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Alexander Flierl

CSU 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Bayerischen Wassergesetzes ist ein entscheidender Schritt hin zu einer modernen und zukunftsfesten Wasserpolitik. Entgegen den unberechtigten Anwürfen, den fehlerhaften Behauptungen und den rechtlich falschen sowie sachfremden Erwägungen müssen wir eindeutig feststellen, dass wir als Landesgesetzgeber genau den Spielraum ausnutzen, der uns zur Verfügung steht. Wir novellieren das Wasserrecht, damit es schlanker, praxistauglicher und vor allem weiterhin rechtssicher ist. Wichtig ist für mich besonders eines: Das neue Bayerische Wassergesetz ist kein Gesetz der Überschriften und kein Sammelsurium an politischen Absichtserklärungen; vielmehr ist es funktional, modern und liefert genau das, was der Freistaat Bayern, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger brauchen: klare Handlungsregelungen, taugliche Rechtsgrundlagen und echte Vollzugstauglichkeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Dieser Gesetzentwurf ist kein abstrakter Umbau, sondern ein konkretes Zukunftsgesetz, das den Wasserschutz, die Straffung von Verfahren, die schnellere Umsetzung von Maßnahmen, die Einführung des Steuerungselementes des Wasserentnahmeentgeltes sowie die Klimaanpassung intelligent miteinander verbindet. Dazu brauche ich keine lange zusätzliche Beratung. Wir haben uns im Umweltausschuss ausreichend Zeit dafür genommen. In der Anhörung haben wir schon grundsätzlich debattiert und auch mit den Expertinnen und Experten gesprochen. Wir haben uns danach nochmals mehrere Stunden mit dem Gesetzentwurf und den Änderungsanträgen auseinandergesetzt. Da braucht es kein zusätzliches, überlanges Verfahren. Wir haben straff durchgezogen, aber auf keinen Fall undemokratisch. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Entscheidend ist außerdem, dass dieses neue Gesetz Regeln schafft, die wirken und nicht nur politische Prosa sind, die gut klingt, wie es von der Opposition anklingt. Die AfD kapriziert sich einzig und allein auf das Wasserentnahmeentgelt. Sie verkennt, dass wir genau dieses Instrument brauchen, um Wassersicherheit zusätzlich zu finanzieren. (Gerd Mannes (AfD): Nein!) Das ist doch das Entscheidende: Wir brauchen diese Mittel für den Boden, für die Wasseraufnahmefähigkeit, für den Wasserrückhalt und den Landschaftswasserhaushalt. Wenn Sie etwas zum natürlichen Wasserrückhalt lesen wollen, dann kann ich Ihnen empfehlen, das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes zu lesen. Dort steht genau das drin, was wir schon beherzigen und was Sie jetzt auch zusätzlich gefordert haben. Bei den GRÜNEN ist es nicht viel besser. Die GRÜNEN holen den alten eigenen Gesetzentwurf zum Wassergesetz aus der Mottenkiste heraus, der völlig untauglich und völlig unbrauchbar war, wie zum Beispiel bei der Frage der Definition von Tiefengrundwasser, mit dem man letztlich dazu gekommen wäre, wenn man den GRÜNEN gefolgt wäre, dass keine einzige Mineralwasserabfüllung in Bayern mehr möglich gewesen wäre. Die Hauptsache wäre aber gewesen, für das bayerische Bier hätte es die Möglichkeit gegeben, Tiefengrundwasser weiterhin zu nutzen. Das ist keine in die Zukunft gerichtete Politik. Das ist völlig an der Sache vorbei. Sie haben keine Ahnung, was Sie von sich geben. Deswegen komme ich bei den weiteren Punkten noch darauf zu sprechen, weil die GRÜNEN insbesondere beim Wasserentnahmeentgelt mehr Bürokratie wollten und eine höhere Belastung der Bürgerinnen und Bürger – und das ist beides mit uns nicht zu machen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Johannes Becher (GRÜNE): Digitale Wasserzähler!) Die Kritik der Opposition hat keinerlei Substanz, null Substanz. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Sie verkennt insbesondere, dass wir mit diesem Wassergesetz Maßstäbe setzen, dass wir wesentliche Säulen implementieren, zum Beispiel eine Digitalisierung zum Systemwechsel. Neben dem digitalen Wasserbuch, das schon angesprochen worden ist, wird ein echter Digitalisierungsschub vorgenommen, indem wir die digitale Antragstellung, die digitale Bekanntmachung und auch die digitale Auslegung der Unterlagen ermöglichen. Das ist, glaube ich, ein entscheidender und wesentlicher Schritt zu einem Wechsel hin zur Digitalisierung. (Zuruf von den GRÜNEN) Das ist nicht nur modern und spart Zeit, sondern senkt auch Fehlerquoten und bringt spürbare Entlastungen im Vollzug. Wir setzen mit diesem Ansatz Maßstäbe hin zu mehr Verwaltungsvereinfachung und insbesondere zur Verwaltungsmodernisierung – nicht nur theoretisch, sondern ganz praktisch. Wir beschleunigen und vereinfachen die Verfahren. Wir setzen Mindestlaufzeiten für Benutzungszulassungen fest: zehn Jahre – für die Wasserkraft natürlich deutlich länger: dreißig Jahre. Wir schaffen eine fünfjährige Übergangsregelung bei auslaufenden Genehmigungen. Wir regeln die Zuständigkeiten, zum Beispiel bei der großen Wasserkraft hin zu den Regierungen, neu, weil es komplizierte Verfahren sind, die besser bei den Regierungen aufgehoben sind. Wir schaffen zur Entlastung von Behörden die Möglichkeit externer Projektmanager und machen den Erörterungstermin fakultativ. Wenn Sie nur einmal bei den Sachverständigenanhörungen zugehört hätten, dann hätten Sie nämlich genau erkannt, dass uns die Sachverständigen in diesem Punkt ganz klar gelobt haben, dass wir alles ausgeschöpft haben, was gesetzlich möglich ist, um Verfahren schneller, einfacher, effizienter zugunsten der Bürgerinnen und Bürger zu gestalten. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER – Johannes Becher (GRÜNE): Digitale Wasseruhr!) Lassen Sie mich jetzt noch zum Wasserentnahmeentgelt kommen, das wir als maßvolles, gerechtes und praxistaugliches Steuerungselement einführen. Ich glaube, das zeigt eine moderne Gesetzgebung, dass wir zuerst – Danke schön, lieber Walter Nussel als Beauftragter der Staatsregierung für Entbürokratisierung – den Praxischeck gleich am Anfang des Gesetzgebungsprozesses begonnen haben, dass wir mit allen Beteiligten gesprochen und die Details abgeklopft haben. Das Ministerium hat dann daraus einen Gesetzentwurf ausgearbeitet, der tatsächlich trägt. Wir beurteilen die Auswirkungen auf die Praxis nicht erst im Nachhinein, sondern gleich im Vorhinein. Das unterstreicht, wie moderne Politik handeln muss. So muss moderne Gesetzgebung gestaltet werden. Wir brauchen diesen Paradigmenwechsel und werden diesem Beispiel bei weiteren Gesetzgebungsvorhaben folgen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Wichtig war uns auch, dass durch den Wassercent keine Unwucht und keine Wettbewerbsverzerrung für unsere heimische Wirtschaft entsteht. Die Opposition überschlägt sich hier mit Vorschlägen über niedrigere Freibeträge, höhere Entgeltsätze und Rechtsunsicherheit beim Tiefengrundwasser. – Das würde alles nicht tragen. Dies geht zulasten unserer Wirtschaft, der Bürgerinnen und Bürger und der Rechtssicherheit. Ich würde deswegen einfach empfehlen, schauen Sie doch einmal in andere Bundesländer, wenn Sie den Freibetrag bzw. die Freimenge kritisieren: 4.000 Kubikmeter in Baden-Württemberg, andere haben 6.000 Kubikmeter, manche sogar 10.000 Kubikmeter. Ich glaube, es ist ein wahrer Mittelweg, wenn wir hier 5.000 Kubikmeter und auch einen einheitlichen Entgeltsatz von 10 Cent festlegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das ist doch das Entscheidende. Da Sie auch immer wieder kritisieren, dass landwirtschaftliche Bewässerung angeblich privilegiert würde, dann schauen Sie doch einmal in Ihr viel gelobtes Baden-Württemberg mit grüner Regierungsführung. Dort wird für die landwirtschaftliche Bewässerung nämlich überhaupt nichts verlangt. Das ist doch der Unterschied, wo wir einen klaren Akzent setzen und sagen: Wenn ein eigener Brunnen verwendet wird, dann muss eine überschreitende Menge gezahlt werden; darunter ganz klar nicht. Wenn man sich freiwillig zu Wasser- und Bodenverbänden zusammenschließt und damit grundwasserschonend arbeitet und handelt, dann wird man privilegiert. Das ist genau der richtige Weg. Wir wollen diesen bayerischen Weg weitergehen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Noch ein kurzer Satz zur Kritik des Gemeindetages. Ich glaube, eines ist klar, lassen Sie mich das hier auch fürs Protokoll ganz klar festhalten: Die Kritik ist inhaltlich falsch, sie ist auch widerlegt. Der Vorwurf ist konstruiert, unlauter und an den Haaren herbeigezogen. Lassen Sie mich noch einmal deutlich machen: Bei uns hat und wird die öffentliche Trinkwasserversorgung immer Vorrang haben. Wasser bleibt ein öffentliches Gut. Der Gesetzentwurf eröffnet keinerlei Privatisierungsmöglichkeit. Mit uns wird es Privatisierung oder Kommerzialisierung des Trinkwassers definitiv nicht geben. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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