Sabine Gross
Sehr geehrtes Präsidium, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Gesetzentwurf übernimmt die Staatsregierung wesentliche Teile des Bundesgesetzes zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Das hat zur Änderung des Bundesfernstraßengesetzes geführt. Es handelt sich hierbei um ein Beschleunigungsgesetz der Ampel-Regierung. Ich bin sehr erfreut, dass das Landesrecht im Großen und Ganzen an das Bundesrecht angepasst wird und so Gleichlauf entsteht. Besonders positiv ist auch die Digitalisierung im Anhörungsverfahren, im Einreichungsverfahren und bei Bekanntmachung im Planfeststellungsverfahren hervorzuheben. Das wurde auch schon gesagt. Positiv ist auch die Einführung einer Einvernehmensfiktion bei Errichtung baulicher Anlagen an Straßen sowie vereinfachte Verfahren für Solar- und Windenergieanlagen. Ganz wichtig ist die Vereinfachung von Ersatzbaumaßnahmen bei Brückenbauwerken. Dort, wo eine alte Brücke steht, die man abreißt, kann man eine neue bauen, ohne erneut ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Bei dem zum Teil verheerenden Zustand unserer Brücken ist das eine ganz wichtige Erleichterung. Sie spart Zeit und Geld. Positiv ist natürlich auch, dass die Regelung zur Führung des Straßen- und Bestandsverzeichnisses wieder eingeführt wurde. Die Regelung wurde im Ersten Modernisierungsgesetz leider gestrichen. Es ist gut, dass dieser Fehler bemerkt wurde. Es muss eine Pflicht zur Führung dieses Bestandsverzeichnisses geben; denn es handelt sich um öffentliche Urkunden, denen Beweisfunktion zukommt. Zum Glück hat man es aber noch rechtzeitig bemerkt. Leider gibt es nicht nur Licht, sondern auch ein wenig Schatten. Behörden sollen von Erörterungsterminen absehen können, wenn aufgrund der eingereichten Einwendungen und Stellungnahmen abzusehen ist, dass diese nicht ausgeräumt werden können. Auch sollen Erörterungstermine nicht mehr durchgeführt werden, wenn es sich bei den Vorhaben um Planänderungen handelt. Hierdurch wird die Möglichkeit der Beteiligung der Öffentlichkeit beschnitten, was ich durchaus kritisch sehe. Zum Änderungsantrag der CSU und der FREIEN WÄHLER ist noch Folgendes auszuführen: Positiv ist, dass sich ab 2026 auch genehmigungsfreie Dachgeschossausbauten wieder an die Vorgaben von Ortsgestaltungssatzungen halten müssen. Damit wird die Regelung im Ersten Modernisierungsgesetz korrigiert, die die Dachgeschossausbauten nicht nur genehmigungsfrei machte, sondern ausdrücklich von den Vorgaben in den Ortsgestaltungssatzungen befreite. Wir haben das bereits beim Ersten Modernisierungsgesetz moniert. Erfreulich ist, dass die Regierungsfraktionen diesen Fehler jetzt erkannt und ihn ausgeräumt haben. Den Passus, der die Anpassung an die neue Bauordnung zum Inhalt hat, begrüßen wir natürlich auch. Der Bauturbo ist schließlich ein SPD-Projekt. Daher können wir sowohl dem Änderungsantrag als auch dem Gesetzentwurf zustimmen. Dem Änderungsantrag der AfD können wir nicht zustimmen – so weit geht es dann doch nicht. (Beifall bei der SPD) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Für die Staatsregierung hat Herr Staatsminister Christian Bernreiter das Wort. Staatsminister Christian Bernreiter (Wohnen, Bau und Verkehr): Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In aller Kürze – eigentlich wollte ich gar nicht reden. Allerdings ist von der rechten Seite Unsinn verbreitet worden. Das muss ich natürlich schon richtigstellen. Wir haben kein Qualitätsproblem, sondern passen uns an die Rechtslage an. Insgesamt darf ich mich für die Diskussion in den Ausschüssen ganz herzlich bedanken. Man hat jetzt gehört, dass grundsätzlich alle positive Instrumente in unserem Gesetz entdecken. Es ist jedoch nicht der Fall, dass wir ein Qualitätsproblem haben. Es gibt keinen bayerischen Bauturbo. Der Bauturbo ist auch keine SPD-Erfindung, Frau Kollegin Gross. Das haben wir gemeinsam im Koalitionsvertrag festgelegt. Schauen Sie einmal nach. Ich könnte Ihnen auch sagen, wer das Wort eingeführt hat. Unsere Genehmigungsfiktion, die wir in Bayern schon seit über einem Jahr haben und die schon geändert worden ist, gilt schon über die Länge hinweg. Das stand bisher in keinem Gesetzentwurf. Durch das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren im Bund ist es am Schluss hineingekommen. Deshalb gibt es eine Differenz im Hinblick auf die Fristen. Das haben wir nicht erst nachträglich, sondern sofort gespannt. Wenn wir die Bayerische Bauordnung anfassen, haben wir heute die Möglichkeit, das dranzuhängen und richtigzustellen. Es war mir wichtig, das an dieser Stelle zu sagen. Das hat nicht irgendjemand verpennt. Wir haben es sofort gemerkt und natürlich die Chance ergriffen, das sofort richtigzustellen, um Klarheit und Wahrheit im Gesetz und in der Bayerischen Bauordnung zu haben. Ich wünsche uns heute noch eine lange Diskussion. (Beifall bei der CSU und den FREIEN WÄHLERN) Fünfter Vizepräsident Markus Rinderspacher: Weitere Wortmeldungen liegen mit nicht vor. Die Aussprache ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Der Abstimmung liegen der Gesetzentwurf der Staatsregierung auf Drucksache 19/8148, der Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/8433, der Änderungsantrag der Fraktionen der CSU und der FREIEN WÄHLER auf Drucksache 19/9193 sowie die Beschlussempfehlung mit Bericht des federführenden Ausschusses für Wohnen, Bau und Verkehr auf Drucksache 19/9227 zugrunde. Zunächst ist über den soeben genannten Änderungsantrag der AfD-Fraktion auf Drucksache 19/8433 abzustimmen. Auf Ausschussebene wurde der Änderungsantrag zur Ablehnung empfohlen. Wer entgegen dem Ausschussvotum diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das ist die AfD-Fraktion. Gegenstimmen! – Das sind alle anderen Fraktionen. Enthaltungen? – Keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt. Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf auf Drucksache 19/8148. Der federführende Ausschuss für Wohnen, Bau und Verkehr empfiehlt Zustimmung zum Gesetzentwurf mit der Maßgabe, dass verschiedene Änderungen durchgeführt werden. Der endberatende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Integration hat der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses mit der Maßgabe zugestimmt, dass die durch den federführenden Ausschuss beschlossenen Änderungen durch weitere Änderungen ersetzt werden. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf Drucksache 19/9227. Wer dem Gesetzentwurf mit den vom endberatenden Ausschuss empfohlenen Änderungen zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen! – Enthaltungen! – Bei Enthaltung der Fraktionen der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN. Dann ist das so beschlossen. Da ein Antrag auf Dritte Lesung nicht gestellt wurde, führen wir gemäß § 56 der Geschäftsordnung sofort die Schlussabstimmung durch. Ich schlage vor, sie in einfacher Form durchzuführen. – Widerspruch erhebt sich nicht. Wer dem Gesetzentwurf in der soeben beschlossenen Fassung seine Zustimmung geben will, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. – Das sind die Fraktionen der CSU, der FREIEN WÄHLER und der SPD. Gegenstimmen bitte ich auf die gleiche Weise anzuzeigen. – Es gibt keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen! – Bei Stimmenthaltung der Fraktionen der AfD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN ist das so beschlossen. Das Gesetz ist damit angenommen. Es hat den Titel: "Gesetz zur Änderung des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und weiterer Rechtsvorschriften". Mit der Annahme des Gesetzentwurfs in der soeben beschlossenen Fassung hat der Änderungsantrag auf Drucksache 19/9193 seine Erledigung gefunden. Das Hohe Haus nimmt davon Kenntnis. Ich rufe Tagesordnungspunkt 28 auf: Gesetzentwurf der Staatsregierung Bayerisches Sportgesetz (BaySportG) (Drs. 19/8457) - Zweite Lesung - hierzu: Änderungsantrag der SPD-Fraktion hier: Echten Mehrwert für den Sport schaffen (Drs. 19/8835), Änderungsantrag der CSU-Fraktion und der Fraktion FREIE WÄHLER (Drs. 19/8951) Die Gesamtredezeit der Fraktionen beträgt 29 Minuten. Ich eröffne die Aussprache. Der erste Redner ist Herr Kollege Martin Stock für die CSU-Fraktion.
