Roland Weigert
Hohes Haus! Ich denke, der Kollege Schwab hat das hervorragend umrissen. Kurzum: Es geht darum, einen Teil der altrechtlichen Körperschaften dahin gehend zu befähigen, dass im Hinblick auf die Frage ihrer Eigentums- und Nutzungsrechte diese wieder ausgeübt werden können, und das nicht nur im privaten Interesse, sondern auch im öffentlichen Interesse. Nach dem, was ich über die vorangegangenen Beratungen gelesen habe, insbesondere in den Ausschussprotokollen, bedarf es aus meiner Sicht keiner weiteren politischen Bewertung des Sachverhalts. Der ist relativ klar. Das ist objektiv, das ist sachlich; außer, meine Damen und Herren, wenn man nicht zum Eigentumsrecht steht. Dann kann man darüber noch mal reden. Außer, wenn es darum geht, politischen Konstruktivismus zu betreiben. Das haben wir gerade ein bisschen erlebt. Ich will aber auf diesen Konstruktivismus nicht eingehen. Ich habe in den Ausschussprotokollen gelesen, dass allenthalben Zustimmung besteht. Ich danke deshalb der Staatsministerin für die kompakte Aufbereitung des Sachverhaltes, ich danke allen Fraktionen, dass wir das bisher sehr konstruktiv in der Zielrichtung beraten haben und deshalb in der Lage sind, gemeinsam entsprechend dieser Vorlage dieses Problem zu lösen. Das ist das, was die Menschen draußen von uns erwarten, dass wir bestehende Probleme kurz, knapp und präzise erörtern und schnell Lösungen dafür finden. Dafür stehen wir heute. Ich empfehle Ihnen deshalb, diesem Gesetzentwurf zuzustimmen. – Ich bedanke mich bei Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei den FREIEN WÄHLERN und der CSU)
