sinkt von 15,6 % – – (Zuruf des Abgeordneten Franc Dierl (CSU)) – Lesen Sie sich doch Ihre eigenen Gesetzentwürfe einmal durch. Der Anteil sinkt von 15,6 % im Jahr 2025 auf 15,2 %. Der Anteil sinkt also im Jahr 2026 um 0,4 Prozentpunkte. Lesen Sie einmal den Gesetzentwurf der Staatsregierung. Da steht diese Zahl ausdrücklich drin. Wir haben mit der Kommunalmilliarde – offensichtlich auch erfolgreich – für die Kommunen gekämpft. Wir haben gemeinsam gekämpft und manche Punkte benannt, die dem Finanzminister vielleicht nicht gefallen. Der Druck ist dadurch doch erhöht worden; ich würde mir aber wünschen, dass man es nicht bei Vagheiten belässt. Auch das haben Sie versucht. Warum kann man nicht sagen, dass wir den Kommunen im Schnitt 70 % der Mittel, die vom Bund kommen, aus dem Sondervermögen zukommen lassen wollen? Warum wird diese Aussage nicht getroffen? (Beifall bei der SPD) Das wäre ein wirklich kräftiger Aufschlag nicht nur für diesen Doppelhaushalt, sondern auch für die nächsten Jahre. Dass wir Ihnen da Feuer unter dem Hintern gemacht haben und dass Sie nun einiges bei uns kritisieren, das nehmen wir auf unsere Kappe. Ich sage nur: 7 Milliarden Euro Bundesmittel gehen an die Kommunen. Auch der kommunale Finanzausgleich und die Kommunalregelungen wären ohne den Bund – durch das Sondervermögen – nicht möglich gewesen. Das trifft noch einmal die FREIEN WÄHLER, die das definitiv nicht wollten, (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Länderfinanzausgleich!) aber das Ganze jetzt draußen als Erfolg verkaufen. Das ist doch der Widerspruch, mit dem ihr euch auseinandersetzen müsst. (Beifall bei der SPD) Ganz zum Schluss will ich noch einmal ein wichtiges Wort zum Bundesteilhabegesetz und den vielen Debatten sagen: Ich finde die Tonlage nicht angemessen. Das geht nämlich zulasten derjenigen, die gehandicapt sind und mit ihrem Leben ringen und kämpfen. Darüber reden wir. Es geht nicht um die Bezirke; denn die Bezirke haben die Aufgaben, die jetzt finanzkräftig in der Debatte stehen, übertragen bekommen. Von wem? – Doch nicht vom Bund, sondern vom Freistaat Bayern. (Franc Dierl (CSU): Natürlich vom Bund! Bundesteilhabegesetz! – Unruhe) Die Übertragung trifft zunächst einmal das Bundesland, den Freistaat Bayern. Der Freistaat Bayern hat sich entschieden, dass er diese Aufgabe den Bezirken übergibt. Deswegen ist es – – (Michael Hofmann (CSU): Gibt es ein Bundesland, das das nicht gemacht hat?) – Natürlich. (Michael Hofmann (CSU): Gibt es ein Bundesland, das das allein gemacht hat?) – Natürlich. Ich wundere mich, dass Selbstverständlichkeiten zu Gegenreaktionen führen. (Michael Hofmann (CSU): Gibt es ein Bundesland, das das nicht übertragen hat?) Das ist doch eine Selbstverständlichkeit, dass man dann auch für eine auskömmliche Finanzierung sorgt. Selbstverständlich ist das die Aufgabe des Freistaats Bayern. Wessen Aufgabe ist das denn sonst? (Unruhe)

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Ilse Aigner

Herr Kollege.

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Volkmar Halbleib SPD

Denn er hat die Aufgabe grundsätzlich bekommen. (Beifall bei der SPD)

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Ilse Aigner

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Michael Hofmann vor. Das würde Ihnen Gelegenheit geben, Ihre Redezeit zu verlängern.

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Volkmar Halbleib SPD

Dafür bin ich dem Kollegen Hofmann, wie für alles andere häufig auch, immer dankbar. (Beifall bei der SPD)

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Michael Hofmann CSU

Herr Kollege Halbleib, Dankbarkeit eines Sozialdemokraten für einen CSUler ist immer etwas ganz Besonderes, Danke schön. (Anna Rasehorn (SPD): Weil Weihnachten ist!)

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Volkmar Halbleib SPD

Ich habe den Finanzminister schon gelobt.

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Michael Hofmann CSU

Ich hätte, weil Sie das gerade angesprochen haben, ganz gerne von Ihnen gewusst – Sie haben dem Freistaat Bayern quasi vorgeworfen, dass er die Aufgaben des Bundesteilhabegesetzes auf die Bezirke übertragen hat –, welches Bundesland denn die Aufgaben des Bundesteilhabegesetzes allein in eigener Verantwortung erledigt, ohne Mithilfe von der kommunalen Ebene? Vielleicht können Sie mir das kurz sagen.

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Volkmar Halbleib SPD

Das ist eine Zwischenbemerkung, die haarscharf an der eigentlichen Frage vorbeigeht. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Nein, das ist genau die richtige Frage!) – Es geht darum: Welche Verantwortung hat ein Bundesland für den Vollzug des Bundesteilhabegesetzes? – Die haben alle Bundesländer. Die Bundesländer haben unterschiedliche Übertragungen vorgenommen. Wir haben es auf die Bezirke übertragen. Deswegen sind wir als Freistaat Bayern dafür verantwortlich und können nicht darüber reden, vielleicht seien es die Kommunen oder die Bezirke. Die auskömmliche Finanzierung ist unsere Aufgabe, und wir werden diesen Punkt vielleicht auch noch einmal in den Ausschussberatungen vertiefen, wie alle anderen Punkte auch. (Zuruf der Abgeordneten Petra Guttenberger (CSU)) Ich glaube, es wäre mehr drin gewesen: für die Familien, für die Kommunen. In diesem Sinne werden wir auch für eine Verbesserung des Entwurfs kämpfen. (Michael Hofmann (CSU): Das war keine Beantwortung meiner Frage, Herr Kollege!) – Vielleicht bekommt man dann auch einmal eine Unterstützung vonseiten der Regierungsfraktionen. Das wäre, glaube ich, ein wichtiger Punkt an dieser Stelle. (Beifall bei der SPD – Michael Hofmann (CSU): Sauber ausgewichen!)

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Ilse Aigner

Jetzt spricht der Kollege Josef Zellmeier für die CSU-Fraktion.

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Josef Zellmeier CSU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei den Ausführungen des Kollegen Halbleib jetzt gerade drängt sich mir der Eindruck auf, dass Theodor Storm in Kenntnis dieser Rede sein Kindermärchen nicht "Der kleine Häwelmann", sondern "Der kleine Halbleib" genannt und gesagt hätte: Mehr, mehr, mehr! (Allgemeine Heiterkeit – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Mehr für alle, keiner weiß, woher es kommen soll. (Volkmar Halbleib (SPD): Hauptsache, für die Fraktionen!) Keiner weiß, woher es kommen soll, und dann, lieber Kollege, wissen wir aus langjähriger Erfahrung mit Sozialdemokraten, leider auch mit den GRÜNEN: Wenn dann wirklich einmal mehr Geld da ist oder man Schulden macht, setzt man das Geld an der falschen Stelle ein. Das ist leider Gottes so. (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Das zeigt jetzt auch gerade die Debatte um das Bundesteilhabegesetz. Sie werden es hernach noch einmal hören, wir tun sehr viel, gerade auch aus dem Sondervermögen: für die privaten Förderschulen, für die Schulen für Menschen mit Behinderung, weil uns das sehr wichtig ist. Das Bundesteilhabegesetz wirft die Frage auf, wie wir möglichst so mit dem Geld umgehen, dass wir das auch noch bezahlen können; denn niemandem – weder Menschen mit noch Menschen ohne Behinderung – ist damit gedient, wenn wir uns die Dinge auf Dauer nicht leisten können. Darum muss man darüber nachdenken, wie man sinnvolle Veränderungen macht, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der es dringend braucht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, da ist auch die Frage, wer zuletzt die Aufgabe übertragen bekommt, nicht entscheidend. Das Geld muss ausgegeben werden, so wie es aktuell ist. Das heißt, wenn wir diese 480 Millionen Euro, die wir jetzt den Bezirken gegeben haben, nicht den Bezirken gegeben hätten, wenn wir die Aufgabe an uns gezogen hätten oder sie den Landkreisen oder den kreisfreien Städten übertragen hätten, müsste sie auch bezahlt werden. Das Geld und den Euro kann ich nur einmal ausgeben. Das sei auch den Sozialdemokraten hinter die Ohren geschrieben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Vom Kollegen Halbleib kommen dann so Dinge wie: Wer zahlt denn die Zeche? – Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, wer zahlt denn die Zeche, wenn wir hohe Zinsquoten haben? – Der Freistaat Bayern hat eine Zinsquote von 0,9 %. Fragen Sie mal in allen anderen Bundesländern und beim Bund, wie hoch dort die Zinsausgabenquote ist und wie viel Geld jedes Jahr nicht investiert werden kann, weder in Innovationen noch in Bauvorhaben noch in Soziales, weil es schon an anderer Stelle für Zinsen ausgegeben wird. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört! – Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) Im Übrigen ist die Behauptung, dass bei Familien und Pflegebedürftigen gekürzt wird, eine Verdrehung der Tatsachen. Das Geld bleibt im System. Es wird für Pflege und für Familien eingesetzt. Weil die Mittel knapp sind, haben wir uns entschieden, das Familiengeld in eine Förderung der Kindertageseinrichtungen, der Kindergärten und der Kinderkrippen umzuwandeln, um die Beiträge stabil zu halten und drastische Beitragssteigerungen zu verhindern. Deshalb mussten wir das machen, nicht deswegen, weil es uns Freude gemacht hätte, sondern weil es zwingend notwendig war. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, im Übrigen möchte ich jetzt aber erst einmal – das war mein Vorhaben, aber der Kollege Halbleib hat mir so viele Vorlagen geliefert, dass ich darauf eingehen musste – (Volkmar Halbleib (SPD): So arbeiten wir zusammen!) ein paar allgemeine Worte zum Haushalt sagen. Der Haushalt ist herausfordernd, die Situation ist schwierig. Aber Finanzminister Albert Füracker hat es hervorragend mit einem Premiumhaushalt gemeistert; das möchte ich an der Stelle einmal betonen. Kollege Pohl hat das gesagt. Es ist wahrlich premium bei einem Haushalt in schwieriger Situation, ohne neue Verschuldung auszukommen, (Zuruf des Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD)) den Kommunen sehr, sehr deutlich zu helfen und gleichzeitig die Investitionsquote deutlich anzuheben. Das ist die Quadratur des Kreises und ein Riesenerfolg. Dafür sollten wir Albert Füracker und der ganzen Staatsregierung dankbar sein. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Danke auch unserem Koalitionspartner für die seriösen und soliden Haushaltsverhandlungen. Wir haben das sehr gut gemacht. Wir wirken da, lieber Bernhard Pohl, auch immer mit. Natürlich wird im Vorfeld viel gesprochen und verhandelt. Der Eindruck, dass man dann nur noch einige Änderungsanträge einbringt, täuscht natürlich, weil wir im Vorfeld eingebunden sind und unsere Meinung sehr deutlich zum Ausdruck bringen. Uns ist wichtig, dass wir gemeinsam verantwortungsvoll mit Steuermitteln umgehen. Deshalb auch der Dank an den bayerischen Steuerzahler, dass er so viele Steuern bezahlt, damit wir sie sinnvoll einsetzen und nicht für unsinnige Dinge, wie es in anderen Bundesländern der Fall ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb ist der Premiumhaushalt auch Verpflichtung für uns; denn wir sind es den Steuerzahlern schuldig, in die Zukunft zu investieren und Spielräume für die nächste Generation zu erhalten. Schwächeren wollen wir natürlich helfen. Wer ernsthaft Hilfe braucht, dem muss geholfen werden. Aber das können wir auf Dauer auch nur tun, wenn wir solide wirtschaften; denn, wie gesagt, den Euro kann man immer nur einmal ausgeben. Darum muss man sich gut überlegen, wie man in die Zukunft investiert. Mit Schuldenmachen und gnadenloser Ausweitung von Leistungen, wie es der Kollege Halbleib und auch die Kollegin Köhler propagieren, kommen wir nicht ans Ziel. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Kein Wort davon hat er gesagt! – Volkmar Halbleib (SPD): Kein Wort wahr!) – Er hat natürlich überall darauf hingewiesen, wo wir mehr Geld bräuchten, aber nicht gesagt, woher das kommen soll (Volkmar Halbleib (SPD): Investitionen!) außer aus dem Sondervermögen. Lieber Kollege Halbleib, das Sondervermögen sind Sonderschulden. Ja, wir haben im Bund zugestimmt, weil es nicht anders geht. Aber wo ist denn die Alternative? Indem wir sagen, der Bund soll Schulden machen, weil es notwendig ist? – Jetzt machen die Länder auch noch alle Schulden, die Kommunen und die europäischen Länder auch noch. Wohin führt denn das? – Das führt zu keiner guten Lösung. Wir in Bayern wollen mit den Mitteln des Bundes, die uns hilfreich sind, den Haushalt ausgleichen, das schaffen und gleichzeitig in die Zukunft der jungen Generation und der Menschen in Bayern investieren. (Zurufe der Abgeordneten Volkmar Halbleib (SPD) und Harry Scheuenstuhl (SPD)) Wir werden uns nächstes Jahr drei Wochen Zeit nehmen. Am 10. März starten nach der Kommunalwahl die Ausschussberatungen. Wir werden das intensiv mit allen im Ausschuss diskutieren, und wir werden auf die Dinge im Einzelnen noch genauer eingehen. Das ist klar. Hilfreich war uns auch die Oktobersteuerschätzung: insgesamt 3,3 Milliarden Euro mehr für den Doppelhaushalt – das hat es auch erleichtert – und eine deutliche Rücklagenentnahme. Gott sei Dank haben wir noch Rücklagen. Die Rücklage sinkt auf 1 Milliarde Euro, damit wir in Notfällen überhaupt noch handlungsfähig sind. Es ist natürlich auch ein Hinweis, dass wir eine strukturelle Unterfinanzierung des Haushalts haben, weil wir jedes Jahr die Rücklage einplanen müssen. Gott sei Dank, lieber Albert Füracker, wird es durch konsequenten Haushaltsvollzug immer wieder ermöglicht, der Rücklage auch wieder Mittel zuzuführen; denn sonst wären wir schon lange ohne jede Rücklage. Mit dem, was SPD und GRÜNE fordern, wäre die Rücklage schon lange leer, und wir könnten nicht Dinge machen, die uns allen wichtig sind, die auch Ihnen übrigens wichtig sind. Das möchte ich einmal betonen. Es gibt ja viele Dinge, bei denen wir uns einig sind. Im Übrigen noch ein Hinweis zum Sondervermögen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Sondervermögen ist ja nur ein kleiner Ausgleich für das, was wir seit Jahrzehnten in den Länderfinanzausgleich einzahlen. Sie wissen es alle. Darauf sei an der Stelle einmal deutlich hingewiesen: 10 Milliarden Euro jährlich. Bei 15,7 % am Sondervermögen (Prof. Dr. Winfried Bausback (CSU): Hört, hört!) haben wir im Jahr 2024 – das ist die letzte aktuelle Zahl, 2025 ist noch nicht ganz abgeschlossen – 51,6 % des Länderfinanzausgleichs bezahlt. Das ist mehr als das Dreifache. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Ihr seid doch in der Regierung! Ändert es doch!) Da ist der Anteil am Sondervermögen nur ein ganz kleiner Ausgleich für das, was wir nicht nur in einem Jahr, sondern seit Jahrzehnten bezahlen, nämlich ein x-Faches. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Macht es!) Dann sei auch noch hinzugefügt: Durch die Leistungen der bayerischen Wirtschaft und der bayerischen Arbeitnehmer zahlen wir auch deutlich mehr in den Bundesanteil ein. Das heißt, der Anteil an der Umsatzsteuer und der Einkommensteuer, der an den Bund geht, fließt zu einem erhöhten Anteil auch aus Bayern, und das ebenfalls jedes Jahr. Wenn man das mit dazu nimmt – Länderfinanzausgleich und einen erhöhten Anteil am Steueraufkommen des Bundes –, ist Bayern einer der Hauptfinanciers. Wenn wir dann einen kleinen Brocken erhalten, heißt es gleich, das wäre falsch eingesetzt oder wir müssten groß dankbar sein. Unser Ministerpräsident hat verhandelt, dass diese Mittel überhaupt in die Länder kommen. Das muss man auch einmal sagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Frau Köhler hat ja Herrn Habeck erwähnt, der das Sondervermögen irgendwann einmal schon erwähnt hatte. Aber da war kein Wort davon die Rede, dass die Länder einen Anteil bekommen sollen. Das ist allein Markus Söder und der CSU zu verdanken. Das möchte ich an der Stelle einmal deutlich sagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben insgesamt eine Rekordinvestitionsquote; ich habe es bereits kurz erwähnt. Wir investieren in sinnvolle Dinge, wir investieren in die Zukunft. Das würden wir uns übrigens auch von den anderen Ländern einmal erwarten. Die gehen in den Konsum, die leisten sich Dinge, die wir uns nicht leisten können oder wollen. Mit unserem Geld wird nicht das gemacht, was Bayern in der Vergangenheit gemacht hat. In der ferneren Vergangenheit gab es wirklich Jahre, in denen Bayern vom Länderfinanzausgleich profitiert hat. Das ist aber Jahrzehnte her, und wir haben das Geld so eingesetzt, dass wir wirtschaftlich stark wurden und als einziges Bundesland vom großen Empfänger zum größten Geber geworden sind. Wir würden uns wünschen, dass die anderen Bundesländer endlich nachziehen und Geld nicht in den Konsum geben. Aber leider Gottes, muss man sagen, regieren dort Parteien mit, die halt Konsum und nur Konsum kennen. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Die Schwesterpartei!) Das ist der falsche Weg. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der verantwortungsvolle Umgang mit Steuergeld gehört zur DNA der CSU und auch der Regierungskoalition. Danke auch, wie gesagt, den Kollegen von den FREIEN WÄHLERN, dass wir gemeinsam für stabile Finanzen sorgen. Da ist natürlich auch notwendig, dass man zum Beispiel im eigenen Bereich spart, dass die Verwaltungsausgaben der Ministerien und der Behörden um 5 % gekürzt werden, dass wir die Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst, die anstehen, nach den Tarifverhandlungen bei den Beamten ein halbes Jahr später übertragen wollen. Es sind moderate Beschränkungen; das muss man sagen. Auch das Stellenmoratorium gehört dazu. Wir können es uns auf Dauer nicht leisten, dass der Anteil der Personalausgaben ständig steigt. Wir müssen hier an der richtigen Stelle ansetzen, müssen reformieren, müssen strukturelle Anpassungen vornehmen, damit wir es schaffen, mit dem Geld auszukommen, das wir haben. Da ist natürlich der Personalkostenanteil ein wesentlicher. Wir brauchen unsere Beamtinnen und Beamten und die Angestellten im öffentlichen Dienst und wollen sie gut bezahlen. Das ist uns wichtig, ja. Aber wir können uns insgesamt eine Ausgabenquote in der Höhe von über 40 % auf Dauer nicht leisten. Deshalb müssen wir da ran. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im Übrigen ist ein Punkt, der uns ebenfalls wichtig ist – das möchte ich an der Stelle einmal sagen, und da danke ich ausdrücklich Alexander Dobrindt für seine gute Arbeit im Bund –, dass die Ausgaben für Asyl und Migration sinken. (Michael Hofmann (CSU): Sehr richtig!) Aber sie müssen noch deutlich mehr sinken. Die Zahlen müssen noch deutlich mehr nach unten gehen. An dieser Stelle sei auch einmal gesagt: Es handelt sich um einen erheblichen Anteil am Staatshaushalt. Wir reden über Mittel, die bei SPD und GRÜNEN überhaupt nicht auftauchen. Anscheinend ist es Ihnen unangenehm, dass es Ihnen in der Vergangenheit nicht gelungen ist, diese Problematik in den Griff zu bekommen. Wir sind ganz stark dahinter; denn das ist ein Bereich, der auf Dauer so nicht bestehen bleiben kann. Von den Folgekosten wie Bürgergeld etc. reden wir gar nicht. Wir reden nur vom bayerischen Anteil, und der ist schon enorm, er sinkt Gott sei Dank – das muss man sagen – auch durch die CSU-Politik, die im Bund von Alexander Dobrindt hervorragend gemacht wird. Im Übrigen habe ich mir eine Frage gestellt, als ich vorher die Rede des Kollegen Halbleib gehört habe: 8,5 Milliarden Euro Anteil am Sondervermögen? – Ich weiß nicht, woher diese Zahl stammt. (Volkmar Halbleib (SPD): Das haben wir aus Ihrem Haushaltsplan!) Wir haben 7 Milliarden Euro, davon gehen 5 Milliarden Euro an die Kommunen. Das heißt, der Freistaat nimmt sich davon sehr wenig selbst. Ich glaube, das ist die korrekte Zahl; eine andere kenne ich nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Diese Mittel werden natürlich sinnvoll verwendet. Wir erhöhen den Staatsanteil am kommunalen Hochbau – Schulen, Kindergärten –; wir erhöhen die Investitionen in den Krankenhäusern; wir machen vieles im Bereich Hochwasserschutz. Wir machen vieles in vielen investiven Bereichen, die uns wichtig sind. Bayern ist Bildungsland. Auch in dem Bereich wird viel getan; über ein Drittel des Gesamthaushalts fließt dorthin – übrigens in alle Bildungsbereiche. Die berufliche Bildung und die akademische Bildung sind uns gleich viel wert; sie sind gleichwertig. Auch das ist ein Markenkern unserer Politik. Wir haben Gott sei Dank eine hervorragende berufliche Bildung, und wir haben hohe Studentenzahlen. Dies sei an dieser Stelle auch einmal gesagt. Auch da allen ein Dankeschön, die sich, egal an welcher Stelle, in der Bildung einbringen und die sich anschließend als beruflich oder akademisch Gebildete einbringen und unser Land nach vorne bringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe schon viele Dinge angesprochen. Ergänzend vielleicht noch: Der Wohnungsbau ist uns auch sehr wichtig. Die kommunale Wohnbaumilliarde kommt zum hohen Niveau der Wohnbauförderung hinzu. 1,3 Milliarden Euro geben wir hierfür aus. Hinzu kommt 1 Milliarde Euro für den Wohnraum. Es sei einmal gesagt: Wir sind auch diejenigen, die diese Mittel – bei der Wohnbauförderung kommt ja ein Teil davon als Bundesmittel vom Bund – auch in der Kofinanzierung leisten können. Innere Sicherheit ist für uns ein Kernthema. Die Drohnenabwehr ist bereits genannt worden. Auch hier fließen vom Sondervermögen insgesamt 100 Millionen Euro hin, damit wir an der richtigen Stelle investieren. Die Staatsstraßen werden mit 1 Milliarde Euro hochgehalten; die Sanierung von Straßen und Brücken findet in Bayern statt. Frau Köhler hat den Investitionsstau genannt. Liebe Kollegin, wir müssen auch in Bayern investieren; wir haben hier unbestritten Aufgaben. Schauen Sie aber einmal, welchen Investitionsstau der Bund und die anderen Länder haben. Da sind wir in Bayern bestens aufgestellt, (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) weil wir eben nicht in Konsum gegangen sind, sondern weil wir immer investiert haben und das auch in Zukunft tun werden. (Toni Schuberl (GRÜNE): Es gab drei CSU-Verkehrsminister im Bund!) Wir fördern auch unsere Wirtschaft, angefangen vom Handwerk (Zuruf der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) bis zur modernen Forschung. Ich nenne den Hochleistungsrechner, dessen Anschaffung wir erst beschlossen haben. An dieser Stelle sei gesagt: Alles, was wir tun, ist zielorientiert, ist zukunftsorientiert und führt in die richtige Richtung. Das beweisen wir seit Jahrzehnten durch unsere Erfolge. Wenn Sie dort, wo Sie regieren, ähnlich viele Erfolge hätten, würde ich sagen: Respekt; dann dürfen Sie hier auch gerne sagen, was wir besser machen sollen. Nennen Sie uns bitte ein Beispiel, wo es in den anderen 15 Ländern besser läuft. Wenn Sie eines finden und mir nennen könnten, wäre ich dankbar. (Zurufe von den GRÜNEN) Ich kenne keines. Bayern ist Vorbild nicht nur im Bund, sondern auch in Europa. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Zu einer Intervention hat Herr Kollege Halbleib das Wort.

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Volkmar Halbleib SPD

Ich kann nur einen Punkt herausgreifen: Das ist der Länderfinanzausgleich. Auch wir sehen beim Länderfinanzausgleich dringenden Korrekturbedarf. Ich könnte das jetzt ausführen, aber ich lasse es sein. Leider ist der aktuelle Länderfinanzausgleich auch und gerade Ihr Länderfinanzausgleich der CSU. CSU-Ministerpräsident Söder hat als Finanzminister diesen Länderfinanzausgleich zusammen mit Horst Seehofer persönlich verhandelt. Söder hat sich dafür selbst über den Schellenkönig gelobt, und hier im Landtag hat die CSU die Reform des Länderfinanzausgleichs als Erfolg bejubelt. Der Länderfinanzausgleich ist 2020 in Kraft getreten, und die Risiken und Szenarien waren damals sehr umfänglich bekannt. Nur zwei Jahre später haben Sie den von Ihnen verhandelten, gelobten und bejubelten Länderfinanzausgleich wieder ganz grundsätzlich infrage gestellt und beklagt. Es wäre schon gut, wenn Sie sich einmal zur Ihrer Verantwortung für den aktuellen Länderfinanzausgleich bekennen würden. Dann können wir alle auch gemeinsame Anstrengungen zu einer Reduzierung der Ausgleichslast des Freistaats Bayern unternehmen – dafür stehen wir auch –, und wir würden eine Lösung für die Bund-Länder-Finanzbeziehungen finden. (Michael Hofmann (CSU): Es hilft nichts, wenn die bayerische SPD dafür ist; denn die interessiert im Bund keiner!) Das gehört schon dazu. Das wird aber immer unterdrückt und nicht gesagt. Deswegen an dieser Stelle: Wir sind für eine Reform, aber es ist auch Ihr Länderfinanzausgleich. (Beifall bei der SPD)

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Josef Zellmeier CSU

Die Verhältnisse sind bekannt: Vier Bundesländer zahlen, zwölf empfangen. Verhandeln Sie da einmal. Bei den vier, die verhandeln und für eine Verbesserung sind, sind wir federführend. Aber verhandeln Sie einmal zwölf gegen vier. Das ist drei Viertel zu ein Viertel. (Michael Hofmann (CSU): Wo ist der Einfluss der Bayern-SPD? – Volkmar Halbleib (SPD): Sie haben es doch bejubelt!) Trotzdem ist es unter Horst Seehofer und Markus Söder als Finanzminister gelungen, Verbesserungen zu erreichen, allerdings bei Weitem nicht weitgehend genug, wie wir jetzt nach einigen Jahren sehen, weil eben der Aufschwung in Bayern besser und der Abschwung in anderen Ländern stärker ist. Die Systematik muss gebrochen werden. Nur wer sich für die Zukunft engagiert – und das tun leider andere Länder nicht –, darf vom Länderfinanzausgleich profitieren. Wir klagen ja auch gegen den Länderfinanzausgleich, weil er nicht gerecht ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Volkmar Halbleib (SPD): Es ist euer Finanzausgleich! Ihr klagt gegen den eigenen Finanzausgleich!)

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Ilse Aigner

Der nächste Redner spricht für die AfD-Fraktion. Das ist der Kollege Johann Müller. (Beifall bei der AfD)

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Johann Müller AfD

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer auf der Tribüne! Der heute vorgelegte Doppelhaushalt 2026/2027 ist – und ich sage das ganz bewusst deutlich – eine Fortsetzung der finanziellen Enttäuschung, die wir bereits im Haushalt 2024/2025 kritisiert haben. Die Staatsregierung verkauft ihren Haushalt als stabil und zukunftsfähig. Doch wer wie wir die Zahlen wirklich liest, erkennt: Dieser Haushalt ist ein politisches Täuschungsmanöver, ein Kartenhaus aus Schönfärberei und falschen Prioritäten, ein Rekordhaushalt mit Rekordillusionen. 168,1 Milliarden Euro soll Bayern ausgeben – wieder ein Rekord, wieder ohne Reform und wieder mit dem Märchen der Konsolidierung. Die Ausgaben steigen um 3,1 % bei einer schrumpfenden Wirtschaft. Wer das Konsolidierung nennt, hat den Bezug zur Realität verloren. Die schwarze Null ist nur haltbar, weil der Bund die Schulden macht – Schulden, die die bayerischen Bürger über Steuern trotzdem zahlen. Das ist kein solides Finanzgebaren – das ist Etikettenschwindel. Die Corona-Schulden: Söders eingestandenes Scheitern. Festgelegt waren 500 Millionen Euro pro Jahr. Tatsächlich tilgt Bayern nur 50 Millionen Euro. In diesem Tempo dauert es 200 Jahre, bis wir das Geld zurückgezahlt haben. Eine Regierung, die sich nicht an ihr eigenes Gesetz hält, hat jede finanzpolitische Glaubwürdigkeit verloren. Migration bleibt der Kostentreiber Nummer eins. Der Haushalt weist 5,3 Milliarden Euro für Asyl, Zuwanderung und Integration aus, 2,65 Milliarden Euro pro Jahr – und das trotz angeblicher Asylwende. Seit 2015 wurden 24 Milliarden Euro für Migration ausgegeben. Die Kommunen kollabieren, während die Regierung behauptet, alles sei unter Kontrolle. Investitionen sind nur möglich, weil der Bund zahlt. Bayern investiert 28,6 Milliarden Euro, aber nur deshalb, weil der Bund diesmal 7 Milliarden Euro und in den nächsten Jahren noch einmal 8,7 Milliarden Euro liefert – wenn man es glauben darf. Bayern hat seine Investitionsfähigkeit verloren. Jahrelang wurde kaputtgespart. Jetzt wird mit Bundesmilliarden geflickt. Familienpolitik: Ministerpräsident Söder bricht seine Versprechen. Familiengeld für ab 2025 geborene Kinder? Gestrichen! Krippengeld? Gestrichen! Kinderstartgeld? Nie eingeführt! Das ist politischer Wortbruch und ein Schlag ins Gesicht der Familien. (Beifall bei der AfD) Bildung: Rekordsummen ohne Wirkung. 59,5 Milliarden Euro fließen in die Bildung, aber es zeichnet sich keine Trendwende ab. Wir beobachten Lehrermangel, Qualitätsverlust, sinkende Standards. Neue Stellen kommen zu spät, und es sind zu wenige. Personalkosten: Symbolabbau nach Stellenexplosion. Seit 2011 wuchs der öffentliche Dienst um über 164.000 Stellen. Jetzt spricht die Regierung bei einer Reduzierung um 10.000 Stellen bis 2040 von einem "historischen Abbau". Das ist Zahlenkosmetik, aber keine Reformpolitik. Fazit: Es ist ein Haushalt der Schönfärberei, nicht der Zukunft. Dieser Doppelhaushalt ist ein überteuerter Wiederholungsfehler des Haushalts 2024/2025, ein Migrationshaushalt, ein Fremdfinanzierungshaushalt, ein Haushalt des Wortbruchs gegenüber Familien und ein Schuldenverschleppungshaushalt. Unser Land verdient Ehrlichkeit, Mut und Reformen. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Vielen Dank. Ich möchte nur darauf hinweisen, dass Beifallsbekundungen von den Besucherrängen im Bayerischen Landtag nicht zulässig sind. – Als nächster Redner hat Herr Kollege Tim Pargent von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Tim Pargent GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nach der Regierungserklärung zum Haushalt und nach ziemlich genau zweieinhalb Stunden Debatte frage ich mich immer noch: Wofür soll dieser Haushalt eigentlich stehen? Wofür? Ist dieser Haushalt die Antwort auf die Fragen unserer Zeit? Ich muss feststellen: Dieser Haushalt dient nur noch dazu, Löcher zu stopfen, und das, obwohl Sie reichlich Geld aus dem Sondervermögen des Bundes abrufen. Dieser Eindruck entsteht erst recht, wenn man die Mittel des Bundes wegdenkt; dann ist der Haushalt komplett nackt und ambitionslos, obwohl Sie das Geld des Bundes nehmen. Die Zukunftsinvestitionen, die mit den Mitteln aus dem Sondervermögen eigentlich getätigt werden sollen, bleiben da doch etwas schleierhaft. Sie müssen das Geld nehmen, um Baustellen bei sich im Landeshaushalt zu stopfen. Die IT der Steuerverwaltung wird damit auf Vordermann gebracht. Eine Reptilienauffangstation und eine neue Abschiebehafteinrichtung entstehen. Ganz ehrlich: Sind das die Themen, die wir hier bewältigen müssen? Ist eine Abschiebehafteinrichtung das, wovon unsere Wirtschaft in 10, 15 Jahren zehren kann, vor allem dann, wenn sogar noch Leute aus der Arbeit abgeschoben werden? Ganz ehrlich: Das ist zu wenig, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den GRÜNEN) Deswegen wird von diesem Haushalt bei den Menschen im Freistaat wenig hängen bleiben. Sie stopfen mit den Geldern aus dem Sondervermögen Löcher, deren Entstehen Sie jahrelang zugeschaut haben. Sie wussten schon, dass es diesmal etwas schwieriger wird, und haben deshalb versucht, die Schuldenfreiheit – die eigentlich gar keine ist – nach vorne zu stellen. Warum ist der Haushalt gar nicht schuldenfrei? Sie nehmen sehr wohl 7 Milliarden Euro Schulden auf – zulasten des Bundes. Das kann man machen; wir GRÜNEN haben das ja in Wahrheit auch ermöglicht. Dann sollte man den Menschen aber auch reinen Wein einschenken. Und: Warum im Bund richtig sein soll, was in Bayern Teufelszeug ist, hat bis heute kein Mensch verstanden. Trotzdem haben Sie wochenlang diesen Popanz aufgebaut: Braucht der Freistaat jetzt Schulden oder nicht? – Eigentlich wussten Sie längst, dass noch genug auf der hohen Kante, in der Rücklage, liegt. Dieser Schuldenpopanz sollte über Ihre gebrochenen Versprechen hinwegtäuschen und die Schlagzeilen bestimmen. Doch das ist nicht gelungen. Sie konnten von den Verwerfungen dieses Haushalts nicht ablenken; denn es wird vor allem in zwei Bereichen gespart: Das Erste sind die Einschnitte bei den Beamten; dazu haben Sie, Herr Finanzminister, heute gar nichts mehr gesagt. Noch schlimmer sind die Einschnitte bei den jungen Familien durch die Streichung des Kinderstartgeldes. Sie machen mit diesem Haushalt Politik gegen unsere Beschäftigten und gegen unsere Familien. (Beifall bei den GRÜNEN) Die Frage, warum ausgerechnet die Familien Ihre Haushaltsprobleme lösen sollen, haben Sie heute wieder nicht beantwortet. Mehr noch, Sie weichen der Diskussion mit den Eltern aus. Der Ministerpräsident hat die Petenten im Landtag einfach stehen lassen. Ich muss sagen: So geht man mit den jungen Familien in unserem Land nicht um. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD) Ich wünsche mir nun echte Haushaltsberatungen. Dort wird sich zeigen: Korrigiert der Landtag die Fehler der Staatsregierung? (Zurufe von der CSU) Oder sind Sie von der CSU und den FREIEN WÄHLERN wirklich nur noch die Klatschkulisse für den Ministerpräsidenten Markus Söder? Geben Sie sich mit der Verteilung der exorbitanten Fraktionsreserve im Sinne eines Charity-Events zufrieden, oder bekommen Sie den Turnaround für einen echten Zukunftshaushalt endlich hin? (Beifall bei den GRÜNEN – Lachen bei der CSU)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht für die CSU-Fraktion Herr Kollege Maximilian Böltl.

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Maximilian Böltl CSU

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Haushaltsentwurf der Staatsregierung ist eine dreifache Zukunftsgarantie für Bayern: Wir investieren, wir konsolidieren, und wir reformieren. Was wurde im Vorfeld über die Frage spekuliert – nicht von uns übrigens –: Braucht es jetzt neue Schulden, oder geht es tatsächlich ohne? Selbstverständlich wird jeder Haushalt, wenn es irgendwie geht, ohne Neuverschuldung aufgestellt. Im Interesse künftiger Generationen muss man sehr, sehr dankbar sein, dass unserem Staatsminister Albert Füracker mit seinem Staatssekretär Martin Schöffel das Unerwartete gelungen ist. Noch entscheidender im Hinblick auf die Zukunft ist aber die Frage: Wie viel wird eigentlich in das Übermorgen investiert? Denn ein Haushalt, der zwar ohne Schulden auskommt, aber auch ohne Investitionen aufgestellt wird, bedeutet Rückschritt. Wir in Bayern schaffen beides. 17 % beträgt die Investitionsquote in den kommenden beiden Jahren, zwei Prozentpunkte mehr als bisher. Die Investitionsquote des Bundes liegt übrigens nur bei rund 10 %. Wir investieren, um die Wirtschaft in dieser harten Phase zu stabilisieren. Aber wir wollen keine rein staatsgemachte Konjunktur. Die hohe Staatsquote muss unbedingt wieder durch mehr private Investitionen gesenkt werden. Deswegen tun wir auch in diesem Haushalt etwas für Innovation, Forschung und Entwicklung. Die Investitionen in unsere Unis zahlen sich aus; das zeigt sich an den Wirkungsketten. Wir ebnen den Weg von der Idee in die Industrie, vom Labor bis zur Lieferung, aus der Wissenschaft auf die Werkbank. Über 1.800 Gründungen sind von unseren bayerischen Universitäten ausgegangen. Mit 117.000 Patenten sind wir Spitzenreiter, mit 2,9 Milliarden Euro Wagniskapital für unsere Start-ups sowieso. Im Vergleich zu den USA ist Deutschland aber weit abgeschlagen, wenn es um Kapital für Gründer geht. Eine tagesaktuelle Studie kommt auf ein Defizit von 20 Milliarden Euro bis 2030. Deshalb werden wir in Bayern die Fondsmittel des Freistaats für Gründungen von bisher 250 Millionen Euro in den nächsten Jahren verdoppeln. Gestern hat das Kabinett eine Bundesratsinitiative auf den Weg gebracht, die etliche Maßnahmen vorsieht, um den Zugang zu Wagniskapital zu erleichtern und unternehmerischen Mut zu fördern. Herzlichen Dank dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Natürlich schauen wir, dass davon wieder besonders viel bei uns in Bayern landet; denn es geht um die Wirkungsketten. Ein anderes Beispiel: Wenn wir 1,7 Milliarden Euro in Kunst und Kultur investieren, dann zahlt sich das nicht nur gesellschaftlich, sondern auch wirtschaftlich aus. Apple, OpenAI, Nvidia, Google – sie kommen zu uns, weil sie weltweit um die besten Talente werben. Sie wollen ein inspirierendes, kreatives Umfeld. Das finden sie bei uns, unter anderem mit den fünf Orchestern. (Michael Hofmann (CSU): So ist es!) Alles hängt also mit allem zusammen. Das gilt auch für die zweite Säule, das Konsolidieren. Die Migrationswende im Bund wirkt – und sie wirkt sich bei uns im Haushalt aus. Die Zahl der Asylanträge in Bayern hat sich von 2024 auf 2025 mehr als halbiert – minus 60 %. "Versprochen – gehalten!" gilt auch an dieser Stelle. Deshalb können wir jetzt über 700 Millionen Euro bei Asyl und Migration einsparen. (Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER) In der Diskussion über mögliche Einsparungen hat die Opposition in den letzten Jahren, auch heute wieder, der Staatsregierung immer wieder vorgeworfen: "Fangt doch mal bei euch selbst an!" Das wird jetzt gemacht, das hätte man heute auch mal loben können. Zwei Milliarden Euro spart der Staat bei sich selbst, und das zu vermischen mit der Fraktionsinitiative, das ist ja tatsächlich Themaverfehlung. Besonders spannend finde ich es dann, wenn man einzelne Beispiele rausgreift: Wir haben im Landkreis München zum Beispiel eine Fraktionsinitiative für ein Gründerzentrum für erneuerbare Energien. Ich werde mal nachschauen, ob die Opposition tatsächlich dagegengestimmt hat. (Claudia Köhler (GRÜNE): Warum?) – Man müsste das folgerichtig im Ausschuss ablehnen. Natürlich setzen wir uns auch für ganz Bayern mit diesen Fraktionsinitiativen ein, weil wir in ganz Bayern präsent sind, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Staat spart bei sich selbst, und das führt uns auch zur dritten, der entscheidenden Säule, zum Reformieren; denn mit dem Doppelhaushalt aktivieren wir jetzt auch die nächste Version vom Bayern-Update. (Unruhe – Glocke der Präsidentin) Nach den vier wichtigen Modernisierungsgesetzen geht es jetzt ran an die Strukturen – 10.000 Stellen weniger bis 2040, und die ersten 1.000 davon schon bis 2028 –, weil wir sicher sind: Wenn der Staat wieder handlungsfähig werden will, dann müssen wir alle Zuständigkeiten, Ebenen, Verästelungen und Prozesse mal auf den Prüfstand stellen und überlegen, wie wir den Freistaat ganz neu aufbauen würden, wenn es ihn überhaupt noch nicht gäbe. Darum wird sich jetzt eine Reformrunde unter der Leitung von Staatskanzleichef Florian Herrmann kümmern und sich mit der Frage beschäftigen, wie wir schneller und effizienter werden und was wir uns noch leisten können. Es geht um eine echte Staatsreform. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, unsere Bürokratie ist mittlerweile schon auch eine echte Gefahr für die Demokratie. Sie ist Wachstumsbremse, sie ist Standortnachteil und Kostentreiber. Wenn wir Vertrauen zurückgewinnen wollen, dann müssen wir erst mal Vertrauen geben: Vertrauen in die Eigenverantwortung der Menschen, Vertrauen in die gute Absicht von Unternehmern, Vertrauen in die Kompetenz von Kommunen. Wir vertrauen unseren Kommunalpolitikern, deshalb haben wir ja auch das Vergaberecht für die Kommunen erleichtert, mit freihändigen Vergaben von Bauleistungen bis zu einer Million Euro. Wir steigen ein in den Ausstieg aus den dusseligen Verwendungsnachweisen. Beides spart Geld, und zwar dort vor Ort, wo es am meisten gebraucht wird. Liebe Kollegin Köhler, das gilt übrigens auch für die Kinderbetreuung. Als Bürgermeister habe ich 400 Kitaplätze neu geschaffen, und da war immer, bei jedem einzelnen dieser Plätze, Verlass auf den Freistaat Bayern. (Claudia Köhler (GRÜNE): Da muss man mal die Eltern fragen!) Die Kosten und die Finanzierung dafür sind jeweils auch mitgelaufen, sind jeweils gestiegen. Das gilt auch für das Wohnen. Da hat die Kritik wenig mit der Realität zu tun, eher wieder mit Häwelmann, mit diesem "Mehr, mehr, mehr!". (Widerspruch bei der SPD) Ich will mal zitieren aus dem Märchen über den Häwelmann. Ich zitiere: "Es war ein großes Glück für den kleinen Häwelmann, daß es gerade Nacht war und die Erde auf dem Kopf stand; sonst hätte er doch gar zu leicht den Hals brechen können." So heißt es in dem Märchen über den Häwelmann. (Claudia Köhler (GRÜNE): Ihr seid Regierungsfraktion! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ja, ja!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine ehrliche Staatsreform geht natürlich nicht ohne Umbau des Föderalismus – das haben wir heute schon öfter gehört –, mit eindeutigem Bestellerprinzip: Wer anschafft, der zahlt, und auch umgekehrt. Deswegen muss ein anderer Länderfinanzausgleich auch Herzstück einer echten Föderalismusreform im Bund sein. (Harry Scheuenstuhl (SPD): Machen! Macht es halt!) Sechs Milliarden Euro waren es nur im ersten Halbjahr. Es könnten also tatsächlich zwölf Milliarden werden. Das ist genauso viel – und der Vergleich ist noch mal wichtig, Herr Kollege –, wie Bayern für den kommunalen Finanzausgleich ausgibt. Wir zahlen anderen Bundesländern also das Gleiche wie unseren eigenen Kommunen, damit sie dann kostenlose Kitas anbieten können, was wir uns wiederum vor Ort gar nicht leisten können. Das ist extrem ungerecht und muss beendet werden. (Claudia Köhler (GRÜNE): Nicht leisten können!) Übrigens: Wenn wir da mehr Geld hätten, könnten wir auch noch mehr sanieren. Aber auch immer dann, wenn es um Sanierungen und Neubauten geht, kommen die GRÜNEN vor Ort mit Denkmalschutz, mit Umweltschutz, mit Lärmschutz, mit Datenschutz, mit irgendeinem Schutz, den es sonst noch gibt. (Widerspruch der Abgeordneten Claudia Köhler (GRÜNE)) Da könnten Sie fleißig und kreativ mithelfen. (Zuruf des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD)) Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Jetzt haben wir noch eine Zwischenbemerkung.

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Ilse Aigner

So ist es, und die Meldung zu einer Zwischenbemerkung ist vom Kollegen Halbleib.

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Volkmar Halbleib SPD

Herr Kollege, ich habe für Sie eine Häwelmann-Frage: Die Fraktionsinitiativen sind im Haushaltsentwurf von 90 Millionen auf 110 Millionen Euro angestiegen. Wären Sie bereit – das ist ein typischer Punkt von "Mehr, mehr, mehr!" –, für die Regierungsfraktionen zu sagen, wir gehen auf den Wert des letzten Haushaltsjahres oder besser noch auf die Hälfte des bisherigen Ansatzes zurück? (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wenn ihr das wollt!) Das wäre mal ein eigenständiger Beitrag, nicht nur über "Mehr, mehr, mehr!" zu reden, sondern selber zu sehen, wo man "Mehr, mehr, mehr!" fordert, und da vielleicht auch selber ein Zeichen zu setzen. (Beifall bei der SPD – Doris Rauscher (SPD): Ganz genau!)

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Maximilian Böltl CSU

Wenn Sie nur mal die Inflation hinterlegen, dann braucht es das auch. Wir brauchen diese Initiativen in den Regionen, für die Kommunen, für die Bürgerinnen und Bürger. Daran werden wir natürlich auch nächstes Jahr wieder festhalten. (Zuruf des Abgeordneten Arif Taşdelen (SPD)) Alles Weitere, Herr Kollege Halbleib, diskutieren wir dann im Ausschuss. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Vielen Dank, und deshalb werden nach § 148 der Geschäftsordnung beide Gesetzentwürfe dem Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen als federführendem Ausschuss überwiesen. Erhebt sich dagegen Widerspruch? – Das sehe ich nicht. Dann ist das so beschlossen. Ich rufe jetzt den Tagesordnungspunkt 15 auf: Abstimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes (Drs.19/8147) und den hierzu eingereichten Änderungsanträgen. Es handelt sich dabei um die in der gestrigen Sitzung aus Zeitgründen nicht mehr mögliche Abstimmung zu Tagesordnungspunkt 13, Zweite Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes, Drucksache 19/8147, und den hierzu eingereichten Änderungsanträgen. Wir steigen sofort in die Abstimmung ein. Ihr zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf der Drucksache 19/8147, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf der Drucksache 19/8528, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/8560, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf der Drucksache 19/8590 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht auf der Drucksache 19/9228. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen zwei Änderungsanträge abzustimmen. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf der Drucksache 19/8528. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Wer ist dagegen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER und CSU. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich lasse abstimmen über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf der Drucksache 19/8560. Wer dem Änderungsantrag der SPD entgegen dem Ausschussvotum zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die SPD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Enthaltungen! – Das ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist der Antrag abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf der Drucksache 19/8147. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt Zustimmung mit der Maßgabe, dass eine Änderung durchgeführt wird. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/9228. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FREIE WÄHLER und CSU. Gegenstimmen! – Das sind die AfD, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU und die FREIEN WÄHLERN. Wer ist dagegen? – Das sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und AfD. Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist das Gesetz so angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Landespflegegeldgesetzes". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/8590 seine Erledigung gefunden. Davon nehmen wir Kenntnis. Wir haben jetzt zehn vor zwölf, und damit gehen wir in die Mittagspause bis 12:20 Uhr. Dann sehen wir uns wieder zu dem nächsten Tagesordnungspunkt. (Unterbrechung von 11:49 bis 13:22 Uhr) Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Bevor wir in den Tagesordnungspunkt 16 einsteigen, darf ich hier im Bayerischen Landtag einige Ehrengäste ganz herzlich begrüßen. Einmal mehr ist es mir eine große Ehre, unsere hochgeschätzte Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern Frau Dr. Charlotte Knobloch ganz herzlich zu begrüßen. Sie ist eine Schoah-Überlebende, eine beeindruckende Persönlichkeit und als solche Beauftragte des World Jewish Congress für die Erinnerung an den Holocaust. Seien Sie mir von Herzen willkommen. (Lebhafter Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN, der SPD sowie Abgeordneten der AfD) Ich begrüße herzlich die stellvertretende Generalkonsulin des Staates Israel Silvia Berladski Baruch. Herzlich willkommen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN, der SPD sowie Abgeordneten der AfD) Ebenso freue ich mich, die Direktorin des Instituts für Zeitgeschichte München-Berlin Frau Prof. Isabel Heinemann begrüßen zu dürfen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN, der SPD sowie Abgeordneten der AfD) Zudem begrüße ich Herrn Thomas Spindler, den Leiter des Projekts "Projekt 2025 – Arche Musica". Seien Sie uns alle herzlich willkommen! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN, der SPD sowie Abgeordneten der AfD) Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf: Antrag der Abgeordneten Klaus Holetschek, Michael Hofmann, Prof. Dr. Winfried Bausback u. a. und Fraktion (CSU), Florian Streibl, Felix Locke, Dr. Martin Brunnhuber u. a. und Fraktion (FREIE WÄHLER), Katharina Schulze, Johannes Becher, Gabriele Triebel u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Holger Grießhammer, Dr. Simone Strohmayr, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion (SPD) Bayern soll Standort für das erste Yad Vashem Education Center außerhalb Israels werden - Erinnerungskultur stärken, Antisemitismus bekämpfen (Drs. 19/9048) Ich eröffne die Aussprache. Für die Gesamtredezeit der Fraktionen haben wir 29 Minuten vereinbart. Als erste Rednerin spricht für die CSU-Fraktion Frau Kollegin Dr. Ute Eiling-Hütig.

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Dr. Ute Eiling-Hütig CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr verehrte Ehrengäste! Heute sprechen wir über ein sehr wichtiges Thema. Letzte Woche stand dieses Thema bereits im Ausschuss für Bildung und Kultus auf der Tagesordnung, und ich bin sehr dankbar, dass wir dieses Thema heute auch im Plenum als Tagesordnungspunkt aufrufen können. Die Erinnerung an die schrecklichen Verbrechen des Nationalsozialismus und vor allem an den Holocaust wurde in den vergangenen Jahrzehnten insbesondere durch die Überlebenden der Konzentrationslager wachgehalten. 80 Jahre nach Kriegsende gibt es nur noch wenige dieser Zeitzeugen, die vom Holocaust berichten können. In Zukunft werden es immer weniger werden, und irgendwann werden wir keine Zeitzeugen mehr haben. Beim Gedenkakt zum 80. Jahrestag der Befreiung des KZ-Außenlagerkomplexes Kaufering-Landsberg im Mai dieses Jahres hat die heute hier anwesende Dr. Charlotte Knobloch, Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, deshalb deutlich gemacht – ich zitiere sie: "Nun ist es an den Nachgeborenen, die Erinnerung an diese Verbrechen weiterzutragen." Diese Aussage von Ihnen, liebe Frau Knobloch, sehen wir als eine weitere Verpflichtung an, das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und die Gefahren einer totalitären Herrschaft wachzuhalten. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gedenkstätte Yad Vashem beabsichtigt, erstmalig ein Yad Vashem Education Center außerhalb Israels zu errichten – als europäische Bildungs-, Forschungs- und Dialogplattform zur Vermittlung der Geschichte des Holocaust und zur Stärkung demokratischer Bildung. Sie wissen alle, Yad Vashem steht weltweit für die Erinnerung an die Schoah und die Verpflichtung, im Kampf gegen Antisemitismus, in der heutigen Zeit vor allem aber auch im Kampf gegen Geschichtsvergessenheit, das Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus und die Gefahren einer totalitären Herrschaft wachzuhalten. Es soll sich an Lehrkräfte, Journalistinnen, Journalisten, jegliche Multiplikatoren der politischen Bildung und Angehörige von Sicherheitsbehörden sowie internationale Besuchergruppen richten. Bayern hat sich neben NRW und Sachsen als Standort für dieses erste Education Center beworben, und wir haben uns frühzeitig beworben. Das hat mehrere Gründe: Die Israelitische Kultusgemeinde München und Oberbayern ist mit über 9.000 Mitgliedern die größte jüdische Gemeinde in Deutschland. In Bayern sind etwa 17.500 Jüdinnen und Juden in jüdischen Gemeinden organisiert, in ganz Deutschland rund 90.000. Bayern und insbesondere München und Nürnberg sind authentische Erinnerungsorte von extrem hoher Symbolkraft: München war Entstehungsort und Schaltzentrale des Nationalsozialismus, die sogenannte "Hauptstadt der Bewegung"; aber auch Widerstandsort. Ich sage nur: Weiße Rose. Von München aus begannen die ersten Deportationen. In Nürnberg zeigte sich insbesondere die extrem politische und unglaublich propagandistische Dimension des NS-Kultes allein über die Reichsparteitage. Später fanden vor Ort die Nürnberger Prozesse statt. Dabei handelte es sich sozusagen um die Geburtsstunde des internationalen Völkerstrafrechts. Gleichzeitig wurde 1945 vor allem in München das jüdische Gemeindeleben neu begründet. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Bayern verkörpert damit die gesamte Spannbreite vom Täter- über den Opferort bis hin zum Wiederaufbauort des jüdischen Lebens. Diesen Kontext bietet kein anderer Standort. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Bayern verfügt über die größte Dichte an KZ-Gedenkstätten und Erinnerungsorten außerhalb Berlins. Wir sind europaweit auch führende Forschungs- und Bildungslandschaft in der Holocaust- und Antisemitismusforschung. Darüber hinaus ist München Sitz des einzigen Generalkonsulats des Staates Israel in Europa. Ich könnte noch vieles nennen. Unser bayerisches Gesamtkonzept "Jüdisches Leben und Bekämpfung des Antisemitismus" von 2022 bildet den politischen Rahmen. Die Entscheidung für das Yad Vashem Education Center in Bayern würde den europäischen Bildungsdialog ausgesprochen stärken und ein deutliches und international sichtbares Zeichen gegen Antisemitismus, gegen Geschichtsvergessenheit und für demokratische Werte setzen. Deshalb unterstützen wir, die demokratischen Parteien im Bayerischen Landtag, mit diesem gemeinsamen Antrag ausdrücklich die Bewerbung des Freistaats Bayern als Standort für das erste Yad Vashem Education Center außerhalb Israels und fordern gleichzeitig die Staatsregierung auf, alle erforderlichen Anstrengungen zu unternehmen, Bayern als bestmöglichen Standort zu präsentieren. Ich bitte um Zustimmung zum Antrag. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Ilse Aigner

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Gabriele Triebel.

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Gabriele Triebel GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Ehrengäste! Heute sprechen wir über eine Aufgabe, die größer ist als jede Regierung, jede Legislatur und jede Parteigrenze. Es geht darum, unsere Verantwortung bezüglich der Erinnerung an den größten Zivilisationsbruch der Menschheit, der Schoah, lebendig zu halten und sie für die kommenden Generationen wirksam zu vermitteln. Mit Blick auf die momentanen Einstellungen der Deutschen zum Thema NS-Geschichte in der neuesten MEMO-Studie der Universität Bielefeld ist ein Punkt alarmierend: Zum ersten Mal wird mehrheitlich die Meinung vertreten, dass ein Schlussstrich unter die NS-Geschichte gezogen werden soll. Gleichzeitig verbreitet sich Antisemitismus in der gesamten Gesellschaft auf bedenkliche Weise. Liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Tatsache können und dürfen wir nicht hinnehmen. Deswegen ist es ein starkes Zeichen, dass nach den Gesprächen mit der Ampel-Regierung vor zwei Jahren die Erinnerungs- und Forschungsstätte Yad Vashem den Entschluss gefasst hat, nach Deutschland zu kommen, in das Land der Täter, (Widerspruch bei der AfD) die die Ermordung von über sechs Millionen Jüdinnen und Juden minutiös planten und umsetzten. Mit dem heutigen Antrag setzen wir, die demokratischen Fraktionen im Bayerischen Landtag, ein klares Zeichen: Wir stehen bereit für die Zusammenarbeit mit der bedeutendsten Forschungs- und Bildungseinrichtung des Holocaust. Wir stehen bereit für mehr Verantwortung, für Erinnerungsarbeit, für Gedenkarbeit hier in Bayern; denn der Freistaat Bayern hat für Yad Vashem die vielfältigsten Anknüpfungspunkte. Wir fördern und schützen jüdisches Leben nicht nur in den aktiven Gemeinden in München, Augsburg, Nürnberg, Regensburg, Amberg oder Würzburg, sondern beispielsweise auch durch die Erinnerung an das Landjudentum in der schwäbisch-mittelfränkischen Region oder an die DP-Lager wie zum Beispiel in Wolfratshausen-Waldram, wo jüdisches Leben nach der Schoah wieder seinen Anfang fand. Mit dem renommierten Institut für Zeitgeschichte, einer international anerkannten Forschungsstätte, die das Zentrum für Holocaust-Studien beheimatet, und den NS-Doku-Zentren München, Nürnberg und Obersalzberg findet Yad Vashem hoch kompetente Partner vor, um seinen pädagogischen Schwerpunkt mit der hiesigen Wissenschaft zu verknüpfen. In Bayern befindet sich die bedeutendste KZ-Gedenkstätte Deutschlands, die Gedenkstätte Dachau, mit über einer Million Besuchern jährlich. Das KZ Dachau diente den Nazis als Blaupause für die nachfolgenden Vernichtungslager wie Auschwitz, Majdanek und Sobibor. Der Holocaust fand aber am Ende der NS-Zeit auch in Bayern statt, in den Dachauer Außenlagern, wie die elf KZ-Außenlager von Kaufering. Dorthin wurden Zehntausende jüdische KZ-Häftlinge verschleppt. In den "kalten Krematorien", wie diese Außenlager von den KZ-Häftlingen genannt wurden, starben weitaus mehr als 10.000 jüdische Menschen wegen Folter, Gewalt, Krankheiten und Hunger. Ein Überlebender dieser Lager, Abba Naor, legt darüber immer noch ein beeindruckendes Zeugnis ab. Yad Vashem hat in Bayern viele und bedeutende Anknüpfungspunkte. Vor uns allen liegt aber noch die große Aufgabe, dass dieses Projekt auch in die Gesellschaft integriert und hineingetragen wird. In Zeiten eines zunehmend offen ausgelebten Antisemitismus, von Geschichtsvergessenheit, Geschichtsrevisionismus und vor allem der Forderung von Rechtsaußen, eine Hundertachtziggradwende in der Erinnerungskultur vorzunehmen, werden klare Bekenntnisse und Bildung für ein friedliches und freiheitliches Zusammenleben ohne Ausgrenzung und ohne Antisemitismus immer wichtiger. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ein Education Center von Yad Vashem in Bayern bedeutet nicht nur Erinnerung. Es bedeutet mehr Aufklärung statt Verdrängung, mehr Bildung statt Gleichgültigkeit, mehr Wachsamkeit statt eines Wegschauens. Dieses Mehr brauchen wir hier in Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

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Ilse Aigner

Frau Kollegin, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Kollegen Matthias Vogler vor.

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Matthias Vogler AfD

Sehr geehrte Frau Kollegin, ich möchte eine kurze Zwischenfrage stellen, weil Sie wieder auf Rechtsaußen herumgehackt haben. Ich möchte zunächst klarstellen, dass auch wir jüdisches Leben überhaupt nicht infrage stellen, sondern es ebenso verteidigen und schützen wollen. Wir haben auch genug Juden bei uns in der AfD und stehen hinter jüdischem Leben. Aber wie der Präsident des Zentralrates der Juden in Deutschland Dr. Josef Schuster schon 2018 in Fürth sagte, kommt die größte Gefahr für seine Gemeinde in Deutschland nicht von rechts, auch wenn von dort auch Angriffe kommen, sondern von links und aus dem muslimischen Bereich. Sie unterstützen seit Jahren die ungehinderte Massenmigration aus antisemitischen Kulturkreisen in unser Land und wundern sich dann, dass der Antisemitismus hier immer mehr Fuß fasst. Wollen Sie Ihren Kurs nicht ändern? Akzeptieren Sie diese Aussage des Präsidenten des Zentralrates der Juden in Deutschland? Wer sollte es besser wissen als er? (Beifall bei der AfD)

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Gabriele Triebel GRÜNE

Herr Kollege Vogler, ich möchte Sie daran erinnern, dass Ihr Parteikollege, der Faschist Björn Höcke, eine Hundertachtziggradwende in der Erinnerungskultur ganz klar gefordert hat. (Daniel Halemba (AfD): Es ist nicht parlamentarisch, ihn als Faschisten zu bezeichnen! – Michael Hofmann (CSU): Da fühlt sich jemand gleich angespro- chen!) Ich habe von Ihnen und von Ihrer Fraktion dazu noch immer keine Distanzierung vernommen. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD – Daniel Halemba (AfD): Das ist nicht parlamentarisch! – Zurufe der Abgeordne- ten Martin Böhm (AfD) und Florian Köhler (AfD))

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Ilse Aigner

Es ist mehrfach gerichtlich bestätigt, dass er so genannt werden darf. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD – Daniel Halemba (AfD): Trotzdem ist es nicht parlamentarisch! – Zurufe von der CSU) Als Nächste spricht Frau Kollegin Dr. Strohmayr für die SPD-Fraktion. Bitte schön

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Ehrengäste! Es ist mir eine besondere Freude, heute im Plenum des Bayerischen Landtags zu stehen und über das geplante Yad Vashem Education Center zu sprechen, das wir uns alle hier in Bayern wünschen. Es ist gut und angemessen, dass sich die demokratischen Fraktionen (Lachen bei der AfD) dieses Hohen Hauses unserer Initiative angeschlossen haben; denn es geht um historische Verantwortung, Bildung und ein ganz persönliches Herzensanliegen. Wir alle wollen, dass das Bildungszentrum nach Bayern kommt. Wer einmal im Yad Vashem war, vergisst diesen Ort nicht mehr. Ich erinnere mich gut an meinen eigenen Besuch im Jahre 2015. Man betritt das Museum; das Licht im Inneren ist gedämpft, die Atmosphäre einzigartig. Man schreitet durch die Geschichte des Holocaust, chronologisch und unerbittlich: Fotos von Familien, die es nicht mehr gibt, persönliche Gegenstände, Schuhe, Koffer, Briefe und Videoinstallationen mit Zeitzeugen, deren Stimme einem durch Mark und Bein geht. In der Halle der Namen türmen sich die Ordner bis zur Decke. Jeder einzelne ist gefüllt mit Biografien von Ermordeten – sechs Millionen individuelle Schicksale. Ich erinnere mich, wie schwer es mir gefallen ist, damals nur einen Kranz niederzulegen. Dann tritt man hinaus auf die Terrasse und blickt auf Jerusalem. Das ist Programm: Aus dem Dunkel ins Licht, aus der Erinnerung in die Verantwortung. Genau das ist es, was wir mehr denn je brauchen: Verantwortung. Wir Demokraten müssen zusammenstehen und gemeinsam für unsere Werte, für Wahrheit, für Mitmenschlichkeit und für Demokratie eintreten. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Wir haben aus der Geschichte gelernt, und wir wehren uns gegen Fake News, Geschichtsklitterung und den Versuch, die Demokratie auszuhebeln. Dieses Wissen müssen wir von Generation zu Generation weitergeben. Das Yad Vashem Education Center wäre ein sehr guter Ort, um dies zu tun, hier in Bayern, im Land der Täter, vielleicht sogar in München, der "Hauptstadt der Bewegung". (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN) Dieses Zentrum wäre keine Konkurrenz zu unseren bestehenden Gedenkstätten in Dachau und Flossenbürg. Es ist eine Ergänzung und ein Brückenschlag. Mit knapp zwanzig Mitarbeitern sollen vor allem Lehrkräfte und Multiplikatoren geschult werden. Mit der einzigartigen pädagogischen Expertise soll gegen Holocaustverharmlosung und Geschichtsverzerrung angekämpft werden. Die Vorteile Bayerns haben meine Kolleg:innen schon erwähnt und stehen in unserem Antrag. Leider kann ich aus Zeitgründen nicht mehr näher darauf eingehen. Zum Schluss will ich noch sagen: Wir dürfen nicht aufrechnen, weder in Bayern, wo einige sagen, das Geld muss anders ausgegeben werden, noch mit Blick auf Israel oder Gaza. Wir stehen zu unserer Verantwortung. Lassen Sie uns als Parlamentarier gemeinsam mit der Zivilgesellschaft und Vereinen in einem großen Bündnis dafür eintreten, dass das Yad Vashem Education Center hier nach Bayern kommt. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Der nächste Redner ist Herr Kollege Markus Walbrunn für die Fraktion AfD. (Beifall bei der AfD)

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Markus Walbrunn AfD

"Das ritualisierte Gedenken verschafft keine Erleichterung, es ist nicht mehr als eine leere Geste, eine Ablenkung von der Gegenwart – oder sogar noch Schlimmeres." – Das Zitat stammt von Henryk M. Broder, dem bekannten jüdischen Publizisten, und sagt eigentlich schon alles aus, was zu Ihrem Antrag zu sagen ist: wieder einmal eine aus der Zeit gefallene Geste, wieder einmal ein Antrag, der sich weigert, die Realitäten eines veränderten Antisemitismus in diesem Land anzuerkennen, der lediglich die alten Rituale pflegt und deshalb dazu verdammt ist, ins Leere zu laufen. (Beifall bei der AfD) Die KZ-Gedenkstätten in Dachau und Flossenbürg, die diversen Außenlager und Museen, das NS-Dokumentationszentrum, das Dokumentationszentrum Reichsparteitagsgelände, mehrere Lehrstühle, das Center for Israel Studies sowie unzählige weitere Einrichtungen wie das Center for Holocaust Studies am IfZ, Stolpersteine und andere Gedenkstätten – ich gehe gar nicht auf die diversen Verankerungen in den Lehrplänen ein –: Kein anderes Volk steckt schon jetzt so viel Energie in die Aufarbeitung des dunkelsten Kapitels seiner Geschichte wie das deutsche, und Bayern steht dem Bund hier in nichts nach. Das haben wir bisher auch alleine geschafft. Ein Defizit, für dessen Korrektur man jetzt noch ausländische Expertise bräuchte, ist nicht zu erkennen. (Zuruf: Unfassbar!) Die Gefahr für unsere jüdischen Mitbürger geht heute ohnehin nicht mehr primär von einem Haufen geschichtsvergessener Skinheads aus, sondern vor allem von linken Palästina-Fans und Islamisten. (Beifall bei der AfD) Um dies zu erkennen, genügt es eigentlich schon, einmal an die Ostpforte zu schauen. Dort hängt ein Plakat, das zu Demonstrationen gegen Waffenlieferungen an Israel aufruft. Sie wollen jüdisches Leben und jüdische Würde schützen. Das steht in der Antragsbegründung, und das glaube ich Ihnen auch. Dann sorgen Sie in Berlin aber einmal dafür, dass den linksradikalen NGOs, die solche Demonstrationen organisieren, der Hahn abgedreht wird. Es ist eine Unionsregierung, die diese füttert. (Beifall bei der AfD) Israel kann von mir aus gerne Waffen haben, sogar mit Preisnachlass, aber nicht wegen irgendeiner historischen Schuld, sondern als Dank für einen verlässlichen Partner. Oft sind es ja gerade die ausländischen Dienste, darunter wohl vor allem auch der Mossad, die dafür sorgen, dass größere islamistische Attentate und Todesopfer in Deutschland verhindert werden. Unser eigener Inlandsgeheimdienst versagt hier ja vollkommen. Er ist mit anderen Dingen beschäftigt, zum Beispiel mit der Auswertung von Facebook-Posts. Hier sind wir schon beim Thema der Hauptgefahr für unsere jüdischen Mitbürger, dem abertausendfach importierten Antisemitismus. Wir wurden ja von Herrn Kollegen von Waldenfels, glaube ich, am letzten Donnerstag darauf angesprochen, dass es irrational wäre, diesen Antrag heute mit Verweis auf die islamistische Bedrohung in diesem Land abzulehnen; diese könnte man ja unabhängig davon bekämpfen. Genau das könnte die Union tatsächlich tun, aber das tut sie seit zwanzig Jahren viel zu wenig, mit den beklagten Folgen. Natürlich ist es nicht hinnehmbar, wenn achtzig Jahre nach der Schoah Juden auf Deutschlands Straßen Angst haben müssen, die Kippa zu tragen, aber mit einer solchen Symbolpolitik werden Sie das leider nicht abstellen. Ich habe schon Zweifel daran, dass Sie einen deutschstämmigen Antisemiten mit ein paar weiteren Seminaren und Ausstellungen kurieren können, wenn hier nicht einmal ein KZ-Besuch und "Schindlers Liste" geholfen haben. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Wer aber behauptet, dass dies bei einem arabischstämmigen Antisemiten hilft, ist entweder vollkommen naiv oder ein Betrüger. (Beifall bei der AfD – Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Unverschämt!) Ich verrate Ihnen jetzt ein kleines Geheimnis: Der Großteil unserer Neubürger legt seine Identität nicht ab, nur weil Sie ihm einen deutschen Pass hinterhergeworfen haben. Für diese Menschen bleibt der Holocaust immer eine deutsche Tat, mit der sie als Araber, Türken und was weiß ich nichts zu tun haben. Genau deswegen hätten wir hier heute gerne einen Änderungsantrag eingebracht; (Lachen des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) denn auch wir wollen, dass sich unsere jüdischen Mitbürger wie im Übrigen alle unsere Bürger hier frei und sicher entfalten können. Dafür braucht es aber kein Yad Vashem Education Center, sondern einen besseren Schutz jüdischer Einrichtungen und eine effiziente Justiz, die entsprechende Straftaten konsequent ahndet und – wo rechtlich möglich – durchaus einmal Ausbürgerungen vollzieht. Vor allem brauchen wir die Remigration aller dieser ausländischen Judenhasser. (Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Das hat wieder kommen müssen!) Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Lebhafter Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Herr Kollege Prof. Dr. Michael Piazolo für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Diese Rede von gerade eben hat gezeigt, warum es dieses Center braucht, meine sehr verehrten Damen und Herren, und zwar so schnell wie möglich. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD – Christoph Maier (AfD): Was sagt denn der Bruder von Hubert Aiwanger dazu? – Heiterkeit bei der AfD) Ich frage mich und überlege, ob sich die Geschäftsführer zusammensetzen sollten und ob wir zu diesem Thema eine namentliche Abstimmung durchführen; denn jeder sollte sich überlegen, diesem Antrag zuzustimmen. Jeder Name, der nachher nicht (Widerspruch und Zurufe von der AfD) unter diesem Antrag steht, ist ein Name der Schande, meine sehr verehrten Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD) Ich begrüße auch die Ehrengäste. Ich freue mich, Frau Knobloch, dass Sie hier sind und mit dieser Kraft, die Ihnen innewohnt, jeden Tag kämpfen. Sie sehen und hören ja auch, wie dringend das notwendig ist. Yad Vashem – jeder, der dort schon mal war – es ist auch gerade erwähnt worden –, ist betroffen und kommt als anderer zurück. Das macht etwas mit einem. Diese Gedenkstätte ist hervorragend konzipiert. Die Leute vor Ort sind nicht nur Forscher; sie sind Experten, die in der ganzen Welt ihresgleichen suchen. Ich war das erste Mal mit 16 Jahren dort und war tief beeindruckt von genau diesen Bildern, die geschildert worden sind, das letzte Mal vor ziemlich genau drei Jahren. Das ist ein Erinnerungsort, in dessen Zentrum die Halle der Namen steht. "Yad Vashem" heißt "Denkmal und Namen". Genau das soll es sein: Den vielen Namenlosen – über fünf Millionen Namen sind dort verzeichnet – soll ein Name gegeben werden. Sie sollen wieder zur Person werden. Das zeigt der Name. Deutschland – ich sage das – trägt historische Verantwortung, die nicht endet, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Das, was damals geschehen ist, war ein Menschheitsverbrechen, ein Zivilisationsbruch ohnegleichen. Deshalb tun wir als Fraktionen gut daran, diesen Antrag zu unterstützen, ein Bildungszentrum außerhalb Israels hier in Deutschland zu errichten, nach Möglichkeit hier in Bayern, nach Möglichkeit in München, von Bildungsexperten aus Yad Vashem. Was ist das für ein Zeichen, diese Vereinbarung, die geschlossen worden ist, schon in der letzten Legislatur der Bundesregierung, jetzt niedergelegt im Koalitionsvertrag! Das sind alles deutliche, gute Zeichen. Es gibt drei mögliche Standorte – das ist erwähnt worden –: Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen. Es ist übrigens kein Neubau geplant; das ist auch nicht nötig. Es geht um die inhaltlichen Ziele, die uns seit vielen Jahren beschäftigen. Wir wollen hier die besten Experten weltweit. Sie sollen dazu beitragen, den wiedererstarkten – von welcher Seite auch immer – gefährlichen Erscheinungen, dem Antisemitismus, der leider wiederauflebt, und den Verharmlosungen bezüglich Holocaust und Schoah entgegenzuwirken. Dafür ist dieses Center gedacht. Deshalb kämpfen wir dafür. Deshalb ist es wichtig, dass die Lehrkräfte in den Schulen dadurch unterstützt werden, dass hier die Lücke gefüllt wird – auch das ist erwähnt worden –, die die Zeitzeugen jetzt hinterlassen haben. Ganz entscheidend ist es – deshalb geht es auch um neue didaktische Konzepte –, für jede Generation das Gedenken wieder neu zu denken und die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen. Genau das macht man dort vor Ort. Deshalb heißt es, dass wir es wollen. Ich freue mich, dass die Fraktionen von CSU und FREIEN WÄHLERN, aber auch der GRÜNEN und der SPD, sich gemeinsam entschlossen haben. Ich kann nur an jeden die Aufforderung richten, auch an Sie von der AfD, das zu unterschreiben. Die Entscheidung soll im nächsten Jahr fallen, 2026, die Arbeit in zwei bis drei Jahren beginnen, in enger Partnerschaft mit Yad Vashem. München – es ist schon genannt worden – bietet da einiges, Bayern bietet einiges. Es ist gut, dass wir hier einen breiten Schulterschluss haben. Was mir wichtig wäre – Nordrhein-Westfalen hat es übrigens gemacht –: Ich fände es gut, wenn wir eine gemeinsame Reise nach Israel organisieren, nicht nur mit Abgeordneten, sondern auch Vertretern aller Gewalten in Bayern, aus der Justiz, aber auch aus der Verwaltung, um ein Zeichen zu setzen, dass wir das hier wollen, dass wir hier wirklich ein entsprechend kraftvolles Zeichen nach Israel senden, aber auch an die Bevölkerung hier. Es gibt sicher auch Argumente für andere Bundesländer, aber ich glaube, die Argumente für Bayern und für München, die genannt worden sind, sind gut. Ich sage es noch einmal deutlich: Es gibt kein Vergessen in der Erinnerung. Wir werden weiter erinnern. Das, was geschehen ist, was hier von Deutschland und von Deutschen ausgegangen ist, bleibt eine historische Verantwortung, meine sehr verehrten Damen und Herren. Deshalb ist das ein wichtiger Antrag, ein zentraler Antrag genau zum richtigen Zeitpunkt, noch kurz vor der Pause. Er bekommt hoffentlich die Bedeutung, die er verdient. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Ilse Aigner

Zu einer Zwischenbemerkung: der Kollege Vogler.

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Matthias Vogler AfD

Vielen Dank für das Wort. – Herr Professor, ich bin ein bisschen entsetzt über Ihre ersten Äußerungen. Sie haben ja fast eine Drohung ausgesprochen. Wir hatten schon mal eine Liste in Deutschland, und das war nicht gut gewesen. Wir möchten auf keine Liste kommen. Wer weiß, was Sie dann damit später vorhaben. (Zurufe von der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Sie haben uns vorhin vollkommen – – Sie haben "die Liste" gesagt! (Unruhe)

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Ilse Aigner

Ruhe! Jetzt hat erst mal der Kollege Vogler das Wort.

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Matthias Vogler AfD

Wenn Sie sich aufregen, hätten Sie sich aufregen sollen, als Ihr Parteifreund von einer Liste gesprochen hat, wo wir mit draufkommen sollen, die da nicht unterschreiben würden! (Ruth Waldmann (SPD): Hören Sie doch mal zu!) Das dazu. – Aber vielleicht schaffen Sie es ja, die Frage, die ich vorhin der Kollegin gestellt habe, zu beantworten. Was sagen Sie zu der Aussage von Dr. Josef Schuster, dass die meiste Gewalt hier im Land von diesen Gruppen, links und muslimisch, ausgeht? Natürlich auch von rechten Spinnern, gar keine Frage. Aber die größte Gewalt kommt von denen. Sie tun ja nichts dafür, dass diese Masse an Leuten, die ausreisepflichtig ist, erst mal rausgeht, dann würden wir nämlich ein ganz großes Problem weniger haben mit dem Antisemitismus in diesem Land. Den verurteilen wir genauso, wie Sie das hier angeblich auch tun!

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Ilse Aigner

Bitte schön, Herr Prof. Piazolo.

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Michael Piazolo FREIE WÄHLER

Sie haben zu Recht gesagt, dass Gewalt von verschiedenen Seiten ausgeht. Aber deshalb geht es auch genau darum, Rechte, Linke und auch diejenigen, die im Namen des Islams entsprechende Taten begehen, deutlich zu bekämpfen. Genau das werden wir auch tun. Das tun wir jetzt schon. Das tut die Polizei, das tun die Gerichte in Deutschland. Das tun wir aber auch durch Bildung. Da gibt es kein Hin oder Her. Da gibt es kein Zögern. Ich hoffe, Sie haben mir vorher genau zugehört. Es ging um keine Liste oder etwas Ähnliches, sondern ich habe gesagt, das ist ein Antrag, der durch die breite Zustimmung des Parlaments getragen ist. Ich kann nur appellieren, dass jeder diesen Antrag unterstützt und damit auch zeigt, was er in dieser Sache machen möchte oder was er nicht machen möchte. Ich betone das, sage es noch mal: Jeder Name, der da nicht draufsteht, oder jeder Name, der gegen diesen Antrag ist, zeigt, wes Geistes Kind er ist. Das war das, was ich gesagt habe, und dazu stehe ich, meine sehr verehrten Damen und Herren! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD)

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Ilse Aigner

Als letzten Redner darf ich erst mal den Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für jüdisches Leben und gegen Antisemitismus, für Erinnerungsarbeit und geschichtliches Erbe begrüßen, Herrn Dr. Ludwig Spaenle, dem ich damit auch das Wort erteile. Dr. Ludwig Spaenle (Beauftragter der Bayerischen Staatsregierung gegen Antisemitismus): Sehr geehrte Frau Präsidentinnen – in diesem Fall – des Hohen Hauses und der IKG München und Oberbayern, sehr geehrte Damen und Herren! Wer die Bedeutung der Erinnerungsarbeit relativiert und die Einladung Yad Vashems, für Deutschland über einen Standort und eine Zweigstelle zu sprechen, der rührt an die Grundfeste dieser Demokratie. Das "Nie wieder!" ist die Grundlage dieser zweiten deutschen Demokratie. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Wer das Erinnern ausblendet, wer das Erinnern als Grundlage für die besondere Verantwortung und Verpflichtung dieser zweiten deutschen Republik ausblendet, der hat sich selber auf eine Liste geschrieben, nämlich auf eine Liste derer, die außerhalb des Verfassungsbogens stehen. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zuruf von der AfD: So ein Schwachsinn!) Yad Vashem – der Herr Prof. Piazolo hat es angesprochen – bedeutet das Gedenken an die Namen. Yad Vashem ist für das Weltjudentum ein einmaliger Ort, weil die Einmaligkeit der Schoah, der industrielle Massenmord an Menschen in deutschem Namen in Fabriken, an jedem Ort in Europa, an dem noch deutsche Wehrmacht stand, etwas ist, das für das deutsche Judentum zu seinem fast vollständigen Ende geführt hat, das europäische Judentum an den Rand der totalen Vernichtung gebracht hat und für das Weltjudentum eine traumatische Erinnerung bedeutet, die einen Ort haben muss, an dem dieses Gedächtnis dieser fünf Millionen Menschen, die jetzt namentlich erfasst sind, und der einen Million Menschen, an deren Namen noch gearbeitet wird, in die Zukunft getragen wird. Das ist für jüdische Menschen rund um den Erdball von größter Bedeutung. Das ist aber gerade auch für unser Land deutlich mehr als nur das Blicken ins Geschichtsbuch. Eine Außenstelle von Yad Vashem würde sich dem Thema Erziehung widmen. Bayern ist übrigens der einzig mögliche Standort, weil wir – in Anführungszeichen – die "Originale" haben: Wir haben hier die Orte der Erinnerung, wir haben die Orte der Parteigründung, des Ungeistes wenige Hundert Meter von hier; wir haben wenige Kilometer von hier das Urmodell des Konzentrationslagers. Wir haben in München und weit darüber hinaus Archive mit Originalbeständen, etwa den gesamten Aktenbestand der Nürnberger Prozesse, in der Verantwortung des Instituts für Zeitgeschichte, die den Weg in den Abgrund nachzeichnen können. Wir haben die Möglichkeit, mit einem solchen starken Zeichen den Standort für jüdisches Leben, den jüdischen Kosmos, den München mit der größten jüdischen Gemeinde in Deutschland bereits bedeutet, mit dem Entschluss der Europäischen Rabbinerkonferenz nach München zu holen. Wenn sich Yad Vashem dafür entscheiden sollte, wird es ein solch starkes Signal geben. Das bedeutet, dass München Heimat und Gastgeber für jüdisches Leben sein kann, um über das nachzudenken, was dem weltweiten Judentum angetan worden ist. Die Bayerische Staatsregierung hat Ende letzter Woche eine hochrangige Delegation aus Yad Vashem empfangen. Ich durfte dabei sein. Die Bayerische Staatsregierung tut alles dafür, um diese Rolle des Zusätzlichen, des Komplementären und des Add-on, das Yad Vashem für uns bedeuten könnte, zu unterstützen. Wir profitieren von der Singularität des Standortes, der einmaligen Forschungslandschaft und der internationalen Dimension der Vernetzung nach Tschechien, Österreich, Frankreich und Italien. Auch in der Schweiz wurde in den letzten Monaten über die Frage der Erinnerungsarbeit gesprochen. Die Netzwerkbildung innerhalb der Europäischen Union mit dem Standort München bietet über die Kultusministerkonferenz hinaus die herausragende Möglichkeit, auf die Bildungsarbeit in der gesamten Republik einzuwirken. Mit der Rolle, die Bayern auch als starker Partner in Europa und in Brüssel spielen kann, sind wir der ideale Standort für diese Einrichtung. Wir hoffen, dass die Entscheidung zugunsten Münchens fällt. Uns wurde der Auftrag gegeben, dieses "Nie wieder", was in Deutschland möglich war, historisch dauerhaft wahrzunehmen. Wir müssen alles dafür tun, dass es nicht mehr geschieht. Aber es wirkt auch in die Zukunft. Man muss sich nämlich bewusst darüber sein, wie wichtig es ist, Menschenrechte und Menschenwürde, Demokratie und Freiheit zu verteidigen, um jüdischen Menschen an diesem Standort und weit darüber hinaus ein sicheres und freies Leben zu ermöglichen. Wer die Aussagen von Josef Schuster in dieser Weise interpretiert, um eigene extremistische und rassistische Äußerungen – der Weg von Remigration zu Deportation ist kurz – hier zu begründen, der hat sein politisches Mitwirkungsrecht in diesem Haus verspielt. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Zurufe von der AfD)

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Ilse Aigner

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bildung und Kultus empfiehlt Zustimmung. Wer dem interfraktionellen Antrag der CSU-Fraktion, der Fraktion der FREIEN WÄHLER, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und drei Abgeordnete der AfD. Gegenstimmen! – Das dürfte der weitere Rest der AfD sein. Enthaltungen? – Keine Enthaltung. Damit ist dem Antrag zugestimmt worden. Liebe Kolleginnen und Kollegen, bevor ich in den nächsten Tagesordnungspunkt einsteige, möchte ich darauf hinweisen, dass kein Plakat an der Ostpforte hängt. Ich habe das überprüfen lassen. Das geht natürlich nicht. Herr Walbrunn sagt, es hingen dort Plakate. (Zurufe von der AfD) Dann müssen Sie es mal fotografieren. Wir haben extra die Abteilungsleiterin rausgeschickt. Da hängt keines. (Markus Walbrunn (AfD): Ich habe ein Foto! Das kann ich Ihnen schicken!) Dann schicken Sie es uns. Das geht natürlich nicht. Ich möchte mich entschuldigen. Frau Kollegin Gmelch hat heute Geburtstag. Wir gratulieren natürlich im Namen des Hohen Hauses. (Allgemeiner Beifall) Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 17 und 18 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Claudia Köhler u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes hier: Stärkung des Steuerfindungsrechts der Kommunen und Ermöglichung eines Gästebeitrags im Tourismus (Drs. 19/7039) - Zweite Lesung - und Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (Drs. 19/8066) - Zweite Lesung - Es ist eine Gesamtredezeit von 29 Minuten vereinbart. – Wenn sich alle wieder hingesetzt haben und etwas Ruhe eingekehrt ist, würde ich dem ersten Redner auch das Wort erteilen. Der Kollege Andreas Birzele für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat das Wort.

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Andreas Birzele GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Manchmal wird in der Politik sehr schnell sehr klar, welchem Akteur es worum geht. Heute ist wieder ein solcher Tag. Auf der einen Seite steht unser grüner Gesetzentwurf, der Kommunen stärkt, der ihnen Gestaltung ermöglicht und ihnen zutraut, selbst Entscheidungen zu treffen. Das ist ein Gesetzentwurf, der klarmacht, wer wirklich an der Seite der Kommunen steht, nicht immer erst kurz vor Wahlen. Auf der anderen Seite steht der Entwurf der Staatsregierung, der genau das Gegenteil will. Er schränkt die kommunale Selbstverwaltungshoheit weiter ein und zieht Kompetenzen an sich. Er misstraut den Städten und Gemeinden in Bayern ganz grundsätzlich und haut damit ein weiteres Verbot raus. Diese Arroganz gegenüber der kommunalen Ebene und den Spitzenverbänden hat in der Bayerischen Staatsregierung aber eine gewisse Tradition. Unser Ziel ist klar: Wir wollen starke, selbstbewusste Kommunen. Wir wollen Kommunen, die vor Ort selbst entscheiden können, was für sie sinnvoll ist und was nicht. Schauen wir einmal auf die Fakten. In Bayern dürfen Gemeinden neue Verbrauch- und Aufwandsteuern nur einführen, wenn zwei Ebenen der Staatsaufsicht zustimmen – die Rechtsaufsicht und das Innenministerium. Beide dürfen nicht nur prüfen, ob die Satzung rechtmäßig ist, sondern auch versagen, wenn öffentliche Belange oder steuerliche Interessen des Staates betroffen sind. Diese Entscheidungsbefugnis geht weit über das hinaus, was das Bundesrecht verlangt. Sie führt dazu, dass der Verbotskatalog in Bayern immer dicker und dicker wird. Bei der Anhörung im Innenausschuss hat es der Vertreter des Bayerischen Gemeindetags ganz klar auf den Punkt gebracht – Zitat: Nirgendwo gibt es einen solchen Verbotskatalog wie in Bayern. – Im Frühjahr dieses Jahres habt ihr angekündigt, kommunale Verpackungssteuern in Bayern zu verbieten, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im November 2024 ausdrücklich bestätigt hat, dass kommunale Verpackungssteuern verfassungsgemäß sind. Noch einmal zum Mitschreiben: Sie sind verfassungsgemäß. Das ist ein Instrument, das funktioniert. Es entfaltet sogar Wirkung, ob ihr das glauben wollt oder nicht. In Konstanz gab es nach neun Monaten minus 14 Tonnen Einwegmüll, was in etwa der Menge von 1 Million Einwegbechern entspricht. In einzelnen Stadtteilen ist das durchschnittliche Abfallaufkommen um bis zu 14 % gesunken und das Mehrwegangebot um 40 % gestiegen. In Zeiten klammer Haushaltskassen gab es 600.000 Euro Einnahmen bei circa 60.000 Euro Verwaltungskosten – das Zehnfache. In Tübingen haben 73 % der Betriebe ihren Einwegverbrauch deutlich reduziert. Auch dort gab es 1 Million Euro Einnahmen bei nur 100.000 Euro Verwaltungsaufstand – ebenfalls das Zehnfache. Der Blick ins Gewerberegister zeigt, dass kein einziger Betrieb schließen musste – im Gegenteil. Einige haben sogar Umsatzsteigerungen, weil die Leute ihre Mehrwegverpackungen zurückbringen und gleich wieder etwas Neues mitnehmen. Das ist Kundenbindung, Gewinnsteigerung und Müllvermeidung in einem. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich sage es noch einmal zum Verständnis. Es geht nicht darum, dass alle bayerischen Kommunen eine Verpackungssteuer einführen müssen. Es geht darum, ihnen die Möglichkeit zu geben, sie einzuführen, wenn sie denken, dass es vor Ort Sinn macht. Ihr aber verbietet das und baut euren Verbotskatalog weiter aus. (Beifall bei den GRÜNEN) Wer vor Ort Mehrwert stärken will, der soll es dürfen. Wer Müll reduzieren will, soll es dürfen. Wer nach dem Verursacherprinzip Einnahmen generieren will, soll es dürfen. Wer es nicht braucht, lässt es halt bleiben. Anscheinend ist das für euch immer noch zu kompliziert. (Beifall bei den GRÜNEN) Einfacher kann man es nicht erklären. (Zuruf von der CSU: Bürokratiemonster!) – Das ist kein Bürokratiemonster. Übrigens ist das die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltungshoheit, die ihr immer so sehr hervorhebt. Unser Gesetzentwurf räumt zusätzlich ein weiteres, längst überfälliges Verbot weg, nämlich das Verbot einer örtlichen Übernachtungssteuer. Tourismusgemeinden in Bayern brauchen Investitionen in Infrastruktur, Sauberkeit und Naturpflege. Tourismus ist aber keine Pflichtaufgabe. Die Kassen unserer Kommunen sind bekanntermaßen leer. Mit unserem Gesetzentwurf ermöglichen wir einen Gästebeitrag auch außerhalb von Kur- und Heilbädern – fair, zweckgebunden und kommunal. Bayern rühmt sich seiner starken Kommunen. Geben Sie ihnen dann auch die Werkzeuge an die Hand, damit sie stark bleiben können. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser Gesetzentwurf stärkt die kommunale Freiheit, wie das die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Landräte, der Gemeindetag und der Städtetag längst fordern. Es wäre schön, wenn ihr das endlich auch so sehen würdet. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Herr Kollege Thomas Holz für die CSU-Fraktion.

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Thomas W. Holz CSU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren und vor allem liebe GRÜNE! Einige von euch mag ich wirklich. Das sage ich nicht nur, weil bald Weihnachten ist. Deswegen hätte ich euch wirklich gerne geglaubt, dass es euch um die Förderung der Gemeinden und um die Förderung des Tourismus geht. Sieht man sich jedoch euren Gesetzentwurf ein bisschen genauer an, bekommt man sofort ganz erhebliche Zweifel. Zum einen sehen wir hier die zeitlich sehr verdächtige Nähe zur Kommunalwahl im März. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Das merkt man bei euch überhaupt nicht!) Man will sich hier offensichtlich vor die Gemeinden stellen nach dem Motto: Wir sind die Retter der Finanzen der Kommunen. Aber liebe GRÜNE, eines muss ich euch dazu deutlich sagen: Da seid ihr ein bisschen spät dran. Dafür braucht es niemanden mehr. Der Job ist vergeben; den macht bereits die CSU mit ihrem Kommunalminister Joachim Herrmann und ihrem Finanzminister Albert Füracker. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe GRÜNE, selbst wenn man euch kurz vor Weihnachten gute Absichten unterstellen will, muss man sagen, dass dieser Entwurf in die Kategorie "Gut gemeint, aber schlecht gemacht" fällt. Ich beginne mit dem Verbot der Übernachtungssteuer, von dem wir gerade gehört haben. Nach der Vorstellung der GRÜNEN soll dieses Verbot allen Ernstes komplett gestrichen werden. Das verstehe ich überhaupt nicht. Es ist doch bekannt, dass eine Steuer gerade nicht zweckgebunden ist. Was heißt das? – Jeder findige Kämmerer würde mit den Einnahmen aus einer entsprechenden Steuer einen Ausgleich im allgemeinen Haushalt herstellen. Kein oder nur sehr wenige Cent würden überhaupt dem Tourismus zugutekommen. Wenn das die von euch angeblich angestrebte Förderung des Tourismus ist, kann ich dazu nur sagen: Das funktioniert mit einer Übernachtungssteuer überhaupt nicht, im Gegenteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht meine singuläre Meinung. Vielmehr hat das der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer sehr klaren Entscheidung am 14. November deutlich bestätigt. Das Verbot der Übernachtungssteuer ist zur Erreichung des Ziels "Stärkung des Tourismus" sowohl geeignet als auch erforderlich. Deswegen bleibt das Verbot auch bestehen, Punkt. Ende. Aus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Außerdem schlagen Sie vor, einen sogenannten Gästebeitrag einzuführen. Herr Kollege Birzele hat das gerade gesagt. Das bedeutet, alle Kommunen, auch diejenigen ohne ein Prädikat, die kein Kur- oder Erholungsort sind, dürfen einen Beitrag erheben. Dieser Beitrag wäre zweckgebunden, das ist in Ordnung. Völlig ungeklärt ist in dem Gesetzentwurf aber das Verhältnis zwischen der gewünschten Übernachtungssteuer und diesem neuen Gästebeitrag. Das bedeutet, Gemeinden könnten künftig beides gleichzeitig erheben. Das wäre somit eine Doppelbelastung für die Gäste. Und das ist wirklich eure Idee von Tourismusförderung? In meinen Augen wäre das kontraproduktiv für den Tourismusstandort Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich könnte noch einige Punkte aus dem Gesetzentwurf zum Thema Tourismus nennen, die ebenfalls problematisch sind. Über diese Punkte haben wir aber schon im Innenausschuss diskutiert. Herr Kollege Heisl wird anschließend noch auf die anderen Punkte eingehen. Deshalb ganz kurz: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf weiterhin ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Herr Kollege Richard Graupner für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Richard Graupner AfD

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kollegen! Unter dem Deckmantel der Stärkung des Steuerfindungsrechts der Kommunen legen uns die GRÜNEN hier einen Gesetzentwurf vor, der geradezu ein Blankoscheck zur Erhebung von Steuern ist. Das Zustimmungserfordernis des Innenministeriums soll wegfallen, damit jede Kommune in Zukunft lustig neue Steuern erfinden kann. Nach dem Willen der GRÜNEN stehen eine Verpackungssteuer, Übernachtungssteuern und ein sogenannter Gästebeitrag im Raum. Das ist nichts anderes als ein weiterer Angriff auf den Geldbeutel unserer fleißigen bayerischen Bürger und auf die Leistungsfähigkeit unserer ohnehin bereits schwer schwankenden bayerischen Wirtschaft. Mit solchen Flausen wie einer Verpackungssteuer auf Kaffeebecher, Pizzakartons oder was auch immer mögen Sie vielleicht das Ökogewissen Ihrer gut betuchten Wählerschaft beruhigen; das Problem der Kommunen lösen Sie so ganz gewiss nicht. Ganz im Gegenteil, eine solche Steuer hätte schwerwiegende Folgen. Wir hatten auch in diesem Jahr einen alarmierenden Umsatzeinbruch im Gastgewerbe. Eine Verpackungssteuer würde diese Branche weiter schwächen, Preise für Mitnehmprodukte in die Höhe treiben und bürokratischen Mehraufwand erzeugen. Nicht nur die Gastronomie wäre betroffen: Der Lebensmitteleinzelhandel, Bäckereien, Metzgereien und das klassische und bayerntypische Ladenhandwerk würden ebenfalls leiden. Denken Sie an die Salatbars oder die Heißen Theken, die Mitnehmprodukte anbieten. Nun zum Gästebeitrag: Die GRÜNEN wollen, dass Gemeinden von Übernachtungs- und Tagesgästen Abgaben erheben, angeblich zur Finanzierung von Tourismusinfrastruktur. Aber wer außer den GRÜNEN glaubt, dass mehr Steuern unseren Tourismus attraktiver machen? Bayern lebt vom Tourismus, und das ist auch richtig. Aber so vertreibt man eher die Gäste, als dass man das Tourismusgewerbe stärkt. Es ist richtig, wir haben ein neues Rekorddefizit in unseren bayerischen Kommunen von sage und schreibe 5,2 Milliarden Euro. Richtig ist weiterhin, dieses Geld fehlt an allen Ecken und Kanten. Es fehlt, um das zu betreiben, was vorrangig Aufgabe der Kommunen sein muss, nämlich Daseinsvorsorge: Bildung, Infrastruktur, Gesundheit, Energieversorgung usw. Aber richtig ist eben auch, wir haben in Deutschland kein Einnahme-, sondern ein Ausgabeproblem. Milliarden Euro fließen Jahr für Jahr an Migranten, die größtenteils gar nicht hier im Land sein dürften, in Unterbringung, Verpflegung, medizinische Versorgung und allzu oft in sinn- und wirkungslose Integrationsangebote. Das ist es, was unsere Kommunen an den Rand des Ruins treibt. Weil in der Ersten Lesung wiederum aus den Reihen der GRÜNEN dazwischengekräht wurde, ob wir kein anderes Thema hätten: Das ist doch gar nicht die Frage; denn die Wahrheit ist: Wer das Migrationsthema so konsequent und bewusst wie Sie ausspart, der ist doch letztlich an einer echten Lösung der Sorgen und Nöte der Bürger überhaupt nicht interessiert. Die Migration ist nun einmal die Mutter fast aller Probleme. In der CSU wusste man das dereinst auch, aber lange ist‘s her. Fakt ist: Allein die Hälfte des kommunalen Defizits ließe sich durch Einsparungen der asylbedingten Kosten beseitigen. Aber so sind sie, die GRÜNEN: Willkommene Touristen wollen sie schröpfen; die unerwünschten Gäste bittet man dagegen mit offenen Armen zum reichlich gedeckten Tisch. Meine Damen und Herren, verehrte Kollegen, die AfD steht fest an der Seite unserer Kommunen. Wir stehen aber auch fest an der Seite unserer Wirtschaft. Neue Steuern wären zum jetzigen Zeitpunkt ein Schlag ins Gesicht unserer Gastronomen, unseres Handels und unseres Tourismus, als ob man einem Ertrinkenden noch einen Stein an den Hals binden würde. Darum sagen wir: Ein Verbot der Verpackungssteuer ist gerechtfertigt und findet unsere Unterstützung. Die Stellungnahmen der Verbände bestärken uns in unserer Haltung. Statt neue Steuern fordern wir eine echte Entlastung für alle, sichere Grenzen, Remigration und damit ein drastisches Absinken asylbedingter Kosten, die Senkung der CO -Steuer, eine Reduzierung der Sozialabgaben und den Stopp der Wassercent-Pläne der CSU. So geht kommunale bürger- und wirtschaftsfreundliche Politik. Den Gesetzentwurf der GRÜNEN lehnen wir selbstverständlich ab. Dem Entwurf der Staatsregierung zum Verbot der Verpackungssteuer stimmen wir unter den gegebenen Umständen zu. (Beifall bei der AfD)

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Ilse Aigner

Als Nächster spricht Herr Kollege Felix Freiherr von Zobel für die FREIEN WÄHLER.

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Felix Freiherr von Zobel FREIE WÄHLER

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute über den Gesetzentwurf der GRÜNEN zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, über einen Entwurf, der vieles sein will. Er will modern sein, er will freiheitlich sein, er will kommunalfreundlich und sogar ein bisschen revolutionär sein. Eines ist er aber ganz sicher nicht, nämlich praxistauglich. Wenn ich etwas in den Kommunen gelernt habe, dann das: Was nicht praxistauglich ist, kann noch so schön klingen, es scheitert entweder im Rathaus oder am Tag danach vor Gericht. Die GRÜNEN möchten, dass Kommunen künftig jede neue Steuer eigenständig einführen dürfen, ohne Beteiligung des Innenministeriums, das heißt ohne Zustimmung, ohne Prüfung und ohne Absicherung. Was bedeutet das in der Realität? – Über 2.000 kommunale Steuerexperimente. Jede Kommune könnte eine eigene Steuer erfinden. Kaffeesteuer hier, kein Problem. Bräunungssteuer dort, alles ist möglich. Brückennutzungsentgelt, na klar. Genug war nie genug für die GRÜNEN. Das ist ein sehr großes Problem, weil das Innenministerium dann eben keinen Hebel mehr hat, Kommunen vor rechtlich unsicheren oder wirtschaftsschädlichen Experimenten zu schützen. Der Gesetzentwurf spricht von mehr Freiheit für die Kommunen. Aber Freiheit ohne Ordnung ist, zumindest laut Albert Einstein, Chaos. Neue Steuern bedeuten Satzungsprüfungen, Vollzugsdurchführungen, Kontrolle und Rechtsstreitigkeit. Kommunen kämpfen heute schon mit Personalmangel, dem digitalen Wandel und einem gestiegenen Verwaltungsaufwand. Neue Steuern zu erfinden, klingt also in grünen Ohren schön, aber die Realität sieht anders aus. Wer soll das denn alles umsetzen? – Die Antwort der GRÜNEN lautet: Ja, die Kommunen halt. Ich finde das eine sehr einfache Antwort auf eine sehr komplexe Frage, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ihr Entwurf ist kein Konzept und sicherlich auch keine Lösung. Meine Damen, meine Herren, weil wir heute über kommunale Abgaben sprechen, also zum Beispiel auch über die Verpackungssteuer, lohnt sich ein Blick auf diejenigen, die es am Ende tatsächlich umsetzen müssen: unsere Kommunen selbst. Da ist die Lage eindeutig: Die kommunalen Spitzenverbände haben sich zur Verpackungssteuer so klar positioniert wie selten. Sie sagen: Wir wollen diese Steuern nicht. Sie sagen das nicht, weil sie keine Lust auf neue Ideen oder Einnahmequellen haben, sondern weil sie wissen, was in der Praxis funktioniert und was eben nicht. Alle drei Verbände warnen vor massiver Bürokratie, unmöglichen Kontrollen, hohen Vollzugskosten, wirtschaftlichen Schäden und einem kommunalen Flickenteppich. Das beste Argument der Spitzenverbände: Sie sagen offen, dass das ganze Modell rechtlich auf sehr wackeligen Füßen steht. Bundesrecht, EU-Recht und Einwegkunststofffonds überlagern die kommunale Ebene ohnehin. Es wäre also eine Steuer, die wahnsinnig viel Arbeit macht, nichts bringt, rechtlich wackelt, wirtschaftlich schadet und politisch völlig am Bedarf vorbeigeht. Herr Birzele, die Uni Tübingen hat herausgefunden, dass die dortige Verpackungssteuer die Müllmenge in keiner Weise reduziert hat. Aber Sie haben recht: Bei den Mehrwegverpackungen gibt es eine Steigerung. Wenn es Ihnen nur um das kommunale Geld geht, dann könnten Sie genauso gut einer Gemeinde vorschlagen, die Gewerbesteuer zu erhöhen. Dann würden sie auch mehr verdienen. Darum fordern die kommunalen Spitzenverbände geschlossen das, was wir heute beim Kommunalabgabengesetz ändern: klare Regeln, klare Entscheidungen und klare Kante. Es gibt keine kommunale Verpackungssteuer in Bayern, und das ist gut so. Der zweite Teil des Gesetzentwurfs fordert, dass jede Gemeinde – egal ob Kurort oder nicht – auch noch einen Gästebeitrag erheben darf, auch Tagesgästebeiträge. Was wäre die Folge? – Wenn Sie in Bayern einen Tagesausflug machen, müssten Sie nach den GRÜNEN also bald bezahlen: 2 Euro fürs Dorf mit schönem Ausblick, 3 Euro fürs Schlendern durch ein historisches Ortszentrum, 1,50 Euro für einen Spaziergang entlang der Dorfstraße. Jede denkbare Wegelagerei ist dann möglich. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Eine fünfköpfige Familie zahlt dann für den Sonntagsausflug 32,50 Euro mehr. Das nenne ich tolle grüne Familienpolitik. Bayern baut seinen Tourismus seit Jahrzehnten darauf auf, dass Gäste hier willkommen sind und nicht gleich zur Kasse gebeten werden. Wir wollen, dass die Menschen kommen. Sie wollen anscheinend, dass Menschen nicht kommen und sagen: In Bayern zahlt man wirklich für alles. – Ein Gästebeitrag in Kurorten hat eben Sinn. Es gibt Therapiemöglichkeiten, Kurparks, spezielle medizinische Angebote. Es gibt kurortspezifische Angebote, und dafür gibt es eben auch die Kurtaxe. Ein Gästebeitrag in Nicht-Kurorten hat keinen Sinn; denn man bezahlt für nichts außer dafür, dass die eigene Existenz scheinbar am falschen Ort ist. Bravo! Das belastet Familien, das belastet die Tourismusbranche, und das beschädigt das Image unseres Freistaats. Ich mache es gerne auch noch einmal konkret: Wenn Oma und Opa in Bayern einen Enkel in einem ganz normalen Dorf besuchen und dafür zahlen müssen, dann läuft etwas gewaltig schief. Sie verwechseln mehr Möglichkeiten mit mehr Stärke. Das ist ein häufiger Fehler, der jedem passieren kann; mir ist er bestimmt auch schon häufiger passiert. Aber echte kommunale Stärke entsteht durch Finanzausstattung – ich darf an den kommunalen Finanzausgleich erinnern – und durch Rechtssicherheit, damit nicht Personal und finanzielle Mittel gebunden werden. Sprich: Wir brauchen klare Rahmenbedingungen. Wir brauchen auch stabile Rechtsgrundlagen, Entlastungen statt Belastungen, touristische Offenheit statt Geiz-ist-geil-Mentalität und vor allem eine kommunale Selbstverwaltung, die funktioniert, und nicht eine, die überfordert. – Deshalb, liebe Kolleginnen und Kollegen, nein zum grünen Steuerfetisch und ja zum Gesetzesentwurf der Staatsregierung, der typisch bayerisch ist.

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Ilse Aigner

Herr Kollege!

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Felix Freiherr von Zobel FREIE WÄHLER

Ich bin sofort fertig.

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Ilse Aigner

Sie bekommen eine Redezeitverlängerung, Herr Kollege. Der Kollege Birzele hat sich zu einer Zwischenbemerkung gemeldet.

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Felix Freiherr von Zobel FREIE WÄHLER

Das ist aber nett von ihm, vielen Dank! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Ilse Aigner

Dann dürfen wir Sie jetzt aufrufen, Herr Birzele.

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Andreas Birzele GRÜNE

Das war von dir jetzt schon arg polemisch dargestellt, lieber Felix. Ich weiß nicht, was das für ein Vorschlag sein soll, die Gewerbesteuer zu erhöhen. Das handelt absolut nicht nach dem Verursacherprinzip. Da würden diejenigen mehr zahlen, die nichts für das Müllaufkommen können. Das ist auch nicht praxistauglich. Wenn es Mehreinnahmen gibt, die das Zehnfache des Verwaltungsaufwands übersteigen, ist das dann in deinen Augen nicht praxistauglich?

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Felix Freiherr von Zobel FREIE WÄHLER

Herr Kollege, falls ich zu polemisch war, möchte ich mich natürlich erst einmal entschuldigen. Wir haben vorhin kurz gesprochen. Sie haben gesagt: Sie hauen drauf. – Ich habe gesagt: Ich haue zurück. Insofern hoffe ich, das passt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Heiterkeit bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der CSU) Den Vorschlag mit der Gewerbesteuer habe ich nur gemacht, weil ich dachte, Sie wollten, dass die Kommunen mehr Geld haben. Mir war nicht so ganz klar, was Sie mit Ihrem Gesetzentwurf eigentlich wollen. Wollen Sie die Umwelt oder die kommunalen Haushalte schützen? Wie gesagt, die Uni Tübingen hat es untersucht. Sie konnte keine Verbesserung finden. Wenn ich an meine Heimatgemeinde Ochsenfurt denke, dann wäre die Verpackungssteuer da auch nichts. Wir hatten es letztens im Stadtrat, als es um die Außenbestuhlung ging. Da sollte von 1 Euro auf 4 Euro pro Quadratmeter erhöht werden, also wirklich moderat. Das kann man zum Beispiel mit einem Glühweinverkauf wieder reinholen. Das haben Sie sowohl bei der SPD als auch bei den GRÜNEN am Anfang auch so gesehen; dann wurden Sie von der Gastro angeschrieben, und einer nach dem anderen ist umgefallen wie die Fliegen. Dann wollten Sie es nicht erhöhen. Genauso wäre es bei der Verpackungssteuer auch. Davor möchte ich alle schützen: die Bürgermeister, unsere Fraktion, Ihre Fraktion, Bayern halt. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Ilse Aigner

Vielen Dank. Handgreifliche Auseinandersetzungen bitte ich außerhalb des Plenarsaals durchzuführen. Das wollen wir hier nicht. – Die nächste Rednerin ist die Kollegin Christine Feichtmeier für die SPD-Fraktion.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und reden damit über die zentrale Frage, wie viel Vertrauen die Staatsregierung in unsere Kommunen hat. Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN: Der Entwurf stärkt das Steuerfindungsrecht der Kommunen und schafft die Möglichkeit eines Gästebeitrags. Beides ist doch sinnvoll. Heute braucht jede Kommune, die eine neue Verbrauchs- und Aufwandsteuer einführen will, nicht nur die Genehmigung der Kommunalaufsicht, sondern auch die Zustimmung des Innenministeriums. Diese Zustimmung darf verweigert werden, wenn öffentliche Belange berührt sind. Genau dieses Instrument hat die Staatsregierung nun genutzt, um Verpackungssteuern in Bayern faktisch zu verhindern, unabhängig davon, was vor Ort gewollt wäre. Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist Misstrauen gegenüber der kommunalen Selbstverwaltung. (Beifall bei der SPD) Die GRÜNEN schlagen vor, dass die Rechtsaufsicht nur noch prüfen darf, ob eine Satzung mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Das ist sauber, das ist demokratisch und entspricht unserem Verständnis von kommunaler Eigenverantwortung. Auch die Idee eines Gästebeitrages ist aus unserer Sicht wichtig und richtig. Tourismusgemeinden investieren viel in Infrastruktur, Veranstaltungen und ÖPNV – bisher oft ohne Beteiligung der Gäste. Der Gesetzentwurf schließt diese Lücke und gibt Kommunen ein optimales Instrument an die Hand. Niemand wäre nämlich verpflichtet, einen Gästebeitrag einzuführen; aber wer ihn braucht, könnte ihn auch nutzen. Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: Die Staatsregierung geht den entgegengesetzten Weg. Sie will Verpackungssteuern landesweit verbieten und diese Steuer ausdrücklich in den Negativkatalog des KAG aufnehmen. Begründet wird das mit Bürokratie und Belastungen für Gastronomie und Handel. Verbände wie der DEHOGA oder BayPapier begrüßen selbstverständlich dieses Verbot. Eine zentrale Tatsache fehlt aber in dieser Argumentation: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpackungssteuer ausdrücklich als verfassungskonform bestätigt. Was bedeutet das? – Kommunen dürfen entscheiden, ob sie diese Steuer einführen wollen, wenn sie zu ihnen passt. Durch das Verbot nimmt die Staatsregierung den Kommunen nicht eine Pflicht, sondern eine Option – und genau das ist das Problem. Man traut den Kommunen nicht zu, selbst zu entscheiden. (Beifall bei der SPD) Wir als SPD-Fraktion sagen deshalb klar: Ja zu mehr kommunaler Freiheit, wie sie der Gesetzentwurf der GRÜNEN vorsieht. Wir sagen Ja zu modernen Finanzierungsinstrumenten wie dem Gästebeitrag und Nein zu pauschalen Landesverboten, die den Kommunen Gestaltungskraft entziehen. Wir wollen starke Kommunen, die ihre Aufgaben selbstbestimmt erfüllen können. Wir wollen nicht, dass den Kommunen politisch unliebsame Möglichkeiten einfach verboten werden. Wir lehnen deshalb den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung ab und stimmen dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zu. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Der nächste Redner ist der Kollege Josef Heisl für die CSU-Fraktion.

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Josef Heisl CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Vielen Dank erst einmal dem Kollegen Thomas Holz für seine klaren Ausführungen. Zum Thema Verpackungssteuer darf ich eines ganz klar sagen: Es wird in Bayern keine Verpackungssteuer geben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wir brauchen keine weiteren bürokratischen Hürden. Wir wollen den Menschen das Leben leichter machen. Wir wollen keine weiteren Flickenteppiche quer durch Bayern. Ich könnte mir es jetzt einfach machen und auf die Erste Lesung und die ausführliche Ausschussdiskussion verweisen. Nein, das mache ich nicht. Ich möchte Ihnen vielmehr drei Beispiele anführen, warum es in Bayern keine Verpackungssteuer braucht. Ich war vor einigen Wochen mit einer Schulklasse aus der Wirtschaftsschule Passau bei einer Bachreinigung. Wir haben auch den anliegenden Parkplatz von Müll befreit. Ich möchte den Schülerinnen und Schülern für dieses ehrenamtliche Engagement im Bereich des Umweltschutzes an dieser Stelle einmal meinen herzlichen Dank sagen. Ich finde, das hat auch einen Applaus verdient. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER und der SPD) Die klare Aussage der Lehrkräfte, die dieses Projekt seit 20 Jahren begleiten, war, dass der Müll von Jahr zu Jahr weniger wird. Das zeigt: Die Menschen in Bayern legen auf eine saubere Umwelt wert. Wir haben auch keine Verpackung gefunden, die von einem Fast-Food-Restaurant stammt. Wir haben auch keine Aluverpackung gefunden, in die vielleicht eine warme Leberkäsesemmel eingepackt war. Wir haben auch keine Coffee-to-go-Becher gefunden. Wissen Sie, was am meisten unter dem aufgesammelten Müll war? – Pfandflaschen. Bei Pfandflaschen können die Konsumenten selber entscheiden, ob sie sie zum Händler zurückbringen und Geld zurückbekommen. Dann frage ich mich: Wo wäre da die Steuerungswirkung? Zweites Beispiel. Die Satzung der Stadt Tübingen ist schon öfter angesprochen worden. Sie soll völlig unbürokratisch sein. Die Satzung ist auf der Homepage der Stadt Tübingen abrufbar und umfasst vier Seiten. Im ersten Moment hört sich das relativ einfach an. Dann kommt aber der Auslegungshinweis für diese Satzung, der 22 Seiten umfasst. Es braucht 22 Seiten, um 4 Seiten Satzung zu erklären. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Was wird denn auf diesen 22 Seiten erklärt? – Dort wird erklärt, dass Strohhalme und Rührstäbchen für einen Kaffee erst ab einer Länge von 14 Zentimeter verpackungssteuerpflichtig sind. Sind sie kürzer als 14 Zentimeter, sind sie nicht verpackungssteuerpflichtig. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Dann geht es weiter mit dem Besteck. Beim Besteck sind es nicht 14 Zentimeter, sondern bloß 10 Zentimeter, die entscheidend sind. Das heißt, wenn man sich eine Suppe-to-go holt, nimmt man einen Löffel mit und muss auf diesen Löffel Verpackungssteuer zahlen. Nimmt man dagegen einen kleinen Löffel, weil man ein Eis möchte, dann ist dieser kleine Löffel, der aus dem gleichen Bestandteil wie der große Löffel ist, plötzlich verpackungssteuerfrei. Seien Sie mir nicht böse, aber wie soll man das den normalen Bürgern draußen erklären? (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich nenne ein drittes Beispiel. Dazu mache ich einen Sprung in meine Heimat, an ihr ist das schön zu erklären. Ich erwähne einen Bäcker, der vier Filialen hat. Er hat eine Filiale in Passau, eine in Salzweg, eine in Büchlberg und eine in Hutthurm. In Passau führt man keine Verpackungssteuer ein, in Salzweg kostet die Tüte 25 Cent und der Einwegbecher 20 Cent. In Büchlberg kostet die Tüte 30 Cent und der Becher 15 Cent. In Hutthurm kostet die Tüte 50 Cent und der Einwegbecher 25 Cent. Das soll dann kein Flickenteppich sein? Das soll ein Beitrag zum Bürokratieabbau sein? – Gerade den wollen wir doch im Handwerk und in der Gastronomie. Jetzt stellen Sie sich zusätzlich noch die arme Verkäuferin vor, die am Montag in Passau arbeitet, am Dienstag in Büchlberg und am Freitag in Salzweg aushilft, weil ein Kollege krank geworden ist. Dieser armen Frau "herzlichen Glückwunsch". (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nicht mehr Bürokratie schaffen, sondern wir wollen Bürokratie abbauen. Wir wollen keinen Flickenteppich, der sich quer durch Bayern zieht. Wir wollen die Menschen entlasten und nicht noch mehr belasten. Zum Schluss zahlt der Verbraucher die Rechnung der Verpackungssteuer – das ist heute noch gar nicht angesprochen worden. Darum wird es in Bayern keine Verpackungssteuer geben. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Für die Staatsregierung hat der Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf möchten die GRÜNEN unter anderem das Verbot einer Übernachtungssteuer wieder aufheben. Der Landtag hatte dieses Verbot im März 2023 in das Kommunalabgabengesetz eingefügt. Die Gründe, die für die Einfügung des Verbots damals gegolten haben, gelten heute immer noch. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Bayern. Die Tourismusunternehmen wurden und werden durch die Folgen der Corona-Pandemie, der Energiekrise, des Ukrainekrieges sowie einen erheblichen Personalmangel schwer belastet. Steigende Energiepreise und die anhaltende Inflation zwingen viele Betriebe dazu, die Übernachtungspreise zu erhöhen. Das wirkt sich negativ auf die Attraktivität des Tourismus aus. Eine Übernachtungssteuer würde das alles auf jeden Fall noch weiter verschärfen. Ich freue mich, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof ausdrücklich bestätigt hat: Das Verbot der Übernachtungssteuer ist verfassungsgemäß. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass die Verfassung dem Gesetzgeber hier relativ breite Gestaltungsmöglichkeiten einräumt. Er hat bestätigt, dass die genannten Gründe für die damalige Gesetzgebung das Übernachtungssteuerverbot rechtfertigen. Ja, es ist klar, wir stehen zu den Möglichkeiten der Finanzierung seitens der Kommunen. Der Verfassungsgerichtshof hat aber auch ausdrücklich erklärt, es gibt schon eine landespolitische Steuerungsfunktion. Es ist zulässig, wenn der Landtag diese Steuerungsfunktion wahrnimmt und Fehlentwicklungen im kommunalen Steuerfindungsrecht der Kommunen entsprechend vorbeugt. Neue Steuern und Abgaben belasten die wirtschaftliche Entwicklung und schaffen mehr Bürokratie für die Betriebe. Das zu vermeiden entspricht der Tradition der bayerischen Gesetzgebung. Wir sind dasjenige Bundesland mit der niedrigsten Arbeitslosenquote. Wir sind das aber nicht, weil wir die höchsten Steuersätze haben, sondern weil unsere Unternehmen stark dastehen. Wir leisten aufgrund unserer starken Finanzstruktur enorme Zahlungen in den Länderfinanzausgleich. Wir haben diese aber nur aufgrund der starken Wirtschaftskraft unserer Unternehmen und nicht deshalb, weil wir höhere Steuersätze erheben als andere Bundesländer. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich glaube, es ist enorm wichtig, dass wir das wieder klar ins Bewusstsein der öffentlichen Debatten rücken. Es muss darum gehen, nicht Steuern zu erhöhen, sondern darum, wieder zu mehr Wirtschaftskraft in unserem Land zu kommen. Das sind die Herausforderungen, die wir aktuell überall spüren. Deshalb müssen wir klar sagen: Wer in der jetzigen Situation neue Steuern einführen will, ist auf dem falschen Weg. Wir wollen starke Kommunen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat auch bestätigt, der verfassungsrechtlich richtige Weg für eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen ist vor allem der kommunale Finanzausgleich. Der Freistaat Bayern wird, wie in den Vorjahren so auch im kommenden Jahr 2026, wieder für einen kraftvollen kommunalen Finanzausgleich sorgen. Wir haben heute Vormittag bereits den entsprechenden Gesetzentwurf in Erster Lesung behandelt. Das ist der richtige Weg für eine solide Finanzausstattung der Gemeinden, nicht die Einführung von immer neuen Bagatellsteuern. Genau deshalb hat der Bayerische Landtag ja schon 1979 Bagatellsteuern zur Vereinfachung des kommunalen Abgabensystems und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Freistaat ganz bewusst abgeschafft. Wir führen heute keine völlig neue Diskussion, sondern es gibt eine langjährige Tradition, die sich über die Jahre als richtig erwiesen hat. Wir brauchen nicht nur keine Übernachtungssteuer, wir brauchen auch keine Verpackungssteuer. Auch eine Verpackungssteuer belastet unsere Wirtschaft – diesmal die Gastronomie – nur mit neuer Bürokratie und die Bürgerinnen und Bürger mit weiter steigenden Preisen. Bei einer Verpackungssteuer verlieren sich unsere Betriebe im Klein-Klein. Man muss sich anschauen, wie es der Tübinger Oberbürgermeister in vielen Talkshows versteht, das alles immer wunderbar darzustellen. Wer sich dann aber im Konkreten anschaut, was denn Verpackungssteuer in Tübingen konkret heißt: Da darf man sich dann in Tübingen in der Tat mit so wunderbaren Dingen wie hölzernen Rührstäbchen, die es für den Coffee to go gibt, beschäftigen. Wenn sie mehr als 14 Zentimeter lang sind, sind sie verpackungssteuerpflichtig, sind sie kürzer, sind sie nicht verpackungssteuerpflichtig. Wenn Sie sich das für ein ganzes Land überlegen: Wenn wir das in Bayern so gestalten würden, dann würde die gleiche Kaffeekette vielleicht in Nürnberg eine andere Zentimeterlänge festgelegt haben als in Fürth. In München wäre es anders als in Rosenheim und dergleichen mehr. Man muss sich das an solch praktischen Dingen anschauen, was das wieder alles an Bürokratie und an Belastung der Betriebe usw. auslösen würde. Das ist doch grober Unfug. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb sagen wir klar: Das überfordert gerade kleine Betriebe. Daher gibt es unseren Gesetzentwurf zum Verpackungssteuerverbot. Ich darf gleichzeitig darauf hinweisen, dass der Bundestag bereits die Senkung der Mehrwertsteuer fürs Essen in der Gastronomie beschlossen hat. Der Bundesrat muss dem in der nächsten Sitzung noch zustimmen. Dann tritt das, wie ich hoffe, zum 1. Januar in Kraft. So hatten wir es vor der Bundestagswahl versprochen, und so wird es jetzt auch gehalten. Das bedeutet: Wir wollen die Gastronomie in Deutschland entlasten und nicht zusätzlich belasten. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte deshalb um Ablehnung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN und um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. – Vielen Dank.

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Gesetzentwürfe wieder getrennt. Zuerst lasse ich abstimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/7039. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen der Ausschussempfehlung dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD. Gegenstimmen bitte anzeigen. – FREIE WÄHLER, CSU- und AfD-Fraktion. Enthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8066. Der Abstimmung zugrunde liegen der soeben genannte Gesetzentwurf sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport, Drucksache 19/9070. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2026" eingetragen wird. Im Einzelnen verweise ich auf die Drucksache 19/9070. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – AfD-Fraktion, CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER. Gegenstimmen bitte anzeigen. – SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenenthaltungen? – Liegen nicht vor. Somit beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die AfD-Fraktion, die CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte auf die gleiche Weise anzeigen. – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD-Fraktion. Stimmenenthaltungen? – Liegen nicht vor. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes". Ich rufe den Tagesordnungspunkt 19 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/8662) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der AfD-Fraktion (Drsn. 19/8953 mit 19/8955) Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tagesordnung. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner dem Kollegen Thomas Holz für die CSU-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Thomas W. Holz CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Herren Minister, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren, es ist ja gerade einmal vier Wochen her, dass wir uns mit diesem Gesetzentwurf der Staatsregierung hier im Hohen Haus beschäftigt haben. Nicht nur in dieser Ersten Lesung, sondern auch im Innenausschuss und im Verfassungsausschuss hat dieser Entwurf breite Zustimmung erfahren. Deswegen betone ich es gern noch einmal: Dieser Gesetzesentwurf ist in meinen Augen ein starkes Signal der Verantwortung, ein Signal der Werteorientierung, ein Signal der wehrhaften Demokratie und ein Signal zur Stärkung der Rechte der Kommunen. Wir werden daran aufgrund der drei Änderungsanträge der AfD natürlich keine Änderungen vornehmen. Schauen wir uns vielleicht einmal kurz die drei zentralen Bereiche an, die im Gesetzesentwurf enthalten sind: Erstens, der Zugang zu den kommunalen öffentlichen Einrichtungen. Zweitens, die Einführung eines Ordnungsgeldes. Drittens, die Anpassungen im kommunalen Unternehmensrecht. Auf den dritten Bereich brauche ich nicht näher einzugehen; da bestand Konsens, der war unstreitig. Zunächst also zum Zugang zu den öffentlichen Einrichtungen. Nach der aktuellen Lage schaut es ja so aus: Wenn eine Gemeinde einen entsprechend gewidmeten Veranstaltungsraum hat, dann muss sie diesen zur Verfügung stellen, sofern die geplante Veranstaltung unterhalb der Strafbarkeitsschwelle bleibt. Das bedeutet konkret: Der Bürgermeister vor Ort hat überhaupt keinen Handlungsspielraum – auch dann nicht, wenn bei der Veranstaltung zu erwarten ist, dass nationalsozialistische Gewaltherrschaft gebilligt, verherrlicht oder gerechtfertigt wird oder wenn antisemitische Inhalte verbreitet werden. Er muss den Veranstaltungsraum zur Verfügung stellen. Dieser in der Tat ungute Zustand wird jetzt geändert. Künftig besteht in solchen Fällen nämlich kein Anspruch auf Nutzung dieser Räume mehr. In zwei fast identischen Änderungsanträgen wird gefordert, dass für die Veranstaltung Tatsachen festgestellt sind, aus denen sich ergibt, dass der Veranstalter oder sein Anhang entsprechende Ansichten vertreten oder Äußerungen dulden wollen. – Diese Änderung hat keinerlei Mehrwert, da auch nach dem Gesetzentwurf stets eine auf Tatsachen basierende Prognose angestellt werden muss. Vermutungen reichen gerade nicht aus. Ein Änderungsantrag fordert eine Erweiterung des Anwendungsbereichs auf andere autoritäre und totalitäre Gewalt- und Willkürherrschaften, insbesondere diejenigen der UdSSR und der DDR. – Das ist klar abzulehnen. Die verfassungsrechtliche Rechtfertigung ist nämlich, gerade mit Blick auf die historische Verantwortung Deutschlands, auf andere Regime nicht übertragbar. Weiterhin wird gefordert, dass durch die Veranstaltung eine Störung des öffentlichen Friedens zu erwarten sein müsste. – Das macht aber relativ wenig Sinn, weil die neuen Regelungen gerade den Ausschluss solcher Veranstaltungen ermöglichen sollen, die unterhalb der Strafbarkeitsschwelle liegen. Außerdem hätte so ein Erfordernis möglicherweise eher eine provokative Wirkung. Gegner von bestimmten Veranstaltungen könnten dann nämlich möglichst massiv in der Öffentlichkeit gegen sie vorgehen, um gerade zu zeigen, dass der öffentliche Friede durch die Veranstaltung gestört wird. Zudem will der Änderungsantrag eine eigenständige Definition in den Gesetzentwurf aufnehmen, wann eine Ansicht oder eine Äußerung antisemitisch ist. – Das ist überhaupt nicht notwendig. Der Gesetzesentwurf bezieht sich in der Begründung auf die Definition der Vollversammlung der International Holocaust Remembrance Alliance, und das ist ausreichend. Schließlich will der Änderungsantrag politische Parteien vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausnehmen. Hierfür besteht überhaupt keine Notwendigkeit. Zum anderen würde eine solche Ausnahme dem Ziel der Vorschrift komplett widersprechen. Dann komme ich noch kurz zur Einführung eines Ordnungsgeldes: Gemeinden, Landkreise und Bezirke sollen künftig in ihren Geschäftsordnungen festlegen können, dass bei erheblichen Störungen von Sitzungen gegen Mitglieder der Gremien ein Ordnungsgeld verhängt werden kann. Das sind bis zu 500 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1.000 Euro. Mit dem dritten Änderungsantrag, der vorliegt, soll die Streichung dieser Regelung erreicht werden. Die AfD geht fälschlicherweise davon aus, dass die bisher möglichen Maßnahmen ausreichend sind. Auch wird befürchtet, dass das Ordnungsgeld die Ratsmitglieder von der Teilnahme an Debatten abschrecken könnte. Das sehe ich überhaupt nicht so; denn momentan gibt es für den Sitzungsleiter eigentlich nur zwei Varianten: entweder die relativ stumpfen Schwerter wie Ermahnung, Ordnungsruf oder Wortentzug, oder gleich die richtig große Keule, den Sitzungsausschluss. Mit meiner kommunalpolitischen Erfahrung als stellvertretender Landrat und als ehemaliger Bürgermeister mit rund 700 geleiteten Sitzungen sage ich Ihnen aber auch eines deutlich: Es ist gut und richtig, dass es nun eine abgestufte und eine verhältnismäßige Sanktionsmöglichkeit geben wird; denn die passt genau zwischen Ermahnung und Sitzungsausschluss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wichtig ist mir vor allen Dingen aber eines, und das gilt für kommunale Gremien ebenso wie hier im Hohen Hause: Respekt, Anstand und Sachlichkeit müssen die Grundlage jeder demokratischen Debatte bleiben. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Deswegen ist die Einführung eines Ordnungsgelds richtig. Hiermit wird die Würde der kommunalen Vertretungen geschützt, wird der geordnete Ablauf der Sitzungen gesichert. Im Übrigen sehe ich das Ganze auch als Ausdruck von Verantwortungsbewusstsein des Landtags gegenüber den kommunalen Gremien, gegenüber den Gremiumsmitgliedern, gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und gegenüber der Demokratie vor Ort. Meine Damen und Herren, es besteht kein Zweifel: Dieser Gesetzesentwurf ist ausgewogen, notwendig und auch richtig. Er setzt ein starkes Zeichen gegen Antisemitismus, er stärkt die kommunale Selbstverwaltung, und er sorgt für mehr Rechtsklarheit und Ordnung in der kommunalen Praxis. Deshalb ist ihm zuzustimmen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Florian Köhler von der AfD-Fraktion vor. Bitte schön.

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Florian Köhler AfD

Herr Holz, 2007 wurden Sie zum Ersten Bürgermeister – – (Thomas Holz (CSU): Sieben!) Da wurden Sie zum Ersten Bürgermeister gewählt. Das war 2007. Dann wurden Sie mehrmals in Ihrem Amt bestätigt, (Thomas Holz (CSU): Genau!) 2008 haben Sie dann auch ein Kreistagsmandat übernommen, und 2014 und 2020 sind Sie sogar stellvertretender Landrat geworden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Super! Klasse!) Aufgrund dieser langjährigen Erfahrung, die Sie mitbringen, würde mich eines wirklich interessieren, weil ich mich durchaus umgehört habe. Ich würde zu gern wissen: Wie oft mussten Sie einem Gemeinderats- oder einem Kreistagsmitglied das Wort entziehen oder jemanden aus der Sitzung ausschließen?

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Thomas W. Holz CSU

Das sage ich Ihnen ganz ehrlich: durch eine gute Sitzungsleitung nie. (Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut! Super gut!)

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Ludwig Hartmann

Als nächstem Redner erteile ich dem Abgeordneten Florian Köhler für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön.

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften ist offensichtlich verfassungswidrig. Er beschränkt den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für Veranstaltungen mit vermeintlich antisemitischen Inhalten oder solchen, die die nationalsozialistische Herrschaft verherrlichen, ohne konkrete Rechtsgüter zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Wunsiedel-Entscheidung klargestellt, dass Einschränkungen der Meinungsfreiheit einen legitimen Schutzzweck wie die Abwehr einer Störung des öffentlichen Friedens erfordern, und hier fehlt das gänzlich. Der Kollege Holz hat es eben gesagt – und im Ausschuss hat er es auch gemeint –, dass die CSU verwerfliche Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze – gemeint sind Hass und Hetze – bekämpfe. Sie vergessen dabei, dass Gefühle wie Hass schlichtweg kein schützenswertes Rechtsgut sind. Die Kollegen übersehen auch, dass für Einschränkungen in der Meinungsfreiheit außerhalb des Strafrechts ein Rechtsgüterschutz schlichtweg notwendig ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das insbesondere für den Zugang zu kommunalen Einrichtungen bereits entschieden. Ich zitiere – Obacht, jetzt kommt es, Herr Holz, hören Sie jetzt gut zu: (Thomas Holz (CSU): Ja!) "Eine Gemeinde ist nicht befugt, Bewerbern allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen zu verwehren." Weiter heißt es: "Eine die Meinungsfreiheit beschränkende Norm darf nur an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein und nicht an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich konkreter Haltungen oder Gesinnungen." Soll es der VGH auf Chinesisch probieren? Soll er Ihnen das Urteil vortanzen? Brauchen Sie das Aktenzeichen? Bei aller Liebe, aber sehr viel deutlicher kann der VGH es nicht ausdrücken. Da frage ich mich, sehr geehrte Kollegen, liebe Staatsregierung: Was verstehen Sie an diesem Urteilsspruch nicht? Ihr Gesetz lässt auch bewusst kommunistische Diktaturen weg. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Falsch!) Im Klartext: Die CSU verhindert explizit nicht, dass in Gemeinderäumlichkeiten die Stasi, der Stalinismus und die DDR verharmlost, verherrlicht und beworben werden. Sie sind auf dem linken Auge blind. Die Anhörung der Kommunalverbände zum Gesetz brachte ebenfalls scharfe Kritik ein, besonders die Ordnungsgelder für Kommunalpolitiker, die bis zu 1.000 Euro betragen können. Diese wurden abgelehnt. Der Bayerische Bezirketag hält das bestehende Instrumentarium für ausreichend. In vergangenen Legislaturperioden reichten Ordnungsrufe. Der Bayerische Gemeindetag stellt die juristische Dogmatik infrage, und der Bayerische Städtetag lehnt die Ermächtigung ab. Herr Holz hat es uns eben bestätigt: Durch eine gute Sitzungsleitung musste er noch nie jemandem das Wort entziehen oder jemanden der Sitzung verweisen. Es ist also unnötig. Unser Fazit lautet: Bestehende Mittel wie Ordnungsrufe, Wortentzug und Sitzungsausschluss reichen aus. Ordnungsgelder schüchtern Ehrenamtliche ein und formalisieren Debatten unnötig. Insoweit besteht auch hier die Gefahr einer verfassungswidrigen Beschneidung der Rechte der kommunalen Amtsträger. Unsere Änderungsanträge machen den Gesetzentwurf erst verfassungskonform. Das nennt man Service-Opposition. (Lachen des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) – Sie lachen? Gern geschehen. (Martin Wagle (CSU): Steile These!) Mit dem ersten Änderungsantrag korrigieren wir die Staatsregierung. Der Ausschluss von Gemeinderäumlichkeiten ist nur bei festgestellten Tatsachen, die eine Störung des öffentlichen Friedens erwarten lassen, möglich. Beim Antisemitismusbegriff orientieren wir uns am Strafrecht und definieren diesen auch deutlich. Dazu gehört zum Beispiel die Beschimpfung des Judentums oder der Aufruf zu Hass und Gewalt. Der bloße Verweis auf die IHRA-Definition ist zu unbestimmt für einen Grundrechtseingriff, und das wäre ebenfalls verfassungswidrig. Der zweite Änderungsantrag beschäftigt sich damit, dass wir das Gesetz auf andere totalitäre Regime erweitern möchten, insbesondere auf die kommunistischen Unrechtsregime wie das der DDR und der Sowjetunion mit ihren Millionen Opfern. Mit dem dritten Änderungsantrag streichen wir die Ordnungsgelder und den Maulkorb für Ehrenamtliche aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Zweifel. (Lachen des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Unsere Anträge schützen die Demokratie, ohne verfassungswidrig zu sein, und retten Ihren Gesetzentwurf. Wir würden Sie doch sehr bitten, vor dem nächsten Gesetzentwurf vielleicht einmal die Bayerische Verfassung, das Grundgesetz und die dazugehörigen Urteile und die Rechtsprechung dazu zu lesen, statt wenige Monate vor der Kommunalwahl einen durchsichtigen, verfassungswidrigen Schnellschuss durchzupeitschen. Wir lehnen das so ab. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Felix Locke für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon interessant, wenn Gegner der Verfassung auf einmal von Verfassungswidrigkeit schwadronieren. Das zeigt wieder einmal Ihre wahre Gesinnung. (Beifall bei Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich glaube, darauf braucht man nicht tiefer einzugehen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Aber wir sollten darauf eingehen und ganz klar sagen, dass in weniger als 90 Tagen die Kommunalwahlen stattfinden. Wir haben etliche Tausende Bürgermeisterinnen- und Bürgermeisterkandidaten aus vielerlei demokratischen Fraktionen und Organisationen, die sich um das Amt bewerben. Für diese braucht es auch in Zukunft klaren Handlungsspielraum gegen Verfassungsfeinde, gegen Feinde der Ruhe innerhalb der Kommunalparlamente, aber auch Feinde der Ruhe außen im gemeindlichen Miteinander, die versuchen, Unmut zu schüren, zu stören, Zwiespalt zu säen oder Hass und Hetze zu verbreiten. Deswegen ist dieses Gesetz auch ein Geschenk an zukünftige Bürgermeister. Wir sagen vonseiten des Freistaats Bayern nicht nur, dass wir die Kommunen mit Geld und guten Rahmenbedingungen unterstützen, sondern wir schaffen es auch mit klugen Gesetzen, Vorgaben und Vorschriften, das Leben vor Ort zu unterstützen in den zunehmend angespannten Situationen, die, insbesondere von rechts außen hervorgerufen, in den Kommunen weiterhin spürbar sind. Wir sagen nämlich ganz klar: Die kommunalen Einrichtungen haben höheren Schutz verdient, besonders vor denjenigen, die antisemitische Gesinnungen vertreten oder auch NS-Propaganda betreiben wollen. Wir haben in Zukunft die Möglichkeit, dass ein Bürgermeister sich nicht in der Gemeinde hinstellen und sagen muss: Ja, ich weiß, es ist doof, aber ich habe keine Möglichkeit rechtlicher Natur, um dagegen vorzugehen. – Das sorgt bei vielen Bürgerinnen und Bürgern für Unmut und baut natürlich auch kein nachhaltiges Vertrauen in das Standing des jeweiligen Gemeinde- oder Stadtoberhaupts auf. Wir haben jetzt die Möglichkeit geschaffen, ganz klar zu sagen: Wir geben dieses Werkzeug an die Hand, damit der Bürgermeister, wenn antisemitisches oder ähnliches Gedankengut verbreitet wird, schon die Möglichkeit hat zu sagen, wir wollen das nicht, und wir erlauben es auch nicht. Des Weiteren, ebenfalls schon von den Vorrednern erwähnt, müssen wir leider – ich denke, nach der nächsten Wahl noch mehr – zunehmend auch das gute Miteinander in den kommunalen Parlamenten in den Fokus nehmen und die Optionen, die wir dafür haben, in den Vordergrund stellen. Wir merken ja immer mehr, dass in den letzten Jahren auch hier im Bayerischen Landtag das Klima vergiftet worden ist, dass zunehmend Hass und Hetze vom Rednerpult aus unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit verbreitet worden sind, dass das gute Miteinander auch im Landtag immer schwieriger geworden ist. Das Kommunalparlament war bis dato ein Rahmen, in dem fraktionsübergreifend auf der Sachebene über Themen diskutiert worden ist, in dem die Parteigrenzen eigentlich gar nicht so wichtig waren, in dem es um die Straße vor Ort ging, um den Kindergarten, um die Schule und dergleichen und nicht um etwaige Ideologien, um Hass und Hetze, die auch innerhalb dieser Parlamente zur Aufreibung und zur Spaltung genutzt werden sollen. Dadurch, dass natürlich nicht jedes Mal gleich ein Ausschluss aus dem Gremium erfolgen sollte – die Teilnahme eines gewählten Mandatsträgers ist ein hohes Gut und zu schützen in der Demokratie –, braucht es eine weitere Maßnahme, ähnlich wie wir sie hier in dieser Legislaturperiode eingeführt haben, nämlich ein Ordnungsgeld. Das Ordnungsgeld im Bayerischen Landtag kann als Blaupause dafür dienen. Wir haben gemerkt, dass der Ton, der Umgang und das Miteinander sich doch an der einen oder anderen Stelle verbessert haben und es für den einen oder anderen Kollegen nach der Einführung eine Lernkurve gab. Dementsprechend glaube ich, dass wir heute mit diesem Gesetz gute und zielführende Maßnahmen beschließen. Wir haben diesen Gesetzentwurf vor knapp einem Monat hier eingebracht. Heute beschließen wir ihn. Er ist ein Versprechen an alle Bürgermeister, an alle Gemeinderats-, Stadtrats-, Kreistags- und Bezirkstagsmitglieder, dass wir weiterhin nicht nur schauen, dass die finanzielle Unterstützung der kommunalen Ebene vom Freistaat gestärkt wird, sondern dass wir auch dort unterstützen, wo es Handlungsbedarf gibt, dort, wo Feinde im Inneren und im Äußeren, in einem Gemeinderat und in einer Gemeinde versuchen, Zwietracht zu säen. Daher breite Zustimmung von unserer Seite. – Vielen lieben Dank fürs Zuhören. Ich bitte um breite Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Andreas Birzele für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Andreas Birzele GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, Kolleginnen und Kollegen! Auch in Zweiter Lesung werden wir als BÜNDNIS 90 dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zustimmen. Wie bereits in der Ersten Lesung erwähnt, unterstützen wir den Entwurf, weil er drei wichtige Verbesserungen für unsere Kommunen mit sich bringt. Erstens. Besserer Schutz für den Zugang zu kommunalen Einrichtungen: Nötig wird das, weil im Bereich antisemitisch motivierter Taten und Versammlungen allein 2024 938 neue Ermittlungsverfahren und 237 Verurteilungen wegen antisemitisch motivierter Straftaten haben eingeleitet werden müssen. Das ist nicht nur für uns, sondern gerade für die jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürger ein besorgniserregendes Signal. Kommunale Veranstaltungsräume dürfen künftig nicht mehr für Treffen bereitgestellt werden, die den Nationalsozialismus verherrlichen, rechtfertigen oder antisemitische Inhalte erwarten lassen. Das ist nicht nur rechtlich notwendig und richtig, sondern das ist auch unsere moralische Pflicht. Es geht um den Schutz jüdischen Lebens, um das klare Zeichen, dass weder Intoleranz noch Hass in unserer Gemeinschaft Platz haben. Zweitens. Ordnungsgeld bei Störungen: Politischer Diskurs darf leidenschaftlich sein, gar keine Frage. Wenn aber einzelne Personen wiederholt und permanent meinen, Sitzungen stören, blockieren oder demokratische Prozesse untergraben zu müssen, braucht es wirksame Instrumente. Der vorliegende Gesetzentwurf erlaubt es Kommunen erstmals, dass sie bei erheblichen Störungen Ordnungsgelder bis 500 Euro bzw. bei Wiederholungen bis 1.000 Euro verhängen dürfen. Die Maßnahme schließt damit eine Lücke zwischen milden Ordnungsmaßnahmen und dem harten Ausschluss. Sie ist ein Instrument der Fairness. Sie schützt die Gremien, die ihre Arbeit ernst nehmen, und damit die gemeinsame Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger in unseren Kommunen. Drittens. Flexible Regeln für kommunale Unternehmen und Verwaltung: Der Entwurf erleichtert Übertragungen von Vermögen und erlaubt Verwaltungsräten die Bildung von Ausschüssen. Das klingt verwaltungstechnisch, bedeutet aber, dass unsere Kommunen mehr Handlungsspielraum erhalten. Sie können damit effizienter arbeiten und schneller auf Herausforderungen reagieren, was gerade in Zeiten enger Haushalte nicht zu unterschätzen ist. (Beifall bei den GRÜNEN) Aber – das sage ich mit aller Klarheit – jede neue Regel muss praktikabel und realistisch umsetzbar sein. Unsere Verwaltungen sind vielerorts am Limit. Neue Vorschriften dürfen nicht zu bürokratischen Stolperfallen werden. Jede zusätzliche Hürde muss daher sorgfältig bedacht sein. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen der CSU- und der FREIEN-WÄHLER-Fraktion, unsere Fraktion stellt sich auf den Boden der Vernunft. Wir prüfen sorgfältig, wir wägen ab, und wir unterstützen, wenn uns ein Vorschlag sinnvoll erscheint, auch wenn er von der Staatsregierung kommt. (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf: Nur wenn er sinnvoll ist!) – Nur wenn er sinnvoll ist, genau. – Wir haben beim letzten Tagesordnungspunkt gesehen, wie man es nicht machen sollte. Die Staatsregierung lehnt vorschnell ab, was ihr nicht in den Kram passt, nur weil es von der Opposition kommt. Wir sind da, wie gesagt, nicht so. Wir GRÜNEN stimmen zu, wenn der Vorschlag gut für die Menschen in Bayern ist. Wer glaubt, dass immer nur die eigenen Vorschläge die besten sind, macht sich irgendwann lächerlich und vergisst, dass der Kopf bekanntermaßen deswegen rund ist, um beim Denken auch einmal die Richtung zu ändern. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Florian Köhler, AfD-Fraktion, vor. Bitte schön.

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Florian Köhler AfD

Das Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung nicht für Veranstaltungen besteht, bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind. Jetzt ist Greta Thunberg, die schwedische Klimaschutzaktivistin, seit dem Hamas-Angriff auf Israel mehrfach mit Vorwürfen des Antisemitismus in Verbindung gebracht geworden. Diese Behauptung kann man ja durchaus nachvollziehen. Ist Ihnen oder der Fraktion der GRÜNEN bewusst, dass die GRÜNEN dann keine Veranstaltung mit Greta Thunberg in gemeindlichen Einrichtungen durchführen können? (Gülseren Demirel (GRÜNE): Oh Gott!)

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Andreas Birzele GRÜNE

Okay, das ist wieder ein bisschen arg polemisch. Aber, wie gesagt, es ist ein Instrument, das man den Gemeinden, den Kommunen an die Hand gibt, genau wie die Verpackungssteuer, dass sie das prüfen können. Ich denke, es wird dann in den Gremien beschlossen, ob man die Veranstaltung abhalten will oder nicht. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Christiane Feichtmeier. Bitte schön.

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Christiane Feichtmeier SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, der an zentralen Stellen in die Gemeindeordnung eingreift. Selbstverständlich gilt: Alles, was Kommunen stärkt, alles, was demokratische Strukturen schützt, alles, was den Handlungsspielraum unserer Städte und Gemeinden erweitert, trifft bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten grundsätzlich auf offene Türen. Aber dieser Gesetzentwurf ist nur auf den ersten Blick ein Modernisierungspaket. Beim zweiten Blick stellen wir nämlich fest: Es ist vor allem ein Reparaturgesetz, das eilig Lücken schließt, die seit Jahren bekannt sind, während dringend notwendige Modernisierungen erneut vertagt werden. Erstens. Zum Ausschluss antisemitischer Veranstaltungen: Dies ist notwendig, aber längst überfällig. Selbstverständlich unterstützen wir jede Maßnahme, die Kommunen in die Lage versetzt, Veranstaltungen mit klar antisemitischen Inhalten oder NS-Verherrlichung von der Nutzung öffentlicher Räume auszuschließen. Die Staatsregierung reagiert hier endlich auf verschiedene Gerichtsentscheidungen, aber sie tut es aus unserer Sicht zu spät. In einer Zeit, in der Jüdinnen und Juden in Deutschland wieder offen bedroht werden, in der Hetze und Verschwörungserzählungen zunehmen, müssen Kommunen rechtssicher handeln können. Dieser Teil dieses Gesetzes ist richtig und auch eine hilfreiche Unterstützung unserer kommunalen Vertreterinnen und Vertreter. Zweitens. Zum Thema Ordnungsgelder in Sitzungen: Der Entwurf erlaubt Kommunen künftig die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, – (Unruhe)

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Ludwig Hartmann

Ich bitte, die Zwischengespräche einzustellen.

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Christiane Feichtmeier SPD

– die Sitzungen massiv stören. Ja, wir wissen alle, dass der Ton rauer geworden ist, auch in kommunalen Gremien. Aber Hand aufs Herz: Ein Ordnungsgeld ersetzt keine politische Kultur. (Beifall bei der SPD) Was wir bräuchten, wären echte Präventionsprogramme, eine klare Unterstützung für Kommunalpolitikerinnen und Kommunalpolitiker, die zunehmend Bedrohungen ausgesetzt sind, und ein kommunalpolitisches Umfeld, das Ehrenamtliche schützt, statt sie alleinzulassen. Ein Ordnungsgeld mag punktuell helfen, aber es kittet nicht die entstandenen Risse in der demokratischen Kultur. Drittens. Das Thema Unternehmensrecht: Hochkomplex, aber ohne echte Stärkung der Kommunen; denn der Entwurf enthält eine Reihe technischer Änderungen für Kommunalunternehmen, von der Vermögensübertragung bis zur Möglichkeit, Verwaltungsratsausschüsse zu bilden. Ja, das räumt einige Unklarheiten aus. Gleichzeitig frage ich mich aber: Wo bleibt die Entlastung kleiner Kommunen? Wo bleibt die klare Unterstützung, um kommunale Daseinsvorsorge von Energie über Wasser bis ÖPNV zu sichern? Viertens. Was fehlt? – Die echte Modernisierung der Kommunalpolitik; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir hätten heute eigentlich viel größere Schritte machen können. Die SPD hat mit ihrem Entwurf vorgemacht, wie eine wirkliche Modernisierung aussehen könnte: Ein klar geregeltes Auskunfts- und Akteneinsichtsrecht für alle Gemeinderätinnen und Gemeinderäte, ein gesetzlicher Freistellungsanspruch, damit Ehrenamt nicht nur für jene möglich ist, die es sich leisten können, einen Rechtsstatus für Fraktionen, der längst kommunale Realität ist, und die Verpflichtung zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, weil Politik ohne junge Menschen die Zukunft verspielt. (Beifall bei der SPD) Wir stimmen heute dem Gesetzentwurf zu, aber wir erwarten von der Staatsregierung spätestens nach der Kommunalwahl 2026, dass sie endlich bereit ist, die Arbeit der kommunalen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger wirklich zu modernisieren, so wie es unsere Kommunen, unsere Ehrenamtlichen und unsere Demokratie dringend brauchen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Vielen Dank. – Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es freut mich, dass mit der Zweiten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens nun unmittelbar bevorsteht. Ich möchte mich bei den Kolleginnen und Kollegen des federführenden Innenausschusses, aber auch bei den Kollegen des Ausschusses für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration herzlich bedanken. Die Diskussion im Plenum und in den beratenden Ausschüssen war im Wesentlichen durch Sachargumente geprägt. Wir haben jetzt die Chance, dieses Vorhaben rechtzeitig vor Jahresende zum Abschluss zu bringen. Das wird dem gesellschaftspolitischen Anliegen des Gesetzentwurfs gerecht. Auch dafür möchte ich mich bedanken. Unser Anliegen ist es, gerade auf aktuelle Entwicklungen in der Gesellschaft zu reagieren und die Selbstverwaltung der Gemeinden, Landkreise und Bezirke zu stärken. Aus diesem Grund sollen mit dem Gesetz Gemeinden, Landkreise und Bezirke vor dem Dilemma bewahrt werden, dass sie entweder ganz darauf verzichten müssen, ihre kommunalen Einrichtungen für politische Veranstaltungen oder Diskussionsveranstaltungen zu öffnen, oder aus Gründen der Gleichbehandlung unter Umständen auch solche unterhalb der Strafbarkeitsschwelle bleibende Veranstaltungen zulassen zu müssen, bei denen zu erwarten ist, dass sie nationalsozialistische Gewalt und Willkürherrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen, oder bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind. Die Bedeutung dieses Themas haben wir bereits beim heutigen dritten Tagesordnungspunkt intensiv diskutiert; wir brauchen das an dieser Stelle nicht zu wiederholen. Mit dem Gesetz soll nun eine Rechtsgrundlage dafür geschaffen werden, dass solche Veranstaltungen auch unterhalb der Strafbarkeitsschwelle keinen Anspruch mehr auf Zugang haben. Damit setzen wir ein wichtiges Zeichen, das nicht nur wegen unserer historischen Verantwortung für jüdisches Leben in Bayern geboten ist, sondern gerade auch deshalb, weil die Bedrohungslage für Jüdinnen und Juden auch in Deutschland und auch bei uns in Bayern wieder erschreckend aktuell ist. Der Antisemitismus ist zwar in Bayern im Moment sichtbar weniger stark ausgeprägt als in manchen anderen Teilen Deutschlands, aber auch bei uns sind die Zahlen der Straftaten in dieser Hinsicht gestiegen, und wir müssen diese Entwicklung sehr, sehr ernst nehmen. Wir sind uns dabei sehr bewusst, dass wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die verfassungsrechtlichen Grenzen ausloten, aber dieses wichtige Anliegen rechtfertigt das. Mit dem Gesetzentwurf setzen wir wichtige Impulse, und wir statten damit letztendlich die im März 2026 frisch zu wählenden Amtsträgerinnen und Amtsträger, die kommunalen Mandatsträger und die kommunalen Gremien mit noch besserem Rüstzeug für die nächste Wahlperiode aus. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall bei der CSU)

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Ludwig Hartmann

Herr Staatsminister, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Florian Köhler, AfD-Fraktion, vor. – Bitte schön.

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Florian Köhler AfD

Herr Staatsminister, Sie habe es gerade wieder getan. Auch Sie haben gesagt, dass man Organisationen aus Gründen der Gleichbehandlung Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müsse und dass dies ein Dilemma sei, und Sie haben auch gesagt, dass das unterhalb der Strafbarkeitsgrenze abgelehnt werden können solle. Es handelt sich dann um eine subjektive Entscheidung; der Willkür ist da Tür und Tor geöffnet. Ich lese Ihnen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs noch einmal vor: "Eine Gemeinde ist nicht befugt, Bewerbern allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen zu verwehren [...]. Eine die Meinungsfreiheit beschränkende Norm darf nur an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein und nicht an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich konkreter Haltungen oder Gesinnungen [...]". Das ist die harte Rechtsrealität. Was an den Worten "schützenswertes Rechtsgut" verstehen Sie nicht? Warum wollen Sie Willkür in Bayern einführen? Brauchen Sie das Aktenzeichen des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs?

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Ludwig Hartmann

Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Aktenzeichen brauche ich keine von Ihnen. (Michael Hofmann (CSU): Und auch sonst keine Belehrungen!) Ich kann Ihnen dazu nur sagen: Wenn Sie das, was Sie selbst vorgetragen haben, juristisch sorgfältig bedenken, dann ist es doch auch für Sie offenkundig: Wir geben auch hier Willkür keinen Raum. Es geht um ein wichtiges Rechtsgut, nämlich um die Bekämpfung von Antisemitismus, um das Lebens- und Existenzrecht von Jüdinnen und Juden in unserem Land. Wir spüren, dass es von einigen politischen Kräften in unserem Land in besonderer Weise infrage gestellt wird. Das können Rechtsextremisten, radikale Palästinenser, Linksextremisten usw. sein. Es ist offenkundig, dass wir in unserem Land wieder Antisemitismus – und zwar aus unterschiedlichsten Richtungen – erleben. Es ist wichtig, auch angesichts der Historie unseres Landes, dass wir bei Antisemitismus nicht wegschauen. Wir dürfen nicht die Achseln zucken und sagen, da kann man nichts machen. Kommunen sind mit diesem Thema an mich herangetreten und haben gesagt: Es ist ungut, dass wir so verfahren müssen. Aber die Rechtsprechung ist so, wie sie ist. – Entweder lässt die Kommune überhaupt niemanden in den Veranstaltungssaal, oder sie muss ihn, wenn sie ihn der Öffentlichkeit zugänglich macht, nach dem von Ihnen zitierten Urteil für alle öffnen. Wir geben nun eine entsprechende gesetzliche Regelung vor. Damit ist es nicht mehr Willkür. Das haben Sie offensichtlich noch nicht ganz verstanden. Das Parlament wird, wie ich annehme, durch den anschließenden Mehrheitsbeschluss eine gesetzliche Grundlage schaffen. Diese ermächtigt die Kommune, zu dieser Frage eine Abwägungsentscheidung zu treffen. Die Kommune muss im Einzelfall feststellen, warum sie annimmt, dass antisemitische Ausschreitungen zu befürchten sind. Wenn sie dafür einen konkreten Beleg hat, ist das nach dem heute zu beschließenden Gesetz ein hinreichender Grund, einen Saal nicht zur Verfügung zu stellen. Das halten wir für richtig. Das ist keine Willkür, sondern dient dem Schutz eines wichtigen Rechtsgutes in unserem Land. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8662, die Änderungsanträge der AfD-Fraktion auf den Drucksachen 19/8953, 19/8954 und 19/8955 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 19/9221 zugrunde. Zunächst ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen drei Änderungsanträge der AfD-Fraktion abzustimmen. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 19/8953. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Änderungsantrag auf Drucksache 19/8954. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Somit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den dritten Änderungsantrag der AfD-Fraktion. Dieser liegt Ihnen auf Drucksache 19/8955 vor. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Die Gegenstimmen bitte anzeigen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. Jetzt lasse ich über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8662 abstimmen. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat ebenfalls Zustimmung zum Gesetzentwurf empfohlen mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 5 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich auf Drucksache 19/9221. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU, die FREIEN WÄHLER, die SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte anzeigen! – Die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. So beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Gegenstimmen bitte auf die gleiche Weise anzeigen! – Das ist die Fraktion der AfD. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Das Gesetz hat den Titel: "Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften". Ich rufe Tagesordnungspunkt 20 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes (Drs. 19/7193) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Thomas Schwab für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Thorsten Schwab CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, der Name ist Thorsten Schwab.

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Ludwig Hartmann

Entschuldigung!

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Thorsten Schwab CSU

Gut. (Heiterkeit und Beifall bei der CSU und den GRÜNEN) Macht ja nichts. Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es geht um einen Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes. Wir, der Bayerische Landtag, sind ja ein Arbeitsparlament, und ein solches kümmert sich um praktische Probleme. Es gibt ein praktisches Problem mit Eigentumsrechten bei altrechtlichen Waldkörperschaften. An den Bayerischen Landtag ist eine Petition gerichtet worden, damit dieser das Problem löst. Auch die Verbände fordern eine Klärung. Deshalb hat die Staatsregierung dieses Thema aufgegriffen. Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus hat den vorliegenden Gesetzentwurf erarbeitet und ins Parlament eingebracht. Herzlichen Dank dafür an die Staatsregierung, insbesondere an das Landwirtschaftsministerium! Worum geht es konkret? – Es gibt in Bayern rund 1.000 altrechtliche Waldkörperschaften mit insgesamt 26.000 Hektar Waldfläche. Das entspricht ungefähr 1 % der bayerischen Waldfläche. Bei einem kleinen Teil dieser 1.000 altrechtlichen Waldkörperschaften sind die Eigentumsverhältnisse nicht mehr eindeutig. Wenn für ein Waldgebiet die Eigentumslage unklar ist, tut man sich mit der Bewirtschaftung schwer. Man kann den Wald nicht klimafit umbauen und Kalamitätenholz, das vom Borkenkäfer befallen ist, aus dem Wald nicht herausholen, weil niemand zuständig ist bzw. weil nicht geklärt ist, wer Ansprechpartner ist. Bis vor wenigen Jahren haben die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten diese Waldstücke noch mitbewirtschaftet. Das ist rechtlich nicht mehr möglich. Das Problem ist da, weil die Regelungen für die altrechtlichen Waldkörperschaften aus der Zeit vor 1900, also vor Inkrafttreten des Bürgerlichen Gesetzbuches, BGB, stammen. Die darin enthaltenen verbands- bzw. zivilrechtlichen Vorschriften sind auf die altrechtlichen Waldkörperschaften nicht anwendbar. Der vorliegende Gesetzentwurf schließt diese Lücke, damit die Waldkörperschaften wieder handlungsfähig werden. Nur die Waldkörperschaften, die aktuell Schwierigkeiten haben, profitieren davon. Alle Waldkörperschaften, die ganz normal ihre Arbeit verrichten und bei denen die Eigentümer feststehen, haben dieses Problem ja überhaupt nicht. Wir greifen ein Problem auf, greifen aber nicht in Eigentumsrechte ein, sondern leisten Hilfe zur Selbsthilfe. Die Verbände begrüßen den Gesetzentwurf. Er fand schon in der Ersten Lesung parteiübergreifend Zustimmung. Der Beschluss im Ausschuss am 15. Oktober 2025 erfolgte einstimmig. Danke für die Vorarbeit an das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Danke an das Hohe Haus für die guten Beratungen! Wir bitten um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ralf Stadler für die AfD-Fraktion. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Ralf Stadler AfD

Sehr geehrtes Präsidium, meine Damen und Herren! Altrechtliche Waldkörperschaften – das ist ein Begriff aus dem deutschen Forst- und Agrarrecht, der historische Formen der gemeinschaftlichen Waldnutzung beschreibt. Er bezieht sich auf traditionelle, oft jahrhundertealte Strukturen in Deutschland, vor allem in ländlichen Regionen, wo Wälder gemeinschaftlich bewirtschaftet werden. Ein Beispiel aus Bayern ist die Waldkörperschaft Saal an der Donau, die insgesamt 195 Hektar umfasst und in Hochwald und Schlagholz unterteilt ist. Ein anderes Beispiel ist der Steigerwald in Franken. Dort gibt es circa 100 bäuerliche Gemeinschaftswälder mit 2.600 Waldrechtlern. Das Holz wird per Los verteilt, basierend auf jahrhundertealten Regeln. Im Gegensatz zu Wäldern im Eigentum öffentlicher Körperschaften wie Gemeinden, die staatlich oder kommunal sind, sind altrechtliche Waldkörperschaften privatgenossenschaftlich organisiert, aber eben mit speziellen historischen Rechten ausgestattet. Sie stehen rechtlich oft auf wackeligen Beinen, da sie durch moderne Gesetze nicht immer klar geregelt sind. Auch wir von der AfD sind der Meinung, dass die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten in Bezug auf Mitgliedschaften und Beschlussfassungen verbessert werden müssen, um den Waldkörperschaften eine verlässliche Zukunft zu sichern. Die notwendigen Anpassungen müssen sowohl die Tradition als auch die heutigen Anforderungen der Gesellschaft berücksichtigen. Das zentrale Anliegen des Gesetzentwurfs der Staatsregierung ist das Aufgebotsverfahren. Falls das Verfahren auf Antrag der unteren Forstbehörde durchgeführt wird und keine Mitglieder ermittelbar sind, gilt die altrechtliche Waldkörperschaft als aufgelöst, und der Freistaat Bayern erhält ein Aneignungsrecht an den Waldflächen. Das amtsgerichtliche Aufgebotsverfahren ist eine amtliche Aufforderung, die öffentlich bekannt gemacht wird, damit Betroffene reagieren können. Nach Ablauf einer Frist erlässt das Gericht einen Ausschließungsbeschluss. Als Frist sind gesetzlich mindestens sechs Wochen bis maximal ein Jahr vorgesehen. In der Zeit können die Betroffenen ihre Rechte anmelden. Doch da stellt sich mir die Frage: Wie weiß jemand überhaupt, ob er davon betroffen ist? Der Ausschließungsbeschluss schafft zwar endgültig Rechtssicherheit, jedoch können ausgeschlossene Rechte dann auch nicht mehr geltend gemacht werden. Bei Versäumnis dieser relativ kurzen Frist könnte die Enteignung einzelner Waldbesitzer sozusagen aus Versehen passieren. Insbesondere die Möglichkeit, dass der Freistaat Bayern ein Aneignungsrecht an Waldflächen erhält, wenn keine Mitglieder ermittelbar sind, erfordert größte Sorgfalt im Umgang mit dem Eigentumsrecht. Da macht es sich der Freistaat ganz schön leicht. Wir schlagen daher eine Verlängerung der Wartefrist auf fünf Jahre vor, damit Rechte der Mitglieder gewahrt bleiben, auch wenn sie verspätet Kenntnis vom Aufgebotsverfahren erlangen. In dieser Übergangsfrist könnten die Grundstücke von den Bayerischen Staatsforsten treuhänderisch verwaltet und bewirtschaftet werden. Außerdem wollen wir von der AfD auf gar keinen Fall, dass diese Wälder während der treuhänderischen Verwaltung baulichen Maßnahmen unterliegen, wie zum Beispiel Windkraftanlagen und Ähnliches. Dann hätten wir noch einen Vorschlag zur Güte: Damit dem Freistaat gar nicht erst unterstellt werden kann, sich an den Waldflächen zu bereichern – denn was der Staat einmal hat, das gibt er bekanntlich nicht mehr her –, wäre es schon aus diesem Grund sinnvoll, nach Ablauf der Frist eine Art Andienungspflicht für die Flächen zu verankern. Das ist eine gesetzlich geregelte Verpflichtung des Verkäufers – in dem Fall ist das der Staat –, den Anliegern das jeweilige Waldgrundstück vorrangig anzubieten, bevor es sich der Freistaat endgültig aneignet. Dieses Vorgehen hätte noch dazu den Vorteil, dass die Anrainer die Waldflächen effektiver bewirtschaften können als der Staat selbst. Mit den vorgeschlagenen Änderungen, nämlich der Verlängerung der Übergangsfristen und der Andienungspflicht gegenüber den Anrainern, könnten wir der Gesetzesänderung leichteren Herzens zustimmen. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vom Kollegen Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion vor. Bitte schön.

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Thorsten Schwab CSU

Herr Kollege Stadler, es ist tatsächlich eine Bemerkung: In der Ersten Lesung gab es keine große Diskussion. Auch im Ausschuss gab es keine Änderungswünsche der AfD in dieser Form. Dass dann in der Zweiten Lesung, wenn das Ganze im Plenum wieder öffentlich gestreamt wird, solche Äußerungen kommen, finde ich schon sehr verwunderlich. Lösungsvorschläge haben Sie keine. Wir suchen parteiübergreifend eine praktische Lösung, aber dass dann erst so spät, in der Zweiten Lesung, überhaupt eine Idee kommt, finde ich schon echt schwierig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Ludwig Hartmann

Bitte schön.

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Ralf Stadler AfD

Herr Schwab, Sie wissen ja, dass ich im Landwirtschaftsausschuss bin und nicht im Umweltausschuss. Ich bin auch im Beirat der Bayerischen Staatsforsten und habe mir das noch mal genau angeschaut. Dann habe ich mir Gedanken gemacht. Man sollte eigentlich für jeden Vorschlag dankbar sein, oder? (Beifall bei der AfD – Michael Hofmann (CSU): Seltsames Vorgehen, diese Praxis!)

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Ludwig Hartmann

Gut, danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Roland Weigert für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

Hohes Haus! Ich denke, der Kollege Schwab hat das hervorragend umrissen. Kurzum: Es geht darum, einen Teil der altrechtlichen Körperschaften dahin gehend zu befähigen, dass im Hinblick auf die Frage ihrer Eigentums- und Nutzungsrechte diese wieder ausgeübt werden können, und das nicht nur im privaten Interesse, sondern auch im öffentlichen Interesse. Nach dem, was ich über die vorangegangenen Beratungen gelesen habe, insbesondere in den Ausschussprotokollen, bedarf es aus meiner Sicht keiner weiteren politischen Bewertung des Sachverhalts. Der ist relativ klar. Das ist objektiv, das ist sachlich; außer, meine Damen und Herren, wenn man nicht zum Eigentumsrecht steht. Dann kann man darüber noch mal reden. Außer, wenn es darum geht, politischen Konstruktivismus zu betreiben. Das haben wir gerade ein bisschen erlebt. Ich will aber auf diesen Konstruktivismus nicht eingehen. Ich habe in den Ausschussprotokollen gelesen, dass allenthalben Zustimmung besteht. Ich danke deshalb der Staatsministerin für die kompakte Aufbereitung des Sachverhaltes, ich danke allen Fraktionen, dass wir das bisher sehr konstruktiv in der Zielrichtung beraten haben und deshalb in der Lage sind, gemeinsam entsprechend dieser Vorlage dieses Problem zu lösen. Das ist das, was die Menschen draußen von uns erwarten, dass wir bestehende Probleme kurz, knapp und präzise erörtern und schnell Lösungen dafür finden. Dafür stehen wir heute. Ich empfehle Ihnen deshalb, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Ich bedanke mich bei Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Claudia Köhler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Claudia Köhler GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf schließen wir eine Lücke im Waldgesetz, die tatsächlich seit mehr als 125 Jahren besteht. Dass wir heute einen Schritt gehen, der lange überfällig ist, ist richtig und wichtig. Viele Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Verbände und Fachleute haben bereits vor vielen Jahren darauf hingewiesen. Umso besser ist es, dass wir nun gemeinsam handeln. Wir GRÜNE werden diesem Gesetzentwurf zustimmen; denn er stärkt das Eigentumsrecht und ermöglicht den waldrechtlichen Körperschaften erstmals, Förderungen zu beantragen; etwa für den dringend notwendigen Waldumbau hin zu einem klimafitten Mischwald. Diese Unterstützung ist zentral, weil die Herausforderungen enorm sind: Dürre, trockene Böden, Hitze, Borkenkäferbefall, Sturmschäden – all das setzt unseren Wäldern massiv zu, ökologisch und ökonomisch. Wenn wir das Eigentumsrecht stärken, dann stärken wir auch die Verantwortung, die damit einhergeht. Klarere Eigentumsverhältnisse bedeuten ebenso klare Zuständigkeiten beim Jagdrecht. Das ermöglicht eine bessere Zusammenarbeit vor Ort, damit Wald und Wild im Einklang mit dem Bayerischen Waldgesetz und dem Bayerischen Jagdgesetz bewirtschaftet werden können. Die Eigentümerinnen und Eigentümer wollen und werden alles daransetzen, ihren Wald für die kommenden Generationen zu erhalten. Dieser Gesetzentwurf ist deswegen ein guter und notwendiger Schritt zu einem zukunftsfähigen Waldumbau. Aber: Er betrifft nur rund 1.000 Körperschaften, einen kleinen Teil unseres bayerischen Waldes. Wir stehen jedoch insgesamt vor einem großen Epochenumbruch. Die Klimakrise zwingt uns, Waldbewirtschaftung neu zu denken und konsequent zu handeln. Unsere Försterinnen und Förster, die Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie die Umwelt- und Klimaforschung sagen uns das seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, sehr klar. Umso wichtiger ist es, dass wir Wald- und Jagdpolitik kohärent, verlässlich und miteinander gestalten. (Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abgeordneten Roland Weigert (FREIE WÄHLER)) Waldbau, Klimaschutz, Jagd und Eigentumsfragen – all das gehört zusammen und braucht abgestimmte Strukturen. Es darf nicht vom Ressortzuschnitt oder von politischen Zuständigkeiten abhängen, wie gut die Zukunft unseres Waldes vorbereitet wird. Der Wald ist zu wichtig für taktische Debatten. Wir brauchen Zusammenarbeit, verlässliche Rahmenbedingungen und eine klare Unterstützung für die Menschen, die täglich Verantwortung im Wald tragen. Es gilt weiterhin der Grundsatz "Wald vor Wild", damit sich die Wälder natürlich verjüngen und langfristig stabilisieren können. (Beifall bei den GRÜNEN) Wir unterstützen den Gesetzentwurf, verstehen ihn aber als ersten Schritt. Weitere Maßnahmen müssen folgen, damit Bayerns Wälder auch in Zukunft widerstandsfähig und nachhaltig bleiben. (Beifall bei den GRÜNEN sowie des Abgeordneten Roland Weigert (FREIE WÄHLER))

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, wir kommen zur – – (Widerspruch) – Entschuldigung! – Ruth Müller. – Entschuldigung, ich wollte es etwas flotter machen. Entschuldigung! (Heiterkeit und Zurufe)

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Ruth Müller SPD

Ja, ja, manchmal sieht man den Wald vor lauter Bäumen nicht. (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPD, der CSU, der FREIEN WÄHLER und der GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Passend zum Thema!

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Ruth Müller SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geht heute um eine Gesetzesänderung, die auf den ersten Blick vielleicht ein bisschen technisch klingt, nämlich um die Änderung des Bayerischen Waldgesetzes und die altrechtlichen Waldkörperschaften. Aber man merkt dann doch sehr schnell: Es geht um Menschen, es geht um Verantwortung, es geht um unsere bayerischen Wälder und darum, dass wir Strukturen wieder handlungsfähig machen müssen, die sich seit Jahrzehnten in einem Schwebezustand befinden. Es gibt rund 1.000 dieser alten Waldkörperschaften, viele davon sind im Spessart; aber auch bei uns in Niederbayern gibt es sie. Sie bewirtschaften zusammen rund 26.000 Hektar Wald. Viele dieser Körperschaften funktionieren seit Jahren nicht mehr richtig, weil niemand mehr genau weiß, wem sie eigentlich gehören. Die Mitgliederlisten sind veraltet, die Eigentümer verzogen oder nicht auffindbar, und Erben lassen sich nicht ermitteln. Wenn niemand weiß, wer zuständig ist, dann passiert auch nichts – keine Waldpflege, keine Wegeinstandsetzung, keine Förderanträge. Im schlimmsten Fall weiß niemand, wer haftet, wenn etwas passiert. Ich kenne das Problem: Wenn man mit Betroffenen spricht, dann spürt man ganz deutlich, die Kommunen sind oft diejenigen, die am Ende den Kopf hinhalten müssen, obwohl sie gar nicht die Eigentümer sind. Gleichzeitig wissen viele betroffene Menschen gar nicht, dass sie vielleicht Rechte und Pflichten hätten. Das ist weder gerecht noch verantwortungsvoll. Deshalb ist es richtig, dass die Staatsregierung das Thema anpackt, und wir als SPD-Fraktion unterstützen das ausdrücklich. Es muss klar werden, wer Eigentümer ist. Es muss klar sein, dass eine Körperschaft wieder arbeitsfähig gemacht wird oder sie eben im Zweifelsfall auch aufgelöst werden kann. Unser Wald hat keine Zeit, auf das Funktionieren alter Strukturen zu warten. Gerade in Zeiten des Klimawandels brauchen wir jede Fläche zur CO -Speicherung, zur Biodiversität oder für die regionale Holzversorgung. Jeder Hektar speichert im Schnitt rund 725 Tonnen CO . Das ist ein Schatz, den wir schützen müssen. Wichtig ist mir aber auch: Ein Eingriff in Eigentumsrechte muss mit Respekt erfolgen. Dafür bedarf es klarer Vorgaben. Es muss verpflichtend in den Grundbüchern und Nachlassakten recherchiert werden, und es muss dokumentiert werden, dass wirklich alles versucht wurde, bevor jemand ausgeschlossen wird. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Auch die Frage, was mit dem Vermögen einer aufgelösten Körperschaft passiert, müssen wir sauber regeln. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Staat sich einfach etwas einverleibt. Wir von der SPD wollen auch eine klare Zweckbindung. Wenn solche Flächen auf den Freistaat übergehen, dann sollen sie für naturnahe Bewirtschaftung, für Klimaschutz oder für den Schutz der Artenvielfalt dauerhaft dem Gemeinwohl dienen. Die Menschen haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Körperschaften aufgelöst worden sind, welche Flächen betroffen sind und was der Freistaat mit diesen Flächen vorhat. Eine öffentlich einsehbare Liste wäre hier ein gutes Instrument. Es geht darum, nachvollziehbar zu machen, was passiert, wodurch man auch Gerüchten, Verdächtigungen oder Verschwörungstheorien vorbeugen kann. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, am Schluss geht es einfach um etwas ganz Grundsätzliches: Es geht um unseren Wald, um unser gemeinsames Gut, das unsere Heimat prägt und unser Klima schützt. Der Wald braucht uns, und zwar handlungsfähig, klar und verlässlich. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Jetzt liegt definitiv keine Wortmeldung mehr vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/7193 und die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus auf der Drucksache 19/9068. Der federführende Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus empfiehlt einstimmig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls einstimmig Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9068. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gibt es Gegenstimmen? – Gegenstimmen gibt es nicht. Stimmenthaltungen? – Keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der AfD, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Gegenstimmen gibt es nicht. Gibt es Stimmenenthaltungen? – Das sehe ich nicht. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Waldgesetzes". Ich rufe den Tagesordnungspunkt 21 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Ursula Sowa u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Bayerischen Bauordnung hier: Hochwasserschutz (Drs. 19/7391) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Kollegin Ursula Sowa. Bitte schön.

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Ursula Sowa GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das ist ein ernstes Thema. Wir alle haben die Bilder noch vor Augen: Menschen, die auf Dächern auf Rettung warten, Straßenzüge, die sich in reißende Flüsse verwandeln, und Familien, die in wenigen Stunden alles verloren haben. Dies geschah nicht irgendwo, sondern bei uns in Bayern: in Babenhausen, Reichertshofen und Baar-Ebenhausen. Das sind Namen, die inzwischen für extremes Leid und für politische Versäumnisse stehen. Bis heute sind diese Namen noch präsent. Was dort geschehen ist, kann morgen woanders passieren, und zwar überall dort, wo wir dem Wasser keinen Raum lassen; denn Hochwasser kennt keine Ausreden. Es kommt, und es zerstört. Wenn Menschen ihr Zuhause, ihr Hab und Gut oder sogar ihr Leben verlieren, dann dürfen wir nicht länger diskutieren, ob es sich lohnt vorzubeugen. Nein, wir müssen handeln. Wir wissen, dass der Starkregen zunimmt. Wir wissen, dass wir mitten im Klimawandel stehen. Trotzdem lässt die Staatsregierung weiterhin zu, dass in Bayern mitten in Überschwemmungsgebieten gebaut wird, obwohl Überschwemmungsgebiete eigentlich dem Schutz vor Hochwasser dienen. Allein in den letzten fünf Jahren wurden sage und schreibe über 3.000 Ausnahmegenehmigungen für Bauvorhaben in genau diesen Zonen erteilt. Nur 66 Anträge wurden abgelehnt. Was eigentlich als Ausnahme gedacht war, ist längst zur Regel geworden, und genau das ist das Problem. 3.250 Genehmigungen in Überschwemmungsgebieten sind kein Schutz, sondern Staatsversagen, und, was noch schlimmer ist, es gefährdet wissentlich Menschenleben. Das ist kein rein bayerisches Problem, sondern ein bundesweites Versäumnis. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zeigt dies deutlich: Seit dem Jahr 2000 wurden deutschlandweit über 32.000 Wohngebäude in Überschwemmungsgebieten gebaut. Jedes Jahr entstehen 1.000 bis 2.400 neue Häuser in diesen Gebieten. Inzwischen stehen bundesweit rund 270.000 Wohngebäude in hochgradig überschwemmungsgefährdeten Gebieten. Der GDV sagt klar: In Überschwemmungsgebieten darf nicht gebaut werden, und er hat recht; denn mit jedem neuen Haus in diesen Zonen entsteht ein neues Risiko, nicht nur für die Menschen dort, sondern auch für alle, die weiter von diesem Fluss weg wohnen. Starkregen, Überflutungen, Dammbrüche sind längst keine Ausnahme mehr, sondern Teil unserer Realität. Das Wasser fragt nicht, ob die Staatsregierung gerade im Wahlkampf ist oder ob irgendwo noch ein Bebauungsplan durchgedrückt werden soll. Das Wasser kommt. Und wenn wir ihm keinen Platz lassen, dann nimmt es sich diesen Platz. Mit unserem Gesetzentwurf zur Änderung der Bayerischen Bauordnung ziehen wir GRÜNE die überfälligen Konsequenzen. Wir sagen: Kein Bauen mehr in Überschwemmungsgebieten, keine schwammigen Ausnahmen mehr und keine Genehmigungen gegen jede Vernunft; denn Bauen im Flutgebiet ist keine Zukunftspolitik. Es ist ein Rückfall in alte Fehler, die wir uns nicht mehr leisten können. (Beifall bei den GRÜNEN) Hinzu kommt, dass die Versicherungswirtschaft seit Jahren warnt, dass sie die wachsenden Schäden kaum noch tragen kann. Die Schadenssummen steigen, die Risiken werden immer schwerer kalkulierbar. Es ist kein Zufall, dass Versicherer zunehmend höhere Prämien verlangen oder sich ganz aus der Absicherung bestimmter Gebiete zurückziehen. Und dennoch ruft die Staatsregierung nach einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden, während sie aber gleichzeitig zulässt, dass in Überschwemmungsgebieten weiter gebaut wird. Das ist ein geradezu absurder Widerspruch und gleichzeitig extrem verantwortungslos. Es gefährdet Menschen und Eigentum. Wer sehenden Auges Risiken schafft, darf nicht erwarten, dass die Gemeinschaft alle Kosten trägt. Versicherung funktioniert nur, wenn wir die Risiken verringern, und nicht, wenn wir sie weiter aufbauen. Es ist nicht gerecht, wenn die Allgemeinheit für Schäden aufkommt, die durch falsche politische Entscheidungen überhaupt erst möglich wurden. Solidarität heißt auch, keine Dummheiten auf Kosten aller. Unser Gesetzentwurf stärkt durch klare, rechtssichere Regeln, die Risiken wirksam begrenzen, genau diese Verantwortung. Eine Sozialisierung der Schäden ist nur dann gerecht, wenn auch die Risiken durch umsichtiges Planen und Bauen minimiert werden. Der Schutz vor Hochwasser ist kein Luxus, sondern Daseinsvorsorge, und er beginnt mit einer klaren Haltung gegenüber der Fläche; denn Flüsse brauchen Platz, oder sie holen sich ihn. Jede versiegelte Fläche und jedes neue Baugebiet in einem Überschwemmungsraum verschärft die Lage beim nächsten Starkregen, nicht nur dort, sondern auch flussabwärts im nächsten Ortsteil oder in der Nachbargemeinde. Deshalb sagen wir klar: Retentionsflächen sind kein Bauland. Retentionsflächen sind Lebensversicherungen, und sie gehören dauerhaft geschützt. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf bitte zu! (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Kollegen Konrad Baur für die CSU-Fraktion das Wort.

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Konrad Baur CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, geschätzte Gäste hier im Hohen Haus! Die Tribüne ist voll. Das ist hervorragend. Herzlich willkommen! Frau Kollegin Sowa, eigentlich handelt es sich bei der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der GRÜNEN um einen sehr trockenen, aber formalrechtlich notwendigen Vorgang. Um im Weihnachtsjargon zu bleiben: Es ist ein bisschen wie "Alle Jahre wieder", zumindest jedoch wie "Und täglich grüßt das Murmeltier"; denn von der Ersten zur Zweiten Lesung hat sich inhaltlich nicht viel verändert. (Zuruf der Abgeordneten Ursula Sowa (GRÜNE)) Ich hätte erwartet, dass Sie mich heute ein bisschen überraschen. Vielleicht hätten wir auch den Gameplan noch einmal überlegen können; oder man präsentiert mir wenigstens einen anderen Redner, der vielleicht den einen oder anderen neuen Akzent hineinbringen kann. Ich könnte es mir leicht machen und sagen: Natürlich lehnen wir diesen Gesetzentwurf ab, weil er systemwidrig ist. Ich werde gleich noch darauf zurückkommen, warum das der Fall ist. Ich könnte zudem einfach auf meine Rede zur Ersten Lesung verweisen; denn diese wird fast deckungsgleich mit meiner jetzigen Rede sein. Das wäre schon genug. Ich möchte an dieser Stelle allerdings auch betonen: Es ist schon ein starkes Stück, wie populistisch und opportunistisch versucht wird, Politik zu machen. Wenn ich höre, wie von Staatsversagen und Dummheiten die Rede ist, die irgendwer politisch zu verantworten hätte, und wie man sogar versucht, jemanden für die bei Katastrophenereignissen geforderten Menschenleben politisch zur Verantwortung zu ziehen, dann stelle ich fest, das ist alles andere als seriös. Meine Damen und Herren, es ist unanständig, unseriös und auch nicht zweckdienlich. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ehrlicherweise ist das Ihr neuer Stil, nicht der von Ihnen persönlich, Frau Sowa, aber der Ihrer Fraktion. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ganz genau!) Einige sollten sich angesprochen fühlen, wenn Sie im Haus wären. Vielleicht schneiden sie momentan das neue TikTok-Video. Diesen Stil brauchen wir hier nicht. Wer Ihre Social-Media-Auftritte von heute oder der letzten Tage verfolgt hat, sieht: Es wird gerade bei diesem Thema absoluter Populismus betrieben, indem beispielweise eine Aufnahme des Ministerpräsidenten in ein Sharepic hineingeschnitten wird. Meine Damen und Herren, das ist nicht unser Stil und auch nicht das, was wir brauchen, um ernsthaft und seriös über Hochwasserschutz zu reden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Sehr gut!) Sie tun so, als wäre derjenige, der Ihrem Gesetzentwurf heute nicht zustimmt, gegen Hochwasserschutz. Meine Damen und Herren, ich möchte von Anfang an klarstellen: Das Gegenteil ist der Fall. Wir sind für Hochwasserschutz und bauen ihn auch noch weiter aus. – Das hat jetzt Spaß gemacht und war auch einmal notwendig. Zurück zum trockenen und ehrlicherweise sehr langweiligen Gesetzentwurf. Dieser ist aus den folgenden Gründen abzulehnen: Erstens. Nähern wir uns einmal ganz trocken der Gesetzgebungskompetenz. Der Kompetenztitel Bodenrecht ist im Grundgesetz abschließend definiert. Das Grundgesetz betrifft die Bundesebene. Eine gesetzgeberisch gegenläufige Haltung des Freistaats Bayern wäre grundgesetzwidrig. Zweitens. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt, unter welchen Umständen ein Bau aus Hochwasserschutzgründen verhindert werden könnte. Das liegt ebenso in bundesgesetzgeberischer Verantwortung. Drittens. Die bauordnungsrechtlichen Ziele oder Schutzziele allgemeiner Art werden in Artikel 3 der Bayerischen Bauordnung festgelegt. Frau Sowa, Sie wissen das, weil Sie vom Fach sind. Würde man versuchen, den Hochwasserschutz dort hineinzuinterpretieren, wäre das tatsächlich systemwidrig und schlicht nicht möglich. Viertens. Die Bebaubarkeit von Grundstücken ist in Artikel 4 der Bayerischen Bauordnung abschließend geregelt. Ihr Vorschlag wäre also systemwidrig. Schließlich fordern Sie in Ihrem Gesetzentwurf auch noch einen neuen Hochwasserschutznachweis. Darauf sind Sie heute nicht eingegangen, zumindest habe ich es nicht mitbekommen. Ich hätte mir heute, kurz vor der Ziellinie, erwartet, dass Sie wenigstens die Fragen beantworten, die ich Ihnen diesbezüglich bei der Ersten Lesung des Gesetzentwurfs gestellt hatte: Wer soll in welcher Qualität diesen Hochwasserschutznachweis überhaupt erbringen, der neu hineininterpretiert wird? – Unter dem Gesichtspunkt von Kostenreduzierung und Bürokratieabbau ist das weit weg von der Realität. Deswegen lehnen wir diesen Gesetzentwurf natürlich ab. Aber lassen Sie mich noch etwas Allgemeines zum Hochwasserschutz sagen, weil es notwendig ist. Wir machen in Bayern sehr viel für den Hochwasserschutz, vom Technischen Hochwasserschutz über die Unterstützung des natürlichen Hochwasserschutzes bis zur Förderung von Innovation und Technik. Wir machen unfassbar viel. Wir stehen in Bayern auch vor großen Herausforderungen, nicht zuletzt aufgrund der natürlichen Gegebenheiten. Mein Stimmkreis und ich können ein Lied davon singen. Ich nenne nur die Schlagworte Alpen, Gebirgsbäche etc. Sie haben diese Regionen ebenfalls angesprochen. Wir sind aber sehr gut aufgestellt. Sie versuchen, dass von dieser Debatte hängen bleibt, wir würden mutwillig unserer politischen Verantwortung nicht gerecht und riskierten Leib und Leben unserer Bürgerinnen und Bürger des Freistaats Bayern. Das ist schlicht falsch und unanständig. Ich bin den Betroffenen, die sich tagtäglich um den Hochwasserschutz kümmern, sehr dankbar. An dieser Stelle möchte ich einmal ein herzliches "Vergelts Gott" an alle Mitarbeiter der Wasserwirtschaftsämter, der Flussmeisterstellen, aber auch an alle Privaten wie Kraftwerksbetreiber, Landwirte und Forstwirte aussprechen. Ohne sie geht es beim Thema Hochwasserschutz einfach nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deswegen, so leid es mir auch tut, da ich gehofft hätte, heute etwas Neues zu erfahren, bleiben wir nach wie vor bei unserer ablehnenden Haltung. Die Weihnachtsgeschenke kommen schon früher, weil ich Ihnen jetzt drei Minuten geschenkt habe. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der CSU: Bravo!)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Markus Striedl für die AfD-Fraktion das Wort. Bitte schön. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion trägt die Überschrift "Hochwasserschutz" – ein Ziel, dem wir im Hohen Haus mit Sicherheit alle zustimmen. Doch wenn man hinter die Überschrift blickt, offenbart sich ein klassisches Beispiel für das Sprichwort: "Das Gegenteil von gut ist gut gemeint." Wir lehnen den Gesetzentwurf selbstverständlich ab, und zwar nicht deswegen, weil wir gegen Hochwasserschutz sind. Ganz im Gegenteil: Wir sind lediglich gegen schlechte Gesetze. Lassen Sie mich das in drei Punkten begründen: Erstens. Sie wollen den Hochwasserschutz als allgemeine Anforderung in Artikel 3 der Bayerischen Bauordnung verankern. Dabei übersehen oder ignorieren Sie jedoch bewusst, dass diese Materie bereits abschließend geregelt ist, und zwar im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Wir haben heute schon gehört: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Einschreibung des Hochwasserschutzes in unsere Landesverordnung ist eine systemwidrige Doppelung. Sie schaffen Rechtsunsicherheit, wo Klarheit gebraucht wird. Eine Baugenehmigung ist noch keine allgemeine Unbedenklichkeitsbescheinigung für sämtliche möglicherweise auftretenden Lebensrisiken. Zweitens. Ihr Vorschlag zu Artikel 62 der Bayerischen Bauordnung ist besonders absurd: Sie fordern ernsthaft, dass künftig für jedes Gebäude ein Nachweis über den Hochwasserschutz erbracht werden muss. Herr Kollege Baur, die GRÜNEN meinen wirklich jedes Gebäude. Wenn man also eine Berghütte ersetzen oder ein Bergbauer fernab von jedem Fluss einen Stall sanieren oder anbauen möchte, bräuchte man ein Hochwasserzertifikat. Herzlichen Glückwunsch! Wer erstellt das dann natürlich wieder? – Irgendwelche Gutachter oder Institute, die sich zulasten der Bauherren mal wieder die Taschen vollmachen. So macht man alles, aber das Bauen weder billiger noch unbürokratischer. (Beifall bei der AfD) Drittens. Für mich ist das der schwerwiegendste Punkt: Ihr Umgang mit unseren Kommunen. Sie fordern absolute Bauverbote in Überschwemmungsgebieten und entmachten die Entscheidungsträger vor Ort. Sie gehen auch gar nicht darauf ein, in welchen Überschwemmungsgebieten absolute Bauverbote erlassen werden sollen. Wo geht denn bei Ihnen ein Überschwemmungsgebiet los? Bei einem HQ25- oder einem HQ100-Überschwemmungsgebiet? – Hochwasserschutz ist einfach extrem komplex. Man kann aus München keine Schablone für ganz Bayern anlegen. Das funktioniert nicht. Überschwemmungen gab es schon immer und wird es leider auch immer geben. Der Freistaat sollte sich nicht anmaßen, die Kompetenz der kommunalen Mandatsträger, der Bürgermeister und der Verwaltungen anzuzweifeln. Unsere Landräte und Bürgermeister wissen selbst am besten, was vor Ort gut und was schlecht ist. Sie kennen die Topografie, die Flüsse und Bäche bei Ihnen vor Ort. Wir, die AfD, möchten nicht vorschreiben, wie unsere Kommunalpolitiker die Heimat zu schützen haben. Das können sie meiner Meinung nach nämlich sehr gut selbst. Ihr Entwurf ist ein Misstrauensvotum gegen die kommunale Selbstverwaltung und die gesamte kommunale Familie. Genau deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Martin Behringer für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Ja, früher sind bestimmt Fehler begangen worden. Man hat in Gebiete gebaut, in die man lieber nicht hätte bauen sollen. Ich schaue gerade zum Bauminister hinüber, der selbst einmal ein Hochwasser erlebt hat, als Fischerdorf untergegangen und Niederalteich abgesoffen ist usw. usf. Dort sind viele Fehler passiert, aber in den letzten Jahren hat man viel dazugelernt. Man hat Milliarden in den Hochwasserschutz investiert. Ich glaube, genau das ist der richtige Ansatz. Herr Kollege Baur hat schon ausgeführt, dass der gesamte Hochwasserschutz im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes geregelt ist und nicht in der Bayerischen Bauordnung geregelt wird. Das können wir auch nicht. Dies wäre absolut rechtswidrig und total unsicher. Es würde wahrscheinlich nicht lange dauern, bis die erste Klage kommt. Dann würde das Ganze im Nichts verschwinden und hätte uns gar nichts gebracht. In der Bauordnung wird etwas anderes geregelt. Darin werden die Bausicherheit, der Brandschutz und die Ausführung an sich geregelt, aber bestimmt nicht der Hochwasserschutz. Dies wäre eine Vermischung und brächte wie gesagt totale Rechtsunsicherheit. Auch der Hochwasserschutznachweis wäre hoch bürokratisch und ein sehr großer Aufwand mit unklarem Nutzen. Wir wollen – das ist schon mehrfach erwähnt worden – auf der einen Seite Bürokratie abbauen, aber mir kommt es so vor, als ob wir auf der anderen Seite immer mehr Bürokratie aufbauen. Wir brauchen das alles nicht, weil unsere Kommunen sehr wohl wissen, wo das Bauen funktioniert und wo nicht. Werden Baugebiete ausgewiesen, gibt es die Behördenbeteiligung und die Beteiligung aller, die wichtig sind. Jeder kann seine Bedenken entsprechend äußern. Ich glaube nicht, dass ein Hochwasserschutznachweis unbedingt erforderlich ist. Wir müssen auch nicht in die Planungshoheit der Kommunen eingreifen. Diese wissen, wie gesagt, was für sie wichtig und am besten ist. Gerade der ländliche Raum muss sich entwickeln können. Es gibt auch Gemeinden, die keine andere Möglichkeit haben, als sich in diese Bereiche auszubreiten. Darum darf man dies vor allem nicht mit einem solchen Gesetz verhindern. Ich muss ehrlich sagen, auch wir werden diesen Gesetzentwurf wie schon in der Ersten Lesung und im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr ablehnen, weil die kommunale Freiheit für uns an oberster Stelle steht. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzesvorschlag der GRÜNEN, wie gesagt, ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Sabine Gross für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Präsidium! Grundsätzlich ist jede Verbesserung des Hochwasserschutzes erst einmal zu begrüßen. Ich glaube, hier sind wir uns alle einig. Durch Hochwasser wurden 2024 in Süddeutschland Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro verursacht. Ein Großteil davon entfiel auf Bayern. Circa die Hälfte der Schäden war nicht versichert. Bayern hat mit über 65.000 gefährdeten Adressen den höchsten Hochwasserrisikograd in Deutschland. Natürlich gab es bei uns in Bayern seit 2001 Milliardeninvestitionen in den Hochwasserschutz, aber in manchen Regionen reicht dies immer noch nicht aus. Hochwasser verursacht, wie wir alle erleben mussten, nicht nur Sachschäden, sondern kostet auch Menschenleben. 2024 sind vier Tote zu betrauern gewesen, und ein Feuerwehrmann wird immer noch vermisst. Jeder Tote ist ein Toter zu viel. Hochwasserschutz ist eine Daueraufgabe. Extreme Hochwässer werden in Zukunft durch starke Niederschläge und extreme Unwetterereignisse häufiger werden. Der Ansatz des Gesetzentwurfs, die Bebauung in hochwassergefährdeten Gebieten zu begrenzen, ist daher im Prinzip richtig. Es besteht zwar schon ein Bauverbot in diesen Gebieten, aber es lässt Ausnahmen zu. In den letzten fünf Jahren – wir haben es schon gehört – wurden 3.500 Ausnahmen gewährt, was bei 2.056 Gemeinden nicht so viel ist. Von 2006 bis 2023 stieg die durchschnittliche Bebauungsdichte in hochwassergefährdeten Gebieten jedoch um 12 %. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung. Auf der anderen Seite würde durch das im Gesetzentwurf geforderte absolute Bauverbot in manchen Gemeinden eine Neubebauung quasi unmöglich werden. Hier muss man in Zeiten der Wohnungsknappheit eine Abwägung vornehmen. Schon jetzt wird bei der Ausnahmeerteilung geprüft, ob die Bauvorhaben nachteilige Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben, ob die Hochwasserrückhaltung gefährdet ist und ob die Gebäude hochwasserangepasst sind. Hier wäre sicherlich eine Nachschärfung notwendig, wenn man sich die Zunahme der Bebauungsdichte ansieht. Letztendlich – das ist der springende Punkt, den alle schon erwähnt haben – kann man eine Neuversiegelung in hochwassergefährdeten Gebieten aber nur bundesrechtlich ändern und vermeiden. Eine Änderung der BayBO hingegen ist weder geeignet noch praxistauglich noch rechtssicher noch verhältnismäßig. Wir werden uns wie bei der Ersten Lesung enthalten, weil wir dem Ansatz, dass Hochwasserschutz Vorrang hat bzw. wichtig ist, vom Grundsatz her zustimmen. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/7391 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Die FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der SPD-Fraktion ist dieser Gesetzentwurf damit abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 22 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes (Drs. 19/8100) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der AfD-Fraktion hier: Streichung der Sonderregelungen für das Landesamt für Verfassungsschutz im Bayerischen Archivgesetz (Drs. 19/8755), Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier: Bayerns Gedächtnis stärken, statt es zu schwächen (Drs. 19/8889), Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier: Transparenz und Überprüfbarkeit sicherstellen (Drs. 19/8890) Einzelheiten können Sie der Tagesordnung entnehmen. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Kollegen Dr. Stephan Oetzinger für die CSU-Fraktion das Wort.

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Stephan Oetzinger CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Der heutige Tag, meine Damen und Herren, ist ein guter Tag für Bayerns Archive und insbesondere für alle Nutzerinnen und Nutzer dieser Archive. Egal, ob als Historiker, Heimat-, Familien- oder Hobbyforscher, für sie alle wird der Zugang zu Archivalien künftig deutlich erleichtert. Dies – das sage ich als Historiker – ist ein wahrer Meilenstein und ein Quantensprung für die historische Forschung und für alle, die Archive nutzen. Ein herzliches Dankeschön für diesen Erfolg! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit dem neuen Archivgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, stärken wir das kollektive Gedächtnis des Freistaats Bayern. Wir geben ihm einen neuen rechtlichen Rahmen, insbesondere, wenn es um den Rechtsrahmen geht, wie staatliche Archive und das Hauptstaatsarchiv im 21. Jahrhundert in der digitalen Welt agieren können. Das tun wir im Wesentlichen mit drei zentralen Maßnahmen: Erstens. Wir schaffen den Rahmen, damit unsere Archive im digitalen Zeitalter ankommen. Nachdem wir im Jahr 2022 mit dem Digitalgesetz den Schritt in Richtung digitale Verwaltung gegangen sind, müssen wir jetzt die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Verwaltungsvorgänge und Akten, die in dieser Zeit entstanden sind, auch digital archiviert und in digitaler Form gespeichert werden können. Dabei geht es uns nicht nur darum, dass man diese Akten erhält, sondern auch darum, dass diese Akten dauerhaft lesbar und benutzbar bleiben; denn nur dann macht es auch Sinn, dass künftige Generationen diese Akten nutzen können, egal ob man sie erneut für Verwaltungsvorgänge braucht oder ob man sie für die historische Forschung benötigt und so zu Rate ziehen kann. Stichwort dazu ist die Formatmigration. Genau die wollen wir ermöglichen. Dafür schaffen wir die rechtliche Grundlage. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im gleichen Zug werden die bestehenden Archivalien nach und nach digitalisiert. Da geht es nicht nur um den Erhalt der Archivalien, sondern auch darum, dass man besonders fragile oder kostbare Quellen und Urkunden – denken wir beispielsweise an die ältesten Liegenschaften und an die ältesten Archivalien in unseren bayerischen Archiven aus der Zeit um 770 – den Forscherinnen und Forschern, aber eben auch der breiten Öffentlichkeit in diesem Land zugänglich machen kann. Zum Zweiten verbessern wir deutlich – ich habe es eingangs erwähnt – die Rahmenbedingungen für Forscherinnen und Forscher, für alle Nutzerinnen und Nutzer von Archiven, insbesondere wenn es darum geht, dass wir hier einem Anliegen der Wissenschaft Rechnung tragen, das immer wieder an uns herangetragen wurde. Es geht nämlich darum, dass wir mit dem neuen Gesetzentwurf unabhängigen Zugang zu Archivgut, zu Findmitteln und zu Reproduktionen ermöglichen. Lange Archivreisen, das Warten auf das Ausheben von Archivalien oder eben auch die Bindung an Öffnungszeiten in Lesesälen werden künftig der Vergangenheit angehören. Wir optimieren hier die Rahmenbedingungen für Heimatforscher, für Familienforscher, für Schülerinnen und Schüler und Historiker gleichermaßen – ein echter Erfolg und ein echter Meilenstein für die geisteswissenschaftliche Forschung in diesem Land. Zum Dritten, meine Damen und Herren: Wir passen das bayerische Recht an Bundesrecht an, insbesondere was Schutzfristen angeht mit personenbezogenen Daten, die hier an die höhere Lebenserwartung angepasst werden. Wir verkürzen Sperrfristen für Geheimhaltungsakten von 80 auf 60 Jahre und erleichtern damit den Zugang für Öffentlichkeit und Forscher gleichermaßen. Bei der Neuregelung bezüglich der Beratung nicht staatlicher Archiveigentümer passen wir die bisher geübte Praxis an den gesetzgeberischen Rahmen an. Gerade hier, meine Damen und Herren, sollte man das Können der ehrenamtlichen Archivare in den Gemeinden, aber insbesondere auch der Kreisarchivpfleger nicht unterschätzen. Ein herzliches Dankeschön für die Arbeit, die diese in den vergangenen Jahren hier geleistet haben! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was konkret die weiteren Änderungsanträge zu Vereinbarungsmöglichkeiten des Landesamtes für Verfassungsschutz angeht, muss man an dieser Stelle mit einem Irrglauben aufräumen. Dem liegt nämlich eine irrige Annahme zugrunde. Es geht nämlich mit dem neuen Gesetz nicht darum, dass man dem Landesamt für Verfassungsschutz die Möglichkeit gibt, Vereinbarungen zu schließen, wonach Akten vernichtet werden können, die eigentlich archivwürdig sind. Das ist eine grobe Verzerrung der Sachlage, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, das wurde auch in den Ausschussberatungen deutlich gemacht und ausgeräumt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Nein!) Es geht auf der einen Seite darum, dass man eben die Möglichkeit hat, dass es auch weiterhin eine Abgabepflicht für das Landesamt für Verfassungsschutz gibt. Es gibt aber auf der anderen Seite auch – das ist meines Erachtens ganz wichtig, das zu betonen – besondere Schutzinteressen bei den Akten, die das Landesamt für Verfassungsschutz erzeugt. Es geht in diesem Bereich auch um massive bayerische und deutsche Staatsinteressen, die gewahrt werden müssen. Es geht um Fragen des Methodenschutzes, es geht um Fragen des Schutzes von Beschäftigten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Und es geht auch darum, dass dort Unterlagen Dritter, also weiterer Dienste, die dem Landesamt für Verfassungsschutz überlassen wurden, dementsprechend geschützt werden und nicht ohne deren Zustimmung zugänglich gemacht werden können. Weil immer das Wort der fehlenden Transparenz fällt: Auch das Bundesarchivgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht eine vergleichbare, ja noch strengere Regelung vor. Das wurde zuletzt 2022 novelliert. Dabei wurde diese Regelung nicht angepasst. Meine Damen und Herren, zusammenfassend darf ich nochmals betonen, dass das neue Archivgesetz unsere Archive in Bayern fit für das digitale Zeitalter macht. Es passt nicht nur bayerisches Recht an Bundesrecht an, sondern es schafft auch enorme Verbesserungen für all diejenigen, die Archive im Freistaat Bayern nutzen wollen. Für all diejenigen ist heute ein sehr guter Tag. Ich darf um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf bitten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Ulrich Singer für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Ulrich Singer AfD

Geschätztes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist schon erfreulich, dass die Staatsregierung Ende 2025 festgestellt hat, dass wir im Digitalisierungszeitalter leben. Die Erkenntnis ist spät gekommen, aber sie ist gekommen. Aber Herr Kollege Dr. Oetzinger, die Digitalisierung ist jetzt irgendwie kein Quantensprung, kein Meilenstein. (Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Für einen Forscher schon!) – Ja, aber andere Länder sind uns da um viele Jahre voraus. Sie kommen spät damit an. Aus den Papierbergen soll halt dann irgendwann Server und Speicherplatz werden. (Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Sie haben doch keine Ahnung von Archiven! Das ist doch Unsinn!) Auf dem Papier ist Bayern dann irgendwann digital. In der Realität wird es dann noch mal viele Jahre dauern, bis das umgesetzt ist. Wir sind da spät dran. Vielleicht merken Sie dann auch mit Ihrer Koalition irgendwann, dass dafür nicht nur die Technik und die Software erforderlich sind, sondern dass wir dafür auch günstigen, grundlastfähigen Strom brauchen, Herr Kollege. (Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Oh mei, oh mei!) Der kommt aus Gas und Kernenergie. Da ist es dann so, dass die Digitalisierung ohne Strom wie ein Auto ohne Batterie ist: (Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Das ist jetzt schon eine Themaverfehlung!) Schaut gut aus, funktioniert aber nicht. Aber das ist ein anderes Thema. Herr Kollege, im Prinzip ist das eine gute Sache. Sie kommt spät, aber sie kommt. Uns gefallen aber nicht diese sehr auffälligen Regelungen – Sie haben es auch selber angesprochen –, die Sonderregelungen zum Verfassungsschutz. (Michael Hofmann (CSU): Das wundert mich nicht!) Deswegen haben wir einen Änderungsantrag eingereicht. Wir wollen diese Sonderrechte für das Landesamt für Verfassungsschutz streichen. Herr Kollege, ich erkläre Ihnen auch, warum: Das widerspricht dem Grundsatz der Transparenz in der Demokratie. Es widerspricht auch der Gleichbehandlung und einer einheitlichen Archivierungspraxis. Wir haben allgemeine Vorschriften im Archivgesetz. Die schützen sensible Daten bereits ausreichend. Was wir nicht brauchen, ist diese Einvernehmenspflicht. Wir brauchen insbesondere kein Einfallstor für irgendeine willkürliche Aktenauswahl; (Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Wer sagt, dass das willkürlich ist?) denn wer entscheidet, was ins Archiv kommt, der entscheidet auch, was die Öffentlichkeit nie erfahren soll und nie erfahren wird. Wir haben mit dem Landesamt für Verfassungsschutz ohnehin schon eine nicht unabhängige Behörde. Sie ist weisungsgebunden, und jetzt sollen zusätzliche Sonderrechte geschaffen werden. Damit stellen wir das Landesamt für Verfassungsschutz noch weiter über das Gesetz. Im Grunde kann das kein Demokrat befürworten, der auch an Transparenz interessiert ist. (Beifall bei der AfD – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Da habt ihr ganz schön Angst vor denen!) Sie wollen die Möglichkeiten schaffen, Akten zu löschen. Damit wollen Sie auch historische Verantwortung löschen und die Kontrolle löschen. Bei der Selbstverwaltung der Geheimdienste schaffen Sie die effektive Kontrolle durch das Volk als Souverän auch im Nachhinein ab. (Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Sie haben als Archivar immer die Möglichkeit etwas […]! Das nennt man "kassieren"!) Das heißt, der Verfassungsschutz agiert sowieso schon als Geheimdienst im Verborgenen in diesen Bereichen. Aber auch die nachträgliche Kontrolle wollen Sie hier aufheben. (Dr. Stephan Oetzinger (CSU): So ein Unsinn, das tut doch weh!) Wir haben doch die Sachen schon gehabt. Was war denn beim NSU-Skandal 2011? – Da wurden damals doch schon Akten vernichtet! Es gab doch schon die Geschichte. Da war doch der Staat massiv beteiligt. Er stand nicht daneben, er war selbst voll beteiligt mit V-Leuten. Er war damals mitten im Umfeld derjenigen, die beobachtet werden sollten. Deswegen braucht es Transparenz. Damals wurden im NSU-Bereich Akten vernichtet. Wenn der Staat verdeckt arbeitet, dann muss zumindest die anschließende Aufklärung ganz offen und transparent erfolgen, weil sonst Sie und die Demokratie ihre Glaubwürdigkeit verlieren. Wir wollen, dass die staatlichen Archive dementsprechend vollständig transparent und nachvollziehbar arbeiten. Wir haben jetzt erst auf Bundesebene gehört, Gott sei Dank nicht aus Bayern, vom Bundestagsabgeordneten Fiedler: Der erklärte im Herbst dieses Jahres, er möchte lieber auf die Löschtaste drücken, bevor sensible Daten an eine AfD-Landesregierung übergeben werden. Genau das wollen wir nicht, geschätzter Kollege: Keine Löschtaste, sondern wir wollen Aufklärung. Wir wollen, nachdem Sie uns auch aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium heraushalten, (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Zu Recht!) spätestens dann irgendwann wissen, was Sie da momentan treiben und wie Sie die größte Opposition momentan mit Unterstützung Ihres Verfassungsschutzes hintenrum bekämpfen. Wir wollen nicht, dass Datenvernichtung möglich wird und zum Alltag wird. Wir wollen in Bayern nicht mal darüber nachdenken, dass eine Türe für solche Sonderrechte geöffnet wird. Kein Geheimdienst sollte über dem Gesetz stehen. Transparenz ist für uns nicht verhandelbar, insbesondere nicht bei politisch heiklen Unterlagen. "Archivieren" heißt, Verantwortung sichern, nicht verschleiern. Wenn Sie Akten auf diese Weise unter den Tisch kehren wollen, dann kehren Sie auch ein Stück der Geschichte unter den Tisch. Gerade Sie sollten daran interessiert sein, dass wir die Geschichte behalten, bewahren und für die nächsten Generationen transparent darstellen können. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit und wünsche einen schönen Tag. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächster Redner: der Kollege Tobias Beck für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte, Sie haben das Wort.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sind wir in der Endberatung der Novelle des Bayerischen Archivgesetzes, eines Gesetzes, das seit 1989 nahezu unverändert blieb, während unsere Verwaltung, unsere Sicherheitslage und unsere digitale Welt sich grundlegend verändert haben. Ich möchte noch eines zum Kollegen Singer sagen. Vorhin haben Sie eine sehr interessante Aussage getroffen. Sie haben gesagt: wie ein Auto ohne Batterie. Ich gehe davon aus, dass es jetzt die neue AfD-Meinung ist, auch E-Autos toll zu finden. (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) – Es hat sich so angehört, als hätten Sie auf ein E-Auto angespielt. Das war die beste Aussage in Ihrem Statement. – Archive dokumentieren unser Handeln. Sie ermöglichen Forschung, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Kontrolle. Doch dieses Gedächtnis kann nur funktionieren, wenn wir geeignete Rahmenbedingungen schaffen: moderne digitale Infrastruktur, klare rechtliche Vorgaben, dauerhafte Lesbarkeit digitaler Unterlagen und ausreichend Personal in staatlichen wie kommunalen Archiven. Der Gesetzentwurf setzt an vielen dieser Stellen an. Das ist auch gut so. Durch das Bayerische Digitalgesetz wurden digitale Verwaltungsverfahren zum Standard. Das bedeutet auch, dass unsere Archive in der Lage sein müssen, digitale Unterlagen kontrolliert, revisionssicher und langfristig nutzbar zu halten. Dabei geht es nicht nur um Technik. Es geht um Integrität, Beweiswerte und Vertrauen. Wir FREIEN WÄHLER unterstützen daher die vorgesehenen Anpassungen; denn sie schaffen Rechtssicherheit für Behörden, Archive und für Bürgerinnen und Bürger. Im Gesetz werden wichtige Grundlagen geschaffen, damit Archive künftig wissenschaftlich besser nutzbar sind. Reproduktionen und digitale Veröffentlichungen bekommen klare Rechtsgrundlagen. Das ist ein großer Fortschritt; denn Wissen lebt von Zugänglichkeit. Aber – das ist entscheidend – Transparenz darf nie zur Gefährdung werden. Damit kommen wir auch schon zum sensibelsten Punkt dieser Gesetzesnovelle. Herr Kollege Oetzinger hat schon die Sonderrolle des Landesamts für Verfassungsschutz angesprochen und warum das so wichtig ist. Es gibt Forderungen, diese Sonderregelungen für das Landesamt für Verfassungsschutz aus dem Archivgesetz zu streichen. Es gibt Änderungsanträge, die darauf abzielen, das Landesamt für Verfassungsschutz wie jede gewöhnliche Behörde zu behandeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das wäre ein großer und schwerer Fehler. Das Landesamt für Verfassungsschutz arbeitet anders als jede andere staatliche Stelle. Das geschieht nicht aus Arroganz und nicht aus Heimlichtuerei, sondern aus Sicherheitsnotwendigkeit. Und warum? – Weil die Offenlegung bestimmter Informationen Menschenleben gefährden kann, weil operative Methoden, Quellen und technische Verfahren geschützt werden müssen, weil internationale Sicherheitskooperationen auf Vertraulichkeit beruhen und weil Extremisten, ausländische Nachrichtendienste und Staatsfeinde genau darauf warten, Einblicke in unsere Strukturen zu bekommen. Deshalb hat das LfV in allen deutschen Bundesländern besondere Regelungen, auch hier bei uns in Bayern. Es ist auch richtig, dass das so bleibt. Eine Sonderrolle bedeutet nicht, dass es keine Kontrolle gibt. Im Gegenteil, das LfV unterliegt der Fachaufsicht der Staatsregierung und der parlamentarischen Kontrolle in einem eigens dafür vorgesehenen Kontrollgremium – demokratische Kontrolle ja, Gefährdung der inneren Sicherheit nein. Wer diese bewährte Balance aufkündigt, schwächt nicht das Archivgesetz, sondern unsere Sicherheitsarchitektur. Wir als FREIE WÄHLER und auch als Regierungskoalition stehen dafür: Das Landesamt für Verfassungsschutz braucht und behält seine Sonderstellung im bayerischen Archivrecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz trägt dazu bei, unser Gedächtnis zu stärken, unsere Verwaltung zu modernisieren und unsere Demokratie langfristig zu schützen. Wir stehen zu dieser Verantwortung. Wir stehen zu einem starken Archivgesetz. Wir stehen zu einem verhandlungsfähigen Verfassungsschutz, der weiterhin eine Sonderrolle erhält, die für die Sicherheit Bayerns gebraucht wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Nächster Redner für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: der Kollege Toni Schuberl. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Archivgesetz ist 35 Jahre alt. Daraus hätte man jetzt einen großen Wurf machen können. Typisch Söder: Es eignet sich nicht für eine Instragram-Story. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Typisch Schuberl! – Klaus Holetschek (CSU): Das ist immer die gleiche Leier! Peinlich, das ist langsam eine Zumutung!) Es hat nichts mit Essen zu tun. Deshalb ist die Reform des Archivgesetzes in erster Linie eine Ansammlung von redaktionellen Anpassungen geworden, die auch noch schlecht gemacht sind. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Für die Digitalisierung reicht es nicht, den Begriff "maschinenlesbare Informationen" in "digitale Unterlagen" umzubenennen und in der Begründung zu schreiben, dass es sich um eine redaktionelle Anpassung handelt. Es ist aber ein Unterschied, ob man irgendwelche zusätzlichen Informationen nebenbei auf einem 35 Jahre alten Computer hat oder ob man die komplette Verwaltung rein auf E-Akte umstellt. Mit dem Archivgesetz geht man immer nur davon aus, dass digitale Unterlagen von Haus aus eher nicht archivwürdig sind. Zumindest kann man das in Artikel 6 Absatz 4 nachlesen. Leute, in Zukunft sollen alle Akten digital sein. Sie legen ein Gesetz vor, das unter Digitalisierung noch das Einscannen von Faxseiten versteht. Auch das ist typisch Söder. Das hat auch mit Schlampigkeit zu tun. Hinsichtlich der inhaltlichen Tiefe ist der ganze Gesetzentwurf eine Frechheit. Die Problembeschreibung ist vier Zeilen lang. Es gibt keine Auseinandersetzung mit der tatsächlichen Herausforderung der staatlichen Archive. Die Gesetzesbegründung wiederholt oftmals einfach nur den Normengehalt. Es gibt kaum Erläuterungen und keine echte Begründung. Der fehlende Tiefgang ist genauso typisch für Söder wie sein Desinteresse an diesem Thema. Wir stehen vor der Digitalisierung der Verwaltung und damit auch der Archive. Das wird massiv Geld kosten. Was macht die Söder-Regierung? – Gegenüber 2025 wird 2026 bei den Archiven um 13 % gekürzt. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) – Was? (Michael Hofmann (CSU): Ach nichts! Sprechen Sie einfach weiter!) Kein anderer Posten in diesem Einzelplan wird derart zusammengekürzt. Wir sehen, was nicht für Söders Instagram-Storys geeignet ist, wird vernachlässigt. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Und ihr klatscht auch noch! Da macht ihr euch lächerlich! – Weitere Zurufe von der CSU) – Könnt ihr das Zwischenschreien mal aufhören? (Michael Hofmann (CSU): Derjenige, der ständig reinplärrt, beschwert sich!) Diese acht Leute in der ersten Reihe schreien ununterbrochen bei unseren Leuten dazwischen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten – Klaus Holetschek (CSU): Bei so einem peinlichen Auftritt bleibt einem nichts anderes übrig!) Die, die dauernd reinschreien, sitzen hier. (Anhaltende Unruhe)

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Alexander Hold

Ich bitte jetzt um etwas Ruhe im Plenum.

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Toni Schuberl GRÜNE

Das ist vor allem der Fall, wenn jemand von uns redet. In der letzten Rede von Katharina Schulze habt ihr ununterbrochen dazwischengerufen. Schaut euch das Protokoll an. Dort sind mehr Zwischenrufe drin als Rede. Vom Ministerpräsidenten bis hin zum Vizeministerpräsidenten ist stereo reingeschrien worden. (Anhaltende Unruhe)

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Alexander Hold

Herr Kollege, reden Sie bitte zur Sache.

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Toni Schuberl GRÜNE

Reden Sie doch einmal, wenn Sie dran sind, und lassen Sie diese Zwischenrufe. Das hat nichts mit Anstand zu tun. (Anhaltende Unruhe)

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Alexander Hold

Herr Kollege Schuberl, reden Sie bitte zur Sache. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Toni Schuberl GRÜNE

Jetzt komme ich zum nächsten und wichtigsten Punkt bei diesem Gesetz. Auch die Transparenz ist nichts für Markus Söder. Der Verfassungsschutz – wir haben es mehrfach gehört – erhält eine Sonderstellung. Es sollen Vereinbarungen möglich sein. Beispielsweise können V-Mann-Akten geschreddert werden, auch wenn sie archivwürdig sind. (Michael Hofmann (CSU): Das stimmt nicht! – Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Das sind Bundesregelungen, die ihr gemacht habt!) – Das stimmt schon. Bis zum Jahr 2018 war das so vereinbart und ist auch so gemacht worden. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Verfassungsschutz soll das Recht bekommen, die Einsicht in alle seine Unterlagen zeitlich unbegrenzt und sachlich unbegründet zu verweigern. Es hat sich viel getan beim Verfassungsschutz, insbesondere auch wegen der vielen Skandale und der Aufarbeitung dieser Skandale in den letzten Jahrzehnten. Dank dieser Reformen können wir GRÜNE nun auch grundsätzlich hinter dem Verfassungsschutz stehen. Er ist eine wichtige Säule zum Schutz unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung gegen alle Extremisten und insbesondere vor der aktuell größten Gefahr der Rechtsextremisten. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich danke Ihnen beim Landesamt für Ihre Arbeit. Wenn ich das Gesetz sehe, frage ich mich aber schon: Haben Sie aus der Vergangenheit nichts gelernt? Ist das ein Turnback? Wollen Sie das Schreddern wieder legalisieren? Es waren die Transparenz, die Aufarbeitung und die Reform, die den Verfassungsschutz gestärkt haben, nicht das Schreddern und das Verheimlichen. Das Bayerische Archivgesetz hätte ein großer Wurf werden können, (Dr. Stephan Oetzinger (CSU): Es ist ein großer Wurf!) aber solange Söder mit seinem Instagramstudio das Büro des Ministerpräsidenten besetzt, wird es in Bayern keine großen Würfe mehr geben. Ich hoffe, die lähmenden zehn Jahre der Amtszeit Söders sind bald vorbei. (Beifall bei den GRÜNEN – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hoffentlich macht er noch lange weiter!)

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Alexander Hold

Danke schön. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Katja Weitzel für die SPD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Katja Weitzel SPD

Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen mal wieder zu einem gemäßigteren Ton zurück. Ich denke, das ist der Sache angemessener. (Tobias Beck (FREIE WÄHLER): Das liegt am Redner!) Ja, es wird Zeit. Wir haben schon gehört, dieses Gesetz ist 35 oder 36 Jahre alt. Anyway, aber das Archivgesetz ist seit dieser Zeit unverändert geblieben. Auch für Gesetze gilt: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht halt mit der Zeit. Die Tage von Archivkellern, verstaubten Akten oder Haribo-Schachteln, in denen man Dokumente aufhebt, sind lange vorbei. Der technischen Entwicklung muss eben auch die juristische und gesetzliche Weiterentwicklung folgen. Der Bund ist hier vorangegangen. Das Bundesarchivgesetz wurde novelliert. Damit muss auch das Bayerische Archivgesetz angepasst werden und im digitalen Zeitalter ankommen. Als wissenschaftspolitische Sprecherin finde ich es großartig, dass die Nutzbarkeit und der Zugang für Forscherinnen und Forscher endlich erleichtert wird; denn in den Archiven lagert quasi das Gedächtnis unserer Geschichte. Wer die Geschichte nicht kennt, der kann auch in der Zukunft nicht gut arbeiten, weil ihm das Verständnis fehlt. Deshalb ist diese Novellierung umso wichtiger. (Markus Saller (FREIE WÄHLER): Also Zustimmung!) – Herr Kollege, ich bin doch noch gar nicht fertig. – Ich habe zu diesem Gesetz zwei kritische Anmerkungen, die ich bereits in der Ersten Lesung und im Ausschuss gemacht habe. Kommunale Archive werden sehr oft ehrenamtlich geführt. Dem Gesetzentwurf lässt sich überhaupt nicht entnehmen, inwiefern die Ehrenamtlichen bei der Umsetzung der Neuerung begleitet werden können. Vielleicht findet sich dafür in der Praxis, bei der Umsetzung des Gesetzes, noch eine Lösung. Die zweite Anmerkung betrifft den Datenschutz. Für die Übergabe personenbezogener Daten Dritter an Archive, und zwar bevor diese Daten aufgrund von Löschungsvorschriften und Löschungsfristen für immer verloren gehen, ist in diesem Gesetzentwurf keine Lösung gefunden worden. Hier muss sichergestellt werden, dass auch personenbezogene Daten Dritter an Archive weitergegeben werden können, bevor sie aufgrund anderweitiger Vorschriften gelöscht werden müssen. Dafür sehe ich im Gesetzentwurf keine Lösung. Diese beiden kritischen Anmerkungen, die übrigens auch von den Verbänden in der Verbändeanhörung gemacht worden sind, sind leider im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgenommen worden. Vielleicht gibt es auch hier noch eine Lösung, wenn sich das Gesetz in der Anwendung als nicht ganz praktikabel herausstellt. Im Zweifel muss nachgebessert werden. Das ist möglich und in der Vergangenheit auch schon passiert. Zum Schluss noch zwei Sätze zu den Änderungsanträgen: Ich habe bereits im Wissenschaftsausschuss bezweifelt, dass das Archivgesetz der richtige Platz für die Änderungen bezüglich des Verfassungsschutzes ist. Am Ende des Tages wurden die Änderungsanträge im Verfassungsausschuss diskutiert und abgestimmt. Wir werden unserem Fraktionsvotum im Verfassungsausschuss bezüglich der Änderungsanträge folgen und dem Gesetzentwurf im Allgemeinen zustimmen. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Markus Blume. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass ich doch noch rechtzeitig zu dieser Beratung gekommen bin; denn es hätte mich sehr geschmerzt, wenn ich insbesondere den Beitrag von Herrn Kollegen Schuberl verpasst hätte, den ich einigermaßen interessant fand. Meine Kolleginnen und Kollegen hier im Bayerischen Landtag, wenn man sich die Protokolle aus der Vergangenheit zum Archivgesetz anschaut, sieht man, dass das Archivgesetz den Landtag bereits in der Plenarsitzung vom 15. November 1989 beschäftigt hat. Damals wurde das Archivgesetz beschlossen. Das Inkrafttreten wurde damals allerdings um einen Monat verschoben, weil wir noch einen Senat hatten, der ebenfalls darüber abstimmen musste. Dieses Gesetz wurde im Parlament noch artikelweise abgestimmt. Das ist heute anders. Eines ist jedoch gleichgeblieben: Die GRÜNEN bleiben sich treu und stimmen dagegen. Meine Damen und Herren, das war damals so, das ist heute so, und das ist nicht nur bei diesem Gesetz, sondern auch bei vielen weiteren so. Lieber Herr Schuberl, was mich wirklich beunruhigt, ist der Umstand, dass Sie inzwischen bei denselben Themen anspringen, bei denen auch die AfD anspringt, nämlich wenn es um unseren Verfassungsschutz geht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das hat mich hier tatsächlich berührt. Noch viel mehr beschäftigt mich in der Zwischenzeit die Frage, wie es dazu kommt, dass Sie, wenn wir über ein Archivgesetz beraten, von einem Söder-Gesetz sprechen. Ich habe genau zugehört: Sie haben in Ihrem Beitrag öfter das Wort "Söder" als das Wort "Archiv" in den Mund genommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Medizin hat für solche Symptome einen Fachbegriff. Man könnte hier von einer Zwangsstörung reden. Herr Schuberl, ich habe den Eindruck, dass Sie eine Art Stockholm-Syndrom entwickelt haben, eine Art "Schuberl-Syndrom", weil Sie aus der geistigen Gefangenschaft mit unserem Ministerpräsidenten nicht rauskommen. Lieber Herr Schuberl, nehmen Sie es einfach so, wie es ist: Wir haben als zuständiges Ressortministerium diesen Gesetzentwurf dem Bayerischen Landtag vorgelegt, weil wir der Meinung sind, dass es notwendig ist, dieses Gesetz zu aktualisieren. Wir haben das nach einer breiten Diskussion mit allen Behörden, die hier zuständig sind, getan. Der Bayerische Ministerpräsident vertraut seinen Fachministern, dass sie solche Gesetze gut in den Bayerischen Landtag einbringen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in den beratenden Ausschüssen dafür, dass sie diese Beratung gut durchgeführt haben. Lieber Herr Schuberl, ich kann nur sagen, wie bei vielen anderen Gelegenheiten auch: Sie liegen einfach falsch, und Sie sollten sich von diesem Fetisch, von diesem Syndrom, einfach lossagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte sowohl Ihnen als auch der AfD in der Sache widersprechen: Es ist mitnichten so, dass in diesem Gesetz irgendwelche Sonderrechte für unseren Verfassungsschutz definiert werden sollen. Es ist nicht so, dass bestimmte Unterlagen des Verfassungsschutzes von der Anbietungspflicht an die Archive ausgenommen werden sollen. Das ist nicht der Fall, das war nicht der Fall, und das wird auch in der Zukunft nicht der Fall sein. Lieber Herr Schuberl, speziell für Sie zitiere ich aus der aktuellen Archivierungsvereinbarung, die zwischen dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz und der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns geschlossen worden ist. In Artikel 2 Absatz 3 heißt es: "Die Personalgrundakten für die Beschäftigten des Landesamtes für Verfassungsschutz werden dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv vollständig angeboten." – Ich würde Sie bitten: Behaupten Sie nicht weiterhin wider besseres Wissen das Gegenteil hier im Hohen Hause. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Am Ende geht es bei dieser Regelung, über die wir hier beraten und über die auch in den Ausschüssen beraten wurde, nur um die Frage des Wie. Es geht nicht um die Frage des Ob. Das bedeutet, selbstverständlich müssen Unterlagen des Verfassungsschutzes angeboten werden. Es geht nur um die Frage, wie die besondere Schutzwürdigkeit bestimmter Informationen mit dem Archivgesetz in Einklang gebracht werden kann. Im Übrigen bin ich den Kollegen der Regierungsfraktionen, insbesondere dem Herrn Kollegen Dr. Oetzinger, sehr dankbar dafür, dass sie deutlich gemacht haben, warum wir das tun. Die zentralen Ziele der Norminierung sind, dass wir uns an das neue Bundesrecht anpassen wollen. Wir wollen das Archivrecht mit Blick auf die Digitalisierung anpassen und die Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit verbessern. Wir wollen das schaffen, was immer wieder gefordert wird, nämlich die Herstellung von Transparenz, die Veröffentlichung im Internet und vieles andere mehr. Insofern sage ich noch einmal Danke für die Beratungen in den Ausschüssen und bitte gleichzeitig um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Staatsminister, mir liegt die Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat der Abgeordnete Toni Schuberl von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Minister, es gab bis zum Jahr 2018 eine Vereinbarung, wonach genau das möglich war, nämlich dass V-Mann-Personenakten nicht angeboten werden mussten. Sie wurden bis zum Jahr 2018 auch in keinem einzigen Fall angeboten, auch wenn sie ausgesondert worden sind. Ab dem Jahr 2018 wurde das dann gesetzmäßig geregelt, wie Sie das zitiert haben. Jetzt soll für den Verfassungsschutz eine Sonderregelung eingeführt werden, wonach auch archivwürdige Akten nicht angeboten werden müssen, wenn das so vereinbart worden ist. Das bedeutet, Sie legalisieren damit die Praxis, die bis zum Jahr 2018 gegolten hat. Tatsache ist einfach, dass diese Akten bis zum Jahr 2018 nicht archiviert worden sind.

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Alexander Hold

Bitte, Herr Staatsminister. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Sehr geehrter Herr Kollege Schuberl, Sie haben in den Ausschussberatungen und auch heute gesagt, dass dort quasi regelhaft Akten geschreddert worden seien. Das Staatsministerium des Innern hat ausgeführt, dass es für Ihre Annahme keine Grundlage gibt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sie wussten es nicht!) Ich sage Ihnen: Wir werden nicht hinter den Stand der aktuellen Archivierungsvereinbarung zwischen dem Landesamt für Verfassungsschutz und den staatlichen Archiven zurückgehen. Insofern gibt es auch keine Grundlage für Ihre Besorgnis. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8100, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/8755, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/8889 und 19/8890 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 19/9088 zugrunde. Zunächst ist über die auf der Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen soeben genannten drei Änderungsanträge abzustimmen. Wir kommen zuerst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der AfD-Fraktion betreffend "Streichung der Sonderregelungen für das Landesamt für Verfassungsschutz im Bayerischen Archivgesetz" auf Drucksache 19/8755. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gibt es Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Bayerns Gedächtnis stärken, statt es zu schwächen" auf Drucksache 19/8889. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Gibt es keine. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Transparenz und Überprüfbarkeit sicherstellen" auf Drucksache 19/8890. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen! – Das ist die Fraktion der SPD. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8100. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter des § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9088. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich nun um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen! – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Art und Weise anzuzeigen. – Das ist die AfD-Fraktion. Stimmenthaltungen! – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das Gesetz ist damit angenommen und hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes". – Herzlichen Dank. Zur gemeinsamen Beratung rufe ich die Tagesordnungspunkte 23 und 24 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (Drs. 19/7506) - Zweite Lesung - und Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/8102) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der SPD-Fraktion hier: Fachliche Kompetenz bei Eintragung in Denkmalliste sichern (Drs. 19/8376), Änderungsantrag der SPD-Fraktion hier: Denkmalpflegewerk als Pilotprojekt umsetzen (Drs. 19/8377), Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier: Keine Sonderstellung für Baudenkmäler mit nur erhaltungswürdigem Erscheinungsbild bei der Eintragung in die Denkmalliste (Drs. 19/8378) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die gemeinsame Aussprache. Erster Redner ist der Abgeordnete Gerd Mannes für die AfD-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Die Energiewende macht uns mit jedem Tag ärmer. Die CO -Ideologie zerstört unsere Industrie und unseren Wohlstand. Sie zerstört unsere Kultur und unsere Heimat. Windkraftanlagen in Wäldern waren früher undenkbar. Dann sind die Naturschutzgesetze aufgeweicht worden. Jetzt treiben geldgierige grüne Investoren ihr Unwesen in Bayern. (Zurufe von den GRÜNEN und der SPD: Oh!) – Doch, das ist so. Überall stehen riesige Freiflächenanlagen der Photovoltaik. Da müssen Sie nur durch Bayern fahren. Die Staatsregierung will 500 Windräder in den Bayerischen Staatsforsten aufstellen. Der Denkmalschutz ist dem Ökowahn geopfert und faktisch abgeschafft worden. Die AfD will diesen ganzen Irrsinn beenden. Es gibt ungefähr eine Million PV-Anlagen in Bayern. Für Freiflächenanlagen wurden bereits 10.000 Hektar Fläche geopfert. Jetzt bauen Sie die Windkraft massiv aus und zerstören den Anblick unserer Landschaft und auch den Blick auf unsere Denkmäler. Unsere Baudenkmäler werden mit Solaranlagen auch verschandelt. Mit diesem Kulturbruch verliert Bayern ein Stück seiner Identität und seines historischen Erbes. Mit unserem Gesetzentwurf wollen wir die bayerischen Baudenkmäler vor der Verschandelung bewahren. Die Staatsregierung hat das Denkmalschutzgesetz im Juli 2023 derart eingeschränkt, um den Ausbau von Ökoanlagen zu fördern. Dieses Gesetz bedroht jetzt Tausende denkmalgeschützte Bauten. Die von der Staatsregierung beschlossene Novellierung schränkt den Bau von Windrädern eigentlich so gut wie nicht mehr ein. Es werden nur noch 100 besonders landschaftsprägende Denkmäler geschützt. Für alle anderen Bauwerke fällt eine behördliche Prüfung dann weg. Diese gierigen Investoren können ohne Rücksicht Windräder und PV-Anlagen bauen. Ich sage es jetzt ganz klar: Diese Entwertung unserer Baudenkmäler ist für die AfD nicht hinnehmbar. (Beifall bei der AfD) In meinem Stimmkreis Günzburg waren 37 Windräder in der Nähe der Wallfahrtskirche Maria Vesperbild im Gespräch. Jedes Jahr pilgern eine halbe Million Menschen dorthin. Das hat die Investoren nicht gestört. Aber die Bürger und die Wallfahrtsdirektion haben sich gegen diesen Irrsinn gewendet. Das wichtigtuerische Hin und Her und die intransparenten Entscheidungen des Landesdenkmalrats, die momentan getroffen werden, kann man sich mit unserem Gesetzentwurf sparen. Merken Sie sich endlich eines: Windkraft liefert keinen grundlastfähigen Strom; das kommt ja noch dazu. Ein Windrad in Bayern liefert weniger als 2.000 Volllaststunden, halb so viel wie im Norden Deutschlands. Obwohl bei uns kaum Wind weht, sollen unsere Baudenkmäler für technisch minderwertige Windkraftanlagen verschandelt werden. Also, wir sehen das nicht ein. Unser Gesetzentwurf beendet diese Aushebelung des Denkmalschutzes. Selbstverständlich sind wir gegenüber einer Modernisierung der Rechtslage im Denkmalschutz sehr aufgeschlossen; jetzt komme ich zum Gesetzentwurf der CSU: Der Gesetzentwurf der Staatsregierung erlaubt die Entlastung bei Instandhaltungsarbeiten von Denkmälern. Wir finden das gut, und wir stimmen diesem Antrag zu. Wir wollen nämlich auch, dass die Eigentümer von Baudenkmälern eine finanziell schonende Finanzierung und Umsetzung haben können. Zur Frage, bei welchen Gebäuden dann nur das äußere Erscheinungsbild, wie es im Gesetz genannt wird, erhaltenswert ist, muss wohl offensichtlich noch ein bisschen nachgeschärft werden, um Rechtsunsicherheiten zu vermeiden. Also, ich sage es jetzt noch einmal: Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. In der Umsetzung erwarten wir einfach, dass Sie da sehr praxistauglich vorgehen. Noch einmal zu unserem Gesetzentwurf: Wir als AfD wollen unsere prägenden Denkmäler und unsere Heimat für unsere nachfolgenden Generationen einfach erhalten. Das ist auch in der Verfassung so vorgesehen, und daran sollten wir uns auch alle halten. Was jahrhundertelang erhalten worden ist, darf doch nicht diesem links-grünen Ökowahn geopfert werden. Der grüne Sozialismus hat doch schon genügend Schaden hier in Bayern angerichtet. (Zuruf von den GRÜNEN) Wir sollten jetzt damit Schluss machen. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) – Doch, hören Sie zu. Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Der nächste Redner ist der Kollege Franc Dierl für die CSU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Franc Dierl CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der aus meiner Sicht beispielhaft zeigt, was bayerische Politik leisten kann, wenn man entschlossen anpackt, statt über Bürokratie zu klagen. Wir modernisieren den Denkmalschutz, ohne seine Substanz anzutasten. Wir machen ihn schneller, klarer, verständlicher und schaffen echtes Vertrauen in die Menschen vor Ort. Lassen Sie mich gleich zu Beginn eines sagen, weil es uns wichtig ist und zur Wahrheit gehört: Diese Reform kommt nicht vom grünen Tisch, nicht aus Ideologie und nicht aus dem Bauch heraus. Nein, sie kommt aus der Praxis. Sie wurde durch den Bayerischen Landesdenkmalrat unter seinem Vorsitzenden, meinem geschätzten Kollegen Robert Brannekämper, initiiert, fachlich erarbeitet und anschließend – ich betone das an dieser Stelle ausdrücklich – in hervorragender Zusammenarbeit mit unserem Staatsminister Markus Blume zu einem modernen, tragfähigen und praxisgerechten Reformwerk entwickelt. Die Reform trägt eine bayerische Handschrift: erst die Fachleute hören, dann die Politik entscheiden lassen und dann gemeinsam umsetzen. Bevor ich aber über unsere Reform spreche, muss ich zuerst mit einem Zerrbild aufräumen, das die AfD mit ihrem Gesetzentwurf zeichnet. Sie, die AfD, behaupten, die Änderungen des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 23. Juni 2023 führten zu einer totalen Relativierung des Denkmalschutzgesetzes zugunsten kurzfristiger energiepolitischer Interessen, zu einer vollkommen nachrangigen Behandlung des Denkmalschutzes gegenüber erneuerbaren Energien, wie Sie eben ausgeführt haben, Herr Mannes, und der Denkmalschutz sei heute dem Klimaschutz ausdrücklich nachgeordnet. Meine Damen und Herren, nichts davon ist richtig. (Gerd Mannes (AfD): Doch!) Tatsächlich wird in jedem einzelnen Fall eine Abwägung zwischen Denkmalschutz und Klimaschutz, zwischen Substanzerhalt und Energiewende vorgenommen. Alle Entscheidungen erfolgen in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege und unseren Denkmalbehörden. Die AfD verkennt damit die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und ignoriert völlig die Realität des Verwaltungsvollzugs. Sie übersieht oder will vielleicht auch die enormen Fortschritte bei denkmalverträglicher Technik übersehen. Gerade seit dem Jahr 2023 zeigt sich: Mit Solarziegeln oder anderen modernen Lösungen können heute auch bei sensibelsten Baudenkmälern vorbildliche Lösungen gefunden werden. Ich nenne als Beispiel in Unterfranken das Kongregationshaus der Erlöserschwestern in Würzburg. Herr Mannes, dort wurden 20.000 Dachziegel verbaut, und zwar denkmalpflegerisch fachgerecht. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Auch bei energetischen Sanierungen gilt: Fachleute können für jedes Denkmal eine Maßnahmenpalette erarbeiten, die Energieeffizienz, Substanzerhalt, Bauschadensfreiheit und auch die Wirtschaftlichkeit zusammenführt. Insbesondere Sie müssten es wissen; denn Sie haben einen Vertreter im Landesdenkmalrat, den Kollegen Singer, der heute leider nicht da ist. (Ulrich Singer (AfD): Doch!) – Ach, Herr Singer, da sind Sie ja. Herr Singer, Sie wissen es doch. Es ist dann umso befremdlicher, dass Sie nicht von selber auf die Idee kommen, diesen aus meiner Sicht unsinnigen Gesetzentwurf zurückzuziehen. Das wäre das Folgenreichste, was Sie machen könnten. Bitte ziehen Sie Ihren Gesetzentwurf zurück; dann werden Sie dem gerecht, was Sie eigentlich im Landesdenkmalrat machen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Kern unserer Reform ist unser Denkmalpflegewerk. Das, meine Damen und Herren, ist nicht weniger als ein Paradigmenwechsel. Wir sagen nicht länger, der Staat weiß alles besser, sondern wir sagen: Die Eigentümerinnen und Eigentümer sind Partner und nicht Bittsteller. Alles, was im Denkmalpflegewerk vereinbart ist, ist künftig erlaubnisfrei. Das ist das Gegenteil von Misstrauen; das ist echte Eigenverantwortung. Das ist auch ein Ausdruck unseres Respekts vor all denjenigen, die mit Herzblut an ihren Denkmälern arbeiten. Diese Lösung gibt es in dieser Form nur in Bayern. Das ist bayerische Innovationskraft. Das ist bayerischer Pragmatismus, und ja, das ist auch ein Erfolg gemeinsamer Arbeit zwischen Landesdenkmalrat, Staatsministerium und Regierungsfraktionen. Wir führen einen klaren Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen ein. Wir setzen eine maximale Jahresfrist für Entscheidungen und ersetzen die Schriftform durch die Textform, damit digitale Verfahren endlich Standard werden. Kurz gesagt, wir befreien die Denkmalpflege von unnötiger Bürokratie, damit sie sich selbst um das Wesentliche kümmern kann, um die Denkmäler selbst. Wir räumen das Gesetz auf. Die Verbandsanhörung war klar und eindeutig. Es gab Zustimmung, Anerkennung und konstruktive Ergänzungen. Verbände, Kammern, Kommunen, Experten aus dem Landesdenkmalrat – sie alle sagen: Dieser Weg ist richtig, dieser Weg ist praxisnah, dieser Weg ist zukunftsfähig. Wir haben Hinweise aufgegriffen, präzisiert und geschärft. Das zeigt: Wir machen kein Gesetz für Schubladen, sondern wir machen es für die Realität im Land. Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun noch ein Schwenk zu den Änderungsanträgen. Sie von der AfD behaupten, unser Gesetzentwurf verwässere den Denkmalschutz. Sie sagen: Wenn man nichts verstanden hat, klingt jedes moderne Verfahren gefährlich. Unser Denkmalschutz schafft Klarheit, Rechtssicherheit und Effizienz. Die AfD fordert rückständige Bürokratie, misstraut den Eigentümern, misstraut den Fachbehörden und verkauft das dann als Schutz. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist kein Schutz, das ist schlichtweg Ahnungslosigkeit im Lautsprecherformat. (Beifall bei der CSU) "Denkmalschutz als Ausweitungsspielplatz" – so könnte man die Änderungsanträge der GRÜNEN überschreiben. Sie wollen wieder einmal alles ausweiten: mehr Objekte, mehr Regulierungen, mehr Zuständigkeit des Staates, und zwar unabhängig davon, ob der Denkmalwert überhaupt noch gegeben ist. Das ist kein Denkmalschutz, das ist Regulierungsbiotoppflege. Mit diesem Ansatz würde Bayern nicht weniger schützen, sondern mehr blockieren. Geradezu grotesk ist der Versuch, Innenräume ohne Denkmalwert dennoch voll einzubeziehen. Das ist fachlich falsch, ideologisch getrieben und verwaltungspraktisch ein Schlag ins Gesicht der Behörden. Schützen, was schützenswert ist. Nicht alles, was alt ist, ist automatisch auch ein Denkmal. Der Vorschlag der GRÜNEN würde das Landesamt massiv belasten und zu einem Wertverlust bei den wirklichen Denkmälern führen, weil man sich in Ressourcen verzetteln würde. Sie von der SPD möchten zusätzliche Evaluierungsmechanismen und neue Kontrollstrukturen. Ich sage Ihnen mit aller Deutlichkeit: Wir brauchen keine neue Aufsichtsinstanz. Wir haben funktionierende Fachbehörden und klare Regeln. Das Denkmalpflegewerk ist bereits fachlich geprüft. Zusätzliche Kontrollen würden genau das zerstören, was dieses Gesetz ausmacht: Entlastung, Vertrauen und Praxistauglichkeit. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Die Fachbehörden arbeiten hervorragend. Das Gesetz ist klar, und das Denkmalpflegewerk wird fachlich begleitet. Eine zusätzliche Aufsicht wäre eine Misstrauenserklärung gegenüber Eigentümern und Behörden. Genau das Gegenteil ist unsere Intention. Wir bauen kein neues Bürokratiemonster auf. Wir wollen bewahren, was uns prägt, und erneuern, was uns bremst. Wir als CSU stehen dafür, dass Denkmalschutz seine Aufgabe erfüllt, ohne das Leben der Menschen zu erschweren. Wir wollen Schutz, wo er nötig ist, Freiheit, wo sie möglich ist, und Modernisierung dort, wo sie überfällig ist, und genau das haben wir geliefert. Dieser Gesetzentwurf wurde durch den Landesdenkmalrat initiiert und von Robert Brannekämper auf ein fachliches Topniveau gebracht. Es wurde dann durch Staatsminister Markus Blume mit hoher Professionalität und Tempo zur Vollendung geführt. Das ist bayerische Handschrift. Während Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, noch versuchen, Probleme zu finden, haben wir längst Lösungen geschaffen. (Widerspruch bei der SPD) Dieser Gesetzentwurf ist modern, praxistauglich und setzt Maßstäbe. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ja, es ist typisch CSU: klar, entschlossen und verantwortungsvoll. Ich bitte um Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich dem Abgeordneten Ulrich Singer von der AfD-Fraktion das Wort.

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Ulrich Singer AfD

Herr Kollege Dierl, ich bin nicht der Meinung, dass Sie die Probleme gelöst haben. Sie haben sie, glaube ich, noch nicht einmal erkannt. Schauen Sie doch mal in unsere historischen Altstädte. Schauen Sie sich mal an, wie erheblich der Leerstand in manchen Bereichen ist. Viele historisch wertvolle Gebäude stehen leer. Warum stehen sie leer? – Weil sie nicht beheizt werden können. Sie haben Bruchsteinwände. Zum Teil haben Fachwerkhäuser ganz dünne Fachwerkmauern. Sie können diese Gebäude bei den hohen Heizkosten nicht einerseits denkmalgerecht erhalten und andererseits energetisch sanieren. Dann helfen Ihnen irgendwelche Solarziegel auf dem Dach auch nichts. Damit haben Sie das Problem vorne und hinten nicht gelöst. Das sehen wir ganz einfach. Die Realität zeigt den Leerstand. Sie brauchen eine Antwort. Die Eigentümer brauchen eine Antwort, weil Sie das Eigentum von Zigtausenden Immobilienbesitzern entwerten, die im Grunde ihr historisches Gebäude so nicht wirklich verwenden können. Sie können es auch nicht vermieten, weil die Heizkosten explodiert sind. Wir brauchen darauf eine Antwort. Wir haben dazu auch schon Vorschläge gemacht. Drehen Sie den Klimaschutz zurück. Bei der Windkraft versuchen Sie, irgendwie Lösungen zu finden, –

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Alexander Hold

Kommen Sie bitte zum Ende.

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Ulrich Singer AfD

– wie zum Beispiel in Maria Vesperbild. Dieses ganze Getue brauchen wir nicht. Schaffen Sie die Überordnung des Klimaschutzes wieder ab.

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Franc Dierl CSU

Lieber Herr Kollege Singer, das zeigt genau Ihr Problem: Sie sitzen im Landesdenkmalrat. Ich kann mich an keine großen adäquaten Wortmeldungen zu irgendwelchen Fachthemen Ihrerseits erinnern. Das ist genau der Punkt. Und glauben Sie mir: Ich als Architekt und Politiker traue mir zu, zu beurteilen, wie wir den Denkmalschutz in die Zukunft führen können. Das, was Sie jetzt betreiben, ist genau das. Sie schüren die Angst der Menschen, und Sie spielen den Denkmalschutz gegen den Klimaschutz aus. (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) – Nein, das ist eben verkehrt. Sie sind rückwärtsgewandt. Sie gehen nicht mit den Technologien. Sie müssen doch ergebnisoffen und offen für das sein, was kommt. Wer hätte denn geglaubt, dass wir eines Tages Dachziegel entwickeln können, die auch als Solarziegel funktionieren? Wenn wir nicht auf die Industrie, auf die Technik vertraut hätten, dann würden wir gar nicht weiterkommen. Wir müssen ergebnisoffen sein. Wir müssen den Menschen vertrauen und sagen, bietet uns Lösungen an. Wir begleiten das in vereinfachter Form, ohne alles zu regulieren und ohne von oben zu sagen, was sie nicht machen dürfen. Herr Singer, das ist die Wahrheit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Kollegin Dr. Sabine Weigand. Sie haben das Wort.

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Sabine Weigand GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, Hohes Haus! Weniger Bürokratie – da sind wir uns einig – wollen wir alle. In der Denkmalpflege bedeutet das für uns GRÜNE, den Schutz unserer gebauten Heimat mit dem berechtigten Interesse der Menschen an vereinfachten Verfahren in Einklang zu bringen. Wir erinnern uns: Der erste Entwurf des Ministeriums ist völlig übers Ziel hinausgeschossen und hätte die Axt an die Grundsätze des bayerischen Denkmalschutzes gelegt. Lieber Robert, dem Landesdenkmalrat gebührt Dank, dies verhindert zu haben. Der zweite Entwurf ist schon besser, weist aber deutliche Schwächen auf. Tatsächlich ist erst einmal erfreulich, dass unser GRÜNEN-Antrag von 2023 auf Einführung einer neuen Denkmalkategorie "erhaltenswerte Bausubstanz" offensichtlich inspiriert hat. Das ist schön. Damit können jetzt Gebäude geschützt werden, die zwar innen überformt sind, deren Äußeres aber denkmalwürdig ist. Aber so, wie es in der Novelle handwerklich umgesetzt ist, tun sich Risiken auf. Werden dadurch hauptsächlich neue Gebäude in Schutz genommen? Oder werden vielmehr viele bisherige Denkmäler ihren Vollschutz verlieren und quasi downgegradet? – Dann verlieren wir auf der einen Seite mehr, als wir auf der anderen gewinnen. Und ganz schlecht: Diese Fassadendenkmäler sollen ausschließlich auf Antrag des Eigentümers oder in Ausnahmefällen auf Antrag des Landesamts in die Liste eingetragen werden. Bisher kann dies nicht nur vom Landesamt, den unteren Denkmalschutzbehörden und der Heimatpflege, sondern von allen Menschen in Bayern angeregt werden. Uns GRÜNEN ist die Beteiligung der Öffentlichkeit immer ein wichtiges Anliegen. Wir müssen die Menschen einbinden, sonst driften sie dahin ab, wo wir sie nicht haben wollen. Hier sollen nicht einmal mehr die Heimatpfleger:innen eingebunden werden? Es ist schön, Franc, dass du die Verbändeanhörung thematisiert hast. Alle Verbände haben sich klar dagegen positioniert: Bayerische Architektenkammer, Bezirketag, Städtetag, Ingenieurekammer-Bau, Landesverein für Heimatpflege, Haus und Grund. Unsere Änderungen dazu haben Sie abgelehnt. Sie wollen hier den Ausschluss der Öffentlichkeit. (Beifall bei den GRÜNEN) Das ist ein Weg der Bürgerferne. Das ist kein guter Weg. Die Einführung der neuen Denkmalkategorie ist gut, der Rest schlecht. Zweite Neuerung, das Denkmalpflegewerk. Gemeinsam mit den Eigentümern bzw. Architekten soll eine Sanierungs- und Instandhaltungsplanung auf zehn Jahre erstellt werden. – Wir wissen noch nicht, inwieweit Pläne, die fixieren, was an einem jahrhundertealten Gebäude im nächsten Jahrzehnt an konkreten Maßnahmen ansteht, Sinn machen. Wir wissen aber, dass man Arbeiten an Denkmälern über einen längeren Zeitraum nur ganz schwer prognostizieren kann: Preiserhöhungen, neu entdeckte Schäden, auch Änderungen im privaten Bereich. Man kann ein super Pflegewerk aufstellen. Drei Jahre später ist der ganze Riesenaufwand womöglich Makulatur. (Robert Brannekämper (CSU): So viel Ahnungslosigkeit!) Entbürokratisierung? – Da kann genau das Gegenteil herauskommen. Genau davor warnen übrigens die Expertinnen und Experten in den Kommunen. Sie warnen davor, dass das Pflegewerk mit neuer Bürokratie und für die Eigentümer mit hohen Kosten verbunden sei, die dann womöglich in den Wind geschossen sind. Auch die Architektenkammer, der Bauernverband, der Landkreistag, der Landesverein für Heimatpflege sehen das so – you name it. Sie alle raten dazu, erst einmal vorsichtig mit Pilotprojekten zu starten, bevor man das Ganze in ein Gesetz gießt. Ich frage mich: Warum machen Sie denn eine Verbändeanhörung, wenn Ihnen doch wurscht ist, was die Verbände sagen? Dann lassen Sie es doch einfach. Das wäre doch einmal echte Entbürokratisierung. Wenn Sie wirklich deregulieren, Prozesse beschleunigen, den Denkmaleigentümern helfen wollen, dann hätten Sie ganz woanders ansetzen müssen; da, wo es wirklich wehtut, wo es im Argen liegt. Es kann nicht sein, dass man auf Fördermittel aus dem E-Fonds drei, wenn nicht vier Jahre warten muss. Es kann nicht sein, dass die Gebietsreferent:innen ihre Fördermittelzuweisung viel zu spät im Jahr und dann nicht in vollem Umfang bekommen. Hier sitzt im Denkmalschutz der Schmerz. Hier braucht es dringend eine Beschleunigung, eine Vereinfachung der Verfahren. Hier macht Deregulierung Sinn. (Beifall bei den GRÜNEN) Das hätten wir uns gemeinsam mit ganz vielen Denkmaleigentümern von dieser Novelle erhofft. Fazit: Diese Novelle ist alles andere als ein großer Wurf. Man merkt aber schon, Sie haben sich bemüht. Sie haben aber nicht da hingelangt, wo es wirklich nötig ist. Wir stimmen in Anerkennung Ihrer Bemühungen und weil Sie so klug waren, unseren Antrag von 2023 aufzunehmen, zu und warten auf die nächste, hoffentlich bessere Novelle. Den Änderungsantrag der AfD lehnen wir ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER die Kollegin Roswitha Toso. Bitte, Frau Abgeordnete, Sie haben das Wort.

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Bayern ist reich an Geschichte. Über 100.000 Baudenkmäler prägen unsere Städte und Dörfer. Dazu kommen noch circa 45.000 Bodendenkmäler. Diese Denkmäler stiften Identität und Heimat. Doch Denkmalschutz darf kein Stillstand sein. Ein Denkmal muss nutzbar bleiben. Dazu braucht es Pflege, Anpassung und manchmal, damit das Denkmal eine Zukunft hat, auch Erneuerung. Wer durch Bayern fährt, sieht überall Denkmäler: alte Höfe am Ortsrand, Bürgerhäuser am Marktplatz, Pfarrhöfe, Mühlen, kleine Kapellen – Gebäude, die nicht im Museum stehen, sondern mitten im Leben. In ihnen wird gewohnt, gearbeitet, gefeiert. Sie sind Teil des Alltags und nicht nur Teil der Geschichte. Viele dieser Gebäude stehen unter Denkmalschutz – und gleichzeitig unter Druck. Reparaturen sind kompliziert, Verfahren dauern lang, Eigentümer wissen oft nicht, was möglich ist und was nicht. Eine Antwort auf diese Herausforderungen gibt der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung. Ziel ist ein Denkmalschutz, der schützt, ohne zu lähmen, und Vertrauen schafft, statt Misstrauen zu organisieren. Das Leitmotiv lautet deshalb ganz bewusst: mehr Vertrauen, weniger Bürokratie. Ein zentrales neues Instrument ist das Denkmalpflegewerk. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege einen verbindlichen Pflege- und Maßnahmenplan für bis zu zehn Jahre vereinbaren. Wer sich daran hält, braucht für die festgelegten Maßnahmen keine Einzelgenehmigung mehr. Das bedeutet Planungssicherheit für Familien, die ein denkmalgeschütztes Haus bewohnen, für Kommunen, die ein altes Gebäude erhalten wollen, und auch für die Behörden, deren Verfahren dadurch einfacher und klarer werden. Hinzu kommt ein Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen, zum Beispiel die Erneuerung von Bad und Küche im Inneren, solang keine historische Substanz betroffen ist, und das Entfernen von Antennen und ähnlichen Einbauten, also alltägliche Maßnahmen, die bislang oft unverhältnismäßig aufwendig waren. Im Austausch mit den Verbänden, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern wurde deutlich: Genau diese Alltagsfragen entscheiden darüber, ob Denkmalschutz akzeptiert oder als Belastung empfunden wird. Das Gesetz der Staatsregierung nimmt diese Erfahrungen ernst. Klar geregelt wird außerdem: Bei Gebäuden, deren Innenräume bereits stark verändert sind, kann sich der Schutz künftig auf das äußere Erscheinungsbild konzentrieren. Wo kein Denkmalwert mehr vorhanden ist, braucht es auch keine künstlichen Auflagen. Das ist ehrlich, nachvollziehbar und praktikabel. Ebenso werden Regelungen gestrichen, die in der Praxis kaum noch eine Rolle spielen: Die Liste der beweglichen Denkmäler entfällt, Verfahrensvorgaben werden vereinfacht, die Textform ersetzt die Schriftform. Der Denkmalschutz kommt damit im digitalen Alltag an. In einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zeigt sich allerdings die Sorge, wie gut diese Maßnahmen funktionieren. Gefordert wird, das Denkmalpflegewerk zunächst nur als Pilotprojekt einzuführen; aber diese Zurückhaltung überzeugt überhaupt nicht. Eigentümerinnen und Eigentümer warten seit Jahren auf Entlastung. Die Instrumente sind klar definiert, und Erfahrungen lassen sich am besten sammeln, wenn sie flächendeckend wirken, und nicht in einem künstlich begrenzten Probelauf. Auch die von der SPD geforderte Ausweitung von Zuständigkeiten bei der Führung der Denkmalliste auf die Heimatpflege wirft Probleme auf. Zusätzliche Ebenen bedeuten längere Verfahren, mehr Abstimmung und nicht automatisch bessere Entscheidungen. Der Gesetzentwurf hält bewusst an klaren Zuständigkeiten fest, und das sorgt für Verlässlichkeit. Von den GRÜNEN gibt es Kritik an der neuen Kategorie von Baudenkmälern, bei denen nur das Erscheinungsbild erhaltenswert ist; aber hier ist Augenmaß gefragt. Wir sagen: Wenn im Inneren keine schützenswerte Substanz mehr vorhanden ist, muss das rechtlich abbildbar sein. Andernfalls entsteht Schutz auf dem Papier, aber Frust in der Realität. Zum Gesetzentwurf der AfD ist zu sagen: Er führt nicht weiter. Pauschale Verbote für erneuerbare Energien in der Nähe von Denkmälern greifen zu kurz und ignorieren die Entwicklungen der letzten Jahre. Denkmalschutz und Klimaschutz sind keine Gegensätze. Beides sind Verfassungsziele. Moderne Technik ermöglicht heute Lösungen, die vor wenigen Jahren noch nicht denkbar waren. Es wurde vorher schon gesagt: Farblich angepasste Solarziegel etwa können ein Dach zugleich funktional und denkmalverträglich machen. Denkmäler zu bewahren, heißt nicht, sie von jeder Entwicklung abzuschneiden. Es heißt, sorgsam abzuwägen und Verantwortung für Zukunft und Vergangenheit zugleich zu übernehmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist ausgewogen. Er stärkt den Denkmalschutz, entlastet Eigentümerinnen und Eigentümer, modernisiert die Verwaltung und schafft Vertrauen. Er setzt auf Kooperation statt auf Konfrontation, auf Vernunft statt auf Misstrauen –

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Alexander Hold

Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Ende.

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Roswitha Toso FREIE WÄHLER

– und, ganz wichtig. auf Lösungen, die im Alltag funktionieren. Deshalb bitte ich Sie, dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zuzustimmen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächste Rednerin ist die Abgeordnete Katja Weitzel für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel des Gesetzentwurfs, den Denkmalschutz in Bayern zu entbürokratisieren und ihn weiterzuentwickeln, ist wichtig und richtig. Denkmalpflege muss nachvollziehbar, effizient und vor allem bürgerfreundlich sein. Es gibt viele positive Neuerungen. Einiges ist schon genannt worden. Ich will nur eines nennen: Die Möglichkeit, Baudenkmäler auch dann in die Bayerische Denkmalliste aufzunehmen, wenn nur das äußere Erscheinungsbild erhaltungswürdig ist, finden wir richtig und wichtig. Was prägt denn unsere Landschaft? Was prägt unser Stadtbild? – Das ist das äußere Erscheinungsbild der vielen historischen Gebäude, die wir in Dörfern und großen Städten haben. Insofern finden wir das völlig richtig. Es gibt allerdings Kritikpunkte, die gar nicht von uns als Opposition geäußert wurden, die aber zum Beispiel vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege oder von der Bayerischen Architektenkammer geäußert wurden. Im Gesetzesentwurf sind die Verfahrensregeln immer noch ein bisschen unklar. Es fehlen klare Zuständigkeitsregeln. Zum Beispiel soll jetzt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege alle bestehenden Denkmäler im Freistaat dahin gehend prüfen, ob sie unter das neue Kriterium des äußeren Erscheinungsbildes fallen. Wie macht das jetzt eigentlich die untere Bauaufsicht, wenn Anträge zum Umbau gestellt werden oder wenn die Bauanträge geprüft werden? Wird jetzt gleichzeitig mitgeprüft, ob der Umbau in die Fassade eingreift? Das ist alles unklar. Es bleiben viele offene Fragen; aber ohne klare Zuständigkeiten und Verfahrensregeln ist auch ein Bürokratieabbau nichts. Wir haben zwei Änderungsanträge gestellt, das ist richtig. Die sind völlig unideologisch. Wir greifen das auf, was die Verbände in der Anhörung gesagt haben. Ich persönlich verstehe auch nicht, warum das nicht aufgegriffen wurde; denn das sind Praktiker, die aus ihrer Erfahrung sprechen. Zum einen geht es darum, dass die Heimatpfleger bei der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste einfach mit einbezogen werden wollen. Das explizit in das Gesetz hineinzuschreiben, geht nicht mit einem höheren Bürokratieaufwand einher, sondern es geht hier nur darum, Fachexpertise zu sichern. Zum anderen soll das neue Instrument des Denkmalpflegewerks evaluiert werden. Darauf hat die Bayerische Architektenkammer – die Praktiker – hingewiesen. Die sagen: Ja, das Instrument ist gut gedacht, aber in der Anwendung müssen wir doch jetzt erst einmal überprüfen, ob das auch wirklich gut funktioniert. – Darauf zielen unsere beiden Änderungsanträge ab. Die sind im Ausschuss leider abgelehnt worden. Wir finden das schade. Jetzt kann man das natürlich auch wieder so handhaben, dass man, wenn festgestellt wird, dass es in der Ausführung des Gesetzes zu Schwierigkeiten kommt und dass es hakt, das Gesetz wieder nachbessert. (Markus Saller (FREIE WÄHLER): Genau!) Das kann man machen. Ja, aber warum eigentlich einfach, wenn man es auch kompliziert haben kann? Ja, das kann man machen. Wir werden uns aufgrund der nach unserer Ansicht immer noch unklaren Zuständigkeits- und Verfahrensregeln, die nicht ganz durchsichtig sind, hinsichtlich des Gesetzentwurfs – so, wie im Ausschuss auch – enthalten. Ich möchte nur einen Satz zum Gesetzentwurf der AfD – manche haben ihn einen Änderungsantrag genannt – sagen: Sie wollen die Zeit zurückdrehen. Sie leugnen den Klimawandel. Da gehört auch der Satz dazu: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht dann halt auch irgendwann mit der Zeit. (Lachen bei der AfD) – Liebe Kollegen, das war so klar, dass Sie so reagieren. Das war auch meine totale Absicht. Wenn Sie so reagieren, war das genau der richtige Satz. (Beifall bei der SPD – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Markus Blume. (Anhaltende Unruhe) – So, ich bitte um etwas Ruhe. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Denkmalschutzgesetz ist ein gutes Gesetz. Es hat uns über mehr als fünfzig Jahre im Freistaat Bayern gut durch die Stürme der Zeiten geführt. Die Novelle in der letzten Legislaturperiode kam genau zur richtigen Zeit und hat übrigens auch für viele andere Novellierungen von Denkmalschutzrecht in Deutschland Pate gestanden. Deswegen kann ich nur sagen: Ich bin stolz darauf, dass wir in Bayern auf der einen Seite das Land der gelebten und auch genutzten Denkmäler sind und dass wir auf der anderen Seite auch ein modernes Denkmalschutzrecht haben, das wir mit dieser Novelle noch weiterentwickeln werden. Ein herzliches Dankeschön für die Mitberatung hier in den Ausschüssen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich danke den Kollegen Dierl und Toso, dass sie noch einmal dargelegt haben, was die Schwerpunkte dieser Novelle sind. Wir wollen auf mehr Vertrauen setzen. Wir wollen dafür sorgen, dass wir flexibler und handlungsfähiger werden. Wir wollen Vorschriften abbauen, wo immer das sinnvoll und möglich ist, und wir wollen die Verfahren beschleunigen und modern gestalten – Stichwort: Digitalisierung, kürzere Fristen und vieles andere mehr. Lieber Robert Brannekämper, ich bin – auch heute will ich das noch einmal sagen – dem Landesdenkmalrat und allen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass es möglich war, diesen Gesetzentwurf bereits im Vorfeld zu beraten. Insofern überrascht mich die Kritik heute ein bisschen, die jetzt aufkommt, dass wir auf den einen oder anderen nicht gehört hätten. Wir haben auf den bayerischen Thinktank schlechthin gehört, nämlich auf den Landesdenkmalrat, wo all die Expertinnen und Experten des Denkmalschutzes versammelt sind. Ich darf an der Stelle einfach noch einmal ein herzliches Dankeschön sagen. Der Weg war gut, und das Ergebnis ist richtig. Deswegen werden wir das auch für die Zukunft so beibehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich möchte heute versuchen, zu einigen Punkten in der Debatte die Themen aufzugreifen und auch insbesondere Ihnen, liebe Frau Kollegin Weigand, zu antworten. Liebe Frau Kollegin Weigand, ehrlich gesagt beunruhigt mich heute in der Debatte, dass Sie wie bei der Debatte, die wir gerade davor hatten – bei der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes –, vonseiten der GRÜNEN das machen, was Sie anderen Parteien immer wieder vorwerfen, nämlich Fake News zu verbreiten. Ich kann mich nur wundern, wie Sie, Frau Weigand, sich hier an das Rednerpult hinstellen und sagen können: Es gab da einen ersten Entwurf, der war so katastrophal, dass er dann vom Landesdenkmalrat geradegebogen werden musste. (Zuruf: Genau!) Wie können Sie jetzt "genau" sagen? Ich kann Ihnen nur sagen, wenn es einen Entwurf gegeben hätte, dann hätte ich den wahrscheinlich kennen müssen. Ich kann Ihnen nur versichern: Es gab weder auf meinem Schreibtisch noch sonst irgendwo in unserem Staatsministerium einen Entwurf. Ich vermute, liebe Frau Weigand, Sie haben Schwierigkeiten auseinanderzuhalten, was ein Gesetzentwurf der Staatsregierung und was ein Fragenkatalog ist. Ich habe mir erlaubt, dem Landesdenkmalrat als ersten Schritt einen Fragenkatalog zuzuleiten, weil ich einmal ein Gefühl dafür bekommen wollte, wie man denkt. Ich habe in einem persönlichen Gespräch im Landesdenkmalrat aus meiner eigenen Position auch gar kein Hehl gemacht. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich mir Sorgen mache, wenn wir beim Thema Denkmalschutz, Denkmalpflege zu restriktiv sind, dass wir auch Akzeptanz für dieses hohe Gut der Denkmalpflege verlieren. Ich habe deswegen dafür geworben, dass wir versuchen zu vereinfachen, wo immer es geht. Aber ich habe auch deutlich gemacht, dass ich gerade keinen Systemwechsel in der Denkmalpflege will. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich kann nur sagen, Frau Weigand, das ist so ein Instrument aus der ersten Stunde im Rhetorikkurs, irgendetwas zu behaupten und dann zu widerlegen und in Abrede zu stellen, was der andere angeblich in den Raum gestellt hat. Wir haben es nie gewollt. Wir sind seit mehr als fünfzig Jahren diejenigen, die dafür sorgen, dass der Denkmalschutz in Bayern in einer herausragenden Balance zwischen Erhalten und Gestalten ist. So werden wir auch weitermachen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein zweiter Punkt, Frau Kollegin Weigand: Sie haben über Fassadendenkmäler gesprochen, also Denkmäler, bei denen nur noch das äußere Erscheinungsbild eine Rolle spielt. Ich kann Ihnen nur sagen – ich hatte gehofft, das wäre bei den Ausschussberatungen vielleicht schon geklärt worden –, wir wollen hier tatsächlich ein Plus organisieren; denn bisher ist die denkmalfachliche Realität in Bayern, dass irgendwann ein Umbau an einem Denkmal und eine Veränderung stattfinden und man dann feststellt, dass im Inneren ja gar nichts mehr vorhanden ist. Die Konsequenz heute ist – liebe Frau Kollegin Weitzel, Sie hatten auch nach dem Verfahren gefragt –, dass diese Denkmäler dann regelmäßig aus der Liste ausgetragen werden, ehrlicherweise, lieber Kollege Brannekämper, schweren Herzens seitens des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, weil damit natürlich auch ein bestimmter Schutz final verloren geht. Damit das in Zukunft nicht mehr passiert, damit wir auch Denkmalwerte bewahren und behalten können, die nur noch im Äußeren bestehen, führen wir diese neue Kategorie ein, ohne neue Bürokratie, sondern mit einer sehr schlanken Regelung. Ein herzliches Dankeschön, dass es möglich ist, dies so in dem Gesetz zu verankern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zu allen Hinweisen der AfD darf ich an dieser Stelle sagen: Ich würde es als schweren Fehler erachten, wenn wir das Rad im Bereich des Denkmalschutzrechts wieder zurückdrehen. Wir haben es mit der Novelle in der letzten Legislatur geschafft zu zeigen, dass Denkmalschutz und Klimaschutz kein Gegensatz sind. Denkmalschutz ist per se klimaschutzfreundlich, weil wir die graue Substanz in Gebäuden erhalten. Wenn wir den Nachweis führen können, dass Denkmalschutz und Klimaschutz zusammengehen in den Bereichen von Photovoltaik, von Solardachziegeln, von Wind, von Biomasse und allen anderen denkbaren Erzeugungsformen, sollten wir jetzt diesen guten Weg, den andere Länder sich zum Vorbild nehmen, nicht verlassen, sondern in dieser Richtung weitermachen. Deswegen kann man diese Vorschläge nur ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben mit Blick nach vorn noch ein, zwei Themen, die wir bearbeiten müssen. Wir müssen die Vollzugshinweise, also die sogenannte Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes dringend aktualisieren. Sie muss mit den gesetzgeberischen Veränderungen Schritt halten. Sie muss vor allem auch auf der Ebene unterhalb des Gesetzes dafür Sorge tragen, dass wir weiterhin die Balance zwischen Augenmaß im Bereich des Denkmalschutzes und dem Ermöglichen von innovativen Lösungen halten. Liebe Frau Kollegin Weitzel, es hat sich so angehört, als würden Sie sich wünschen, dass wir gerade bei diesen sogenannten Fassadendenkmälern allen die Möglichkeit geben sollten, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich rate uns dies nicht; denn ich kann uns in einem Land mit 109.000 Denkmälern erstens nicht wünschen, dass wir hier potenziell den Weg für eine Flut von neuen Denkmälern öffnen mit der Folge, dass unsere Behörden fundamental überlastet werden, und dass wir uns zweitens damit natürlich auch neue Fesseln anlegen, und dies tatsächlich ohne Not. Deswegen würde ich einfach darum bitten, dass wir den guten Weg des vertrauensvollen Miteinanders, insbesondere mit dem Landesdenkmalrat, weitergehen. Wir haben dort vereinbart, dass wir jedes Jahr Bericht erstatten werden, wie sich diese gesetzlichen Änderungen am Ende des Tages auswirken. Ich habe überhaupt kein Problem, auch dieses Bayerische Denkmalschutzgesetz weiterzuentwickeln, wenn wir in der nächsten Legislaturperiode hier stehen und der nächste Bayerische Landtag sagt: Da hat sich vieles bewährt, und manches verstehen wir jetzt noch besser. Ich kann nur sagen: Wer stehen bleibt und nicht bereit ist, sich zu verändern, wird am Ende erleben, dass die Dinge ohne ihn geregelt werden. Ich halte das für den falschen Weg. Deswegen nehmen wir das Heft des Handelns hier im Bayerischen Landtag selbst in die Hand, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Staatsminister, für eine Zwischenbemerkung hat die Kollegin Dr. Sabine Weigand, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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Sabine Weigand GRÜNE

Sehr geehrter Herr Staatsminister, hier in der Hand halte ich die "Denkmal Information Bayern". Das ist die Hauspostille des Landesamts für Denkmalpflege. Ich nehme an, Sie kennen sie; denn Sie haben das Vorwort geschrieben. Darin ist ein wunderbarer Artikel zur Partizipation in der Denkmalpflege. Möglichkeiten bürgerlicher Einflussnahme im Denkmalschutz werden hier gepriesen. Glauben Sie, dass Sie die Möglichkeit bürgerlicher Einflussnahme im Denkmalschutz stärken, indem Sie die Bürgerschaft und die Heimatpfleger von der Möglichkeit ausschließen, eine Überprüfung auf Denkmalwert zu beantragen? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Bitte, Herr Staatsminister. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Liebe Frau Kollegin Weigand, mir ist ein Rätsel, wie Sie aus dem gerade Vorgelesenen zu der Schlussfolgerung kommen, dass wir irgendjemanden fernhalten würden. Aber eines möchte ich Ihnen schon ganz klar sagen: Ich kann nicht akzeptieren – das sage ich auch als bayerischer Kunstminister und insoweit zuständiger Ressortminister für den Denkmalschutz –, dass regelmäßig der Denkmalschutz von interessierten Gruppen vor Ort genutzt wird, um zu verhindern, dass es irgendwo eine sinnvolle, zum Teil auch städtebauliche Entwicklung gibt. Ich kann Ihnen nur sagen: Dafür ist erstens der Denkmalschutz nicht gemacht, und zweitens, wer so agiert, leistet der Denkmalpflege in Bayern einen Tort; denn das führt dazu, dass die Denkmalpflege und der Denkmalschutz untergraben werden. Deswegen kann ich nur dafür werben, genau dies nicht zu machen, nicht Tür und Tor zu öffnen, dass jeder einfach, auch zum Teil aus Verhinderungsargumentation, rufen kann: Jawohl, das könnte ein Denkmal sein, bitte prüfen! – Das ist nicht der richtige Weg. Ich vertraue auf unsere bayerischen Behörden und die gute Balance, die im Bayerischen Denkmalschutzgesetz verankert ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Hierzu werden die Gesetzentwürfe wieder getrennt. Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/7506. Der Abstimmung liegen der soeben genannte Gesetzentwurf sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 19/9085 zugrunde. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/7506 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8102. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8102, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/8376 und 19/8377, der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/8378 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wissenschaft und Kunst auf Drucksache 19/9087. Zunächst ist über die soeben genannten drei Änderungsanträge abzustimmen, die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlen wurden. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Wissenschaft und Kunst werden zugrunde gelegt. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Wissenschaft und Kunst einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, FREIE WÄHLER, CSU und AfD. Gibt es einzelne Gegenstimmen oder Stimmenthaltungen? – Nein. Dann übernimmt der Landtag hiermit die Voten. Das heißt, diese Änderungsanträge sind abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/8102. Der federführende Ausschuss für Wissenschaft und Kunst empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 5 Satz 1 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9087. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD. Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung der SPD-Fraktion. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion, die FREIEN WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Stimmenthaltungen? – Stimmenthaltung der SPD-Fraktion. Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Ich rufe nun Tagesordnungspunkt 25 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Laura Weber u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes hier: Mittagsverpflegung an Grund- und Förderschulen: beitragsfrei, nachhaltig und gesund (Drs. 19/7776) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat die Kollegin Laura Weber, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Mit unserem Gesetzentwurf zum nachhaltigen, beitragsfreien und gesunden Mittagessen für alle Kinder wollen wir dem Ziel "gleichwertige Lebensbedingungen für alle in Bayern" nachkommen. Wir haben heute schon einmal gehört: Das steht in Artikel 3 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung und ist deswegen wahrscheinlich im Sinne von uns allen. Mit unserem Gesetzentwurf können wir zu diesem Ziel beitragen. Mit dem Anspruch auf einen Ganztagsplatz ab 2026 sehen wir auch eine Riesenchance, auf das Mittagessen für alle Einfluss zu nehmen und die gesetzlichen Rahmenbedingungen dafür zu schaffen. Das ist eine riesige Chance für mehr Gesundheit, mehr Zusammensein, für unsere Unterstützung unserer regionalen, nachhaltigen Landwirtschaft und eben für mehr Chancengleichheit. Mittlerweile sind 15 % unserer Kinder entweder übergewichtig oder adipös. Die Zahl hat sich seit den Neunzigerjahren verdoppelt. Auch ökonomisch ist Gesundheitsvorsorge, also Prävention, ganz, ganz entscheidend. Das heißt, wir müssen für das Mittagessen klare Standards schaffen. Dieser Gesetzentwurf kann hier helfen. Problem in Bayern ist das zersplitterte System. Der Staat gibt die Empfehlungen, die Kommunen stellen die Räume zur Verfügung, die Schule organisiert, und am Ende müssen die Eltern zahlen. Das klingt vielleicht ganz logisch, aber das Problem ist, dass das zu Ungleichheit führt. Dort, wo viel Geld im System oder bei den Eltern ist, ist auch die Qualität des Schulessens besonders hoch. Das ist ungerecht. Ich freue mich auch, dass sehr viele, zum Beispiel auch Klaus Holetschek, dem, was wir fordern, fast genauso zugestimmt haben. Er hat beim Kindergesundheitsgipfel der CSU im September gesagt: "Kindergesundheit ist aktive Zukunftsvorsorge. Mit jedem Cent, den wir heute in gesunde Lebensbedingungen unserer Kinder investieren, schaffen wir die Basis für eine starke und widerstandsfähige Gesellschaft von morgen. [...] Deshalb brauchen wir einen grundlegenden Paradigmenwechsel: [...]" (Beifall bei den GRÜNEN) Genau diesen Paradigmenwechsel fordern wir mit unserem Gesetzentwurf. Auch die Landwirtschaftsministerin Frau Kaniber hat eine bayerische Ernährungsstudie in Auftrag gegeben, die das und vor allem auch die DGE-Standards sowie vieles mehr empfiehlt. In der Kinderkommission im Bayerischen Landtag haben wir uns über dieses Thema unterhalten und das für gut empfunden. Auf Bundesebene gibt es den Bürgerrat "Ernährung im Wandel", der den Hebel sehr stark hervorgehoben hat. Auch die Landfrauen in Bayern und auf Bundesebene – sprechen Sie einmal mit den Landfrauen – halten das für eine gute Idee, die verfolgt werden muss. In Finnland und Schweden wurde das schon gemacht, und alle, alle Vorhersagen haben sich im positiven Sinne erfüllt. Lasst uns das deswegen nicht nur heiße Luft sein, die vor allem auch vonseiten der CSU kommt, sondern lasst uns hier wirklich vorangehen. Es geht darum, ein gesundes und nachhaltiges Mittagessen für alle Kinder bereitzustellen und dies im Zuge des ab dem nächsten Jahr verpflichtenden Anspruchs auf Ganztagsbetreuung zu bewerkstelligen. Die Gesundheit unserer Kinder sollte uns das Geld wert sein. Deswegen bitte ich um Ihre Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf. Vielen, vielen herzlichen Dank. Schauen Sie sich bitte noch einmal den Haushalt an. In allen Positionen in Richtung Ernährungsbildung und Ernährung wurde gekürzt. Das ist genau das Gegenteil dessen, was zum Beispiel auch Klaus Holetschek gesagt hat. Schauen Sie sich das noch einmal an, und investieren Sie in die Gesundheit unserer Kinder. – Danke schön. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Werner Stieglitz. Sie haben das Wort.

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Werner Stieglitz CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen, Hohes Haus! Wir sprechen heute in Zweiter Lesung über den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Änderung des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes und des Bayerischen Finanzausgleichsgesetzes, konkret zur Einführung eines beitragsfreien Mittagessens an Grund- und Förderschulen. Zunächst möchte ich betonen: Uns allen liegt eine gute, gesunde und kindgerechte Ernährung am Herzen. Natürlich ist die Mittagsverpflegung ein wichtiger Bestandteil eines gelungenen Ganztagsangebotes – daran gibt es überhaupt keinen Zweifel. Ein guter Ansatz macht aber noch kein gutes Gesetz. Genau deshalb müssen wir diesen Gesetzentwurf heute erneut ablehnen, so wie das bereits der Haushaltsausschuss, der Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport sowie der Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration getan haben. Gute Schulverpflegung: Ja, aber Zwangssysteme und überbordende Bürokratie: Nein. Wir in Bayern verfolgen seit vielen Jahren erfolgreich eine klare Strategie: Freiwilligkeit vor Ordnungsrecht. Seit über 15 Jahren unterstützen die Vernetzungsstellen Schulverpflegung unsere Schulen bei der Einführung hochwertiger Verpflegungskonzepte auf Basis der DGE-Standards, aber ohne verpflichtende bürokratische Einengung. Dieses System hat sich bewährt. Der Gesetzentwurf der GRÜNEN möchte jedoch eine starre Verpflichtung einführen: 50 % Biolebensmittel, davon 30 % bioregional, strikte, nachweisbare DGE-Standards – und das alles unter staatlicher Kostenerstattung. Auf dem Papier klingt das vorbildlich, würde aber in der Praxis zu erheblichen Problemen führen. Wir wissen aus Rückmeldungen: Nicht jeder Lieferant kann diese Vorgaben erfüllen, und manche Kommunen müssen sich sogar von langjährigen bewährten Akteuren verabschieden. Die Gefahr, dass Schulen plötzlich ohne Anbieter dastehen, ist real. Gleichzeitig entstünde ein intensives Zertifizierungs- und Kontrollsystem inklusive Nachweisen über Bio- und Regionalanteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist Bürokratie pur. Genau das wurde auch im Haushaltsausschuss klar herausgestellt. Der Freistaat trägt außerdem schon heute Verantwortung, zielgerichtet und auch sozial. Ein Satz in diesem Gesetzentwurf klingt nach sozialpolitischer Sensation. Künftig sollen nicht mehr die Eltern für den Essenspreis aufkommen. Das ist aber im Kern bereits heute Realität für Familien, die Unterstützung brauchen; denn die Kosten für das gemeinschaftliche Mittagessen werden bei Bedarf über das Bildungs- und Teilhabepaket oder über die wirtschaftliche Jugendhilfe bereits vollständig übernommen. Das haben wir mehrfach klargestellt, und das gilt auch weiterhin. Der Gesetzentwurf löst also keine bestehenden Probleme, sondern schafft lediglich ein neues staatliches Vollfinanzierungsmodell unabhängig vom Bedarf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Damit sind wir beim nächsten Punkt, nämlich der Kostenfrage. Der vorliegende Gesetzentwurf würde den Freistaat in eine vollumfängliche Konnexitätspflicht bringen, das heißt, für jede Mahlzeit an jeder Grund- und Förderschule müsste der Freistaat zahlen. Die GRÜNEN setzen dafür einen Pauschalbetrag von 5 Euro pro Essen an. Doch die Berechnungsgrundlage stammt aus der KuPS-Studie von 2019, also vor Inflation, Preissteigerungen und vor dem Ganztagsrechtsanspruch ab 2026/2027, der zu deutlich steigenden Schülerzahlen führen wird. Mit anderen Worten: Die Kostenangaben sind unrealistisch niedrig. In den Beratungen wurde deutlich, dass die tatsächlichen Kosten deutlich höher lägen und der Haushalt dafür keinen Spielraum bietet, auch angesichts der bestehenden Belastungen und der Herausforderungen, die wir in der Zukunft haben werden. Mit der Annahme des Gesetzentwurfs würden wir also finanzielle Verpflichtungen begründen, die auf schwankenden Annahmen beruhen und die den Landeshaushalt auf Jahre hinaus massiv belasten würden. Genau darauf weist auch der Haushaltsausschuss in seinem Bericht deutlich hin. Hinzu kommt: Der Entwurf ignoriert wesentliche Bereiche vollständig. Die Horte, die ab 2026/2027 ebenfalls den Ganztagsanspruch erfüllen sollen, werden gar nicht berücksichtigt. Private Schulträger, die ein wichtiger Teil unserer Bildungslandschaft sind, sucht man in dem Entwurf vergeblich. Ein Gesetz, das wesentliche Teile der Realität ausklammert, ist nicht vollständig und damit nicht tragfähig. Unser System funktioniert. Es ist ein gutes System, das sich bewährt hat, weil es flexibel ist. Es trägt den jeweiligen Bedürfnissen der Kommunen, der Schulen, der Elternbeiräte und der freien Träger Rechnung. Diese entwickeln gemeinsam passgenaue Lösungen. Genau dieses System, das kommunale und schulische Gestaltungsfreiheit ermöglicht, wollen die GRÜNEN durch ein starres, landesweites System ersetzen. Das lehnen wir ab – nicht aus Prinzip, sondern aus Erfahrung. Denn: Vielfalt ist eine Stärke, keine Schwäche. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine gesunde, hochwertige Schulverpflegung ist uns genauso wichtig wie Ihnen. Jeden Tag wird daran gearbeitet, die Qualität weiter zu verbessern. Dieser Gesetzentwurf bewirkt aber keine Verbesserung, sondern bedeutet ein finanzielles Risiko für den Staat. Ein solches Gesetz wäre ein Bürokratiemonster für Schulen und Kommunen, ein Eingriff in bewährte, lokale Strukturen. Der Entwurf ist ein unvollständiger Ansatz, der wichtige Bereiche außen vor lässt. Liebe Frau Weber, Sie haben unseren Fraktionsvorsitzenden Klaus Holetschek und die Staatsministerin Frau Kaniber zitiert. Ja, sie wollen gute Ernährung, und wir wollen gute Ernährung. Aber wir wollen auch funktionierende Abläufe. Wir fördern gesundes Essen seit über 15 Jahren erfolgreich, aber ohne ausufernde Bürokratie. Die Ausschussberatungen waren eindeutig. Deshalb bleibt es für uns klar: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt die Meldung für eine Zwischenbemerkung vor. Dazu hat Frau Abgeordnete Laura Weber, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrter Kollege Stieglitz, eine Frage in Richtung Haushalt: Wir haben Ihre Beteuerungen gehört, dass es wichtig ist, die Vielfalt zu erhalten und zu fördern. Auch Sie sagen, dass Kinder gesundes Essen bekommen sollen bzw. dass sie überhaupt gesund bleiben sollen. Nun ist, wie gesagt, im Haushalt bei allen Posten gekürzt worden, zum Beispiel beim EU-Schulobst-Programm, bei der Förderung der ökologischen Landwirtschaft, bei der Förderung gesunder Ernährung, bei den Verwaltungsausgaben, bei der Verbraucheraufklärung und beim Kompetenzzentrum Hauswirtschaft. Wie erklären Sie das bzw. wie rechtfertigen Sie das?

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Werner Stieglitz CSU

Schön, dass Sie auch das EU-Schulobst-Programm ansprechen. Das sind ja EU-Fördergelder. (Laura Weber (GRÜNE): Nicht nur!) – Nicht nur, aber die EU hat auch gekürzt. Wir als Freistaat Bayern haben das vielfach ausgeglichen. Dadurch, dass das Schulobst-Programm verstärkt genutzt wird und die Mittel von der EU weniger werden, verteilt es sich anders, und es gibt für einige Bereiche weniger. Es ist ohnehin nicht als Vollversorgungsprogramm gedacht, sondern es geht auch darum, den Kindern den richtigen Umgang mit Lebensmitteln beizubringen. Unsere Kritik an Ihrem Gesetzentwurf ist nicht nur fachlicher Natur. Die Umsetzung wäre einfach zu teuer und zu bürokratisch. Ihr Entwurf ist unvollständig – ganz einfach. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Andreas Winhart. Er spricht für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Sie haben das Wort.

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Meiner Meinung nach hätte es ein Antrag zu diesem Thema auch getan. Aber es musste anscheinend gleich ein Gesetzentwurf sein. Jetzt haben wir nach der Ersten Lesung und der Ausschussberatung auch noch die Zweite Lesung, obwohl sich die meisten einig sind, dass wir ein solches Gesetz nicht haben wollen. (Zuruf von den GRÜNEN) Frau Weber, was haben Sie gesagt: "… auf das Mittagessen für alle Einfluss zu nehmen." Welche Regulierungswut, welche Vorschriftenwut muss man eigentlich haben, um einen solchen Satz von sich zu geben? Anscheinend wollen Sie in Zukunft bis zum Esstisch durchregieren, meine Damen und Herren von den GRÜNEN. (Widerspruch bei den GRÜNEN) Das geht einfach zu weit. Lasst doch den Leuten wenigstens die Freiheit, dass bei ihnen das auf den Tisch kommt, was möglich ist und was den Leuten schmeckt. Wie hat es die Menschheit eigentlich über Jahrmillionen hinweg geschafft, sich zu ernähren, ohne irgendwelche Ernährungstipps von Ihrer Fraktion bekommen zu haben? Das frage ich mich schon die ganze Zeit. (Beifall bei der AfD) Wir haben in diesem Land wirklich andere Probleme, als Kindergärten oder Schulen vorzuschreiben, was es in der Mittagspause zu essen geben soll. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Lesen bildet! – Weiterer Zuruf von den GRÜNEN: Sie haben den Gesetzentwurf nicht gelesen!) Sie sollen darüber meiner Meinung nach vollkommen frei entscheiden können. Wir können ihnen nicht alles bis ins kleinste Detail vorschreiben. Ihr Gesetzentwurf geht ja so weit, dass die Kinder an der Gestaltung der Räumlichkeiten mitwirken sollen. Meine Damen und Herren, wo kommen wir denn da hin? Irgendwann reicht es. Lasst doch die Erzieherinnen und Erzieher ihren Job machen! Ich bin mir sicher – das weiß ich aus eigener Erfahrung und aus Gesprächen mit vielen Leuten –, dass sie sich Gedanken machen, auch über die Kinder, die es ein bisschen schwerer haben und bei denen es vielleicht das eine oder andere Ernährungsproblem gibt. Die Erzieherinnen und Erzieher machen sich Gedanken über ausgewogene Ernährung. Sie wollen, dass es den Kindern schmeckt und dass es ihnen in der Kindertagesstätte gut geht, auch in der Nachmittagsbetreuung. Sie wollen, dass sie sich dort wohlfühlen. Vielleicht wird der Essensraum in der Gruppenarbeit gestaltet. Das passiert doch alles landauf, landab. Ich sehe einen Nutzen aus diesem Gesetzentwurf überhaupt nicht, nicht einmal ansatzweise, meine Damen und Herren. Es wird schwierig, wenn wir einen solchen Anspruch haben. Was machen wir mit einem Kind, dessen Eltern sagen: "Mein Kind ernährt sich zuckerfrei"? Ein anderes Elternpaar sagt vielleicht: "Unser Kind soll sich halal ernähren." Andere Eltern fordern vegane oder vegetarische Ernährung. Dann gibt es das Problem mit der Glutenfreiheit. Die einen wollen Biolebensmittel, die anderen Ökolebensmittel. Dann soll auch alles aus der Region kommen. Wenn es nach den GRÜNEN geht, soll natürlich auch alles kostenfrei sein. Ich weiß nicht, in welcher Welt Sie leben, meine Damen und Herren. Ganz oft sind die Eltern einfach froh, wenn die Kinder in der Schule schon etwas bekommen. Denen ist zwar nicht egal, was auf den Tisch kommt; das ist auch klar. Aber die Erzieherinnen und die sonstigen Verantwortlichen sorgen bereits regelmäßig dafür, dass das Essensangebot abwechslungsreich ist. So, wie Sie es hier darstellen – dass es nur fette, süße und salzige Sachen gäbe –, ist es einfach nicht. Sie erwähnen in Ihrem Gesetzentwurf Kartoffeln und Fisch. Fischstäbchen und Pommes sind ab und zu dabei. (Laura Weber (GRÜNE): Es stimmt nicht, was Sie sagen!) – Das steht doch eindeutig drin. Lesen Sie doch Ihren eigenen Gesetzentwurf, Frau Weber! (Heiterkeit bei der AfD) Dann geben Sie noch an, dass das Thünen-Institut das Ganze festgestellt habe. Ich habe aus dem zweiten Absatz Ihrer Problembeschreibung zitiert. Einfach mal selbst lesen, was man den Kollegen hier für eine Debatte zumutet! Dann geht es weiter. Sie führen noch eine Studie an: zu wenig Obst, zu wenig Gemüse, zu wenig Vollkornprodukte, zu viel Fleisch, zu viele Süßigkeiten. Meine Damen und Herren, ganz ehrlich: Wenn sie es nicht in der Kita oder der Schule machen, dann machen sie es halt zu Hause. Sie werden nicht komplett, bis zum Esstisch, durchregieren können. Verabschieden Sie sich von diesem Gedanken! Nein, es braucht hier Freiheit. Die Eltern können über den Elternbeirat mitbestimmen. Die Schulleitung kann das bestimmen. Das können auch und vor allem die Kantinen, die das Ganze betreiben, bestimmen. Abgestimmt wird letztlich dadurch, dass es die Kinder essen – oder eben nicht. Wenn es den Kindern nicht schmeckt, dann bringt das alles ohnehin nichts. Lassen Sie den Leuten also ihre Freiheit, und hören Sie auf mit Ihrer Regulierungswut! (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist Herr Kollege Stefan Frühbeißer. Er spricht für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Sehr verehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorneweg eine Anmerkung: Frau Kollegin Weber, Sie haben behauptet, dass in allen Bereichen des Haushalts gekürzt worden sei. Ein kleiner Hinweis: Ich weiß nicht, was Sie für einen Haushaltsentwurf haben, aber unser Haushaltsentwurf für 2026/2027 sieht im Einzelplan 05 – Unterricht und Kultus – eine Mehrung um 6 % vor. Das sind im ersten Jahr über 1 Milliarde Euro, und im zweiten Jahr kommen weitere 4 % obendrauf. Der gemeine Franke würde sagen: Erzählen Sie doch nicht so einen Schmarrn! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Aber nun zur Sache! Wir sind mittlerweile in der Zweiten Lesung. Seit der Ersten Lesung, der Beratung im Haushaltsausschuss und der Anhörung im Sommer haben sich keine wesentlichen Änderungen der Begründung ergeben. Im Grunde haben Sie in Ihren Gesetzentwurf drei Punkte aufgenommen. Erstens wollen Sie verbindlich vorschreiben, dass Nahrungsmittel verwendet werden, die gewissen Standards entsprechen. Zweitens steht in Ihrem Gesetzentwurf, dass die Nahrungsmittel zu 50 % aus ökologischem Anbau stammen müssen; das soll also verpflichtend sein. Drittens soll laut Ihrem Gesetzentwurf der Freistaat Bayern die Kosten dafür komplett übernehmen. Der Freistaat Bayern ist gleich der Steuerzahler. Sprich: Der Steuerzahler soll die Kosten übernehmen. Nun zu unserer Argumentation, warum wir diesen Gesetzentwurf ablehnen. Hierzu nenne ich drei Punkte: Erstens. Sie fordern eine verbindliche Regelung, die wieder Bürokratie bedeutet, die letztendlich von der Materie her mehr Aufwand bedeutet und in der praktischen Umsetzung die Caterer, die Sachaufwandsträger und vor allen Dingen auch die Verantwortlichen in den Schulen vor große Herausforderungen stellt. In der Anhörung wurde bereits erwähnt, dass die Schulen vor Ort schon größte Probleme haben, überhaupt in Ausschreibungen Caterer zu bekommen, dass das extrem schwierig ist. Das heißt, wenn man ihnen verbindlich per Gesetz vorschreiben würde, gewisse Standards noch zusätzlich einzuhalten, würde die Anzahl der möglichen Caterer mit Sicherheit nicht größer werden. Zweitens. Wenn man dann aber auch noch ein Mindestmaß von 50 % an biologischen Anbauprodukten fordert, dann muss man sich der Realität stellen; denn das ist in der Regel – und das haben wir in der Anhörung auch entsprechend gehört – gar nicht umsetzbar. Sehr viele Sachaufwandsträger schaffen es in der Kooperation mit den Schulen vor Ort, mit den Caterern vor Ort schon jetzt nicht, die Standards oder die Anforderungen, die bisher weitaus niedriger liegen, auch entsprechend umzusetzen. Ich glaube, wir sollten diesen Damen und Herren, die sich massiv für gesunde Ernährung einsetzen, die vor Ort das Ganze schon nach besten Möglichkeiten und bestem Gewissen regeln, die Aufgabe nicht noch zusätzlich schwerer machen, sie nicht unter Druck setzen, indem wir gesetzlichen Vorgaben schaffen, bestimmte Anforderungen zu erfüllen, und sie damit natürlich in eine gewisse Verantwortung und Haftung bringen. Drittens. Jetzt komme ich zu dem Punkt, der schließlich auch mitentscheidend ist, die Kostenfrage. Letztendlich muss man sagen: Die Eltern, denen Sie diese Lasten abnehmen wollen, sind unterhaltspflichtig gegenüber ihren Kindern. Die ersparen sich zu Hause das Mittagessen, die ersparen sich Kosten, und Sie wollen, dass jetzt der Freistaat Bayern, sprich der Steuerzahler, für alle diese Kosten übernimmt. Das ist quasi eine All-inclusive-Mentalität, die Sie letztendlich haben wollen. Wir von den FREIEN WÄHLERN hier im Freistaat Bayern haben eine andere Vorstellung davon, wie man verantwortungsvoll mit Steuergeldern umgeht. Ich möchte es Ihnen vielleicht so beschreiben, dass man in einem Sozialstaat letztendlich denen hilft, die zur Selbsthilfe nicht in der Lage sind, die nicht die Möglichkeiten haben, die unterstützungswürdig sind. Aber es kann auch nicht Sache und Aufgabe eines Staates sein, Kosten für alles und jeden zu übernehmen, quasi vorne alles reinzuschieben und hinten abzuwischen. – Das ist nicht unsere Überzeugung, wie ein Staat funktioniert. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir haben glücklicherweise heute in der Haushaltsberatung, bei der Einbringung des Haushalts, die heute Vormittag ja stattgefunden hat, auch gehört, dass wir natürlich nicht mehr in den finanziellen Verhältnissen leben, wie wir sie bisher hatten, dass es enger ist, dass Haushalte auf Kante genäht werden. Das haben Sie heute Vormittag übrigens auch selber erkannt. Ich glaube, letztendlich ist es auch deshalb wichtig, nicht noch mal neue Ideen zu entwickeln, sodass quasi die Raupe Nimmersatt am Haushalt rumknabbert, sich schön fettfrisst und man darauf wartet, dass irgendwann ein schöner Schmetterling daraus wird. Im Ergebnis ist es ja so: Dieser Schmetterling legt auch wieder Eier, und daraus werden dann in einer Vielzahl von Raupen wieder Kinder. Letztendlich würde das dazu führen, dass das Anspruchsdenken und die Forderungen zunehmen und nicht das, was wir wollen, dass die Menschen Eigenverantwortung übernehmen, dass die Menschen, gerade auch die Eltern, wenn es um die Ernährung geht, Verantwortung zeigen. Letztendlich muss man auch sagen: Wir haben die Vorstellung, das durch Bildung, im Unterricht, zu erreichen, so wie es unser Kultusministerium auch betreibt: Wir haben die Projekte, wir haben die Maßnahmen, in die alle Beteiligten einbezogen werden. Wir haben jetzt schon den Erfolg, dass in allen Schulen, dort, wo es möglich ist, gesunde Ernährung in den Schulküchen angeboten wird, in dem Rahmen, wie es dort zu schaffen ist. Ich bedanke mich in besonderer Weise bei all denen, die dazu beitragen, dass das funktioniert. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat die Kollegin Laura Weber von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Laura Weber GRÜNE

Sehr geehrter Herr Kollege Frühbeißer, Sie haben das falsch verstanden. Mir ging es nicht um den Gesamthaushalt. Es geht jetzt gerade um Ernährung, und im Ernährungsbereich wurden alle Posten gekürzt. Meine erste Frage ist: Wie rechtfertigen Sie das? Zusätzlich ist ja das Ziel, das zum Beispiel auch die Gesundheitsministerin nennt, dass es ganz wichtig ist, auf Prävention zu setzen, gerade natürlich bei Kindern, und das hat auch mit Ernährung zu tun. – Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist: Mit der Bioquote helfen wir auch der Staatsregierung auf die Sprünge, weil sie bis 2030 30 % Bioanbau in der Landwirtschaft haben will. Haben Sie eine bessere Idee, die wirklich in den nächsten fünf Jahren die restlichen 17 % schafft? Oder was sagen Sie dazu? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Stefan Frühbeißer FREIE WÄHLER

Punkt eins: Sie haben wörtlich ausgeführt – das kann man im Protokoll nachlesen –, dass in allen Bereichen gekürzt worden ist. Sie haben das nicht nur auf den Bereich Ernährung bezogen. Zum Zweiten, ob ich Ideen habe: Ich habe gerade ausgeführt, dass wir auf einem sehr guten Weg sind, dass hier durch entsprechende Bewusstseinsentwicklung für gesunde Ernährung in den Schulen usw. mit den Beteiligten daran gearbeitet wird. Meine Idee ist die, dass wir uns ganz an den realistischen Verhältnissen orientieren, dass wir gemeinsam die Möglichkeiten nutzen und weiterentwickeln, weil man nicht von heute auf morgen mit irgendwelchen Festsetzungen von Quoten erreicht, dass es eingehalten wird – Sie wollten ja meine Idee dazu hören –, sondern dass wir das gemeinsam mit den Verantwortlichen entwickeln und denen nicht zusätzliche Aufgaben, zusätzliche Zwänge, zusätzliche gesetzliche Regelungen aufzwingen, um die Ziele umzusetzen, die wir erreichen wollen. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sondern?)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Nächste Rednerin ist Dr. Simone Strohmayr für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Simone Strohmayr SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ob Wurstsemmel, Schaschlik oder Kartoffelsuppe – der Ministerpräsident zeigt uns jeden Tag auf Social Media, wie wichtig eine ausgewogene Ernährung ist. (Michael Hofmann (CSU): Die Nächste! Meine Güte!) Ich frage Sie jetzt: Gilt das auch für unsere Schülerinnen und Schüler? (Michael Hofmann (CSU): Dass wir jetzt schon auf das Niveau runterkommen, ist schade!) Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sagen ganz klar: Jedes Kind in der Grund- und Förderschule sollte ein kostenloses, warmes Mittagessen bekommen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Chancengleichheit bedeutet, dass kein Kind in der Schule hungern muss. Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Freistaat Bayern hinkt hier wieder mal hinterher. Frau Kollegin, da müssen wir gar nicht nach Finnland oder Schweden schauen. Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz zeigen uns bereits, und zwar auf Initiative der SPD, wie es gehen kann: Dort gibt es längst ein kostenloses Mittagessen für die Schülerinnen und Schüler. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Mit bayerischen Geldern aus dem Länderfinanzausgleich!) Genau das fordern wir auch hier in Bayern, und zwar schon seit vielen Jahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, es wurde schon gesagt, dass wir kurz vor dem Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz in der Grundschule stehen. Doch dieser Anspruch darf nicht isoliert betrachtet werden. Ganztagsbetreuung bedeutet einfach mehr als nur längere Betreuung. Sie muss auch soziale und gesundheitliche Verantwortung für unsere Kinder einschließen. Darum gehört zu einem echten, guten Ganztagsplatz zwingend ein kostenloses Mittagessen für alle Kinder in der Grund- und in der Förderschule; denn Bildung endet nicht im Klassenzimmer, sie umfasst auch die gemeinsame Mahlzeit und die Gewissheit, dass jedes Kind gestärkt lernen kann. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich besuche immer wieder Startchancen-Schulen. Für die, die es nicht wissen: Das sind Schulen, die in sozial benachteiligten Gebieten liegen. Mir wird dort immer wieder von Lehrerinnen und Lehrern berichtet, dass viele Kinder hungrig in der Schule sitzen. Viele Kinder haben keine Brotzeit dabei, und viele können oft aus Hunger am Nachmittag nicht mehr aufmerksam sein. Hier auch noch mal zum Kostenargument: Ich möchte hier noch mal meinen Vorschlag unterbreiten, den ich beim letzten Mal schon unterbreitet habe. Lasst uns doch an den Startchancen-Schulen beginnen. Der Kollege Frühbeißer hat vorhin davon gesprochen, dass ein Sozialstaat dort helfen muss, wo die Not am größten ist und wo sich die Leute nicht alleine helfen können. Also lasst uns doch beginnen, in den Startchancen-Schulen ein kostenloses Mittagessen einzuführen. Das wäre doch vernünftig, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jedes Kind soll satt, gesund und am Nachmittag mit Freude lernen. Da sind wir uns doch wohl alle einig. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Wir stimmen dem Gesetzesentwurf zu, auch wenn wir Zweifel haben, dass es unbedingt einen Bioanteil von 50 % braucht. Aber regional finden wir auf jeden Fall gut. Wir stimmen also zu. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen empfiehlt die Ablehnung des Gesetzentwurfs. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls die Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/7776 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. – Um Frau Kollegin Rasehorn zu zitieren: Aufpassen! – Die SPD-Fraktion stimmt auch zu. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 26 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (Drs. 19/8146) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der SPD-Fraktion (Drs. 19/8617), Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier: Unabhängigkeit des Ombudswesens und langfristiger Ausbau einer niedrigschwelligen Infrastruktur (Drs. 19/8647) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist für die CSU-Fraktion Herr Kollege Josef Heisl. Bitte schön.

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Josef Heisl CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über Kinder, über Jugendliche und über Familien. Wir sprechen über Menschen, die sich in schwierigen Situationen befinden, und damit über Menschen, die verzweifelt sind. Deren Stimmen sind oft leise; aber sie müssen gehört werden. Wir schaffen heute einen Ort, der genau dafür steht: eine unabhängige, niederschwellig erreichbare Ombudsstelle, die Konflikte klärt, bevor Porzellan endgültig zerschlagen ist. Es handelt sich dabei um einen Ort, der vermittelt, bevor Fronten verhärten, und um einen Ort, an dem zugehört wird, bevor Schweigen eintritt. Wir haben das Ombudssystem in Bayern drei Jahre lang – und damit so lange wie kein anderes Bundesland in Deutschland – wissenschaftlich erprobt. (Beifall bei der CSU) Der Abschlussbericht ist eindeutig: 731 Beratungen bei Ratsuchenden aus über 60 Jugendamtsbezirken. Der überwältigende Anteil der Beratung erfolgte telefonisch oder per E-Mail. Der Face-to-Face-Anteil war äußerst gering. Das zeigt klar und deutlich, dass die Beratung überwiegend digital und telefonisch genutzt wird. Genau dort brauchen wir Kapazitäten, und genau diese schaffen wir. In jedem Jugendamtsbezirk bieten die Ombudsstellen selbstverständlich auch Termine für persönliche Gespräche vor Ort. Die Ombudspersonen sind mobil, sie fahren dorthin, wo die Menschen sie brauchen. Niederschwelligkeit bedeutet heute nicht mehr, überall ein Büro zu haben. Niederschwelligkeit bedeutet, schnell erreichbar zu sein, auch per Telefon und per E-Mail. (Beifall bei der CSU) Die Ombudschaft funktioniert nur, wenn sie unabhängig ist. Genau das erfüllt das Landesjugendamt. Es ist weisungsungebunden, es ist außerhalb der Leistungserbringung, nicht Teil der örtlichen Entscheidungskette und durch seine Struktur ein Türöffner zu öffentlichen wie zu freien Trägern. Zahlreiche Organisationen haben im Anhörungsverfahren diese Unabhängigkeit bestätigt, darunter auch der von uns geschätzte Bayerische Jugendring. Und eines möchte ich klar sagen: Wir stellen die Jugendämter nicht unter Generalverdacht. Ganz im Gegenteil, unsere Jugendämter leisten in ganz Bayern großartige Arbeit. Vielen Dank dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Ombudschaft ist kein Misstrauensvotum, sie ist ein zusätzlicher Schutzschirm für Kinder und Familien. Wir schaffen zwei starke Standorte: München und Schwandorf. Manche kritisieren, zwei Standorte seien zu wenig und dass es mehr sein könnten. Doch das Modellprojekt zeigt: Die räumliche Nähe ist nicht das Entscheidende. Wenn 90 % der Fälle telefonisch, per SMS oder per E-Mail bearbeitet werden, dann ist doch nur eines wichtig: dass die Stelle erreichbar ist und dass sie professionell und dauerhaft besetzt ist. Freie Trägerschaften müssen regelmäßig neu ausgeschrieben werden. Dies bedeutet neue Verträge, neue Adressen, neue Zuständigkeiten und damit neue Unsicherheiten. Fälle, die sich mitten im Prozess befinden, würden ins Leere laufen oder müssten einem neuen Träger übergeben werden. Das bedeutet neue Ansprechpartner, und zwar in einer Situation, in der jemand Vertrauen sucht und keine neuen Ansprechpartner will. Mit dem Landesjugendamt schaffen wir Stabilität, und zwar ohne wechselnde Träger, ohne Flickenteppich und ohne bürokratische Vergabeprozesse. Wir nutzen Synergieeffekte: Die Ombudsstellen stehen künftig Seite an Seite mit der Anlaufstelle für Opfer sexualisierter Gewalt, der Beratungsstelle für Menschen mit Heimerfahrung und dem Landesheimrat. Alle Institutionen befinden sich an einem Ort, alle Institutionen weisen eine hohe Expertise für den Kinderschutz auf. Das ist keine Schwächung, sondern eine Stärkung des Systems. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich komme noch kurz zu den Änderungsanträgen. Ich beginne mit dem Änderungsantrag der GRÜNEN: Bayern – das habe ich eingangs schon betont – hat als einziges Bundesland drei Jahre lang erprobt, wie ein Ombudssystem am besten funktioniert. Wir wissen, dass eine flächendeckende Lösung mit sieben regionalen Standorten ein Vielfaches an Personal, ein Vielfaches an Mitteln und andauernde Ausschreibungen bräuchte. Die geforderte – in Anführungszeichen – "separate" und damit völlig unabhängige Stelle würde neue Strukturen schaffen, statt vorhandene Strukturen zu nutzen. Wir lehnen den Antrag ab, weil er an der Realität des Modellprojekts vorbeigeht und bürokratische Risiken schafft, die wir nicht auf dem Rücken der Ratsuchenden austragen wollen. Ich komme zum Änderungsantrag der SPD: Gegenüber den drei bisherigen Stellen starten wir mit sechs Vollzeitstellen. Das bedeutet eine Verdoppelung der Stellen. Wir nutzen zudem das vierte Jahr als Übergangszeit, um genau zu sehen, wo Feinjustierung nötig ist. Wenn sie nötig ist, werden wir nachbessern. Der entscheidende Punkt ist, die SPD schlägt eine Kann-Regelung zur Förderung freier Träger vor; doch aus einer Kann-Regelung wird in der Praxis schnell eine Soll-Regelung, und aus einer Soll-Regelung entsteht meist der Anspruch einer Muss-Bestimmung. Das würde aber dazu führen, wovor die wissenschaftliche Begleitung gewarnt hat: unklare Zuständigkeiten, dauernde Ausschreibungen und ein massiver Ausbau des Personals, nämlich mindestens auf das Dreifache dessen, was wir aktuell planen. Wir schaffen jetzt gemeinsam eine Lösung, die schnell, funktionsfähig, professionell, flächendeckend erreichbar, unabhängig, kinderschutzorientiert und haushaltspolitisch verantwortbar ist. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, heute schaffen wir für die jungen Menschen, die Eltern und die Pflegefamilien etwas sehr Wertvolles: einen Schutzraum, in dem ihre Sorgen ernst genommen werden und ihre Stimmen nicht untergehen. Wir geben ihnen ein niederschwelliges Angebot, eine unabhängige Stelle, eine professionelle Beratung und die Chance, Konflikte zu lösen, bevor sie eskalieren. Die Ombudsstelle ist kein Gegner der Jugendämter, sondern ein Partner mit Qualität. Die Ombudsstelle ist kein Vorwurf, sondern ein Frühwarnsystem, sie ist kein Risiko, sondern ein Gewinn für den Kinderschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich bitte daher um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Heisl. – Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Abgeordneter Franz Schmid. (Beifall bei der AfD)

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Franz Schmid AfD

Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir stimmen dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zu. Er erfüllt den Auftrag, eine zentrale Anlaufstelle zu schaffen, die Familien in Konflikten mit der Jugendhilfe schnell, direkt, unbürokratisch und ohne Hürden unterstützt. Mit sechs zusätzlichen Stellen werden bestehende Strukturen gestärkt, statt neue Parallelstrukturen entwickelt. Das ist ein sinnvoller, effizienter Weg. Die Kritik von SPD und GRÜNEN, die Anbindung der Ombudsstelle an das Landesjugendamt gefährde die Unabhängigkeit und Neutralität, ist für uns nicht überzeugend. Diese Vorwürfe wirken eher wie durchschaubare Schutzbehauptungen jener Lobbygruppen, die Angst haben, ihren Einfluss und ihre Fördergelder zu verlieren. Reflexartiges Misstrauen hilft an dieser Stelle nicht weiter. Wir hingegen begrüßen es, dass Bayern endlich Verantwortung übernimmt und eine verlässliche, für alle zugängliche Ombudsstelle schafft, die Familien wirklich weiterhilft. Besonders sinnvoll und notwendig ist für uns die Zusage, dass sich die Ombudsstelle nicht nur um Konflikte mit dem Jugendamt, sondern auch ausdrücklich um Fragen des Jugend- und Kinderschutzes kümmert; denn wenn wir über Kinderschutz sprechen, dürfen wir nicht nur auf das alte Muster schauen, sondern müssen uns auch an die neuen Herausforderungen der modernen digitalen Welt anpassen. Das digitale Zeitalter rast uns davon, und unsere Kinder werden dabei schutzlos zurückgelassen. Spätestens die Reportage "Gefährliche Intelligenz – Kindesmissbrauch mit KI" hat brutal offengelegt, wie dringend wir handeln müssen. KI ist nicht nur ein Segen, sondern produziert in wahnsinniger Geschwindigkeit verstörende Inhalte, die sich unkontrolliert im Internet verbreiten. Es ist ein Weckruf. Die Technologie entwickelt sich schneller als unser Schutzsystem. Wenn wir jetzt nicht entschlossen eingreifen, verlieren wir den Kampf um die Sicherheit unserer Kinder im Netz. Ob es uns gefällt oder nicht, wir leben in einer Welt, in der Kinder schon früher ein Smartphone haben als den eigenen Haustürschlüssel. Nur ein Klick, ein falsches Geburtsdatum, und plötzlich stehen Kinder und Jugendliche mitten in einer Welt, die sie weder verstehen noch verkraften können, und konsumieren Inhalte, die niemals in Kinderhände gehören. Ein besonders schockierendes Beispiel ist die Website "Knuddels", eine harmlose Community Chat App und inoffizieller Tummelplatz von Pädophilen. Innerhalb kürzester Zeit zeigen sich klare Muster, und es prasseln im Sekundentakt Nachrichten mit eindeutigen Angeboten ein. Hinzu kommen Mechanismen, die Kinder stundenlang fesseln sollen, wie verschiedene Level-Belohnungssysteme usw. Diese sind alle darauf ausgelegt, dass die Konsumenten möglichst viel Zeit online verbringen. Ein falscher Schritt, ein Foto zu viel, und schon drohen Mobbing, Erpressung oder lebenslange Folgen. Viele der sogenannten Mentoren sind selbst minderjährig und nicht immer online. Täter umgehen Filter mit Tricks. "Knuddels" ist nur ein Beispiel von vielen, die es im Netz gibt. All diese Plattformen leben von der Anonymität. Kinder und Jugendliche können mit Fremden interagieren, persönliche Daten preisgeben und in Kontakt mit Personen geraten, die ganz andere Absichten haben. Natürlich tragen in erster Linie die Eltern die Verantwortung. Aber viele Eltern stehen diesem digitalen Tsunami schlichtweg machtlos gegenüber. Sie kennen weder die Webseiten noch haben sie die technischen Möglichkeiten oder das Fachwissen, um ihre Kinder wirksam vor den Risiken der Onlinewelt zu schützen. Während ihre Kinder heute schon in sozialen Netzwerken, Apps und KI-generierten Inhalten navigieren, sind viele Eltern technisch Jahre hinterher. Umso dringender brauchen Eltern jetzt Unterstützung und Rückhalt. Sie dürfen mit dieser Verantwortung nicht alleingelassen werden. Es braucht klare Regeln, wirksame Maßnahmen und echte Hilfe von der Politik. Ich verspreche Ihnen, die AfD wird sich sehr dafür einsetzen, den Druck in diesem Bereich zu erhöhen; denn das betrifft vor allem junge Kinder. Dafür werden wir uns starkmachen. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die FREIEN WÄHLER hat Herr Kollege Julian Preidl das Wort.

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Julian Preidl FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Worten meines Vorredners Josef Heisl nur anschließen; es ist genauso, wie er berichtet hat. Ich kann dem hundertprozentig zustimmen. In der Umsetzung sind wir uns auch sehr einig. Wir befinden uns jetzt in der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und bauen auf die Erste Lesung auf. Ich habe mir die Standorte München und Schwandorf einmal angeschaut. Wir wollen doch einen Staat, der auch zunehmend digitale Angebote macht. Wenn wir uns anschauen, wie die Angebote wahrgenommen werden, dann fällt auf, sie werden meistens nicht vor Ort, sondern durch Onlinegespräche, Telefonate usw. genutzt. Es ist durchaus möglich, dass man nach Schwandorf telefoniert und sich dort beraten lässt, wenn man in Aschaffenburg wohnt. Die digitalen Angebote sollen auch wachsen. Deswegen ist richtigerweise gesagt worden: Es braucht nicht in jedem Bezirk ein Büro, weil man auch innerhalb eines Bezirks teilweise mit zwei Stunden Fahrzeit rechnen muss. Man kann immer hin- und herdiskutieren; aber das jetzige System ist effizient. Der Staat muss es schaffen, effizient zu handeln und digitale Angebote auszuweiten. Insofern sind diese zwei Standorte ausreichend. Die Ziele werden mit den Ombudsstellen ebenfalls erfüllt. Wir sind also auf dem richtigen Weg und führen unseren Auftrag aus. Ich habe mir zudem angesehen, ob mit den Verbänden ausreichend gesprochen wurde. Uns liegt ein Brief mit den Stellungnahmen der Verbände vor. Die Anhörung mit sehr vielen Verbänden fand vom 31. Juli bis zum 10. September 2025 statt. Ich könnte jetzt alle Stellungnahmen vortragen, aber ich fasse meine Rede mit Blick auf die heutige Tagesordnung kurz. Die LAG Jugendsozialarbeit Bayern befürwortet den Gesetzentwurf. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen den Entwurf ebenfalls. Auch der Bayerische Landkreistag begrüßt und befürwortet die zentrale Ansiedlung. Es gibt also viel Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Kritisiert wird von den Verbänden bekanntermaßen die fehlende Unabhängigkeit. Ich habe mir genauer angesehen, ob das wirklich so ist. So, wie es aktuell organisiert wird, ist die Unabhängigkeit gewahrt; denn erstens entscheidet die Landesebene nicht über einzelne Jugendhilfefälle, zweitens ist diese Stelle, auch bezüglich ihres Organigramms, ausdrücklich dafür vorgesehen, neutral zu beraten, und drittens reden viele verschiedene Fachleute mit, die Kommunen, die freien Träger und die Verbände. Ich kann also eine gewisse Unabhängigkeit feststellen. Aus der mit diesem Vorschlag verbundenen Regelung ergibt sich zudem folgender Vorteil: Sollte in Zeiten erhöhten Beratungsaufkommens mehr Personal benötigt werden, kann man über die zentrale Stelle auf Landesebene auf mehr Mitarbeiter zurückgreifen. Es herrscht immer wieder die Situation, dass noch mehr Mitarbeiter gefordert werden und diese nur tröpfchenweise dazukommen. Mit diesem Ansatz haben wir endlich ein System geschaffen, mit dem man in Stoßzeiten auf noch mehr Mitarbeiter zurückgreifen kann. Das ist ein flexibler und gut aufgestellter Staat. Insofern freue ich mich darauf, wenn wir das beschließen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Preidl. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Kerstin Celina das Wort.

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Kerstin Celina GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen Gesetzentwurf, der äußerlich sehr technokratisch wirkt. Aber es geht um eine hochpolitische Frage: Wer schützt junge Menschen, und wem vertrauen sie dabei? Mit Ombudsstellen soll zukünftig die Beratung und Vermittlung bei Konflikten mit der Kinder- und Jugendhilfe sichergestellt werden. Das haben die Vorrednerinnen und Vorredner bereits dargestellt. Gerade bei den Schwächsten, gerade beim Kinderschutz ist das entscheidend. Wesentlich ist aber nicht nur, dass es eine Ombudsstelle gibt, sondern auch, wo sie angesiedelt ist und ob sie als unabhängig wahrgenommen wird. Die Staatsregierung will diese Stelle beim Zentrum Bayern Familie und Soziales, konkret beim Landesjugendamt ansiedeln. Das wird als effizient, unbürokratisch und kostensparend dargestellt. Die Herstellung von Synergieeffekten, die Nutzung vorhandener Strukturen und die Sicherstellung einer landeseinheitlichen Qualität sind zwar richtig, aber das Kernproblem bleibt ungelöst, wenn die Stelle so angesiedelt wird. Die Kernfrage lautet: Ist diese Stelle unabhängig, und werden schutzbedürftige junge Menschen dieser Stelle vertrauen? – Wir haben im Ausschuss lange darüber diskutiert. Formal mag das Landesjugendamt weisungsfrei sein, aber für betroffene junge Menschen zählt die Wahrnehmung. Wer negative Erfahrungen mit den Jugendämtern gemacht hat, sei es durch große Machtungleichgewichte, durch Konflikte oder sogar Fälle sexualisierter Gewalt in staatlichen Einrichtungen, wird eine Ombudsstelle im staatlichen System oft nicht als neutrale Schutzstelle begreifen; denn Ombudschaft lebt vom Vertrauen der Betroffenen. Dieses Vertrauen riskiert der Gesetzentwurf. Hinzu kommt: Bewährte Modellstandorte werden ohne Not aufgegeben. Die Evaluation in Augsburg, im Landkreis München und in Rosenheim war positiv. Es gibt dort qualifizierte Fachkräfte, funktionierende Netzwerke und laufende Begleitungen. Dieses Wissen, diese Erfahrungen und Beziehungen werden nun zugunsten einer zentralistischen Lösung mutwillig gekappt. Ombudschaft braucht aber Nähe, Kontinuität und regionale Verankerung, nicht bloß Steuerung auf der Landesebene. Deswegen sind wir skeptisch, was die Umsetzung dieses Gesetzentwurfs angeht. Eine bessere Lösung liegt längst auf dem Tisch: eine landesweite Fach- und Servicestelle plus regionale Ombudsstellen, getragen von öffentlichen und freien Trägern. Genau das fordern wir. Das ist die logische Konsequenz aus diesem Modellprojekt. Stattdessen wird mit dem, was Sie vorschlagen, die Trägerpluralität faktisch ausgehöhlt. Zwar heißt es, freie Träger könnten weiterhin eingebunden werden, doch ohne Förderlogik und Finanzierungszusage bleibt dies eine leere Zusage. Wer nicht bezahlt wird, kann nicht dauerhaft mitarbeiten. Das ist keine Öffnung, sondern ein Feigenblatt. Auch die personelle Ausstattung wirft Fragen auf. Diese hat der Vorredner gelobt. Sechs neue Stellen sind ein erster guter Schritt, aber selbst die Staatsregierung hat im Ausschuss eingeräumt, dass man erst einmal beobachten wolle. Für ein landesweites, niedrigschwelliges Angebot ist das ein gefährlich zögerlicher Ansatz. Meine Damen und Herren, die Ombudsstelle, die geschaffen wird, schaffen Sie in Bayern ja nicht als zusätzliches Goodie, sondern weil sie von der Bundesebene vorgeschrieben wird. Es ist unsere Aufgabe, das richtig gut zu machen und nicht nur ein Minimalprinzip zu verfolgen. Genau das aber schlägt der Gesetzentwurf vor: vorhandene Strukturen bestmöglich zu nutzen und mit wenig Personal einzusteigen. Das ist definitiv zu wenig. Das Gesetz, das Sie hier vorlegen, schafft zwar ein Ombudswesen, das aber definitiv hinter seinen Möglichkeiten zurückbleiben wird. Es zentralisiert dort, wo Nähe gefragt ist; es beschwört Unabhängigkeit, ohne sie überzeugend darzustellen; es ignoriert wesentliche Lehren aus den eigenen Modellprojekten. Deshalb gilt: Dieser Gesetzentwurf ist zwar besser als gar kein Ombudssystem, aber er ist nicht gut genug, um Vertrauen zu schaffen; denn ein Ombudswesen muss nicht nur funktionieren, es muss geglaubt werden. Dafür braucht es mehr Mut zur Vielfalt, mehr Vertrauen in freie Träger und mehr Konsequenz aus den eigenen Erfahrungen. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Celina. – Nächste Rednerin ist Frau Kollegin Doris Rauscher für die SPD-Fraktion.

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Doris Rauscher SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es wurde schon erläutert, worum es bei diesem Gesetzentwurf geht. Es geht um Beratungsbedarf in zum Teil hoch konfliktträchtigen Situationen mit dem Jugendamt oder anderen Institutionen. Die Betroffenen wissen oft nicht mehr, wohin sie sich wenden sollen: Wer hört mir zu? Wem kann ich vertrauen, und vor allem, wo bekomme ich Unterstützung? – Genau dafür gibt es Ombudsstellen, unabhängige Beratungsstellen, um bei Konflikten in der Kinder- und Jugendhilfe vermittelnd wirken zu können. Das Recht auf unabhängige Beratung hat der Bund bereits 2021 im Kinder- und Jugendstärkungsgesetz verankert. Jetzt muss Bayern dieses Recht umsetzen. Kolleginnen und Kollegen, die gute Nachricht ist: Wir wissen eigentlich, wie es gut funktionieren könnte. Wir haben das hier in Bayern über Jahre an mehreren Modellstandorten erprobt. Die Evaluation dieses Modellversuchs zeigt auch klar, dass regionale Nähe entscheidend ist, Niedrigschwelligkeit der Schlüssel ist und Trägervielfalt funktioniert. Doch jetzt kommt die schlechte Nachricht: Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung wird diesen Erkenntnissen nicht wirklich gerecht. Deshalb gibt es von unserer Seite auch einen Änderungsantrag; denn im Gesetz steht, dass zwei Standorte, München und Schwandorf, ganz Bayern mit 96 Jugendämtern abdecken sollen. Das kann aus unserer Sicht nicht zentralisiert funktionieren. Das Kernproblem, die ausschließliche Verantwortung des Landesjugendamts, widerspricht dem Grundgedanken des Ombudschaftswesens. Die Kollegin hat es schon erwähnt: Formal mag Unabhängigkeit bestehen, aber die wahrgenommene Unabhängigkeit fehlt. Gerade diese ist für Kinder und Jugendliche und für Familien ganz entscheidend. (Beifall bei der SPD) Erinnern wir uns: Ombudschaft entstand aus dem Runden Tisch "Heimerziehung", weil junge Menschen sich nicht gehört gefühlt haben. Ombudschaft bedeutet auf Augenhöhe, unabhängig und vertrauensvoll zu beraten. Genau dieser so wichtige Vertrauensaufbau wird erschwert, wenn Ratsuchende bei Konflikten mit dem Jugendamt ausschließlich das Landesjugendamt konsultieren können. Dabei stellen wir niemanden, Herr Kollege Heisl, unter Generalverdacht. Das möchte ich betonen. Da sich Bayern aber so viel Mühe mit den Modellprojekten gegeben hat, stellen wir uns die Frage, wieso die Ergebnisse aus der Evaluation nicht entsprechend berücksichtigt werden. Deshalb führt uns dies – außer, Sie stimmen unserem Änderungsantrag noch zu – auch lediglich zu einer Enthaltung. Wir als SPD-Fraktion fordern das Zwei-Stufen-Modell mit regionalen Anlaufstellen und Trägervielfalt. Eine landesweite Fach- und Servicestelle beim Jugendamt – ja, das sehen wir durchaus als sinnvolle Sache, aber wir wollen regionale Ombudsstellen, und nicht alles, Herr Kollege, kann digital laufen, auch wenn digitaler Zugang eine große Wichtigkeit hat. Wir möchten auch die freien Träger in die Ombudschaft hineinnehmen. Das ist mit Ihrem Ansatz bzw. mit dem der Staatsregierung nicht mehr möglich. Um es auf den Punkt zu bringen: Wir enthalten uns zu dem Gesetzentwurf. Wir sind für das Ombudschaftswesen. Bayern muss es jetzt umsetzen, es ist an der Zeit, aber nicht auf diese Art und Weise. Ich würde sagen, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, aber wirklich zufriedenstellend ist es nicht, auch nicht der Änderungsantrag der GRÜNEN. Ich bitte um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Frau Kollegin Rauscher. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8146, der Änderungsantrag der SPD auf Drucksache 19/8617, der Änderungsantrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/8647 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie auf Drucksache 19/9069 zugrunde. Zunächst ist über die soeben genannten zwei Änderungsanträge abzustimmen, die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlen wurden. Wir beginnen mit der Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache 19/8617. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Jetzt lasse ich über den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Unabhängigkeit des Ombudswesens und langfristiger Ausbau einer niedrigschwelligen Infrastruktur", Drucksache 19/8647, abstimmen. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER, AfD. Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Der Änderungsantrag ist ebenfalls abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf, Drucksache 19/8146. Der federführende Ausschuss für Arbeit und Soziales, Jugend und Familie empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass in den Platzhalter von § 2 als Datum des Inkrafttretens der "1. Januar 2026" eingesetzt wird. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9069. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – CSU, FREIE WÄHLER, AfD. Gegenstimmen! – Bei Gegenstimmen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und AfD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Das ist die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen! – Die SPD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze". Ich rufe den Tagesordnungspunkt 27 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (Drs. 19/8148) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Drs. 19/8433), Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/9193) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Erster Redner ist Herr Kollege Thorsten Schwab für die CSU-Fraktion.

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Thorsten Schwab CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, Herr Staatsminister, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Über die Begriffe Bürokratieabbau, Vereinfachung und Beschleunigung wird viel diskutiert. Aber es wird auch viel im negativen Sinn über diese Begriffe diskutiert. Was wir zu diesem Thema wieder mal brauchen, ist eine andere Einstellung, ein anderes Lebensgefühl, raus aus der negativen Haltung hin zu einer Mentalität, mit der wir wieder anpacken für unser Land. Nicht meckern, sondern machen. In mehreren Modernisierungsgesetzen wurden schon zahlreiche Verbesserungen beschlossen. Auch heute geht es bei der Änderung des Straßen- und Wegegesetzes um Vereinfachung und Beschleunigung. Mit dieser Gesetzesänderung verkürzen wir Fristen im verträglichen Rahmen. Wir führen bei Behörden eine Genehmigungsfiktion ein. Wir bündeln verkehrsrechtliche Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte. Wir schaffen Verfahrenserleichterungen für Bauvorhaben für erneuerbare Energien. Wir digitalisieren zum großen Teil die Planfeststellungsverfahren. Bei Brückenersatzbauten soll unter bestimmten Voraussetzungen keine Planfeststellung mehr notwendig sein. Meine Damen und Herren, Sie sehen: Wir jammern nicht, wir nörgeln nicht über Bürokratie – wir bauen Vorschriften ab und vereinfachen Schritt für Schritt zum Wohle unseres Landes. Das ist unser Weihnachtsgeschenk für Sie. Herzlichen Dank an das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr und an Herrn Staatsminister Christian Bernreiter für den unermüdlichen Einsatz. Wir bitten um Zustimmung zu dieser Gesetzesänderung. Wir haben in der Ersten Lesung und im Ausschuss ja schon ausführlich darüber diskutiert. Ich wünsche allen, weil es meine letzte Rede vor Weihnachten ist, noch eine gesegnete Weihnachtszeit und alles Gute. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Anna Rasehorn (SPD): Beschrei es nicht!) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Schwab. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Striedl für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Markus Striedl AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Staatsregierung legt uns hier einen Gesetzentwurf vor, der auf den ersten Blick recht harmlos wirkt. Man spricht von Digitalisierung, von der Verfahrensbeschleunigung, von der Anpassung an Bundesrecht eben. Lassen Sie mich vorwegschicken: Wo Verwaltung vereinfacht wird, wo wir die Möglichkeit der Digitalisierung wirklich nutzen, da gehen wir selbstverständlich auch mit. Auch dass marode Brücken künftig schneller ersetzt werden können ohne bürokratische Planfeststellungsverfahren, ist ein richtiger Schritt. Aber – und dieses "Aber" ist gewaltig – wer genau hinsieht, erkennt, dass dieser Gesetzentwurf leider einmal mehr ein trojanisches Pferd ist. Unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung soll klammheimlich die Sicherheit auf unseren Straßen der Ideologie geopfert werden. Ich spreche von Artikel 25 des Entwurfes. Sie wollen das Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen an Straßen massiv erleichtern. Bisher war das Einvernehmen der Straßenverkehrsbehörde zwingend erforderlich – eine Sicherheitsbremse, die jetzt gelöst wird. Künftig reicht eine bloße Stellungnahme aus. Die Behörde darf zwar freundlicherweise noch ihre Meinung sagen. Im Zweifel interessiert das aber halt niemanden mehr. Über abstrakte Gefahren sprechen wir hier nicht. Im Februar 2024 musste sowohl die Bundesautobahn 8 als auch die ICE-Strecke München – Stuttgart gesperrt werden, weil Teile eines Windrades herabstürzten. Stellen Sie sich einmal vor, so eine Anlage wäre so nah an einer Straße gestanden, wie Sie das jetzt ermöglichen möchten. Auch in Sachsen ist schon ein Windrad umgestürzt und hat die A14 gefährdet, beileibe also kein Einzelfall. Jetzt, zu später Stunde, ein kleiner Ausflug in die Physik: Wenn ein Windrad bei voller Drehzahl Eisbrocken oder im schlimmsten Fall Teile eines gebrochenen Rotorblattes wegschleudert, dann reden wir nicht davon, dass das Trum um einen halben Meter davon wegfällt. Nein, wir reden nicht von wenigen Metern. Die Faustformel ist: Die Höhe des Windrades mal 1,5 plus der Rotordurchmesser macht zusammen bei modernen Windkraftanlagen Wurfreichweiten von 400, 500 Metern. Wie gesagt: Wir reden nicht davon, dass das Ding kaputt ist. Wir reden erst einmal einzig und allein davon, dass sich im Winter Eisbrocken bilden und diese dann herumgeschleudert werden. Analogie dazu: Jeden Winter führen wir zu Recht Debatten über Eisplatten, die von Lkws herunterfallen. Die Bilder kennen Sie vielleicht. Das sind gefährliche Geschosse. Wenn ein Lkw-Fahrer das nicht verhindert, ist der Aufschrei zu Recht sehr groß. Ein Lkw ist ja auch ziemlich böse heutzutage. Vergleichen wir einmal diese Eisplättchen, die von Lkw-Dächern fallen, mit durchaus massiven Eisbrocken, die von Windradflügeln heruntergeschleudert werden. Das ist aber nicht ganz so schlimm, weil Windräder ja "gut" sind. Kommen wir zur handwerklichen Qualität des Gesetzentwurfs. Bezeichnend ist schon, dass vom Staatsministerium noch kurz vor Ende der Frist am 3. Dezember hastig ein Änderungsantrag nachgeschoben wurde. Warum? – Weil man so nebenbei bemerkt hat, dass der Bauturbo mit den Fristen für die gemeindliche Zustimmung kollidiert. Ohne diesen Notflicken wäre die Genehmigungsfiktion eingetreten, bevor die Gemeinde überhaupt hätte entscheiden können, ob sie das wollen oder nicht. Das Ganze ist halt schon ein bisschen symptomatisch für die Staatsregierung. Sie müssen ständig an Ihren eigenen Werken herumflicken, um selbstverursachte Mängel zu korrigieren. Vielleicht, nur vielleicht, wäre die Möglichkeit, dass wir in Bayern in der Staatsregierung statt eines Bauturbos eher mal einen Qualitätsturbo brauchen bei solchen Anträgen. Zum Schluss: Werfen wir einen Blick auf das große Ganze. Unsere Autobahnen und Straßen sind nicht nur einfach Asphaltbänder. Sie sind zentrale Schlagadern für Wirtschaft und Mobilität für Bayern und für ganz Europa. Wir können es uns schlichtweg nicht leisten, diese lebenswichtigen Achsen unnötigen Gefahren auszusetzen. Eine Vollsperrung auf der A8 oder A9 wegen herabstürzender Rotorteile wäre kein kleines Unglück. Das wäre ein verkehrspolitisches Desaster mit Ansage. Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur müssen immer Vorrang vor ideologischen Experimenten haben. Wir stimmen den sinnvollen Teilen zur Digitalisierung in diesem Antrag zu. Den ideologischen Blindflug bei der Sicherheit können wir selbstverständlich nicht mittragen. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Tobias Beck, FREIE WÄHLER.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne! In der Ersten Lesung habe ich gesagt, Bayern darf bei der Digitalisierung und der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren nicht nur reagieren, sondern muss selbst vorangehen. Genau das tun wir mit der Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, Herr Striedl, nicht des "Bayerischen Windkraftanlagen-Auto-Kaputtmach-Gesetzes". (Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wir modernisieren unsere Verfahren, beschleunigen Planungen, machen unser Land handlungsfähiger, gerade bei Infrastrukturprojekten, die wir dringend brauchen. Wir alle wissen sehr gut, dass Bürokratieabbau mit der Brechstange nicht funktioniert, dass die betroffenen Belange klug miteinander abgewogen werden müssen. Dabei darf man aber auch das Ziel nicht aus den Augen verlieren und nicht verwässern. Ich denke, das ist uns in den Ausschussberatungen gut gelungen. Der Kern des Gesetzes bleibt unverändert. Die Digitalisierung des Planfeststellungsverfahrens, klare Fristen und eine rechtssichere Einvernehmensfiktion bei baulichen Anlagen entlang von Straßen bringen spürbar Entlastung für Behörden, für Kommunen, für Bürger. Das Gesetz ermöglicht pragmatische Lösungen, etwa wenn marode Brücken schnell ersetzt werden müssen, ohne jahrelange Verfahren abzuwickeln. In den Ausschussberatungen wurde der Entwurf nun sinnvoll weiterentwickelt. Wir haben das in einem zentralen Punkt "Verknüpfungen zur Bayerischen Bauordnung" ergänzt. Der neue Artikel 82c, der sogenannte Bauturbo, schafft klare Zustimmungsfristen und eine bessere Abstimmung zwischen Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden. Damit greifen die Beschleunigungsinstrumente im Straßenrecht und im Baurecht ineinander. Diese Ergänzung stärkt das Ziel des Gesetzes erheblich, weil sie Doppelstrukturen vermeidet und laufende Verfahren verlässlich macht. Für Bauherren, Kommunen und Genehmigungsbehörden ist das ein echter Mehrwert. Wir haben außerdem saubere Übergangsregelungen aufgenommen. Laufende Verfahren bleiben nicht in der Luft hängen. Niemand muss befürchten, dass eine begonnene Prüfung plötzlich auf neuen Rechtsgrundlagen steht. Diese Rechtssicherheit wird auch von vielen Beteiligten ausdrücklich begrüßt. Wir haben die Zuständigkeitsverordnung angepasst, um für Außenbereichsvorhaben mit Bezug zur Landesverteidigung die Zuständigkeiten klar zu definieren. Damit deckt der Entwurf einen weiteren Bereich ab, in dem wir unbedingt schneller und effizienter werden müssen. Wichtig ist mir aber noch der Blick auf das Gesetz insgesamt. Wir senken keine Sicherheitsstandards, weder bei den Straßen noch bei den Wind- und Solaranlagen. Alle fachlichen Anforderungen bleiben bestehen. Was wir abbauen, sind unnötige Verfahrensschleifen. Es geht um Beschleunigung, nicht um Leichtsinn. Die Beratungen haben den Entwurf verbessert und praxistauglicher gemacht. Wir setzen ein klares Signal. Bayern handelt für moderne Infrastruktur, für verlässliche Verfahren und für weniger Bürokratie. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Markus Büchler GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben heute noch ein umfangreiches Programm. Deswegen mache ich es kurz. Wir haben uns im Ausschuss sowie in der Ersten Lesung schon sehr intensiv mit dem Thema beschäftigt. Das Gesetz enthält viel Gutes und Richtiges. Es soll vieles beschleunigt und formal digitalisiert werden. Das ist absolut richtig und notwendig. In Deutschland und in Bayern besteht ein großer Nachholbedarf. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir das machen. Der Gesetzentwurf enthält aber auch kritische Punkte. Die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie Mitsprachemöglichkeiten von Bürgerinnen und Bürgern sollen teilweise gestrichen werden. Wir sehen das eher kritisch, wenn das reduziert wird. In Summe enthält der Gesetzentwurf Gutes und Schlechtes in einem gemischt. Insofern werden wir uns enthalten. Die Änderungsanträge lehnen wir ab. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die SPD-Fraktion hat Frau Kollegin Sabine Gross das Wort.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf übernimmt die Staatsregierung wesentliche Teile des Bundesgesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Das hat zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes geführt. Es handelt sich hierbei um ein Beschleunigungsgesetz der Ampel-Regierung. Ich bin sehr erfreut, dass das Landesrecht im Großen und Ganzen an das Bundesrecht angepasst wird und so Gleichlauf entsteht. Besonders positiv ist auch die Digitalisierung im Anhörungsverfahren, im Einreichungsverfahren und bei Bekanntmachung im Planfeststellungsverfahren hervorzuheben. Das wurde auch schon gesagt. Positiv ist auch die Einführung einer Einvernehmensfiktion bei Errichtung baulicher Anlagen an Straßen sowie vereinfachte Verfahren für Solar- und Windenergieanlagen. Ganz wichtig ist die Vereinfachung von Ersatzbaumaßnahmen bei Brückenbauwerken. Dort, wo eine alte Brücke steht, die man abreißt, kann man eine neue bauen, ohne erneut ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Bei dem zum Teil verheerenden Zustand unserer Brücken ist das eine ganz wichtige Erleichterung. Sie spart Zeit und Geld. Positiv ist natürlich auch, dass die Regelung zur Führung des Straßen- und Bestandsverzeichnisses wieder eingeführt wurde. Die Regelung wurde im Ersten Modernisierungsgesetz leider gestrichen. Es ist gut, dass dieser Fehler bemerkt wurde. Es muss eine Pflicht zur Führung dieses Bestandsverzeichnisses geben; denn es handelt sich um öffentliche Urkunden, denen Beweisfunktion zukommt. Zum Glück hat man es aber noch rechtzeitig bemerkt. Leider gibt es nicht nur Licht, sondern auch ein wenig Schatten. Behörden sollen von Erörterungsterminen absehen können, wenn aufgrund der eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen abzusehen ist, dass diese nicht ausgeräumt werden können. Auch sollen Erörterungstermine nicht mehr durchgeführt werden, wenn es sich bei den Vorhaben um Planänderungen handelt. Hierdurch wird die Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit beschnitten, was ich durchaus kritisch sehe. Zum Änderungsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER ist noch Folgendes auszuführen: Positiv ist, dass sich ab 2026 auch genehmigungsfreie Dachgeschossausbauten wieder an die Vorgaben von Ortsgestaltungssatzungen halten müssen. Damit wird die Regelung im Ersten Modernisierungsgesetz korrigiert, die die Dachgeschossausbauten nicht nur genehmigungsfrei machte, sondern ausdrücklich von den Vorgaben in den Ortsgestaltungssatzungen befreite. Wir haben das bereits beim Ersten Modernisierungsgesetz moniert. Erfreulich ist, dass die Regierungsfraktionen diesen Fehler jetzt erkannt und ihn ausgeräumt haben. Den Passus, der die Anpassung an die neue Bauordnung zum Inhalt hat, begrüßen wir natürlich auch. Der Bauturbo ist schließlich ein SPD-Projekt. Daher können wir sowohl dem Änderungsantrag als auch dem Gesetzentwurf zustimmen. Dem Änderungsantrag der AfD können wir nicht zustimmen – so weit geht es dann doch nicht. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Christian Bernreiter das Wort. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze – eigentlich wollte ich gar nicht reden. Allerdings ist von der rechten Seite Unsinn verbreitet worden. Das muss ich natürlich schon richtigstellen. Wir haben kein Qualitätsproblem, sondern passen uns an die Rechtslage an. Insgesamt darf ich mich für die Diskussion in den Ausschüssen ganz herzlich bedanken. Man hat jetzt gehört, dass grundsätzlich alle positive Instrumente in unserem Gesetz entdecken. Es ist jedoch nicht der Fall, dass wir ein Qualitätsproblem haben. Es gibt keinen bayerischen Bauturbo. Der Bauturbo ist auch keine SPD-Erfindung, Frau Kollegin Gross. Das haben wir gemeinsam im Koalitionsvertrag festgelegt. Schauen Sie einmal nach. Ich könnte Ihnen auch sagen, wer das Wort eingeführt hat. Unsere Genehmigungsfiktion, die wir in Bayern schon seit über einem Jahr haben und die schon geändert worden ist, gilt schon über die Länge hinweg. Das stand bisher in keinem Gesetzentwurf. Durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bund ist es am Schluss hineingekommen. Deshalb gibt es eine Differenz im Hinblick auf die Fristen. Das haben wir nicht erst nachträglich, sondern sofort gespannt. Wenn wir die Bayerische Bauordnung anfassen, haben wir heute die Möglichkeit, das dranzuhängen und richtigzustellen. Es war mir wichtig, das an dieser Stelle zu sagen. Das hat nicht irgendjemand verpennt. Wir haben es sofort gemerkt und natürlich die Chance ergriffen, das sofort richtigzustellen, um Klarheit und Wahrheit im Gesetz und in der Bayerischen Bauordnung zu haben. Ich wünsche uns heute noch eine lange Diskussion. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Weitere Wortmeldungen liegen mit nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8148, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/8433, der Änderungsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/9193 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr auf Drucksache 19/9227 zugrunde. Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/8433 abzustimmen. Auf Ausschussebene wurde der Änderungsantrag zur Ablehnung empfohlen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/8148. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zugestimmt, dass die durch den federführenden Ausschuss beschlossenen Änderungen durch weitere Änderungen ersetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9227. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom endberatenden Ausschuss empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen! – Enthaltungen! – Bei Enthaltung der Fraktionen der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/9193 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Sportgesetz (BaySportG) (Drs. 19/8457) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der SPD-Fraktion hier: Echten Mehrwert für den Sport schaffen (Drs. 19/8835), Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/8951) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Martin Stock für die CSU-Fraktion.

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Martin Stock CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, verehrte Gäste auf der Besuchertribüne! Als Redner so kurz vor dem Weihnachtsfest zum Thema Sport zu sprechen, ist ein bisschen so, wie den Spaßverderber zu spielen. Statistisch nehmen wir Deutsche – die Anwesenden natürlich ausgenommen – in dieser Zeit dank Lebkuchen, Stollen und Weihnachtsbraten zwischen 0,9 und 4 kg an Körpermasse zu. Aber dann kommen schon wieder Neujahr und die guten Vorsätze. Genau einen solchen guten Vorsatz gießen wir mit dem vorliegenden Sportgesetz in Gesetzesform. Wir geben hier eine verbindliche Richtschnur für den Sport vor. Der Freistaat erhält zum ersten Mal – das ist bundesweit wirklich einzigartig – ein tolles neues Sportgesetz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Tatsächlich braucht es weder Neujahr noch die Fastenzeit, um uns der Bedeutung des Sports als größtem Gesundheitsanbieter, aber auch als größtem Gesunderhalter über alle Lebensalter hinweg bewusst zu werden. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf bündeln wir daneben die gerade sehr viel diskutierten und wichtigen Themen wie Integration und Inklusion; denn wir alle wissen, beim Sport fragt keiner, woher du kommst oder wie viel Geld du hast. Da zählt Gemeinschaft, da zählt Engagement, und da zählt die Leistung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, daher ist es auch so wichtig, dass das Ehrenamt im Sport – wir haben über 300.000 Ehrenamtliche in ganz Bayern – in allen Städten und in jeder noch so kleinen Gemeinde gelebt wird. Wir müssen diese tragende Säule wertschätzen. Daher werden wir dieses Gesetz mit klaren Förderzielen unterlegen und die Finanzmittel für den Sport trotz der zugegebenermaßen herausfordernden Haushaltslage auf höchstem Stand stabilisieren. Das ist eine wirklich großartige Leistung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, das Signal dieses Gesetzes lautet: Der Sport ist in Bayern keine Nebensache. Er ist gesellschaftlicher Auftrag. Jeder Mensch jeden Alters soll Zugang zu Sportangeboten bekommen, vom Kindergarten bis ins hohe Alter, von der Breite bis zur Spitze. Wir verbessern unsere Talentförderung und stärken unsere Vereine. Bayern beweist: Wir sind das Sportland Nummer eins in Deutschland. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir können aber Motivation zur Bewegung nur dann erreichen, wenn es persönliche Ziele als Anreiz gibt und wenn wir den Leistungsgedanken wieder über die Möglichkeit der Teilnahmeurkunde für alle stellen. Gerade durch den Wettbewerb lernen schon Kinder und Jugendliche den Umgang mit Sieg und Niederlage. Sie lernen, auch wenn das nicht immer leicht ist, ein enttäuschendes Ergebnis zu ertragen. Ich bin davon überzeugt, dass diese Erfahrung den sozialen und charakterlichen Reifeprozess stärkt. Sie ist für die Persönlichkeitsentwicklung eines jeden Kindes und eines jeden Menschen elementar. Ich will, dass es möglich ist, dass sich unsere Kinder nicht nur bei der Mathe-Olympiade dem Wettkampf stellen, sondern auch im Sport, zum Beispiel bei den Bundesjugendspielen. Apropos Olympia: Sowohl in sportlicher als auch in politischer Hinsicht war es ein absoluter Höhepunkt dieses zu Ende gehenden Jahres, dass zum ersten Mal in der olympischen Geschichte mit München eine Bewerberstadt ein positives Votum der Bevölkerung für die Ausrichtung der Olympischen und der Paralympischen Spiele erhalten hat. Ein Sieg der Zuversicht und Begeisterung über Missmut und Nörgelei, und ganz sicher ein Sieg für den Sport, den wir mit diesem Gesetz, unabhängig vom weiteren Bewerbungsprozess, fördern und mit Leben füllen werden. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss bleibt mir nur zu sagen: Es lebe der Sport, zumindest heute in diesem Plenum und dann wieder ab Neujahr. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen genussvolle, gesegnete und frohe Weihnachten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Kollege Stock, vielen Dank für Ihre guten Wünsche, die wir an Sie und Ihre Familie zurückgeben. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Köhler für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Florian Köhler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ein Selbstläufer wird das Sportgesetz nicht; es ist eher ein Running Gag. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) – Herr Hofmann, ich habe noch bessere Witze, warten Sie ab. – Anstatt eine Verbesserung zu bringen, quält es unsere Vereine mit neuen Inklusions- und Integrationsvorgaben, die mehr Bürokratie als echte Bewegungsfreiheit bringen. Wir befürchten, dass es dabei nicht zu einem Muskelkater vom Sport, sondern vielmehr zu Kopfschmerzen vor lauter Formularen kommen wird. Dieses Gesetz ist so altmodisch wie ein Klöppelverein. Wo findet man denn unser bayerisches Brauchtum oder echte Traditionssportarten? Schieß- und Schützensportarten werden nicht einmal namentlich erwähnt. Genauso wenig wurden das Schuhplatteln, das Eisstockschießen oder das Fingerhakeln bedacht. Das sind bayerische Sportarten, die bayerische Kultur und Gemeinschaft verkörpern. Für eine Umsetzungsstrategie für Integration und Inklusion reicht es noch, bei der Förderung, Erhaltung und Weitergabe unserer Traditionen an kommende Generationen hört es dagegen wieder auf. Da bekommt die Staatsregierung Seitenstechen. (Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Themaverfehlung!) Wie die Vereine die Umsetzungsstrategie ohne einen Cent mehr erfüllen sollen, das wird das große Rätsel der Staatskanzlei bleiben; denn die Fördermöglichkeiten werden nicht finanziell unterlegt. Das können Sie auch nicht, weil Sie kein Geld mehr haben. Vor diesem Hintergrund finde ich es ziemlich befremdlich, dass beim Sport noch mehr Inklusion gefordert wird, gleichzeitig aber die Kosten des Bundesteilhabegesetzes aus dem Ruder laufen und schon jetzt alle kommunalen Haushalte sprengen. Während der Ministerpräsident von Bits und Lederhose spricht, unterlässt es die Staatsregierung, E-Games zum Thema zu machen. Die E-Games-Branche verzeichnet weltweit immense Umsätze, allein rund 200 Milliarden US-Dollar im Jahr 2024, wobei Deutschland mit rund 9 bis 10 Milliarden Euro Umsatz jährlich zu Buche schlägt. Die Staatsregierung verkennt, dass E-Sport in Zukunft die Disziplin und die Arena für junge Menschen sein wird. Angesprochen auf die Regelungslücke zu Männern im Frauensport hat sich das Innenministerium in der Sitzung des Landessportbeirats nicht entblödet und zu sagen, niemand sollte sich benachteiligt fühlen, egal ob Mann, Frau oder divers. Der Sport sollte sich selbst regeln. Man könne auf die Frage "Männer im Frauensport" noch keine konkrete Antwort geben. Im Ausschuss habe ich kritisiert, dass man keine gesetzliche Grundlage dafür schafft, um das Problem mit Männern im Frauensport anzugehen. Da hieß es dann im Ausschuss, das sei ein sensibles Thema, und die Verbände kümmerten sich darum. Aber schaut man sich den Fall um Imane Khelif aus Algerien und Lin Yu-ting aus Taiwan an, sieht man: 2023 wurden sie bei der Box-WM disqualifiziert, weil DNA-Tests X- und Y-Chromosomen aufzeigten. Das sind faktisch biologische Männer. Das IOC zwang die Verbände zu Regeln für Transathleten und legte die Verantwortung in die Hände der Verbände. Und was taten die? – Nichts. Imane Khelif hat bei Olympia 2024 eine Frau verprügelt und wurde mit einer olympischen Goldmedaille belohnt. Die Staatsregierung unterlässt es auch hier wissentlich und willentlich, wahrscheinlich aus Angst vor schlechter oder woker Presse, eine Regelung dafür zu finden. Da muss man sich die Frage stellen: Wollen wir das? Wollen wir, dass biologische Männer bei den Olympischen Spielen in München beispielsweise Frauen verprügeln? (Michael Hofmann (CSU): Das ist echt Themaverfehlung!) Die regierungstragenden Fraktionen sind zu feige, diese Frage zu stellen. Aber wir sind der Meinung: Männer haben in Frauenumkleiden bei Wettkämpfen einfach nichts verloren, Punkt. (Beifall bei der AfD) Es geht der Staatsregierung nicht darum, wirklich ein Gesetz zu erlassen, das die Voraussetzungen des Sports grundsätzlich in Bayern verbessert. Es geht hier vor allem um ein Gesetz des Gesetzes willens. Es geht um Symbolpolitik. Der einzig zustimmungsfähige Teil ist tatsächlich der eingebrachte Änderungsantrag zur Grundsteueränderung. Wir haben wirklich überlegt, ob man zu diesem Gesetzesentwurf Änderungsanträge stellt, aber ich bin zu dem Entschluss gekommen: Wir machen da lieber ein eigenes Gesetz; dann können Sie sich zweimal hierhinstellen und begründen, warum Männer im Frauensport eine Bereicherung sein sollen. Und da soll dann ruhig jeder sehen, warum das so ist. (Michael Hofmann (CSU): So ein Quatsch!) Aber ein Gesetz soll praxistauglich sein. (Michael Hofmann (CSU): Themaverfehlung hoch zehn! Sie schrecken wirklich vor nichts zurück! Unglaublich!) Gute Gesetze sind ein Zusammenspiel aus klarem Zweck, einfacher Sprache und praktischer Umsetzbarkeit, die auf die Bedürfnisse der Menschen eingehen, ohne sie zu überfordern. Man kann viele Dinge im Leben lernen, man kann studieren, man kann sich auch vieles aneignen. Die Staatsregierung kann auch versuchen, gute Gesetze zu schreiben. Aber man macht halt aus einem Schinkenbrot keinen Kaiserschmarrn, und genauso verhält es sich mit Ihrem Sportgesetz. Sie versuchen, in Bayern ein Schinkenbrot als Kaiserschmarrn zu verkaufen. So ein Sportgesetz brauchen wir nicht. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegen zwei Meldungen zur Zwischenbemerkung vor. Die erste kommt vom Herrn Kollegen Julian Preidl von den FREIEN WÄHLERN.

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Julian Preidl FREIE WÄHLER

Herr Köhler, es hat ja schon Tradition, dass man gewisse Falschaussagen korrigieren muss, wenn Sie am Rednerpult stehen. Das letzte Mal konnten Sie mir nicht nennen, wo Sie das Atomendlager bei sich in Ihrem Heimatstimmkreis positionieren werden, weil Sie dafür sind. Dieses Mal verwechseln Sie Tradition und Brauchtum mit Sportarten. Die Aufzählungen waren komplett krude. Auch was das Thema E-Sports angeht, liegen Sie völlig falsch. Es gibt zum Beispiel "DIE GAMEREI" über das Digitalministerium. Es gibt E-Sports im ländlichen Raum und mehrere Veranstaltungen, wo wir die Gaming-Szene zusammenbringen. Das Digitalministerium begleitet die Gaming-Szene bei der Gamescom in Köln. Es gibt die GG Bavaria in München. Wir holen den ländlichen und den städtischen Raum ab. Wir holen die Wirtschaft ab, und es gibt extrem viele Initiativen. Die Game-Szene in Bayern ist die größte. Sie macht über 25 % des deutschen Umsatzes; das gibt es nur in einem Bundesland, und das ist Bayern. Die Staatsregierung ist sehr wohl dahinter, und wir haben das im Blick. Alles, was Sie dazu gesagt haben, war kompletter Humbug. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Florian Köhler AfD

Herr Preidl, wenn die Staatsregierung eine so tolle Arbeit bei E-Games macht und alles im Blick hat, dann muss ich schon die Frage stellen, warum man es denn dann nicht einfach ins Sportgesetz schreibt? – Da kam dann als Entgegnung, man bewege sich da nicht, und das Sportgesetz habe ja die Absicht, die Leute mehr zum Bewegen aufzufordern oder die Bewegung zu fördern. Da stelle ich mir schon die Sinnfrage; Schach ist auch Sport. Letzten Endes hätten sich Bayern und die Staatsregierung keinen Zacken aus der Krone gebrochen, wenn man gesagt hätte: Okay, wir nehmen E-Games mit in dieses Sportgesetz, weil dann Bayern tatsächlich das erste Mal Vorreiter gewesen wäre. Ein Gesetz, das E-Games fördert, hat tatsächlich kein Bundesland. Damit wäre Bayern spitze gewesen. Mit der Staatsregierung von FREIEN WÄHLERN und CSU ist das nicht der Fall. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Die nächste Meldung zu einer Zwischenbemerkung kommt vom Herrn Kollegen Michael Hofmann von der CSU-Fraktion.

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Michael Hofmann CSU

Sehr geehrter Herr Kollege Köhler von der AfD, Ihre Rede hat wieder einmal gezeigt, dass Sie tatsächlich vor gar nichts zurückschrecken. Ihre Rede ist im Grunde genommen ein Schlag ins Gesicht all derer, die sich in dem Zusammenhang sportorganisatorisch betätigen und arbeiten, die sich ehrenamtlich engagieren. Die Art und Weise, wie Sie mit dem Sportgesetz in Ihrer Kommentierung umgegangen sind, ist eigentlich wieder einmal bezeichnend; Sie gehen auf die Jagd nach billigen Klicks oder wollen Zustimmung derjenigen, die sich einfach einmal über die Entwicklungen aufregen wollen. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie sich ernsthafter damit beschäftigen. Sie können sich heute offensichtlich nur zu einer Enthaltung durchringen, was auch wieder viel darüber aussagt, wie schwierig das Gesetz für Sie ist; denn ganz wollen Sie es dann auch wieder nicht ablehnen. Ich finde, Ihre Haltung ist dieses Hauses schlicht und ergreifend nicht würdig, und das wollte ich Ihnen an der Stelle einfach einmal sagen. (Andreas Winhart (AfD): Klatscht jetzt mal einer?) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Köhler.

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Florian Köhler AfD

Herr Hoffmann, es ist klar, dass Sie bei dem Thema nicht mitreden können, weil Sie bei den Beratungen des Landessportbeirats nicht dabei waren. Im Landessportbeirat kam aber diese Debatte gerade zu den biologischen Geschlechtern auf, und ich habe davor gewarnt, dass das missbraucht werden könnte, weil auch das Selbstbestimmungsgesetz missbraucht wird. Das ist keine Jagd auf billige Klicks oder so, sondern das ist eine Realitätsbeschreibung. Ich darf feststellen: Letztendlich haben dem einige im Landessportbeirat meiner Erinnerung nach sogar zum Teil zugestimmt und gesagt: Ja, das birgt die Gefahr, dass man es ausnutzen könnte. – Es ist halt einfach so: Wir wollen keine Männer in Frauenumkleiden und im Frauensport, sondern schlicht und ergreifend – – (Michael Hofmann (CSU): Das ist doch unstrittig!) – Wenn das so unstrittig ist, dann schreiben Sie es halt ins Gesetz. Aber Sie machen es ja nicht. (Michael Hofmann (CSU): Sie haben den Verbänden vorgeworfen, die Augen zuzumachen!) Sie sind zu feige dafür. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist der Herr Kollege Bernhard Heinisch für die Fraktion der FREIEN WÄHLER.

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Bernhard Heinisch FREIE WÄHLER

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Sportlerinnen und Sportler! Heute in der Zweiten Lesung sprechen wir über etwas, das weit mehr ist als ein Gesetzestext. Wir sprechen über ein wichtiges Signal und verankern die Sportförderung in einer gesetzlichen Grundlage. Das neue Sportgesetz für Bayern ist ein Gesetz, das deutlich macht, welchen Stellenwert Sport in unserer Gesellschaft hat und welche Chancen wir nutzen wollen, um Gesundheit, Gemeinschaft und Zukunftsfähigkeit zu stärken. Der Sport ist das Herz vieler bayerischer Städte und Gemeinden. Er bringt Menschen zusammen, vom Kindergartenkind bis zur Seniorin, vom Freizeitsportler bis zur Spitzensportlerin. Genau hier setzt das Sportgesetz an. Es schafft verlässliche Rahmenbedingungen, stärkt die Infrastruktur und unterstützt all jene, die Sport in unserem Land Tag für Tag möglich machen. Ein zentraler Gedanke des Gesetzes ist, dass Sport ein grundlegender Bestandteil unseres gesellschaftlichen Lebens und Miteinanders ist. Das ist richtig so; denn Sport hält uns gesund, fördert Fitness, Fairness, Teamgeist, Inklusion und Integration und entlastet damit nicht nur unser Gesundheitssystem, sondern stärkt unser Zusammenleben. Unsere Sportvereine sind das Rückgrat des Breitensports in Bayern. Sie leben vom ehrenamtlichen Engagement und von Menschen, die ihre Zeit, ihre Energie und ihr Herz investieren. Mit dem Gesetz geben wir ihnen Planungssicherheit und die Anerkennung, die sie verdienen. Auch der Ausbau und die Sanierung von Sportanlagen sind feste Bestandteile des Gesetzes. Moderne Sportstätten bedeuten mehr Trainingsmöglichkeiten, mehr Barrierefreiheit und bessere Bedingungen für Kinder und Jugendliche, die ihre Talente entdecken und entfalten wollen. Jeder Euro, der hier investiert wird, ist eine Investition in die Zukunft unseres Landes. Nicht zuletzt stärkt das Sportgesetz auch den Schulsport und die Talentförderung; denn dort beginnt alles: Bewegung, Motivation, Erfolgserlebnisse und Teamgeist. Wenn wir jungen Menschen zeigen, wie viel Freude und Selbstvertrauen im Sport steckt, dann legen wir das Fundament für ein aktives Leben und vielleicht auch für die nächste Generation bayerischer Spitzensportlerinnen und Spitzensportler. Meine Damen und Herren, dieses Sportgesetz ist ein starkes Bekenntnis. Bayern setzt auf Gesundheit, Vielfalt, Teilhabe und Zusammenhalt. Es setzt auf den Sport und damit auf die Menschen und das Ehrenamt. An dieser Stelle auch noch einmal einen herzlichen Dank an alle, die das Ehrenamt ausüben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die Chancen Wirklichkeit werden – für ein starkes, aktives und lebendiges Bayern. Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Freistaat Bayern ist und bleibt die Nummer eins als Sportler. Herzlichen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Der nächste Redner ist der Kollege Maximilian Deisenhofer für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Maximilian Deisenhofer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Als Sportler freue ich mich natürlich immer noch darüber, dass wir heute in Bayern ein bayerisches Sportgesetz verabschieden, wenngleich ich mir insgesamt mehr Substanz und deutlich mehr Verbindlichkeit gewünscht hätte. In der Vorweihnachtszeit kann man ja durchaus fromme Wünsche haben. Wir können gemeinsam hoffen, dass das Gesetz als Rahmen und als Basis für die geplante Umsetzungsstrategie dienen kann. Aber auch bei der Umsetzungsstrategie ist zum jetzigen Stand immer noch unklar, wer sie am Ende eigentlich erarbeitet und wer die Umsetzung dann auch Schritt für Schritt überprüft. Meine zweite Hoffnung heute ist, dass das Sportgesetz ein kleiner Mosaikstein ist, um unsere Münchner Bewerbung für die Olympischen und Paralympischen Spiele ein Stück voranbringen zu können. Den Änderungsanträgen der SPD und der Regierungsfraktionen, die nach der Beratung im Ausschuss eingebracht worden sind, können wir insgesamt zustimmen. Die SPD fordert beim Gesetzentwurf mehr Verbindlichkeit ein. Das ist richtig. Die Änderungsanträge der Regierungsfraktionen sind unschädlich. Am Ende bleibt das Gesetz für mich trotzdem eine politische Absichtserklärung. Die Sportvereine in Bayern werden sich zu Recht fragen, was sich jetzt eigentlich für sie durch das Gesetz ändert. Tatsächlich würde ihnen eine Verdoppelung der Vereinspauschale und mehr Geld für ihre Schwimmbäder helfen. Die Vereine in Bayern leiden unter der pauschalen Kürzung der Sportförderung wegen der Haushaltssperre, 2024 von 10 %, 2025 von 15 %. Das sind insgesamt immerhin circa eineinhalb Millionen Euro, die unseren Sportvereinen fehlen. Ich glaube, den vielen Ehrenamtlichen in Bayern wäre mehr geholfen, wenn sie von Bürokratie entlastet würden und ihre Arbeit finanziell mehr wertgeschätzt würde. Uns alle eint das Ziel, dass wir unsere Gesellschaft und insbesondere auch unsere Kinder wieder mehr in Bewegung bringen. Dafür braucht es vor allem im schulischen Ganztag gute Modelle, bei denen die Schule, die Vereine, aber vor allem die Kinder am Ende profitieren. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD) Abschließend möchte ich sagen: Ich glaube, der Gesetzentwurf kann nur der Auftakt sein. Wir müssen uns gerade bei der Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele noch ein gutes Begleitprogramm überlegen, mit dem wir gleichzeitig unsere Schwimmbäder auf Vordermann bringen und unsere Kinder besser in Bewegung bekommen. Fazit: Der Gesetzentwurf tut niemandem weh. Dieser Gesetzentwurf für sich allein wird aber den Sport in Bayern nicht substanziell voranbringen. Wir werden uns deshalb enthalten. (Beifall bei den GRÜNEN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Deisenhofer. – Der nächste Redner ist der Kollege Arif Taşdelen für die SPD-Fraktion.

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Arif Taşdelen SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist das Sportland schlechthin. Das liegt auch daran, dass sehr viele Menschen in Vereinen aktiv sind. Sehr viele Menschen setzen sich ehrenamtlich tagtäglich für den Sport ein. An dieser Stelle sage ich herzlichen Dank an unsere Vereine, an unsere Verbände und insbesondere auch an alle Menschen, die Mitglied in einem Sportverein sind, aber auch an alle diejenigen, die nicht Mitglied in einem Sportverein sind, sich aber dafür einsetzen, dass sich insbesondere Kinder und Jugendliche bewegen. Herzlichen Dank auch an alle Ehrenamtlichen in Bayern! (Beifall bei der SPD) Bayern ist Sportland Nummer eins. Um ehrlich zu sein, muss ich jetzt gewissermaßen in Klammern sagen: Ich habe nur Gründe. Vielleicht kann der Herr Minister, wenn er später spricht, uns auch Zahlen liefern. Ich habe versucht, Bayerns Status als Sportland Nummer eins tatsächlich zu unterfüttern. Vielleicht könnte Bayern bei der Zahl der Vereinsmitglieder, die in Sportvereinen aktiv sind, die Nummer eins sein. Bei den Sportvereinen könnte Bayern vielleicht die Nummer eins sein. Ich habe dazu keine verlässlichen Zahlen gefunden. Bei den Olympischen Spielen in Paris 2024 war Bayern bei der Zahl der Medaillen hinter Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg auf Platz Nummer drei. Das hat zumindest ChatGPT gesagt. Vielleicht hat der Herr Minister neuere Zahlen. Ich bin guter Hoffnung, dass Bayern mit diesem Sportgesetz tatsächlich dann auch, wenn die Olympischen Spiele in München/Augsburg und Nürnberg stattfinden, das erfolgreichste Bundesland bei der Heimatolympiade sein wird. Ich bin den Münchnerinnen und Münchnern dankbar, dass sie sich mit dieser großen Mehrheit für die Olympischen und Paralympischen Spiele in Bayern ausgesprochen haben. Das war keine Selbstverständlichkeit. Deswegen an dieser Stelle an alle in diesem Hohen Haus, die dazu beigetragen haben, dass München zu den Olympischen und Paralympischen Spielen Ja gesagt hat, ein herzliches Dankeschön. Ich danke Ihnen, Herr Minister Herrmann. Sie haben sich sehr dafür eingesetzt. Ich danke auch unserem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und auch insbesondere dem Oberbürgermeister Dieter Reiter und den Stadträtinnen und Stadträten der Landeshauptstadt München. Es sind tatsächlich viele, denen mein Dank gilt. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Kollege Stock, ich habe auch Ihnen aufmerksam zugehört. Wir haben zwar jetzt ein Sportgesetz, was mich wirklich total freut; aber wir sind nicht das erste Bundesland. Ich glaube, Niedersachsen hat seit dem Jahr 2012 ein Sportfördergesetz. Das heißt nur etwas anders. Es gibt aber einige andere Bundesländer, die bereits ein Sportgesetz haben. Es ist aber gut, dass wir uns als Bayern jetzt auf den Weg machen. Wir als SPD-Fraktion hätten uns – der Kollege Deisenhofer hat das bereits angesprochen – gewünscht, dass wir mehr Verbindlichkeit reinbringen, deswegen unser Änderungsantrag mit der Bitte, ihm zuzustimmen. Wir werden diesem Gesetzentwurf aus Überzeugung zustimmen und auch zukünftig darauf schauen, dass diesen Absichtserklärungen echte Taten folgen. Ihnen allen wünsche ich, weil das meine letzte Plenarrede in diesem Jahr ist, schon einmal frohe und sportliche Weihnachten. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Taşdelen. – Der nächste Redner ist Herr Kollege Thorsten Freudenberger für die CSU-Fraktion.

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Thorsten Freudenberger CSU

Herr Vizepräsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Während wir hier debattieren, treiben Zehntausende von Menschen in Bayern Sport und sind sportlich aktiv. Sport steht für Bewegung – geistig wie körperlich. Sport spaltet nicht, sondern bringt Menschen zusammen. Sport vermittelt Werte – im Übrigen auch demokratische. Sport verbindet Menschen und reißt keine Gräben in die Gesellschaft. Sport vermittelt Lebensfreude und bringt eine positive Einstellung. Das sind die Gründe, warum Herr Köhler und die AfD mit diesem Thema nichts anfangen können. Das steckt dahinter. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD) Politik lebt von guten Ideen und von der Initiative – in dem Fall des Ministerpräsidenten. Herzlichen Dank an Markus Söder, der diese Idee eines Sportgesetzes eingebracht hat. Herzlichen Dank an unseren Sportminister Joachim Herrmann, der die Dinge an verantwortlicher Stelle zusammen mit seinem Ministerium vorangetrieben hat. Wir Abgeordneten haben im Ausschuss mit unserer Mehrheit auch unseren Beitrag dazu geleistet. Ich bedanke mich auch bei den Mitgliedern des Bayerischen Landessportbeirates, dessen Vorsitzender ich sein darf. Wir haben übrigens, etwas anders, als Herr Köhler das dargestellt hat, sachlich, sportlich verbindend und konstruktiv im Landessportbeirat diskutiert und uns nicht aufs Fingerhakeln und andere Kleinigkeiten und Nebensächlichkeiten konzentriert. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD) Die Güte eines Gesetzes, meine sehr geehrten Damen und Herren, hängt auch davon ab, was der Opposition in der Debatte dann zu diesem Gesetz einfällt. Ich habe vorhin mal gehört: "Schinkenbrot statt Kaiserschmarrn" – was auch immer das bedeuten soll. Ich habe gehört, dass es ein Riesenproblem sei, dass im Bayerischen Sportgesetz das Fingerhakeln nicht vorkomme. Ich hätte auch Schafkopf noch ganz gut gefunden oder was auch immer. (Roland Weigert (FREIE WÄHLER): Sehr gut!) E-Sports fehlen angeblich auch. Na ja, im Bayerischen Sportgesetz sind nicht alle Sportarten genannt, die es gibt, sondern die Sportfachverbände, die ja zum Teil diesen E-Sport schon mit aufnehmen. Das größte Problem des bayerischen Sports scheint zu sein, dass es Männer gab, die in Frauensportarten angetreten sind bzw. in der Frauendisziplin. Ganz ehrlich: Das lösen wir nicht als Gesetzgeber im Bayerischen Landtag. Herr Köhler, da können Sie machen, was Sie wollen. Das müssen tatsächlich die Verbände lösen. Die Verbände sind sensibilisiert. (Michael Hofmann (CSU): Denen traut er es ja nicht zu!) Die Verbände lassen sich was einfallen. Aber da sieht man mal: Sie interessieren sich doch für das grundsätzliche Thema Sportland Bayern gar nicht, sondern nur für Nebenkriegsschauplätze Ihrer Ideologie – und das lehnen wir ab. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD)) Ich möchte mich herzlich bei allen bedanken, die zu diesem hervorragenden Sportgesetz ihren Beitrag geleistet haben. Das sind insbesondere auch unsere Verbände. Der Bayerische Landessportverband, meine sehr geehrten Damen und Herren, hat dieser Tage das fünfmillionste Mitglied zu verzeichnen. Fünf Millionen Menschen in Bayern engagieren sich sportlich. Das ist ein Riesenerfolg des BLSV und von Jörg Ammon. Der Bayerische Sportschützenbund war auch mit Christian Kühn dabei. Auch der Bayerische Behinderten- und Rehabilitations-Sportverband mit Diana Stachowitz sowie viele andere haben ihren Beitrag geleistet. Vielen Dank für dieses großartige Engagement für den Sport in Bayern! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Meine Damen und Herren, wir sind Sportland. Heute ist ein Meilenstein in der Sportgeschichte unseres Freistaats Bayern, weil wir dieses Sportgesetz auf den Weg bringen werden. Es setzt den Rahmen, es ist das Fundament. Es gibt aber auch für den Vereinssport, für den Schulsport, für unsere Olympiabewerbung und für ein Sportland, in dem sich jeden Tag so viele Menschen ehrenamtlich engagieren, neuen Schwung. Das beflügelt uns. Wir geben die Kraft weiter. Bayern ist Sportland Nummer eins. Wir sichern mit diesem Sportgesetz unsere Position. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Freudenberger. – Es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung von Herrn Kollegen Deisenhofer, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Maximilian Deisenhofer GRÜNE

Lieber Kollege Freudenberger, erst einmal Danke für die Klarstellung, was die Debatte im Landessportbeirat angeht. Das konnte man nicht so stehen lassen. Ich möchte Ihnen aber noch die Möglichkeit zu einer Klarstellung geben. Sie haben gesagt, die Opposition kritisiert. Ich glaube, dann kamen drei, vier Beispiele von dem Unsinn, den der Kollege Köhler gesagt hat. Ich glaube, damit will sich die restliche demokratische Opposition nicht gemein machen. Das möchte ich an dieser Stelle klarstellen. Ich möchte noch einen Satz zu dem sagen, was wir an dem Gesetz wirklich substanziell kritisieren. In Artikel 14 des Gesetzes steht: "Subjektive Rechte und klagbare Rechtspositionen werden […] nicht begründet." Das ist doch eigentlich der Kern eines Gesetzes. Wenn man in den Duden schaut, dann steht da: Gesetz ist "vom Staat festgesetzte, rechtlich bindende Vorschrift." Gleichzeitig steht im Gesetz, rechtlich sei nichts bindend. Das ist unser Hauptkritikpunkt. Vielleicht können Sie dazu noch einen Satz sagen.

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Thorsten Freudenberger CSU

Vielen herzlichen Dank, das mache ich sehr gerne. Wir haben im Freistaat Bayern eine klare Aufteilung von Zuständigkeiten. Wir haben darüber schon in verschiedenen Gremien gesprochen. Natürlich haben sowohl die Kommunen als auch das Land eine Verantwortung für den Sport. Ich kann Ihnen auch im Vergleich zu anderen Bundesländern nur eins sagen: Ich war auf der sportpolitischen Sprechertagung. Die Sportförderung in Bayern kann sich wirklich in allen Bereichen sehen lassen: in der Schule, im Vereinssport, im Spitzensport. Wir wissen: Mehr geht immer. Als Sportpolitiker werden wir gemeinsam mit dem Minister immer darum kämpfen, dass die Sportförderung auf hohem Niveau bestehen bleibt und, wenn möglich, auch noch ausgebaut wird. Allerdings geht es nicht darum, in einem Gesetz Ansprüche zu definieren, die dann dazu führen, dass wir in einer Art und Weise gefordert werden, wie wir sie im Zweifel vielleicht gar nicht finanzieren können. Vielmehr geht es darum klarzumachen, wer für was zuständig ist. Diese Zuständigkeiten bleiben bestehen und werden durch das Bayerische Sportgesetz gestärkt. Wir werden mit guten Argumenten und auch mit Geld, das jetzt aus dem Sondervermögen eingesetzt wird, dafür sorgen, dass die Sportförderung in Bayern weiterhin auf höchstem Niveau gesichert bleibt. Am Ende geht es darum Ihnen, darum geht es uns. Dafür kämpfen wir gemeinsam. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Freudenberger. – Für die Staatsregierung hat das Wort Herr Staatsminister Joachim Herrmann. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bayern ist ein sportbegeistertes Land. Sport ist in Bayern weit mehr als bloße Freizeitbeschäftigung. Sport ist zentraler Bestandteil für die Lebensart von vielen Menschen in unserem Land. Sport ist ein unverzichtbarer Pfeiler gesellschaftlichen Zusammenhalts. Sport bringt Menschen über alle Altersgruppen, über soziale Hintergründe und regionale Grenzen hinweg zusammen. Sport schafft Orte der Begegnung. Sport vermittelt Werte, und Sport stiftet Gemeinschaft. Unsere Begeisterung für den Sport spiegelt sich in dem klaren, positiven Votum der Bürgerinnen und Bürger Münchens für die Bewerbung um die Olympischen und Paralympischen Spiele wider. Die Menschen haben sich nicht in Diskussionen verstricken lassen, ob bei der Gelegenheit die U-Bahn dann die eine oder die andere Strecke fährt oder dergleichen mehr. Darum geht es im jetzigen Stadium des Verfahrens nicht. Jetzt geht es einfach darum zu sagen, ja, das wäre super, wenn in München wieder Olympische Spiele stattfinden würden; dafür setzen wir uns ein. Das war ein klares Zeichen, und das ist gut so. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Ich habe ich mich auch sehr darüber gefreut, dass ich mit dem Chef des BLSV in der letzten Woche das fünfmillionste Mitglied des BLSV in Bayern begrüßen konnte: einen neunjährigen Judoka. Es ist ein gutes Zeichen, dass die Sportvereine vor allen Dingen nach der zweifellos schwierigen Phase in der Corona-Zeit jetzt wieder im Aufwind sind; dass jetzt wieder neue Mitglieder gewonnen werden; dass sich jetzt – wohlgemerkt aus völlig freien Stücken und ohne staatliches Zutun – wieder junge genauso wie ältere Menschen für Sportvereine begeistern und gerne Sport machen wollen. Das ist ein gutes Zeichen. Wir wollen genau diese Stimmung jetzt natürlich gerne mitnehmen. Als Freistaat Bayern setzen wir alles daran, dass Bayern auch in Zukunft Sportland Nummer eins bleibt – egal, wie Sie das jetzt berechnen wollen. Ich stelle mich da gerne weiteren Abwägungen. Wir wollen jedenfalls gerade mit der erstmaligen Schaffung eines Bayerischen Sportgesetzes den Sport durch einen ebenen- und ressortübergreifenden Ansatz weiter stärken, dies wohlgemerkt über alle Lebensphasen hinweg. Wir stärken die Bewegungserziehung in Kitas und Schulen sowie die Kooperation zwischen Schulen, Jugendhilfe und Vereinen. Deshalb waren an diesem Gesetz auch intensiv die Kollegen aus dem Sozialministerium und aus dem Kultusministerium beteiligt, weil sie für die entsprechende Umsetzung zuständig sind. Wir legen auch die Grundlage für eine frühe talentorientierte Förderung im Nachwuchsleistungssport. Im Breitensport als Herz unserer Sportkultur unterstützen wir Angebote, die Gesundheit und Lebensqualität fördern. Wir setzen dabei auf eine starke Sportinfrastruktur. Ich will aber noch einmal klar benennen: Wir können in der heutigen Zeit keine Rechtsansprüche mehr darauf, dass jeder Verein mindestens Anspruch auf soundso viel oder dergleichen hat, in einem Gesetz formulieren. Wer unsere Haushaltslage sieht – das ist ja in ganz Deutschland und darüber hinaus ähnlich –, der muss sehen: Ja, wir haben eine klare Zielsetzung, wohin wir wollen. Wir können heute aber keine Rechtsansprüche über das eine oder das andere Kalenderjahr formulieren. Ich denke, es ist da klüger, ehrlich zu sein, auch zu den Vereinen ehrlich zu sein, als irgendwelche Versprechungen in die Welt zu setzen, die man letztendlich nicht wirklich einhalten könnte. Ich glaube aber, dass die meisten Vereine in unserem Land schon zu schätzen wissen, was wir in Bayern auf die Beine stellen, auch wenn es diese Haushaltssperre gibt. Ich darf feststellen: Auch nach der Haushaltssperre sind die Gesamtmittel immer noch viel, viel höher als noch vor fünf Jahren. Die Steigerung, die wir in Bayern in den letzten Jahren hingekriegt haben, kann sich sehen lassen. Wir erkennen den organisierten Sport mit seinem Selbstbestimmungsrecht, aber auch mit seiner gesellschaftlichen Verantwortung als zivilgesellschaftliche Kraft an. Wir sehen im Ehrenamt das Fundament unserer Vereinsarbeit vor Ort. Wir müssen das auch mit großem Respekt bei jeder Gelegenheit bekunden. Keine Frage: Die ganz großen Schlagzeilen – auch gestern Abend wieder – macht natürlich ein super FC Bayern hier in München mit hoch bezahlten Managern und vielen anderen mehr. Aber dass wir in Bayern 5 Millionen Mitglieder in Sportvereinen haben! Dafür ist nicht ein hoch bezahlter Geschäftsführer in den Vereinen und dergleichen typisch, sondern dafür sind Vereine typisch, in denen eigentlich alles ehrenamtlich läuft: der Vorsitz, der Schatzmeister, der Trainer und so weiter. Das ist die Realität. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Man muss deshalb klar sagen: Sport ist in Bayern ohne dieses ehrenamtliche Engagement vieler Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht denkbar und würde so nicht stattfinden. Das ist großartig. Dafür sind wir dankbar. Darauf sind wir stolz. Wir nehmen mit diesem Gesetz auch Inklusion und Integration in den Fokus. Sportanlagen sollen barrierefrei sein, inklusive Sportangebote wachsen und Sportvereine noch stärker zu Orten gesellschaftlicher Teilhabe werden. Auch da geht es nicht darum, irgendein Datum zu formulieren, dass es bis zum Soundsovielten – was weiß ich – keine Treppen mehr geben darf oder dergleichen mehr. Das bringt letztendlich keinen Verein wirklich voran. Es ist aber wichtig, dass wir solche Baumaßnahmen auch finanziell unterstützen und Vereine entsprechend begleiten. Für das Thema der Inklusion von Menschen mit Behinderung ganz generell in unserer Gesellschaft ist wichtig, dass wir deutlich sagen: Diese Inklusion findet jetzt selbstverständlich auch im Sport statt. Das war lange Zeit im Sport eher noch ein bisschen zögerlich. Da waren andere Teile der Gesellschaft zeitweise schon weiter. In den letzten Jahren hat der Sport jetzt aufgeholt. Es ist einfach großartig und wichtig, dass auch das Thema Bewerbung um Olympische Spiele gezeigt hat: Wir wollen Sport nicht mehr ohne Inklusion denken, sondern Olympische und Paralympische Spiele gehören zwingend zusammen. Das ist unsere klare Botschaft, auch wenn das mancher hier im Raum noch nicht richtig verstanden hat. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD) Uns eröffnen sich dabei große Chancen. Das gilt für die Olympiabewerbung, das gilt für viele internationale Wettbewerbe. Wir freuen uns, wenn in unserem Land immer wieder einmal zum Beispiel wie im letzten Jahr, eine Fußball-Europameisterschaft oder eine Skiweltmeisterschaft und vieles andere mehr stattfindet. Das sage ich übrigens nur nebenbei. (Heiterkeit der Abgeordneten Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER)) Lieber Herr Kollege Taşdelen, wir schauen einmal, wie es im nächsten März laufen wird; wenn Sie sich aber die Ergebnisse von Olympischen Winterspielen anschauen, dann ist sehr eindeutig, wer die meisten Medaillen gewinnt. (Der Abgeordnete Arif Taşdelen (SPD) signalisiert "Daumen hoch") Schauen wir einmal, wie es im nächsten Jahr aussieht. Wir brauchen für all diese Herausforderungen leistungsfähige Strukturen, wir brauchen starke Vereine, wir brauchen moderne Sportstätten, wir brauchen insgesamt eine offene, sportbegeisterte und leistungsbereite Gesellschaft. Dabei ist immer klar: Wir leben in einer freiheitlichen Gesellschaft. Wir wollen keine Zwangsbeglückung. In unserem Land wird keiner dazu gezwungen, und es gibt vielleicht ein paar, die darauf auch in Zukunft keine Lust haben. In unserem Land ist es die freie Entscheidung jedes Einzelnen und jeder Einzelnen, es sein zu lassen, wenn er sagt: Nein, das mag ich nicht. – Wenn sich jemandes sportliche Begeisterung darauf beschränkt, am Samstag vor dem Fernseher zu sitzen und das entsprechend zu verfolgen, dann ist das auch zulässig. Das ist alles legitim. Aber wir sagen ganz klar: Es ist uns nicht völlig egal, was da geschieht, sondern wir haben als Staat ein klares Ziel, nämlich dass wir die Entwicklung des Sports weiter fördern wollen, und wir hoffen darauf, dass der Sport noch stärker wird. Wir sehen im Sport auch eine der stärksten Unterstützungen für die Entwicklung unserer jungen Generation. Ich denke an die vielen Sportvereine außerhalb dessen, was offiziell die Arbeit der Jugendämter in unseren Kommunen ist. Es gibt keinen anderen Bereich, wo so viel aktive, erfolgreiche Jugendarbeit betrieben wird wie in unseren Sportvereinen. Die junge Generation lernt dort Spielregeln. Die junge Generation lernt, die eigenen Leistungen durch Training zu steigern. Sportler wachsen manchmal über sich selbst hinaus. Junge Sportlerinnen und Sportler lernen besondere Freundschaft und Kameradschaft in den Sportvereinen – ganz selbstverständlich, manchmal spielerisch. Übrigens sage ich, weil wir hier im Hohen Haus in den letzten Monaten auch gelegentlich die Debatten über die Situation an unseren Schulen und über die Frage geführt haben, ob zum Beispiel Leistungsmessungen und dergleichen Kinder psychisch besonders herausfordern: Wenn ich auf den Sportplatz gehe, stelle ich fest, dass auch die Jungen, die da unterwegs sind, es für ganz selbstverständlich halten, dass jede Mannschaft – zum Beispiel beim Fußball – um den Sieg kämpft, dass in der Leichtathletik jeder der Erste oder die Erste sein möchte. Das ist ganz selbstverständlich. Das ist überhaupt keine Frage. Deshalb ist es auch ein Vorteil des Sports, dass man übrigens nicht nur die Freude über den Sieg lernt, sondern dass man in der Tat auch lernt – und das ist etwas Normales, Vernünftiges und im menschlichen Leben unausweichlich –, dass es auch Niederlagen geben kann, die muss man auch verarbeiten können, und nach der Niederlage gibt es dann wieder ein Aufstehen. Junge Menschen lernen dort: Sie können wieder aufstehen, es geht weiter, und der nächste Wettbewerb steht vor der Tür. Das ist es, was unser Leben ausmacht, und genau dafür wollen wir uns einsetzen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Meine Damen und Herren, bei allen Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus möchte ich mich für die vorbereitenden Beratungen in den zuständigen Ausschüssen herzlich bedanken, vor allen Dingen im Innenausschuss. Ich bedanke mich beim BLSV und den vielen Sportverbänden für ihre Beteiligung an der Vorbereitung dieses Gesetzes, ebenso, lieber Kollege Thorsten Freudenberger, insbesondere für die gute Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landessportbeirat und den entsprechenden Initiativen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir beraten heute ein Gesetz, das die Grundlage für eine langfristige sportliche Zukunft Bayerns setzt. Ich bitte deshalb um Ihre möglichst breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Herrn Kollegen Max Deisenhofer für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.

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Maximilian Deisenhofer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Staatsminister, zuerst auch einmal vielen Dank für die gute Zusammenarbeit, was den Bürgerentscheid in München angeht. Ich glaube, das war eine gute Gemeinschaftsleistung auch der demokratischen Fraktionen hier im Haus. Sie haben in Ihrer Rede aber zu Recht auch noch die Ehrenamtlichen und die Vereine ganz unten an der Basis angesprochen. Ich habe es jetzt immer noch nicht ganz verstanden; wir gehen am Ende dieser Debatte mit dem Gesetz, das wir heute beschließen, hinaus und sind wieder vor Ort bei unseren Vereinsverantwortlichen. Was können wir denn denen dann sagen? Wie verändert sich der Alltag der Ehrenamtlichen vor Ort? Was verbessert sich für die, wenn wir dieses Gesetz hier heute beschließen? (Zuruf) Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Zunächst einmal setzen wir mit diesem Gesetz klare Ziele für die Arbeit – jetzt gehe ich vom Alter her noch einmal herunter –, beginnend in den Kitas. Das wird durch das bayerische Sozialministerium umgesetzt, von wo die Vorgaben kommen, aber mit möglichst wenig Bürokratie, mit nicht zu vielen Vorschriften; aber die Anregungen, die Bewegung – dort, wo es erforderlich ist, auch in den Kitas – noch weiter zu steigern, kommen. Das gilt für die Krippen, das gilt für die Kindergärten, und das gilt für die Kinderhorte. Das setzt sich – Sie kennen die aktuellen Themen – in der Schule fort: Die Kultusministerin ist intensiv damit beschäftigt zu vermitteln, dass die Bewegung in den Schulen bekanntermaßen deutlich über die Frage hinausgeht, wie viele Sportstunden im Laufe der Woche jeweils stattfinden, dass jeden Tag Bewegung in jeder Klasse stattfinden soll, und dass dies entsprechend unterstützt wird. Ich glaube, es ist jetzt weder die Zeit noch der Platz, dass ich das in allen Einzelheiten ausführe. So setzt sich das dann entsprechend fort, genauso mit weiteren Konzepten, auch für Seniorensport und vieles andere. Auch die Zusammenarbeit auf Ebene der Sportvereine mit großen Arbeitgebern wird weiterentwickelt, weil wir in der Tat auch wollen, dass sich noch mehr Firmen unmittelbar damit beschäftigen, mehr Sportbetätigungsmöglichkeiten für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen. Es gab erst kürzlich eine Tagung, die der Deutsche Fußball-Bund und der Bayerische Fußball-Verband zusammen mit Siemens und Schaeffler bei Adidas in Herzogenaurach organisiert haben, die genau dieser Frage nachgegangen ist, wie wir sportliches Engagement und sportliche Bewegung auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Firmen nahebringen können. Lieber Herr Kollege Deisenhofer, so gibt es einfach eine Fülle von Ansätzen, bei denen es nicht darum geht, dass der Staat alles macht, sondern wo wir die politische Rückendeckung geben: Ja, wir freuen uns, wenn da mehr läuft. Wir halten es für wichtig, dass noch mehr Sport und Bewegung stattfindet, und das unterstützen wir. – Speziell beim Ehrenamt gibt es Fragen, die – zum Beispiel beim Steuerrecht – zum Teil der Bundesgesetzgeber regeln muss, wenn es darum geht, wie Ehrenamtspauschalen versteuert werden und dergleichen. Das können wir in Bayern nicht regeln, sondern das muss der Bund regeln, und dergleichen mehr. Aber wir werden uns jedenfalls auf allen Ebenen dafür einsetzen und wollen alles dafür tun, das Ehrenamt – auch durch Entbürokratisierung – einfacher und leichter zu machen. Wir wollen die Menschen dazu motivieren. Ich sage noch einmal allen Menschen, die sich in Bayern ehrenamtlich für den Sport engagieren, ein herzliches Dankeschön. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Danke, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8457, der Änderungsantrag der SPD-Fraktion auf Drucksache 19/8835, der Änderungsantrag der Fraktionen CSU und FREIE WÄHLER auf Drucksache 19/8951 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 19/9219 zugrunde. Zunächst ist über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Echten Mehrwert für den Sport schaffen" auf Drucksache 19/8835 abzustimmen. Auf Ausschussebene wurde der Änderungsantrag zur Ablehnung empfohlen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gegenstimmen! – CSU, FREIE WÄHLER und AfD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/8457. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zustimmung. Der mitberatende Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses zugestimmt mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses unter Berücksichtigung der Stellungnahme des mitberatenden Ausschusses ebenfalls zugestimmt mit der Maßgabe, dass weitere Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9219. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und SPD. Gegenstimmen! – Keine Gegenstimmen. Enthaltungen! – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD-Fraktion. Damit ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen von CSU, FREIEN WÄHLERN und SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen! – Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und AfD-Fraktion. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Einführung des Bayerischen Sportgesetzes sowie zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/8951 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 29 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern (Drs. 19/8567) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Florian Siekmann u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Bewaffnung von Drohnen verfassungskonform regeln (Drs. 19/9047) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist Herr Kollege Alfred Grob für die CSU-Fraktion.

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Alfred Grob CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! "Krieg ist ein wahres Chamäleon" – so beschrieb es im 19. Jahrhundert der Militärwissenschaftler Carl von Clausewitz. Er meinte damit das ständige Sich-Ändern des Krieges. Wir beobachten momentan Cyberattacken, Spionage, Sabotage, und wir reden von einer neuen Form des Krieges, vom hybriden Krieg. Ein wichtiges Symbol dieses hybriden Krieges sind unbemannte Flugobjekte, es sind die Drohnen. Wir wissen mittlerweile, dass die Bedrohung in Bayern ganz akut angekommen ist. Das habe ich in der Ersten Lesung an vielen Beispielen skizziert. Die Bedrohung ist weiterhin da, real und aktuell. Die Lage hat sich nicht geändert. Von Januar bis Mitte Oktober dieses Jahres hat das Bundeskriminalamt für die Bundesrepublik insgesamt 850 Drohnenflüge registriert, bei denen beispielsweise Bundeswehrstandorte, Rüstungsunternehmen und Energieversorger ausgespäht wurden. Das ist nur das Hellfeld; das Dunkelfeld ist sicher viel, viel höher. Der Bundeswehrstandort in Erding wurde im Oktober von Drohnen ausgespäht, genau da, wo das Drohnen-Defense-Lab seinen Ort hat. Auch kritische Infrastruktur im Landkreis Mühldorf am Inn wurde ausgespäht, nämlich die Chemieindustrie und das bayerische Chemiedreieck. Das war ebenfalls erst vor Kurzem. Wir reagieren als CSU sowohl in München als auch in Berlin auf diese Gefahr pragmatisch, mit Augenmaß, schnell und durchdacht, wie ich meine. Im Oktober haben wir den Gesetzentwurf zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern vorgelegt und passen nun das Polizeiaufgabengesetz entsprechend an. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf schaffen wir eine spezifische Befugnisnorm in Artikel 29a des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes. Damit darf die Polizei künftig unbemannte Luftfahrtsysteme – so heißt es, gemeint sind Drohnen – mit geeigneten technischen Mitteln erstens aufspüren, zweitens abwehren, drittens sicherstellen, beispielsweise durch elektromagnetische Impulse, durch Jammer und andere technische Detektionen bis hin zu einfachen Fangnetzen. Die Polizei darf – das möchte ich betonen – als Ultima Ratio, als letzte Möglichkeit, bei konkreter oder drohender Gefahr diese Drohnen auch ohne Vorankündigung abschießen, bei drohender Gefahr dann, wenn ein bedeutendes Rechtsgut gefährdet ist. Die bedeutenden Rechtsgüter sind geregelt: Leben, Gesundheit, bedeutende Sachwerte in Form der kritischen Infrastruktur. Es ist wichtig, dass man sagt "ohne Ankündigung"; denn die Ankündigung ist in den meisten Fällen gar nicht möglich. Wenn man oben eine Drohne sieht, weiß man ja nicht, wer die Drohne steuert. Wie soll man da ankündigen? – Das ist das eine. Das Zweite ist, dass es wahrscheinlich den Zweck der Maßnahme konterkarieren würde; denn wenn ich ankündige, dass ich mit meiner Drohne eine feindliche Drohne bekämpfe, würde die, wenn sie Spionagezwecken dient, abdrehen, die Informationen mitnehmen, und wir wären untätig, deshalb: ohne Ankündigung. Gleichzeitig heben wir das Bewaffnungsverbot für unbemannte Luftfahrtsysteme auf; denn wir wollen ja, dass die Luftfahrtsysteme bewaffnet werden können, um Waffengleichheit im Kampf gegen die Drohnen zu haben. Wichtig dabei ist mir: Die Drohnen und die Technik zur Abwehr von Drohnen entwickeln und wandeln sich in ganz schnellen Abständen in ganz kurzer Zeit – das wissen wir aus der Ukraine –, teilweise im Wochen- oder Monatsrhythmus. Deshalb wollen wir die Regelung ganz bewusst technikoffen halten, um mit dem technischen Wandel Schritt zu halten. Angenommen, wir würden im Gesetz einzelne technische Details oder auch die Waffen abschließend regeln, würden wir uns regelmäßig im Vierteljahresrhythmus hier treffen, um das PAG anzupassen. Das ist nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die heutige Änderung des Gesetzes schafft hingegen dauerhaft erstens Rechtssicherheit und zweitens Handlungssicherheit für die Polizei. Auch die Polizeiaufgabengesetze in Baden-Württemberg, in Berlin, in Hessen und beim Bund haben diese offene Regelung so vorgesehen. In Bayern machen wir Druck im Kampf gegen die bewaffneten Drohnen, aber nicht nur in Bayern, sondern auch im Bund. Das Bundeskabinett hat unter Federführung von Herrn Bundesminster Dobrindt den Gesetzentwurf zur Änderung des Luftsicherheitsgesetzes beschlossen. Das Luftsicherheitsgesetz ist wichtig, weil es bestimmt, wo Drohnen fliegen dürfen und wo sie eben nicht fliegen dürfen. Das ist wichtig, um hier Handlungssicherheit zu haben. Die Bundespolizei hat vor ein paar Wochen die erste Spezialeinheit zur Drohnenabwehr aufgestellt. Bayern war ein halbes Jahr eher dran. Wir haben das in Roth schon gemacht. Darauf sind wir stolz. Das waren die ersten Schritte. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit der heutigen Änderung des PAG gehen wir einen wichtigen Schritt weiter. Ich bitte deswegen, im Anschluss das Gesetz zu verabschieden. Natürlich werden wir nicht nur das Gesetz ändern, sondern wir haben auch noch weitere Ziele. Eines davon ist, die polizeiliche Drohnen-Taskforce in Roth zu stärken, aufzubauen und dann 2026 in das Defense Lab in Erding zu überführen. Das ist unser nächstes Ziel. Warum? – In Erding wird die bayerische Polizei ab 2026 zusammen mit der Bundespolizei, der Bundeswehr, den Hochschulen und der Sicherheitsindustrie ein Konglomerat bilden, um zu forschen, zu entwickeln und zu erproben. In Erding entsteht damit das Herzstück der bayerischen Drohnenabwehr, meine Damen und Herren. Das ist uns wichtig. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Lassen Sie mich noch zwei Sätze zum Änderungsantrag der GRÜNEN sagen. Wir haben in unserem Gesetz ganz klar formuliert, dass der Einsatz von bewaffneten Drohnen immer als Ultima Ratio im Sinne der Verhältnismäßigkeit erfolgt. Was heißt das? – Bewaffnete Drohnen werden nur dann eingesetzt, wenn andere, weniger schwerwiegende Maßnahmen zur Abwehr einer Gefahr entweder ungeeignet, erfolglos oder unmöglich sind. Somit kann von einer Militarisierung der Polizei durch den Einsatz bewaffneter Drohnen, wie die GRÜNEN gesagt haben, einfach nicht die Rede sein. Das kann ich nicht verstehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein weiterer Punkt: Die GRÜNEN sagen, dass wir eigentlich zwei Arten von Drohnen bräuchten: bewaffnete, um sie gegen bewaffnete Drohnen einzusetzen, und unbewaffnete, um sie gegen unbewaffnete Drohnen einzusetzen. Das ist taktisch natürlich Unsinn. Wenn man irgendwo am Himmel eine Drohne sieht und als Polizei reagieren muss, weiß man nicht, ob da ein Lunchpaket, Sprengstoff, eine Waffe oder sonst was dranhängt. Also muss man, wenn man sie überhaupt erkennt, zuerst eine Drohne hinaufschicken, um dann innerhalb von Sekunden zu reagieren. Man kann vielleicht mit einem Jammer reagieren. Wenn es aber eine hochmilitärische Drohne ist, die gleich weg muss, muss man auch in Minutenschnelle in der Lage sein, sie mit Schusswaffen herunterzuholen, auch im Sinne der Ultima Ratio. Ich kann den Antrag nicht ganz nachvollziehen, weil er einsatztaktisch nicht gerechtfertigt ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein Letztes: Die GRÜNEN schreiben vom Einsatz von Drohnen in Zusammenhang mit Versammlungen und Aufzügen. Wir wissen ja, dass das Versammlungsrecht polizeirechtsfest ist, und wir reden hier über das PAG. Eine Regelung im PAG kann niemals ins Versammlungsrecht eingreifen; das ist nicht möglich. Deswegen lehnen wir den Änderungsantrag der GRÜNEN ab. Ich bitte um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. Ich bin überzeugt, dass er der richtige Schritt zur Drohnenabwehr und zu mehr Sicherheit in Bayern und im Bund ist. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Grob. – Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Graupner von der AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD)

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Richard Graupner AfD

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Kollegen! Drohnen haben sich wirklich zu einer ernsthaften sicherheitspolitischen Herausforderung entwickelt – das ist unbestritten –, und Bayern muss diesbezüglich handlungsfähig werden; auch darüber dürfte wohl Einigkeit herrschen. Die Frage ist: Wie gehen wir mit diesem Befund um? Die AfD-Fraktion hat das Problem frühzeitig erkannt und umfangreiche Anfragen zu der Gefahr durch Drohnen gestellt, lange bevor die Koalition überhaupt die Idee hatte. Dann wurde uns von der CSU unterstellt, wir würden mit unseren Anfragen – ich zitiere – die Demokratie untergraben wollen. Das war wirklich eine Entgleisung des CSU-Fraktionsvorsitzenden, die ebenso lächerlich wie absurd wie haltlos und auch infam ist. (Beifall bei der AfD) Was haben die CSU und die Staatsregierung außer diesen wirren Behauptungen noch zu bieten? – Nun, sie haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem es sich letztlich um eine populistische und überhastete Maßnahme handelt, die vieles, was bereits mit dem bestehenden Polizeiaufgabengesetz möglich war, lediglich dupliziert. Mein Fraktionskollege Jörg Baumann hat das alles bereits in der Ersten Lesung zu Recht herausgearbeitet. Nehmen wir etwa die zentrale Neuerung, den neuen Artikel 29a im Polizeiaufgabengesetz. Dieser Artikel soll der Polizei zur Abwendung von Gefahren erlauben, technische Mittel gegen unbemannte Luftfahrtsysteme oder Fahrzeugsysteme einzusetzen. Dazu gehören – wir haben es eben schon gehört – Störsender, Jammer, Fangnetze oder dann als Ultima Ratio die Zerstörung der Drohne. Um ein schnelles Eingreifen zu ermöglichen, wird eine Androhung der Maßnahmen dann entbehrlich. Das klingt alles plausibel, aber das PAG ermöglicht bereits jetzt die Anwendung unmittelbaren Zwangs, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder bedeutende Rechtsgüter vorliegt. Warum also eine neue Spezialnorm, die im Wesentlichen dasselbe regelt? Der Entwurf täuscht darüber hinweg, dass die Polizei eben schon jetzt Drohnen durch den Einsatz des Hilfsmittels der körperlichen Gewalt nach Artikel 78 PAG aufspüren, stören oder entfernen konnte. Die Erweiterung auf Fahrzeugsysteme zu Land und zu Wasser ist nützlich, aber wiederum überflüssig, da das PAG auch das bereits abdeckt. Noch problematischer ist die Aufhebung des Bewaffnungsverbots für unbemannte Luftfahrzeuge. Die Staatsregierung präsentiert das als Meilenstein, um Polizeidrohnen bewaffnen zu können, etwa mit Netzen oder elektromagnetischen Impulsen, um feindliche Drohnen abzufangen. Warum sind Sie aber nicht so ehrlich und geben zu: Es gab nie ein echtes Verbot für solche Abwehrzwecke. Artikel 47, um den es hier nämlich geht, regelt die Informationsbeschaffung und eben nicht die Gefahrenabwehr. Die Kommentare zum PAG machen klar, dass unbemannte Systeme nach der Befugnisnorm in Artikel 11 PAG schon immer als Hilfsmittel einsetzbar waren. Die Aufhebung ist also pure Symbolpolitik, um Wähler zu beeindrucken, im Tenor etwa so: Seht her, wir in Bayern schießen Drohnen ab. – Eine substanzielle Änderung ist das aber nicht. Kommen wir zu den Änderungen in Artikel 78 PAG. Hier werden Begriffe zu Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt, Waffen und Explosivmitteln angepasst, um technikoffener zu sein. Artikel 78 war aber bereits eine nicht abschließende Aufzählung; Luftfahrzeuge waren bereits einbezogen, technische Mittel fielen darunter. Auch hier punktuelle Anpassungen, die nichts wirklich Neues bringen. Die Krönung ist aber die behauptete Neufassung von Artikel 100 PAG zur Einschränkung von Grundrechten; denn – ich weiß nicht, wer das bemerkt hat – Fakt ist: Es wurde kein einziges Wort geändert, kein Komma geändert, kein Wort geändert. Das ist entlarvend. Der Gesetzentwurf simuliert also in der Gesamtschau Aktivität, wo gar keine notwendig war. Wenn also Begriffe wie Populismus oder Augenwischerei angebracht sind, dann in diesem Fall. (Beifall bei der AfD) Werte Kollegen, ich möchte aus der Stellungnahme der Deutschen Polizeigewerkschaft zum Gesetzentwurf zitieren: Rechtssicherheit ist der erste Schritt, die Einsatzfähigkeit der zweite. Nur beides zusammen schützt Bayern wirksam vor der neuen Bedrohung aus der Luft. – Zitat Ende. Wer wollte da widersprechen? Wir stimmen deshalb einem zwar nicht zwingend notwendigen, aber trotzdem nicht falschen Drohnengesetz zu, wenn auch nicht ohne Bauchschmerzen, wie ich betonen möchte. Wir sind der Meinung, dass die bisherige Gesetzgebung letztlich ausreichend war. Was aber tatsächlich fehlt, ist doch die personelle und materielle Einsatzfähigkeit unserer Polizei. Davon lenkt dieser Gesetzentwurf ab. Daher erwarten wir von der Staatsregierung, dass sie unsere Polizei umgehend für die notwendige Drohnenabwehrfähigkeit bestmöglich ausrüstet, und zwar so, dass das, was vorher juristisch möglich, aber praktisch vernachlässigt wurde, nun auch finanziell ermöglicht wird. Die gerade einmal 200 Stellen, welche ab 2027 neu geschaffen werden sollen, sind dabei eben nicht ausreichend. Das sieht die Deutsche Polizeigewerkschaft ebenso. Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Herr Graupner, Ihre Redezeit ist zu Ende.

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Richard Graupner AfD

Letzter Satz: Wir fordern darum eine deutliche Nachbesserung im nächsten Haushalt. – Besten Dank. (Beifall bei der AfD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die Fraktion der FREIEN WÄHLER hat Herr Kollege Wolfgang Hauber das Wort.

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Wolfgang Hauber FREIE WÄHLER

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die bayerische Sicherheit ist unser tägliches Versprechen an die Menschen in diesem Land: Wir schützen euch; wir handeln, bevor etwas passiert; wir übernehmen Verantwortung. Genau darum geht es heute bei dem Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen. Warum brauchen wir dieses Gesetz? – Drohnen gehören längst zum Alltag – privat, gewerblich, journalistisch –, aber sie können auch kritische Infrastrukturen gefährden, in sicherheitsrelevante Bereiche eindringen, für Spionage und Sabotage missbraucht werden. Bislang musste die Polizei solche Gefahren nach der Generalklausel des PAG abwehren – ohne klare Spezialnorm, ohne eigenen Rechtsrahmen, ohne moderne technische Befugnisse. Das neue Gesetz beendet die Rechtsunsicherheit. Kollege Graupner, deswegen ist das Gesetz nicht populistisch, sondern einfach erforderlich. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Drohnen sind längst keine Spielzeuge mehr. Sie können filmen, beobachten, stören, blockieren und im schlimmsten Fall Schaden anrichten. Dieser Schaden kann im Sekundentakt entstehen. Wir FREIE WÄHLER sagen klar: Wenn ein unbemanntes Fluggerät über einem Kraftwerk auftaucht, wenn eine Drohne den Flugverkehr lahmlegt, wenn über einer Großveranstaltung ein unbekanntes Flugobjekt kreist, dann sollen unsere Polizistinnen und Polizisten nicht lange in Gesetzbüchern blättern müssen; dann brauchen sie eine klare, moderne, rechtssichere Befugnis, um zu handeln. Genau diese Befugnis schaffen wir mit diesem Gesetz. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Artikel 29a PAG steht für Ordnung im Luftraum und Schutz am Boden. Mit dem neuen Artikel 29a machen wir Schluss mit Graubereichen. Wir geben der Polizei eine klare Spezialnorm, nicht mehr nur die Generalklausel. Das bedeutet: Eindeutige Handlungsbefugnisse, moderne Technik wie Störsender oder Abfangsysteme, Schutz vor konkreten und natürlich auch vor drohenden Gefahren, und ja, notfalls auch das Ausschalten einer gefährlichen Drohne – nicht willkürlich, nicht überschießend, sondern verhältnismäßig, verantwortungsvoll und wo absolut notwendig. Wir stehen auch zu bewaffneten Polizeidrohnen, aber natürlich als Ultima Ratio. Lassen Sie mich ganz deutlich sagen: Wir FREIE WÄHLER wollen keine bewaffneten Drohnen über Versammlungen – das sieht das Gesetz der Staatsregierung auch explizit nicht vor, was der GRÜNEN-Antrag aber aufzeigen möchte –, aber wir wollen und wir brauchen die Möglichkeit, eine gefährliche Drohne im Ernstfall abzuwehren. Wenn eine Drohne in sicherheitskritische Bereiche eindringt, müssen wir sie stoppen können – aus Verantwortung für Menschenleben. Wir wollen eine schnellere Ausrüstung ermöglichen und nicht bürokratischen Stillstand. Der Änderungsantrag der GRÜNEN will genau hier bremsen – keine Weiterentwicklung der Ausrüstung, keine technikoffenen Hilfsmittel. Und vor allem: Jede neue Drohnenabwehrtechnik wollen Sie wieder durch das Parlament schleifen. Meine Damen und Herren, so schützt man Bayern nicht. Die Drohnenkriminalität entwickelt sich in Wochen. Unsere Ausrüstung darf dann nicht hinterherhinken. Wir FREIEN WÄHLER stehen für Praxis vor Ideologie. Unsere Polizei braucht die Werkzeuge, bevor der Ernstfall eintritt, nicht danach. Die Gewährleistung von Sicherheit ist keine Parteipolitik; sie ist Pflicht. Deshalb stehen wir heute fest an der Seite unserer Einsatzkräfte. Wir geben ihnen das, was sie brauchen, um Bayern zu schützen: Rechtsklarheit, moderne Technik, schnelle Reaktionsfähigkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir schaffen ein Gesetz, das nicht übertreibt, sondern trifft, das nicht zuspitzt, sondern schützt, das nicht spaltet, sondern Sicherheit für alle bringt. Unser Ziel ist und bleibt: Bayern sicher halten – für Flugverkehr, für Veranstaltungen, für Freiheit! Sicherheit ist eine Frage der Verantwortung. Wir FREIEN WÄHLER übernehmen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner diese Verantwortung, heute und jeden Tag. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir schützen mit diesem Gesetz unsere Infrastruktur, unsere Veranstaltungen, unsere Bevölkerung und auch unsere Einsatzkräfte. Wir reagieren damit nicht überzogen, sondern angemessen – und vor allem vorausschauend. Ich bitte Sie daher heute um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Staatsregierung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Hauber. – Nächster Redner ist Herr Kollege Florian Siekmann. Er spricht für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Florian Siekmann GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Wir stehen in der Tat vor schwierig zu bewältigenden hybriden Bedrohungen. Drohnen stellen unsere Sicherheit immer wieder auf die Probe. Sie sind klein, billig, schnell – und doch können sie großen Schaden verursachen. Für Spionage werden sie ohnehin schon massiv eingesetzt. Am Münchner Flughafen hat man es gesehen: Dort hat allein die Anwesenheit der Drohne ausgereicht, um einen stundenlangen Ausfall des Flugverkehrs auszulösen. Die Aufregung danach war groß, der Aktionismus des Ministerpräsidenten zunächst auch; er hat sichtbar abgenommen. Er ist ja auch nicht mehr da. Vom Abschuss der Drohnen war dann rasch die Rede. Dieses Gesetz ist dann zum Schnell-Gesetz getauft worden, so, als müsse man superschnell auf ein ganz neues Problem reagieren. Aber ist das Problem neu? – Das ist es natürlich nicht; denn der erste Flughafen, der tagelang lahmgelegt worden war, ist Gatwick. Das war schon 2018. Lassen sich Drohnen leicht abschießen? – Nein, lassen sie sich nicht; sonst würden wir die ganzen Debatten hier nicht führen. Diese albernen Abschussdebatten führen uns sicherheitspolitisch wirklich nur aufs Abstellgleis. Die Herausforderung liegt ganz woanders – das hat auch das Fachgespräch im Innenausschuss gezeigt –, nämlich darin, Drohnen überhaupt zu erkennen und dann möglichst ohne Kollateralschäden sicher auf den Boden zu bringen. Dafür braucht es Technik und Geld; das sind die beiden großen Stellschrauben. Heute reden wir, wenn wir ehrlich sind, über die kleinste Stellschraube, nämlich über die Befugnisänderung – oder: Befugnispräzisierung – im Polizeiaufgabengesetz. Die Schaffung einer expliziten Rechtsgrundlage in Artikel 29a des Gesetzes ist sinnvoll; das stellen wir nicht in Abrede. An dieser Ergänzung ist aber nichts spektakulär; denn die Kernnorm ist einfach eine Kopie der entsprechenden Regelungen aus Rheinland-Pfalz und Hessen. Damit meine ich den Bestandteil der Norm, der sich darauf konzentriert, die Einwirkung auf die Drohne selbst, auf deren Steuerungseinheit oder auf die Steuerungsverbindung zu ermöglichen. Diese Regelung haben Sie im Kern übernommen. An zwei anderen Stellen haben wir aber in der Tat ein Problem mit dem Gesetzentwurf und sehen insoweit großen Nachbesserungsbedarf. Der erste Punkt betrifft das Bewaffnungsverbot. Es ist ganz klar notwendig, das Bewaffnungsverbot aus dem Polizeiaufgabengesetz zu streichen, weil bisher nun einmal explizit geregelt ist, dass unbemannte Luftfahrzeuge nicht bewaffnet werden. Das wird an dieser einen Stelle auch nicht eingeschränkt, und daran ändert auch die Überschrift des Artikels nichts. Wir halten es für notwendig, diese Ausnahme vom Bewaffnungsverbot klar zu regeln und den Einsatz bewaffneter Drohnen auf unbemannte Systeme, das heißt gegen andere Drohnen, zu beschränken. Das bedeutet übrigens nicht, Herr Kollege Grob, dass man gegen eine unbewaffnete Drohne nur eine andere unbewaffnete Drohne in die Luft schicken dürfe. Das ist Unsinn. Auch gegen eine unbewaffnete Drohne dürfte man nach unserem Änderungsantrag eine bewaffnete Drohne zum Einsatz bringen. Man darf bloß bewaffnete Drohnen nicht gegen bemannte Ziele, das heißt gegen Menschen, zum Einsatz bringen. Das schließt unser Änderungsantrag aus. Ein zweites Problem haben wir mit dem Gesetzentwurf. Dabei geht es uns um die vorgesehene Änderung von Artikel 78 des Polizeiaufgabengesetzes, der allgemein die Bewaffnung der Polizei regelt, quasi als Begriffsbestimmungsartikel: Was ist überhaupt eine Waffe? Es ist schon bisher so, dass die Mittel der körperlichen Gewalt in diesem Artikel nur beispielhaft, Waffen aber abschließend explizit aufgezählt werden. Genau dieser Aspekt, dass das Parlament explizit die Bewaffnung regelt, soll jetzt in den Bereich der dienstlichen Zulassung verschoben werden. Das halten wir für grundfalsch. Über eine so entscheidende Frage wie die Bewaffnung der Polizei sollte unserer Auffassung nach immer das Parlament, die Volksvertretung selbst diskutieren und entscheiden. Ich erinnere an die großen Debatten zu der Frage: Nimmt man in diese Aufzählung Handgranaten auf? – Diese sind ja eher Mittel des Häuser- und des Grabenkampfes. Darüber ist hier im Haus intensiv diskutiert worden. (Michael Hofmann (CSU): Das war eure Diskussion! Ihr habt die Leute verrückt gemacht!) Diese Diskussion gehört aber auch hierher. (Michael Hofmann (CSU): Sie leben in Ihrer eigenen Welt!) Das ist keine Frage der dienstlichen Zulassung. Der Einsatz von Waffen bei der Polizei ist etwas, was weiterhin allein das Parlament billigen sollte. Jetzt sagen Sie, dadurch mache man es schwerer. Das ist natürlich Unsinn. Es gibt bereits eine Experimentierklausel zu den Waffen, damit das Innenministerium es ermöglichen kann, auch neuartige Waffen für den Einsatz zu erproben. Wie ich schon ausgeführt habe, gilt das für die Mittel körperlicher Gewalt ohnehin nicht; denn diese werden nur beispielhaft aufgezählt. Aus unserer Sicht besteht keine Notwendigkeit, jetzt Artikel 78 zu ändern. Stattdessen wäre es sinnvoll, Energie und Zeit in die Erprobung der neuen Systeme zu investieren und das, was sich bewährt hat, in das Gesetz aufzunehmen – falls es überhaupt notwendig ist, falls Sie also von einer Waffe und nicht von einem Mittel der körperlichen Gewalt reden. Ich stelle jedenfalls fest: Man merkt, dass dieser Gesetzentwurf nicht im Innenministerium geschrieben worden ist. Das wissen wir alle. Es wäre vielleicht besser gewesen, man hätte dem Gesetz dort mehr Zeit gegeben. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Drohnenabschuss ist es so einfach, wie es zu Beginn des Monats Oktober vonseiten des Ministerpräsidenten geäußert worden ist, wohl nicht. Es ist auch nicht so einfach, wie Sie von der Koalition es hier dargestellt haben. Das wird auch daran deutlich, dass die Innenministerkonferenz in der vergangenen Woche intensiv darüber beraten hat. Der Herr Innenminister hat uns ja reportiert, also allgemein erzählt, wie es dort läuft. Der Bund selbst muss in diesem Zusammenhang das Luftverkehrsgesetz ändern. Dadurch soll die Bundeswehr die Kompetenz für die Drohnenabwehr im Inland erhalten, aber nur, um ein besonders schweres Unglücksereignis zu vermeiden. Je nachdem, ob sich die Drohne über einem Flughafen – für den Luftverkehr ist der Bund zuständig – oder über einem Bahnhof oder in dessen Nähe befindet, unterscheiden sich die Verantwortlichkeiten. Wir haben ein filigran entwickeltes Zuständigkeitssystem in Deutschland: 42 Luftsicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Diese Zuständigkeiten müssen in Einklang gebracht werden. Wenn Sie jetzt so tun – Sie haben so geredet –, als ob mit diesem Gesetz die Lösung erreicht worden sei, dann sage ich: möglicherweise ja. Wir haben gegen diese Rechtsgrundlage nichts. Im Gegenteil, wir sind froh, wenn wir in diesem Zusammenhang sagen können: Zur Abwehr von Drohnen wird das Bewaffnungsverbot aufgehoben. Die Bedenken der GRÜNEN sind sehr detailliert und beachtenswert. Allerdings glaube ich, dass mit den herkömmlichen Mitteln der Interpretation dieser Norm die beschriebenen Probleme ausgeräumt werden können. Ich glaube nicht, dass eine Drohne, die zur Tatortaufzeichnung losgeschickt wird, gleich bewaffnet wird. Das wäre auch viel zu teuer, sodass eine bewaffnete Drohne für diesen Zweck nicht zum Einsatz käme. Kommen wir zu den zentralen Aufgaben zurück: Was ist in diesem Zusammenhang notwendig? Es wird ein gemeinsames Drohnenabwehrzentrum in Berlin eingerichtet, bei dem alle dabei sind: der Bund, natürlich die Länder, die Nachrichtendienste. Laut Ankündigung des Bundesinnenministers soll diese Dienststelle am 17. Dezember dieses Jahres an den Start gehen. Auch wir in Bayern bekommen ein Drohnenabwehrzentrum, das Defense Lab. Damit gibt es schon wieder unterschiedliche Zuständigkeiten und verschiedene Baustellen. Ich hoffe doch, dass, wenn alles eingerichtet ist, nicht ein Flickenteppich an unterschiedlichen Forschungen und Einsatzmöglichkeiten in den Ländern entsteht. Wir fordern, dass diese Dinge koordiniert werden. (Beifall bei der SPD) Nebenbei gesagt: In der Verbändeanhörung sind von der Deutschen Polizeigewerkschaft eindeutige Signale gekommen: Rechtliche Befugnisse sind nur so weit wirksam, wie sie technisch und personell umgesetzt werden können. Drohnenabwehr erfordert spezielles Know-how, modernste Technik und dauerhaft verfügbare und extrem mobile Einsatzkräfte. In der Tat ist hier vieles vorgesehen: Wir haben 200 Stellen, aber die Art und Weise, wie man die ausrüstet, wie die vorgehen sollen, ist in dem Zusammenhang noch nicht geregelt. Das kann ja auch nicht geregelt sein. Aber die rechtliche Grundlage dafür ist da, wenn im Haushalt die entsprechenden Stellen geschaffen werden. Aber auch hier sagt die Gewerkschaft: Leute, passt auf. Der eh schon angezählte Polizeihaushalt darf nicht noch mehr belastet werden. Ein Stellenmoratorium und weitere Polizeispezialkräfte passen nicht zueinander. Wir plädieren in diesem Zusammenhang für eine übersichtliche Regelung. Ich hätte mir gewünscht, wir hätten mit diesem Gesetz gewartet, bis der Bund in dem Zusammenhang eine Regelung macht, an die man andocken kann. Nun müssen wir schauen, wie wir diese unterschiedlichen Regelungen zusammenbringen. Aber wir werden aufgrund der Bedrohungslage dem Gesetzentwurf zustimmen und dem Änderungsantrag der GRÜNEN auch. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8567; der Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/9047 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport auf Drucksache 19/9224. Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Bewaffnung von Drohnen verfassungskonform regeln" auf Drucksache 19/9047 abzustimmen. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung dieses Änderungsantrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Bei Gegenstimmen der Fraktion der FREIEN WÄHLER, der CSU-Fraktion und der AfD-Fraktion ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/8567. Der federführende Ausschuss für Kommunale Fragen, Innere Sicherheit und Sport empfiehlt Zustimmung. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass als Datum des Inkrafttretens in den Platzhalter von § 2 der "31. Dezember 2025" eingesetzt wird. Ich verweise hier im Einzelnen auf die Drucksache 19/9224. Wer dem Gesetzentwurf mit dieser Maßgabe zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die SPD-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die CSU-Fraktion und die AfD-Fraktion. Ich bitte, die Gegenstimmen anzuzeigen. – Keine. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der SPD, der FREIEN WÄHLER, der CSU und der AfD. Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen! – Bei Enthaltung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist das Gesetz damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zum Schutz vor Drohnenüberflügen in Bayern". Ich rufe den Tagesordnungspunkt 30 auf: Gesetzentwurf der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Julia Post u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern hier: Streichung der Altersgrenze für das Amt der Ministerpräsidentin bzw. des Ministerpräsidenten (Drs. 19/7243) - Zweite Lesung - Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache. Erster Redner ist der Kollege Toni Schuberl für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir GRÜNE möchten die Altersgrenze von 40 Jahren für den Bayerischen Ministerpräsidenten streichen; denn wir sind überzeugt, dass dies eine willkürliche Grenze ist. Wir hatten die Debatte bereits hier im Landtag. In der letzten Debatte zu diesem Gesetz erwähnte der Kollege Dietrich eine Reihe junger Regierungschefs und behauptete, sie wären ihrem Amt nicht gewachsen. Er erwähnte Gabriel Attal aus Frankreich, Jacinda Ardern aus Neuseeland, Sanna Marin aus Finnland und Sebastian Kurz aus Österreich. Ich zitiere den CSU-Kollegen Dietrich: "Ein Land braucht erfahrene Führungspersönlichkeiten und keine Praktikanten." – Ich frage mich, ob er das jetzt auf dem Parteitag der CSU dem Ehrengast Sebastian Kurz auch so sagen würde. Aber das geht mich nichts an. Okay, ich lasse mich auf die Debatte ein und frage Sie natürlich: Ist der amtierende Ministerpräsident eine Führungspersönlichkeit oder ein Praktikant? Was hat Markus Söder in seinen fast acht Jahren Amtszeit für die Menschen in Bayern ganz konkret getan? (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Mehr als Sie!) Eine Sache fällt mir selber ganz konkret ein: Er hat die High-Tech-Offensive von Stoiber weitergeführt, und das war richtig. Das unterstütze ich, und das hat er gut gemacht. Ist das wirklich alles gewesen? (Petra Högl (CSU): Nein! Er hat mehr gemacht!) – Gerne dazwischenrufen. Diesmal dürfen Sie es. Er hat natürlich auch Kulturkampf geführt: Er hat Kreuze in Behörden aufhängen lassen, er hat Exen in Schulen bewahrt, er hat Burkas an Unis verboten, er hat das Gendern verboten und das Kiffen im Landtag verboten. (Lachen und Unruhe bei der CSU) Er hat auch sehr viel über Bundespolitik gesprochen. Aber was hat er ganz konkret hier in Bayern als Bayerischer Ministerpräsident gemacht, damit es den Menschen hier in Bayern gut geht? Denn er ist ja über 40, er ist ja fähig. (Zuruf der Abgeordneten Petra Högl (CSU)) Die Staatsregierung ist da, die CSU-Fraktion ist da, die Fraktion der FREIEN WÄHLER ist da. Mir fällt nichts dazu ein. (Zuruf von der CSU: Er hat das Land durch eine Krise geführt! – Michael Hofmann (CSU): Wollen Sie eine Rede halten, oder machen Sie hier auf Comedy? – Zuruf des Staatsministers Florian Herrmann – Unruhe) – Keine Quizshow. Keine Ideen? (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Sie haben natürlich noch die Zeit bis zum Ende meiner Rede. Sie können auch eine Zwischenbemerkung machen, wenn Ihnen nichts einfällt. (Michael Hofmann (CSU): Sie machen das Parlament genauso lächerlich, wie die da drüben! Der Präsident hat gerade mit der Glocke geläutet! Sie verste- hen überhaupt nichts mehr!) Ich halte fest: In der gesamten Fraktion der CSU und in der Fraktion der FREIEN WÄHLER und in der Staatsregierung, die anwesend ist, ist Ihnen kein einziges Beispiel eingefallen. Kein einziges! (Unruhe bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Kein einziges! (Michael Hofmann (CSU): Das ist eine Frechheit!) – Fällt Ihnen was ein? (Michael Hofmann (CSU): Das ist eine Unverschämtheit, was Sie hier betreiben! Das ist wirklich unglaublich!) – Nichts. Ich habe es mir gedacht. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich habe es mir gedacht. Das ist die Bilanz. (Michael Hofmann (CSU): Das ist eine Sauerei!) Das ist die Bilanz nach acht Jahren Markus Söder, (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) und dieser Mann ist älter als 40 Jahre. Er ist Ihrer Meinung nach eine erfahrene Führungspersönlichkeit. Meiner Meinung nach ist er ein Praktikant. (Beifall bei den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Unverschämt! Flegel! Das ist unglaublich! Herr Vizepräsident!)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist der Kollege Dr. Alexander Dietrich für die CSU-Fraktion.

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Alexander Dietrich CSU

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schuberl, das ist wirklich unglaublich, wie man so an der Sache vorbeireden kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): AfD-Niveau hoch zehn!) Und es ist auch wirklich unglaublich, wie respektlos Sie mit der Bayerischen Verfassung umgehen. Wir reden über eine Verfassungsänderung, und Sie nutzen das ausschließlich für politischen Klamauk. Schämen Sie sich dafür! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Weil Sie so leichtfertig damit umgehen, hätte ich jetzt wirklich gute Lust, den Änderungsantrag zu stellen, den ich mir vorher ausgedacht hatte: Eigentlich sollte man den Gesetzentwurf der GRÜNEN umformulieren und sagen: Wir streichen die Zahl 40 in dem Artikel und ersetzen sie durch die Zahl 45. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das wäre jetzt eigentlich der richtige Antrag. Aber nachdem ich die Verfassung ernst nehme, werde ich diesen Antrag nicht stellen. (Zuruf der Abgeordneten Gülseren Demirel (GRÜNE)) Interessant ist, dass wir heute kein einziges weiteres Argument gehört haben, das für diese Verfassungsänderung spricht. Es ist immer nur der Zeitgeist, der in diesem oberflächlichen Gesetzentwurf der GRÜNEN erwähnt wird. Interessant ist auch der Aspekt, dass in diesem Gesetzentwurf steht – ich habe ihn mir vorhin noch mal angeschaut –, dieser Gesetzentwurf würde keine Kosten verursachen. Heute Früh gab es eine große Aufregung über die Fraktionsreserve: 100 Millionen Euro, Selbstbedienung und was sonst nicht alles genannt wurde, und jetzt wollen die GRÜNEN 50 Millionen Euro für eine Verfassungsänderung ausgeben. So viel würde nämlich ein Volksentscheid kosten. (Beifall bei der CSU – Michael Hofmann (CSU): Hört, hört! – Tanja Schorer-Dremel (CSU): Hört, hört!) Man braucht sich nur den Bürgerentscheid in München anzusehen: Der hat 5 Millionen Euro gekostet. Wenn ich das auf Bayern hochrechne, komme ich schnell auf 50 Millionen Euro. (Zuruf von der SPD: Kommunalwahl!) – Ich wusste doch, dass dieser Einwand kommt. Lesen Sie sich in Bezug auf die Kommunalwahl einmal das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz durch. Ich lese Ihnen den Passus in Artikel 10 gerne vor: "Am Tag einer Gemeinde- oder Landkreiswahl dürfen keine sonstigen Abstimmungen stattfinden." (Zurufe von der CSU: Oh!) Wenn man sich ernsthaft mit einer Verfassungsänderung beschäftigt, dann sollte man auch die Folgen bedenken. – Das ist wirklich unglaublich, wie man sich mit so einer Chuzpe hierhinstellen kann und einfach schnell einmal 50 Millionen Euro ausgeben will für etwas, das die GRÜNEN in der vergangenen Legislaturperiode schon erfolglos gefordert haben. Damals geschah dies nur aus parteipolitischem Opportunismus, nämlich um der eigenen Spitzenkandidatin die Kandidatur zu ermöglichen. Wir wollen das nicht. Wir gehen mit unserer Verfassung verantwortungsgemäß um. Deswegen verweise ich auf die bisherigen Debatten dazu. Wir werden diesen unsinnigen Gesetzentwurf ablehnen. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu erteile ich Herrn Kollegen Toni Schuberl von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Kollege Dietrich, können Sie mir eine einzige Maßnahme nennen, die Markus Söder in seiner achtjährigen Amtszeit veranlasst hat, (Widerspruch bei der CSU – Unruhe – Glocke des Präsidenten) mit der er als Bayerischer Ministerpräsident das Leben der Menschen in Bayern ganz konkret verbessert hat? (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Nicht mit den GRÜNEN koaliert zu haben! – Heiterkeit und Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Dietrich CSU

Lieber Herr Kollege Schuberl, nachdem ich im Gegensatz zu Ihnen grundsätzlich nur zum Thema rede, werde ich diese Frage nicht beantworten. (Beifall bei der CSU)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist für die AfD-Fraktion Herr Kollege Rene Dierkes. (Beifall bei der AfD)

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Rene Dierkes AfD

Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Und täglich grüßt das Murmeltier, oder sollte man sagen, täglich grüßt THC Toni Schuberl? (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Die GRÜNEN fahren mit dem vorliegenden Gesetzentwurf einmal wieder ganz alte Kamellen auf und wollen erneut die Altersgrenze für das Amt des Ministerpräsidenten abschaffen. Seit der Gründung Bayerns muss der Ministerpräsident das 40. Lebensjahr vollendet haben. Das ergibt sich aus Artikel 44 Absatz 2 der Bayerischen Verfassung. Eine solche Regelung ist beispielsweise auch für das Amt des Bundespräsidenten vorgesehen. Damit wollte der historische Gesetzgeber sicherstellen, dass man für das Amt besondere Lebenserfahrung mitbringt. Nun kann man natürlich fairerweise zugestehen, dass es sehr gute Politiker unter 40 Jahren gibt, so wie es auch sehr schlechte Politiker über 40 Jahren gibt. Mit dem Erreichen einer bestimmten Altersgrenze ist nicht per se gesagt, dass man auch Berufs- und Lebenserfahrung mitbringt. Gerade im politischen Geschäft gibt es leider viele Berufspolitiker, die noch nie außerhalb des politischen Betriebs gearbeitet haben. Es gibt auch welche, die in der Wirtschaft gescheitert sind und die zur richtigen Zeit und bei der richtigen Partei einen Aufnahmeantrag gestellt, sich mit den richtigen Leuten gutgestellt und dann ein Pöstchen ergattert haben. So etwas gibt es; aber man darf ja nicht von der Ausnahme, sondern sollte von der Regel ausgehen. Hier muss man sagen: Bayern ist das flächenmäßig größte Bundesland und ein bedeutender Wirtschaftsstandort. Deswegen kann man anders als bei anderen Bundesländern erhöhte Voraussetzungen fordern. Insofern erweist sich die vorliegende Regelung und auch die Altersgrenze bei 40 Jahren als gesetzlich durchaus vertretbar. Es gibt keinerlei Anlass, hieran irgendetwas zu ändern. Wenn die GRÜNEN das Grundgesetz oder wie hier die Bayerische Verfassung berühren, dann verhält es sich wie mit dem merkwürdigen Kauz, der in der Nähe des Kinderspielplatzes hinter einem Gebüsch steht. Man muss besonders aufpassen, damit kein größerer Schaden entsteht. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Warum wollen die GRÜNEN die Altersgrenze so dringend abschaffen? – Das resultiert noch aus der alten Legislatur. Damals war nämlich Katharina Schulze noch keine 40 Jahre alt. Die Medien lobten allerdings die GRÜNEN und auch die NGOs in hohen Tönen. Daher witterte man die Macht und auch die Regierungsübernahme, von der man träumte. Man hatte aber nicht viel Spitzenpersonal. Deshalb wurde bereits im Jahr 2022 der Bayerische Landtag von den GRÜNEN mit der Forderung der Absenkung der Altersgrenze belästigt; aber mittlerweile hat sich das erledigt. An dieser Stelle auch herzliche Glückwünsche zum 40. Geburtstag an Ihre Fraktionschefin Katharina Schulze. Nun hat sich aus deren Sicht dieser Antrag eigentlich erledigt; aber damit das als Taktiererei nicht so auffällt, hält man natürlich daran fest und stellt den Antrag erneut. Seis drum, Sie werden in Bayern sowieso nie in Regierungsverantwortung kommen; denn mit der CSU haben wir bereits eine Partei, die leider eine sehr grüne Politik macht, wie am Kernkraftausstieg deutlich wird. Im Übrigen werden wir im nächsten Jahr in Sachsen-Anhalt einen großartigen Ministerpräsidenten haben, nämlich meinen Parteikollegen Ulrich Siegmund. (Beifall bei der AfD) Ich freue mich, diesen erst 35 Jahre alten Kollegen dann beglückwünschen zu dürfen. Hier in Bayern dagegen brauchen wir eine solche Regelung noch nicht. Ich habe noch ein bisschen Zeit, bis ich kandidieren werde. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Kollege Felix Locke.

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Felix Locke FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Anscheinend nutzt keiner seine Redezeit, um wirklich über den Tagesordnungspunkt zu sprechen. Daher verweise ich auch auf meine Ausführungen bei der Ersten Lesung und möchte einen vorweihnachtlichen Rat an die Kollegen der GRÜNEN geben: Wenn ihr so weitermacht, sitzt der größte Populist hier im Landtag nicht mehr rechts außen, sondern bei euch. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Widerspruch bei den GRÜNEN) – Da braucht er nicht mit dem Kopf zu schütteln. – Ich meine, es wäre einmal an der Zeit, sich in der Fraktion mit dem Kollegen Schuberl auseinanderzusetzen; denn was er hier liefert und besonders was er auf seinem Social-Media-Account postet, hat mit einem demokratischen Miteinander, so wie wir es immer alle predigen, überhaupt nichts zu tun. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Als nächster Redner spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Arnold.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich geht es hier um die Änderung der Bayerischen Verfassung. Wir wissen tatsächlich, dass diese erst dann möglich ist, wenn das Volk darüber abstimmt. Im vorliegenden Gesetzentwurf steht nicht, wann das sein soll. Wir sollten konkreter an der Sache argumentieren. Unsinnig ist ein Antrag einer demokratischen Partei aus dem Parlament nicht. Wenn dazu aufgefordert wird, über Altersgrenzen zu diskutieren, ist das aufgrund der demografischen Entwicklung im Land möglicherweise geboten. Wir haben jetzt gerade im Bund eine entsprechende Entscheidung getroffen, welche die Rente betrifft. Sie haben eine Junge Gruppe in der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, die sagt: Wir können auf keinen Fall Rentenvereinbarungen zulasten unserer jungen Generation treffen. Diese Junge Gruppe hat sicherlich ihre Argumente; aber sie hat sich zumindest nicht im Rahmen der rot-schwarzen Mehrheit durchsetzen können. Gott sei Dank ist die Rentenreform jetzt gekommen; aber was will ich damit sagen? – Es verschieben sich die Aspekte natürlich auch in eine Generation unterhalb der 40. Jetzt werden Sie nicht ernsthaft behaupten wollen, dass die Mitglieder Ihrer Partei, die im Bundestag vertreten sind, allesamt unreif oder Lehrlinge sind. Die werden mit Sicherheit auch Argumente haben. Und warum denn nicht im demokratischen Sinn darüber nachdenken, solchen Menschen den Zugang dazu zu verschaffen, in Bayern Ministerpräsident werden zu können? Oder haben Sie in diesem Zusammenhang zu viel Misstrauen? Ich denke auch, dass Sie lernfähig sind. Es ist schon angedeutet worden: Herr Kollege Dietrich hat in der Ersten Lesung tatsächlich verschiedene Beispiele an gescheiterten Existenzen genannt, und am Ende hat er gesagt: "Oder meinen Sie last, but not least Sebastian Kurz mit Skandalen ohne Ende in vier Jahren Amtszeit?" Gut, das ist seine Einschätzung im Oktober gewesen. Jetzt stelle ich fest, und ich zitiere Herrn Holetschek, dass Sebastian Kurz zur Klausurtagung der CSU-Fraktion im Kloster Banz eingeladen ist, und zwar mit dem Argument, er habe die konservative Politik wieder sichtbar gemacht. Wörtlich: Das sei "ein spannender Blick über den Tellerrand." Sebastian Kurz ist am 29.06.1986 geboren. Sie laden ihn also in einem Alter von 39 Jahren ein. Um Ihre Glaubwürdigkeit aufrechtzuerhalten, hätten Sie ihn besser mit 40 Jahren eingeladen. Ist das der Tellerrand, über den Sie blicken wollen? (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Sie wissen genau, dass man sich über Altersgrenzen unterhalten kann. Wer für Sie gestern noch ein Maximalversager war, ist für Sie morgen Früh geeignet, Ihren Blickwinkel zu erweitern. Zeigen Sie, dass auch Sie innerhalb relativ kurzer Zeit lernfähig sind! (Zurufe der Abgeordneten Michael Hofmann (CSU) und Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Verschiedene Altersgrenzen sind angesprochen worden. Beim Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin gilt eine Altersgrenze von 40 Jahren. Beim Kanzler oder der Kanzlerin besteht lediglich die Altersgrenze von 18 Jahren. Das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist auch schon zitiert worden: Jeder oder jede kann, wenn er oder sie gewählt wird, mit 18 Jahren Bürgermeister oder Bürgermeisterin werden. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Das gilt auch für Landräte und Landrätinnen. Sie wissen ganz genau, dass die Kommunalwahl bevorsteht. Wir wollen junge Menschen beteiligen. Diese Beteiligung hat auch Signalwirkung. Wir müssen uns demokratisch darüber unterhalten, ob wir wirklich eine Altersgrenze brauchen, um die Probleme in unserem Land adäquat zu bewältigen. Dabei zählen Kompetenz und demokratische Mittel und nicht vorgeschobene Altersgrenzen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Du hattest schon einmal bessere Tage! Das ist doch lächerlich!) – Ich habe Herrn Kurz nicht eingeladen. Ich habe auch Herrn Orbán noch nicht gesehen. Beide waren bekanntlich schon in Banz. (Michael Hofmann (CSU): Lächerlich! – Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Ich bitte, die Zwiegespräche einzustellen und Herrn Kollegen Prof. Dr. Winfried Bausback um seine Zwischenbemerkung.

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Winfried Bausback CSU

Herr Kollege Arnold, ich habe Sie über die Jahre hinweg als ausgezeichneten Juristen kennengelernt. Mich würde Ihre Einschätzung interessieren: Ist die Rede von Toni Schuberl ein angemessener Umgang mit der Bayerischen Verfassung, einer der besten Verfassungen, die wir nach dem Krieg gesehen haben? (Anna Rasehorn (SPD): Von Sozialdemokraten geschrieben!) Er hat nicht zum Gesetzentwurf gesprochen, sondern die Verfassung dazu genutzt, um einen billigen, polemischen Kampf im Hohen Hause zu führen. Mich würde die Einschätzung eines Juristen interessieren, den ich immer als dem Recht verpflichtet wahrgenommen habe. Mich wundert es, dass zur Rede Toni Schuberls kein Wort gefallen ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zurufe von den GRÜNEN und der SPD)

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Horst Arnold SPD

Herr Kollege Bausback, Sie wissen, dass ich Sie ebenfalls über die Jahre hinweg ausgesprochen schätze. Wir haben natürlich unterschiedliche Ansichten, sind jedoch beide Juristen. Aber Herr Schuberl ist ebenfalls Jurist. (Michael Hofmann (CSU): Oh! – Zuruf von der CSU: Oh je!) – Mein Gott, es ist halt so. (Allgemeine Heiterkeit – Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Bringen Sie unseren Beruf nicht in Verruf!) Es ist aber nicht meine Aufgabe, die Redebeiträge von jemandem zu würdigen. Es geht um den Gesetzentwurf. Ich habe mich bemüht, mich in meiner Rede mit dem Gesetzentwurf zu befassen. Wenn sich andere an anderen Themen abarbeiten, ist das deren Sache. Ich bin auch nicht befugt, für Herrn Schuberl zu sprechen. Ich bin weder sein Betreuer noch Bevollmächtigter. (Heiterkeit bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Winfried Bausback (CSU)) Sie sollten sich überlegen, ob wir wirklich sinnvollerweise an der bestehenden Altersgrenze festhalten. Wollen Sie den Abgeordneten Ihrer Jungen Gruppe im Bundestag wirklich vermitteln, dass sie erst dann an die Reihe kommen dürfen, wenn sie von Herrn Dobrindt bzw. ihrem Fraktionsvorsitzenden diszipliniert worden sind? Oder glauben Sie nicht, dass auch ohne die Altersgrenze von 40 Jahren genügend Reife vorhanden ist? (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Für die Staatsregierung hat Herr Kollege Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Herr Staatsminister, bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich hatte eigentlich nicht vor, zu diesem Gesetzentwurf bezüglich der Verfassungsänderung zu sprechen; denn in der Sache erübrigt es sich eigentlich, überhaupt noch weiter darüber zu debattieren. Aber die Wortmeldung des Kollegen Schuberl war meines Erachtens so unsäglich und primitiv, dass noch ein klares Wort dagegen gesprochen werden muss. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich habe im Laufe der Jahre in diesem Hohen Hause aus unterschiedlichem Anlass schon viel Kritik an unserem Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder vernommen. Ich habe allerdings noch von keinem einzigen Kollegen gehört, dass er nicht wisse, was Markus Söder eigentlich initiiere oder mache und dass nichts passiert sei. (Toni Schuberl (GRÜNE): Sagen Sie es uns!) Das ist das derartig Unsinnigste und Dümmste, was man sich überhaupt einfallen lassen kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich könnte Ihnen jetzt eine Stunde lang aus dem Stegreif erzählen, welche Initiativen Markus Söder gestartet hat. (Toni Schuberl (GRÜNE): Nur zu! – Zurufe von den GRÜNEN und der SPD) Herr Schuberl, Sie leiden im Moment bundesweit in den Umfragen, weil die Menschen wieder einmal erlebt haben, was Regierungsverantwortung der GRÜNEN auf Bundesebene bedeutet. Das wollen sie so bald nicht wieder erleben. Meine Damen und Herren, das ist im Moment die Realität in ganz Deutschland. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir lassen uns an den Ergebnissen messen. Dazu steht auch unser Ministerpräsident Dr. Markus Söder. Die Menschen bewegen zum Beispiel die konkreten, unübersehbaren Zahlen, wenn es um ihre Arbeitsplätze geht. Es herrscht eine Situation in unserem Land, in der die Menschen wieder Sorge haben, wie es mit ihren Arbeitsplätzen aussieht und wie stabil die Situation ist. Tatsache ist: Bayern ist nach wie vor das Bundesland mit der niedrigsten Arbeitslosenquote aller Bundesländer, und zwar stabil über die ganze Zeit hinweg. Markus Söder hat mit seiner Politik dafür gesorgt, dass wir weiterhin so stabil und gut dastehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich muss leider feststellen: In jedem Bundesland, in dem die GRÜNEN an der Regierung beteiligt sind, ist die Arbeitslosenquote höher als in Bayern. Meine Damen und Herren, das ist Fakt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Und das gilt wohlgemerkt auch in Bezug auf die Integration; denn die Zahlen der Bundesagentur für Arbeit belegen: Was Ausländer und sogar ausländische Frauen in unserem Land betrifft, haben wir in Bayern die niedrigste Arbeitslosenquote. In vielen grünen Zirkeln wird klug dahergeredet. Aber auch hier gilt: Überall dort, wo die GRÜNEN regieren, haben ausländische Frauen eine wesentlich schlechtere Chance auf bezahlte Arbeit als bei uns in Bayern. Meine Damen und Herren, auch das ist Fakt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Michael Hofmann (CSU): Bravo! – Bernhard Heinisch (FREIE WÄHLER): Bravo!) Ich will noch auf einen Punkt bezüglich der Bildungsarbeit hinweisen. Auch hier könnte ich viele Statistiken herunterbeten. Es ist wieder thematisiert worden, wie viele Schülerinnen und Schüler in ganz Deutschland leider ohne Abschluss eine Schule verlassen. Was hat diese bundesweite Statistik ergeben? – Das Bundesland mit der niedrigsten Quote an Schülerinnen und Schülern, die ihre Schulausbildung ohne Abschluss beenden, ist der Freistaat Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das sind die Dinge, an denen wir uns messen lassen. Das zeigt: Wir kümmern uns um die Zukunft der Kinder und versuchen, ihnen möglichst Gutes auf ihrem Weg mitzugeben. Als Letztes kann ich mir natürlich als Innenminister folgende Bemerkung nicht verkneifen: Wir sind nach wie vor das Bundesland mit der niedrigsten Kriminalitätsrate. Wir haben das höchste Maß an Sicherheit. (Zuruf von der CSU: Genau!) Das wissen die Menschen in unserem Land auch sehr zu schätzen. Dafür hat sich Markus Söder in den letzten Jahren konsequent eingesetzt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Bernhard Heinisch (FREIE WÄHLER): Sehr richtig!) Wir haben die Polizei rechtlich und personell gestärkt. Deshalb sind wir das sicherste Bundesland. Wir sind stolz auf die Leistung unseres Ministerpräsidenten, und wir werden alles dafür tun, Alter hin oder her, dass er dieses Land auch weiterhin so stark führen kann. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf von der CSU: Bravo!)

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Tobias Reiß

Herr Schuberl, bitte.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Staatsminister Herrmann, Sie haben jetzt sehr viel davon geredet, wie Bayern dasteht. Sie haben jedoch keine einzige Maßnahme benannt, die der Ministerpräsident durchgeführt hätte. Dass Bayern gut dasteht, wissen wir. Ich habe hier zum Beispiel eine Grafik der Staatsregierung, anhand der man das in der bayerischen Wirtschaft herrschende Geschäftsklima sieht. Zu Beginn der Regierung von Markus Söder im Jahr 2018 ist das Geschäftsklima sehr gut. Jetzt ist es allerdings deutlich schlechter. (Karl Straub (CSU): Weil die GRÜNEN regiert haben! – Zuruf von der CSU: Was soll denn das?) Es mag immer noch relativ hoch sein, aber Sie haben mit keinem Wort erwähnt, inwiefern Markus Söder für diese Situation verantwortlich wäre. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das gibt es doch nicht! – Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Er hat mit einer absoluten Mehrheit, (Zuruf) einem vollen Staatshaushalt und einer gut laufenden Wirtschaft begonnen. Jetzt frage ich Sie: Stehen wir nach oder im letzten Drittel seiner Amtszeit besser da als zu Beginn im Jahr 2018? Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Kollege Schuberl, ich kann Ihnen aus dem Stegreif nur sagen, allein anhand der Maßnahmen, die von den GRÜNEN erbittert bekämpft worden sind, können Sie selbst aufzählen, was Markus Söder in diesem Land alles bewegt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zum Beispiel hat er in seiner ersten Regierungserklärung angekündigt, dass die Grenzpolizei wieder eingeführt wird. (Zurufe: Oh!) Sie waren am allerheftigsten dagegen. – Eben, jetzt nicken Sie. Sie wissen genau, was Markus Söder bewegt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie reden hier nur dumm daher. Sie haben das bekämpft. Heute ist unstrittig, dass diese Grenzpolizei ein Erfolg geworden ist und wesentlich dazu beiträgt, dass wir weniger illegale Zuwanderung und mehr Sicherheit in unserem Land haben. Ich könnte Ihnen jetzt – das wollen wir wegen der Redezeit nicht tun – noch zwanzig weitere Beispiele aufzählen. (Zuruf des Abgeordneten Toni Schuberl (GRÜNE)) Sie wissen genau, dass es so ist, und sind bei allem, wogegen Sie so heftig waren, gescheitert. Die Maßnahmen, die Markus Söder eingeleitet hat, waren erfolgreich. Das ist die Realität, und genau so werden wir auch weiterregieren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit sind wir am Ende der Aussprache und kommen zur Abstimmung. Der federführende und zugleich endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt den Gesetzentwurf zur Ablehnung. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/7243 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Gegenstimmen bitte ich anzuzeigen. – Gegenstimmen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der AfD-Fraktion. – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 31 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften (Drs. 19/8947) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsanträge der SPD-Fraktion (Drsn. 19/9030 mit 19/9034 und 19/9102), Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drsn. 19/9038 mit 19/9046), Änderungsantrag der AfD-Fraktion (Drs. 19/9093) und Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u. a. und Fraktion (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) hier: Daseinsvorsorge statt Gewinninteresse - Trinkwasser bleibt kommunal (Drs. 19/9207) Einzelheiten können Sie der Tagesordnung entnehmen. Ich gebe bekannt, dass zu dem in die Beratung einbezogenen und zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/9207, der Ihnen vorab elektronisch übermittelt wurde, sowie zu den beiden Änderungsanträgen der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/9033 und 19/9102 durch die Initiatoren jeweils namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 51 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Ich eröffne die Aussprache und erteile Frau Kollegin Tanja Schorer-Dremel das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist kein beliebiges Gut. Wasser ist die Grundlage allen Lebens, unser wichtigstes Lebensmittel und eine tragende Säule der Daseinsvorsorge. Genau deshalb sagen wir als Regierungsfraktionen ganz klar: Wer Verantwortung für Bayern trägt, darf beim Schutz unserer Wasserressourcen nicht wegschauen, nicht zaudern und nicht auf später vertrösten. Der Klimawandel ist längst Realität, auch bei uns. Auf der einen Seite gibt es sinkende Grundwasserstände, zunehmende Nutzungskonflikte und längere Trockenphasen, auf der anderen Seite Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser. Das ist kein Zukunftsszenario, das ist Gegenwart. Genau darauf gibt die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes eine klare, konsequente und verantwortungsvolle Antwort. Ich möchte mich gleich am Anfang meiner Rede recht herzlich bei Umweltminister Thorsten Glauber und seinen Abteilungen, beim Ausschussvorsitzenden Alexander Flierl, bei den Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER, aber auch bei unserem Beauftragten der Staatsregierung für Entbürokratisierung Walter Nussel bedanken. Es gab viele Runde Tische, Anträge, Sitzungen und Praxischecks, bis es zur Einbringung dieses Gesetzes gekommen ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Unruhe) Ein Kernpunkt dieser Reform ist die Einführung des Wasserentnahmegelds, des Wassercents. (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich sage ausdrücklich, das ist kein Strafentgelt, sondern ein Lenkungsinstrument. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wer Grundwasser nutzt, soll einen fairen Beitrag zu dessen Schutz leisten – einfach, transparent und unbürokratisch. Mit einem einheitlichen Satz von 10 Cent pro Kubikmeter, einem Freibetrag von 5.000 Kubikmetern und klar definierten Ausnahmen sorgen wir dafür, dass kleine Entnahmen nicht belastet werden und gleichzeitig ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer wichtigsten Ressource gestärkt wird. Lassen Sie mich eines gleich vorweg klarstellen: Die Einnahmen aus dem Wassercent verschwinden nicht irgendwo im Haushalt. Sie sind strikt zweckgebunden für Wasser- und Trinkwasserschutz sowie für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung, zum Beispiel auch für Wasserrückhalt in der Fläche. Wer hier behauptet, es gehe um Abzocke oder Bürokratie, verkennt entweder die Realität oder möchte bewusst verunsichern. Ein zweiter zentraler Punkt dieser Novelle ist die Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung. Wir schreiben gesetzlich fest, was für uns selbstverständlich ist. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor anderen Nutzungen. Punkt! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Würden wir hier die Wasserversorgung ändern, würden wir auch das Brauchwasser hineinnehmen. Das ist nicht in unserem Interesse. Wasser ist Teil der Daseinsvorsorge und keine Ware, die nach Marktlogik verteilt wird. Mit der neuen Anzeigepflicht bei der Übertragung wasserrechtlicher Zulassungen verhindern wir zudem einen schleichenden Ausverkauf oder eine Privatisierung unseres Grundwassers. An dieser Stelle seien auch einmal die GRÜNEN angesprochen. Es zieht sich heute wie ein roter Faden durch unsere Sitzungen: Sie reden immer mehr populistisch. Sie stellen falsche Behauptungen auf, framen und bringen Unwahrheiten zur eigenen Profilierung. Ich sage Ihnen ehrlich, ich wünsche mir hier die Kompetenz eines Christian Magerl zurück, der Kompetenz vor Populismus gestellt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Lachen bei der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders wichtig ist uns auch der Hochwasserschutz. Wir erklären Hochwasserschutzmaßnahmen künftig ausdrücklich zum überragenden öffentlichen Interesse. Das ist kein juristischer Selbstzweck, sondern ein klares politisches Signal. Der Schutz von Leben, Leib und erheblichen Sachwerten hat Vorrang. Gerade nach den dramatischen Ereignissen der letzten Jahre wäre alles andere unverantwortlich. Gleichzeitig schaffen wir mehr Rechtssicherheit und Fairness für die Betroffenen. Entschädigungen bei Einstauflächen, Deichrückverlegungen und Rückhaltemaßnahmen werden gesetzlich klar geregelt. Wir entlasten unsere Kommunen ganz konkret. Ihre finanziellen Beteiligungen an staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen werden begrenzt. Die Kommunen werden dadurch mit rund 19 Millionen Euro jährlich entlastet. Kostensteigerungen darüber hinaus trägt künftig der Freistaat. Das ist partnerschaftlich und verlässlich. Das ist verantwortungsvolle Politik. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein weiterer großer Schritt ist die Beschleunigung und Modernisierung wasserrechtlicher Verfahren. Wir beenden jahrelange Schwebezustände, sorgen für Mindestlaufzeiten von zehn Jahren bei Zulassungen und reduzieren damit Bürokratie für Nutzer und Verwaltung. Die vollständige Digitalisierung inklusive des digitalen Wasserbuchs bringt Transparenz, Effizienz und Rechtssicherheit. Wer heute noch glaubt, man könne die Herausforderungen der Zukunft mit Papierakten und endlosen Verfahren lösen, irrt gewaltig. Zu den zahlreichen Änderungsanträgen der Opposition sage ich klar: Wir haben sie ernsthaft geprüft. Ich glaube, sowohl die Anhörung als auch die Ausschusssitzung waren ein Zeichen dafür, wie Politik funktionieren kann. Neben der Prüfung und dem Abwägen müssen wir feststellen, dass viele Forderungen auf den ersten Blick gut klingen, aber entweder das Grundkonzept verwässern, neue Bürokratie schaffen oder den effektiven Grundwasserschutz schwächen würden. Besonders deutlich wird das bei dem Antrag, den Wassercent komplett zu streichen. Wer Grundwasserschutz fordert, ihn aber ablehnt, wenn es konkret wird, handelt widersprüchlich. Die Novelle, die uns heute vorliegt, ist kein ideologisches Projekt. Sie ist eine sachliche, ausgewogene und zukunftsgerichtete Antwort auf reale Probleme. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie stärkt unsere Trinkwasserversorgung, verbessert den Hochwasserschutz, entlastet Kommunen und macht Verfahren schneller und effizienter. Deswegen sagen wir als CSU und FREIE WÄHLER: Diese Reform ist notwendig, richtig und verantwortungsvoll. Stimmen Sie deshalb unserem Gesetzentwurf zu, und lehnen Sie die Änderungsanträge der Opposition ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung: der Kollege Gerd Mannes.

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Gerd Mannes AfD

Frau Schorer-Dremel, Sie haben jetzt unsere Anhörung angesprochen. Da muss ich jetzt noch mal etwas sagen. Sie können sich vielleicht noch erinnern: Da war jemand von den Chemieverbänden da. Es ist einfach so, und er hat es auch richtig gesagt: Erstens: Sie zocken die Leute ab. Das ist die Wahrheit. Sie greifen denen in die Tasche. (Marina Jakob (FREIE WÄHLER): Das ist eine Lüge! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Lüge!) Zweitens: Es ist völlig unverantwortlich – das kam da auch heraus –, dass wir eine Industrie wie die Chemieindustrie, die jetzt schon extrem unter Druck gesetzt ist, auch von Ihnen politisch unter Druck gesetzt wurde mit Ihrer CO -Ideologie, dann noch zusätzlich mit diesem Wassercent belasten. Das sind Millionenbeträge. Die haben ganz klar gesagt, dass das diese Industrie bedroht. Das ist völlig unverantwortlich. Das wollte ich noch mal sagen. Sehen Sie das anders?

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Ja, wir sehen das anders, (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten FREIEN WÄHLER) weil die Wasserentnahme zur Sicherung der Trinkwasserversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger dient. Deswegen ist auch beim Praxischeck von Walter Nussel herausgekommen, dass das alles im Rahmen ist. Wir haben Ausnahmemöglichkeiten. Ich kenne auch Betriebe, die sich bewusst an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen haben, um durch ihren Beitrag auch die öffentliche Trinkwasserversorgung unserer Bürgerinnen und Bürger zu unterstützen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Nächster Redner für die AfD-Fraktion: Kollege Harald Meußgeier. (Beifall bei der AfD)

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Harald Meußgeier AfD

Sehr geehrtes Präsidium! Heute beraten wir in der Zweiten Lesung über die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes. Das hört sich erst mal vielversprechend an, ist es aber leider nicht. Diesem Gesetzentwurf, der meiner Meinung nach ein trojanisches Pferd beinhaltet, werden wir nicht zustimmen können. (Unruhe) Ja, Wasser ist unsere elementarste Ressource, und ja, wir alle tragen Verantwortung, sie zu sichern. Aber der vorliegende Entwurf setzt die falschen Schwerpunkte – ein Bürokratiepaket mit Preisschild, meine sehr verehrten Damen und Herren. Richtige Ziele wie die Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes werden mit einem diffusen Abgabemodell vermengt, das sich wiederum in Ausnahmebestimmungen wie Freibeträgen und Übergangsregelungen verfängt. Statt klarer, gleicher Regelungen für alle entsteht ein Flickenteppich, der Interpretationsspielräume öffnet und Streit vorprogrammiert. Wie? Wer fällt darunter? Wer nicht und warum? Das beflügelt den Lobbyismus und untergräbt die Akzeptanz des gesamten Modells. Es wird dem Bürger auch als nachhaltig suggeriert. De facto ist es aber eine zusätzliche Steuer, die zu weiteren Preissteigerungen bei Produkten und Dienstleistungen führt. Dies kritisierte heute sogar unser Staatsminister Herrmann mit den Worten: Steuern belasten unsere Unternehmen. – Wer glaubt, dass allein Abgaben mehr Wasser schaffen, der irrt sich gewaltig. Die Ressourcen werden nicht größer, die Verfahren dadurch nicht schneller. Bayern braucht konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Wasserverfügbarkeit. Extreme Trockenphasen, Starkregen und jahreszeitliche Verschiebungen stellen uns vor reale Aufgaben. Aber das ist kein Freibrief für Abgabenpolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Nein, wir benötigen robuste und regionale Lösungen, wie zum Beispiel klare Zuständigkeiten, viele Speichermöglichkeiten, intelligente Verteilung, flexible Bewirtschaftung und technische Innovationen. Früher waren auf allen Äckern tiefe Gräben und Pflugfurchen zu sehen, die Wasser speichern konnten. Heute ist diese Praxis aus umweltrechtlichen Gründen untersagt – die EU aus Brüssel lässt hier grüßen. Aus unserer Sicht sollten verfügbare Mittel vor allem Landwirtschaftsbetrieben zukommen. Wer Wasser ohne Boden denkt, der macht einen großen Fehler. Die Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung ist ein richtiges Ziel; denn nur so ist es möglich, flächendeckende Ergebnisse zu erzielen. Sie gelingt aber nicht durch ein Entgelt, sondern durch Investitionen in Infrastruktur, den Abbau von Planungsstaus, die bessere Instandhaltung und die Priorisierung kritischer Netze. Das ist der Staatsregierung hier leider nur zum Teil gelungen. Entsiegelungsmaßnahmen, die Schaffung von Rückhalteflächen oder die konsequente Umsetzung über regionale Wassersteuerungspläne finden sich im vorliegenden Gesetzentwurf leider nicht. Um es auf den Punkt zu bringen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Modernisierungsschub – er ist ein Belastungspaket mit digitalem Beipackzettel. Er ist ein Griff in die Taschen jener, die unser Land am Laufen halten. Sie versprechen mehr Effizienz. Tatsächlich aber drohen mehr Bürokratie, mehr Unklarheit und mehr Streit. Bayern braucht eine Wasserpolitik mit gesundem Menschenverstand und vor allem Vertrauen in diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen. Bayern braucht keine Pflichtabgaben, sondern praktische Lösungen. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult! Der Kollege Roland Weigert hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet.

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

Herr Kollege Meußgeier, Sie haben den Hinweis auf Produktkostensteigerungen gegeben. Ich habe mir dazu auch Gedanken gemacht und habe sogar nachgerechnet: Ich müsste auf dem Oktoberfest 15 Maß Bier trinken, um tatsächlich eine Produktkostensteigerung beim Bier von einem Cent hinzubekommen. (Zurufe) 15 Maß Bier macht knapp 400 Euro aus. Meine Frage an Sie: Können Sie mir ein weiteres Produkt konkret benennen, bei dem die Kostensteigerung, die Sie angesprochen haben, tatsächlich entsteht? Aber nicht diffus, sondern ganz konkret ein weiteres Produkt, nur eines. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Harald Meußgeier AfD

Ruhig Blut! Wir wissen doch alle: Wenn mal eine Steuer drauf ist, dann kommt die nie mehr runter. Bestes Beispiel ist das Schampusgesetz. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Das ist etwas ganz anderes! – Weitere Zurufe) Die geht eher noch nach oben. Wenn man das mal anschaut, der Thorsten Glauber hat es ja gesagt: Das sind pro Kopf fünf Euro im Jahr, richtig. Das sind bei der Anzahl an Bürgern, die wir im Land haben, 420 Millionen Euro, die hier eingenommen werden. Selbst eure Verbände, die 50 Verbände, sind nicht so glücklich mit diesem Wassergesetz. Der Bauernverband lehnt sogar den Wassercent ab. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Nächste Rednerin für die Fraktion der FREIEN WÄHLER: die Frau Kollegin Marina Jakob.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. Mit diesem Gesetz schützen wir das Wasser, schützen aber auch vor Wasser. Wir machen ein Wassergesetz mit gesundem Menschenverstand. Ich glaube, das ist uns sehr gut gelungen! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Ich habe es in meiner letzten Rede zu dem Thema schon angesprochen: Was ist denn ein Kompromiss? Anscheinend ist das in der Opposition noch nicht so wirklich angekommen. Ein Kompromiss ist eine gegenseitige Übereinkunft, bei der alle Beteiligten auf einen Teil ihrer ursprünglichen Forderungen verzichten, um eine gemeinsame Lösung zu finden. Er versucht, unterschiedliche Interessen so auszugleichen, dass etwas entsteht, das für alle tragbar ist, auch wenn es vielleicht nicht perfekt für jeden ist – und das ist auch Demokratie. Nein, natürlich: Perfekt ist unser Gesetz nicht für jeden. Jeder hat an irgendeinem kleinen Teil etwas auszusetzen, weil die Interessenlage unterschiedlicher nicht sein könnte. Wir haben zum einen die kommunalen Spitzenverbände, die eine maximale Freigrenze von 50 Kubikmetern gefordert haben. Wir haben Wirtschaftsverbände und den Bauernverband, die am liebsten überhaupt nicht mitgezahlt hätten beim Wassercent, eine unendliche Freigrenze. Was uns hier gelungen ist, ist ein Kompromiss aus beidem. Wir belasten nicht die Wirtschaft, sodass sie ihre Betriebe schließen muss. Das wäre für die Chemieindustrie fatal, die wirklich jetzt schon mit großen Auflagen und Belastungen zu kämpfen hat. Aber wir geben dem Wasser einen Preis: Wir steigern den Wert; denn Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Nachdem auch in der Presse in den vergangenen zwei Wochen immer nur mögliche schlechte Dinge dargestellt worden sind, die so eigentlich gar nicht der Wahrheit entsprechen – dank der Hetzkampagne der GRÜNEN –, möchte ich mich jetzt darauf beschränken, die positiven Dinge dieses Gesetzes darzustellen. Ich fange mit dem Hochwasserschutz an, weil ich als nordschwäbische Abgeordnete, die selber in einem Dorf wohnt, vor eineinhalb Jahren selber massiv vom Hochwasser betroffen war. Wir stärken den Hochwasserschutz und stellen ihn ins überragende öffentliche Interesse. Das haben wir als Regierungsfraktionen bereits im Juni 2024 mit einem Antrag gefordert und dargelegt. Wir wollen, dass der Hochwasserschutz bei Abwägungen massiv in den Vorrang gestellt wird. Wir wollen, dass die Menschen vor jeder Haselmaus geschützt werden. Wir sparen uns damit unzählige Diskussionen darüber, was jetzt wichtiger ist, die Haselmaus oder irgendwelche anderen Tierchen, die dort auf der Fläche von Hochwasserschutzmaßnahmen zu finden sind. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wir führen auch die Entschädigungspraxis rechtssicher fort, sodass auch für die Grundstückseigentümer und die Landwirte weiterhin Klarheit besteht. Wir bündeln alle Zuständigkeiten großer Hochwasserschutzmaßnahmen bei den Regierungen. So sparen wir uns einen Zwischenschritt und werden einfach deutlich schneller. Jetzt komme ich noch zur Reform der Beteiligtenleistungen. Diese ist mit den kommunalen Spitzenverbänden von vornherein komplett abgestimmt. Wir verzichten darauf, die Kosten auf die gesetzlichen Anlieger umzulegen. Stattdessen gibt es nun eine verpflichtende finanzielle Beteiligung der Kommunen in Höhe von 20 % an den Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten. Es gibt auch eine Stichtagsregelung zum 01.01.2026. Jeder, der sich jetzt schon mitten im Bau von Hochwasserschutzanlagen befindet, macht ab dem 01.01.2026 einen Cut und zahlt nur noch 20 % statt 50 %. An dieser Stelle möchte ich ein Beispiel nennen, wie das unsere Kommunen entlastet. In meiner nordschwäbischen Heimat liegt die Stadt Burgau. Burgau baut ein Rückhaltebecken mit einer Größe von 120 Hektar für 1,3 Millionen Kubikmeter Wasser. Die Kosten belaufen sich auf circa 20 Millionen Euro. Bisher hätte sie die Hälfte davon, circa 10 Millionen Euro, getragen. Burgau hat knapp 10.800 Einwohner. Das ist eine riesige Belastung für diese Kommune. Nach der neuen Regelung müssen sie nur noch 4 Millionen Euro zahlen und sparen sich 6 Millionen Euro. Dieses Geld steht für andere wichtige Maßnahmen der Kommune zur Verfügung – welch ein Gewinn für diese Kommune. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Ich nenne ein zweites Beispiel. Im Vergleich dazu handelt es sich in Nordendorf um eine kleine Maßnahme. Jedoch wird jetzt ein ganzes Dorf geschützt werden. Der Bürgermeister kämpft seit Jahren für den Hochwasserschutz vor Ort. Das knapp 2.700-Seelen-Dorf wird sich mit der neuen Regelung knapp 600.000 Euro sparen. Das ist Geld, das auch wieder für Infrastruktur vor Ort verwendet werden kann. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Außerdem führen wir eine Deckelung bei der Preissteigerung ein. Das heißt, diese aufwendigen Nachberechnungen, welche die Wasserwirtschaftsämter bisher durchgeführt haben, was Zeit und Personal gebunden hat, fallen alle weg. Hochwasserschutz ist jetzt für alle Kommunen möglich. Die Finanzkraft der Kommunen spielt jetzt nur noch eine untergeordnete Rolle. Lassen Sie uns gemeinsam den Hochwasserschutz bei diesem Gesetz in den Vorrang stellen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Gestatten Sie mir noch einen Satz zur Digitalisierung. Wir führen das digitale Wasserbuch ein. Wer schon einmal im Landratsamt und vor allem in den Wasserrechtsabteilungen war, sieht einen Ordner neben dem anderen. Dort gibt es alles in Papierform, wenig digital. Wir haben jetzt die Gelegenheit, das digitale Wasserbuch einzuführen, alles auf den aktuellen Zeitgeist zu bringen und eine effizientere Arbeitsweise vor Ort zu gewährleisten. Weil wir in Bayern und nicht im Bund sind, gilt bei uns das Konnexitätsprinzip. Wir unterstützen die Landkreise dabei. Das heißt, sie werden nicht alleingelassen, weder technisch noch finanziell. Wir stehen an ihrer Seite. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Die neuen Regelungen sorgen für mehr Rechtssicherheit bei allen Wasserschutzverfahren. Wir haben einfachere Regelungen. Ich könnte noch so viele Punkte ausformen, die es zu erwähnen gibt. Aber zum Schluss handelt es sich um einen Kompromiss. Wo alle nachgeben, hat am Ende jeder gewonnen. – Das ist ein Zitat von Marie von Ebner-Eschenbach. In unserem Fall haben der Hochwasserschutz, die Anpassung an die Klimakrise und die Sicherstellung der kommunalen Trinkwasserversorgung gewonnen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult. Herr Kollege Patrick Friedl hat sich für eine Zwischenbemerkung gemeldet.

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Patrick Friedl GRÜNE

Liebe Frau Kollegin Jakob, Sie haben zu Beginn den Konsensprozess betont und gesagt, wie alle mit einzelnen Themen zurückgestanden haben. Ich lese Ihnen jetzt die Passage einer Begründung vor, die neu dazugekommen ist: "Da im Hinblick auf die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung im Störungs-, Not-, Krisen- und Katastrophen- sowie Verteidigungsfall es unerheblich ist, ob die Zurverfügungstellung von Lebensmitteln von privatwirtschaftlichen Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht durchgeführt wird, liegt die unternehmerische Betätigung zur Sicherung der Versorgung mit Lebensmitteln (z. B. Zurverfügungstellung von Flaschenwasser) in solchen Fällen auch im öffentlichen Interesse und ist vom Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung abgedeckt." Sie nehmen eine Definition des Begriffs der öffentlichen Trinkwasserversorgung neu auf. Sie haben betont, dass dies im Konsens erarbeitet wurde und einige zurückgestanden haben. Wer hat hier für wen zurückgestanden? (Beifall bei den GRÜNEN)

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Ich würde Ihnen jetzt gerne den Unterschied zwischen einem Gesetzestext und einem Begleittext zu einem Gesetz erklären. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Wann kommt dieser eine Satz zum Tragen? – In Ihrer Heimatkommune ist das Wasser verunreinigt oder verseucht und kann nicht mehr verwendet werden. Es gibt auch keine Leitung zur Nachbarkommune. Es ist schlichtweg keine öffentliche Trinkwasserversorgung der Menschen über die Leitung möglich. In diesem Fall müssen wir uns doch freuen, wenn in der Nachbarkommune irgendeiner da ist, der Wasser in Trinkflaschen abfüllt. Zu dem kann man gehen uns sagen: Bitte fülle mir Wasser in Flaschen ab und versorge meine Kommune mit Wasser. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wenn dieser Trinkwasserhersteller, der jetzt Wasser in Flaschen abfüllt, vielleicht gar nicht die Erlaubnis hat, so viele Kubikmeter zu fördern, kann dieser ganz einfach zur Behörde gehen und sagen: Ich brauche mehr Wasser, weil ich XY aufgrund einer Anfrage des Bürgermeisters mit Wasser versorge. – Die Kommune kann es ihm ganz schlicht und einfach erlauben. Was soll daran bitte schlecht sein? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Tobias Reiß

Herr Kollege Hierneis, bitte, für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Christian Hierneis GRÜNE

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kollegin Jakob, es ist schade, dass Sie sich über die bayerische Artenvielfalt lustig machen. Für uns gehört die Haselmaus auch zu Bayern. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie wissen es zu Genüge, würdigen aber leider nicht, dass die Haselmaus zu Bayern gehört. Es ist schön, dass Sie das Wassergesetz novellieren wollen. Leider ist es nicht so schön, wie Sie es gemacht haben. Was haben wir in den letzten Jahren zum Grundwasser- und Hochwasserschutz denn nicht alles getan? – Wir haben eine Expertenkommission eingesetzt, die ein herausragendes Papier vorgelegt hat. Wir haben mehrfach und übrigens jedes Mal gegen Ihren Willen Expertenanhörungen im Landtag durchgeführt mit wichtigen Ergebnissen. Wir haben unendlich viele Studien gesehen, die uns sagen, was zu tun ist. Wir haben die Forderungen der Betroffenen vor Ort eingeholt. Und was davon setzen Sie in Ihrem Gesetz um? – So gut wie gar nichts. Wir sehen es deutlich anders als Sie. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie wollen so gut wie nichts beim Grundwasserschutz verbessern und damit auch nichts beim Schutz unseres Trinkwassers und beim Schutz vor Hochwasser. Hätten Sie auf die Experten gehört, die Studien gelesen und wären der Forderung der Betroffenen vor Ort gefolgt, hätte Ihr Gesetz wirklich etwas werden können. Das haben Sie aber nicht getan. So sieht es auch beim Wassercent aus. Sie können quer durch alle Stellungnahmen lesen, dass es beim Wassercent keine Ausnahmen geben soll. Entweder zahlen alle oder zahlt keiner. Bei Ihnen zahlen die einen, aber die anderen nicht. Es zahlen vor allem diejenigen, die sich am meisten um den Schutz unseres Grundwassers und damit unseres Trinkwassers kümmern, nämlich die Wasserversorger und damit auch wir Verbraucher. Andere dagegen sind befreit. Der Artikel 78 Absatz 3 Nummer 12 Ihres Gesetzes verstößt aus unserer Sicht gegen Artikel 118 Absatz 1 Satz 1 Bayerische Verfassung. Die kennen Sie hoffentlich alle. In Wasser- und Bodenverbänden organisierte Wasserentnehmer werden ohne jeden sachlichen Grund bessergestellt als Wasserentnehmer, die nicht in solchen Verbänden organisiert sind. Daher behalten wir uns eine Klage ausdrücklich vor. (Beifall bei den GRÜNEN) Sie bauen auch noch Bürokratie auf statt ab. Digitale Wasserzähler sind völlig unproblematisch und kostengünstig zu installieren. Sie messen exakt jede Wasserentnahme. Vor allem machen sie keinerlei Arbeit. Sind sie einmal installiert, zählen sie fröhlich vor sich hin. Da muss niemand mehr irgendetwas tun. Sie wollen aber genau das nicht. Sie wollen keine automatische Messung. Sie wollen, dass die Wasserentnehmer, also auch die Landwirte, mehr Arbeit und mehr Bürokratie haben. Sie müssen dann Pumpbücher führen und jede Wasserentnahme einzeln protokollieren. Sie müssen im Zweifel eidesstattliche Versicherungen abgeben, sich zuvor vielleicht noch juristisch beraten lassen und dann aufs Amt gehen. Sie schaffen zusätzliche Belastungen und zusätzliche Bürokratie, statt sie abzubauen, auch und gerade für unsere ohnehin schon belastete Landwirtschaft. Wenn Sie nicht messen, wer wo wie viel Wasser entnimmt, können Sie auch keine Strategie zum Schutz unseres Grundwassers entwickeln, was Sie aber dringend tun sollten. Von der ungerechten Erhebung des Wassercent mit allen möglichen Ausnahmen, der fehlenden Messung von Wasserentnahmen, dem fehlenden Schutz unseres Tiefengrundwassers haben Sie auch nichts reingeschrieben, vom fehlenden Wasserrückhalt in der Fläche lasse ich auch nichts, zum fehlenden flächendeckenden Hochwasserschutz – nicht technischem Hochwasserschutz – und zu vielem mehr lese ich auch nichts. Ihr Gesetz strotzt vor Mängeln und Lücken. Mit unseren Änderungsanträgen zu Ihrem Gesetz helfen wir Ihnen, dieses Gesetz zu verbessern. Wir helfen Ihnen hier gerne und vor allem aus politischer Verantwortung für die Menschen in unserem Lande. (Beifall bei den GRÜNEN) Also, seien Sie nicht lame, lassen Sie sich helfen; denn Sie brauchen offensichtlich Hilfe bei einer guten Politik für den Grundwasserschutz. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Ausgerechnet von den GRÜNEN!) – Ausgerechnet von uns, ganz genau. (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Zauberlehrling!) Sie brauchen Hilfe bei einer guten Politik für den Grundwasserschutz und damit dem Schutz unseres lebensnotwendigen Trinkwassers, und Sie brauchen Hilfe bei einem Hochwasserschutz für die Menschen in unserem schönen Bayern. Stimmen Sie deshalb unseren Änderungsanträgen zu Ihrem Gesetz zu, dann wird Ihr Gesetz auch etwas. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Pult. Mir liegt noch eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung der Frau Kollegin Jakob vor.

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Marina Jakob FREIE WÄHLER

Kollege Hierneis, der Artenschutz ist mir sehr wichtig. Auch die Haselmaus hat an Orten, wo sie nicht stört, ihre Berechtigung. Stellen Sie das Tier über die Menschenleben? Wollen Sie das Tier vor Ort eher schützen, als Hochwasserschutz für die Menschen in der Region zu ermöglichen? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Christian Hierneis GRÜNE

Sie kennen offensichtlich nicht die Basis des Naturschutzes: Naturschutz ist immer in allererster Linie Menschenschutz. Natürlich zählt der Schutz der Menschen mehr als der Tierschutz, egal um welches Tier es geht. Die Haselmaus ist wichtig. Es gibt immer Alternativen und Möglichkeiten. Wie Sie es dargestellt haben, ist Ihnen die Haselmaus wurscht. Da möchte ich ganz klar widersprechen. Uns GRÜNEN als Naturschützern ist die Haselmaus nicht wurscht; aber Menschenleben zählen immer mehr als alles andere, selbstverständlich. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Tobias Reiß

Bitte, Frau Kollegin Rasehorn.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Die demokratischen Fraktionen waren und sind nach der Ersten Lesung, nach der Anhörung, nach der Zweiten Lesung und der langen Ausschusssitzung hoffentlich einig: Es ist gut und richtig, dass der Freistaat Bayern einen Wassercent einführt, weil er gerecht ist, weil er Ressourcen schützt und weil er in 13 von 16 Bundesländern längst Standard ist. Dementsprechend wäre es schön gewesen, wenn dieses so wichtige Gesetz den demokratisch üblichen Weg gegangen wäre. Doch wie sah die Realität aus? – Der Gesetzentwurf in seiner endgültigen Form wurde am Donnerstag, dem 20. November, nachmittags verschickt. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir als Opposition dieses Gesetz in seiner finalen Fassung zum ersten Mal zu Gesicht bekommen. Knapp vier Tage später wurde das Gesetz in Erster Lesung im Plenum beraten. Dann wurde es innerhalb einer Woche gleich durch drei Ausschüsse gepeitscht. Die SPD hat zusammen mit den GRÜNEN dafür gesorgt, dass sich die Verbände zumindest im Rahmen einer Anhörung dazu öffentlich äußern konnten. Vielen lieben Dank dafür! Selbst Experten, die von den Regierungsfraktionen berufen wurden, haben in einigen Punkten deutlichen Verbesserungsbedarf gesehen. Heute erfolgt nun die Zweite Lesung, um das Gesetz noch in diesem Jahr durchzukriegen. Demokratisch gesehen ist das kein guter Stil. (Beifall bei der SPD) Die Regierungsfraktionen haben die Chance verpasst, Ideen der Expert:innen noch aufzugreifen. Wir haben versucht, diese Ideen im Ausschuss in gerade einmal einer Stunde einzubringen und einzupflegen. Das alles ist schade, weil dieses Gesetz eigentlich gut und wichtig ist. Es hätte mehr Zeit und Raum verdient gehabt. Trotz alledem haben wir uns als demokratische Fraktionen dem Prozess gestellt und haben neben der Anhörung, die wir mit unserem Minderheitenrecht durchgesetzt haben, noch viele Änderungsanträge eingebracht. Die gute Nachricht lautet: Heute ist die vorletzte Sitzung vor Weihnachten, Sie haben noch eine Chance, Sie könnten unseren guten Änderungsanträgen zustimmen; denn für Gewässer erster und zweiter Ordnung ist der Freistaat zuständig. Trotzdem war es in der Vergangenheit so, dass Kommunen oft hohe Kostenanteile übernehmen mussten. Marina ist vorhin darauf eingegangen. Manchmal mussten die Kosten bis zur Hälfte übernommen werden. Viele Bürgermeister:innen berichten, dass sie sonst jahrelang auf Maßnahmen hätten warten müssen. Das ist keine verlässliche Partnerschaft. Der Bayerische Gemeindetag und der Städtetag haben diese Praxis jahrelang sehr deutlich kritisiert. Jetzt kommen Sie endlich den Kommunen entgegen. Das ist ein guter Schritt. Aber warum bleiben Sie bei 80 % stehen? Stattdessen hätten Sie mutig sein und 90 % übernehmen können. Auch über den Basissatz von mindestens 70 % bei den Gewässern dritter Ordnung hätte man durchaus diskutieren können. Das entlastet Gemeinden spürbar und sorgt dafür, dass notwendige Projekte endlich umgesetzt werden, dass eben nicht die Kita oder die Haselmaus gegen den Hochwasserschutz ausgespielt werden. Nun zum Wassercent. Wir meinen, wer viel entnimmt, gerade Tiefengrundwasser, muss auch viel zahlen. Stattdessen gibt es bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN zahlreiche Ausnahmen, die den Privatkonzernen zugute kommen. Ein breites Bündnis aus Kommunal-, Umwelt-, Verbraucher:innen- und Wasserwirtschaftsverbänden und auch einige Ihrer Experten in der Anhörung kritisieren diese Ausnahmen, weil sie dieses gute Gesetz wie einen Schweizer Käse durchlöchern; und sie fordern, dass die Entgeltbefreiung stark reduziert wird. Stattdessen soll nur eine Schätzung abgegeben werden. Es wird schon stimmen. Wollen Sie das auch bei der nächsten Verkehrskontrolle so machen? Sagen Sie mal ungefähr an, wie schnell Sie gefühlt gefahren sind? Wer braucht schon einen Tacho? Ach, genau passend. Das ist schön. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Man kann den Menschen auch einmal vertrauen!) – Es ist schön, dass Sie dieses Vertrauen haben. Wir sagen: Das ist schwierig. Die Unternehmen dürfen nämlich auch selbst entscheiden, wie sie zu dieser Schätzung kommen. Sie können sich zwischen einer Glaubhaftmachung und dem Führen eines Abpumptagebuchs entscheiden, wie das im Ausschuss vorgeschlagen wurde. Wir sagen dazu ganz klar: Nein, wir brauchen die tatsächlichen Daten. Am sinnvollsten geht das über Wasseruhren, was in anderen Bundesländern längst üblich ist. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Zu guter Letzt: Im finalen Gesetzentwurf – das war am 29. Juli in dem Entwurf, den wir gefunden haben, noch nicht drin – findet sich in der Begründung eine kleine, aber feine Formulierung, die vor allem den VKU und den Städtetag sehr wütend gemacht hat; denn diese Formulierung öffnet den Getränkeherstellern eine Tür, die lieber geschlossen bleiben sollte. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Fake News!) Im Gesetzestext steht: Wasserentnahmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung sollen Vorrang haben. – Dem stimmen wir selbstverständlich zu. Ich hoffe, dass darüber nicht debattiert wird. In der Begründung erweitert die Staatsregierung aber den Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung plötzlich um privatwirtschaftliche Getränkehersteller im Not-, Krisen- oder Katastrophenfall. Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Der Gemeindetag, der Städtetag, der VKU, der DVGW und viele andere warnen völlig zu Recht: Diese Auslegung weicht vom etablierten Rechtsverständnis ab. Im Ausschuss wurde gesagt, die Begründung des Gesetzentwurfs würde höchstens bei der historischen Auslegung vor Gerichten relevant. Aber genau dort finden doch die Debatten statt, wenn Getränkehersteller klagen. Dort ist dann die historische Auslegung relevant. Liebe CSU und FREIE WÄHLER, geben Sie sich in diesem Parlament einen Ruck, und vollbringen Sie ein kleines Weihnachtswunder. Gehen Sie in die Debatte, und stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu. Dann könnten auch wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Es liegen zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung vor: zunächst Herr Kollege Felix Freiherr von Zobel. Herr Baron, bitte schön.

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Felix Freiherr von Zobel FREIE WÄHLER

Liebe Kollegin, Sie haben vom Tiefengrundwasser gesprochen und gesagt, dass es wertvoller sei. Da stimme ich Ihnen zu. Sie wollen aber auch, dass es teurer wird. Da stimme ich Ihnen nicht zu. Ich persönlich weiß nämlich nicht, wo das Tiefengrundwasser anfängt und wo die Vorstufe endet. Ich vergleiche das einmal mit der Baumgrenze in den Alpen. In den Voralpen liegt die Baumgrenze bei 1.800 Metern. Das ist klar bestimmbar. In den Zentralalpen liegt die Baumgrenze bei 2.000 Metern. Können Sie mir sagen, wo die Grenze zum Tiefengrundwasser ist? Wenn Sie mir das nicht sagen können, dann könnten wir einen Rechtsstreit nach dem anderen reingeknallt bekommen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Anna Rasehorn SPD

Herr von Zobel, ich stimme Ihnen vollkommen zu: Wir wissen zu wenig über das Tiefengrundwasser. Auch das wurde in der Expert:innenanhörung sehr deutlich. (Alexander Flierl (CSU): Nicht wissen, wo es anfängt, aber ein höheres Entgelt verlangen!) Sowohl Prof. Kunstmann als auch die Expert:innen haben in der Anhörung gesagt: Wir haben keine Daten und können auch gar nicht forschen. – Unsere Schriftlichen Anfragen ans Ministerium haben uns Recht gegeben. Wir wissen zu wenig über das Tiefengrundwasser. Wir wissen aber, dass zum Beispiel große Getränkeunternehmen für das Reinheitsgebot das Tiefengrundwasser abpumpen müssen. Wir sagen: Solange wir zu wenig wissen, wir aber wissen, dass es wertvoll ist und wir uns damit auseinandersetzen müssen, finde ich, sollten wir insbesondere dann, wenn es nur um das Reinigen von Flaschen geht, durchaus einen höheren Preis verlangen. Es ist einfach wertvolleres Wasser. Ich stimme zu, wenn es heißt, dass wir bisher darüber zu wenig wissen. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Zur nächsten Zwischenbemerkung erteile ich der Kollegin Tanja Schorer-Dremel von der CSU-Fraktion das Wort.

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Ich möchte mit meiner Frage zuerst einmal etwas feststellen. Frau Kollegin Rasehorn, ich möchte mich für die stets fachliche, konsequente und auch faire Diskussion, die wir im Umweltausschuss pflegen, bedanken. Das ist eine gute Basis. So sollten wir hier zusammenarbeiten. Das schätze ich ungemein. (Beifall bei Abgeordneten der CSU und der FREIEN WÄHLER)

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Anna Rasehorn SPD

Dieses Kompliment und den Dank kann ich zurückgeben!

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Tanja Schorer-Dremel CSU

Das ist nicht immer so, deswegen darf man das auch mal sagen. Der zweite Grund meiner Zwischenbemerkung ist: Welche Bedeutung, weil Sie das gerade angesprochen haben, hat aus Ihrer Sicht die Begründung bei einem Gesetzestext? Wir haben das nach der Anhörung im Umweltausschuss intensiv diskutiert. Welche abschließende Bedeutung hat die Begründung eines Gesetzestextes?

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Anna Rasehorn SPD

Zuerst einmal keine Bedeutung; allerdings dann, wenn ein Rechtsstreit kommt und private Unternehmen zum Beispiel fragen, was eine "Krise" ist – auch das ist nicht klar definiert –, können Klagen kommen. Im Rahmen der Auslegung, wie wir im Parlament darüber diskutiert haben, ist die Begründung wichtig. Dass dieses Tor geöffnet wird, wobei wir doch alle inhaltlich einer Meinung sind, ist unnötig und bringt Leute sprichwörtlich auf die Palme, was es nicht gebraucht hätte. Deswegen war unsere Position: Hätten wir hier im Parlament und auch im Umweltausschuss genügend Zeit gehabt, um darüber zu diskutieren, (Alexander Flierl (CSU): Wir hatten ausreichend Zeit!) wäre dieses Problem wahrscheinlich aufgefallen, und wir hätten die Kuh vom Eis gebracht, bevor es viele Leute auf die Bäume bringt. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Es hat keine Bedeutung!) – Doch, vor Gericht hat es durch die historische Auslegung – an dieser Stelle darf ich den Ausschussvorsitzenden Alexander Flierl gerne zitieren – Relevanz. Das ist ein Tor, das nicht hätte aufgemacht werden müssen. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei der SPD)

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Tobias Reiß

Herr Kollege Flierl, bitte.

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Alexander Flierl CSU

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes ist ein entscheidender Schritt hin zu einer modernen und zukunftsfesten Wasserpolitik. Entgegen den unberechtigten Anwürfen, den fehlerhaften Behauptungen und den rechtlich falschen sowie sachfremden Erwägungen müssen wir eindeutig feststellen, dass wir als Landesgesetzgeber genau den Spielraum ausnutzen, der uns zur Verfügung steht. Wir novellieren das Wasserrecht, damit es schlanker, praxistauglicher und vor allem weiterhin rechtssicher ist. Wichtig ist für mich besonders eines: Das neue Bayerische Wassergesetz ist kein Gesetz der Überschriften und kein Sammelsurium an politischen Absichtserklärungen; vielmehr ist es funktional, modern und liefert genau das, was der Freistaat Bayern, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger brauchen: klare Handlungsregelungen, taugliche Rechtsgrundlagen und echte Vollzugstauglichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Dieser Gesetzentwurf ist kein abstrakter Umbau, sondern ein konkretes Zukunftsgesetz, das den Wasserschutz, die Straffung von Verfahren, die schnellere Umsetzung von Maßnahmen, die Einführung des Steuerungselementes des Wasserentnahmeentgeltes sowie die Klimaanpassung intelligent miteinander verbindet. Dazu brauche ich keine lange zusätzliche Beratung. Wir haben uns im Umweltausschuss ausreichend Zeit dafür genommen. In der Anhörung haben wir schon grundsätzlich debattiert und auch mit den Expertinnen und Experten gesprochen. Wir haben uns danach nochmals mehrere Stunden mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen auseinandergesetzt. Da braucht es kein zusätzliches, überlanges Verfahren. Wir haben straff durchgezogen, aber auf keinen Fall undemokratisch. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Entscheidend ist außerdem, dass dieses neue Gesetz Regeln schafft, die wirken und nicht nur politische Prosa sind, die gut klingt, wie es von der Opposition anklingt. Die AfD kapriziert sich einzig und allein auf das Wasserentnahmeentgelt. Sie verkennt, dass wir genau dieses Instrument brauchen, um Wassersicherheit zusätzlich zu finanzieren. (Gerd Mannes (AfD): Nein!) Das ist doch das Entscheidende: Wir brauchen diese Mittel für den Boden, für die Wasseraufnahmefähigkeit, für den Wasserrückhalt und den Landschaftswasserhaushalt. Wenn Sie etwas zum natürlichen Wasserrückhalt lesen wollen, dann kann ich Ihnen empfehlen, das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zu lesen. Dort steht genau das drin, was wir schon beherzigen und was Sie jetzt auch zusätzlich gefordert haben. Bei den GRÜNEN ist es nicht viel besser. Die GRÜNEN holen den alten eigenen Gesetzentwurf zum Wassergesetz aus der Mottenkiste heraus, der völlig untauglich und völlig unbrauchbar war, wie zum Beispiel bei der Frage der Definition von Tiefengrundwasser, mit dem man letztlich dazu gekommen wäre, wenn man den GRÜNEN gefolgt wäre, dass keine einzige Mineralwasserabfüllung in Bayern mehr möglich gewesen wäre. Die Hauptsache wäre aber gewesen, für das bayerische Bier hätte es die Möglichkeit gegeben, Tiefengrundwasser weiterhin zu nutzen. Das ist keine in die Zukunft gerichtete Politik. Das ist völlig an der Sache vorbei. Sie haben keine Ahnung, was Sie von sich geben. Deswegen komme ich bei den weiteren Punkten noch darauf zu sprechen, weil die GRÜNEN insbesondere beim Wasserentnahmeentgelt mehr Bürokratie wollten und eine höhere Belastung der Bürgerinnen und Bürger – und das ist beides mit uns nicht zu machen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Johannes Becher (GRÜNE): Digitale Wasserzähler!) Die Kritik der Opposition hat keinerlei Substanz, null Substanz. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Sie verkennt insbesondere, dass wir mit diesem Wassergesetz Maßstäbe setzen, dass wir wesentliche Säulen implementieren, zum Beispiel eine Digitalisierung zum Systemwechsel. Neben dem digitalen Wasserbuch, das schon angesprochen worden ist, wird ein echter Digitalisierungsschub vorgenommen, indem wir die digitale Antragstellung, die digitale Bekanntmachung und auch die digitale Auslegung der Unterlagen ermöglichen. Das ist, glaube ich, ein entscheidender und wesentlicher Schritt zu einem Wechsel hin zur Digitalisierung. (Zuruf von den GRÜNEN) Das ist nicht nur modern und spart Zeit, sondern senkt auch Fehlerquoten und bringt spürbare Entlastungen im Vollzug. Wir setzen mit diesem Ansatz Maßstäbe hin zu mehr Verwaltungsvereinfachung und insbesondere zur Verwaltungsmodernisierung – nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch. Wir beschleunigen und vereinfachen die Verfahren. Wir setzen Mindestlaufzeiten für Benutzungszulassungen fest: zehn Jahre – für die Wasserkraft natürlich deutlich länger: dreißig Jahre. Wir schaffen eine fünfjährige Übergangsregelung bei auslaufenden Genehmigungen. Wir regeln die Zuständigkeiten, zum Beispiel bei der großen Wasserkraft hin zu den Regierungen, neu, weil es komplizierte Verfahren sind, die besser bei den Regierungen aufgehoben sind. Wir schaffen zur Entlastung von Behörden die Möglichkeit externer Projektmanager und machen den Erörterungstermin fakultativ. Wenn Sie nur einmal bei den Sachverständigenanhörungen zugehört hätten, dann hätten Sie nämlich genau erkannt, dass uns die Sachverständigen in diesem Punkt ganz klar gelobt haben, dass wir alles ausgeschöpft haben, was gesetzlich möglich ist, um Verfahren schneller, einfacher, effizienter zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Johannes Becher (GRÜNE): Digitale Wasseruhr!) Lassen Sie mich jetzt noch zum Wasserentnahmeentgelt kommen, das wir als maßvolles, gerechtes und praxistaugliches Steuerungselement einführen. Ich glaube, das zeigt eine moderne Gesetzgebung, dass wir zuerst – Danke schön, lieber Walter Nussel als Beauftragter der Staatsregierung für Entbürokratisierung – den Praxischeck gleich am Anfang des Gesetzgebungsprozesses begonnen haben, dass wir mit allen Beteiligten gesprochen und die Details abgeklopft haben. Das Ministerium hat dann daraus einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der tatsächlich trägt. Wir beurteilen die Auswirkungen auf die Praxis nicht erst im Nachhinein, sondern gleich im Vorhinein. Das unterstreicht, wie moderne Politik handeln muss. So muss moderne Gesetzgebung gestaltet werden. Wir brauchen diesen Paradigmenwechsel und werden diesem Beispiel bei weiteren Gesetzgebungsvorhaben folgen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wichtig war uns auch, dass durch den Wassercent keine Unwucht und keine Wettbewerbsverzerrung für unsere heimische Wirtschaft entsteht. Die Opposition überschlägt sich hier mit Vorschlägen über niedrigere Freibeträge, höhere Entgeltsätze und Rechtsunsicherheit beim Tiefengrundwasser. – Das würde alles nicht tragen. Dies geht zulasten unserer Wirtschaft, der Bürgerinnen und Bürger und der Rechtssicherheit. Ich würde deswegen einfach empfehlen, schauen Sie doch einmal in andere Bundesländer, wenn Sie den Freibetrag bzw. die Freimenge kritisieren: 4.000 Kubikmeter in Baden-Württemberg, andere haben 6.000 Kubikmeter, manche sogar 10.000 Kubikmeter. Ich glaube, es ist ein wahrer Mittelweg, wenn wir hier 5.000 Kubikmeter und auch einen einheitlichen Entgeltsatz von 10 Cent festlegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist doch das Entscheidende. Da Sie auch immer wieder kritisieren, dass landwirtschaftliche Bewässerung angeblich privilegiert würde, dann schauen Sie doch einmal in Ihr viel gelobtes Baden-Württemberg mit grüner Regierungsführung. Dort wird für die landwirtschaftliche Bewässerung nämlich überhaupt nichts verlangt. Das ist doch der Unterschied, wo wir einen klaren Akzent setzen und sagen: Wenn ein eigener Brunnen verwendet wird, dann muss eine überschreitende Menge gezahlt werden; darunter ganz klar nicht. Wenn man sich freiwillig zu Wasser- und Bodenverbänden zusammenschließt und damit grundwasserschonend arbeitet und handelt, dann wird man privilegiert. Das ist genau der richtige Weg. Wir wollen diesen bayerischen Weg weitergehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Noch ein kurzer Satz zur Kritik des Gemeindetages. Ich glaube, eines ist klar, lassen Sie mich das hier auch fürs Protokoll ganz klar festhalten: Die Kritik ist inhaltlich falsch, sie ist auch widerlegt. Der Vorwurf ist konstruiert, unlauter und an den Haaren herbeigezogen. Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen: Bei uns hat und wird die öffentliche Trinkwasserversorgung immer Vorrang haben. Wasser bleibt ein öffentliches Gut. Der Gesetzentwurf eröffnet keinerlei Privatisierungsmöglichkeit. Mit uns wird es Privatisierung oder Kommerzialisierung des Trinkwassers definitiv nicht geben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Herr Kollege, Ihre Redezeit.

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Alexander Flierl CSU

Ich komme zum Abschluss. Ich glaube, wir schaffen ein Wassergesetz, das den Anforderungen der Zukunft gerecht wird: wirksam, schnell, digitaler, verlässlicher. – Wir bitten daher um Zustimmung. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Wir haben drei Zwischenbemerkungen. Zunächst Frau Kollegin Rasehorn.

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Anna Rasehorn SPD

Sehr geschätzter Herr Kollege Flierl, als bayerische Schwäbin ist das baden-württembergische Schwaben für mich überhaupt kein Heiligtum oder Sonstiges. Das möchte ich von mir weisen. Da müssen Sie mit den GRÜNEN reden. Mir wurden von Ihren Kolleg:innen allerdings Fake News vorgeworfen, als ich auf den Gemeindetag zu sprechen gekommen bin. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags – – (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Noch! – Heiterkeit – Volkmar Halbleib (SPD): Wir setzen ihn gleich ab wegen kritischer Auffassung?) Vielleicht schreiben Sie ihm nicht nur substanzlose Kritik wie mir zu. Er hat in dem Artikel heute über die Defizite, die er beim Wassergesetz meine, geantwortet: "Das Gesetz sieht vor, dass die Wasserversorgung künftig nicht mehr eine rein kommunale Aufgabe ist." (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Einfach falsch!) "In Zukunft sind Kommunen nach dem Wortlaut der Vorschriften bloß noch für die Trinkwasserversorgung zuständig." (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Er lügt halt einfach! – Josef Lausch (FREIE WÄHLER): Oder er weiß es nicht! – Volkmar Halbleib (SPD): Das könnt ihr dann mit ihm klären! – Felix Locke (FREIE WÄHLER): Man muss keine Lügen weitererzählen!) "Damit könnte einer Schatten-Wasserwirtschaft, die von Industrie, Landwirtschaft und Gartenbau betrieben wird, Tür und Tor geöffnet werden. Wir vom Städte- und Gemeindetag halten das für unsäglich – gerade für trockene Regionen wie Unterfranken. […] Es ist eine ungeheure Klientelpolitik!" (Bernhard Pohl (FREIE WÄHLER): Fake News!) Was sagen Sie dazu, wenn Sie es mir nicht glauben? Er ist zumindest Ihr Parteikollege. (Zurufe)

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Alexander Flierl CSU

Vielen Dank, liebe Kollegin. – Lassen Sie mich das noch einmal darstellen. Ich weiß nicht, warum man zu diesen Behauptungen kommt. Entweder sind sie böswillig absichtlich oder grob fahrlässig unwissentlich aufgestellt worden. Beides wäre gleich schlimm. Beides ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, denen man dann Sand in die Augen streut, auch unlauter. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Letztendlich ist das eine Miss- und Fehlinterpretation. Lesen Sie den Gesetzentwurf doch auch einmal durch. Vom juristischen Grundsatz her ist für uns eindeutig und klar, dass Wasserentnahme zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung im gesamten Abwägungsprozess immer Vorrang vor anderen Nutzungen hat. Das, was in dem Zeitungsartikel behauptet wird, findet definitiv keine Stütze im Gesetzentwurf. Ich widerspreche dem klar und eindeutig. Wie ich gesagt habe: Wasser bleibt weiterhin ein öffentliches Gut. Daran lassen wir auch nicht rütteln. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Herr Kollege Hierneis.

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Christian Hierneis GRÜNE

Sehr geehrter Herr Kollege Ausschussvorsitzender, eine Frage: Kennen Sie das Merkblatt 1.4/6 des LfU, wo Tiefengrundwasser genau definiert ist? – Falls nicht, sollten Sie und der Kollege von Zobel sich das einmal durchlesen. Die zweite Frage: Wo bauen wir beim Wassercent Bürokratie auf? Das unterstellen Sie uns ja permanent. Wir wollen einen digitalen Zähler einbauen, der keinerlei Arbeit mehr macht, während bei dem, was Sie mit Pumpbüchern und eidesstaatlichen Versicherungen machen, Arbeit aufgebaut wird. Das Dritte: Dieser Absatz ist, um die Kollegin Jakob noch einmal zu korrigieren, kein Begleittext, sondern eine Gesetzesbegründung. Eine Gesetzesbegründung hat den Sinn, den geschriebenen Gesetzestext zu begründen. Der Absatz, in dem steht, dass Flaschenwasser der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Katastrophenfall gleichgesetzt ist, steht nicht im Gesetz. Wie Sie richtig sagen, hat er keinerlei Bedeutung. Ich möchte dann wissen: Warum haben Sie ihn reingeschrieben, wenn er keine Bedeutung hat und auch im Gesetz nicht zu finden ist? (Beifall bei den GRÜNEN – Zuruf des Abgeordneten Josef Lausch (FREIE WÄHLER))

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Alexander Flierl CSU

Geschätzter Kollege Hierneis, durch ständige Wiederholung wird es nicht wahrer. Die Begründung ist spätestens seit heute überholt. Wir haben im Ausschuss schon klargestellt, dass wir ganz klar definiert haben: Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat Vorrang. Nur in extremen Ausnahmefällen – im Katastrophenfall, im Kriegsfall oder aufgrund von Belastungen des Trinkwassers, wofür es übrigens in Unterfranken, in Schwaben schon Beispiele gab, in denen Flaschenwasser zur Verfügung gestellt wurde – und nicht einmal bei Betriebsstörungen, sondern wirklich nur in extremen Notfällen – – (Johannes Becher (GRÜNE): Das geht jetzt schon alles! Auch ohne das Gesetz!) – Das geht jetzt alles schon. Deswegen ist es auch kein Problem, das in der Begründung noch einmal darzustellen. Die Begründung ist aber spätestens seit heute, seit der Begründung durch die Regierungsfraktionen, durch die Kollegin Tanja Schorer-Dremel, durch die Kollegin Marina Jakob und letztendlich auch durch mich überholt. Zum Tiefengrundwasser im tertiären Hügelland müssen Sie einmal diskutieren; da beginnt Tiefengrundwasser schon im ersten Grundwasserstock. Ich glaube deswegen, man kann da nicht so vorgehen wie Sie. Sie wollen nämlich die Bürgerinnen und Bürger dadurch, dass Sie Ausnahmen letztendlich komplett abschaffen, mehr belasten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Und die Frau Kollegin Gmelch, bitte.

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Christin Gmelch AfD

Sehr geehrter Herr Flierl, ich habe es jetzt gerade vor mir: 50 Verbände und Einrichtungen haben sich zu dem Wassergesetz abgestimmt. Trotzdem sagen alle, der Gesetzentwurf ist nicht so richtig aktuell gelungen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Der Bauernverband lehnt vor allem den Wassercent ab. Er war ja auch in der Anhörung da und hat gesagt, er ist davon nicht begeistert. Was sagen Sie dazu? (Zuruf der Abgeordneten Anna Rasehorn (SPD))

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Alexander Flierl CSU

Sie müssen dann schon auch einmal weiterlesen. Im Endeffekt heißt es zu Anfang immer: Wir wollen keinen Wassercent, weil dadurch natürlich unsere Klientel belastet wird. Aber im zweiten Schritt heißt es dann: Wenn er aber eingeführt wird, dann würden wir sehr gerne auch von den Einnahmen profitieren. Ich glaube, man muss das schon entsprechend abschichten und klarstellen. Natürlich führen wir ein Steuerungselement ein, weil wir es brauchen: zum Wasserschutz, für den Landschaftswasserhaushalt, für unsere landwirtschaftlichen Betriebe, die letztendlich dann auch grundwasserschonend wirtschaften, für unsere Kommunen, damit sie auch weiterhin qualitativ hochwertiges und reines Trinkwasser zur Verfügung stellen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Tobias Reiß

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächste Wortmeldung: Kollege Mannes für die AfD-Fraktion. Bitte. (Beifall bei der AfD)

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Gerd Mannes AfD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Damen und Herren! Mit Ihrem Gesetz – Sie haben es gerade gut ausgeführt – haben Sie einmal wieder eine neue Klimasteuer erfunden: ein weiteres Instrument der Abzocke unserer Bürger. Frau Schorer-Dremel, Herr Flierl, hören Sie endlich auf mit diesem Klimageschwätz. Sie hören sich schon an wie die GRÜNEN. (Alexander Flierl (CSU): Das ist kein einziges Mal in meiner Rede vorgekommen! Hätten Sie zugehört! Wer hat Ihnen denn diese Rede aufgeschrieben?) Sie benutzen das nur als Vorwand, um dem Steuerzahler noch tiefer in die Tasche zu greifen. So machen Sie das. (Zuruf des Abgeordneten Johannes Becher (GRÜNE) – Heiterkeit – Unruhe – Glocke des Präsidenten) Der Herr Söder hat früher Bäume umarmt. Jetzt umarmt er das Geld anderer Leute und zieht es ihnen aus der Tasche. Man kann den Wassercent auch als Söder-Abzockcent bezeichnen. Das ist wirklich so. (Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN: Oje!) Die Staatsregierung zockt hier wirklich die Bürger ab. Mein Kollege hat es schon gesagt. Die Erfahrung zeigt: Wenn eine neue Steuer eingeführt ist, dann bleibt sie dauerhaft und steigt. Es hilft auch nichts – das haben Sie ja gut ausgeführt –, dass dieses Gesetz natürlich auch sinnvolle Inhalte hat. Das muss man schon zugeben. Konkret wird der technische Hochwasserschutz entbürokratisiert. Sie schlagen hier nur Teillösungen vor, statt ein komplettes Gesamtflächenkonzept; aber positiv – das will ich noch einmal erwähnen – ist: Zuschüsse für Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz wurden auf 80 % erhöht, Herr Glauber. Das ist nicht schlecht. Wir haben in der Vergangenheit bereits 90 % gefordert. Das haben Sie abgelehnt. Wir hätten da noch ein bisschen Luft nach oben. (Zurufe der Abgeordneten Petra Högl (CSU) und Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Auch die Einführung des digitalen Wasserbuchs ist sinnvoll, kommt aber auch viel zu spät. Die Digitalisierung hätte man schon viel früher angehen können, genauso wie das digitale Wasserrecht zur Beschleunigung von Verfahren. Das ist natürlich schon richtig, aber spät. Trotzdem fehlt dem Gesetz – das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt – eine klare Zielrichtung zur besseren Wasserverfügbarkeit. Fakt ist: Es regnet genauso viel wie früher. Wir brauchen auch eine Stärkung von Wasserrückhaltefähigkeit in der Fläche; aber das leistet Ihre Novelle nicht. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Wenn Sie Bäume umarmen würden, wüssten Sie, dass das nicht stimmt!) Herr Flierl, merken Sie sich eines: Gebühren schaffen nicht mehr Wasser. Sie schaffen nicht mehr Wasser, sondern zocken nur die Menschen ab. (Beifall bei der AfD) In Bayern sind überfällige Investitionen in die Wasserinfrastruktur auch schon seit Jahrzehnten versäumt worden. Das ist ein Regierungsversagen, an dem ist kein Klimawandel schuld. Herr Nüssel, (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Nussel! Nussel!) Sie haben wieder einmal Bürokratie aufgebaut – ein bisschen, Sie haben sie nicht abgebaut. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Nussel!) Insofern muss ich sagen: Sie haben auch wieder versagt, weil wieder mehr Bürokratie dazu- statt weggekommen ist. Um es noch einmal klar zu sagen: Sie schwätzen dann immer vom Klimawandel, um selbst verschuldete Probleme zu vertuschen. Dann nenne ich noch einmal einen wichtigen Punkt: die Chemieindustrie. Die haben auch große Bedenken angemeldet. Die brauchen Kühlwasser, entnehmen das; aber die benutzen das nur, die verbrauchen kein Wasser. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Ja!) Ich sage es jetzt noch einmal: Wer die Chemieindustrie in ihrem Überlebenskampf zusätzlich mit Steuern attackiert, der zerstört den Industriestandort Bayern. Sie handeln da völlig unverantwortlich. (Beifall bei der AfD) Die Staatsregierung quetscht einfach zusätzliche Einnahmen aus den Menschen heraus und nimmt sie auch von der inflationsgebeutelten Bevölkerung. Auch, wenn es nicht viel ist – es kommt etwas dazu. Wir haben doch schon diesen grünen Giftcocktail an verdeckten Klimasteuern, angefangen bei CO , jetzt kommt noch der Wassercent dazu. Das brauchen wir hier im Land wirklich nicht. Sie vernichten die Chemieindustrie in Bayern. Das wollen Sie. Sie beuteln da die Landwirte, die Haus und Hof verkaufen müssen. (Zuruf: Lüge!) – Doch. (Zuruf) Und wissen Sie was? Sie vermiesen den Familien mit Ihren weiteren Kosten den Heiligen Abend. So sieht es aus. Politisch ist das das völlig falsche Signal in Zeiten einer selbst verschuldeten Deindustrialisierung. Hören Sie lieber auf mit Ihrer maßlosen Steuerverschwendung, die Sie tagtäglich durch Klimaprojekte praktizieren. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Hören Sie auf!) Das ist besser, als die Leute abzuzocken. Da kann man dann auch den Hochwasserschutz finanzieren. Also hören Sie auf, bayerisches Steuergeld zu vergeuden und zu verschenken. Kein Steuergeld mehr für sinnlose Klimaprojekte – das ist unsere Forderung. (Beifall bei der AfD) Wir haben dann noch einen Änderungsantrag gestellt. Es sind natürlich sinnvolle Forderungen in dem Gesetz enthalten. Das können wir alles so machen, aber bitte ohne den Wassercent. Hochwasserschutz, Digitalisierung – das ist alles gut. Der Wassercent muss heraus, dann würden wir zustimmen. Sonst lehnen wir Ihren Gesetzentwurf ab. Stimmen Sie also unserem Änderungsantrag zu. (Beifall bei der AfD)

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Tobias Reiß

Eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung: Kollege Flierl.

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Alexander Flierl CSU

Herr Kollege Mannes, zunächst einmal sollten Sie vielleicht, wenn ich meine Rede halte, besser zuhören. Ich glaube, ich habe kein einziges Mal "Klima" oder "Klimaschutz" –

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Gerd Mannes AfD

Doch!

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Alexander Flierl CSU

– in den Mund genommen –

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Gerd Mannes AfD

Doch, ich habe das ganz genau gehört.

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Alexander Flierl CSU

– und das nicht als wesentliches Argument herangezogen; aber mir geht es vor allem um drei, vier entscheidende Fragen: Wie wollen Sie denn ohne die Einnahmen des Wasserentnahmeentgelts den natürlichen Hochwasserschutz gewährleisten? Wie wollen Sie da zum Beispiel mehr Maßnahmen finanzieren? Wie wollen Sie den Landschaftswasserhaushalt stärken? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist: Ist Ihnen bewusst, dass mit unserem Wasserentnahmeentgelt lediglich der Verbrauch belegt wird und nicht der Gebrauch, wie es in der chemischen Industrie insbesondere für Kühlzwecke häufig der Fall ist? Und ist Ihnen auch bewusst, dass für geringfügige Wasserentnahmen, wie zum Beispiel das Tränken von Vieh, eine entsprechende Ausnahme vom Wasserentnahmeentgelt gegeben ist? Meine letzte Frage wäre dann nämlich diesbezüglich auch noch, wenn Sie also anführen, dass die Ausnahmen hier nicht ausreichend wären: Warum wollen Sie mit Ihrem Änderungsvorschlag, den Sie vorbringen, genau die Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger durch die Entlastung –

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Tobias Reiß

Ihre Redezeit.

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Alexander Flierl CSU

– bei der Abwasserabgabe streichen, sodass die Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger –

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Tobias Reiß

Ihre Redezeit.

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Alexander Flierl CSU

– mehr bezahlen müssten?

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Gerd Mannes AfD

Das war jetzt eine ganze Menge Fragen. Leider habe ich in einer Minute nicht so viel Zeit, das müssen wir dann im Anschluss machen. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Und in drei Jahren auch noch nicht! – Unruhe) Aber vielleicht sage ich das Wichtigste. (Anhaltende Unruhe) Ich kann auch fünf Minuten reden; aber das Wichtigste ist der Hochwasserschutz. Wir haben in der Vergangenheit gefordert, (Zuruf des Abgeordneten Alexander Flierl (CSU)) dass die Staatsregierung die Kommunen und Gemeinden mehr unterstützen muss. 50 % an Zuschüssen war viel zu wenig. So konnten sich die meisten Gemeinden einen Hochwasserschutz nicht leisten. Es war zumindest sehr schwierig. (Alexander Flierl (CSU): Das ist doch jetzt geändert!) Das hat ganz tief hineingeschlagen. Wir haben damals gesagt: Wir wollen 90 %. Wir hatten da verschiedene Aufstaffelungen für verschiedene Projekte, und wir haben damals gesagt: Decken Sie doch diese Ausgaben durch die sinnlosen Klimaschutzausgaben, wo Sie das Geld für sinnlose Projekte nur verschleudern. – Das war unsere Kernforderung. Wir hatten damals die Ausgaben für den Hochwasserschutz schon gedeckt. Jetzt ist leider die Zeit aus, die anderen Fragen beantworte ich Ihnen dann im Nachgang. (Beifall bei der AfD – Alexander Flierl (CSU): Ja, weil Sie es nicht beantworten können!)

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Tobias Reiß

Als nächster Kollege Roland Weigert, bitte.

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

Wie viel Zeit habe ich denn? (Felix Locke (FREIE WÄHLER): Dreieinhalb Minuten!) – Dreieinhalb Minuten habe ich. Damit bleibt nicht viel Zeit übrig. – Hohes Haus, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst Herr Kollege Mannes, allein Ihre Wortwahl "Abzockcent" zeigt, dass Sie in der Thematik völlige Unkenntnis haben (Zuruf des Abgeordneten Andreas Winhart (AfD)) und sogar Ignoranz an den Tag legen. Das ist bitter. Herr Kollege Meußgeier, ich muss mich bei Ihnen für einen Rechenfehler entschuldigen: Um tatsächlich 1 Cent effektiven Mehraufwand beim Bierkonsum durch den Wasserentnahmecent auf den Weg zu bringen, sind es wahrscheinlich keine 15 Maß, die ich trinken muss, sondern 25. (Alexander Flierl (CSU): Vier!) Deswegen ist das kein Genuss und auch kein Grundnahrungsmittel mehr, sondern schon ein Suchtmittel, und das wollen wir sowieso nicht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU sowie Abgeordneten der GRÜNEN) Meine Damen und Herren, das war nur die Nachrede zu den Einlassungen. Es zeigt sich, dass beim Wasser die Emotionen groß sind und die Nerven blank liegen. Das ist vielleicht gar nicht schlecht, weil das Wasser ein wichtiges Thema ist. Aber dass die Nerven blank liegen, das zeigt die Beratung. Das sieht man auch an der Berichterstattung in der Tagespresse. Meine Damen und Herren, das will ich jetzt auch in aller Deutlichkeit sagen: Das sieht man auch an den Angriffen gegen den Umweltminister, gegen Staatsminister Glauber. Vieles, was ihm gegenüber geäußert wird, ist weit unterhalb der Gürtellinie. Ich nenne Ihnen als Beispiel den Angriff, wonach hier Begehrlichkeiten für die Wasserversorgungsprivatisierung geweckt würden. Das ist zu viel des Guten, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Das schießt bei aller politischen Diskussion weit über das Ziel hinaus – ich sehe, ich habe nur noch 1:30 Minuten, da bleibt mir nicht mehr viel Zeit –, denn; Das Gesetz der Regierungsfraktionen würde zur Privatisierung des Wassers führen. – Das ist gänzlich falsch. Das Gesetz benennt ausdrücklich den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor anderer Nutzung. Meine Damen und Herren, der Wassercent wird dazu führen, dass dieses Gut, das immer knapper wird, auch künftig ein öffentliches Gut bleiben wird und nicht zum privaten Gut mutiert. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Ganz genau!) Das ist eine weitsichtige Entscheidung des Umweltministers. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Man muss bei dieser Vorlage nicht mit allem einverstanden sein, meine Damen und Herren. Das kann man in der politischen Diskussion durchaus diskutieren; aber dieses Gesetz ist dem Allgemeinwohl verpflichtet. Das steht für mich völlig außer Frage. Deswegen, Herr Staatsminister, ist dieser Gesetzentwurf aus meiner Sicht, aus Sicht meiner Fraktion und aller Vernünftigen im Hause hier zustimmungsfähig. Deswegen sollten Sie dafür Ihre Hand heben. (Lebhafter Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zurufe von den FREIEN WÄHLERN: Bravo! – Unruhe)

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Tobias Reiß

Bleiben Sie bitte am Rednerpult, Herr Kollege. Herr Kollege Weigert!

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

Es war keine Flucht.

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Tobias Reiß

Herr Meußgeier, bitte.

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Harald Meußgeier AfD

Man könnte vielleicht meinen, dass es Flucht war, aber ich sehe es nicht als Flucht an. Sondern der Applaus war hier so laut, dass Sie es nicht mitbekommen haben. Ich habe eine Verbesserung der Rechenaufgabe, die Sie gestellt haben. Sie haben vergessen, dass das Bierglas hinterher auch mit Wasser gereinigt werden muss. Das haben Sie bei Ihrer Berechnung vergessen. (Allgemeine Heiterkeit)

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Roland Weigert FREIE WÄHLER

Ich werde das in die nächste Kalkulation mit einbeziehen. Danke für den Hinweis. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Anhaltende allgemeine Heiterkeit)

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Tobias Reiß

Als Nächster Kollege Patrick Friedl. Bitte. (Der Abgeordnete Patrick Friedl öffnet sich eine Flasche Wasser – Zurufe: Nicht zu viel verbrauchen! Vorsicht, lieber aufheben! Noch ist es kostenlos! – Allgemeine Heiterkeit)

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Patrick Friedl GRÜNE

Einen schönen guten Abend, Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Laune ist ja bestens, obwohl offenbar einiges im Argen liegt. Ich würde mal sagen, das, was hier im Argen liegt, haben Sie schlicht selbst zu verantworten, nämlich dadurch, wie Sie zu diesem Gesetz gekommen sind, was Sie auf dem Weg zum Gesetz alles gemacht haben und was Sie dann nachträglich gegenüber Ihrem ursprünglichen Entwurf hineingeschrieben haben. Diese ganze Blase als solche, die Sie hier jetzt gerade beschwören, haben Sie schlicht selbst zu verantworten. Liebe Frau Kollegin Schorer-Dremel, keine Sorge, die Kernkompetenz politischer Polemik Ihres Führungspersonals, von Herrn Ministerpräsident Söder und Herrn Vizeministerpräsident Aiwanger, werden wir Ihnen nicht streitig machen. (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Nun zum Gesetzentwurf. "Wasser ist die Grundlage allen Lebens und eines der wichtigsten Güter. Das Schutzgutwasser steht infolge des Klimawandels unter Stress. [...] Die Wetterextreme durch die Folgen des Klimawandels nehmen zu. Der Nutzungsdruck [...] wird in Zeiten mit geringem Wasserdargebot steigen." Richtig? – O-Ton Ihres Gesetzentwurfs. Schön wäre es, wenn diese Erkenntnis sich auch im Gesetzestext wiederfinden würde. Dieser ist bestimmt durch Lücken und Fehler. Ich starte mit den Lücken.

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Söder hat im September 2020 die Expert

innenkommission "Wasserversorgung in Bayern" eingesetzt. Das Ergebnis der Kommission war bereits im Mai 2021 auf dem Tisch. Bis Oktober 2021 hat die Staatsregierung den Bericht nicht angenommen, und dann hat es der Umweltminister nur widerwillig getan. Der Bericht ist bis heute nur auf den Seiten der Technischen Universität München, nicht auf denen der Staatsregierung zu finden. Trotz dieser hervorragenden fachlichen Grundlage hat der Ministerpräsident zwei Jahre später erneut einen Runden Tisch einberufen. Von diesem gibt es heute weder eine Veröffentlichung noch ein Abschlusspapier. Das wichtigste Ergebnis Ihrer Expert:innenkommission und die Hinweise der Expert:innen aus einer Anhörung, die wir Ihnen wie alle anderen Anhörungen zum Wasser auch mit Minderheitenvotum abringen mussten, haben Sie nicht interessiert. Ich zitiere den wichtigsten Eckpfeiler der Expert:innen im Wortlaut: "Speicherfähigkeit der bayerischen Landschaft wiederherstellen Der Boden ist der zentrale Filter und Puffer im Wasserhaushalt. Seine Funktionen sind zu erhalten und zu stärken. Die wichtigsten Maßnahmen für einen klimaresilienten Landschaftswasserhaushalt sind die Infiltration flächendeckend zu fördern und die Entwässerung zu reduzieren. Dazu sind notwendig: eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung mit Maßnahmen zur Verbesserung der Bodenstruktur, zum Humusaufbau und zur Vermeidung von Erosion und Verdichtung, der Rückbau von Drainagen und sonstigen Entwässerungsstrukturen, die Wiedervernässung von Mooren und die Renaturierung von Auen sowie ein verbesserter Regenwasserrückhalt in der Fläche." So weit das Zitat der wichtigsten Empfehlungen Ihrer eigenen Expert:innenkommission. Damit sind wir bei der zentralen Lücke. Dazu findet sich nichts in diesem Wassergesetz. Regenwasserrückhalt in der Fläche und natürlicher Hochwasserschutz spielen keine Rolle. Schlimmer noch, im vorgelegten Haushaltsentwurf für den Doppelhaushalt gibt es dafür keinen zusätzlichen Euro. Stattdessen ist der Gesetzentwurf gespickt mit Fehlern und falschen Prioritätensetzungen. Allein der technische Hochwasserschutz wurde in das überragende öffentliche Interesse gestellt. Nur der technische! Der Grundwasserschutz und der natürliche Hochwasserschutz bleiben im Gesetz außen vor. Sie berufen sich immer auf andere Regelungen. Sie hätten es hineinschreiben können. Sie hätten damit dokumentieren können, wie wichtig es Ihnen ist. Es reicht nicht, dass Sie hier Aussagen dazu treffen, dass es Ihnen wichtig ist. Sie können es einfach im Gesetz dokumentieren. (Beifall bei den GRÜNEN) Eine Verschärfung der örtlichen und regionalen Nutzungskonflikte bei Grundwasser und Trinkwasser wird in Kauf genommen, um die Wasser- und Bodenverbände als künftige Bewässerungsverbände zu begünstigen. Es bleibt bei der Eigenkontrolle. Hierzu hat Herr Brandl, der hier schon viel kritisiert worden ist, heute gesagt – das ist nicht meine Begrifflichkeit –: "Staatliche Aufforderung zum Betrug"; so steht es heute auf der Titelseite im Frankenteil der "Mainpost". (Zuruf des Abgeordneten Felix Locke (FREIE WÄHLER)) Es gibt auch einen Angriff auf den Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung in dem Krisenfall einer Aufweichung in Richtung der auf privatwirtschaftliche Gewinnerzielung ausgerichteten Betriebe, zum Beispiel beim Zugriff auf Flaschenwasser. Wir haben es gerade viel diskutiert. Nach dem Angriff auf das Tiefengrundwasser bei der Landesplanung 2023 ist dies das zweite Mal in den letzten drei Jahren, dass es im Interesse der Getränkeindustrie durch die Staatsregierung und die Regierungsfraktionen angegriffen wird. Sie nehmen hier eine Neudefinition vor. Es ist eine historische Auslegung, die damit ausgelöst wird. Wir sagen jetzt schon: Damit wird die Kernaufgabe der öffentlichen Wasserversorgung – Sie sprechen hier von der Trinkwasserversorgung – als Pflichtaufgabe angegriffen, die mit Verfassungsrang geschützt ist. Wir behalten uns hier ausdrücklich eine Klage vor. Das Ergebnis dieser Novelle fünf Jahre nach Ihrer Regierungserklärung "Wasserzukunft" heißt "Söder verzockt unsere Wasserzukunft". – Wir lehnen Ihren Gesetzentwurf ab. (Beifall bei den GRÜNEN – Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Unverschämtheit!)

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Tobias Reiß

Wir haben zwei Meldungen zu einer Zwischenbemerkung. Zunächst Kollege Alexander Flierl.

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Alexander Flierl CSU

Herr Friedl, die Allgemeinplätze, die Sie hier vorgebracht haben mit null oder wenig Bezug zum Gesetz, sind letztendlich schon peinlich. Anders kann man es nicht sagen. Aber lassen Sie mich noch zwei konkrete Fragen stellen. Wie stehen Sie denn zu der Aussage des ebenso angehörten Sachverständigen Prof. Dr. Spieler, der genau erklärt hat, dass die von uns gezogenen Grenzen im Hochwasserschutz eng auszulegen sind und sich eine Ausweitung verbieten würde? Haben wir denn überhaupt beim Landschaftswasserhaushalt und beim natürlichen Wasserrückhalt eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz? Die zweite Frage wäre etwas Grundsätzliches: Wie sehen Sie das? Ist es eigentlich richtig, hier Gesetze für die rechtschaffenen, dem Recht folgenden Bürger zu schreiben, oder ist es richtig, Gesetze immer nur von den schwarzen Schafen her zu definieren? (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Patrick Friedl GRÜNE

Zur ersten Frage: Sie hätten natürlich – das haben wir auch vorgelegt, und so meinen wir das auch – den natürlichen Hochwasserschutz ins überragende öffentliche Interesse stellen können. Sie haben den Vorrang ja hineingeschrieben. Insofern wissen Sie ja, dass Sie eine Abstufung gemacht haben. Sie haben es nämlich in den nächsten Absatz selbst hineingepackt. Zu Ihrer Frage nach Vertrauen und Kontrolle: Sie haben selbst gesagt, dass das, was nichts kostet, nichts wert ist und man das auch kontrollieren muss. Wenn Sie das alles in die Eigenkontrolle stellen, haben Sie ein bürokratisches Problem; denn die Eigenkontrolle muss erst einmal eingepflegt werden. Sie haben damit keine digitale Erfassung. Ihr digitales Wasserbuch ist ein schriftliches Buch, das dann nachgedruckt wird. Sie scannen das ein und bringen das. Sie haben keine wirkliche digitale Erfassung. Aber viel gravierender ist, dass Sie mit gravierenden Fällen zu tun haben, die bis heute unaufgeklärt sind. Wir hatten in unserer Region die rücklaufenden Wasseruhren. Oder wollen Sie das etwa bestreiten? (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Alexander Flierl (CSU): Das ist ja strafbar!)

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Tobias Reiß

Vielen Dank. – Die zweite Zwischenbemerkung ist nicht mehr zulässig, weil die FREIEN WÄHLER ihr Kontingent genauso wie die AfD und die CSU ausgeschöpft haben. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Felix, du hast noch 24 Sekunden!) Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Glauber um das Wort gebeten. Herr Staatsminister, bitte. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Sehr geehrter Herr Vizepräsident, verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei der Zweiten Lesung des Wassergesetzes in Bayern gibt es nur einen Gewinner des heutigen Tages: Die Gewinner sind die Bürgerinnen und Bürger in diesem Freistaat Bayern, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Was wir in der letzten Dreiviertelstunde an Geschichten gehört haben, ist unglaublich. Es ist unglaublich, wie man dem Gewinner Bürger so viele Dinge rund um das Thema Wasser so falsch darstellen kann. Ich bin seit sieben Jahren Minister. Es gibt Dinge, die einen in der Kindheit, in der Jugend prägen. Mich persönlich hat in der Kindheit das Thema Wasser sehr geprägt. Ich habe zu Hause in Pinzberg einen Großvater – Pinzberg besagt schon, dass wir auf einem Berg wohnen. Die Bürgerinnen und Bürger, die Frauen und Männer, haben damals die Leitungen mit der Hand und in Spanndiensten selber gegraben, damit sie in den Haushalten Trinkwasser hatten. Die Bilder, die zeigen, wie damals in Franken wegen Wassermangels nach Wasser gegraben wurde, sind beeindruckend. Wir setzen uns für Wasser in diesem Lande ein. Mit diesem Wassergesetz setzt sich diese Regierung für Wasser in Bayern ein, ohne irgendjemanden nicht im Blick zu haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Eine zweite Sache hat mich in meiner Kindheit geprägt. Der Großvater ist nachts um 12 Uhr, um 1 Uhr, um 2 Uhr aufgestanden, wenn Regen gefallen ist. Lieber Herr Meußgeier, als Franke wissen Sie genau, wie oft wir wenig an Niederschlag haben. Von daher hat mir Ihre Rede überhaupt nicht gefallen; denn Sie als Franke müssten eigentlich um jeden Tropfen kämpfen, statt hier zu erzählen, dass das unnütz sei. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Nachts um 1 Uhr, um 2 Uhr aufstehen, um in Franken Regenfässer zu füllen – da ging es nicht um 1,90 Euro, um 1,95 Euro; da ging es darum, dieses Lebensmittel, dieses Wasser für die Gärten zu sichern, weil eben zu wenig Wasser da war. Man hat diese Kanäle mit Händen und Schweiß gegraben. Man hat sich also genau darum gekümmert. Sie brauchen uns daher nicht zu erzählen, dass sich diese Staatsregierung, die Regierungsfraktionen nicht für die Zukunft des Wassers einsetzen würden, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Es geht weiter. Als ich das Abitur nachgemacht habe und später Student war, war ich in der freien Zeit bei meiner Gemeinde als Gemeindearbeiter angestellt. In dieser Zeit als Gemeindearbeiter hattest du die Verantwortung für die Wasserversorgung. – Ihr lacht darüber. Das ist eine kommunale Aufgabe, und diese sichert man. Ich durfte in dieser Zeit auf unser Wasserhaus schreiben: Wasser ist Leben. Später, im Gemeinderat, wird dich dieser Spruch immer begleiten, weil du nämlich für diese Wasserversorgung der Bürgerinnen und Bürger verantwortlich bist. Mit jeder deiner Entscheidungen sorgst du dafür, dass aus den Wasserhähnen in den einzelnen Haushalten Wasser fließt, die Badewanne voll ist, das Spülbecken voll ist und der Garten gegossen werden kann. Für diese Wasserversorgung arbeiten wir als Kommunalpolitiker. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zum Wassergesetz wurde auch der VKU angehört. Natürlich brauchst du alle Verbände in Bayern. Die 222 Mitgliedsunternehmen des VKU stellen natürlich einen Teil der Trinkwasserversorgung in Bayern. Es gibt aber rund 2.200 Trinkwasserversorger. Damit spricht der VKU natürlich nicht für alle Trinkwasserversorger in Bayern; er spricht für einen Teil. Die Zahl 2.200 sagt doch eines: Wasser ist ein lokales Produkt. Wasser ist regional. Wasser ist vor Ort. Wir haben nur 11 Fernwasserversorger, aber rund 2.200 lokale Wasserversorger. Es gibt kein näheres lokales Produkt als Trinkwasser. Die beiden Regierungsfraktionen sorgen dafür, dass dieses lokale Produkt auch in Zukunft förderfähig und in gutem Zustand ist und allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung steht. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Zum Wassercent in diesem Wassergesetz: Der Wassercent ist eingeführt worden, um diese rund 2.200 Versorger auch in Zukunft zu befähigen, dieses Lebensmittel wegen ausgezeichneter Grundwasserneubildung und nachhaltigem Landschaftswasserhaushalt zu fördern. Wir setzen diese 10 Cent. Ich höre dann: Das Weihnachtsfest ist verdorben. Wegen 5 Euro pro Bürger für die Zukunftssicherung der Trinkwasserversorgung ist das Weihnachtsfest verdorben? – Wenn es kein Wasser geben würde, wäre das Weihnachtsfest verdorben, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Herr Staatsminister, ich frage Sie, ob Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Harald Meußgeier, AfD, zulassen. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Wenn ich fertig bin. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Für uns liegt die Trinkwasserversorgung im überragendem öffentlichen und auch zu sicherndem Interesse. Wir haben den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung dargestellt. Die Staatsregierung, die beiden Regierungsfraktionen, haben in den letzten sieben Jahren über die RZWas viel gefördert. Jeder von Ihnen, der in der Kommunalpolitik unterwegs ist, kennt die RZWas. Wir haben über die Kommunalpolitik über 1,3 Milliarden Euro in die Förderung der lokalen Trinkwasserversorgung investiert. Ich sage die Zahl noch einmal: 1.300 Millionen Euro. Jedem, der uns aus dem Gemeindetag hierzu etwas zuruft, sage ich: Der Freistaat Bayern hat 1.300 Millionen Euro investiert, um die Wasserpreise in Bayern auf einem guten, vernünftigen Niveau zu halten und den Bedarf zu sichern. Das ist eine Leistung, die wir als Freistaat Bayern nicht hätten bringen müssen; denn beim Wasser gilt die Kostendeckung. – Nein, weil die beiden Regierungsfraktionen für die regionale Wasserversorgung ein Herz haben und weil uns das am Herzen liegt, haben wir dieses Geld investiert, damit die lokale Versorgung mit Wasser in gutem Zustand gewährleistet ist. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Heute wurden Geschichten erzählt, wir würden, anders als der Gemeindetag, die öffentliche Trinkwasserversorgung in irgendeiner Form in Abrede stellen. Wir haben im Gegenteil sogar noch etwas eingebaut. Der ein oder andere in diesem Raum kennt das Altmühltaler Wasser. Wir werden dafür sorgen, dass Altmühltaler kein zweites Mal ein Wasserrecht umsonst erhält. Ab jetzt werden wir als Freistaat Bayern im Bescheid mitreden. Es wird einen Rückfall an den Freistaat Bayern geben. Wer dann noch davon spricht, dass wir nicht für den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung stehen, hat dieses Gesetz nicht gelesen, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Gehen wir weiter: Wir stärken die kommunale Familie. Mit dem Haushalt für dieses Jahr wurden bereits 40 Millionen Euro für den Hochwasserschutz draufgepackt. Der Entwurf für das nächste Jahr sieht weitere 10 Millionen Euro für den Hochwasserschutz vor, 2027 sollen es noch einmal 25 Millionen Euro mehr sein. Die beiden Regierungsfraktionen stehen zum Hochwasserschutz in Bayern. Was machen wir? – Wir haben gute Verhandlungen mit der kommunalen Familie geführt und sie entlastet. Sie tragen jetzt nur noch einen Anteil von 20 % der Planungs-, Bau- und Grunderwerbskosten für den Hochwasserschutz. Das bedeutet eine erhebliche Entlastung; bisher konnte die Beteiligung bei bis zu 50 % liegen. Damit stärken wir die Gemeinden beim Bau von Hochwasserschutzanlagen; wir entlasten sie. Deshalb gibt es einen großen Gewinner: die Bürgerinnen und Bürger vor Ort in den Hochwasserschutzgebieten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Versuche der Opposition, ihre Behauptungen in die Gemeinde- und Stadträte zu tragen, werden nicht funktionieren. Das hat auch die heutige Debatte gezeigt. Wir werden den Wettstreit in jedem Stadtrat und jedem Gemeinderat mit Ihnen aufnehmen. Wir sind für Falschaussagen nicht zu haben. (Zuruf von den GRÜNEN) Diese Staatsregierung steht an der Seite der kommunalen Familie, egal, wer was von irgendwelcher Seite zuruft. Wir sind klare Kommunaler. Wir wissen, was in den Gemeinden des Flächenlandes Bayern geleistet wird. Eine gute, sichere Infrastruktur in Bayern – das ist zumindest unser Anspruch. Sie können gern in andere Bundesländer schauen; dort sieht es mit der Infrastruktur anders aus, Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Dieses Gesetz hat einen weiteren, klaren Vorteil für die Kommunen. Im Zusammenhang mit dieser Modernisierung des Abwasserabgabenrechts gehen wir auch das Thema "hydraulische Einheit" an. Wenn im Abwasserbereich, bezogen auf eine Kläranlage, eine Gemeinde mit anderen Gemeinden zusammengeschlossen ist, dann spricht man von einer hydraulischen Einheit. Wenn mehrere Gemeinden in eine Kläranlage einleiten, ist es bisher so, dass alle Gemeinden quasi mithaften, wenn ein Bescheid nicht ordnungsgemäß ist. Genau das zeigt unsere Kommunalfreundlichkeit: Wir drehen diese Regelung um! Nur derjenige mit einem nicht ordnungsgemäßen Bescheid muss die Verantwortung übernehmen; alle anderen werden am Ende stärker gestellt bzw. entlastet. Auch das ist ein klarer Ausdruck unserer Kommunalfreundlichkeit und der Modernität dieses Wassergesetzes. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir schaffen ein klares, einfaches Verfahren zur Lagerung von Wasser für den Notfall, das heißt für den Brandfall. Die Landwirte können per Anzeige und unter Nutzung der sogenannten Genehmigungsfiktion Wasser bevorraten und damit die örtliche Feuerwehr unterstützen. Auch das haben wir in diesem modernen Wassergesetz geregelt. Wir wissen, dass in Bayern, speziell in Franken, die Trockenzeiten zu Waldbränden und zu Flächenbränden auf den Feldern geführt haben. Wir haben eine pragmatische Herangehensweise gewählt, um die Feuerwehren zu unterstützen. Auch das ist in diesem Wassergesetz zu finden. Damit bin ich bei der Digitalisierung. Deren Bedeutung ist ausführlich dargestellt worden. Der Digitalisierungsteil des Gesetzes wurde in allen Anhörungen gelobt. Wenn hier die Frage nach der Schnelligkeit des Gesetzgebungsverfahrens aufgeworfen wird, dann muss ich sagen: Wir diskutieren über diese Novellierung des Wassergesetzes seit über einem Jahr. (Zuruf von den GRÜNEN) Wir haben es in vielen Runden auf hervorragende Art und Weise hinbekommen. Ich danke den Ausschüssen für die hervorragende Arbeit, die sie im Rahmen der Beratung geleistet haben. Ich danke den beiden Regierungsfraktionen für die Unterstützung des Wassercents. In dem gesamten Jahr standen die beiden Regierungsfraktionen klar an der Seite des Wassercents und des Wassergesetzes. Vorhin wurde die Freigrenze von 5.000 Kubikmetern angesprochen. Ja, Sie finden Bundesländer mit 1.500 Kubikmetern, und Sie finden welche mit 10.000 Kubikmetern. Die Regelung in Baden-Württemberg mit 4.000 Kubikmetern ist nicht weit weg von der unsrigen. Wir haben einen plausiblen, guten Weg gesucht, der allen Menschen vermittelbar ist. Das haben wir auch im Zusammenhang mit diesem Wassergesetz in den Beratungen im vergangenen Jahr in jeder Form gezeigt. Herzlichen Dank an alle, die in den Ausschüssen beim Bürokratieabbau mitgewirkt haben. Natürlich danke ich ebenfalls meinen für die Wasserwirtschaft zuständigen Kolleginnen und Kollegen aus dem Ministerium, die auch in diesem Jahr hervorragende Arbeit geleistet haben. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Noch einmal: Mit diesem Gesetz macht Bayern einen riesigen Schritt. Ich erinnere an Neil Armstrong. Das Wassergesetz wäre ursprünglich heute um 23 oder 24 Uhr, vielleicht auch erst morgen um 1 Uhr, zur Beratung dran gewesen. Neil Armstrong ist früh um 5 Uhr aus seiner Apollo-Landefähre ausgestiegen. Er sagte: Ein kleiner Schritt für einen Menschen, ein großer für die Menschheit. – Ich sage: Ein kleiner Schritt für mich, aber ein großer für die Wasserversorgung in Bayern. (Unruhe bei den GRÜNEN und der SPD) Herzlichen Dank, dass Sie mir zugehört haben. Wir machen Wasser sicher. Wasser ist Leben! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Herr Staatsminister, wir kommen zunächst zu der von Ihnen zugelassenen Zwischenfrage des Abgeordneten Harald Meußgeier, AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Herr Kollege Meußgeier, Sie haben das Wort.

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Harald Meußgeier AfD

Herr Glauber, ich muss mich kurz zu Wort melden, weil Sie mich persönlich angesprochen haben. Schön, dass Sie die Geschichte aus Ihrer Jugend erzählt haben. Ich bin ein paar Jahre älter als Sie und kenne das auch. Ich mache das heute noch, das heißt, ich sammle heute noch Wasser und stehe auch in der Nacht auf, um den Schieber zu öffnen, damit die Regenfässer voll werden. So viel dazu. Aber ich habe eine Frage, und zwar geht es darum: Wir in unserem Landkreis kümmern uns schon um die Wasserversorgung. Sie wissen bestimmt, dass sich in unserem Landkreis die Ködeltalsperre befindet. Aus dieser werden einige Kreise im Umfeld gespeist. Daher brauche ich mich nicht anfeinden zu lassen, dass ich angeblich gegen eine sichere Wasserversorgung bin. Uns ist es wichtig, dass aus diesem Gesetz der Wassercent herausfällt. Über die anderen Punkte haben wir schon debattiert; mit denen können wir mitgehen. In diesem Wassergesetz sind also durchaus gute Punkte enthalten. Was wir kritisieren, ist aber – ich wiederhole es – der Wassercent. Herr Flierl, Ihr Kollege aus der Koalition – Sie sind ja gemeinsam mit der CSU in Regierungsverantwortung –, hat vorhin in seiner Rede gesagt, dass das, was wir fordern, eigentlich längst auf der Agenda sei. Dann frage ich mich: Warum wurde das von Ihnen nicht längst umgesetzt?

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Alexander Hold

Bitte, Herr Staatsminister. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Ich weiß nicht, was genau die Forderung ist, die Sie erhoben haben. (Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU – Zurufe von der AfD)

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Alexander Hold

War das Ihre Antwort? – Danke schön. Herr Staatsminister, mir liegt noch die Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Patrick Friedl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vor. (Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Patrick Friedl GRÜNE

Lieber Herr Glauber, Sie haben uns jüngst in zwei Pressemitteilungen – und soeben wieder wortreich – zu erklären versucht, warum die nachträgliche Änderung in der Begründung zu dem Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung – Stichwort: Flaschenwasser – bedeutungslos sei. Danach drängen sich drei Fragen auf: Glauben Sie selbst an die Bedeutungslosigkeit dieser Änderung? Was hat Sie dann geritten, diese Änderung ohne Not nachträglich in die Gesetzesbegründung aufzunehmen? Und warum streichen Sie sie nicht einfach, wenn sie so bedeutungslos ist? (Alexander Flierl (CSU): Immer noch nicht kapiert?) Als unterfränkischer Abgeordneter noch die Frage: Werden Sie sich dafür einsetzen, dass die Wasserversorgung der Region Würzburg nicht durch den Neubau eines Bergwerks bei Altertheim gefährdet wird? Sie haben doch gerade davon gesprochen, wie dringend jeder Tropfen in unserer Region gebraucht werde und wie gefährdet das Wasser sei. Wir fühlen uns gefährdet dadurch, dass es dort einen Neubau geben könnte. Zu Ihrem Schlusssatz noch: Sie verwechseln hoffentlich nicht Mondlandung mit Bruchlandung. (Heiterkeit und Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Bitte, Herr Staatsminister. Staatsminister Thorsten Glauber (Umwelt und Verbraucherschutz): Zu der Frage nach der öffentlichen Trinkwasserversorgung und dem Vorrang kann ich nur noch einmal darauf verweisen, dass im Gesetz der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung eindeutig festgeschrieben ist. Das wird heute in diesem Hohen Haus beschlossen; davon gehe ich aus. Wenn Sie seitens der GRÜNEN das nicht mitbeschließen, müssen Sie es für sich verantworten. Wir als Regierungsfraktionen werden heute – dessen bin ich mir sicher – den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung festschreiben. Lieber Herr Friedl, Sie haben in den letzten Tagen versucht, mit schon teils irren Behauptungen (Patrick Friedl (GRÜNE): Oh!) das wirklich klare Statement der Staatsregierung und die klare Aussage im Gesetz zum Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung in Abrede zu stellen. Das wird Ihnen nicht gelingen. Ich sage es noch einmal ganz klar: Der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung ist gesichert. In den Ausführungsbestimmungen haben wir sogar den Notfall definiert. Damit ist doch klar, wohin der Freistaat Bayern geht. Wir werden der öffentlichen Trinkwasserversorgung immer den Vorrang einräumen. Sie können es noch so oft in noch so vielen Gemeinderäten probieren – man wird Ihnen nicht glauben, Herr Friedl. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Staatsminister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung zugrunde liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8947, die Änderungsanträge der SPD-Fraktion auf den Drucksachen 19/9030 mit 19/9034 und 19/9102, die Änderungsanträge der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf den Drucksachen 19/9038 mit 19/9046, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/9093, die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz auf Drucksache 19/9225 sowie der zum Plenum eingereichte Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 19/9207. Zuerst lasse ich über den zum Plenum eingereichten Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend "Daseinsvorsorge statt Gewinninteresse – Trinkwasser bleibt kommunal" auf Drucksache 19/9207 abstimmen, zu dem namentliche Abstimmung beantragt wurde. Die Abstimmung wird elektronisch durchgeführt. Die Abstimmungszeit beträgt drei Minuten, und die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 21:19 bis 21:22 Uhr) Werte Kolleginnen und Kollegen, die drei Minuten neigen sich dem Ende zu. Ich schließe hiermit die Abstimmung. Als Nächstes ist über die auf Ausschussebene zur Ablehnung empfohlenen 16 Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen abzustimmen. Ich lasse zuerst über die zwei Änderungsanträge abstimmen, zu denen ebenfalls namentliche Abstimmung beantragt wurde. Wir beginnen mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Wasserzähler verpflichtend einführen!" auf Drucksache 19/9033. Die Abstimmungszeit beträgt zwei Minuten. Die Abstimmung wird elektronisch durchgeführt und beginnt jetzt. (Namentliche Abstimmung von 21:23 bis 21:25 Uhr) Kolleginnen und Kollegen, auch diese zwei Minuten nähern sich dem Ende, und ich schließe hiermit die Abstimmung. Es folgt die namentliche Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Öffentliche Wasserversorgung sicherstellen – keine Zusatzprivilegien für Unternehmen schaffen!" auf Drucksache 19/9102. Die Abstimmungszeit beträgt wiederum zwei Minuten, und die Abstimmung ist nun freigegeben. (Namentliche Abstimmung von 21:25 bis 21:27 Uhr) Kolleginnen und Kollegen, ich nutze die Abstimmungszeit, um jetzt bereits das Ergebnis der ersten namentlichen Abstimmung bekannt zu geben: Zum Plenum eingereichter Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften auf Drucksache 19/9207: Mit Ja haben 37 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 128 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 1) Dann gebe ich auch bereits das Ergebnis der nächsten namentlichen Abstimmung bekannt: Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften auf Drucksache 19/9033: Mit Ja haben 37 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 126 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 2) Die zwei Minuten sind hiermit um, und damit ist die Abstimmung geschlossen. Wir kommen nun zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/9093, über den auf Wunsch der Initiatoren gesondert in einfacher Form abgestimmt wird. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Änderungsantrag der AfD-Fraktion zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Gibt es einzelne Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. Die Fraktionen sind übereingekommen, dass über die noch ausstehenden 13 Änderungsanträge gemeinsam abgestimmt werden soll. Zugrunde gelegt werden die jeweiligen Voten im federführenden Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz. Wer mit der Übernahme seines Abstimmungsverhaltens bzw. des jeweiligen Abstimmungsverhaltens seiner Fraktion im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind sämtliche Fraktionen. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Keine. Damit übernimmt der Landtag diese Voten. Das heißt, diese Änderungsanträge sind abgelehnt. So, und nun warten wir noch auf das Ergebnis der namentlichen Abstimmung, das mir exakt jetzt schon gereicht wird. Ich gebe damit das Ergebnis der weiteren namentlichen Abstimmung bekannt: Änderungsantrag der SPD-Fraktion zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften auf Drucksache 19/9102. Mit Ja haben 14 Abgeordnete gestimmt. Mit Nein haben 149 Abgeordnete gestimmt. Es gab keine Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt. (Abstimmungsliste siehe Anlage 3) Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/8947. Der federführende Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz empfiehlt die Zustimmung zum Gesetzentwurf. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt ebenfalls Zustimmung mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen vorgenommen werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9225. Wer dem Gesetzentwurf mit den empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die CSU-Fraktion sowie die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen! – Die AfD-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 unserer Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. Erhebt sich Widerspruch? – Offensichtlich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die CSU-Fraktion sowie die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Die AfD-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Damit ist das Gesetz angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Ich rufe nun den Tagesordnungspunkt 32 auf: Antrag der Abgeordneten Benjamin Nolte, Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner u. a. und Fraktion (AfD) Vorrangige Förderung des Wohnraums für deutsche Familien durch gezielte Maßnahmen der Wohnungs- und Grundstückspolitik (Drs. 19/7029) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. (Unruhe) Ich bitte, entweder wieder Platz zu nehmen oder für weitere Gespräche den Plenarsaal zu verlassen. Erster Redner ist der Abgeordnete Benjamin Nolte für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort. (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ordentlich gesagt: Ich darf um Ruhe bitten. Nehmen Sie doch bitte Platz, oder verlassen Sie den Plenarsaal. – Bitte, Herr Abgeordneter.

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Benjamin Nolte AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kollegen! Seit Jahren erleben wir in Bayern eine Wohnraumpolitik, die an den Bedürfnissen der einheimischen Bevölkerung konsequent vorbeigeht. Die Staatsregierung hat zugesehen, wie die Immobilienpreise explodieren, junge deutsche Familien aus den Städten und zunehmend auch aus dem ländlichen Raum verdrängt werden und wie der Traum vom Eigenheim für viele Deutsche zu einer Illusion geworden ist. Während CSU und FREIE WÄHLER gebetsmühlenartig Programme ankündigen, die am Ende doch nichts an den strukturellen Problemen ändern, steht fest: Die Regierungen der Altparteien haben es über Jahrzehnte versäumt, die Wohnraum- und Grundstückpolitik strategisch auf die Menschen, die dieses Land tragen, und auf unsere einheimischen Familien, die Bayerns kulturelle, wirtschaftliche und gesellschaftliche Substanz für die Zukunft sichern, auszurichten. Ein Staat, der nicht den Wohnraum seiner eigenen Bevölkerung schützt, verfehlt seine Aufgabe. Genau aus diesem Grund fordern wir, die Wohnraumpolitik endlich zugunsten deutscher Familien auszurichten und die Kommunen in die Lage zu versetzen, bei der Vergabe von Baugrundstücken deutsche Bewerber bevorzugt zu berücksichtigen. Es ist bemerkenswert, wie vehement die etablierten Parteien so etwas ablehnen, und das in einer Situation, in der selbst Durchschnittsverdiener kaum noch in der Lage sind, in ihrer Heimat ein Eigenheim zu finanzieren. Die Staatsregierung redet über Entlastung, hat aber weder die Preisdynamik gebremst noch eine Infrastruktur geschaffen, die Familien wirklich in ihrer Region hält. Der Verlust junger Generationen, der Identitätsverlust ganzer Gemeindestrukturen, die Entwurzelung traditioneller Lebensgemeinschaften hätten durch eine vorausschauende Politik verhindert werden können. Liebe CSU, es genügt nicht, wenn Ihr großer Vortänzer in Berlin die Entwicklung des Stadtbildes kritisiert, aber nichts getan wird, um diese Entwicklung zu verhindern. Wir als AfD benennen nicht nur diese Missstände klar und unmissverständlich. Nein, wir haben anders als die Regierungsfraktionen den Mut, auch einmal über die Grenzen des eigenen Landes hinauszuschauen: Zahlreiche Länder auf der Welt schützen ihren Wohnungsmarkt konsequent vor einer Überforderung durch ausländische Nachfrage. In China, Indonesien, Nigeria, den Philippinen oder Thailand sind Landkäufe durch Ausländer teilweise völlig verboten. Neuseeland genehmigt größere Erwerbe nur nach intensiver Prüfung. Kanada und Australien unterwerfen ausländische Investitionen strikten staatlichen Kontrollen. Mexiko erlaubt Käufe in Sperrzonen nur über Treuhandmodelle. In Dubai dürfen Ausländer Land und Immobilien nur in speziell ausgewiesenen, sogenannten Freehold-Zonen kaufen. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Die Schweiz hat mit dem Lex Koller eines der bekanntesten Genehmigungsverfahren der Welt etabliert. Selbst in einigen EU-Ländern, wie zum Beispiel Dänemark, ist der Immobilienerwerb für Ausländer ohne langfristige Aufenthaltsgenehmigung eingeschränkt. Mit anderen Worten: Andere Länder kennen sehr wohl Maßnahmen, die den Wohnraum für die eigene Bevölkerung schützen, nur die deutsche Politik weigert sich beharrlich, diese Realitäten anzuerkennen. Die Staatsregierung versteckt sich hinter angeblichen rechtlichen Zuständigkeiten, statt politisch Initiative zu zeigen. Doch der Bayerische Landtag ist der Gesetzgeber, und selbstverständlich kann Bayern Aufforderungen an den Bund und die EU richten. Andere Länder haben sich wie Dänemark erfolgreich Ausnahmerechte gesichert. Der Unterschied ist ganz einfach: Dort gibt es den politischen Willen dazu. Hier fehlt er. Die AfD fordert eine klare, generationenübergreifende Wohnpolitik, welche die einheimische Bevölkerung schützt, die Perspektiven junger Familien stärkt und die Zukunftsfähigkeit Bayerns sichert. Dazu bedarf es keiner kosmetischen Maßnahmen und keiner Pressestatements ohne Wirkung, sondern einer strukturellen Neuordnung der Wohnraumpolitik zugunsten der Menschen, die dieses Land aufgebaut haben, die hier arbeiten, die Kinder großziehen und unsere Gemeinschaft tragen. Die Staatsregierung hatte über Jahre die Gelegenheit, genau das zu tun; sie hat sie nicht genutzt. Wir legen Ihnen heute einen Antrag vor, der nicht nur notwendig, sondern überfällig ist. Wer die bayerische Identität erhalten, wer lebenswerte Gemeinden bewahren, wer unsere bayerischen Stadtbilder erhalten und soziale Entwurzelungen verhindern will, der kann sich diesem Kurs nicht verweigern. Wenn wir wollen, dass Bayern auch in zwanzig oder dreißig Jahren noch ein Land ist, in dem Familien Heimat finden, in dem Traditionen weitergegeben werden und lokale Gemeinschaften lebendig bleiben, dann müssen wir heute handeln. Ich bitte deswegen um Unterstützung für unseren Antrag, der nicht nur den Mut zeigt, das Offensichtliche anzusprechen, sondern auch das Notwendige zu tun: den Wohnraum in Bayern vorrangig für unsere deutschen Familien zu sichern und damit die Grundlage für ein starkes, stabiles und zukunftsfähiges Bayern zu schaffen, damit die Stadtbilder in Bayern bayerisch bleiben. – Vielen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Abgeordneter. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Abgeordnete Joachim Konrad. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Joachim Konrad CSU

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Unabhängig davon, dass dieser Antrag fundamental dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, ist er zudem völlig überflüssig. Ich war zehn Jahre Bürgermeister in einer Kommune mit 10.000 Einwohnern im Allgäu, und ich habe ungefähr 80 Vergaben für Grundstücke und Wohnungen durchgeführt. Nicht eine Handvoll dieser Vergaben ging an ausländische Mitbürger; aber diese vier oder fünf ausländischen Mitbürger waren honorige Bürger. Sie waren engagiert, haben gearbeitet, waren in den Vereinen tätig, und jeder von diesen Bürgern ausländischer Herkunft hat die Vergabe verdient. Wir lehnen diesen sinnlosen Antrag ab. (Beifall bei der CSU)

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Alexander Hold

Vielen Dank, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Kollege Jürgen Mistol. Bitte, Sie haben das Wort.

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Jürgen Mistol GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere den Artikel 106 Absatz 1 der Bayerischen Verfassung. Dort steht geschrieben: "Jeder Bewohner Bayerns hat Anspruch auf eine angemessene Wohnung." Ich wiederhole: Jeder Bewohner Bayerns. Von einer Nationalität ist nicht die Rede, und schon deshalb ist dieser Antrag abzulehnen. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER Herr Abgeordneter Martin Behringer. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Martin Behringer FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute hat die AfD mit diesem Antrag wieder ihr wahres Gesicht gezeigt, und wir werden sicherlich weder Wohnungen noch Grundstücke nach Herkunft, nach Religion oder nach Hautfarbe verteilen, und deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion Kollegin Sabine Gross. Bitte schön, Sie haben das Wort.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir wollen nicht, dass Menschen ihre Abstammung nachweisen müssen, damit sie bei uns Wohnraum erhalten oder Grundstücke kaufen können. (Benjamin Nolte (AfD): Es geht um die Staatsbürgerschaft!) So etwas hatten wir schon einmal, das wollen wir nicht mehr. Der Antrag ist eindeutig verfassungswidrig und verstößt gegen das Grundgesetz. Ich weiß nicht, was das soll. Der Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen bitte ich ebenso anzuzeigen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD-Fraktion. Enthaltungen? – Sehe ich nicht. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 33 auf: Antrag der Abgeordneten Markus Striedl, Benjamin Nolte, Katrin Ebner-Steiner u. a. und Fraktion (AfD) Familienfreundliche Sitzplatzreservierung bei der Deutschen Bahn erhalten - Aufhebung der Familienreservierung rückgängig machen (Drs. 19/7131) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erste Rednerin ist für die AfD-Fraktion die Kollegin Katrin Ebner-Steiner. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Katrin Ebner-Steiner AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Deutsche Bahn hat die bisherige Möglichkeit einer vergünstigten Familienreservierung für bis zu fünf Personen zum 15. Juni 2025 abgeschafft. Bisher konnten Familien für 10,40 Euro in der zweiten Klasse gemeinsam Sitzplätze reservieren. Seit Juni muss für jedes Familienmitglied eine Einzelreservierung erworben werden. Diese Änderung ist nicht nur ein Nachweis Ihrer verfehlten Familienpolitik, sondern auch Ihrer verfehlten Verkehrspolitik. Sie führt nicht nur zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für Familien, sondern widerspricht auch dem Ziel der Deutschen Bahn, Bahnreisen für Familien attraktiv zu machen. Die Abschaffung der Familienreservierung ist familienfeindlich und wird viele Familien von Bahnreisen abhalten. Viele Bürger haben sich bei uns über diese Ungerechtigkeit beschwert. Auch deshalb fordern wir die Staatsregierung mit unserem vorliegenden Antrag auf: Setzen Sie sich gegenüber der Bundesregierung und dem Bundesrat mit Nachdruck dafür ein, dass die Deutsche Bahn die Abschaffung der Familienreservierung zurücknimmt und das bewährte Angebot einer günstigen Sitzplatzreservierung für Familien wieder einführt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Familienpolitik ist das höchste Anliegen meiner AfD-Fraktion. (Lachen bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir wollen Vorfahrt für unsere bayerischen Familien. Wir setzen uns vor allem für den Schutz, die Freiheit und die finanzielle Unabhängigkeit der Familien ein. Seit vielen Jahren fordern wir deren steuerliche Entlastung durch höhere Freibeträge, insbesondere für Familien mit mehreren Kindern. Wir schlagen die Einführung von Ehestartkrediten und eines zinslosen Baby-Willkommensdarlehens vor, das mit jedem weiteren Kind sukzessive erlassen werden kann. Unsere Familien dürfen nicht mehr auf staatliche Almosen angewiesen sein. Wir wollen den Erwerb von Wohneigentum für Familien erleichtern, (Zuruf der Abgeordneten Barbara Fuchs (GRÜNE)) etwa durch die Abschaffung der Grunderwerbsteuer auf die erste selbstgenutzte Wohnimmobilie, eine Forderung, die neulich sogar die GRÜNEN von uns übernommen haben. Wir wollen zinsgünstige Kredite und eine wirksame Eigenheimzulage, günstigen Wohnraum sowie Wohnungsbau und Immobiliensubventionen für junge Familien. Genauso wollen wir aber auch unsere Alleinerziehenden sowie Pflege- und Adoptivfamilien unterstützen. Was macht diese Staatsregierung? – Sie streicht das Familien- und Krippengeld, was eine erhebliche finanzielle Belastung für unzählige Familien darstellt, gerade für Familien mit mittleren und geringen Einkommen. Das versprochene Kinderstartgeld wurde erst gar nicht eingeführt. Die "Augsburger Allgemeine" hat berechnet, dass damit gerade einkommensschwächeren Familien bis zu 8.400 Euro Familienförderung innerhalb von zwei Jahren entgehen. Diese Staatsregierung betreibt eine Anti-Familienpolitik. Ihr Ministerpräsident spart lieber bei den eigenen Familien als bei illegalen Migranten. (Beifall bei der AfD) Ich fordere Sie daher auf: Haben Sie doch ausnahmsweise mal ein Herz für unsere bayerischen Familien, und stimmen Sie unserem Antrag zu. – Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Abgeordnete. – Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Kollege Martin Wagle. Bitte, Sie haben das Wort.

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Martin Wagle CSU

Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu fortgeschrittener Stunde liegt uns wieder ein Antrag der AfD vor, der eigentlich gar nicht hierhergehört; (Christoph Maier (AfD): Das entscheiden immer noch wir!) denn er ist bereits im Ausschuss mit überwiegender Mehrheit abgelehnt worden, und das vollkommen zu Recht, auch wenn Ihre Beschwerde gegen die Aufhebung der vergünstigten Sitzplatzreservierung für Familien eigentlich berechtigt ist. Ich sage Ihnen: Ich bin auch gegen diese Abschaffung. Sie werden in diesem Parlament niemanden finden, der die Abschaffung gut findet, auch nicht Herr Staatsminister Bernreiter. Aber wir machen nicht die Preise für ganz Deutschland. Das ist der Punkt. Darauf haben wir keinen Einfluss. Das können wir nicht vom Bayerischen Landtag aus regulieren. Aber wir können unseren Unmut zum Ausdruck bringen. Das hat Herr Staatsminister Bernreiter gegenüber der DB Fernverkehr AG auch gemacht. Bei der jährlichen Sitzung im Juni dieses Jahres ist das angesprochen worden. Er hat klar zum Ausdruck gebracht, dass er diese Preispolitik nicht richtig findet. Das ist auch im Protokoll festgehalten. Deswegen ist alles geklärt, was der Freistaat veranlassen kann. Dieser Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Herr Kollege, bleiben Sie bitte noch am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat der Abgeordnete Oskar Lipp von der AfD-Fraktion das Wort.

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Oskar Lipp AfD

Geschätzter Kollege, zu später Stunde habe ich eine kurze Frage. Sie regieren jetzt seit knapp einem Jahr wieder in Berlin mit. Soweit ich weiß, ist die Deutsche Bahn ein Staatskonzern. Warum machen Sie hier nichts? (Beifall bei der AfD)

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Martin Wagle CSU

Schon bei den Ausführungen Ihrer Kollegin Ebner-Steiner, der Bundesrat solle in Aktion treten usw., hat man gemerkt, Sie haben keine Ahnung von Zuständigkeiten. Lassen wir es lieber! Dieser Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Zuruf des Abgeordneten Markus Striedl (AfD))

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Alexander Hold

Der nächste Redner ist Herr Kollege Dr. Markus Büchler für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort.

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Markus Büchler GRÜNE

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube nicht, dass es der AfD darum geht, die Familien zu stärken und die Familienreservierung unbedingt wiedereinzuführen. Ihnen geht es nur darum, den parlamentarischen Ablauf zu blockieren und in die Länge zu ziehen und die Arbeit zu torpedieren, indem wir uns in der Nacht noch damit beschäftigen müssen. Der Antrag ist abzulehnen. (Beifall bei den GRÜNEN und der SPD – Katrin Ebner-Steiner (AfD): Also echt!)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die FREIEN WÄHLER spricht Herr Abgeordneter Tobias Beck. Sie haben das Wort.

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Tobias Beck FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegin Ebner-Steiner, ich habe mich bei Ihrer Rede kurz gefragt, worum es Ihnen genau geht. Geht es Ihnen um die Preisgestaltung der Deutschen Bahn bezüglich der Familienreservierung oder um einen familienpolitischen Rundumschlag? – Mir ist eher Letzteres in den Sinn gekommen. Wie bereits angeklungen, ist die Deutsche Bahn ein eigenständiges Unternehmen. Wir haben darauf keinen Einfluss. Wir wollen auch keinen Einfluss darauf haben. Das ist auch gut so. Der Antrag läuft ins Leere und greift auch inhaltlich zu kurz. Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die SPD-Fraktion spricht Frau Kollegin Sabine Gross. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag klang gut, bis Frau Ebner-Steiner anfing, ihn zu begründen. Die Begründung hat gezeigt, dass es ihr nicht darum geht, eine wichtige Maßnahme wieder einzuführen, sondern dass es allein um populistische Parolen geht, wie zum Beispiel deutsche und bayerische Familien zu schützen. Das zeigt, dass der Antrag nicht ernst gemeint ist, sondern es immer wieder um die alten Argumente geht. (Zuruf der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner (AfD)) Deshalb lehnen wir diesen Antrag ab.

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Alexander Hold

Frau Kollegin, bleiben Sie bitte am Rednerpult. Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung des Abgeordneten Benjamin Nolte von der AfD-Fraktion vor. Bitte.

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Benjamin Nolte AfD

Warum lehnen Sie den Antrag jetzt ab? Sie haben doch einen fast wortgleichen Antrag gestellt, den wir im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr behandelt haben.

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Sabine Gross SPD

Nein, wir haben keinen wortgleichen Antrag gestellt. (Benjamin Nolte (AfD): Fast wortgleich!) Sehen Sie, da ist ein Unterschied zwischen "wortgleich" und "fast wortgleich". Außerdem – – (Oskar Lipp (AfD): Haben Sie den Antrag nicht gelesen? Das ist das Problem! – Heiterkeit bei der AfD)

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Alexander Hold

Lassen Sie bitte die Kollegin antworten.

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Sabine Gross SPD

Gut, das ist Ihr Niveau. Damit muss man sich abfinden, wenn man mit solchen Menschen wie Ihnen zu tun hat. (Beifall bei der SPD – Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Genau!)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag ist abgelehnt. Ich rufe den Tagesordnungspunkt 34 auf: Antrag der Abgeordneten Benjamin Nolte, Markus Striedl, Katrin Ebner-Steiner u. a. und Fraktion (AfD) Transrapid statt Trans - Prüfung und Förderung des Einsatzes von Magnetschwebebahnen in Bayern (Drs. 19/7376) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist Herr Abgeordneter Daniel Halemba für die AfD-Fraktion. Bitte. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Halemba AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, oder sehr geehrter Herr Präsident! Wer weiß, vielleicht fühlen Sie sich ja heute als Frau. (Michael Hofmann (CSU): Was ist denn das für eine Unverschämtheit! – Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Jetzt reicht es aber! Wo sind wir denn überhaupt? Da ist jetzt aber eine Entschuldigung fällig! – Zurufe von der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Jedenfalls beginne ich meine heutige Rede mit einem Zitat vom Herrn Stoiber. (Michael Hofmann (CSU): Auf diesem Niveau brauchen wir gar nicht mehr weiterzumachen! – Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Sie sind ein Flegel! Dafür sollte man sich einmal entschuldigen! – Zurufe von der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD – Unruhe – Glocke des Präsidenten) – Wir wissen es ja nicht.

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter, bevor Sie weiterreden, bestehe ich darauf, dass Sie mich mit meinem Geschlecht anreden und nicht mit einem anderen Geschlecht.

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Daniel Halemba AfD

Ja, also Herr. Dann ist das hier geklärt. (Martin Behringer (FREIE WÄHLER): Wo hat der den Anstand gelernt?) Sehr geehrter Herr Vizepräsident! Ich beginne meine Rede heute mit einem Zitat des ehemaligen Ministerpräsidenten, des Herrn Edmund Stoiber: Wenn Sie vom Flug – –, vom Hauptbahnhof starten. Sie steigen in den Hauptbahnhof ein. Sie fahren mit dem Transrapid in zehn Minuten an den Flughafen hin, an den Flughafen Franz Josef Strauß. – Alle Fehler im Original. An der Rhetorik hat es damals vielleicht ein bisschen gehapert, aber Edmund Stoiber hatte noch eine Vision. Er wollte die Innenstadt Münchens in zehn Minuten mit dem Flughafen verbinden, schnell, leise, zukunftsweisend. Was hat die CSU-Fraktion heute? – Weder Rhetorik noch Visionen. (Beifall bei der AfD) Dafür gibt es aber glücklicherweise die AfD-Fraktion. Deshalb haben wir den Antrag "Transrapid statt Trans – Prüfung und Förderung des Einsatzes von Magnetschwebebahnen in Bayern" eingebracht. Schauen wir uns die Fakten an: Vom Hauptbahnhof München zum Flughafen Franz Josef Strauß braucht man heute mit der S1 oder mit der S8 vierzig Minuten. Edmund Stoibers Traum vom Transrapid München wurde leider im Jahr 2008 beerdigt. Die geplanten Kosten betrugen damals 3,4 Milliarden Euro. Heute wären es inflationsbereinigt ungefähr 4,4 Milliarden Euro. Was denken Sie, wer damals die größten Gegner eines besseren und effizienteren öffentlichen Nahverkehrs waren? – Es waren die GRÜNEN und die SPD im Münchner Stadtrat. Sie führen eine fortschrittsfeindliche Politik. Der damalige SPD-Oberbürgermeister Ude wollte lieber die zweite Stammstrecke statt des Transrapids. Wer hat den Transrapid verraten? – Die Sozialdemokraten. Die Baukosten für die zweite Stammstrecke München liegen aktuell bei sage und schreibe 11 Milliarden Euro. Das Fazit lautet: Es war falsch, den Transrapid zu beerdigen. In China beispielsweise funktioniert er. Ich bin dort sogar schon selbst mit dem Transrapid gefahren. Es sind dreißig Kilometer zwischen dem Flughafen und der Innenstadt. Er fährt 431 km/h in der Spitze. Die Reisedauer für diese dreißig Kilometer beträgt nur acht Minuten. Das war unsere Technologie, entwickelt von ThyssenKrupp und Siemens. Zusammen hatten wir eine Teststrecke in Deutschland. Wir haben diese Technologie an China verschenkt und selbst aufgegeben. Heute entwickelt China auf dieser Grundlage sogar Magnetschwebebahnen mit einer Geschwindigkeit von über 1.000 Kilometern in der Stunde, während wir in Bayern immer noch über Fahrradwege und Tempolimits diskutieren. Wir haben es mit Angstmachern und Angsthabern zu tun. Moderne Kernkraftwerke – Angst. Moderne Magnetschwebebahnen – Angst. Moderne KI – Angst. Es muss Schluss sein mit dieser Angstmacherei. Die Altparteien haben nicht nur den Transrapid begraben, sie haben die gesamte moderne Mobilitätszukunft dieses Landes verraten und verkauft für ideologische Angst und bürokratischen Stillstand. Wir aber wollen das Gegenteil. Wir wollen eine Generation von Machern. Ich verbessere deshalb Stoibers Vision. Stellen Sie sich einmal vor, ein landesweites Transrapidnetz verbindet die Landeshauptstadt München, ihren Flughafen und die Metropolen Nürnberg, Augsburg und Regensburg in Minuten statt Stunden. Vollautomatisierte, auch fahrerlose Züge gleiten lautlos über die Trassen. Bayern wird zu einem Dorf. Stellen Sie sich vor, unsere Kinder steigen hier in den Transrapid ein und sind in 10 Minuten am Flughafen, in 20 Minuten in Innsbruck, in 30 Minuten an der Uni in Nürnberg. Ist es eine Vision? – Ja, es ist eine Vision, aber wir brauchen Visionen, weil Deutschland heute in einer historischen Krise steckt. Unsere Kinder müssen in einem Bayern leben, das wieder Weltspitze ist. Wir dürfen uns nicht vor der Zukunft verstecken, sondern wir wollen sie gestalten: Transrapid statt Trans, Macher statt Angstmacher, Erfindung neuer Zukunftstechnologien statt immer neuer Geschlechter. Liebe CSU, der Edmund Stoiber von damals hätte diesen Antrag sofort unterschrieben. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu hat der Abgeordnete Toni Schuberl, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das Wort.

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Toni Schuberl GRÜNE

Herr Halemba, über Ihrem Bett in Ihrer rechtsextremen Burschenschaft hing eine Kopie eines SS-Befehls von Heinrich Himmler. Darin befahl er den SS-Männern, so viele Kinder wie möglich zu zeugen, um eine vermeintlich hochwertige Rasse zu züchten. Das hing über Ihrem Bett. Was wollten Sie damit ausdrücken?

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Daniel Halemba AfD

Nein, dieser Befehl hing nicht über meinem Bett. Das ist falsch. Diese Vorwürfe wurden auch von der Staatsanwaltschaft zur Anklage gebracht, aber vom Gericht nicht zugelassen. Ihre Zwischenbemerkung enthält diverse Falschbehauptungen. Richtig ist aber, dass wir nun einmal viele Kinder brauchen. Bei einer Geburtenquote um die zwei wird unser Volk in naher Zukunft immer weiter schrumpfen, und wir werden als Deutschland immer kleiner werden. Wir brauchen neue Kinder in unserem Land und deshalb eine geburtenfreundlichere Politik. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Nächster Redner ist der Abgeordnete Martin Wagle für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Martin Wagle CSU

Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich muss zugeben, es fällt schwer, eine vernünftige Debatte zu führen, wenn man das Gefühl hat, es geht hier nur um persönliche Verunglimpfungen des Präsidiums und ein Lächerlichmachen der Diskussion. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Dennoch versuche ich, es sachlich abzuhandeln. (Benjamin Nolte (AfD): Da sind wir mal gespannt!) Die Magnetschwebebahn ist tatsächlich ein interessantes Fortbewegungsmittel. So, wie Sie es anpacken, ist es allerdings falsch. Das funktioniert nicht mit einer Potenzialanalyse über ganz Bayern, sondern Sie brauchen jemanden, der potenziell investieren könnte, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung macht und auch die Risiken einbezieht. Die Potenzialanalyse über Bayern ist der falsche Ansatz. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort.

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Markus Büchler GRÜNE

Vielen Dank, Herr Präsident. Wenn ich allein die Überschrift anschaue, ist mir der Schmarrn zu groß. Dazu mag ich gar nicht reden. Vielen Dank. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Für die FREIEN WÄHLER spricht nun der Abgeordnete Markus Saller. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Markus Saller FREIE WÄHLER

Sie fordern eine Potenzialanalyse. Wir wollen Bürokratie abbauen. Zeigen Sie mir, welches Verkehrsunternehmen in Bayern jetzt eine Magnetschwebebahn in irgendeiner Form realisieren möchte. (Zuruf von der AfD: Die Rede beginnt mit der Anrede des Präsidiums!) Herr Halemba, eines muss ich schon sagen: Sie haben heute für Ihre gesamte Fraktion eindrucksvoll bewiesen, warum Sie niemals einen Vizepräsidenten in diesem Haus stellen werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sabine Gross für die SPD-Fraktion. Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Sabine Gross SPD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zu diesem Antrag ist schon alles gesagt worden. Es kann nur schlimmer werden. Wir lehnen diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Frau Kollegin, bleiben Sie noch am Pult. – Es ist gerade noch rechtzeitig eine Zwischenbemerkung angemeldet worden. Das Wort hat der Abgeordnete Daniel Halemba, AfD-Fraktion.

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Daniel Halemba AfD

Frau Kollegin Gross von der SPD, ist das Ihr Ernst? Sie setzen sich mit diesem Antrag null inhaltlich auseinander. Ihnen ist unsere Mobilitätszukunft in Deutschland sage und schreibe zwölf Sekunden wert. Jetzt nehmen Sie doch einmal Stellung zu dem Punkt, warum Sie damals unter Ihrem SPD-Oberbürgermeister den Transrapid hier in München verhindert haben und warum Sie jetzt nicht mehr zur Sache sprechen wollen.

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Alexander Hold

Bitte, Frau Kollegin.

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Sabine Gross SPD

Ich habe gar nichts verhindert. Ich als Kronacher SPDlerin habe gar nichts verhindert. Ihr Antrag ist es einfach nicht wert – ich sage es Ihnen ganz deutlich –, mehr als zwölf Sekunden aufzuwenden. Das liegt aber an Ihrer Vortragsweise und an Ihrem Inhalt. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit beschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion, Gegenstimmen! – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 35 auf: Dringlichkeitsantrag der Abgeordneten Katrin Ebner-Steiner, Christoph Maier, Martin Böhm u. a. und Fraktion (AfD) Korruptionsfall in Münchens Ausländerbehörde: Aufklärung und Generalrevision der Asylzahlen durchführen! (Drs. 19/7291) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist Herr Abgeordneter Rene Dierkes für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Sie haben das Wort.

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Rene Dierkes AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Was sich derzeit in München abspielt, ist an Brisanz kaum zu überbieten. Es ist erschütternd, mit welcher Selbstverständlichkeit der politische Betrieb versucht, diesen Skandal unter den Tisch zu kehren. Selbst der Bayerische Rundfunk berichtete über ein Netzwerk von korrupten Mitarbeitern in der Münchner Ausländerbehörde. (Unruhe bei den GRÜNEN) Im Raum steht auch eine auffällige Nähe zu einem der schwersten islamischen Anschläge der letzten Jahre. Der Prozess gegen die Beschuldigten am Landgericht München hat Ende November begonnen. Um wen geht es? – Es geht um mehrere ehemalige Mitarbeiter des Münchner Kreisverwaltungsreferats, also der Münchner Ausländerbehörde, die im Verdacht stehen, rechtswidrig Aufenthaltstitel gegen Bestechungsgelder ausgestellt zu haben. Ein nicht im Amt angestellter Mann soll zudem die Anträge vermittelt, die Bestechung organisiert und gefälschte Dokumente erstellt haben. Ermittler fanden bei den Hausdurchsuchungen 100.000 Euro in einer Wohnung, Geld, das offenbar aus diesen Machenschaften stammt. Einer der Angeklagten gab im laufenden Gerichtsprozess an, spielsüchtig und hoch verschuldet gewesen zu sein und deshalb die Aufenthaltstitel gegen Bestechungsgelder vermittelt zu haben. Die kriminelle Energie ist erschreckend, aber noch erschreckender ist das System, das solche Taten überhaupt erst möglich macht. Denn dieser Fall ist kein Betriebsunfall, kein Einzelfall, sondern das Resultat eines jahrelangen ideologischen Umbaus der Verwaltung. Der sogenannte grüne Marsch durch die Institutionen hat ganze Arbeit geleistet. Anstatt pflichtbewusster und charakterlich gefestigter Beamter wurden zunehmend ideologisch passende, aber fachlich und persönlich ungeeignete Personen in die Behörden gebracht, Menschen, die sich durch eine schwache Persönlichkeitsstruktur, politische Anpassungsbereitschaft und moralische Beliebigkeit auszeichnen und die unter Druck oder in Versuchung genau das tun, was in München jetzt sichtbar geworden ist: das Gesetz beugen, den Rechtsstaat verhöhnen und sich persönlich bereichern. Man hat mit voller Absicht ein System geschaffen, in dem Kontrolle als Misstrauen gilt, Konsequenz als unbillige Härte und Gesetzestreue als nicht zeitgemäß. Die Verwaltung wurde zur moralischen Spielwiese umerzogen, wo politische Gesinnung wichtiger ist als Recht und Gesetz. Nun sehen wir das Ergebnis – doch damit nicht genug: Der Verdacht steht im Raum – er wird durch Aussagen des Innenministers selbst gestützt –, dass genau dieses korrupte Netzwerk in der Münchner Ausländerbehörde auch eine Rolle im Fall des Attentats am 13. Februar 2025 in der Münchner Innenstadt gespielt haben könnte. Der Mann, ein 24-jähriger Afghane, verübte einen Anschlag, bei dem 2 Menschen starben und 37 verletzt wurden. Er war nicht ausreisepflichtig, heißt es. Aber er hatte Aufenthaltspapiere und eine Arbeitserlaubnis, und zwar ausgerechnet von jener Stadt München, trotz späterer Radikalisierung. (Zuruf) Was, wenn diese Papiere auf demselben Weg beschafft wurden wie in den vielen anderen Fällen, die nun im Fokus der Ermittlungen stehen? Was, wenn dieser Anschlag überhaupt erst möglich war, weil Beamte Bestechungsgelder angenommen haben, um seinen Aufenthalt hier in Deutschland zu ermöglichen? – Dann, meine Damen und Herren, sprechen wir nicht nur von Korruption. Dann sprechen wir von einem sicherheitspolitischen Super-GAU und von politischer Mitverantwortung; denn wer seit Jahren alle Warnungen ignoriert, wer Kontrolle verteufelt und Integrationsromantik über alles stellt, der darf sich jetzt nicht über die Folgen wundern. Es ist ein Skandal mit Ansage. Die AfD hat immer wieder darauf hingewiesen, dass in den Ausländerbehörden Dinge ablaufen, die mit Rechtsstaatlichkeit nichts mehr zu tun haben, dass Identitäten mehrfach angenommen werden, dass Verfahren verschleppt werden, dass politische Korrektheit echte Kontrolle verhindert. Jedes Mal wurden wir dafür diffamiert, beleidigt und lächerlich gemacht. Und heute? – Heute sehen wir die Beweise auf dem Tisch. Heute sehen wir, was passiert, wenn man das Gesetz gegen ein ideologisches Weltbild eintauscht, wenn man Ordnung und Kontrolle durch Willkommenskultur und Gutmenschentum ersetzt. (Beifall bei der AfD) Wir fordern daher eine vollständige Aufklärung. Wir fordern eine Generalrevision sämtlicher Asylentscheidungen in Bayern. Es soll lückenlos geprüft werden, ob und wo weiterer Rechtsmissbrauch bei der Genehmigung von Aufenthaltstiteln stattgefunden haben könnte. Schließlich fordern wir, im Rahmen der Untersuchungen zu klären, ob der Korruptionsfall in der Münchner Ausländerbehörde auch den Fall des Attentäters vom 13. Februar 2025 betrifft. Es braucht eine Rückbesinnung auf das, was Verwaltung leisten muss, nämlich die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit, den Schutz der Bürger und der Allgemeinheit, (Zuruf von den GRÜNEN) um eben vor solchen Zuständen zu schützen. Wer dazu nicht bereit ist, macht sich mitverantwortlich. Daher bitten wir um Zustimmung. (Beifall bei der AfD)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist der Kollege Karl Straub für die CSU-Fraktion. Bitte schön.

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Karl Straub CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz sachlich: Das Kreisverwaltungsreferat München ist selber auf den Missstand gekommen. Der Missstand wird inzwischen rechtsstaatlich aufgeklärt. Im November ist der erste Prozess eröffnet worden. Gegen die anderen Mitarbeiter wird momentan noch ermittelt. Es wird rechtsstaatlich aufgeklärt. Ich wehre mich gegen einen Generalverdacht gegen alle bayerischen Ausländerbehörden. Das ist absolut unzutreffend. Die Familie, die Hinterbliebenen der Attentatsopfer, hat ausdrücklich gebeten, dieses Attentat nicht zu instrumentalisieren. Ich halte mich daran. Deswegen rede ich nicht weiter darüber. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN sowie Abgeordneten der SPD)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Gülseren Demirel. Bitte schön. (Zuruf von der CSU: Das ist Anstand!)

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Gülseren Demirel GRÜNE

Sehr verehrtes Präsidium, Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Antrag ausführlich im Ausschuss besprochen. Auch damals habe ich gesagt, dass die AfD-Fraktion versucht, einen Skandal zu konstruieren, wo es keinen gibt. Ich sage es noch mal: Das Kreisverwaltungsreferat hat selbst Unregelmäßigkeiten aufgedeckt, weil die Leitung eine Revision veranlasst hat. Das Kreisverwaltungsreferat selbst hat die Staatsanwaltschaft angerufen und sie gebeten zu ermitteln. Daraufhin ist das, wie es in einem Rechtsstaat üblich ist, auch geschehen. Der Prozess läuft, die Gerichte werden entscheiden. Daher muss ich Sie enttäuschen: Sie werden daraus keinen Honig saugen. – Schönen Abend. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Ludwig Hartmann

Danke schön. – Nächster Redner ist der Kollege Alexander Hold für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Bitte schön.

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Alexander Hold FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ja, natürlich müssen grundsätzlich alle Korruptionsvorwürfe mit aller Kraft und Gründlichkeit aufgeklärt werden. Wenn sie sich bewahrheiten, dann müssen sie mit aller Konsequenz und Schärfe auch geahndet werden. Gerade wenn Beamte rechtswidrige Aufenthaltstitel gegen Bezahlung gewähren, gibt es allen Grund dazu, weil das Vertrauen in staatliches Handeln sonst gefährdet ist, dass man ganz besonders hinschaut. Wenn Sie allerdings hier Zusammenhänge herstellen mit einem Attentat im Februar 2025, dann muss man ganz klar sagen: Das ist nicht nur unseriös, sondern es ist auch unverantwortlich, wider besseres Wissen so einen Zusammenhang zu behaupten. Das ist alles überprüft worden. Es besteht definitiv kein Zusammenhang. Das war in den Medien zu lesen: Es ist offen bekannt, dass dieser Attentäter nicht bei der Ausländerbehörde in München, sondern bei der Zentralen Ausländerbehörde überhaupt registriert war. Ich halte das für unverantwortlich, weil nämlich gerade Verlässlichkeit und Korruptionsfreiheit staatlichen Handelns einer unserer wichtigsten Standortvorteile in Deutschland sind. Sie riskieren das einfach. Wer einen Generalverdacht gegen Beamte und Behördenmitarbeiter schürt, der spielt mit dem Feuer und stößt die Hunderttausenden Mitarbeiter und Beamten der öffentlichen Hand vor den Kopf, die sich täglich engagiert und verlässlich für uns und für unser Gemeinwesen engagieren. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, all den Mitarbeitern staatlicher und kommunaler Behörden auf dem Wege für ihr Wirken das ganze Jahr über hier zu danken, meine Damen und Herren. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Dazu passt übrigens auch, dass die Korruptionsvorwürfe im konkreten Fall eben durch aufmerksame, verlässliche und aufrichtige Kollegen entdeckt und weitergemeldet wurden und dann durch die Innenrevision in der Folge auch festgestellt wurden. Wenn Sie in Ihrem Antrag zusätzlich noch irgendwie sagen, wir müssen alles überprüfen, ganz Bayern, wo denn sonst noch so etwas vorgekommen ist: Ins Blaue hinein hier solche Falschinformationen zu verbreiten, zeugt, finde ich, ehrlich gesagt, von einer disruptiven Haltung gegenüber unserem Rechtsstaat schon von Trump-Art. Ganz ehrlich: Wir haben einen funktionierenden Rechtsstaat. Wenn Sie irgendwas zu wissen glauben, dann erstatten Sie doch Anzeige! Wenn Sie nichts wissen und wenn Sie keine konkreten Fälle kennen, dann halten Sie besser den Mund und äußern nicht einen solchen letzten Endes unhaltbaren Verdacht. Den Antrag lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Nachdem heute schon viele Redner ihre letzte Rede vor Weihnachten genutzt haben, um den Kollegen frohe Weihnachten zu wünschen, gehe ich einfach einen Schritt weiter. Ich wünsche uns allen etwas für das Jahr 2026, nämlich dass wir etwas mehr konstruktive Reden hier haben und weniger Reden haben, die letzten Endes nur für Social-Media-Auftritte inszeniert werden, und dass wir oftmals unsere Debatten hier im Hohen Haus mit etwas mehr Bewusstsein um unsere Vorbildfunktion für unsere Demokratie führen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Bitte am Rednerpult bleiben! Mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor vom Abgeordneten Dierkes, AfD-Fraktion.

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Rene Dierkes AfD

Sehr geehrter Herr Kollege Hold, Sie haben vorhin gesagt, ich hätte hier einen Zusammenhang mit dem Attentat am 13. Februar behauptet, so als ob ich das definitiv behauptet hätte. Aber es ist ja gerade Gegenstand unseres Antrags zu ermitteln, ob dieser Zusammenhang besteht. Daher meine Frage, weil Sie so inbrünstig dagegensprechen: Haben Sie da Kenntnisse? Können Sie ausschließen, dass der Aufenthaltstitel für den Attentäter nicht im Wege eines Bestechungsskandals erstellt worden ist?

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Alexander Hold FREIE WÄHLER

Ich habe nicht behauptet, dass Sie das gesagt haben. Ich habe aufmerksam Ihren Antrag – auch wenn es unsinnig war – gelesen. Dort haben Sie die Frage so gestellt, wie Sie sie jetzt auch hier gestellt haben: Gibt es denn da vielleicht irgendwie einen Zusammenhang? Ich habe es ganz klar gesagt: Der war gar nicht in München registriert. Er war bei der Zentralen Ausländerbehörde registriert. Er hat ganz offensichtlich nicht in München einen Aufenthaltstitel bekommen. Er hat überhaupt keinen Aufenthaltstitel bekommen, sondern war bei der Zentralen Ausländerbehörde registriert als jemand, dessen Aufenthalt zu beenden ist. Der Aufenthalt kann jedoch aus rechtlichen und tatsächlichen Gründen nicht beendet werden. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Ludwig Hartmann

Nächster Redner ist Herr Kollege Horst Arnold für die SPD-Fraktion. Bitte schön.

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Horst Arnold SPD

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Die Dinge liegen auf dem Tisch. Bewiesen ist, dass Korruption strafbar ist und Durchsuchungen stattgefunden haben. Es sind zwei Haftbefehle vollzogen worden. Die Anklage läuft. Das Verfahren läuft. Jeder Staatsanwalt weiß, dass, je weiter die Gefahren und Beeinträchtigungen der Rechtsgüter sind, desto intensiver ermittelt werden muss. Das ist eine Frage der Strafzumessung. Ich habe in die Staatsanwaltschaft, in die Justiz, vollstes Vertrauen. Ich habe auch vollstes Vertrauen, dass die Justiz Mutmaßungen und Spekulationen, die haltlos und ohne Veranlassung sind, weil sie im Rahmen einer gewissen manischen Erscheinung der eigenen Therapie dienen, nicht Folge leistet. Deswegen werden wir dem Antrag nicht zustimmen. Wenn Sie therapiert werden müssen, müssen Sie sich selber therapieren. Wir machen das nicht. (Beifall bei der SPD)

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Ludwig Hartmann

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration empfiehlt die Ablehnung des Dringlichkeitsantrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Dringlichkeitsantrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Ich bitte, Gegenstimmen anzuzeigen. – Das sind die CSU-Fraktion, die Fraktion der FREIEN WÄHLER, die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Liegen nicht vor. Damit ist der Dringlichkeitsantrag abgelehnt worden.

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Alexander Hold

Ich rufe Tagesordnungspunkt 36 auf: Antrag der Abgeordneten Rene Dierkes, Martin Böhm, Dieter Arnold u. a. und Fraktion (AfD) Die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) grundlegend reformieren - Entwicklungszusammenarbeit wieder an deutschen Interessen ausrichten (Drs. 19/7385) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Martin Böhm. Bitte schön, Sie haben das Wort. (Beifall bei der AfD)

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Martin Böhm AfD

Sehr geehrtes Präsidium, Hohes Haus! Bayern gönnt sich eine eigene Entwicklungspolitik neben jener des Bundes, und das angesichts eines Haushalts, der nur durch das Plündern von Rücklagen, die Zuweisungen von Schuldenexzessen und das Streichen des Kinderstartgelds ohne eigene Schulden überhaupt auskommt. Der Rest der Welt ist dieser Regierung mehr wert als die bayerische Familie. Liebe Kollegen, das ist die Wahrheit. (Beifall bei der AfD) In unserem Antrag geht es um Entwicklungszusammenarbeit auf Bundesebene, um die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit, abgekürzt GIZ. Sie befindet sich im Eigentum des Bundes und ist quasi der operative Arm der Entwicklungspolitik. Sie hat weltweit unvorstellbare 24.000 Mitarbeiter, und sie hantiert mit Milliarden aus Steuern fleißiger Bürger. Diese gigantische Umverteilungsmaschine steht schon lange in der Kritik des Bundesrechnungshofes, einer Kritik, der wir uns im Sinne der tüchtigen Steuerbürger anschließen. Was sind die zentralen Inhalte dieser Kritik? – Bereits im Frühjahr 2023 hatte der Bundesrechnungshof bemängelt, dass die GIZ die Wirtschaftlichkeit ihrer Arbeit mit dafür absolut ungeeigneten Kennzahlen ermittelt. Dabei handelt es sich um Kennzahlen, die auch Grundlage der variablen Vergütung des Vorstandes sind. Die Rechnungsprüfer haben ein aussagefähiges Kennzahlensystem gefordert. Liebe Kollegen, das darf der Steuerzahler gewiss auch erwarten. Die Kritik betrifft auch die überdurchschnittlichen Bezüge der Mitarbeiter für mäßig anspruchsvolle Aufgaben dort. In einem Beitrag von "Die Zeit" vom 4. April 2025 vergleicht ein ehemaliger Projektmanager der GIZ seinen früheren Arbeitgeber mit einem Reisebüro für Akademikerkinder. An der Spitze der Institution steht mit Schäfer-Gümbel ein früherer Chef der hessischen SPD, der dreimal an dem Versuch gescheitert war, Ministerpräsident des Bundeslands zu werden. Die "NZZ" vom 9. April 2025 fragt: Wurde da ein abgehalfterter Politiker dank seiner Beziehungen auf einen gut dotierten Versorgungsposten gehoben? Trotz üppiger Einkommen hapert es bei der GIZ an guten Ergebnissen und an belegbarer Effizienz. Volker Seitz, ehemaliger deutscher Botschafter in Afrika, hat sich in der "Berliner Zeitung" vom 12. September 2024 zum Wirken der GIZ in Afrika geäußert: Es gebe nahezu keine nachhaltigen Verbesserungen für die Menschen vor Ort trotz enormer Geldbeträge, die investiert würden, in was oder in wen auch immer, so Seitz. Konstruktive Kritik an den Projekten habe oft die direkte Entlassung von Mitarbeitern zur Folge. Vor diesem Hintergrund fordern wir in unserem Antrag die Staatsregierung auf, sich im Bund dafür einzusetzen, dass die GIZ im Sinne einer Neuausrichtung der deutschen Entwicklungspolitik grundlegend reformiert und verschlankt wird. Es braucht Transparenz bei Kosten und Strukturen. Es braucht Ergebnisse, die eindeutig belegbar sind. Und es braucht dringend eine ideologische Entrümpelung. Wo liegt das deutsche Interesse, wenn der Steuerzahler Millionen Euro für die Sanierung von Wohngebäuden in der Mongolei bezahlt, während hier bei uns zu Hause in Bayern Schulen verrotten? Was nutzt uns der Millionenaufwand für emissionsarme Reiserzeugung in Thailand, während hier bayerische Rentner hungern? Wenn man mit strengem Blick durch die Projektliste geht, lässt sich viel Geld sparen, auch beim Personal der GIZ. Die CSU wird gleich tönen, dass Entwicklungspolitik auch strategische Außenpolitik sei. Dieser Widerspruch kann sich nur dann auflösen, wenn "strategisch" endlich als im deutschen Interesse und nicht im Sinne ideologischer Ziele und Vorgaben verstanden wird. Entwicklungszusammenarbeit ist die Geostrategie, um unserer Geopolitik Wirkmacht zu verleihen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das geschieht immer unter einem Motto: Deutschland zuerst. Stimmen Sie unserem Antrag zu. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Nächster Redner ist für die CSU-Fraktion der Abgeordnete Peter Wachler. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Peter Wachler CSU

Herr Präsident, Hohes Haus, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich versuche es, zu fortgeschrittener Stunde so kurz wie möglich zu machen. Dennoch verdient dieser Antrag die gleiche Aufmerksamkeit wie jeder andere Antrag auch, unabhängig von der Uhrzeit. Das ist meine parlamentarische Pflicht, der ich nachkommen möchte, nachdem ich das gehört habe, was Sie, Herr Böhm, jetzt gerade von sich gegeben haben, ein Feuerwerk an Falschinformationen. Das lasse ich mir auch nicht um 22.18 Uhr von Ihnen unterjubeln. Worum geht es? – Die AfD fordert in ihrem Antrag, die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit grundlegend zu reformieren und die Entwicklungszusammenarbeit angeblich wieder an deutschen Interessen auszurichten. Wer die Debatten der letzten Monate verfolgt hat, der weiß, dass ausgerechnet die Partei, deren Vorsitzender öffentlich sagt, er sehe durch Russland keine Gefahr für Deutschland, und sich damit objektiv russischer Narrative bedient, sich heute als Verteidiger deutscher Interessen darstellen möchte. Das passt nicht zusammen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Der Antrag arbeitet mit starken Worten, aber ohne Substanz. Er behauptet pauschal, die GIZ sei ineffizient, teuer und unkontrolliert. Gleichzeitig fordert die AfD, die gesamte deutsche Entwicklungszusammenarbeit zu verschlanken und neu auszurichten. Wer den Antrag liest, der erkennt sehr schnell: Hier geht es nicht um Verbesserung, hier geht es schlichtweg um Diskreditierung. Meine Damen und Herren, die Realität ist eine ganz andere. Die GIZ ist ein Bundesunternehmen, das strengen Kontrollmechanismen unterliegt. Dazu gehört die Aufsicht durch das BMZ, die Kontrolle durch Aufsichtsrat und Kuratorium, die regelmäßige Prüfung durch den Bundesrechnungshof und ein sehr umfangreiches internes Monitoring- und Evaluationssystem. Die AfD sagt, es gebe mangelnde Kontrolle. Das ist absoluter Blödsinn. Die GIZ ist eine der transparentesten staatlichen Durchführungsorganisationen überhaupt. Kritik ist natürlich erlaubt, und Reformen sind immer möglich. Das ist ganz klar. Aber pauschale Behauptungen ersetzen hier keine Analyse. Deswegen lassen Sie sich das gesagt sein: Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit dient nicht nur humanitären Zielen; sie ist ein zentraler Bestandteil unserer Außenpolitik, unserer Sicherheitspolitik und auch unserer Wirtschaftspolitik, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es geht um deutsche Interessen, das ist richtig, aber um moderne, verantwortungsvolle Interessen. Wir stabilisieren fragile Regionen. Wir stärken staatliche Strukturen, damit Menschen vor Ort Perspektiven haben. Wir verbessern wirtschaftliche Rahmenbedingungen, wir sichern Lieferketten, wir sichern Zukunftstechnologien, und wir reduzieren Konfliktursachen und wirken damit irregulärer Migration effektiv entgegen. Wer jetzt behauptet, dies diene nicht deutschen Interessen, der blendet diese Realität ganz bewusst aus. Eine enge nationale Ausrichtung, wie sie von Ihnen gefordert wird, würde unseren Handlungsspielraum massiv verkleinern und die Glaubwürdigkeit Deutschlands und auch Bayerns in der internationalen Gemeinschaft massiv beschädigen. Lassen Sie sich das gesagt sein: In einer globalen Welt ist Abschottung keine Antwort; sie ist ein massives Risiko. Dem wollen wir uns nicht aussetzen. Lassen Sie mich noch gezielt auf Bayern eingehen. Der Antrag fordert uns auf, über den Bundesrat eine Reform der GIZ anzuschieben. Was würde das für uns bedeuten? – Als entwicklungspolitischer Sprecher sage ich: Bayern hat eigene entwicklungspolitische Projekte und verfolgt seit Jahren einen sehr erfolgreichen Weg, partnerschaftlich, zielorientiert und auf Augenhöhe. Das steht auch so in unserem entwicklungspolitischen Bericht. Herr Böhm, ich verstehe das gar nicht. Sie waren am 11. November bei der Vorstellung dieses Berichts durch Herrn Staatsminister Beißwenger dabei. Dieses Dokument zeigt deutlich, wie breit unser Engagement ist und wie sehr es Bayern tatsächlich nützt; denn Bayern ist das einzige Bundesland mit einer eigenen Afrika-Strategie. Wir investieren in Wirtschaft, in Bildung, in Wissenschaft und in die Landwirtschaft. Wir tun das nicht aus Altruismus oder reiner Nächstenliebe, wir tun das auch aus eigenem Interesse. Die GIZ ist dabei kein Fremdkörper; sie ist ein professioneller Dienstleister. Sie unterstützt Bayern in vielerlei Hinsicht, beispielsweise bei der Umsetzung von Projekten für erneuerbare Energien, für die berufliche Bildung oder zum Thema Wasserstoff. Der entwicklungspolitische Bericht nennt alle Projekte, die Bayern über die GIZ finanziert oder begleitet. Diese Zusammenarbeit funktioniert auch, und sie zeigt: Entwicklungspolitik ist ein Erfolgsmodell, auch ganz konkret für unseren Freistaat. Natürlich gibt es immer Reformbedarf wie in jeder großen Organisation. Prozesse können durchaus effizienter werden. Das gehört auch zur Weiterentwicklung. Genau das tut die GIZ bereits kontinuierlich. Selbstverständlich prüfen wir Bayern den Nutzen dieser Programme für unser Land. Der Antrag der AfD interessiert sich dafür nicht. Er zielt nicht auf Optimierung, er zielt auf Abschaffung, er zielt auf Rückzug, und er zielt auf Isolation. Er ist fachlich nicht nachvollziehbar, er ist sicherheitspolitisch gefährlich, und er widerspricht den außen- und wirtschaftspolitischen Interessen Bayerns und Deutschlands. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Entwicklungszusammenarbeit ist kein Luxusprojekt. Sie ist aktive Stabilitätspolitik, sie ist Zukunftspolitik. Sie schützt Menschen, aber sie schützt auch uns. Sie stärkt Demokratien, Märkte und Partnerschaften. Wer das zerstört, der schadet Bayern, er schadet Deutschland, und er stärkt die Kräfte, die an Instabilität interessiert sind. Ich sage es Ihnen immer wieder: Wir lassen nicht zu, dass die AfD in diesem Hause mit populistischen Behauptungen und fremdenfeindlichen Narrativen das Vertrauen in unsere Institutionen, zu denen auch die GIZ gehört, untergräbt. Wir lassen es auch nicht zu, dass ein erfolgreiches Politikfeld schlechtgeredet wird, auf das Bayern stolz sein kann. Deshalb lehnen wir den Antrag der AfD ab. (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN und der SPD)

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Alexander Hold

Herr Kollege Wachler, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat der Abgeordnete Martin Böhm von der AfD-Fraktion das Wort.

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Martin Böhm AfD

Herr Kollege, Sie haben am Anfang Russland-Narrative bedient und dann gesagt, wir wären auch amerikafreundlich. Das ist natürlich ganz schlecht. Dann war noch etwas mit China. Mit der Schweiz darf man natürlich gar kein Verhältnis pflegen; denn da gibt es ja Volksabstimmungen. Das ist ganz gefährlich für uns. Das ist es, was Sie immer wieder den Menschen klarzumachen versuchen, Sie ignorieren dabei aber vollkommen, dass wir diejenigen sind, die bereit sind, Friedensgespräche zu führen. Das nur vorab. Mich würde eines interessieren: Die GIZ zählt 24.000 Mitarbeiter. Ihr werden jedes Jahr 12 Milliarden Euro vermacht. Sie bringt es aber nicht fertig, Rückführungsabkommen mit irgendwelchen Ländern diesseits oder jenseits des Äquators abzuschließen, die berufene Remigranten zurücknehmen. Das ist schon einmal ganz schwach; denn es wäre im ureigenen deutschen Interesse, durch Entwicklungshilfe und Unterstützung diese Länder dazu zu bewegen, Asylanten wieder zurückzunehmen. Dies wäre wirklich im Interesse des deutschen Volkes, der Bundesrepublik. Dazu ist die GIZ nicht in der Lage.

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Alexander Hold

Sie haben eine Minute für die Zwischenbemerkung. – Bitte, Herr Kollege Wachler.

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Peter Wachler CSU

Herr Böhm, Sie waren persönlich im Ausschuss anwesend. Ich habe es Ihnen jetzt gerade noch einmal erklärt. Ich werde es Ihnen nicht noch ein drittes Mal erklären. Gestatten Sie mir die Bemerkung: Eine Biene erklärt einer Fliege auch nicht, warum Honig besser als ein Kothaufen schmeckt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Die nächste Rednerin ist Frau Kollegin Claudia Köhler für die Fraktion des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Sie haben das Wort.

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Claudia Köhler GRÜNE

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es liegt ein Antrag vor, mit dem so getan wird, als ob damit eine Reform der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit gefordert würde. In Wirklichkeit geht es der AfD darum, Entwicklungszusammenarbeit abzuschaffen. Damit würde ein ganzer Pfeiler internationaler Verantwortung Deutschlands eingerissen. Wir stehen weiterhin zur internationalen Zusammenarbeit und lehnen daher den Antrag ab. (Beifall bei den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Martin Scharf für die Fraktion der FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Martin Scharf FREIE WÄHLER

Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Ausführungen meines Kollegen Wachler anschließen. Da war alles drin. Lieber Peter, Danke für deine Ausführungen. Ich möchte noch eines sagen: Entwicklungszusammenarbeit ist mehr als ein politisches Arbeitsfeld. Sie ist eine Haltung. Sie steht für die Überzeugung, dass Frieden, Gerechtigkeit und Hoffnung Einsatz brauchen. Die GIZ ist ein Werkzeug dieses Auftrags. Wir können die Welt nicht alleine verändern, aber wir können unseren Teil dazu beitragen, mit Verantwortung, mit Klarheit und mit dem festen Willen, Wirkung zu erzielen. Ich wünsche euch allen besinnliche Weihnachtstage und ein frohes Fest. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank, Herr Kollege. – Frau Kollegin Weitzel von der SPD-Fraktion befindet sich schon am Rednerpult. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Katja Weitzel SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Wachler, vielen Dank für die absolut richtige und komplette Analyse der Bedeutung einer nachhaltigen Entwicklungszusammenarbeit für die bayerischen und deutschen Interessen. Ich habe da absolut nichts hinzuzufügen. Ich kann das alles übernehmen. Das offenbart, dass dieser Antrag null Komma null den deutschen Interessen dient, was man uns hier vorgaukeln möchte. Das tut er nämlich gerade nicht. Herzlichen Dank für diese Analyse. Ich möchte nur noch eine Bemerkung machen: Entwicklungspolitik ist auch Sicherheitspolitik. Echte Sicherheit gibt es nur mit einer globalen Gerechtigkeit. Globale Gerechtigkeit braucht solidarisches Handeln. Was sie nicht braucht, sind rechter Populismus, Mauern und Grenzzäune. Deshalb lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Frau Kollegin, mir liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Dazu hat Herr Abgeordneter Oskar Lipp von der AfD-Fraktion das Wort.

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Oskar Lipp AfD

Geschätzte Kollegin, haben Sie den Antrag gelesen? Nennen Sie mir mal bitte drei inhaltliche Punkte daraus. (Johannes Becher (GRÜNE): So viel steht in ihm gar nicht drin! – Zurufe von den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wo widerspricht unser Antrag, wenn die Entwicklungshilfe, sage ich mal, nicht nur ein Geben, sondern auch ein Nehmen ist, deutschen Interessen? Das haben Sie gerade gesagt. Sie haben jetzt 60 Sekunden Zeit, das auszuführen. – Danke. (Beifall bei der AfD)

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Katja Weitzel SPD

Ich glaube nicht, dass ich darauf eine ausführliche Antwort geben muss. In Ihrem Antrag findet sich nichts, wirklich gar nichts, was deutschen Interessen dient; denn Ihr Ziel ist, wenn man es genau liest, die Abschaffung. Nichts anderes wollen Sie damit. (Beifall bei der SPD)

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Alexander Hold

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie regionale Beziehungen empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER, der GRÜNEN und der SPD. Stimmenthaltungen? – Keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 37 auf: Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u. a. und Fraktion (AfD) Kommunale Kliniken stärken statt abbauen - Für eine starke Krankenhauslandschaft in Bayern (Drs. 19/7187) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Der erste Redner ist der Abgeordnete Andreas Winhart für die AfD-Fraktion. (Beifall bei der AfD) Sie haben das Wort.

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Andreas Winhart AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Zeit ist jetzt schon ziemlich weit fortgeschritten. Ich finde es schade, dass manche meinen, sie müssten das ins Lächerliche ziehen, wenn wir hier eine Debatte führen wollen, und entsprechend kurz reden. (Widerspruch bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Sie hätten das alles im Ausschuss vorbringen können!) – Das kommt alles ins Protokoll. Das wissen Sie, oder? (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen: Ich finde es unmöglich, wie Sie sich hier verhalten. Das ist peinlich für Abgeordnete. Das muss ich Ihnen ganz ehrlich sagen. (Widerspruch bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN, den GRÜNEN und der SPD) Ich möchte dem Kollegen Wachler einmal danken, dass er, egal, was er von unseren Anträgen hält, wenigstens dazu Stellung bezieht. Das würde ich mir von Ihnen auch wünschen. In unserem Antrag, den ich heute vorstellen darf, geht es um die kommunalen Kliniken. Ich denke, das ist ein ernstes Thema. Ich weiß nicht, warum man hier so rumfeixt bei den Kollegen von den FREIEN WÄHLERN. Ob die Patienten das draußen auch so witzig finden, weiß ich nicht. Meine Damen und Herren, wir haben diesen Antrag am 24.06.2025, also vor knapp einem halben Jahr, gestellt. Natürlich stand er damals noch unter anderen Voraussetzungen. Damals war die angekündigte Schließung der Klinik in Mainburg ganz aktuell, meine Damen und Herren. Jetzt ist es wieder zu einem neuen Vorfall gekommen. Am 1. Dezember 2025 hat die Notfallstation in Kösching nachts nicht mehr geöffnet. Auch die Geburtshilfestation ist endgültig geschlossen worden und wird abgewickelt. Man sucht sich neue Betätigungsfelder für diese Räumlichkeiten. Es ist leider so, dass man sagen muss: Es kommt wieder einmal vor. Wir haben über vierzig Geburtshilfestationen in den letzten zehn Jahren in Bayern verloren. Man muss sich echt fragen: Soll das so weitergehen? Wenn es nach uns geht, lautet die Antwort ganz klar: Nein. Wir wollen die Geburtshilfe weiterhin in den Kliniken halten, meine Damen und Herren. (Beifall bei der AfD) Der Antrag ist ein halbes Jahr alt. Ich weiß, dass wir heute mit den Haushaltsverhandlungen begonnen haben, und war deshalb genauso erschüttert, dass wir im Haushalt nicht wirklich Mittel gefunden haben, die dieser Misere Abhilfe schaffen könnten. Man erfährt auch nichts von den Koalitionären in Berlin, wie es dort mit der Reform der Reform weitergehen soll. Alle sind sich mittlerweile darin einig, dass die Lauterbach‘sche Krankenhausreform ein absoluter Fehltritt war. Jetzt sind wir an dem Punkt, dass wir sagen: Ja, wir brauchen eine Reform dieser Reform. Meine Damen und Herren, es geht aber leider nichts voran. Während Berlin noch weiter diskutiert und die FREIEN WÄHLER fleißig auf dem Handy spielen, geht bei uns eine Klinik nach der anderen drauf. Wir können das nicht weiter akzeptieren. Wir müssen uns unserer Verantwortung bewusst werden, dass wir hier in Bayern für unsere Landeskrankenhausplanung zuständig sind. Wir haben dazu neulich einen Gesetzentwurf vorgelegt, den wir in der Zweiten Lesung nach den Weihnachtsferien beraten werden. Die Zeit drängt allmählich. Es wird mehr werden, je länger wir auf weitere Schritte aus Berlin warten, meine Damen und Herren. Deswegen lassen Sie uns anpacken. Wenn es nicht heute ist, dann zumindest im Haushalt, dass wir hier eine Verbesserung auf bayerischer Ebene herbeiführen, damit unsere Krankenhauslandschaft nicht über die Wupper geht. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen, nachdem dies meine letzte Rede in diesem Jahr war, an dieser Stelle frohe und gesegnete Weihnachten und einen guten Rutsch in ein gesundes Neues Jahr 2026. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herr Abgeordneter, es gibt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung. Hierzu hat die Abgeordnete Petra Högl von der CSU-Fraktion das Wort.

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Petra Högl CSU

Herr Kollege Winhart, Sie haben behauptet, dass die Klinik in Mainburg geschlossen werden soll, dass Sie das gehört haben oder vernommen haben. Meine Frage dazu: Wo haben Sie das gelesen? Das stimmt überhaupt nicht. Ich komme aus dem Landkreis Kelheim. Wir haben seit eineinhalb Jahren Konzepte vorgelegt, damit diese Klinik weiter betrieben werden kann. Sie muss zu einer sektorenübergreifenden Einrichtung umstrukturiert werden. Dass sie geschlossen wird, stimmt überhaupt nicht.

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Andreas Winhart AfD

Ich gebe Ihnen recht, dass die Klinik im Bestand wahrscheinlich irgendwie noch da ist. Sie hat auf jeden Fall keine Notfallstation mehr. Darin sind wir uns, glaube ich, einig. (Petra Högl (CSU): Das stimmt auch nicht! – Tobias Beck (FREIE WÄHLER): Das stimmt nicht!) Das steht doch – – (Zurufe von den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Die Fakten sind – – Herr Kollege, lassen Sie mich – – (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Was soll der Kas hier?

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Alexander Hold

Jetzt hat der Kollege Winhart das Wort.

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Andreas Winhart AfD

Das ist hier ein Kindertheater ohne Ende. (Michael Hofmann (CSU): Das nennen Sie "Kindertheater"?) Dann ist die Frage: Ist es noch eine Klinik? Ist es ein Krankenhaus? Ist es ein medizinisches Versorgungszentrum? In welchem neuen Namen wollen Sie das Ganze aufziehen? Auf jeden Fall versucht man, hier massiv umzustrukturieren. Warum versucht man, massiv umzustrukturieren? – Weil man in der jetzigen Konstellation so nicht mehr weiterarbeiten kann. Da ist die Frage: Wird es weniger von den Leistungen, oder kann man das Leistungsniveau halten? – Ich sage ganz klar für uns: Wir wollen das Leistungsniveau auch in Mainburg halten. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Danke schön. – Der nächste Redner ist der Abgeordnete Thorsten Freudenberger für die CSU-Fraktion. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Thorsten Freudenberger CSU

Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Was wir am Schluss gehört haben, ist immer das gleiche Muster. Lassen Sie mich darauf hinweisen: Es wird dramatisiert. Der Weltuntergang wird beschrieben, um Angst zu machen und daraus politisch Kapital zu schlagen. Daher wird behauptet, dass Schließungen erfolgen, die dann vielleicht wahrscheinlich doch nicht erfolgt sind. Es wird behauptet – wir haben das gerade gehört –, dass es zu massenhaften Schließungen von Kliniken in Bayern gekommen sei. Das stimmt einfach nicht. Hören Sie doch einfach auf, den Menschen ständig Angst zu machen! (Beifall bei der CSU, den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der GRÜNEN und der SPD) Der Antrag lautet, Bayern solle alle Schritte unterlassen, die auf die Schließung kleiner Krankenhäuser abzielen. Gute Nachricht für Sie: Solche Schritte gibt es nicht. Daher gibt es auch nichts zu "unterlassen". Zweitens fordern Sie mit Ihrem Antrag ein "Sofortprogramm zum Erhalt und Ausbau der wohnortnahen stationären Versorgung". Noch eine gute Nachricht für Sie: Es gibt bereits Programme. Es gibt einen 7-Punkte-Plan. Wir unterstützen diejenigen, die zuständig sind, nämlich die kommunalen Träger unserer Krankenhäuser. Da sind sie zumindest meistens bei den Planungen vor Ort. Wir finanzieren Strukturgutachten und leisten auch flankierend politische Unterstützung. Die finanzielle Unterstützung durch den Bund, die Sie sich wünschen, kommt mit dem Transformationsfonds, der aktuell aufgelegt wird. Auch das Sondervermögen dient in Teilen dazu, die Krankenhausfinanzierung zu stärken. Wir als Freistaat investieren sehr stark in die Krankenhäuser und unterstützen hier die Träger. Dieser Betrag wird steigen. Die Förderung von Krankenhäusern im ländlichen Raum beträgt bis zum Jahr 2028 100 Millionen Euro. Wir brauchen kein Sofortprogramm, sondern machen längst wichtige Schritte in Form von sinnvoll mit Geldern und Finanzen hinterlegten Programmen, um unsere Krankenhausträger zu fordern und zu fördern. Hier passiert Folgendes: Wir haben es mit einer Thematik zu tun, die komplex ist. Wir haben finanzielle Engpässe bzw. finanzielle Herausforderungen auf allen Ebenen. Wir haben personelle Herausforderungen in diesem Bereich. Wir haben qualitative Anforderungen und vieles andere mehr. Wir haben Extremisten in diesem Land, die der Meinung sind, es wäre eine gute Idee, ausländische Fachkräfte auch im medizinischen Bereich auszuweisen. Das sind unsere Herausforderungen, auf die Sie mit einfachen und populistischen Antworten kommen. Wir dagegen versuchen, mit klugen und durchdachten Konzepten seitens der Staatsregierung und auch auf Bundesebene dafür zu sorgen, dass die Menschen in Deutschland gut versorgt werden und wir den Herausforderungen dieser Zeit gerecht werden. Lassen Sie mich bei allem Kritischen, das es auch zu benennen gilt, und bei allen Problemen sagen: Es geht nicht darum, Ängste zu schüren, sondern darum, auch einmal festzustellen, dass wir in Bayern im Grunde eine ärztliche, gesundheitliche und auch pflegerische Versorgung haben, die sich absolut sehen lassen kann. Bei uns werden jeden Tag viele Menschen gut versorgt, weil sich Tausende von Menschen ehrenamtlich – aber vor allem auch hauptamtlich – in unseren Krankenhäusern, Arztpraxen, Pflegeheimen und wo überall auch immer engagieren. Vielen herzlichen Dank all denen, die für eine gute Gesundheitsversorgung sorgen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Aus den genannten Gründen zielt der Antrag ins Leere. Wir lehnen ihn ab. – Vielen Dank.

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Zwischenbemerkung vor. Hierzu hat das Wort der Abgeordnete Andreas Winhart, AfD-Fraktion.

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Andreas Winhart AfD

Werter Kollege Freudenberger, zwei Fragen. Erstens. Scheinbar stört Sie das in Kösching weniger. Finden Sie diese Schließung jetzt gut oder schlecht? – Ganz einfach zu beantworten. (Tanja Schorer-Dremel (CSU): Keine Ahnung, was da vorgeht, keine Ahnung!) Die zweite Frage ist: Sie sind ja so mega stolz auf dieses 7-Punkte-Programm. Was sind denn die sieben Punkte? (Unruhe – Johannes Becher (GRÜNE): Das ist der gesundheitspolitische Sprecher – mei, o mei!)

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Freudenberger.

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Thorsten Freudenberger CSU

Die sieben Punkte kennen Sie. Ich kenne sie auch. Wir sind nicht in der Schule. Früher habe ich eine Abfrage immer ganz gut bestanden. Ich erzähle es Ihnen gerne einmal. Lassen Sie das also einfach bleiben. Ich habe es vorher ausgeführt: Die kommunalen Träger werden, allgemein gesagt, in ihren Bemühungen unterstützt. Sie werden sowohl finanziell in Sachen Strukturgutachten, sowohl durch das Zur-Verfügung-Stellen von Daten in der vernetzten Gesundheitsversorgung als auch durch politische Flankierung durch die Bayerische Staatsregierung unterstützt. Das sind im Grunde wesentliche Punkte aus diesem 7-Punkte-Programm. Ich finde Schließungen und so was überhaupt nicht per se gut oder schlecht. Die kommunalen Träger – so wie andere Krankenhausträger auch – müssen sinnvollerweise darüber entscheiden, wie die Gesundheitsversorgung am besten organisiert wird. Dazu gehören auch Veränderungsprozesse. Sie leugnen das. Sie sind populistisch unterwegs und sagen den Leuten immer nur, weil Sie daraus politisch Kapital schlagen wollen: Alles wird schlechter, alles ist mies. – Ich lehne das ab. Das funktioniert so nicht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Kollege Paul Knoblach. Bitte, Sie haben das Wort.

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Paul Knoblach GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Die AfD unterstellt die flächige Schließung insbesondere kommunaler Kliniken in Bayern. Zur Realität: Unser Gesundheitswesen wird diskutiert. Besonders trifft das auf die Kliniklandschaft zu. Alles, was die Kompetenzen unserer Kliniken – ob groß oder klein – stärkt, ist richtig. Den Menschen in Bayern aber vorzugaukeln, jede Klinik sei unabhängig von ihrer Leistungsfähigkeit zu erhalten, ist absolut unkorrekt und unfachlich. Was wir brauchen, ist eine Kliniklandschaft mit klaren Kompetenzen und Strukturen, mit sinnvoller und überlebenswichtiger Arbeitsteilung zugunsten aller, die auf stationäre, teilstationäre oder ambulante Hilfe angewiesen sind. Das brauchen wir ausfinanziert und gut geplant. Was wir nicht brauchen, sind Ihre zerstörerischen Anträge. – Vielen Dank. (Beifall bei den GRÜNEN, der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächster Redner ist für die Fraktion der FREIEN WÄHLER der Kollege Thomas Zöller. Sie haben das Wort.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich den Ausführungen von Herrn Freudenberger anschließen. Er hat alles gesagt, was dazu zu sagen ist. Kolleginnen und Kollegen der AfD, bevor es dann heißt, auch ich befasste mich nicht ausgiebig mit dem Antrag, möchte ich darauf hinweisen, dass wir genau diesen Antrag am 15.07. im Gesundheitsausschuss absolut ausführlich behandelt haben. Auch das Ministerium hat Stellungnahmen dazu abgegeben. Ich möchte nur eines sagen, weil Sie dieses Thema jetzt vielleicht nur für Ihre Social-Media-Auftritte ansprechen: Uns ist es auch ganz wichtig, dass wir Krankenhäuser in der Fläche erhalten. Das ist ganz, ganz wichtig. Es war schlimm, dass in der letzten Zeit einige freigemeinnützige Krankenhäuser schließen mussten. Sie konnten einfach das Geld nicht aufbringen und sich wegen dieser Defizite, die in den letzten Jahren entstanden waren, nicht halten. Ich will aber noch einmal auf die kommunale Schiene zurückgehen. Auch dort gibt es Defizite. Ich nehme jetzt einfach einmal das Krankenhaus Aschaffenburg in meiner Nähe. Die Stadt Aschaffenburg und auch der Kreis zahlen jedes Jahr 25 Millionen. Das können die nicht ewig so halten. Deswegen braucht es eine Krankenhausreform. Wir haben eine Ambulantisierung. Wir werden diesbezüglich eine Umstrukturierung im Krankenhauswesen brauchen. Diese müssen wir gemeinsam, aber nicht mit populistischem Kram angehen. Deswegen lehnen wir den Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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Alexander Hold

Danke schön, Herr Kollege. – Nächste Rednerin ist für die SPD-Fraktion die Kollegin Ruth Waldmann. Sie haben das Wort.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben diesen Antrag im Ausschuss schon ausführlich beraten und abgestimmt. Er ist für eine zukunftsgerichtete Versorgung hier bei uns in Bayern nicht dienlich. Wir haben in den Krankenhäusern große Schwierigkeiten. Wir müssen die bestmögliche Versorgung für die Menschen in unserem Land organisieren. Die Krankenkassen sagen, dass sie seit 2020 etwa 100 Milliarden Mehrausgaben haben. Wir haben aber nicht die bestmögliche Versorgung, die wir uns wünschen würden. Gleichzeitig gehen auch noch viele Kliniken pleite oder haben finanzielle Schwierigkeiten. Da ist das, was Sie hier vorschlagen – unabhängig von Qualität, Bedarf und auch wirtschaftlicher Tragfähigkeit der Träger, seien es die Kommunen, seien es Gemeinnützige, seien es Private –, nicht dienlich. Deswegen lehnen wir diesen Antrag ab. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen, und wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – CSU-Fraktion, FREIE WÄHLER, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich rufe nun noch den Tagesordnungspunkt 38 auf: Antrag der Abgeordneten Roland Magerl, Andreas Winhart, Matthias Vogler u. a. und Fraktion (AfD) Aufarbeitung von Medikamentenmissbrauch in der Pflege - Lehren aus den Oberpfalz-Fällen (Drs. 19/7188) Ich eröffne die Aussprache. Die Gesamtredezeit der Fraktion beträgt 29 Minuten. Die Redezeit der Staatsregierung orientiert sich dabei an der Redezeit der stärksten Fraktion. Erster Redner ist für die AfD-Fraktion der Abgeordnete Matthias Vogler. (Beifall bei der AfD) Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

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Matthias Vogler AfD

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die Urteile des Landgerichts Regensburg haben die Verantwortung Einzelner bereits geklärt. Pflegekräfte wurden zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt, weil sie Senioren ohne ärztliche Anordnung mit teils tödlichen Folgen starke Schmerz- und Betäubungsmittel wie Fentanyl und Morphium verabreicht haben. Wie Sie sicher wissen, verursachen diese unter dem Betäubungsmittelgesetz stehenden Medikamente starke Atemdepressionen. Doch auch wenn die juristische Aufarbeitung abgeschlossen ist, bleibt für uns die politische Verantwortung bestehen. Wir dürfen nicht den Eindruck entstehen lassen, dass mit dem Ende des Prozesses auch die Debatte über notwendige Konsequenzen zu Ende ist. Die Oberpfälzer Fälle sind ein bedrückendes Beispiel dafür, dass unsere Kontrollmechanismen in der Pflege nicht immer ausreichen. Bereits der AOK-Report 2024 hat gezeigt, dass angstlösende Medikamente in Pflegeheimen häufig – oft ohne ausreichende ärztliche Kontrolle – dauerhaft verabreicht werden. Das ist kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem. Es betrifft nicht nur die Region, sondern das gesamte System der Pflege. Wir müssen daraus klare Konsequenzen ziehen. Die Abgabe von Medikamenten in Pflegeeinrichtungen muss gegebenenfalls strenger überwacht werden. Pflegekräfte brauchen Schulung und Unterstützung. Es darf nicht sein, dass aus Routine, aufgrund von Zeitdruck oder fehlerhafter Strukturen Medikamente ohne klare ärztliche Anordnung verabreicht werden. Es geht nicht um Schuldzuweisungen an Einzelne. Es geht um die Frage, ob unsere Strukturen ausreichend Schutz bieten. Wenn das nicht der Fall ist, dann müssen wir diese verbessern. Pflegebedürftige Menschen sind die verletzlichsten Mitglieder unserer Gesellschaft. Sie sind auf die Integrität und Sorgfalt des Personals angewiesen. Schon kleinste Fehler bei der Medikamentenvergabe können lebensgefährliche Folgen haben. Daher muss die Verabreichung auch streng kontrolliert und gegebenenfalls evaluiert werden. Eine Vielzahl an Medikamenten, die teils schwere Nebenwirkungen hervorrufen können, wenn sie zusammen verabreicht werden, müssen hier einbezogen werden. Nur wenn auch die Ärzte alle Verordnungen kennen, können sie gegensteuern. Dazu kommt zum Beispiel, dass die sprachlichen Fähigkeiten auch ausreichend sein müssen, um als Pflegepersonal eingesetzt zu werden, wenn es um das Zusammenstellen von Medikamenten geht. (Unruhe – Glocke des Präsidenten) Nur dann ist eine korrekte Dosierung auch fehlerfrei möglich. Im Bezirksklinikum am Europakanal in Erlangen wurde letztens eine moderne Apotheke eingeweiht. In dieser werden Medikamente einzeln verpackt, mit allen wichtigen Daten versehen und können so zielgerichtet auch ohne Überdosierungsgefahr an die Patienten ausgegeben werden. Hier wäre doch einmal ein guter Ansatz, um dieses Thema zu verbessern und Fehlerquellen zu minimieren. Wir haben Verantwortung für alle unsere Bürger, und erst recht für die Schwächsten unserer Gesellschaft: Kinder und, wie hier, unsere alten und pflegebedürftigen Mitbürger. Wir müssen hier aufklären und Verbesserungen herbeiführen. Wir dürfen nicht zulassen, dass Vertrauen in die Pflege durch solche Fehler, die nicht aufgearbeitet werden, verloren geht. Vertrauen ist die Grundlage jeder Versorgung. Deshalb ist es unsere Pflicht, aus den Fehlern zu lernen und die Strukturen zu verbessern, sodass solche Vorfälle nicht mehr möglich sind; denn jedes einzelne Leben zählt. Ungeachtet dessen gilt unser Dank allen Pflegekräften, die täglich ihr Bestes geben, (Zuruf) um unser System am Leben zu erhalten, um die Patienten und die Bewohner bestmöglich zu versorgen. Weil wir die Missstände beseitigen möchten, baten wir bereits im Ausschuss um diesen Berichtsantrag. Dies wurde uns leider – wie schon immer, muss man fast konstatieren – verwehrt. (Zuruf von den FREIEN WÄHLERN: Aber nur fast!) Daher mussten wir ihn hier im Plenum noch einmal behandeln und bitten hier noch einmal nachträglich um Ihre Zustimmung. (Toni Schuberl (GRÜNE): Machen Sie eine Anfrage?) – Herr Kollege, die Anfrage brauchen wir jetzt auch nicht zu stellen. Wir können das im Ausschuss behandeln, wenn wir die vernünftigen Anträge, die wir andauernd stellen, dort auch einmal thematisieren und nicht pauschal alles, weil es von der AfD kommt, abgelehnt wird; aber komischerweise sind unsere Anträge meistens so schlecht, dass sie Monate später von Ihnen kopiert werden. Die AfD scheint zu wirken. In diesem Sinne wünsche ich Ihnen trotzdem noch einen schönen Abend, freue mich auf die Debatte, die, wenn die Kollegen keine Arbeitsverweigerung begehen, jetzt vielleicht doch noch ein bisschen länger dauern wird, als Sie es sich vielleicht erhoffen würden. (Beifall bei der AfD)

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Alexander Hold

Herzlichen Dank. – Nächste Rednerin ist die Kollegin Carolina Trautner für die CSU-Fraktion. Bitte, Sie haben das Wort.

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Carolina Trautner CSU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon im Ausschuss sehr ausführlich zu diesem Antrag gesprochen und debattiert. Die Vorfälle, die geschildert werden, sind ohne Zweifel schrecklich, dramatisch und aufs Schärfste zu verurteilen. Ohne ärztliche Verordnung starke Schmerz- und Betäubungsmittel an Pflegebedürftige auszureichen, ist eine kriminelle Handlung und absolut rechtswidrig. Deswegen ist es richtig und wichtig, dass die Ermittlungsbehörden diese Vorfälle lückenlos aufgeklärt haben, dass die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen und auch rechtskräftig verurteilt wurden. So funktioniert das in einem Rechtsstaat. Außerdem haben die Pflegeeinrichtungen natürlich umgehend Konsequenzen aus diesen Vorfällen gezogen und durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt, dass so etwas nicht wieder vorkommen kann. Wir nehmen solche Vorfälle sehr ernst, haben aber alle Maßnahmen getroffen, damit so etwas nicht mehr passieren kann. Die Verfahren sind abgeschlossen, und insofern sehen wir keinen Grund, diesem Antrag zustimmen zu sollen. Wir lehnen ihn ab, weil wir finden: Er ist obsolet. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der SPD)

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Alexander Hold

Danke schön, Frau Kollegin. – Redner für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist der Abgeordnete Paul Knoblach. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Paul Knoblach GRÜNE

Sehr geehrtes Präsidium, werte Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir, ich erkläre sehr kurz: Ich spreche aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung als Pflegekraft, lange Zeit auch in leitenden Funktionen. Ich weiß, worum es heute geht. Die AfD legt heute einen Misstrauensantrag gegen die größte Berufsgruppe Deutschlands, die Berufsgruppe der professionell Pflegenden, vor. (Andreas Winhart (AfD): So ein Schmarrn!) Ein Einzelfall soll dazu dienen, ein ganzes Berufsfeld unter Generalverdacht zu stellen. (Andreas Winhart (AfD): Wie kommen Sie darauf?) Damit folgt die AfD ihrem sich selbst gegebenen Auftrag, der Polarisierung, der Destabilisierung aller demokratischen Strukturen. (Andreas Winhart (AfD): Fake News!) Das Gegenteil würde helfen: Vertrauen, gute Arbeitsbedingungen, klare Standards und echte Prävention. Die Wahrheit ist: Diese Straftaten in der Oberpfalz – es wurde erwähnt – sind geahndet. Die vier Verantwortlichen sind abgeurteilt. Sie sitzen langjährige Haftstrafen ab. Unser Rechtsstaat – von der AfD so gehasst – funktioniert. Wir lehnen den Antrag ab. (Beifall bei den GRÜNEN sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER)

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Alexander Hold

Es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor. Hierzu hat der Abgeordnete Matthias Vogler von der AfD-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Vogler.

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Matthias Vogler AfD

Herr Vizepräsident! Herr Kollege, wir stehen hinter unseren Pflegekräften, egal, wo sie arbeiten. Das möchte ich einmal klarstellen. (Beifall bei der AfD) Wir wollten all diese Fälle aufgeklärt haben und dazu einen Berichtsantrag haben. Wir haben nicht alle Pflegekräfte unter Generalverdacht gestellt. (Gabi Schmidt (FREIE WÄHLER): Doch! – Weitere Zurufe von den FREIEN WÄHLERN: Doch!) Dass dort diese Personen zum Glück verurteilt worden sind, weil sie mehrere Patienten und mehrere Pflegebedürftige durch Medikamentengabe absichtlich ums Leben gebracht haben, ist sehr erschreckend und bedauerlich, und wir wollten daraus Lehren ziehen und wissen, wie man das verhindern kann, um solche Fälle in Zukunft zu vermeiden. Das war unsere Intention. Was Sie hier machen, ist nur schäbig. Pfui! (Beifall bei der AfD – Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Selber schäbig! – Weitere Zurufe des Abgeordneten Harry Scheuenstuhl (SPD) sowie von der AfD)

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Paul Knoblach GRÜNE

Erwarten Sie jetzt eine Antwort von mir? Allen Ernstes? (Johannes Becher (GRÜNE): Keine Antwort gewünscht! – Unruhe) Ich hätte mir als Allerletztes gewünscht, dass Menschen wie Sie, aus Ihrer Fraktion, hinter mir als ehemaliger Pflegekraft stehen, das können Sie mir glauben. (Beifall bei den GRÜNEN – Zurufe: Bravo!)

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Alexander Hold

Nächster Redner ist der Abgeordnete Thomas Zöller für die FREIEN WÄHLER. Herr Kollege, Sie haben das Wort.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Werter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich auch wieder den Worten meiner Vorredner anschließen. Frau Kollegin Trautner hat es schon erwähnt: Es ist alles abgearbeitet. Das waren kriminelle Einzelfälle, und denen müssen wir natürlich nachgehen, und diejenigen, die so etwas begehen, müssen auch bestraft werden. Patientensicherheit ist das wichtigste Gut, das wir überhaupt im Gesundheitswesen haben, und das müssen wir wirklich hegen und pflegen. Da gibt es jetzt auch schon digitale Möglichkeiten, wie man die Medikamente vielleicht auch zusammenbringen kann, sodass da wirklich keine Fehler entstehen können. In dem Fall war es ein Medikamentenmissbrauch; aber es geht auch darum, unsere Pflegerinnen und Pfleger zu entlasten. Einen Satz muss ich tatsächlich noch sagen. Herr Vogler, Sie haben gesagt: Sie wollen die Pflegekräfte nicht diskreditieren oder in Verruf bringen. – Aber immer wieder ziehen Sie Einzelfälle hoch, und das klingt dann so, als wenn alle Pflegekräfte, als wenn alle Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, generell schlechte Arbeit abliefern würden. Ich muss wirklich einmal sagen: Da draußen wird ganz tolle Arbeit abgeliefert, es wird ein toller Job gemacht, und wenn es irgendwo einmal schwarze Schafe gibt, dann müssen wir die herausfinden. Ich möchte mich auch hier im Hohen Haus noch ganz herzlich entschuldigen. Ich habe gestern gesagt, beim Tagesordnungspunkt 38 wird niemand mehr zuhören. Deswegen habe ich Ihnen gestern schon frohe Weihnachten gewünscht. Ich mache das jetzt noch einmal: Ein gutes neues Jahr, bleiben Sie gesund! (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU)

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Alexander Hold

Herr Kollege, es liegt eine Meldung zu einer Zwischenbemerkung vor.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Ja.

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Alexander Hold

Dazu hat erneut der Abgeordnete Matthias Vogler von der AfD-Fraktion das Wort. (Unruhe) Ich bitte um Ruhe. (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Matthias Vogler AfD

Liebe Kollegen, nichts mit 2 Uhr nachts! Ein bisschen früher haben Sie es ja geschafft; aber es grenzt fast an Arbeitsverweigerung mit dem Durchjagen hier. (Zurufe: Oh!) – Ihr Schreien zeigt, dass ich den richtigen Punkt getroffen habe. Gut. – Herr Zöller, ist Ihnen bewusst, dass ich staatlich geprüfter Rettungsassistent bin? Ich habe ein Staatsexamen, und ich habe 15 Jahre im Rettungsdienst gearbeitet. Also gehöre ich auch zu dieser Gruppe, und ich werde mich nicht selber beschädigen. Ich kenne genug Menschen; in meiner Familie gibt es genug Krankenschwestern, Pfleger, Ärzte und Sonstiges. Ich finde, das ist unverschämt. Wir wollen die Pflege nicht in Verruf bringen. Das habe ich vorhin schon gesagt. Das ist eine Unverschämtheit, was Sie hier machen und versuchen. Wir wollen es aufklären. Wenn ich danach gehe und bei Ihnen gucke, sehe ich, dass es da auch schwarze Schafe gibt. Da könnte ich auch sagen: Alle sind so. – Das machen wir auch nicht. Es sind Einzelfälle, und die müssen natürlich lückenlos aufgeklärt und bestraft werden, was zum Glück auch geschehen ist. Aber diese Pauschalisierung Ihrerseits weise ich mit aller Schärfe zurück. Ich habe jahrelang als Rettungsassistent gearbeitet und habe supertolle Kollegen kennengelernt, die diesen Beruf immer noch vorbildlich ausüben und nicht diese schwarzen Schafe repräsentieren.

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Alexander Hold

Bitte, Herr Kollege Zöller.

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Thomas Zöller FREIE WÄHLER

Herr Vogler, deswegen wundert es mich ja, dass Sie das immer wieder so pauschal rüberbringen. Es kommt eben so pauschal rüber. Sie haben mit Sicherheit als Rettungssanitäter, als Notfallsanitäter – was Sie genau waren, weiß ich jetzt nicht – einen super Job gemacht. Ich hätte mir gewünscht, dass Sie den weiterhin machen und uns hier nicht mit solchen Anträgen nerven. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN, der CSU, den GRÜNEN und der SPD – Heiterkeit)

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Alexander Hold

Nächste Rednerin für die SPD-Fraktion ist die Kollegin Ruth Waldmann. (Unruhe) Ich würde doch bitten, dass wir uns jetzt so verhalten, dass die Rednerin ungestört ihre Rede hier halten kann. Bitte, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

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Ruth Waldmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Hier wird ein Bericht über Vorgänge gefordert, die in der Vergangenheit liegen. Es liegen auch bereits Gerichtsurteile vor. Die Täter sind gefasst und verurteilt. Insofern muss man darüber nicht berichten. In der Tat ist es ein großer Unterschied, ob es sich um kriminelle Handlungen handelt oder ob es systematische Probleme in der Pflege gibt. Dieser Unterschied ist hier nicht gemacht worden. Sie können das Urteil ja nachlesen. Es ist bereits rechtsstaatlich aufgeklärt. Deswegen bringt uns der Bericht an dieser Stelle nicht weiter. Uns bringt nur alles weiter, was gut für die Pflege ist. (Beifall bei der SPD, der CSU, den FREIEN WÄHLERN und den GRÜNEN)

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Alexander Hold

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Die Aussprache ist hiermit geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der federführende Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Prävention empfiehlt die Ablehnung des Antrags. Wer entgegen dem Ausschussvotum dem Antrag der AfD-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Die CSU, die FREIEN WÄHLER, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die SPD. Stimmenthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Dann rufe ich den nächsten Tagesordnungspunkt auf, der da lautet: Sitzungsende. (Heiterkeit) Ich wünsche Ihnen allen einen schönen Abend und eine erholsame Nacht. (Schluss: 23:01 Uhr) Anlage 1 zum Protokoll 19/66 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 10.12.2025 zu Tagesordnungspunkt 31: Änderungsantrag der Abgeordneten Katharina Schulze, Johannes Becher, Patrick Friedl u. a. und Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften; hier: Daseinsvorsorge statt Gewinninteresse - Trinkwasser bleibt kommunal; (Drs. 19/8947) (Drucksache 19/9207) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin Eberwein Jürgen X Aigner Ilse X Dr. Ebner Stefan Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute X Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole X Fehlner Martina X Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen Freller Karl X Baur Konrad X Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara Fuchs Barbara X Dr. Behr Andrea Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian X Glauber Thorsten X Birzele Andreas X Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin X Gotthardt Tobias Böltl Maximilian Graupner Richard X Bozoglu Cemal Grießhammer Holger Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann X Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine X Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar X Deisenhofer Maximilian X Halemba Daniel X Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef X Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian X Dremel Holger X Herrmann Joachim Dünkel Norbert X Hierneis Christian X Högl Petra X Protokoll 19/66 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna X Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias X Jakob Marina X Rinderspacher Markus X Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim X Schmidt Gabi X Kraus Nikolaus Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha X Kurz Sanne X Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie Lipp Oskar X Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan X Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland X Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf X Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald X Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian X Mistol Jürgen X Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone Müller Johann X Stümpfig Martin Müller Ruth Müller Ulrike X Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen Protokoll 19/66 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth X Weber Laura X Dr. Weigand Sabine Weigert Roland X Weitzel Katja X Widmann Jutta X Winhart Andreas X Zellmeier Josef X Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix X Zöller Thomas X Zwanziger Christian X Gesamtsumme 37 128 0 Anlage 2 zum Protokoll 19/66 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 10.12.2025 zu Tagesordnungspunkt 31: Änderungsantrag der Abgeordneten Anna Rasehorn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion SPD zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften; hier: Wasserzähler verpflichtend einführen! (Drs. 19/8947) (Drucksache 19/9033) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin Eberwein Jürgen X Aigner Ilse X Dr. Ebner Stefan Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute X Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole X Fehlner Martina X Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen Freller Karl X Baur Konrad X Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara Fuchs Barbara X Dr. Behr Andrea Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian X Glauber Thorsten X Birzele Andreas X Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin X Gotthardt Tobias Böltl Maximilian Graupner Richard X Bozoglu Cemal Grießhammer Holger Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann X Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine X Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar X Deisenhofer Maximilian X Halemba Daniel X Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo X Heisl Josef X Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian X Dremel Holger X Herrmann Joachim Dünkel Norbert X Hierneis Christian X Högl Petra X Protokoll 19/66 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna X Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias X Jakob Marina X Rinderspacher Markus X Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef X Konrad Joachim X Schmidt Gabi X Kraus Nikolaus Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha X Kurz Sanne X Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie Lipp Oskar X Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan X Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland X Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf X Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald X Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian X Mistol Jürgen X Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone Müller Johann X Stümpfig Martin Müller Ruth Müller Ulrike X Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen Protokoll 19/66 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth X Weber Laura X Dr. Weigand Sabine Weigert Roland X Weitzel Katja X Widmann Jutta X Winhart Andreas X Zellmeier Josef X Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix X Zöller Thomas X Zwanziger Christian X Gesamtsumme 37 126 0 Anlage 3 zum Protokoll 19/66 Abstimmungsliste zur namentlichen Abstimmung am 10.12.2025 zu Tagesordnungspunkt 31: Änderungsantrag der Abgeordneten Anna Rasehorn, Holger Grießhammer, Volkmar Halbleib u. a. und Fraktion SPD zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Wassergesetzes und weiterer Rechtsvorschriften; hier: Öffentliche Wasserversorgung sicherstellen - keine Zusatzprivilegien für Unternehmen schaffen! (Drs. 19/8947) (Drucksache 19/9102) Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Adjei Benjamin Eberwein Jürgen X Aigner Ilse X Dr. Ebner Stefan Aiwanger Hubert Ebner-Steiner Katrin X Arnold Dieter X Dr. Eiling-Hütig Ute X Arnold Horst X Eisenreich Georg Artmann Daniel X Enders Susann Atzinger Oskar X Fackler Wolfgang X Bäumler Nicole X Fehlner Martina X Bauer Volker X Feichtmeier Christiane X Baumann Jörg Flierl Alexander X Baumgärtner Jürgen Freller Karl X Baur Konrad X Freudenberger Thorsten X Prof. Dr. Bausback Winfried X Friedl Patrick X Becher Johannes X Friesinger Sebastian X Beck Tobias X Frühbeißer Stefan X Becker Barbara Fuchs Barbara X Dr. Behr Andrea Füracker Albert Behringer Martin X Beißwenger Eric Gerlach Judith Bergmüller Franz X Gießübel Martina X Bernreiter Christian X Glauber Thorsten X Birzele Andreas X Gmelch Christin X Blume Markus Goller Mia X Böhm Martin X Gotthardt Tobias Böltl Maximilian Graupner Richard X Bozoglu Cemal Grießhammer Holger Brannekämper Robert X Grob Alfred X von Brunn Florian X Groß Johann X Dr. Brunnhuber Martin X Gross Sabine X Dr. Büchler Markus X Grossmann Patrick X Guttenberger Petra X Celina Kerstin X Halbleib Volkmar X Deisenhofer Maximilian X Halemba Daniel X Demirel Gülseren X Hanna-Krahl Andreas Dierkes Rene X Hartmann Ludwig X Dierl Franc X Hauber Wolfgang X Dr. Dietrich Alexander X Heinisch Bernhard X Dietz Leo Heisl Josef X Dorow Alex X Dr. Herrmann Florian X Dremel Holger X Herrmann Joachim Dünkel Norbert X Hierneis Christian X Högl Petra X Protokoll 19/66 Enthalte Enthalte Name Ja Nein Name Ja Nein mich mich Hofmann Michael X Hold Alexander X Pargent Tim X Holetschek Klaus X Prof. Dr. Piazolo Michael Holz Thomas X Pirner Thomas X Dr. Hopp Gerhard X Pohl Bernhard X Huber Martin Post Julia Huber Martin Andreas Preidl Julian X Huber Thomas X Huml Melanie X Rasehorn Anna X Rauscher Doris X Jäckel Andreas X Reiß Tobias X Jakob Marina X Rinderspacher Markus X Jungbauer Björn X Rittel Anton X Jurca Andreas X Roon Elena X Kaniber Michaela Saller Markus X Kaufmann Andreas X Schack Jenny X Kirchner Sandro X Schalk Andreas X Knoblach Paul X Scharf Martin X Knoll Manuel X Scharf Ulrike Köhler Claudia X Scheuenstuhl Harry X Köhler Florian X Schießl Werner Kohler Jochen X Schmid Franz X Koller Michael X Schmid Josef Konrad Joachim X Schmidt Gabi X Kraus Nikolaus Schnotz Helmut X Kühn Harald X Schnürer Sascha X Kurz Sanne X Schöffel Martin X Schorer-Dremel Tanja X Lausch Josef X Schreyer Kerstin X Lettenbauer Eva Schuberl Toni X Lindinger Christian X Schuhknecht Stephanie Lipp Oskar X Schulze Katharina Locke Felix X Schwab Thorsten X Löw Stefan X Dr. Schwartz Harald X Dr. Loibl Petra X Seidenath Bernhard X Ludwig Rainer X Siekmann Florian X Singer Ulrich X Magerl Roland X Dr. Söder Markus Maier Christoph X Sowa Ursula X Mang Ferdinand X Stadler Ralf X Mannes Gerd X Stieglitz Werner X Dr. Mehring Fabian Stock Martin X Meier Johannes X Stolz Anna Meußgeier Harald X Storm Ramona X Meyer Stefan X Straub Karl X Miskowitsch Benjamin X Streibl Florian X Mistol Jürgen X Striedl Markus X Mittag Martin X Dr. Strohmayr Simone Müller Johann X Stümpfig Martin Müller Ruth Müller Ulrike X Tasdelen Arif X Tomaschko Peter X Nolte Benjamin X Toso Roswitha X Nussel Walter X Trautner Carolina X Triebel Gabriele X Dr. Oetzinger Stephan X Osgyan Verena X Vogel Steffen Protokoll 19/66 Enthalte Name Ja Nein mich Vogler Matthias X Wachler Peter X Wagle Martin X Walbrunn Markus X Freiherr von Waldenfels Kristan X Waldmann Ruth X Weber Laura X Dr. Weigand Sabine Weigert Roland X Weitzel Katja X Widmann Jutta X Winhart Andreas X Zellmeier Josef X Zierer Benno X Freiherr von Zobel Felix X Zöller Thomas X Zwanziger Christian X Gesamtsumme 14 149 0

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