Thomas W. Holz
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Herren Minister, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren und vor allem liebe GRÜNE! Einige von euch mag ich wirklich. Das sage ich nicht nur, weil bald Weihnachten ist. Deswegen hätte ich euch wirklich gerne geglaubt, dass es euch um die Förderung der Gemeinden und um die Förderung des Tourismus geht. Sieht man sich jedoch euren Gesetzentwurf ein bisschen genauer an, bekommt man sofort ganz erhebliche Zweifel. Zum einen sehen wir hier die zeitlich sehr verdächtige Nähe zur Kommunalwahl im März. (Gülseren Demirel (GRÜNE): Das merkt man bei euch überhaupt nicht!) Man will sich hier offensichtlich vor die Gemeinden stellen nach dem Motto: Wir sind die Retter der Finanzen der Kommunen. Aber liebe GRÜNE, eines muss ich euch dazu deutlich sagen: Da seid ihr ein bisschen spät dran. Dafür braucht es niemanden mehr. Der Job ist vergeben; den macht bereits die CSU mit ihrem Kommunalminister Joachim Herrmann und ihrem Finanzminister Albert Füracker. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe GRÜNE, selbst wenn man euch kurz vor Weihnachten gute Absichten unterstellen will, muss man sagen, dass dieser Entwurf in die Kategorie "Gut gemeint, aber schlecht gemacht" fällt. Ich beginne mit dem Verbot der Übernachtungssteuer, von dem wir gerade gehört haben. Nach der Vorstellung der GRÜNEN soll dieses Verbot allen Ernstes komplett gestrichen werden. Das verstehe ich überhaupt nicht. Es ist doch bekannt, dass eine Steuer gerade nicht zweckgebunden ist. Was heißt das? – Jeder findige Kämmerer würde mit den Einnahmen aus einer entsprechenden Steuer einen Ausgleich im allgemeinen Haushalt herstellen. Kein oder nur sehr wenige Cent würden überhaupt dem Tourismus zugutekommen. Wenn das die von euch angeblich angestrebte Förderung des Tourismus ist, kann ich dazu nur sagen: Das funktioniert mit einer Übernachtungssteuer überhaupt nicht, im Gegenteil. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist nicht meine singuläre Meinung. Vielmehr hat das der Bayerische Verfassungsgerichtshof in einer sehr klaren Entscheidung am 14. November deutlich bestätigt. Das Verbot der Übernachtungssteuer ist zur Erreichung des Ziels "Stärkung des Tourismus" sowohl geeignet als auch erforderlich. Deswegen bleibt das Verbot auch bestehen, Punkt. Ende. Aus. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Außerdem schlagen Sie vor, einen sogenannten Gästebeitrag einzuführen. Herr Kollege Birzele hat das gerade gesagt. Das bedeutet, alle Kommunen, auch diejenigen ohne ein Prädikat, die kein Kur- oder Erholungsort sind, dürfen einen Beitrag erheben. Dieser Beitrag wäre zweckgebunden, das ist in Ordnung. Völlig ungeklärt ist in dem Gesetzentwurf aber das Verhältnis zwischen der gewünschten Übernachtungssteuer und diesem neuen Gästebeitrag. Das bedeutet, Gemeinden könnten künftig beides gleichzeitig erheben. Das wäre somit eine Doppelbelastung für die Gäste. Und das ist wirklich eure Idee von Tourismusförderung? In meinen Augen wäre das kontraproduktiv für den Tourismusstandort Bayern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich könnte noch einige Punkte aus dem Gesetzentwurf zum Thema Tourismus nennen, die ebenfalls problematisch sind. Über diese Punkte haben wir aber schon im Innenausschuss diskutiert. Herr Kollege Heisl wird anschließend noch auf die anderen Punkte eingehen. Deshalb ganz kurz: Wir lehnen diesen Gesetzentwurf weiterhin ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
