Julian Preidl
Sehr geehrter Vizepräsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich den Worten meines Vorredners Josef Heisl nur anschließen; es ist genauso, wie er berichtet hat. Ich kann dem hundertprozentig zustimmen. In der Umsetzung sind wir uns auch sehr einig. Wir befinden uns jetzt in der Zweiten Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung und bauen auf die Erste Lesung auf. Ich habe mir die Standorte München und Schwandorf einmal angeschaut. Wir wollen doch einen Staat, der auch zunehmend digitale Angebote macht. Wenn wir uns anschauen, wie die Angebote wahrgenommen werden, dann fällt auf, sie werden meistens nicht vor Ort, sondern durch Onlinegespräche, Telefonate usw. genutzt. Es ist durchaus möglich, dass man nach Schwandorf telefoniert und sich dort beraten lässt, wenn man in Aschaffenburg wohnt. Die digitalen Angebote sollen auch wachsen. Deswegen ist richtigerweise gesagt worden: Es braucht nicht in jedem Bezirk ein Büro, weil man auch innerhalb eines Bezirks teilweise mit zwei Stunden Fahrzeit rechnen muss. Man kann immer hin- und herdiskutieren; aber das jetzige System ist effizient. Der Staat muss es schaffen, effizient zu handeln und digitale Angebote auszuweiten. Insofern sind diese zwei Standorte ausreichend. Die Ziele werden mit den Ombudsstellen ebenfalls erfüllt. Wir sind also auf dem richtigen Weg und führen unseren Auftrag aus. Ich habe mir zudem angesehen, ob mit den Verbänden ausreichend gesprochen wurde. Uns liegt ein Brief mit den Stellungnahmen der Verbände vor. Die Anhörung mit sehr vielen Verbänden fand vom 31. Juli bis zum 10. September 2025 statt. Ich könnte jetzt alle Stellungnahmen vortragen, aber ich fasse meine Rede mit Blick auf die heutige Tagesordnung kurz. Die LAG Jugendsozialarbeit Bayern befürwortet den Gesetzentwurf. Die kommunalen Spitzenverbände begrüßen den Entwurf ebenfalls. Auch der Bayerische Landkreistag begrüßt und befürwortet die zentrale Ansiedlung. Es gibt also viel Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. Kritisiert wird von den Verbänden bekanntermaßen die fehlende Unabhängigkeit. Ich habe mir genauer angesehen, ob das wirklich so ist. So, wie es aktuell organisiert wird, ist die Unabhängigkeit gewahrt; denn erstens entscheidet die Landesebene nicht über einzelne Jugendhilfefälle, zweitens ist diese Stelle, auch bezüglich ihres Organigramms, ausdrücklich dafür vorgesehen, neutral zu beraten, und drittens reden viele verschiedene Fachleute mit, die Kommunen, die freien Träger und die Verbände. Ich kann also eine gewisse Unabhängigkeit feststellen. Aus der mit diesem Vorschlag verbundenen Regelung ergibt sich zudem folgender Vorteil: Sollte in Zeiten erhöhten Beratungsaufkommens mehr Personal benötigt werden, kann man über die zentrale Stelle auf Landesebene auf mehr Mitarbeiter zurückgreifen. Es herrscht immer wieder die Situation, dass noch mehr Mitarbeiter gefordert werden und diese nur tröpfchenweise dazukommen. Mit diesem Ansatz haben wir endlich ein System geschaffen, mit dem man in Stoßzeiten auf noch mehr Mitarbeiter zurückgreifen kann. Das ist ein flexibler und gut aufgestellter Staat. Insofern freue ich mich darauf, wenn wir das beschließen. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Vielen Dank, Herr Kollege Preidl. – Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Kollegin Kerstin Celina das Wort.
