Katja Weitzel
Verehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir kommen mal wieder zu einem gemäßigteren Ton zurück. Ich denke, das ist der Sache angemessener. (Tobias Beck (FREIE WÄHLER): Das liegt am Redner!) Ja, es wird Zeit. Wir haben schon gehört, dieses Gesetz ist 35 oder 36 Jahre alt. Anyway, aber das Archivgesetz ist seit dieser Zeit unverändert geblieben. Auch für Gesetze gilt: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht halt mit der Zeit. Die Tage von Archivkellern, verstaubten Akten oder Haribo-Schachteln, in denen man Dokumente aufhebt, sind lange vorbei. Der technischen Entwicklung muss eben auch die juristische und gesetzliche Weiterentwicklung folgen. Der Bund ist hier vorangegangen. Das Bundesarchivgesetz wurde novelliert. Damit muss auch das Bayerische Archivgesetz angepasst werden und im digitalen Zeitalter ankommen. Als wissenschaftspolitische Sprecherin finde ich es großartig, dass die Nutzbarkeit und der Zugang für Forscherinnen und Forscher endlich erleichtert wird; denn in den Archiven lagert quasi das Gedächtnis unserer Geschichte. Wer die Geschichte nicht kennt, der kann auch in der Zukunft nicht gut arbeiten, weil ihm das Verständnis fehlt. Deshalb ist diese Novellierung umso wichtiger. (Markus Saller (FREIE WÄHLER): Also Zustimmung!) – Herr Kollege, ich bin doch noch gar nicht fertig. – Ich habe zu diesem Gesetz zwei kritische Anmerkungen, die ich bereits in der Ersten Lesung und im Ausschuss gemacht habe. Kommunale Archive werden sehr oft ehrenamtlich geführt. Dem Gesetzentwurf lässt sich überhaupt nicht entnehmen, inwiefern die Ehrenamtlichen bei der Umsetzung der Neuerung begleitet werden können. Vielleicht findet sich dafür in der Praxis, bei der Umsetzung des Gesetzes, noch eine Lösung. Die zweite Anmerkung betrifft den Datenschutz. Für die Übergabe personenbezogener Daten Dritter an Archive, und zwar bevor diese Daten aufgrund von Löschungsvorschriften und Löschungsfristen für immer verloren gehen, ist in diesem Gesetzentwurf keine Lösung gefunden worden. Hier muss sichergestellt werden, dass auch personenbezogene Daten Dritter an Archive weitergegeben werden können, bevor sie aufgrund anderweitiger Vorschriften gelöscht werden müssen. Dafür sehe ich im Gesetzentwurf keine Lösung. Diese beiden kritischen Anmerkungen, die übrigens auch von den Verbänden in der Verbändeanhörung gemacht worden sind, sind leider im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgenommen worden. Vielleicht gibt es auch hier noch eine Lösung, wenn sich das Gesetz in der Anwendung als nicht ganz praktikabel herausstellt. Im Zweifel muss nachgebessert werden. Das ist möglich und in der Vergangenheit auch schon passiert. Zum Schluss noch zwei Sätze zu den Änderungsanträgen: Ich habe bereits im Wissenschaftsausschuss bezweifelt, dass das Archivgesetz der richtige Platz für die Änderungen bezüglich des Verfassungsschutzes ist. Am Ende des Tages wurden die Änderungsanträge im Verfassungsausschuss diskutiert und abgestimmt. Wir werden unserem Fraktionsvotum im Verfassungsausschuss bezüglich der Änderungsanträge folgen und dem Gesetzentwurf im Allgemeinen zustimmen. (Beifall bei der SPD, der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
