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Florian Köhler

AfD 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Herr Staatsminister, Sie habe es gerade wieder getan. Auch Sie haben gesagt, dass man Organisationen aus Gründen der Gleichbehandlung Räumlichkeiten zur Verfügung stellen müsse und dass dies ein Dilemma sei, und Sie haben auch gesagt, dass das unterhalb der Strafbarkeitsgrenze abgelehnt werden können solle. Es handelt sich dann um eine subjektive Entscheidung; der Willkür ist da Tür und Tor geöffnet. Ich lese Ihnen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs noch einmal vor: "Eine Gemeinde ist nicht befugt, Bewerbern allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen den Zugang zu ihren öffentlichen Einrichtungen zu verwehren [...]. Eine die Meinungsfreiheit beschränkende Norm darf nur an dem zu schützenden Rechtsgut ausgerichtet sein und nicht an einem Wert- oder Unwerturteil hinsichtlich konkreter Haltungen oder Gesinnungen [...]". Das ist die harte Rechtsrealität. Was an den Worten "schützenswertes Rechtsgut" verstehen Sie nicht? Warum wollen Sie Willkür in Bayern einführen? Brauchen Sie das Aktenzeichen des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs?

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