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Alexander Hold

10.12.2025 Sitzungen 19/66

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht jetzt Herr Staatsminister Markus Blume. Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin froh, dass ich doch noch rechtzeitig zu dieser Beratung gekommen bin; denn es hätte mich sehr geschmerzt, wenn ich insbesondere den Beitrag von Herrn Kollegen Schuberl verpasst hätte, den ich einigermaßen interessant fand. Meine Kolleginnen und Kollegen hier im Bayerischen Landtag, wenn man sich die Protokolle aus der Vergangenheit zum Archivgesetz anschaut, sieht man, dass das Archivgesetz den Landtag bereits in der Plenarsitzung vom 15. November 1989 beschäftigt hat. Damals wurde das Archivgesetz beschlossen. Das Inkrafttreten wurde damals allerdings um einen Monat verschoben, weil wir noch einen Senat hatten, der ebenfalls darüber abstimmen musste. Dieses Gesetz wurde im Parlament noch artikelweise abgestimmt. Das ist heute anders. Eines ist jedoch gleichgeblieben: Die GRÜNEN bleiben sich treu und stimmen dagegen. Meine Damen und Herren, das war damals so, das ist heute so, und das ist nicht nur bei diesem Gesetz, sondern auch bei vielen weiteren so. Lieber Herr Schuberl, was mich wirklich beunruhigt, ist der Umstand, dass Sie inzwischen bei denselben Themen anspringen, bei denen auch die AfD anspringt, nämlich wenn es um unseren Verfassungsschutz geht. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Das hat mich hier tatsächlich berührt. Noch viel mehr beschäftigt mich in der Zwischenzeit die Frage, wie es dazu kommt, dass Sie, wenn wir über ein Archivgesetz beraten, von einem Söder-Gesetz sprechen. Ich habe genau zugehört: Sie haben in Ihrem Beitrag öfter das Wort "Söder" als das Wort "Archiv" in den Mund genommen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Die Medizin hat für solche Symptome einen Fachbegriff. Man könnte hier von einer Zwangsstörung reden. Herr Schuberl, ich habe den Eindruck, dass Sie eine Art Stockholm-Syndrom entwickelt haben, eine Art "Schuberl-Syndrom", weil Sie aus der geistigen Gefangenschaft mit unserem Ministerpräsidenten nicht rauskommen. Lieber Herr Schuberl, nehmen Sie es einfach so, wie es ist: Wir haben als zuständiges Ressortministerium diesen Gesetzentwurf dem Bayerischen Landtag vorgelegt, weil wir der Meinung sind, dass es notwendig ist, dieses Gesetz zu aktualisieren. Wir haben das nach einer breiten Diskussion mit allen Behörden, die hier zuständig sind, getan. Der Bayerische Ministerpräsident vertraut seinen Fachministern, dass sie solche Gesetze gut in den Bayerischen Landtag einbringen können. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich danke den Kolleginnen und Kollegen in den beratenden Ausschüssen dafür, dass sie diese Beratung gut durchgeführt haben. Lieber Herr Schuberl, ich kann nur sagen, wie bei vielen anderen Gelegenheiten auch: Sie liegen einfach falsch, und Sie sollten sich von diesem Fetisch, von diesem Syndrom, einfach lossagen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich möchte sowohl Ihnen als auch der AfD in der Sache widersprechen: Es ist mitnichten so, dass in diesem Gesetz irgendwelche Sonderrechte für unseren Verfassungsschutz definiert werden sollen. Es ist nicht so, dass bestimmte Unterlagen des Verfassungsschutzes von der Anbietungspflicht an die Archive ausgenommen werden sollen. Das ist nicht der Fall, das war nicht der Fall, und das wird auch in der Zukunft nicht der Fall sein. Lieber Herr Schuberl, speziell für Sie zitiere ich aus der aktuellen Archivierungsvereinbarung, die zwischen dem Bayerischen Landesamt für Verfassungsschutz und der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns geschlossen worden ist. In Artikel 2 Absatz 3 heißt es: "Die Personalgrundakten für die Beschäftigten des Landesamtes für Verfassungsschutz werden dem Bayerischen Hauptstaatsarchiv vollständig angeboten." – Ich würde Sie bitten: Behaupten Sie nicht weiterhin wider besseres Wissen das Gegenteil hier im Hohen Hause. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Am Ende geht es bei dieser Regelung, über die wir hier beraten und über die auch in den Ausschüssen beraten wurde, nur um die Frage des Wie. Es geht nicht um die Frage des Ob. Das bedeutet, selbstverständlich müssen Unterlagen des Verfassungsschutzes angeboten werden. Es geht nur um die Frage, wie die besondere Schutzwürdigkeit bestimmter Informationen mit dem Archivgesetz in Einklang gebracht werden kann. Im Übrigen bin ich den Kollegen der Regierungsfraktionen, insbesondere dem Herrn Kollegen Dr. Oetzinger, sehr dankbar dafür, dass sie deutlich gemacht haben, warum wir das tun. Die zentralen Ziele der Norminierung sind, dass wir uns an das neue Bundesrecht anpassen wollen. Wir wollen das Archivrecht mit Blick auf die Digitalisierung anpassen und die Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit verbessern. Wir wollen das schaffen, was immer wieder gefordert wird, nämlich die Herstellung von Transparenz, die Veröffentlichung im Internet und vieles andere mehr. Insofern sage ich noch einmal Danke für die Beratungen in den Ausschüssen und bitte gleichzeitig um Zustimmung zu diesem Gesetz. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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