Alexander Flierl
Herr Friedl, die Allgemeinplätze, die Sie hier vorgebracht haben mit null oder wenig Bezug zum Gesetz, sind letztendlich schon peinlich. Anders kann man es nicht sagen. Aber lassen Sie mich noch zwei konkrete Fragen stellen. Wie stehen Sie denn zu der Aussage des ebenso angehörten Sachverständigen Prof. Dr. Spieler, der genau erklärt hat, dass die von uns gezogenen Grenzen im Hochwasserschutz eng auszulegen sind und sich eine Ausweitung verbieten würde? Haben wir denn überhaupt beim Landschaftswasserhaushalt und beim natürlichen Wasserrückhalt eine entsprechende Gesetzgebungskompetenz? Die zweite Frage wäre etwas Grundsätzliches: Wie sehen Sie das? Ist es eigentlich richtig, hier Gesetze für die rechtschaffenen, dem Recht folgenden Bürger zu schreiben, oder ist es richtig, Gesetze immer nur von den schwarzen Schafen her zu definieren? (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
