Christiane Feichtmeier
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung einen Gesetzentwurf der Staatsregierung, der an zentralen Stellen in die Gemeindeordnung eingreift. Selbstverständlich gilt: Alles, was Kommunen stärkt, alles, was demokratische Strukturen schützt, alles, was den Handlungsspielraum unserer Städte und Gemeinden erweitert, trifft bei uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten grundsätzlich auf offene Türen. Aber dieser Gesetzentwurf ist nur auf den ersten Blick ein Modernisierungspaket. Beim zweiten Blick stellen wir nämlich fest: Es ist vor allem ein Reparaturgesetz, das eilig Lücken schließt, die seit Jahren bekannt sind, während dringend notwendige Modernisierungen erneut vertagt werden. Erstens. Zum Ausschluss antisemitischer Veranstaltungen: Dies ist notwendig, aber längst überfällig. Selbstverständlich unterstützen wir jede Maßnahme, die Kommunen in die Lage versetzt, Veranstaltungen mit klar antisemitischen Inhalten oder NS-Verherrlichung von der Nutzung öffentlicher Räume auszuschließen. Die Staatsregierung reagiert hier endlich auf verschiedene Gerichtsentscheidungen, aber sie tut es aus unserer Sicht zu spät. In einer Zeit, in der Jüdinnen und Juden in Deutschland wieder offen bedroht werden, in der Hetze und Verschwörungserzählungen zunehmen, müssen Kommunen rechtssicher handeln können. Dieser Teil dieses Gesetzes ist richtig und auch eine hilfreiche Unterstützung unserer kommunalen Vertreterinnen und Vertreter. Zweitens. Zum Thema Ordnungsgelder in Sitzungen: Der Entwurf erlaubt Kommunen künftig die Verhängung von Ordnungsgeldern gegen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, – (Unruhe)
