Horst Arnold
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Grundsätzlich geht es hier um die Änderung der Bayerischen Verfassung. Wir wissen tatsächlich, dass diese erst dann möglich ist, wenn das Volk darüber abstimmt. Im vorliegenden Gesetzentwurf steht nicht, wann das sein soll. Wir sollten konkreter an der Sache argumentieren. Unsinnig ist ein Antrag einer demokratischen Partei aus dem Parlament nicht. Wenn dazu aufgefordert wird, über Altersgrenzen zu diskutieren, ist das aufgrund der demografischen Entwicklung im Land möglicherweise geboten. Wir haben jetzt gerade im Bund eine entsprechende Entscheidung getroffen, welche die Rente betrifft. Sie haben eine Junge Gruppe in der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, die sagt: Wir können auf keinen Fall Rentenvereinbarungen zulasten unserer jungen Generation treffen. Diese Junge Gruppe hat sicherlich ihre Argumente; aber sie hat sich zumindest nicht im Rahmen der rot-schwarzen Mehrheit durchsetzen können. Gott sei Dank ist die Rentenreform jetzt gekommen; aber was will ich damit sagen? – Es verschieben sich die Aspekte natürlich auch in eine Generation unterhalb der 40. Jetzt werden Sie nicht ernsthaft behaupten wollen, dass die Mitglieder Ihrer Partei, die im Bundestag vertreten sind, allesamt unreif oder Lehrlinge sind. Die werden mit Sicherheit auch Argumente haben. Und warum denn nicht im demokratischen Sinn darüber nachdenken, solchen Menschen den Zugang dazu zu verschaffen, in Bayern Ministerpräsident werden zu können? Oder haben Sie in diesem Zusammenhang zu viel Misstrauen? Ich denke auch, dass Sie lernfähig sind. Es ist schon angedeutet worden: Herr Kollege Dietrich hat in der Ersten Lesung tatsächlich verschiedene Beispiele an gescheiterten Existenzen genannt, und am Ende hat er gesagt: "Oder meinen Sie last, but not least Sebastian Kurz mit Skandalen ohne Ende in vier Jahren Amtszeit?" Gut, das ist seine Einschätzung im Oktober gewesen. Jetzt stelle ich fest, und ich zitiere Herrn Holetschek, dass Sebastian Kurz zur Klausurtagung der CSU-Fraktion im Kloster Banz eingeladen ist, und zwar mit dem Argument, er habe die konservative Politik wieder sichtbar gemacht. Wörtlich: Das sei "ein spannender Blick über den Tellerrand." Sebastian Kurz ist am 29.06.1986 geboren. Sie laden ihn also in einem Alter von 39 Jahren ein. Um Ihre Glaubwürdigkeit aufrechtzuerhalten, hätten Sie ihn besser mit 40 Jahren eingeladen. Ist das der Tellerrand, über den Sie blicken wollen? (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Sie wissen genau, dass man sich über Altersgrenzen unterhalten kann. Wer für Sie gestern noch ein Maximalversager war, ist für Sie morgen Früh geeignet, Ihren Blickwinkel zu erweitern. Zeigen Sie, dass auch Sie innerhalb relativ kurzer Zeit lernfähig sind! (Zurufe der Abgeordneten Michael Hofmann (CSU) und Tanja Schorer-Dremel (CSU)) Verschiedene Altersgrenzen sind angesprochen worden. Beim Bundespräsidenten oder der Bundespräsidentin gilt eine Altersgrenze von 40 Jahren. Beim Kanzler oder der Kanzlerin besteht lediglich die Altersgrenze von 18 Jahren. Das Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz ist auch schon zitiert worden: Jeder oder jede kann, wenn er oder sie gewählt wird, mit 18 Jahren Bürgermeister oder Bürgermeisterin werden. (Zuruf des Abgeordneten Michael Hofmann (CSU)) Das gilt auch für Landräte und Landrätinnen. Sie wissen ganz genau, dass die Kommunalwahl bevorsteht. Wir wollen junge Menschen beteiligen. Diese Beteiligung hat auch Signalwirkung. Wir müssen uns demokratisch darüber unterhalten, ob wir wirklich eine Altersgrenze brauchen, um die Probleme in unserem Land adäquat zu bewältigen. Dabei zählen Kompetenz und demokratische Mittel und nicht vorgeschobene Altersgrenzen. Deswegen werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN – Michael Hofmann (CSU): Du hattest schon einmal bessere Tage! Das ist doch lächerlich!) – Ich habe Herrn Kurz nicht eingeladen. Ich habe auch Herrn Orbán noch nicht gesehen. Beide waren bekanntlich schon in Banz. (Michael Hofmann (CSU): Lächerlich! – Zurufe von der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
