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Markus Striedl

AfD 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrter Herr Präsident, geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Gesetzentwurf der GRÜNEN-Fraktion trägt die Überschrift "Hochwasserschutz" – ein Ziel, dem wir im Hohen Haus mit Sicherheit alle zustimmen. Doch wenn man hinter die Überschrift blickt, offenbart sich ein klassisches Beispiel für das Sprichwort: "Das Gegenteil von gut ist gut gemeint." Wir lehnen den Gesetzentwurf selbstverständlich ab, und zwar nicht deswegen, weil wir gegen Hochwasserschutz sind. Ganz im Gegenteil: Wir sind lediglich gegen schlechte Gesetze. Lassen Sie mich das in drei Punkten begründen: Erstens. Sie wollen den Hochwasserschutz als allgemeine Anforderung in Artikel 3 der Bayerischen Bauordnung verankern. Dabei übersehen oder ignorieren Sie jedoch bewusst, dass diese Materie bereits abschließend geregelt ist, und zwar im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes. Wir haben heute schon gehört: Bundesrecht bricht Landesrecht. Die Einschreibung des Hochwasserschutzes in unsere Landesverordnung ist eine systemwidrige Doppelung. Sie schaffen Rechtsunsicherheit, wo Klarheit gebraucht wird. Eine Baugenehmigung ist noch keine allgemeine Unbedenklichkeitsbescheinigung für sämtliche möglicherweise auftretenden Lebensrisiken. Zweitens. Ihr Vorschlag zu Artikel 62 der Bayerischen Bauordnung ist besonders absurd: Sie fordern ernsthaft, dass künftig für jedes Gebäude ein Nachweis über den Hochwasserschutz erbracht werden muss. Herr Kollege Baur, die GRÜNEN meinen wirklich jedes Gebäude. Wenn man also eine Berghütte ersetzen oder ein Bergbauer fernab von jedem Fluss einen Stall sanieren oder anbauen möchte, bräuchte man ein Hochwasserzertifikat. Herzlichen Glückwunsch! Wer erstellt das dann natürlich wieder? – Irgendwelche Gutachter oder Institute, die sich zulasten der Bauherren mal wieder die Taschen vollmachen. So macht man alles, aber das Bauen weder billiger noch unbürokratischer. (Beifall bei der AfD) Drittens. Für mich ist das der schwerwiegendste Punkt: Ihr Umgang mit unseren Kommunen. Sie fordern absolute Bauverbote in Überschwemmungsgebieten und entmachten die Entscheidungsträger vor Ort. Sie gehen auch gar nicht darauf ein, in welchen Überschwemmungsgebieten absolute Bauverbote erlassen werden sollen. Wo geht denn bei Ihnen ein Überschwemmungsgebiet los? Bei einem HQ25- oder einem HQ100-Überschwemmungsgebiet? – Hochwasserschutz ist einfach extrem komplex. Man kann aus München keine Schablone für ganz Bayern anlegen. Das funktioniert nicht. Überschwemmungen gab es schon immer und wird es leider auch immer geben. Der Freistaat sollte sich nicht anmaßen, die Kompetenz der kommunalen Mandatsträger, der Bürgermeister und der Verwaltungen anzuzweifeln. Unsere Landräte und Bürgermeister wissen selbst am besten, was vor Ort gut und was schlecht ist. Sie kennen die Topografie, die Flüsse und Bäche bei Ihnen vor Ort. Wir, die AfD, möchten nicht vorschreiben, wie unsere Kommunalpolitiker die Heimat zu schützen haben. Das können sie meiner Meinung nach nämlich sehr gut selbst. Ihr Entwurf ist ein Misstrauensvotum gegen die kommunale Selbstverwaltung und die gesamte kommunale Familie. Genau deshalb lehnen wir dieses Gesetz ab. (Beifall bei der AfD)

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