Anna Rasehorn
Sehr geehrtes Präsidium, liebe Kolleg:innen der demokratischen Fraktionen! Die demokratischen Fraktionen waren und sind nach der Ersten Lesung, nach der Anhörung, nach der Zweiten Lesung und der langen Ausschusssitzung hoffentlich einig: Es ist gut und richtig, dass der Freistaat Bayern einen Wassercent einführt, weil er gerecht ist, weil er Ressourcen schützt und weil er in 13 von 16 Bundesländern längst Standard ist. Dementsprechend wäre es schön gewesen, wenn dieses so wichtige Gesetz den demokratisch üblichen Weg gegangen wäre. Doch wie sah die Realität aus? – Der Gesetzentwurf in seiner endgültigen Form wurde am Donnerstag, dem 20. November, nachmittags verschickt. Zu diesem Zeitpunkt hatten wir als Opposition dieses Gesetz in seiner finalen Fassung zum ersten Mal zu Gesicht bekommen. Knapp vier Tage später wurde das Gesetz in Erster Lesung im Plenum beraten. Dann wurde es innerhalb einer Woche gleich durch drei Ausschüsse gepeitscht. Die SPD hat zusammen mit den GRÜNEN dafür gesorgt, dass sich die Verbände zumindest im Rahmen einer Anhörung dazu öffentlich äußern konnten. Vielen lieben Dank dafür! Selbst Experten, die von den Regierungsfraktionen berufen wurden, haben in einigen Punkten deutlichen Verbesserungsbedarf gesehen. Heute erfolgt nun die Zweite Lesung, um das Gesetz noch in diesem Jahr durchzukriegen. Demokratisch gesehen ist das kein guter Stil. (Beifall bei der SPD) Die Regierungsfraktionen haben die Chance verpasst, Ideen der Expert:innen noch aufzugreifen. Wir haben versucht, diese Ideen im Ausschuss in gerade einmal einer Stunde einzubringen und einzupflegen. Das alles ist schade, weil dieses Gesetz eigentlich gut und wichtig ist. Es hätte mehr Zeit und Raum verdient gehabt. Trotz alledem haben wir uns als demokratische Fraktionen dem Prozess gestellt und haben neben der Anhörung, die wir mit unserem Minderheitenrecht durchgesetzt haben, noch viele Änderungsanträge eingebracht. Die gute Nachricht lautet: Heute ist die vorletzte Sitzung vor Weihnachten, Sie haben noch eine Chance, Sie könnten unseren guten Änderungsanträgen zustimmen; denn für Gewässer erster und zweiter Ordnung ist der Freistaat zuständig. Trotzdem war es in der Vergangenheit so, dass Kommunen oft hohe Kostenanteile übernehmen mussten. Marina ist vorhin darauf eingegangen. Manchmal mussten die Kosten bis zur Hälfte übernommen werden. Viele Bürgermeister:innen berichten, dass sie sonst jahrelang auf Maßnahmen hätten warten müssen. Das ist keine verlässliche Partnerschaft. Der Bayerische Gemeindetag und der Städtetag haben diese Praxis jahrelang sehr deutlich kritisiert. Jetzt kommen Sie endlich den Kommunen entgegen. Das ist ein guter Schritt. Aber warum bleiben Sie bei 80 % stehen? Stattdessen hätten Sie mutig sein und 90 % übernehmen können. Auch über den Basissatz von mindestens 70 % bei den Gewässern dritter Ordnung hätte man durchaus diskutieren können. Das entlastet Gemeinden spürbar und sorgt dafür, dass notwendige Projekte endlich umgesetzt werden, dass eben nicht die Kita oder die Haselmaus gegen den Hochwasserschutz ausgespielt werden. Nun zum Wassercent. Wir meinen, wer viel entnimmt, gerade Tiefengrundwasser, muss auch viel zahlen. Stattdessen gibt es bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN zahlreiche Ausnahmen, die den Privatkonzernen zugute kommen. Ein breites Bündnis aus Kommunal-, Umwelt-, Verbraucher:innen- und Wasserwirtschaftsverbänden und auch einige Ihrer Experten in der Anhörung kritisieren diese Ausnahmen, weil sie dieses gute Gesetz wie einen Schweizer Käse durchlöchern; und sie fordern, dass die Entgeltbefreiung stark reduziert wird. Stattdessen soll nur eine Schätzung abgegeben werden. Es wird schon stimmen. Wollen Sie das auch bei der nächsten Verkehrskontrolle so machen? Sagen Sie mal ungefähr an, wie schnell Sie gefühlt gefahren sind? Wer braucht schon einen Tacho? Ach, genau passend. Das ist schön. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Man kann den Menschen auch einmal vertrauen!) – Es ist schön, dass Sie dieses Vertrauen haben. Wir sagen: Das ist schwierig. Die Unternehmen dürfen nämlich auch selbst entscheiden, wie sie zu dieser Schätzung kommen. Sie können sich zwischen einer Glaubhaftmachung und dem Führen eines Abpumptagebuchs entscheiden, wie das im Ausschuss vorgeschlagen wurde. Wir sagen dazu ganz klar: Nein, wir brauchen die tatsächlichen Daten. Am sinnvollsten geht das über Wasseruhren, was in anderen Bundesländern längst üblich ist. (Beifall bei der SPD und den GRÜNEN) Zu guter Letzt: Im finalen Gesetzentwurf – das war am 29. Juli in dem Entwurf, den wir gefunden haben, noch nicht drin – findet sich in der Begründung eine kleine, aber feine Formulierung, die vor allem den VKU und den Städtetag sehr wütend gemacht hat; denn diese Formulierung öffnet den Getränkeherstellern eine Tür, die lieber geschlossen bleiben sollte. (Florian Streibl (FREIE WÄHLER): Fake News!) Im Gesetzestext steht: Wasserentnahmen zur öffentlichen Trinkwasserversorgung sollen Vorrang haben. – Dem stimmen wir selbstverständlich zu. Ich hoffe, dass darüber nicht debattiert wird. In der Begründung erweitert die Staatsregierung aber den Begriff der öffentlichen Trinkwasserversorgung plötzlich um privatwirtschaftliche Getränkehersteller im Not-, Krisen- oder Katastrophenfall. Das klingt harmlos, ist es aber nicht. Der Gemeindetag, der Städtetag, der VKU, der DVGW und viele andere warnen völlig zu Recht: Diese Auslegung weicht vom etablierten Rechtsverständnis ab. Im Ausschuss wurde gesagt, die Begründung des Gesetzentwurfs würde höchstens bei der historischen Auslegung vor Gerichten relevant. Aber genau dort finden doch die Debatten statt, wenn Getränkehersteller klagen. Dort ist dann die historische Auslegung relevant. Liebe CSU und FREIE WÄHLER, geben Sie sich in diesem Parlament einen Ruck, und vollbringen Sie ein kleines Weihnachtswunder. Gehen Sie in die Debatte, und stimmen Sie unseren Änderungsanträgen zu. Dann könnten auch wir diesem Gesetzentwurf zustimmen. (Beifall bei der SPD)
