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Toni Schuberl

GRÜNE 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Herr Minister, es gab bis zum Jahr 2018 eine Vereinbarung, wonach genau das möglich war, nämlich dass V-Mann-Personenakten nicht angeboten werden mussten. Sie wurden bis zum Jahr 2018 auch in keinem einzigen Fall angeboten, auch wenn sie ausgesondert worden sind. Ab dem Jahr 2018 wurde das dann gesetzmäßig geregelt, wie Sie das zitiert haben. Jetzt soll für den Verfassungsschutz eine Sonderregelung eingeführt werden, wonach auch archivwürdige Akten nicht angeboten werden müssen, wenn das so vereinbart worden ist. Das bedeutet, Sie legalisieren damit die Praxis, die bis zum Jahr 2018 gegolten hat. Tatsache ist einfach, dass diese Akten bis zum Jahr 2018 nicht archiviert worden sind.

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