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Florian Köhler

AfD 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Das Gesetz sieht vor, dass ein Anspruch auf die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung nicht für Veranstaltungen besteht, bei denen antisemitische Inhalte zu erwarten sind. Jetzt ist Greta Thunberg, die schwedische Klimaschutzaktivistin, seit dem Hamas-Angriff auf Israel mehrfach mit Vorwürfen des Antisemitismus in Verbindung gebracht geworden. Diese Behauptung kann man ja durchaus nachvollziehen. Ist Ihnen oder der Fraktion der GRÜNEN bewusst, dass die GRÜNEN dann keine Veranstaltung mit Greta Thunberg in gemeindlichen Einrichtungen durchführen können? (Gülseren Demirel (GRÜNE): Oh Gott!)

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