Andreas Birzele
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Manchmal wird in der Politik sehr schnell sehr klar, welchem Akteur es worum geht. Heute ist wieder ein solcher Tag. Auf der einen Seite steht unser grüner Gesetzentwurf, der Kommunen stärkt, der ihnen Gestaltung ermöglicht und ihnen zutraut, selbst Entscheidungen zu treffen. Das ist ein Gesetzentwurf, der klarmacht, wer wirklich an der Seite der Kommunen steht, nicht immer erst kurz vor Wahlen. Auf der anderen Seite steht der Entwurf der Staatsregierung, der genau das Gegenteil will. Er schränkt die kommunale Selbstverwaltungshoheit weiter ein und zieht Kompetenzen an sich. Er misstraut den Städten und Gemeinden in Bayern ganz grundsätzlich und haut damit ein weiteres Verbot raus. Diese Arroganz gegenüber der kommunalen Ebene und den Spitzenverbänden hat in der Bayerischen Staatsregierung aber eine gewisse Tradition. Unser Ziel ist klar: Wir wollen starke, selbstbewusste Kommunen. Wir wollen Kommunen, die vor Ort selbst entscheiden können, was für sie sinnvoll ist und was nicht. Schauen wir einmal auf die Fakten. In Bayern dürfen Gemeinden neue Verbrauch- und Aufwandsteuern nur einführen, wenn zwei Ebenen der Staatsaufsicht zustimmen – die Rechtsaufsicht und das Innenministerium. Beide dürfen nicht nur prüfen, ob die Satzung rechtmäßig ist, sondern auch versagen, wenn öffentliche Belange oder steuerliche Interessen des Staates betroffen sind. Diese Entscheidungsbefugnis geht weit über das hinaus, was das Bundesrecht verlangt. Sie führt dazu, dass der Verbotskatalog in Bayern immer dicker und dicker wird. Bei der Anhörung im Innenausschuss hat es der Vertreter des Bayerischen Gemeindetags ganz klar auf den Punkt gebracht – Zitat: Nirgendwo gibt es einen solchen Verbotskatalog wie in Bayern. – Im Frühjahr dieses Jahres habt ihr angekündigt, kommunale Verpackungssteuern in Bayern zu verbieten, obwohl das Bundesverfassungsgericht erst im November 2024 ausdrücklich bestätigt hat, dass kommunale Verpackungssteuern verfassungsgemäß sind. Noch einmal zum Mitschreiben: Sie sind verfassungsgemäß. Das ist ein Instrument, das funktioniert. Es entfaltet sogar Wirkung, ob ihr das glauben wollt oder nicht. In Konstanz gab es nach neun Monaten minus 14 Tonnen Einwegmüll, was in etwa der Menge von 1 Million Einwegbechern entspricht. In einzelnen Stadtteilen ist das durchschnittliche Abfallaufkommen um bis zu 14 % gesunken und das Mehrwegangebot um 40 % gestiegen. In Zeiten klammer Haushaltskassen gab es 600.000 Euro Einnahmen bei circa 60.000 Euro Verwaltungskosten – das Zehnfache. In Tübingen haben 73 % der Betriebe ihren Einwegverbrauch deutlich reduziert. Auch dort gab es 1 Million Euro Einnahmen bei nur 100.000 Euro Verwaltungsaufstand – ebenfalls das Zehnfache. Der Blick ins Gewerberegister zeigt, dass kein einziger Betrieb schließen musste – im Gegenteil. Einige haben sogar Umsatzsteigerungen, weil die Leute ihre Mehrwegverpackungen zurückbringen und gleich wieder etwas Neues mitnehmen. Das ist Kundenbindung, Gewinnsteigerung und Müllvermeidung in einem. (Beifall bei den GRÜNEN) Ich sage es noch einmal zum Verständnis. Es geht nicht darum, dass alle bayerischen Kommunen eine Verpackungssteuer einführen müssen. Es geht darum, ihnen die Möglichkeit zu geben, sie einzuführen, wenn sie denken, dass es vor Ort Sinn macht. Ihr aber verbietet das und baut euren Verbotskatalog weiter aus. (Beifall bei den GRÜNEN) Wer vor Ort Mehrwert stärken will, der soll es dürfen. Wer Müll reduzieren will, soll es dürfen. Wer nach dem Verursacherprinzip Einnahmen generieren will, soll es dürfen. Wer es nicht braucht, lässt es halt bleiben. Anscheinend ist das für euch immer noch zu kompliziert. (Beifall bei den GRÜNEN) Einfacher kann man es nicht erklären. (Zuruf von der CSU: Bürokratiemonster!) – Das ist kein Bürokratiemonster. Übrigens ist das die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltungshoheit, die ihr immer so sehr hervorhebt. Unser Gesetzentwurf räumt zusätzlich ein weiteres, längst überfälliges Verbot weg, nämlich das Verbot einer örtlichen Übernachtungssteuer. Tourismusgemeinden in Bayern brauchen Investitionen in Infrastruktur, Sauberkeit und Naturpflege. Tourismus ist aber keine Pflichtaufgabe. Die Kassen unserer Kommunen sind bekanntermaßen leer. Mit unserem Gesetzentwurf ermöglichen wir einen Gästebeitrag auch außerhalb von Kur- und Heilbädern – fair, zweckgebunden und kommunal. Bayern rühmt sich seiner starken Kommunen. Geben Sie ihnen dann auch die Werkzeuge an die Hand, damit sie stark bleiben können. (Beifall bei den GRÜNEN) Unser Gesetzentwurf stärkt die kommunale Freiheit, wie das die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, die Landräte, der Gemeindetag und der Städtetag längst fordern. Es wäre schön, wenn ihr das endlich auch so sehen würdet. (Beifall bei den GRÜNEN)
