Tanja Schorer-Dremel
Das ist nicht immer so, deswegen darf man das auch mal sagen. Der zweite Grund meiner Zwischenbemerkung ist: Welche Bedeutung, weil Sie das gerade angesprochen haben, hat aus Ihrer Sicht die Begründung bei einem Gesetzestext? Wir haben das nach der Anhörung im Umweltausschuss intensiv diskutiert. Welche abschließende Bedeutung hat die Begründung eines Gesetzestextes?
