Ludwig Hartmann
Für die Staatsregierung hat der Staatsminister Joachim Herrmann um das Wort gebeten. Bitte schön. Staatsminister Joachim Herrmann (Inneres, Sport und Integration): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit ihrem Gesetzentwurf möchten die GRÜNEN unter anderem das Verbot einer Übernachtungssteuer wieder aufheben. Der Landtag hatte dieses Verbot im März 2023 in das Kommunalabgabengesetz eingefügt. Die Gründe, die für die Einfügung des Verbots damals gegolten haben, gelten heute immer noch. Der Tourismus ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor in Bayern. Die Tourismusunternehmen wurden und werden durch die Folgen der Corona-Pandemie, der Energiekrise, des Ukrainekrieges sowie einen erheblichen Personalmangel schwer belastet. Steigende Energiepreise und die anhaltende Inflation zwingen viele Betriebe dazu, die Übernachtungspreise zu erhöhen. Das wirkt sich negativ auf die Attraktivität des Tourismus aus. Eine Übernachtungssteuer würde das alles auf jeden Fall noch weiter verschärfen. Ich freue mich, dass der Bayerische Verfassungsgerichtshof ausdrücklich bestätigt hat: Das Verbot der Übernachtungssteuer ist verfassungsgemäß. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Der Verfassungsgerichtshof hat klargestellt, dass die Verfassung dem Gesetzgeber hier relativ breite Gestaltungsmöglichkeiten einräumt. Er hat bestätigt, dass die genannten Gründe für die damalige Gesetzgebung das Übernachtungssteuerverbot rechtfertigen. Ja, es ist klar, wir stehen zu den Möglichkeiten der Finanzierung seitens der Kommunen. Der Verfassungsgerichtshof hat aber auch ausdrücklich erklärt, es gibt schon eine landespolitische Steuerungsfunktion. Es ist zulässig, wenn der Landtag diese Steuerungsfunktion wahrnimmt und Fehlentwicklungen im kommunalen Steuerfindungsrecht der Kommunen entsprechend vorbeugt. Neue Steuern und Abgaben belasten die wirtschaftliche Entwicklung und schaffen mehr Bürokratie für die Betriebe. Das zu vermeiden entspricht der Tradition der bayerischen Gesetzgebung. Wir sind dasjenige Bundesland mit der niedrigsten Arbeitslosenquote. Wir sind das aber nicht, weil wir die höchsten Steuersätze haben, sondern weil unsere Unternehmen stark dastehen. Wir leisten aufgrund unserer starken Finanzstruktur enorme Zahlungen in den Länderfinanzausgleich. Wir haben diese aber nur aufgrund der starken Wirtschaftskraft unserer Unternehmen und nicht deshalb, weil wir höhere Steuersätze erheben als andere Bundesländer. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich glaube, es ist enorm wichtig, dass wir das wieder klar ins Bewusstsein der öffentlichen Debatten rücken. Es muss darum gehen, nicht Steuern zu erhöhen, sondern darum, wieder zu mehr Wirtschaftskraft in unserem Land zu kommen. Das sind die Herausforderungen, die wir aktuell überall spüren. Deshalb müssen wir klar sagen: Wer in der jetzigen Situation neue Steuern einführen will, ist auf dem falschen Weg. Wir wollen starke Kommunen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat auch bestätigt, der verfassungsrechtlich richtige Weg für eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen ist vor allem der kommunale Finanzausgleich. Der Freistaat Bayern wird, wie in den Vorjahren so auch im kommenden Jahr 2026, wieder für einen kraftvollen kommunalen Finanzausgleich sorgen. Wir haben heute Vormittag bereits den entsprechenden Gesetzentwurf in Erster Lesung behandelt. Das ist der richtige Weg für eine solide Finanzausstattung der Gemeinden, nicht die Einführung von immer neuen Bagatellsteuern. Genau deshalb hat der Bayerische Landtag ja schon 1979 Bagatellsteuern zur Vereinfachung des kommunalen Abgabensystems und zur Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Freistaat ganz bewusst abgeschafft. Wir führen heute keine völlig neue Diskussion, sondern es gibt eine langjährige Tradition, die sich über die Jahre als richtig erwiesen hat. Wir brauchen nicht nur keine Übernachtungssteuer, wir brauchen auch keine Verpackungssteuer. Auch eine Verpackungssteuer belastet unsere Wirtschaft – diesmal die Gastronomie – nur mit neuer Bürokratie und die Bürgerinnen und Bürger mit weiter steigenden Preisen. Bei einer Verpackungssteuer verlieren sich unsere Betriebe im Klein-Klein. Man muss sich anschauen, wie es der Tübinger Oberbürgermeister in vielen Talkshows versteht, das alles immer wunderbar darzustellen. Wer sich dann aber im Konkreten anschaut, was denn Verpackungssteuer in Tübingen konkret heißt: Da darf man sich dann in Tübingen in der Tat mit so wunderbaren Dingen wie hölzernen Rührstäbchen, die es für den Coffee to go gibt, beschäftigen. Wenn sie mehr als 14 Zentimeter lang sind, sind sie verpackungssteuerpflichtig, sind sie kürzer, sind sie nicht verpackungssteuerpflichtig. Wenn Sie sich das für ein ganzes Land überlegen: Wenn wir das in Bayern so gestalten würden, dann würde die gleiche Kaffeekette vielleicht in Nürnberg eine andere Zentimeterlänge festgelegt haben als in Fürth. In München wäre es anders als in Rosenheim und dergleichen mehr. Man muss sich das an solch praktischen Dingen anschauen, was das wieder alles an Bürokratie und an Belastung der Betriebe usw. auslösen würde. Das ist doch grober Unfug. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Deshalb sagen wir klar: Das überfordert gerade kleine Betriebe. Daher gibt es unseren Gesetzentwurf zum Verpackungssteuerverbot. Ich darf gleichzeitig darauf hinweisen, dass der Bundestag bereits die Senkung der Mehrwertsteuer fürs Essen in der Gastronomie beschlossen hat. Der Bundesrat muss dem in der nächsten Sitzung noch zustimmen. Dann tritt das, wie ich hoffe, zum 1. Januar in Kraft. So hatten wir es vor der Bundestagswahl versprochen, und so wird es jetzt auch gehalten. Das bedeutet: Wir wollen die Gastronomie in Deutschland entlasten und nicht zusätzlich belasten. Das ist der entscheidende Punkt. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bitte deshalb um Ablehnung des Gesetzentwurfs der GRÜNEN und um Zustimmung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung. – Vielen Dank.
