Tobias Beck
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute sind wir in der Endberatung der Novelle des Bayerischen Archivgesetzes, eines Gesetzes, das seit 1989 nahezu unverändert blieb, während unsere Verwaltung, unsere Sicherheitslage und unsere digitale Welt sich grundlegend verändert haben. Ich möchte noch eines zum Kollegen Singer sagen. Vorhin haben Sie eine sehr interessante Aussage getroffen. Sie haben gesagt: wie ein Auto ohne Batterie. Ich gehe davon aus, dass es jetzt die neue AfD-Meinung ist, auch E-Autos toll zu finden. (Zuruf des Abgeordneten Ulrich Singer (AfD)) – Es hat sich so angehört, als hätten Sie auf ein E-Auto angespielt. Das war die beste Aussage in Ihrem Statement. – Archive dokumentieren unser Handeln. Sie ermöglichen Forschung, Rechtsstaatlichkeit und demokratische Kontrolle. Doch dieses Gedächtnis kann nur funktionieren, wenn wir geeignete Rahmenbedingungen schaffen: moderne digitale Infrastruktur, klare rechtliche Vorgaben, dauerhafte Lesbarkeit digitaler Unterlagen und ausreichend Personal in staatlichen wie kommunalen Archiven. Der Gesetzentwurf setzt an vielen dieser Stellen an. Das ist auch gut so. Durch das Bayerische Digitalgesetz wurden digitale Verwaltungsverfahren zum Standard. Das bedeutet auch, dass unsere Archive in der Lage sein müssen, digitale Unterlagen kontrolliert, revisionssicher und langfristig nutzbar zu halten. Dabei geht es nicht nur um Technik. Es geht um Integrität, Beweiswerte und Vertrauen. Wir FREIEN WÄHLER unterstützen daher die vorgesehenen Anpassungen; denn sie schaffen Rechtssicherheit für Behörden, Archive und für Bürgerinnen und Bürger. Im Gesetz werden wichtige Grundlagen geschaffen, damit Archive künftig wissenschaftlich besser nutzbar sind. Reproduktionen und digitale Veröffentlichungen bekommen klare Rechtsgrundlagen. Das ist ein großer Fortschritt; denn Wissen lebt von Zugänglichkeit. Aber – das ist entscheidend – Transparenz darf nie zur Gefährdung werden. Damit kommen wir auch schon zum sensibelsten Punkt dieser Gesetzesnovelle. Herr Kollege Oetzinger hat schon die Sonderrolle des Landesamts für Verfassungsschutz angesprochen und warum das so wichtig ist. Es gibt Forderungen, diese Sonderregelungen für das Landesamt für Verfassungsschutz aus dem Archivgesetz zu streichen. Es gibt Änderungsanträge, die darauf abzielen, das Landesamt für Verfassungsschutz wie jede gewöhnliche Behörde zu behandeln. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das wäre ein großer und schwerer Fehler. Das Landesamt für Verfassungsschutz arbeitet anders als jede andere staatliche Stelle. Das geschieht nicht aus Arroganz und nicht aus Heimlichtuerei, sondern aus Sicherheitsnotwendigkeit. Und warum? – Weil die Offenlegung bestimmter Informationen Menschenleben gefährden kann, weil operative Methoden, Quellen und technische Verfahren geschützt werden müssen, weil internationale Sicherheitskooperationen auf Vertraulichkeit beruhen und weil Extremisten, ausländische Nachrichtendienste und Staatsfeinde genau darauf warten, Einblicke in unsere Strukturen zu bekommen. Deshalb hat das LfV in allen deutschen Bundesländern besondere Regelungen, auch hier bei uns in Bayern. Es ist auch richtig, dass das so bleibt. Eine Sonderrolle bedeutet nicht, dass es keine Kontrolle gibt. Im Gegenteil, das LfV unterliegt der Fachaufsicht der Staatsregierung und der parlamentarischen Kontrolle in einem eigens dafür vorgesehenen Kontrollgremium – demokratische Kontrolle ja, Gefährdung der inneren Sicherheit nein. Wer diese bewährte Balance aufkündigt, schwächt nicht das Archivgesetz, sondern unsere Sicherheitsarchitektur. Wir als FREIE WÄHLER und auch als Regierungskoalition stehen dafür: Das Landesamt für Verfassungsschutz braucht und behält seine Sonderstellung im bayerischen Archivrecht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Gesetz trägt dazu bei, unser Gedächtnis zu stärken, unsere Verwaltung zu modernisieren und unsere Demokratie langfristig zu schützen. Wir stehen zu dieser Verantwortung. Wir stehen zu einem starken Archivgesetz. Wir stehen zu einem verhandlungsfähigen Verfassungsschutz, der weiterhin eine Sonderrolle erhält, die für die Sicherheit Bayerns gebraucht wird. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
