Florian Köhler
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung der Gemeindeordnung und weiterer Rechtsvorschriften ist offensichtlich verfassungswidrig. Er beschränkt den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen für Veranstaltungen mit vermeintlich antisemitischen Inhalten oder solchen, die die nationalsozialistische Herrschaft verherrlichen, ohne konkrete Rechtsgüter zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Wunsiedel-Entscheidung klargestellt, dass Einschränkungen der Meinungsfreiheit einen legitimen Schutzzweck wie die Abwehr einer Störung des öffentlichen Friedens erfordern, und hier fehlt das gänzlich. Der Kollege Holz hat es eben gesagt – und im Ausschuss hat er es auch gemeint –, dass die CSU verwerfliche Meinungsäußerungen unterhalb der Strafbarkeitsgrenze – gemeint sind Hass und Hetze – bekämpfe. Sie vergessen dabei, dass Gefühle wie Hass schlichtweg kein schützenswertes Rechtsgut sind. Die Kollegen übersehen auch, dass für Einschränkungen in der Meinungsfreiheit außerhalb des Strafrechts ein Rechtsgüterschutz schlichtweg notwendig ist. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das insbesondere für den Zugang zu kommunalen Einrichtungen bereits entschieden. Ich zitiere – Obacht, jetzt kommt es, Herr Holz, hören Sie jetzt gut zu: (Thomas Holz (CSU): Ja!) "Eine Gemeinde ist nicht befugt, Bewerbern allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen zu verwehren." Weiter heißt es: "Eine die Meinungsfreiheit beschränkende Norm darf nur an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein und nicht an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich konkreter Haltungen oder Gesinnungen." Soll es der VGH auf Chinesisch probieren? Soll er Ihnen das Urteil vortanzen? Brauchen Sie das Aktenzeichen? Bei aller Liebe, aber sehr viel deutlicher kann der VGH es nicht ausdrücken. Da frage ich mich, sehr geehrte Kollegen, liebe Staatsregierung: Was verstehen Sie an diesem Urteilsspruch nicht? Ihr Gesetz lässt auch bewusst kommunistische Diktaturen weg. (Staatsminister Dr. Florian Herrmann: Falsch!) Im Klartext: Die CSU verhindert explizit nicht, dass in Gemeinderäumlichkeiten die Stasi, der Stalinismus und die DDR verharmlost, verherrlicht und beworben werden. Sie sind auf dem linken Auge blind. Die Anhörung der Kommunalverbände zum Gesetz brachte ebenfalls scharfe Kritik ein, besonders die Ordnungsgelder für Kommunalpolitiker, die bis zu 1.000 Euro betragen können. Diese wurden abgelehnt. Der Bayerische Bezirketag hält das bestehende Instrumentarium für ausreichend. In vergangenen Legislaturperioden reichten Ordnungsrufe. Der Bayerische Gemeindetag stellt die juristische Dogmatik infrage, und der Bayerische Städtetag lehnt die Ermächtigung ab. Herr Holz hat es uns eben bestätigt: Durch eine gute Sitzungsleitung musste er noch nie jemandem das Wort entziehen oder jemanden der Sitzung verweisen. Es ist also unnötig. Unser Fazit lautet: Bestehende Mittel wie Ordnungsrufe, Wortentzug und Sitzungsausschluss reichen aus. Ordnungsgelder schüchtern Ehrenamtliche ein und formalisieren Debatten unnötig. Insoweit besteht auch hier die Gefahr einer verfassungswidrigen Beschneidung der Rechte der kommunalen Amtsträger. Unsere Änderungsanträge machen den Gesetzentwurf erst verfassungskonform. Das nennt man Service-Opposition. (Lachen des Abgeordneten Martin Wagle (CSU)) – Sie lachen? Gern geschehen. (Martin Wagle (CSU): Steile These!) Mit dem ersten Änderungsantrag korrigieren wir die Staatsregierung. Der Ausschluss von Gemeinderäumlichkeiten ist nur bei festgestellten Tatsachen, die eine Störung des öffentlichen Friedens erwarten lassen, möglich. Beim Antisemitismusbegriff orientieren wir uns am Strafrecht und definieren diesen auch deutlich. Dazu gehört zum Beispiel die Beschimpfung des Judentums oder der Aufruf zu Hass und Gewalt. Der bloße Verweis auf die IHRA-Definition ist zu unbestimmt für einen Grundrechtseingriff, und das wäre ebenfalls verfassungswidrig. Der zweite Änderungsantrag beschäftigt sich damit, dass wir das Gesetz auf andere totalitäre Regime erweitern möchten, insbesondere auf die kommunistischen Unrechtsregime wie das der DDR und der Sowjetunion mit ihren Millionen Opfern. Mit dem dritten Änderungsantrag streichen wir die Ordnungsgelder und den Maulkorb für Ehrenamtliche aufgrund erheblicher verfassungsrechtlicher Zweifel. (Lachen des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Unsere Anträge schützen die Demokratie, ohne verfassungswidrig zu sein, und retten Ihren Gesetzentwurf. Wir würden Sie doch sehr bitten, vor dem nächsten Gesetzentwurf vielleicht einmal die Bayerische Verfassung, das Grundgesetz und die dazugehörigen Urteile und die Rechtsprechung dazu zu lesen, statt wenige Monate vor der Kommunalwahl einen durchsichtigen, verfassungswidrigen Schnellschuss durchzupeitschen. Wir lehnen das so ab. (Beifall bei der AfD)
