Tobias Beck
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Besucher auf der Besuchertribüne! In der Ersten Lesung habe ich gesagt, Bayern darf bei der Digitalisierung und der Beschleunigung von Genehmigungsverfahren nicht nur reagieren, sondern muss selbst vorangehen. Genau das tun wir mit der Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes, Herr Striedl, nicht des "Bayerischen Windkraftanlagen-Auto-Kaputtmach-Gesetzes". (Heiterkeit und Beifall bei den FREIEN WÄHLERN sowie Abgeordneten der CSU) Wir modernisieren unsere Verfahren, beschleunigen Planungen, machen unser Land handlungsfähiger, gerade bei Infrastrukturprojekten, die wir dringend brauchen. Wir alle wissen sehr gut, dass Bürokratieabbau mit der Brechstange nicht funktioniert, dass die betroffenen Belange klug miteinander abgewogen werden müssen. Dabei darf man aber auch das Ziel nicht aus den Augen verlieren und nicht verwässern. Ich denke, das ist uns in den Ausschussberatungen gut gelungen. Der Kern des Gesetzes bleibt unverändert. Die Digitalisierung des Planfeststellungsverfahrens, klare Fristen und eine rechtssichere Einvernehmensfiktion bei baulichen Anlagen entlang von Straßen bringen spürbar Entlastung für Behörden, für Kommunen, für Bürger. Das Gesetz ermöglicht pragmatische Lösungen, etwa wenn marode Brücken schnell ersetzt werden müssen, ohne jahrelange Verfahren abzuwickeln. In den Ausschussberatungen wurde der Entwurf nun sinnvoll weiterentwickelt. Wir haben das in einem zentralen Punkt "Verknüpfungen zur Bayerischen Bauordnung" ergänzt. Der neue Artikel 82c, der sogenannte Bauturbo, schafft klare Zustimmungsfristen und eine bessere Abstimmung zwischen Gemeinden und Bauaufsichtsbehörden. Damit greifen die Beschleunigungsinstrumente im Straßenrecht und im Baurecht ineinander. Diese Ergänzung stärkt das Ziel des Gesetzes erheblich, weil sie Doppelstrukturen vermeidet und laufende Verfahren verlässlich macht. Für Bauherren, Kommunen und Genehmigungsbehörden ist das ein echter Mehrwert. Wir haben außerdem saubere Übergangsregelungen aufgenommen. Laufende Verfahren bleiben nicht in der Luft hängen. Niemand muss befürchten, dass eine begonnene Prüfung plötzlich auf neuen Rechtsgrundlagen steht. Diese Rechtssicherheit wird auch von vielen Beteiligten ausdrücklich begrüßt. Wir haben die Zuständigkeitsverordnung angepasst, um für Außenbereichsvorhaben mit Bezug zur Landesverteidigung die Zuständigkeiten klar zu definieren. Damit deckt der Entwurf einen weiteren Bereich ab, in dem wir unbedingt schneller und effizienter werden müssen. Wichtig ist mir aber noch der Blick auf das Gesetz insgesamt. Wir senken keine Sicherheitsstandards, weder bei den Straßen noch bei den Wind- und Solaranlagen. Alle fachlichen Anforderungen bleiben bestehen. Was wir abbauen, sind unnötige Verfahrensschleifen. Es geht um Beschleunigung, nicht um Leichtsinn. Die Beratungen haben den Entwurf verbessert und praxistauglicher gemacht. Wir setzen ein klares Signal. Bayern handelt für moderne Infrastruktur, für verlässliche Verfahren und für weniger Bürokratie. Ich bitte Sie daher um Zustimmung. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Nächster Redner ist Herr Kollege Dr. Markus Büchler für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
