Stephan Oetzinger
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen, werte Kollegen! Der heutige Tag, meine Damen und Herren, ist ein guter Tag für Bayerns Archive und insbesondere für alle Nutzerinnen und Nutzer dieser Archive. Egal, ob als Historiker, Heimat-, Familien- oder Hobbyforscher, für sie alle wird der Zugang zu Archivalien künftig deutlich erleichtert. Dies – das sage ich als Historiker – ist ein wahrer Meilenstein und ein Quantensprung für die historische Forschung und für alle, die Archive nutzen. Ein herzliches Dankeschön für diesen Erfolg! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Mit dem neuen Archivgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, stärken wir das kollektive Gedächtnis des Freistaats Bayern. Wir geben ihm einen neuen rechtlichen Rahmen, insbesondere, wenn es um den Rechtsrahmen geht, wie staatliche Archive und das Hauptstaatsarchiv im 21. Jahrhundert in der digitalen Welt agieren können. Das tun wir im Wesentlichen mit drei zentralen Maßnahmen: Erstens. Wir schaffen den Rahmen, damit unsere Archive im digitalen Zeitalter ankommen. Nachdem wir im Jahr 2022 mit dem Digitalgesetz den Schritt in Richtung digitale Verwaltung gegangen sind, müssen wir jetzt die Rahmenbedingungen dafür schaffen, dass alle Verwaltungsvorgänge und Akten, die in dieser Zeit entstanden sind, auch digital archiviert und in digitaler Form gespeichert werden können. Dabei geht es uns nicht nur darum, dass man diese Akten erhält, sondern auch darum, dass diese Akten dauerhaft lesbar und benutzbar bleiben; denn nur dann macht es auch Sinn, dass künftige Generationen diese Akten nutzen können, egal ob man sie erneut für Verwaltungsvorgänge braucht oder ob man sie für die historische Forschung benötigt und so zu Rate ziehen kann. Stichwort dazu ist die Formatmigration. Genau die wollen wir ermöglichen. Dafür schaffen wir die rechtliche Grundlage. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Im gleichen Zug werden die bestehenden Archivalien nach und nach digitalisiert. Da geht es nicht nur um den Erhalt der Archivalien, sondern auch darum, dass man besonders fragile oder kostbare Quellen und Urkunden – denken wir beispielsweise an die ältesten Liegenschaften und an die ältesten Archivalien in unseren bayerischen Archiven aus der Zeit um 770 – den Forscherinnen und Forschern, aber eben auch der breiten Öffentlichkeit in diesem Land zugänglich machen kann. Zum Zweiten verbessern wir deutlich – ich habe es eingangs erwähnt – die Rahmenbedingungen für Forscherinnen und Forscher, für alle Nutzerinnen und Nutzer von Archiven, insbesondere wenn es darum geht, dass wir hier einem Anliegen der Wissenschaft Rechnung tragen, das immer wieder an uns herangetragen wurde. Es geht nämlich darum, dass wir mit dem neuen Gesetzentwurf unabhängigen Zugang zu Archivgut, zu Findmitteln und zu Reproduktionen ermöglichen. Lange Archivreisen, das Warten auf das Ausheben von Archivalien oder eben auch die Bindung an Öffnungszeiten in Lesesälen werden künftig der Vergangenheit angehören. Wir optimieren hier die Rahmenbedingungen für Heimatforscher, für Familienforscher, für Schülerinnen und Schüler und Historiker gleichermaßen – ein echter Erfolg und ein echter Meilenstein für die geisteswissenschaftliche Forschung in diesem Land. Zum Dritten, meine Damen und Herren: Wir passen das bayerische Recht an Bundesrecht an, insbesondere was Schutzfristen angeht mit personenbezogenen Daten, die hier an die höhere Lebenserwartung angepasst werden. Wir verkürzen Sperrfristen für Geheimhaltungsakten von 80 auf 60 Jahre und erleichtern damit den Zugang für Öffentlichkeit und Forscher gleichermaßen. Bei der Neuregelung bezüglich der Beratung nicht staatlicher Archiveigentümer passen wir die bisher geübte Praxis an den gesetzgeberischen Rahmen an. Gerade hier, meine Damen und Herren, sollte man das Können der ehrenamtlichen Archivare in den Gemeinden, aber insbesondere auch der Kreisarchivpfleger nicht unterschätzen. Ein herzliches Dankeschön für die Arbeit, die diese in den vergangenen Jahren hier geleistet haben! (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Was konkret die weiteren Änderungsanträge zu Vereinbarungsmöglichkeiten des Landesamtes für Verfassungsschutz angeht, muss man an dieser Stelle mit einem Irrglauben aufräumen. Dem liegt nämlich eine irrige Annahme zugrunde. Es geht nämlich mit dem neuen Gesetz nicht darum, dass man dem Landesamt für Verfassungsschutz die Möglichkeit gibt, Vereinbarungen zu schließen, wonach Akten vernichtet werden können, die eigentlich archivwürdig sind. Das ist eine grobe Verzerrung der Sachlage, liebe Kolleginnen und Kollegen. Ich glaube, das wurde auch in den Ausschussberatungen deutlich gemacht und ausgeräumt. (Toni Schuberl (GRÜNE): Nein!) Es geht auf der einen Seite darum, dass man eben die Möglichkeit hat, dass es auch weiterhin eine Abgabepflicht für das Landesamt für Verfassungsschutz gibt. Es gibt aber auf der anderen Seite auch – das ist meines Erachtens ganz wichtig, das zu betonen – besondere Schutzinteressen bei den Akten, die das Landesamt für Verfassungsschutz erzeugt. Es geht in diesem Bereich auch um massive bayerische und deutsche Staatsinteressen, die gewahrt werden müssen. Es geht um Fragen des Methodenschutzes, es geht um Fragen des Schutzes von Beschäftigten des Landesamtes für Verfassungsschutz. Und es geht auch darum, dass dort Unterlagen Dritter, also weiterer Dienste, die dem Landesamt für Verfassungsschutz überlassen wurden, dementsprechend geschützt werden und nicht ohne deren Zustimmung zugänglich gemacht werden können. Weil immer das Wort der fehlenden Transparenz fällt: Auch das Bundesarchivgesetz, liebe Kolleginnen und Kollegen, sieht eine vergleichbare, ja noch strengere Regelung vor. Das wurde zuletzt 2022 novelliert. Dabei wurde diese Regelung nicht angepasst. Meine Damen und Herren, zusammenfassend darf ich nochmals betonen, dass das neue Archivgesetz unsere Archive in Bayern fit für das digitale Zeitalter macht. Es passt nicht nur bayerisches Recht an Bundesrecht an, sondern es schafft auch enorme Verbesserungen für all diejenigen, die Archive im Freistaat Bayern nutzen wollen. Für all diejenigen ist heute ein sehr guter Tag. Ich darf um Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf bitten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
