Alexander Flierl
– und das nicht als wesentliches Argument herangezogen; aber mir geht es vor allem um drei, vier entscheidende Fragen: Wie wollen Sie denn ohne die Einnahmen des Wasserentnahmeentgelts den natürlichen Hochwasserschutz gewährleisten? Wie wollen Sie da zum Beispiel mehr Maßnahmen finanzieren? Wie wollen Sie den Landschaftswasserhaushalt stärken? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist: Ist Ihnen bewusst, dass mit unserem Wasserentnahmeentgelt lediglich der Verbrauch belegt wird und nicht der Gebrauch, wie es in der chemischen Industrie insbesondere für Kühlzwecke häufig der Fall ist? Und ist Ihnen auch bewusst, dass für geringfügige Wasserentnahmen, wie zum Beispiel das Tränken von Vieh, eine entsprechende Ausnahme vom Wasserentnahmeentgelt gegeben ist? Meine letzte Frage wäre dann nämlich diesbezüglich auch noch, wenn Sie also anführen, dass die Ausnahmen hier nicht ausreichend wären: Warum wollen Sie mit Ihrem Änderungsvorschlag, den Sie vorbringen, genau die Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger durch die Entlastung –
