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Alexander Flierl

CSU 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Geschätzter Kollege Hierneis, durch ständige Wiederholung wird es nicht wahrer. Die Begründung ist spätestens seit heute überholt. Wir haben im Ausschuss schon klargestellt, dass wir ganz klar definiert haben: Die öffentliche Trinkwasserversorgung hat Vorrang. Nur in extremen Ausnahmefällen – im Katastrophenfall, im Kriegsfall oder aufgrund von Belastungen des Trinkwassers, wofür es übrigens in Unterfranken, in Schwaben schon Beispiele gab, in denen Flaschenwasser zur Verfügung gestellt wurde – und nicht einmal bei Betriebsstörungen, sondern wirklich nur in extremen Notfällen – – (Johannes Becher (GRÜNE): Das geht jetzt schon alles! Auch ohne das Gesetz!) – Das geht jetzt alles schon. Deswegen ist es auch kein Problem, das in der Begründung noch einmal darzustellen. Die Begründung ist aber spätestens seit heute, seit der Begründung durch die Regierungsfraktionen, durch die Kollegin Tanja Schorer-Dremel, durch die Kollegin Marina Jakob und letztendlich auch durch mich überholt. Zum Tiefengrundwasser im tertiären Hügelland müssen Sie einmal diskutieren; da beginnt Tiefengrundwasser schon im ersten Grundwasserstock. Ich glaube deswegen, man kann da nicht so vorgehen wie Sie. Sie wollen nämlich die Bürgerinnen und Bürger dadurch, dass Sie Ausnahmen letztendlich komplett abschaffen, mehr belasten. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)

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