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Alexander Hold

10.12.2025 Sitzungen 19/66

Danke schön, Frau Kollegin. – Für die Staatsregierung spricht Herr Staatsminister Markus Blume. (Anhaltende Unruhe) – So, ich bitte um etwas Ruhe. – Herr Staatsminister, Sie haben das Wort. Staatsminister Markus Blume (Wissenschaft und Kunst): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bayerische Denkmalschutzgesetz ist ein gutes Gesetz. Es hat uns über mehr als fünfzig Jahre im Freistaat Bayern gut durch die Stürme der Zeiten geführt. Die Novelle in der letzten Legislaturperiode kam genau zur richtigen Zeit und hat übrigens auch für viele andere Novellierungen von Denkmalschutzrecht in Deutschland Pate gestanden. Deswegen kann ich nur sagen: Ich bin stolz darauf, dass wir in Bayern auf der einen Seite das Land der gelebten und auch genutzten Denkmäler sind und dass wir auf der anderen Seite auch ein modernes Denkmalschutzrecht haben, das wir mit dieser Novelle noch weiterentwickeln werden. Ein herzliches Dankeschön für die Mitberatung hier in den Ausschüssen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich danke den Kollegen Dierl und Toso, dass sie noch einmal dargelegt haben, was die Schwerpunkte dieser Novelle sind. Wir wollen auf mehr Vertrauen setzen. Wir wollen dafür sorgen, dass wir flexibler und handlungsfähiger werden. Wir wollen Vorschriften abbauen, wo immer das sinnvoll und möglich ist, und wir wollen die Verfahren beschleunigen und modern gestalten – Stichwort: Digitalisierung, kürzere Fristen und vieles andere mehr. Lieber Robert Brannekämper, ich bin – auch heute will ich das noch einmal sagen – dem Landesdenkmalrat und allen Kolleginnen und Kollegen sehr dankbar, dass es möglich war, diesen Gesetzentwurf bereits im Vorfeld zu beraten. Insofern überrascht mich die Kritik heute ein bisschen, die jetzt aufkommt, dass wir auf den einen oder anderen nicht gehört hätten. Wir haben auf den bayerischen Thinktank schlechthin gehört, nämlich auf den Landesdenkmalrat, wo all die Expertinnen und Experten des Denkmalschutzes versammelt sind. Ich darf an der Stelle einfach noch einmal ein herzliches Dankeschön sagen. Der Weg war gut, und das Ergebnis ist richtig. Deswegen werden wir das auch für die Zukunft so beibehalten, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU sowie Abgeordneten der FREIEN WÄHLER) Ich möchte heute versuchen, zu einigen Punkten in der Debatte die Themen aufzugreifen und auch insbesondere Ihnen, liebe Frau Kollegin Weigand, zu antworten. Liebe Frau Kollegin Weigand, ehrlich gesagt beunruhigt mich heute in der Debatte, dass Sie wie bei der Debatte, die wir gerade davor hatten – bei der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Bayerischen Archivgesetzes –, vonseiten der GRÜNEN das machen, was Sie anderen Parteien immer wieder vorwerfen, nämlich Fake News zu verbreiten. Ich kann mich nur wundern, wie Sie, Frau Weigand, sich hier an das Rednerpult hinstellen und sagen können: Es gab da einen ersten Entwurf, der war so katastrophal, dass er dann vom Landesdenkmalrat geradegebogen werden musste. (Zuruf: Genau!) Wie können Sie jetzt "genau" sagen? Ich kann Ihnen nur sagen, wenn es einen Entwurf gegeben hätte, dann hätte ich den wahrscheinlich kennen müssen. Ich kann Ihnen nur versichern: Es gab weder auf meinem Schreibtisch noch sonst irgendwo in unserem Staatsministerium einen Entwurf. Ich vermute, liebe Frau Weigand, Sie haben Schwierigkeiten auseinanderzuhalten, was ein Gesetzentwurf der Staatsregierung und was ein Fragenkatalog ist. Ich habe mir erlaubt, dem Landesdenkmalrat als ersten Schritt einen Fragenkatalog zuzuleiten, weil ich einmal ein Gefühl dafür bekommen wollte, wie man denkt. Ich habe in einem persönlichen Gespräch im Landesdenkmalrat aus meiner eigenen Position auch gar kein Hehl gemacht. Ich habe darauf hingewiesen, dass ich mir Sorgen mache, wenn wir beim Thema Denkmalschutz, Denkmalpflege zu restriktiv sind, dass wir auch Akzeptanz für dieses hohe Gut der Denkmalpflege verlieren. Ich habe deswegen dafür geworben, dass wir versuchen zu vereinfachen, wo immer es geht. Aber ich habe auch deutlich gemacht, dass ich gerade keinen Systemwechsel in der Denkmalpflege will. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ich kann nur sagen, Frau Weigand, das ist so ein Instrument aus der ersten Stunde im Rhetorikkurs, irgendetwas zu behaupten und dann zu widerlegen und in Abrede zu stellen, was der andere angeblich in den Raum gestellt hat. Wir haben es nie gewollt. Wir sind seit mehr als fünfzig Jahren diejenigen, die dafür sorgen, dass der Denkmalschutz in Bayern in einer herausragenden Balance zwischen Erhalten und Gestalten ist. So werden wir auch weitermachen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Ein zweiter Punkt, Frau Kollegin Weigand: Sie haben über Fassadendenkmäler gesprochen, also Denkmäler, bei denen nur noch das äußere Erscheinungsbild eine Rolle spielt. Ich kann Ihnen nur sagen – ich hatte gehofft, das wäre bei den Ausschussberatungen vielleicht schon geklärt worden –, wir wollen hier tatsächlich ein Plus organisieren; denn bisher ist die denkmalfachliche Realität in Bayern, dass irgendwann ein Umbau an einem Denkmal und eine Veränderung stattfinden und man dann feststellt, dass im Inneren ja gar nichts mehr vorhanden ist. Die Konsequenz heute ist – liebe Frau Kollegin Weitzel, Sie hatten auch nach dem Verfahren gefragt –, dass diese Denkmäler dann regelmäßig aus der Liste ausgetragen werden, ehrlicherweise, lieber Kollege Brannekämper, schweren Herzens seitens des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege, weil damit natürlich auch ein bestimmter Schutz final verloren geht. Damit das in Zukunft nicht mehr passiert, damit wir auch Denkmalwerte bewahren und behalten können, die nur noch im Äußeren bestehen, führen wir diese neue Kategorie ein, ohne neue Bürokratie, sondern mit einer sehr schlanken Regelung. Ein herzliches Dankeschön, dass es möglich ist, dies so in dem Gesetz zu verankern. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Zu allen Hinweisen der AfD darf ich an dieser Stelle sagen: Ich würde es als schweren Fehler erachten, wenn wir das Rad im Bereich des Denkmalschutzrechts wieder zurückdrehen. Wir haben es mit der Novelle in der letzten Legislatur geschafft zu zeigen, dass Denkmalschutz und Klimaschutz kein Gegensatz sind. Denkmalschutz ist per se klimaschutzfreundlich, weil wir die graue Substanz in Gebäuden erhalten. Wenn wir den Nachweis führen können, dass Denkmalschutz und Klimaschutz zusammengehen in den Bereichen von Photovoltaik, von Solardachziegeln, von Wind, von Biomasse und allen anderen denkbaren Erzeugungsformen, sollten wir jetzt diesen guten Weg, den andere Länder sich zum Vorbild nehmen, nicht verlassen, sondern in dieser Richtung weitermachen. Deswegen kann man diese Vorschläge nur ablehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Wir haben mit Blick nach vorn noch ein, zwei Themen, die wir bearbeiten müssen. Wir müssen die Vollzugshinweise, also die sogenannte Bekanntmachung zum Vollzug des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes dringend aktualisieren. Sie muss mit den gesetzgeberischen Veränderungen Schritt halten. Sie muss vor allem auch auf der Ebene unterhalb des Gesetzes dafür Sorge tragen, dass wir weiterhin die Balance zwischen Augenmaß im Bereich des Denkmalschutzes und dem Ermöglichen von innovativen Lösungen halten. Liebe Frau Kollegin Weitzel, es hat sich so angehört, als würden Sie sich wünschen, dass wir gerade bei diesen sogenannten Fassadendenkmälern allen die Möglichkeit geben sollten, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Ich kann Ihnen nur sagen: Ich rate uns dies nicht; denn ich kann uns in einem Land mit 109.000 Denkmälern erstens nicht wünschen, dass wir hier potenziell den Weg für eine Flut von neuen Denkmälern öffnen mit der Folge, dass unsere Behörden fundamental überlastet werden, und dass wir uns zweitens damit natürlich auch neue Fesseln anlegen, und dies tatsächlich ohne Not. Deswegen würde ich einfach darum bitten, dass wir den guten Weg des vertrauensvollen Miteinanders, insbesondere mit dem Landesdenkmalrat, weitergehen. Wir haben dort vereinbart, dass wir jedes Jahr Bericht erstatten werden, wie sich diese gesetzlichen Änderungen am Ende des Tages auswirken. Ich habe überhaupt kein Problem, auch dieses Bayerische Denkmalschutzgesetz weiterzuentwickeln, wenn wir in der nächsten Legislaturperiode hier stehen und der nächste Bayerische Landtag sagt: Da hat sich vieles bewährt, und manches verstehen wir jetzt noch besser. Ich kann nur sagen: Wer stehen bleibt und nicht bereit ist, sich zu verändern, wird am Ende erleben, dass die Dinge ohne ihn geregelt werden. Ich halte das für den falschen Weg. Deswegen nehmen wir das Heft des Handelns hier im Bayerischen Landtag selbst in die Hand, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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