Katja Weitzel
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel des Gesetzentwurfs, den Denkmalschutz in Bayern zu entbürokratisieren und ihn weiterzuentwickeln, ist wichtig und richtig. Denkmalpflege muss nachvollziehbar, effizient und vor allem bürgerfreundlich sein. Es gibt viele positive Neuerungen. Einiges ist schon genannt worden. Ich will nur eines nennen: Die Möglichkeit, Baudenkmäler auch dann in die Bayerische Denkmalliste aufzunehmen, wenn nur das äußere Erscheinungsbild erhaltungswürdig ist, finden wir richtig und wichtig. Was prägt denn unsere Landschaft? Was prägt unser Stadtbild? – Das ist das äußere Erscheinungsbild der vielen historischen Gebäude, die wir in Dörfern und großen Städten haben. Insofern finden wir das völlig richtig. Es gibt allerdings Kritikpunkte, die gar nicht von uns als Opposition geäußert wurden, die aber zum Beispiel vom Bayerischen Landesverein für Heimatpflege oder von der Bayerischen Architektenkammer geäußert wurden. Im Gesetzesentwurf sind die Verfahrensregeln immer noch ein bisschen unklar. Es fehlen klare Zuständigkeitsregeln. Zum Beispiel soll jetzt das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege alle bestehenden Denkmäler im Freistaat dahin gehend prüfen, ob sie unter das neue Kriterium des äußeren Erscheinungsbildes fallen. Wie macht das jetzt eigentlich die untere Bauaufsicht, wenn Anträge zum Umbau gestellt werden oder wenn die Bauanträge geprüft werden? Wird jetzt gleichzeitig mitgeprüft, ob der Umbau in die Fassade eingreift? Das ist alles unklar. Es bleiben viele offene Fragen; aber ohne klare Zuständigkeiten und Verfahrensregeln ist auch ein Bürokratieabbau nichts. Wir haben zwei Änderungsanträge gestellt, das ist richtig. Die sind völlig unideologisch. Wir greifen das auf, was die Verbände in der Anhörung gesagt haben. Ich persönlich verstehe auch nicht, warum das nicht aufgegriffen wurde; denn das sind Praktiker, die aus ihrer Erfahrung sprechen. Zum einen geht es darum, dass die Heimatpfleger bei der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste einfach mit einbezogen werden wollen. Das explizit in das Gesetz hineinzuschreiben, geht nicht mit einem höheren Bürokratieaufwand einher, sondern es geht hier nur darum, Fachexpertise zu sichern. Zum anderen soll das neue Instrument des Denkmalpflegewerks evaluiert werden. Darauf hat die Bayerische Architektenkammer – die Praktiker – hingewiesen. Die sagen: Ja, das Instrument ist gut gedacht, aber in der Anwendung müssen wir doch jetzt erst einmal überprüfen, ob das auch wirklich gut funktioniert. – Darauf zielen unsere beiden Änderungsanträge ab. Die sind im Ausschuss leider abgelehnt worden. Wir finden das schade. Jetzt kann man das natürlich auch wieder so handhaben, dass man, wenn festgestellt wird, dass es in der Ausführung des Gesetzes zu Schwierigkeiten kommt und dass es hakt, das Gesetz wieder nachbessert. (Markus Saller (FREIE WÄHLER): Genau!) Das kann man machen. Ja, aber warum eigentlich einfach, wenn man es auch kompliziert haben kann? Ja, das kann man machen. Wir werden uns aufgrund der nach unserer Ansicht immer noch unklaren Zuständigkeits- und Verfahrensregeln, die nicht ganz durchsichtig sind, hinsichtlich des Gesetzentwurfs – so, wie im Ausschuss auch – enthalten. Ich möchte nur einen Satz zum Gesetzentwurf der AfD – manche haben ihn einen Änderungsantrag genannt – sagen: Sie wollen die Zeit zurückdrehen. Sie leugnen den Klimawandel. Da gehört auch der Satz dazu: Wer nicht mit der Zeit geht, der geht dann halt auch irgendwann mit der Zeit. (Lachen bei der AfD) – Liebe Kollegen, das war so klar, dass Sie so reagieren. Das war auch meine totale Absicht. Wenn Sie so reagieren, war das genau der richtige Satz. (Beifall bei der SPD – Unruhe – Glocke des Präsidenten)
