Ruth Müller
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es geht heute um eine Gesetzesänderung, die auf den ersten Blick vielleicht ein bisschen technisch klingt, nämlich um die Änderung des Bayerischen Waldgesetzes und die altrechtlichen Waldkörperschaften. Aber man merkt dann doch sehr schnell: Es geht um Menschen, es geht um Verantwortung, es geht um unsere bayerischen Wälder und darum, dass wir Strukturen wieder handlungsfähig machen müssen, die sich seit Jahrzehnten in einem Schwebezustand befinden. Es gibt rund 1.000 dieser alten Waldkörperschaften, viele davon sind im Spessart; aber auch bei uns in Niederbayern gibt es sie. Sie bewirtschaften zusammen rund 26.000 Hektar Wald. Viele dieser Körperschaften funktionieren seit Jahren nicht mehr richtig, weil niemand mehr genau weiß, wem sie eigentlich gehören. Die Mitgliederlisten sind veraltet, die Eigentümer verzogen oder nicht auffindbar, und Erben lassen sich nicht ermitteln. Wenn niemand weiß, wer zuständig ist, dann passiert auch nichts – keine Waldpflege, keine Wegeinstandsetzung, keine Förderanträge. Im schlimmsten Fall weiß niemand, wer haftet, wenn etwas passiert. Ich kenne das Problem: Wenn man mit Betroffenen spricht, dann spürt man ganz deutlich, die Kommunen sind oft diejenigen, die am Ende den Kopf hinhalten müssen, obwohl sie gar nicht die Eigentümer sind. Gleichzeitig wissen viele betroffene Menschen gar nicht, dass sie vielleicht Rechte und Pflichten hätten. Das ist weder gerecht noch verantwortungsvoll. Deshalb ist es richtig, dass die Staatsregierung das Thema anpackt, und wir als SPD-Fraktion unterstützen das ausdrücklich. Es muss klar werden, wer Eigentümer ist. Es muss klar sein, dass eine Körperschaft wieder arbeitsfähig gemacht wird oder sie eben im Zweifelsfall auch aufgelöst werden kann. Unser Wald hat keine Zeit, auf das Funktionieren alter Strukturen zu warten. Gerade in Zeiten des Klimawandels brauchen wir jede Fläche zur CO -Speicherung, zur Biodiversität oder für die regionale Holzversorgung. Jeder Hektar speichert im Schnitt rund 725 Tonnen CO . Das ist ein Schatz, den wir schützen müssen. Wichtig ist mir aber auch: Ein Eingriff in Eigentumsrechte muss mit Respekt erfolgen. Dafür bedarf es klarer Vorgaben. Es muss verpflichtend in den Grundbüchern und Nachlassakten recherchiert werden, und es muss dokumentiert werden, dass wirklich alles versucht wurde, bevor jemand ausgeschlossen wird. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Auch die Frage, was mit dem Vermögen einer aufgelösten Körperschaft passiert, müssen wir sauber regeln. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Staat sich einfach etwas einverleibt. Wir von der SPD wollen auch eine klare Zweckbindung. Wenn solche Flächen auf den Freistaat übergehen, dann sollen sie für naturnahe Bewirtschaftung, für Klimaschutz oder für den Schutz der Artenvielfalt dauerhaft dem Gemeinwohl dienen. Die Menschen haben ein Recht darauf zu erfahren, welche Körperschaften aufgelöst worden sind, welche Flächen betroffen sind und was der Freistaat mit diesen Flächen vorhat. Eine öffentlich einsehbare Liste wäre hier ein gutes Instrument. Es geht darum, nachvollziehbar zu machen, was passiert, wodurch man auch Gerüchten, Verdächtigungen oder Verschwörungstheorien vorbeugen kann. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, am Schluss geht es einfach um etwas ganz Grundsätzliches: Es geht um unseren Wald, um unser gemeinsames Gut, das unsere Heimat prägt und unser Klima schützt. Der Wald braucht uns, und zwar handlungsfähig, klar und verlässlich. Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zu. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPD)
