bayern.landtag.de ↗

Sabine Gross

SPD 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrtes Präsidium! Grundsätzlich ist jede Verbesserung des Hochwasserschutzes erst einmal zu begrüßen. Ich glaube, hier sind wir uns alle einig. Durch Hochwasser wurden 2024 in Süddeutschland Schäden in Höhe von 1,4 Milliarden Euro verursacht. Ein Großteil davon entfiel auf Bayern. Circa die Hälfte der Schäden war nicht versichert. Bayern hat mit über 65.000 gefährdeten Adressen den höchsten Hochwasserrisikograd in Deutschland. Natürlich gab es bei uns in Bayern seit 2001 Milliardeninvestitionen in den Hochwasserschutz, aber in manchen Regionen reicht dies immer noch nicht aus. Hochwasser verursacht, wie wir alle erleben mussten, nicht nur Sachschäden, sondern kostet auch Menschenleben. 2024 sind vier Tote zu betrauern gewesen, und ein Feuerwehrmann wird immer noch vermisst. Jeder Tote ist ein Toter zu viel. Hochwasserschutz ist eine Daueraufgabe. Extreme Hochwässer werden in Zukunft durch starke Niederschläge und extreme Unwetterereignisse häufiger werden. Der Ansatz des Gesetzentwurfs, die Bebauung in hochwassergefährdeten Gebieten zu begrenzen, ist daher im Prinzip richtig. Es besteht zwar schon ein Bauverbot in diesen Gebieten, aber es lässt Ausnahmen zu. In den letzten fünf Jahren – wir haben es schon gehört – wurden 3.500 Ausnahmen gewährt, was bei 2.056 Gemeinden nicht so viel ist. Von 2006 bis 2023 stieg die durchschnittliche Bebauungsdichte in hochwassergefährdeten Gebieten jedoch um 12 %. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung. Auf der anderen Seite würde durch das im Gesetzentwurf geforderte absolute Bauverbot in manchen Gemeinden eine Neubebauung quasi unmöglich werden. Hier muss man in Zeiten der Wohnungsknappheit eine Abwägung vornehmen. Schon jetzt wird bei der Ausnahmeerteilung geprüft, ob die Bauvorhaben nachteilige Auswirkungen auf den Hochwasserabfluss haben, ob die Hochwasserrückhaltung gefährdet ist und ob die Gebäude hochwasserangepasst sind. Hier wäre sicherlich eine Nachschärfung notwendig, wenn man sich die Zunahme der Bebauungsdichte ansieht. Letztendlich – das ist der springende Punkt, den alle schon erwähnt haben – kann man eine Neuversiegelung in hochwassergefährdeten Gebieten aber nur bundesrechtlich ändern und vermeiden. Eine Änderung der BayBO hingegen ist weder geeignet noch praxistauglich noch rechtssicher noch verhältnismäßig. Wir werden uns wie bei der Ersten Lesung enthalten, weil wir dem Ansatz, dass Hochwasserschutz Vorrang hat bzw. wichtig ist, vom Grundsatz her zustimmen. (Beifall bei der SPD)

Alle Reden von Sabine Gross Protokoll ↗