Harald Meußgeier
Sehr geehrtes Präsidium! Heute beraten wir in der Zweiten Lesung über die Novelle des Bayerischen Wassergesetzes. Das hört sich erst mal vielversprechend an, ist es aber leider nicht. Diesem Gesetzentwurf, der meiner Meinung nach ein trojanisches Pferd beinhaltet, werden wir nicht zustimmen können. (Unruhe) Ja, Wasser ist unsere elementarste Ressource, und ja, wir alle tragen Verantwortung, sie zu sichern. Aber der vorliegende Entwurf setzt die falschen Schwerpunkte – ein Bürokratiepaket mit Preisschild, meine sehr verehrten Damen und Herren. Richtige Ziele wie die Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung und des Hochwasserschutzes werden mit einem diffusen Abgabemodell vermengt, das sich wiederum in Ausnahmebestimmungen wie Freibeträgen und Übergangsregelungen verfängt. Statt klarer, gleicher Regelungen für alle entsteht ein Flickenteppich, der Interpretationsspielräume öffnet und Streit vorprogrammiert. Wie? Wer fällt darunter? Wer nicht und warum? Das beflügelt den Lobbyismus und untergräbt die Akzeptanz des gesamten Modells. Es wird dem Bürger auch als nachhaltig suggeriert. De facto ist es aber eine zusätzliche Steuer, die zu weiteren Preissteigerungen bei Produkten und Dienstleistungen führt. Dies kritisierte heute sogar unser Staatsminister Herrmann mit den Worten: Steuern belasten unsere Unternehmen. – Wer glaubt, dass allein Abgaben mehr Wasser schaffen, der irrt sich gewaltig. Die Ressourcen werden nicht größer, die Verfahren dadurch nicht schneller. Bayern braucht konkrete Maßnahmen zur Stärkung der Wasserverfügbarkeit. Extreme Trockenphasen, Starkregen und jahreszeitliche Verschiebungen stellen uns vor reale Aufgaben. Aber das ist kein Freibrief für Abgabenpolitik, meine sehr verehrten Damen und Herren. Nein, wir benötigen robuste und regionale Lösungen, wie zum Beispiel klare Zuständigkeiten, viele Speichermöglichkeiten, intelligente Verteilung, flexible Bewirtschaftung und technische Innovationen. Früher waren auf allen Äckern tiefe Gräben und Pflugfurchen zu sehen, die Wasser speichern konnten. Heute ist diese Praxis aus umweltrechtlichen Gründen untersagt – die EU aus Brüssel lässt hier grüßen. Aus unserer Sicht sollten verfügbare Mittel vor allem Landwirtschaftsbetrieben zukommen. Wer Wasser ohne Boden denkt, der macht einen großen Fehler. Die Stärkung der öffentlichen Wasserversorgung ist ein richtiges Ziel; denn nur so ist es möglich, flächendeckende Ergebnisse zu erzielen. Sie gelingt aber nicht durch ein Entgelt, sondern durch Investitionen in Infrastruktur, den Abbau von Planungsstaus, die bessere Instandhaltung und die Priorisierung kritischer Netze. Das ist der Staatsregierung hier leider nur zum Teil gelungen. Entsiegelungsmaßnahmen, die Schaffung von Rückhalteflächen oder die konsequente Umsetzung über regionale Wassersteuerungspläne finden sich im vorliegenden Gesetzentwurf leider nicht. Um es auf den Punkt zu bringen: Dieser Gesetzentwurf ist kein Modernisierungsschub – er ist ein Belastungspaket mit digitalem Beipackzettel. Er ist ein Griff in die Taschen jener, die unser Land am Laufen halten. Sie versprechen mehr Effizienz. Tatsächlich aber drohen mehr Bürokratie, mehr Unklarheit und mehr Streit. Bayern braucht eine Wasserpolitik mit gesundem Menschenverstand und vor allem Vertrauen in diejenigen, die vor Ort Verantwortung tragen. Bayern braucht keine Pflichtabgaben, sondern praktische Lösungen. (Beifall bei der AfD)
