Alexander Flierl
Vielen Dank, liebe Kollegin. – Lassen Sie mich das noch einmal darstellen. Ich weiß nicht, warum man zu diesen Behauptungen kommt. Entweder sind sie böswillig absichtlich oder grob fahrlässig unwissentlich aufgestellt worden. Beides wäre gleich schlimm. Beides ist gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, denen man dann Sand in die Augen streut, auch unlauter. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Letztendlich ist das eine Miss- und Fehlinterpretation. Lesen Sie den Gesetzentwurf doch auch einmal durch. Vom juristischen Grundsatz her ist für uns eindeutig und klar, dass Wasserentnahme zum Zwecke der öffentlichen Trinkwasserversorgung der Bevölkerung im gesamten Abwägungsprozess immer Vorrang vor anderen Nutzungen hat. Das, was in dem Zeitungsartikel behauptet wird, findet definitiv keine Stütze im Gesetzentwurf. Ich widerspreche dem klar und eindeutig. Wie ich gesagt habe: Wasser bleibt weiterhin ein öffentliches Gut. Daran lassen wir auch nicht rütteln. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN)
