Roswitha Toso
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Bayern ist reich an Geschichte. Über 100.000 Baudenkmäler prägen unsere Städte und Dörfer. Dazu kommen noch circa 45.000 Bodendenkmäler. Diese Denkmäler stiften Identität und Heimat. Doch Denkmalschutz darf kein Stillstand sein. Ein Denkmal muss nutzbar bleiben. Dazu braucht es Pflege, Anpassung und manchmal, damit das Denkmal eine Zukunft hat, auch Erneuerung. Wer durch Bayern fährt, sieht überall Denkmäler: alte Höfe am Ortsrand, Bürgerhäuser am Marktplatz, Pfarrhöfe, Mühlen, kleine Kapellen – Gebäude, die nicht im Museum stehen, sondern mitten im Leben. In ihnen wird gewohnt, gearbeitet, gefeiert. Sie sind Teil des Alltags und nicht nur Teil der Geschichte. Viele dieser Gebäude stehen unter Denkmalschutz – und gleichzeitig unter Druck. Reparaturen sind kompliziert, Verfahren dauern lang, Eigentümer wissen oft nicht, was möglich ist und was nicht. Eine Antwort auf diese Herausforderungen gibt der vorliegende Gesetzentwurf der Staatsregierung. Ziel ist ein Denkmalschutz, der schützt, ohne zu lähmen, und Vertrauen schafft, statt Misstrauen zu organisieren. Das Leitmotiv lautet deshalb ganz bewusst: mehr Vertrauen, weniger Bürokratie. Ein zentrales neues Instrument ist das Denkmalpflegewerk. Eigentümerinnen und Eigentümer können künftig gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege einen verbindlichen Pflege- und Maßnahmenplan für bis zu zehn Jahre vereinbaren. Wer sich daran hält, braucht für die festgelegten Maßnahmen keine Einzelgenehmigung mehr. Das bedeutet Planungssicherheit für Familien, die ein denkmalgeschütztes Haus bewohnen, für Kommunen, die ein altes Gebäude erhalten wollen, und auch für die Behörden, deren Verfahren dadurch einfacher und klarer werden. Hinzu kommt ein Katalog erlaubnisfreier Maßnahmen, zum Beispiel die Erneuerung von Bad und Küche im Inneren, solang keine historische Substanz betroffen ist, und das Entfernen von Antennen und ähnlichen Einbauten, also alltägliche Maßnahmen, die bislang oft unverhältnismäßig aufwendig waren. Im Austausch mit den Verbänden, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern wurde deutlich: Genau diese Alltagsfragen entscheiden darüber, ob Denkmalschutz akzeptiert oder als Belastung empfunden wird. Das Gesetz der Staatsregierung nimmt diese Erfahrungen ernst. Klar geregelt wird außerdem: Bei Gebäuden, deren Innenräume bereits stark verändert sind, kann sich der Schutz künftig auf das äußere Erscheinungsbild konzentrieren. Wo kein Denkmalwert mehr vorhanden ist, braucht es auch keine künstlichen Auflagen. Das ist ehrlich, nachvollziehbar und praktikabel. Ebenso werden Regelungen gestrichen, die in der Praxis kaum noch eine Rolle spielen: Die Liste der beweglichen Denkmäler entfällt, Verfahrensvorgaben werden vereinfacht, die Textform ersetzt die Schriftform. Der Denkmalschutz kommt damit im digitalen Alltag an. In einem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zeigt sich allerdings die Sorge, wie gut diese Maßnahmen funktionieren. Gefordert wird, das Denkmalpflegewerk zunächst nur als Pilotprojekt einzuführen; aber diese Zurückhaltung überzeugt überhaupt nicht. Eigentümerinnen und Eigentümer warten seit Jahren auf Entlastung. Die Instrumente sind klar definiert, und Erfahrungen lassen sich am besten sammeln, wenn sie flächendeckend wirken, und nicht in einem künstlich begrenzten Probelauf. Auch die von der SPD geforderte Ausweitung von Zuständigkeiten bei der Führung der Denkmalliste auf die Heimatpflege wirft Probleme auf. Zusätzliche Ebenen bedeuten längere Verfahren, mehr Abstimmung und nicht automatisch bessere Entscheidungen. Der Gesetzentwurf hält bewusst an klaren Zuständigkeiten fest, und das sorgt für Verlässlichkeit. Von den GRÜNEN gibt es Kritik an der neuen Kategorie von Baudenkmälern, bei denen nur das Erscheinungsbild erhaltenswert ist; aber hier ist Augenmaß gefragt. Wir sagen: Wenn im Inneren keine schützenswerte Substanz mehr vorhanden ist, muss das rechtlich abbildbar sein. Andernfalls entsteht Schutz auf dem Papier, aber Frust in der Realität. Zum Gesetzentwurf der AfD ist zu sagen: Er führt nicht weiter. Pauschale Verbote für erneuerbare Energien in der Nähe von Denkmälern greifen zu kurz und ignorieren die Entwicklungen der letzten Jahre. Denkmalschutz und Klimaschutz sind keine Gegensätze. Beides sind Verfassungsziele. Moderne Technik ermöglicht heute Lösungen, die vor wenigen Jahren noch nicht denkbar waren. Es wurde vorher schon gesagt: Farblich angepasste Solarziegel etwa können ein Dach zugleich funktional und denkmalverträglich machen. Denkmäler zu bewahren, heißt nicht, sie von jeder Entwicklung abzuschneiden. Es heißt, sorgsam abzuwägen und Verantwortung für Zukunft und Vergangenheit zugleich zu übernehmen. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Gesetzentwurf der Staatsregierung ist ausgewogen. Er stärkt den Denkmalschutz, entlastet Eigentümerinnen und Eigentümer, modernisiert die Verwaltung und schafft Vertrauen. Er setzt auf Kooperation statt auf Konfrontation, auf Vernunft statt auf Misstrauen –
