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Christiane Feichtmeier

SPD 10.12.2025 Sitzungen 19/66

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten heute in Zweiter Lesung zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes und reden damit über die zentrale Frage, wie viel Vertrauen die Staatsregierung in unsere Kommunen hat. Zum Gesetzentwurf der GRÜNEN: Der Entwurf stärkt das Steuerfindungsrecht der Kommunen und schafft die Möglichkeit eines Gästebeitrags. Beides ist doch sinnvoll. Heute braucht jede Kommune, die eine neue Verbrauchs- und Aufwandsteuer einführen will, nicht nur die Genehmigung der Kommunalaufsicht, sondern auch die Zustimmung des Innenministeriums. Diese Zustimmung darf verweigert werden, wenn öffentliche Belange berührt sind. Genau dieses Instrument hat die Staatsregierung nun genutzt, um Verpackungssteuern in Bayern faktisch zu verhindern, unabhängig davon, was vor Ort gewollt wäre. Werte Kolleginnen und Kollegen, das ist Misstrauen gegenüber der kommunalen Selbstverwaltung. (Beifall bei der SPD) Die GRÜNEN schlagen vor, dass die Rechtsaufsicht nur noch prüfen darf, ob eine Satzung mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Das ist sauber, das ist demokratisch und entspricht unserem Verständnis von kommunaler Eigenverantwortung. Auch die Idee eines Gästebeitrages ist aus unserer Sicht wichtig und richtig. Tourismusgemeinden investieren viel in Infrastruktur, Veranstaltungen und ÖPNV – bisher oft ohne Beteiligung der Gäste. Der Gesetzentwurf schließt diese Lücke und gibt Kommunen ein optimales Instrument an die Hand. Niemand wäre nämlich verpflichtet, einen Gästebeitrag einzuführen; aber wer ihn braucht, könnte ihn auch nutzen. Zum Gesetzentwurf der Staatsregierung: Die Staatsregierung geht den entgegengesetzten Weg. Sie will Verpackungssteuern landesweit verbieten und diese Steuer ausdrücklich in den Negativkatalog des KAG aufnehmen. Begründet wird das mit Bürokratie und Belastungen für Gastronomie und Handel. Verbände wie der DEHOGA oder BayPapier begrüßen selbstverständlich dieses Verbot. Eine zentrale Tatsache fehlt aber in dieser Argumentation: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verpackungssteuer ausdrücklich als verfassungskonform bestätigt. Was bedeutet das? – Kommunen dürfen entscheiden, ob sie diese Steuer einführen wollen, wenn sie zu ihnen passt. Durch das Verbot nimmt die Staatsregierung den Kommunen nicht eine Pflicht, sondern eine Option – und genau das ist das Problem. Man traut den Kommunen nicht zu, selbst zu entscheiden. (Beifall bei der SPD) Wir als SPD-Fraktion sagen deshalb klar: Ja zu mehr kommunaler Freiheit, wie sie der Gesetzentwurf der GRÜNEN vorsieht. Wir sagen Ja zu modernen Finanzierungsinstrumenten wie dem Gästebeitrag und Nein zu pauschalen Landesverboten, die den Kommunen Gestaltungskraft entziehen. Wir wollen starke Kommunen, die ihre Aufgaben selbstbestimmt erfüllen können. Wir wollen nicht, dass den Kommunen politisch unliebsame Möglichkeiten einfach verboten werden. Wir lehnen deshalb den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung ab und stimmen dem Gesetzentwurf der GRÜNEN zu. (Beifall bei der SPD)

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