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Marina Jakob

FREIE WÄHLER 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Ich würde Ihnen jetzt gerne den Unterschied zwischen einem Gesetzestext und einem Begleittext zu einem Gesetz erklären. Das sind zwei unterschiedliche Dinge. Wann kommt dieser eine Satz zum Tragen? – In Ihrer Heimatkommune ist das Wasser verunreinigt oder verseucht und kann nicht mehr verwendet werden. Es gibt auch keine Leitung zur Nachbarkommune. Es ist schlichtweg keine öffentliche Trinkwasserversorgung der Menschen über die Leitung möglich. In diesem Fall müssen wir uns doch freuen, wenn in der Nachbarkommune irgendeiner da ist, der Wasser in Trinkflaschen abfüllt. Zu dem kann man gehen uns sagen: Bitte fülle mir Wasser in Flaschen ab und versorge meine Kommune mit Wasser. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Wenn dieser Trinkwasserhersteller, der jetzt Wasser in Flaschen abfüllt, vielleicht gar nicht die Erlaubnis hat, so viele Kubikmeter zu fördern, kann dieser ganz einfach zur Behörde gehen und sagen: Ich brauche mehr Wasser, weil ich XY aufgrund einer Anfrage des Bürgermeisters mit Wasser versorge. – Die Kommune kann es ihm ganz schlicht und einfach erlauben. Was soll daran bitte schlecht sein? (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)

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