Martin Behringer
Sehr geehrter Herr Vizepräsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Ja, früher sind bestimmt Fehler begangen worden. Man hat in Gebiete gebaut, in die man lieber nicht hätte bauen sollen. Ich schaue gerade zum Bauminister hinüber, der selbst einmal ein Hochwasser erlebt hat, als Fischerdorf untergegangen und Niederalteich abgesoffen ist usw. usf. Dort sind viele Fehler passiert, aber in den letzten Jahren hat man viel dazugelernt. Man hat Milliarden in den Hochwasserschutz investiert. Ich glaube, genau das ist der richtige Ansatz. Herr Kollege Baur hat schon ausgeführt, dass der gesamte Hochwasserschutz im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes geregelt ist und nicht in der Bayerischen Bauordnung geregelt wird. Das können wir auch nicht. Dies wäre absolut rechtswidrig und total unsicher. Es würde wahrscheinlich nicht lange dauern, bis die erste Klage kommt. Dann würde das Ganze im Nichts verschwinden und hätte uns gar nichts gebracht. In der Bauordnung wird etwas anderes geregelt. Darin werden die Bausicherheit, der Brandschutz und die Ausführung an sich geregelt, aber bestimmt nicht der Hochwasserschutz. Dies wäre eine Vermischung und brächte wie gesagt totale Rechtsunsicherheit. Auch der Hochwasserschutznachweis wäre hoch bürokratisch und ein sehr großer Aufwand mit unklarem Nutzen. Wir wollen – das ist schon mehrfach erwähnt worden – auf der einen Seite Bürokratie abbauen, aber mir kommt es so vor, als ob wir auf der anderen Seite immer mehr Bürokratie aufbauen. Wir brauchen das alles nicht, weil unsere Kommunen sehr wohl wissen, wo das Bauen funktioniert und wo nicht. Werden Baugebiete ausgewiesen, gibt es die Behördenbeteiligung und die Beteiligung aller, die wichtig sind. Jeder kann seine Bedenken entsprechend äußern. Ich glaube nicht, dass ein Hochwasserschutznachweis unbedingt erforderlich ist. Wir müssen auch nicht in die Planungshoheit der Kommunen eingreifen. Diese wissen, wie gesagt, was für sie wichtig und am besten ist. Gerade der ländliche Raum muss sich entwickeln können. Es gibt auch Gemeinden, die keine andere Möglichkeit haben, als sich in diese Bereiche auszubreiten. Darum darf man dies vor allem nicht mit einem solchen Gesetz verhindern. Ich muss ehrlich sagen, auch wir werden diesen Gesetzentwurf wie schon in der Ersten Lesung und im Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr ablehnen, weil die kommunale Freiheit für uns an oberster Stelle steht. Deshalb lehnen wir diesen Gesetzesvorschlag der GRÜNEN, wie gesagt, ab. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN)
