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Tanja Schorer-Dremel

CSU 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrter Herr Vizepräsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Wasser ist kein beliebiges Gut. Wasser ist die Grundlage allen Lebens, unser wichtigstes Lebensmittel und eine tragende Säule der Daseinsvorsorge. Genau deshalb sagen wir als Regierungsfraktionen ganz klar: Wer Verantwortung für Bayern trägt, darf beim Schutz unserer Wasserressourcen nicht wegschauen, nicht zaudern und nicht auf später vertrösten. Der Klimawandel ist längst Realität, auch bei uns. Auf der einen Seite gibt es sinkende Grundwasserstände, zunehmende Nutzungskonflikte und längere Trockenphasen, auf der anderen Seite Starkregen, Sturzfluten und Hochwasser. Das ist kein Zukunftsszenario, das ist Gegenwart. Genau darauf gibt die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes eine klare, konsequente und verantwortungsvolle Antwort. Ich möchte mich gleich am Anfang meiner Rede recht herzlich bei Umweltminister Thorsten Glauber und seinen Abteilungen, beim Ausschussvorsitzenden Alexander Flierl, bei den Kolleginnen und Kollegen der CSU und der FREIEN WÄHLER, aber auch bei unserem Beauftragten der Staatsregierung für Entbürokratisierung Walter Nussel bedanken. Es gab viele Runde Tische, Anträge, Sitzungen und Praxischecks, bis es zur Einbringung dieses Gesetzes gekommen ist. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Unruhe) Ein Kernpunkt dieser Reform ist die Einführung des Wasserentnahmegelds, des Wassercents. (Anhaltende Unruhe – Glocke des Präsidenten) Ich sage ausdrücklich, das ist kein Strafentgelt, sondern ein Lenkungsinstrument. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wer Grundwasser nutzt, soll einen fairen Beitrag zu dessen Schutz leisten – einfach, transparent und unbürokratisch. Mit einem einheitlichen Satz von 10 Cent pro Kubikmeter, einem Freibetrag von 5.000 Kubikmetern und klar definierten Ausnahmen sorgen wir dafür, dass kleine Entnahmen nicht belastet werden und gleichzeitig ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer wichtigsten Ressource gestärkt wird. Lassen Sie mich eines gleich vorweg klarstellen: Die Einnahmen aus dem Wassercent verschwinden nicht irgendwo im Haushalt. Sie sind strikt zweckgebunden für Wasser- und Trinkwasserschutz sowie für eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung, zum Beispiel auch für Wasserrückhalt in der Fläche. Wer hier behauptet, es gehe um Abzocke oder Bürokratie, verkennt entweder die Realität oder möchte bewusst verunsichern. Ein zweiter zentraler Punkt dieser Novelle ist die Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung. Wir schreiben gesetzlich fest, was für uns selbstverständlich ist. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor anderen Nutzungen. Punkt! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Würden wir hier die Wasserversorgung ändern, würden wir auch das Brauchwasser hineinnehmen. Das ist nicht in unserem Interesse. Wasser ist Teil der Daseinsvorsorge und keine Ware, die nach Marktlogik verteilt wird. Mit der neuen Anzeigepflicht bei der Übertragung wasserrechtlicher Zulassungen verhindern wir zudem einen schleichenden Ausverkauf oder eine Privatisierung unseres Grundwassers. An dieser Stelle seien auch einmal die GRÜNEN angesprochen. Es zieht sich heute wie ein roter Faden durch unsere Sitzungen: Sie reden immer mehr populistisch. Sie stellen falsche Behauptungen auf, framen und bringen Unwahrheiten zur eigenen Profilierung. Ich sage Ihnen ehrlich, ich wünsche mir hier die Kompetenz eines Christian Magerl zurück, der Kompetenz vor Populismus gestellt hat. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN – Lachen bei der AfD) Meine sehr geehrten Damen und Herren, besonders wichtig ist uns auch der Hochwasserschutz. Wir erklären Hochwasserschutzmaßnahmen künftig ausdrücklich zum überragenden öffentlichen Interesse. Das ist kein juristischer Selbstzweck, sondern ein klares politisches Signal. Der Schutz von Leben, Leib und erheblichen Sachwerten hat Vorrang. Gerade nach den dramatischen Ereignissen der letzten Jahre wäre alles andere unverantwortlich. Gleichzeitig schaffen wir mehr Rechtssicherheit und Fairness für die Betroffenen. Entschädigungen bei Einstauflächen, Deichrückverlegungen und Rückhaltemaßnahmen werden gesetzlich klar geregelt. Wir entlasten unsere Kommunen ganz konkret. Ihre finanziellen Beteiligungen an staatlichen Hochwasserschutzmaßnahmen werden begrenzt. Die Kommunen werden dadurch mit rund 19 Millionen Euro jährlich entlastet. Kostensteigerungen darüber hinaus trägt künftig der Freistaat. Das ist partnerschaftlich und verlässlich. Das ist verantwortungsvolle Politik. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein weiterer großer Schritt ist die Beschleunigung und Modernisierung wasserrechtlicher Verfahren. Wir beenden jahrelange Schwebezustände, sorgen für Mindestlaufzeiten von zehn Jahren bei Zulassungen und reduzieren damit Bürokratie für Nutzer und Verwaltung. Die vollständige Digitalisierung inklusive des digitalen Wasserbuchs bringt Transparenz, Effizienz und Rechtssicherheit. Wer heute noch glaubt, man könne die Herausforderungen der Zukunft mit Papierakten und endlosen Verfahren lösen, irrt gewaltig. Zu den zahlreichen Änderungsanträgen der Opposition sage ich klar: Wir haben sie ernsthaft geprüft. Ich glaube, sowohl die Anhörung als auch die Ausschusssitzung waren ein Zeichen dafür, wie Politik funktionieren kann. Neben der Prüfung und dem Abwägen müssen wir feststellen, dass viele Forderungen auf den ersten Blick gut klingen, aber entweder das Grundkonzept verwässern, neue Bürokratie schaffen oder den effektiven Grundwasserschutz schwächen würden. Besonders deutlich wird das bei dem Antrag, den Wassercent komplett zu streichen. Wer Grundwasserschutz fordert, ihn aber ablehnt, wenn es konkret wird, handelt widersprüchlich. Die Novelle, die uns heute vorliegt, ist kein ideologisches Projekt. Sie ist eine sachliche, ausgewogene und zukunftsgerichtete Antwort auf reale Probleme. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Sie stärkt unsere Trinkwasserversorgung, verbessert den Hochwasserschutz, entlastet Kommunen und macht Verfahren schneller und effizienter. Deswegen sagen wir als CSU und FREIE WÄHLER: Diese Reform ist notwendig, richtig und verantwortungsvoll. Stimmen Sie deshalb unserem Gesetzentwurf zu, und lehnen Sie die Änderungsanträge der Opposition ab. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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